Wolfswelpentötung in Thüringen: Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet erneut Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund und den Schützen

Das Thüringer Umweltministerium meldete in einer Pressemitteilung https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/109444/index.aspx dass im Rahmen des Wolfsmanagements ein weiterer Hybrid-Abschuss am vergangenen Wochenende bei Ohrdruf abgeschossen worden wäre.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. stellen erneut Anzeige gegen die Umweltministerin Siegesmund (Grüne) und gegen den unbekannten Schützen. Dazu die Stellungnahme von Richterin a. D. Almuth Hirt:

Wolfshybride zählen wie der Wolf zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse; wie für den Wolf gilt auch für sie das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, Ausnahmen hiervon sind nur unter den in § 45 Abs. 7 BNatSchG normierten  Voraussetzungen zugelassen. Auf das Gutachten der DJGT vom 26.04.2018, www.djgt.de wird Bezug genommen.

Wolfsmischlinge stellen keine Gefahr für den Wolfsbestand dar

Die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Nr. 2 BNatSchG lagen weder für die bereits getöteten Hybriden vor, noch sind sie für die nun von der Entnahmeanordnung betroffenen Tiere gegeben. Der Ausnahmetatbestand setzt voraus, dass sich Exemplare besonders geschützter Arten so stark ausbreiten, dass sie andere Tiere von ihren Standorten verdrängen oder zu vernichten drohen ( Lütkes/ Ewer Kommentar zum BNatSchG, 2. Aufl § 45 Rn 37 ) . Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter 1 % besteht keine Gefahr, dass die nun zum Abschuss freigegebenen Hybriden  ( einer oder zwei ) sich so stark ausbreiten, dass sie den sog. reinerbigen Wolf verdrängen.

Gesetze wurden übergangen

Die im Managementplan für den Wolf in Thüringen unter 6. 5 enthaltene Handlungsempfehlung, zweifelsfrei nachgewiesene Hybriden der Population zu entnehmen, widerspricht dem Grundsatz, dass Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG im Wege einer Einzelfallentscheidung unter Anwendung pflichtgemäßen Ermessens zu erteilen sind ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn 26 ). Derartige generelle Entnahmeempfehlungen stellen keine an § 45 Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung dar, noch lassen sie Raum für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens, verstoßen gegen das Gesetz und können daher nicht Grundlage von Ausnahmeentscheidungen sein. Managementpläne sind Handlungsempfehlungen an die zuständigen Behörden. Sie haben sich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu halten. Sie können diesen Rahmen ausfüllen, ihn aber nicht verändern oder erweitern. Das gilt auch für Rechtsverordnungen nach § 45 Abs. 7 Satz 4 BNatSchG.

Soweit die Tötung von Hybriden auf die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention gestützt wird, wird auf das oben angeführte Gutachten der DJGT vom 26.04.2018 verwiesen. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Empfehlung 173 im Ergebnis zu einer Aufhebung des strengen Schutzes der Hybriden nach Anhang II der Berner Konvention und damit de facto zu einer Änderung des Anhangs II führt. Eine derartige Änderung kann jedoch nicht im Wege einer Empfehlung erfolgen, sondern muss das in Art. 17 der Konvention vorgeschriebene Verfahren einhalten. Dieses Verfahren wurde durch die Empfehlung 173 umgangen. Die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses ist daher gesetzeswidrig, da sie gegen die in Art 17 der Berner Konvention normierten Vorgaben verstößt.

Wolfshybride nicht gefährlich

Für die häufig behauptete erhöhte Gefährlichkeit von Wolfshybriden in freier Natur gibt es keine Belege. Darüber hinaus ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG wie bereits ausgeführt im Wege einer Einzelfallentscheidung zu treffen ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn. 26 ), auch im Fall des § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG, sodass eine generell angenommene höhere Gefährlichkeit eine Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigt. Dass die noch verbliebenen Hybriden eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen darstellen, ist nicht festgestellt.

Tötungen von Tieren einer streng geschützten Art stellen eine Straftat dar und sind nach § 71 Abs. 1 Nr. 1, 2 i. V m. § 69 Abs. 2 Nr. 1 Buchst a, b BNatSchG mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

 

Wolfsmischlinge – Schriftstück der DJGT erhebt schwere Vorwürfe gegen das Thüringer Umweltministerium

Drei Tiere noch immer in Lebensgefahr!

Update zur Lage der Wolfsmischlinge in Thüringen. Stellungnahme der DJGT erhebt schwere Vorwürfe.

Auf unsere Anfrage vom 18.06.18 ob es Neuigkeiten zur Lage der Wolfsmischlingswelpen in Thüringen sowie ihrer Wolfsmutter gibt, erhielten wir lediglich die knappe Auskunft, dass noch drei Hybriden vorhanden sein müssten. Eine Abschussgenehmigung würde weiter vorliegen. Gegenwind bekommt das Thüringische Umweltministerium jedoch noch immer und von immer mehr Seiten. Wir von Wolfsschutz-Deutschland hatten Anzeige gegen Ministerin Siegesmund erstattet.  Siehe auch: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/03/27/drei-wolfswelpen-erschossen-wolfsschutz-deutschland-erstattet-anzeige-gegen-die-thueringer-umweltministerin-siegesmund/

Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. erhebt mit ihrer Stellungnahme schwere Vorwürfe gegen die Behörde. Auch moniert die Vorsitzende Almuth Hirth, Richterin am BayObLG a.D. , die Vorgehensweise, dass die Welpen von einem eigens engagierten Trapper in Schlingfallen gelockt und anschließend von Jägern erschossen worden sein sollten. In einer Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 27.03.2018 wird der Einsatz von Schlingfallen erwähnt, aus einem MDR-Bericht wurde der Passus entfernt. 

Abschuss mit keinem Gesetz vereinbar

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. wertet die Tötung und die dabei verwendeten Mittel der drei Hybridwölfe als rechtswidrig und spricht sich gegen den Abschuss der verbliebenen Tiere bei Ohrdruf aus. Es würde kein Ausnahmebestand vorliegen. Ebenso sei kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzrechts vorhanden. Nach wissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Gattung Wolf. Auch aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehe kein Grund zur Entnahme. Ausnahmen dürften nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben wären. Weiter argumentiert die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., dass das Muttertier zwar mutmaßlich 65 Schafe im näheren Umkreis gerissen hätte, in Thüringen aber zirka 120.000 Schafen gehalten werden würden. So käme eine Entnahme zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden auch nicht in Betracht. Weiterhin entkräftet das Gutachten eine Entnahme im Interesse der Gesundheit des Menschen, im öffentlichen Interesse sowie aus Gründen des Artenschutzes. Zitat: „Die Entnahme von Hybridwölfen aus der Natur wird mit Artenschutzgründen und damit begründet, dass international Einigkeit darüber besteht, dass die Hybridisierung  für die Wolfspopulation unerwünscht ist. Dies kann den Schutzstatus der Hybriden nicht beseitigen und stellt keinen vernünftigen Grund dar. Auch gegenüber reinrassigen Wölfen könnte man argumentieren, das sie unerwünscht sind und so den Artenschutz ad absurdum führen.“

Die Tötung der Wolfshybriden sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt gewesen. Auch die Verwendung von Schlingfallen verstöße  sowohl gegen Naturschutzrecht als auch gegen das Tierschutzrecht. Dies gelte auch für die verbliebenen Wolfshybriden, heißt es in dem Gutachten zum Abschluss.

Hier geht es zum kompletten Schriftstück: Formatiert RW Abschuss Hybridwolf_Endversion_überarbeitet-1-1

Besenderung der Mutterwölfin überflüssig

Das Ministerium gab uns darüber hinaus Auskunft darüber, dass über die Besenderung der Wolfsmutter im Herbst 2018 neu entschieden werden müsse. Hier müssten beispielsweise erneut Fallen aufgestellt werden. Wir sind der Meinung, dass auch überhaupt kein vernünftiger Grund für die Besenderung der Wolfsmutter vorliegt. Vielmehr sollten Nutztierhalter in der richtigen Handhabe von Zäunen und gegebenenfalls Herdenschutzhunden unterwiesen werden. Wir widersprechen erneut der Tötung der verbliebenen Wolfsmischlinge.

Drei Wolfswelpen erschossen – Wolfsschutz Deutschland erstattet Anzeige gegen die Thüringer Umweltministerin Siegesmund!

Thüringen – Laut einer Pressemitteilung des Umweltministeriums Thüringen sind drei der sechs Wolfsmischlingswelpen, die zusammen auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Ohrdruf lebten, erschossen worden.

Anja Siegesmund: „Wir standen seit dem Bekanntwerden der sechs Wolf-Hund-Mischlinge vor der Aufgabe, die Tiere aus der freien Wildbahn zu entfernen. Dafür tragen wir Verantwortung – zum Schutz der bedrohten Art Wolf. Wir haben mit hohem Aufwand intensiv versucht, die Tiere lebend zu fangen, um sie in den alternativen Bärenpark nach Worbis zu bringen. Verabredungsgemäß sind Mittel in den Ausbau entsprechender Gehege in hoher fünfstelliger Höhe geflossen. Bei den Fallen haben wir auf Kasten- und Schwingfallen gesetzt, die in dieser Kombination und Dichte erstmals so in der Bundesrepublik aufgestellt worden sind. Seit einigen Wochen haben wir Stufe 2 der Entnahmebemühungen gezogen, also sowohl Fangen als auch Abschuss. Uns war klar, dass angesichts der kommenden Weidesaison die Zeit drängt. Weil das Umsetzen des Wolfsmanagementplanes in unserer Verantwortung liegt, haben wir die Pflicht zu handeln.“

Wir von Wolfsschutz Deutschland sind entsetzt darüber, dass sich eine Grüne Umweltministerin über jedes Recht und Gesetz hinwegsetzt.

Wir erstatten Anzeige gegen die Ministerin und gegen die oder den unbekannten Schützen. Des weiteren senden wir eine Beschwerde an die EU.  Der Wolf und Mischlinge der ersten Generation sind nach…

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II

– EG Verordnung 338/97 Anhang A

– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art

– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV

– Berner Konvention Anhang II

…streng geschützt. Jeder Art der Nachstellung, Störung und der Tötung sind verboten. Die Kosten für die „Tötung“ der Welpen gehe an die 100.000 Euro zu, heißt es in einem Bericht des MDR. Wir sind erstaunt und enttäuscht über das Ausmaß an Empathielosigkeit, an der immer mehr deutsche Politikerinnen und Politiker zu leiden scheinen. Allerdings kommt hier nicht nur die Herzlosigkeit zum Tragen, sondern auch die Verschwendung von Steuergeldern und völlige Ahnungslosigkeit im Bereich natürliche Abläufe in der Natur.

In einem aktuellen  Fachaufsatz ist erneut aufgeführt, dass sowieso in den Genen der Wolfspopulation auch in geringem Maße Hundegene vorhanden sind. Wie die Hundegene dort hineingelangen ist logisch. Nämlich durch gelegentliche Vermischung.  https://scienmag.com/new-genetic-research-shows-extent-of-cross-breeding-between-wild-wolves-and-domestic-dogs/

Es gibt seit Jahrhunderten immer wieder einmal Mischlinge zwischen Hunden und Wölfen, hatten wir im vergangen Jahr bereits geschrieben. Die schwarze Fellfarbe der amerikanischen Wölfe ist so entstanden. In unserem offenen Brief vom 13. Oktober 2017 https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/10/13/frau-ministerin-siegesmund-nehmen-sie-den-schiessbefehl-zurueck/ haben wir bereits aufgeführt, dass die Natur  dies durch „natürliche Rückzüchtung“ alleine löst. In einem zweiten offenen Brief haben wir erneut gewarnt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/22/offener-brief-an-umweltministerin-siegesmund-heben-sie-auch-den-zweiten-schiessbefehl-auf-die-thueringer-wolfswelpen-auf/

 

Brigitte Sommer

Erste Vorsitzende

Alexander Januszkiewicz

Stellvertretender Vorsitzender

 

Wolfsschutz Deutschland, Verein in Gründung

 

Hier geht es zur Pressemeldung des Umweltministeriums

https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/103860/index.aspx

Drei Wolfswelpen erschossen – Wolfsschutz Deutschland erstattet Anzeige gegen die Thüringer Umweltministerin Siegesmund!

Thüringen – Laut einer Pressemitteilung des Umweltministeriums Thüringen sind drei der sechs Wolfsmischlingswelpen, die zusammen auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Ohrdruf lebten, erschossen worden.

Anja Siegesmund: „Wir standen seit dem Bekanntwerden der sechs Wolf-Hund-Mischlinge vor der Aufgabe, die Tiere aus der freien Wildbahn zu entfernen. Dafür tragen wir Verantwortung – zum Schutz der bedrohten Art Wolf. Wir haben mit hohem Aufwand intensiv versucht, die Tiere lebend zu fangen, um sie in den alternativen Bärenpark nach Worbis zu bringen. Verabredungsgemäß sind Mittel in den Ausbau entsprechender Gehege in hoher fünfstelliger Höhe geflossen. Bei den Fallen haben wir auf Kasten- und Schwingfallen gesetzt, die in dieser Kombination und Dichte erstmals so in der Bundesrepublik aufgestellt worden sind. Seit einigen Wochen haben wir Stufe 2 der Entnahmebemühungen gezogen, also sowohl Fangen als auch Abschuss. Uns war klar, dass angesichts der kommenden Weidesaison die Zeit drängt. Weil das Umsetzen des Wolfsmanagementplanes in unserer Verantwortung liegt, haben wir die Pflicht zu handeln.“

Wir von Wolfsschutz Deutschland sind entsetzt darüber, dass sich eine Grüne Umweltministerin über jedes Recht und Gesetz hinwegsetzt.

Wir erstatten Anzeige gegen die Ministerin und gegen die oder den unbekannten Schützen. Des weiteren senden wir eine Beschwerde an die EU.  Der Wolf und Mischlinge der ersten Generation sind nach…

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II

– EG Verordnung 338/97 Anhang A

– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art

– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV

– Berner Konvention Anhang II

…streng geschützt. Jeder Art der Nachstellung, Störung und der Tötung sind verboten. Die Kosten für die „Tötung“ der Welpen gehe an die 100.000 Euro zu, heißt es in einem Bericht des MDR. Wir sind erstaunt und enttäuscht über das Ausmaß an Empathielosigkeit, an der immer mehr deutsche Politikerinnen und Politiker zu leiden scheinen. Allerdings kommt hier nicht nur die Herzlosigkeit zum Tragen, sondern auch die Verschwendung von Steuergeldern und völlige Ahnungslosigkeit im Bereich natürliche Abläufe in der Natur.

In einem aktuellen  Fachaufsatz ist erneut aufgeführt, dass sowieso in den Genen der Wolfspopulation auch in geringem Maße Hundegene vorhanden sind. Wie die Hundegene dort hineingelangen ist logisch. Nämlich durch gelegentliche Vermischung.  https://scienmag.com/new-genetic-research-shows-extent-of-cross-breeding-between-wild-wolves-and-domestic-dogs/

Es gibt seit Jahrhunderten immer wieder einmal Mischlinge zwischen Hunden und Wölfen, hatten wir im vergangen Jahr bereits geschrieben. Die schwarze Fellfarbe der amerikanischen Wölfe ist so entstanden. In unserem offenen Brief vom 13. Oktober 2017 https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/10/13/frau-ministerin-siegesmund-nehmen-sie-den-schiessbefehl-zurueck/ haben wir bereits aufgeführt, dass die Natur löst dies durch „natürliche Rückzüchtung“ alleine löst. In einem zweiten offenen Brief haben wir erneut gewarnt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/22/offener-brief-an-umweltministerin-siegesmund-heben-sie-auch-den-zweiten-schiessbefehl-auf-die-thueringer-wolfswelpen-auf/

 

Brigitte Sommer

Erste Vorsitzende

Alexander Januszkiewicz

Stellvertretender Vorsitzender

 

Wolfsschutz Deutschland, Verein in Gründung

 

Hier geht es zur Pressemeldung des Umweltministeriums

https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/103860/index.aspx

Offener Brief an Umweltministerin Siegesmund: Heben Sie auch den zweiten Schießbefehl auf die Thüringer Wolfswelpen auf!

Offener Brief an Ministerin Siegesmund

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Postfach 90 03 65

99106 Erfurt

Telefon: 0361 / 37 900

Telefax: 0361 / 57 39 11 044

 

Sehr geehrte Frau Ministerin,

wir fordern Sie hiermit höflich aber bestimmt auf, umgehend den Schießbefehl gegen die Wolfshybriden zurückzunehmen, zudem appellieren wir an ihr Mitgefühl den jungen Tieren gegenüber. Es besteht hier kein „Zugzwang“, es ist kein Handeln erforderlich. Die Welpen wandern frühestens mit der Geschlechtsreife – im Alter von ca. 2 Jahren – ab.

Ihre Entscheidung kann zudem als Aufruf zu einer Straftat verstanden werden. Der unberechtigte und unnötige Abschuss der Welpen gilt außerdem als deutlicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Ich appelliere an Ihr Mitgefühl und auch an Ihre Verpflichtung als Ministerin.  Kein Minister/Ministerin ist befugt, das Washingtoner Artenschutzabkommen, EG-Verordnungen, FFH-Richtlinien oder Berner Konventionen außer Kraft zu setzen.

Der Wolf und Wolfshybriden werden durch zahlreiche Rechtsvorschriften streng geschützt. Der „Aufruf“ bzw. die „Freigabe“ zum Abschuss kommt einem Aufruf zu einer Straftat gleich und wäre somit wiederum eine Straftat. Insbesondere Bündnis90/Die Grünen würden in ein negatives Licht gerückt.

Durch folgende geltende Rechtsvorschriften wird der Wolf und auch Hybriden streng geschützt:

 

  • Washingtoner Artenschutzabkommen
  • EG Verordnung 338/97
  • FFH Richtlinien
  • Sowie die Berner Konvention
  • der Managementplan von Thüringen verstößt gegen EU-Recht, das Mischlinge unter den gleichen Status wie reinrassige Wölfe stellt.

Die Feldforschung in Italien zeigt beispielhaft Alternativen auf. Hier wurden Hybriden eingefangen und sterilisiert. Bitte achten und respektieren Sie geltendes deutsches, nationales und internationales Recht, nehmen Sie Ihre Verpflichtung wahr, und korrigieren Sie umgehend den Aufruf zu einer Straftat – den Abschuss der unschuldigen und unauffälligen Jungtiere.

Die Petition www.change.org/wolfswelpen erzielte fast 28.000 Unterschriften. Bei Übergabe versicherten Sie der Petitionsstellerin, dass die Welpen gefangen werden sollten und in ein Gehege überführt werden sollten. Das entspricht zwar nicht unserer Forderung nach Sterilisation und Zurücksetzen in die Natur, wie es in Italien praktiziert wird, ist aber einem Abschuss gegenüber unbedingt vorzuziehen. Angeblich sollen die Welpen nicht in die Fallen gegangen sein. Gibt es Beweise, von einem unabhängigen Institut, dass überhaupt Fallen aufgestellt worden sind? Wir verweisen auch auf den Infobrief des Kontaktbüros. Darin wird auch auf so genannte Hybriden eingegangen. Gelegentliche Mischlinge zwischen Wolf und Hund sind nicht neu. Die Hundegene sind in der Wolfspopulation nicht mehr nachweisbar. Es besteht also überhaupt kein Grund, mit einer solchen Härte gegen junge Lebewesen vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Klages

www.wolfsschutz-deutschland.de

 

Frau Ministerin Siegesmund: Nehmen Sie den Schießbefehl zurück!

Offener Brief an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz – Ministerin Anja Siegesmund

info@anja-siegesmund

 

Liebe Frau Ministerin Siegesmund,

in einer Pressemitteilung von gestern informierte Ihr Ministerium darüber, dass geplant sei, Mischlingswelpen (so genannte Wolf-Hund-Hybrinden) der auf dem Truppenübungsplatz lebenden Wölfin bei Ohrdruf zu töten.

Unser Verein Wolfsschutz Deutschland in Pro Naturschutz Sachsen e. V. (GRÜNE LIGA Sachsen) widerspricht der geplanten Tötung. Bitte nehmen Sie den Schießbefehl zurück. Es gibt gar keinen Grund, diesen auszuführen. Gerade als Umweltministerin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sollten Sie doch einen besonderen Bezug zur Natur und Umwelt mitbringen sowie Mitgefühl mit allen Lebewesen haben.

Wild geborene Hybriden sind nach EU-Recht genauso geschützt wie „reinrassige“ Wölfe. Das Land Thüringen würde sich unserer Ansicht nach mit der Tötung der Welpen sogar strafbar machen. Es gibt Alternativen zur Tötung: z. B. minimal-invasive Sterilisation. Es gibt seit Jahrhunderten immer wieder einmal Mischlinge zwischen Hunden und Wölfen. Die schwarze Fellfarbe der amerikanischen Wölfe ist so entstanden. Die Natur löst dies durch „natürliche Rückzüchtung“ alleine. Des Weiteren ist es sehr unsicher, ob sich die Welpen überhaupt vermehren können und/oder werden.

Wir sehen die Entscheidung, diese Welpen abzuschießen, als ein fatales Signal. Zumal das Töten ohne vernünftigen Grund auch in überhaupt keiner Weise mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sein dürfte. Schon gar nicht, wegen „mangelnder Reinrassigkeit“. Frei geborene Mischlinge zwischen Hunden und Wölfen verhalten sich in der Natur genauso wie ihre Eltern. Sie sind scheu und meiden den Menschen. Sollten die Tiere getötet werden, behalten wir uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor. Wir hoffen, dass Sie Ihre Entscheidung noch einmal abwägen und überdenken. Sollten nicht gerade Sie, als Umweltministerin von Bündnis90/DIE GRÜNEN mit gutem Beispiel vorangehen und Mitgefühl sowie Empathie zeigen?

Mit hoffnungsvollen Grüßen

 

Wolfgang Riether

Vereinsvorsitzender

Wolfsschutz Deutschland in Pro Naturschutz Sachsen e. V. (GRÜNE LIGA Sachsen)

Dazu auch ein Hintergrund aus Italien: https://www.facebook.com/parcogransassolaga/videos/1867209893530437/?hc_ref=ARQI9OyjXSk7M7_9j6fOslCImxW3-woNGAxqEwAuVm3ywJjI5leAe2mhqTKiOCId8ws&pnref=story

Das schreiben die Ökojäger dazu:

Die Feldforschung in Italien belegt beispielhaft eine Alternative zum Abschuss. Dort werden im Rahmen des europäischen LIFE-Projekts „Mirco“ Hybriden eingefangen, sterilisiert und besendert. Dann lässt man sie wieder frei. Damit soll die genetische Gefährdung der lokalen Wolfspopulation verringert werden. Fünf Hybriden wurden bereits im Mai sterilisiert und mit GPS-Sendern ausgestattet. So erhofft man sich auch neue Erkenntnisse über die Lebensweise dieser Mischlingsrudel. Hier die Videoaufnahme einer Fotofalle vom 12.05.17 im Gran Sasso (Abruzzen), die Hybriden mit Halsbandsendern zeigt.