Ethisch untragbar: schon wieder Mischlings-Wolfswelpentötungen in Thüringen

Es sind fünf kerngesunde, erst drei Monate alte Tiere, die nach dem Willen des Thüringer Umweltministeriums kein Recht auf Leben haben. Es soll sich bei den Welpen angeblich um so genannte Hybriden, Mischlinge zwischen Wolf und Hund handeln. Während man solche Tiere in Italien sterilisiert und wieder in die Freiheit entlässt, kennt man in Deutschland anscheinend nur eine Lösung: töten. Und weil der Schutzstatus von Mischlingen in der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) geändert worden ist, könnten in diesem Fall wohl auch weder Anzeigen noch Klagen helfen.  Außer es stellt sich nach Abschuss heraus, dass es doch reinrassige Wölfe waren. Warum es ethisch auf keinen Fall vertretbar ist, derart mit Mitgeschöpfen umzugehen, ganz gleich ob reinrassig oder nicht, erklären wir hier in unserem Beitrag.

Nicht etwa durch eine Pressemitteilung, sondern durch einen Artikel im MDR und über die dpa erfährt die Öffentlichkeit überhaupt vom Vorhaben des grünen Umweltministeriums in Thüringen. Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel wird in dem MDR-Bericht folgenderweise zitiert: „Auf einem Foto von der Nacht auf Montag sind vier Welpen zu erkennen – in verschiedenen Grau- und Schwarztönen. Schwarz sind die Wölfe aber eigentlich nicht.“

Beispielbild Wolfsmutter mit Nachwuchs.

Zwei Fachstellen hätten dem Ministerium bestätigt, dass es sich bei den insgesamt fünf Jungtieren um Hybride handeln würde. Es wurden keine weiteren Gründe für die Annahme, dass es sich um Hybriden handelt, veröffenlicht. Ebenso monieren wir, dass sich Umweltstaatssekretär Vogel selber widerspricht. Sind die Welpen nun schwarz oder sind sie es nicht? Welche Kriteterien wurden überhaupt angewendet bei der Beurteilung, dass es sich um Hybriden handelt? Ging man alleine anhand von Fotos aus, wie der MDR berichtete? Die Fotos wurden übrigens bislang nicht veröffentlicht.

Reinrassig und schwarz

Eine schwarze Fellfarbe alleine reicht nicht aus, um einen Wolf als „nicht reinrassig“ zu beurteilen. In Italien lebt auf dem Appenin ein Wolfspaar. Der Rüde ist dunkel/schwarz. Die Fähe ist grau. Joe Black, so wurde der Rüde genannt, sei trotz seiner dunklen Fallfarbe ein hundert prozentiger reinrassiger Wolf. Die Übersetzung ist unten unter den Quellen zu finden. In diesem und weiteren Videos des Wolfsfreundes aus Italien ist es zu sehen, wie sehr sich dieser Rüde um seine behinderte Partnerin kümmert. Wer will diesen Tieren Gefühlen wie Zuneigung, ja Liebe und Verantwortung absprechen? Wer will diesen Mitlebewesen das Recht auf Leben absprechen? Zwar gibt es in Italien inzwischen auch Stimmen von Wolfsforscherinnen und Wolfsforschern, die Mischlinge und schwarze Wölfe am liebsten ebenso wie in Deutschland beseitigen würden, dennoch werden hier die Mischlinge in den allermeisten Fällen sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Und im Gegensatz zu Deutschland hat man in Italien wirklich ein Problem mit zu vielen freilaufenden Hunden, die sich mit Wölfen paaren.

Kein Hybridenproblem in Deutschland

Dieser neue Wurf in Thüringen um den Dermbacher Ortsteil Zella im Wartburgkreis ist nun die vierte Verpaarung von einer Wölfin mit einem Hund, die bekannt geworden ist. Der erste Fall geschah vor Jahren in Sachsen. Auch hier ging man empathielos vor und verfolgte die Tiere gnadenlos. Die nächsten beiden Würfe gelangen von Wölfin Ohrdri (Truppenübungplatz Ohrdurf, Thüringen) an die Öffentlichkeit. Mangels eines geeigneten Wolfsrüden brachte sie zwei Mal hintereinander schwarze Mischlingswelpen zur Welt. Die Kleinen wurden mit Kopfschüssen regelrecht hingerichtet. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestierte und stellte Strafanzeige gegen die grüne Umweltminsiterin Siegesmund, während die anderen Umweltorgas- und Verbände zustimmten. Alle Verfahren wurden eingestellt. Wir schlossen uns einem Protest der DJGT an. Info in den Quellen. Fünf Mischlingswelpen können schon einmal rechnerisch die Wolfspopulation in Deutschland nicht gefährden. Zumal nur zirka 30 % des Wolfsnachwuchses ein vermehrfähiges Alter erreicht.

Hanebüchene Begründung

Im MDR-Beitrag wird weiterhin ausgeführt, dass der Nachwuchs laut Gesetz „entnommen werden müsse“, damit er sich nicht fortpflanzt und die Wolfspopulation genetisch gefährde. Weil die Tiere aber mit zwölf Wochen schon zu alt seien, um in einem Gehege in Gefangenschaft zu leben, sollten sie getötet werden. Dabei stimme sich das Ministerium zusammen mit Thüringen-Forst und dem Landesamt für Umwelt ab, wer den Jungtieren den Garaus machen dürfe. Alleine die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) macht diesen Schritt möglich. Und diese Änderung geschah unserer Meinung nach genau in der Absicht, mit Abschüssen in Zukunft durchzukommen.

Auch wird die Wolfsmutter für angeblich vermehrte Risse verantwortlich gemacht, da sie ihren Nachwuchs alleine großziehen müsse. In Niedersachsen argumentierte man bei Abschüssen von Elterntieren genau anders herum, anstatt die Weidetierhaltenden, die nicht schützen, für Risse verantwortlich zu machen.

Auch Wolfsmütter lieben ihre Kinder

Immer mehr Forschungsergebnisse weisen nach, dass Tiere genauso Gefühle empfinden wie wir Menschen. Wie unmenschlich ist also unser Tun, völlig gesunde Welpen umzubringen, nur weil sie unserer Vorstellung von „Reinrassigkeit“ nicht entsprechen? Dies hört sich nicht nur gruselig an, es ist auch so. Gerade in Deutschland sollten sich Politiker nicht auf einen solchen unmenschlich erscheinenden Weg begeben, solange es Alternativen gibt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. appeliert an Anständigkeit und Menschlichkeit. Dieser Schießbefehl darf nicht ausgeführt werden. Dies wäre ohne jegliche Ethik und Moral und auch wissenschaftlich nicht begründbar.

 

Quellen:

Hier der Bericht des MDR:  https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/wolf-nachwuchs-welpen-hund-hybrid-100.html?fbclid=IwAR2uMo4o775L4b2MNPKhnCKEkPQmzjub2xKX_UdIGkba7Y3FEuVPFAvWWKg

Zum Umgang mit so genannten Hybriden in Italien:

Artikel zur Tierethik: https://www.geo.de/natur/tierwelt/17442-rtkl-wissenschaftler-bricht-ein-biologie-tabu-wir-muessen-tiere-vermenschlichen?fbclid=IwAR1h1-RoVj-iJVGTUCx0lyNzwRuWHfeOohKLLWBO7RUY9KjrndyTvqqFXXM

Artikel zur Entstehung von schwarzen Wölfen: https://www.scinexx.de/wissen-aktuell-9489-2009-02-10.html?fbclid=IwAR3JXhp1GBvvTx5UEp_kAKf3HVRFrFZOu6W_qE5cNz6xE9sqyhrLNskg-fg

Die Wolfspopulation in Deutschland ist nicht durch Hybridisierung gefährdet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

Zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

Übersetzung zum Video John Black:

Hier die Übersetzung: Ligurischer Apennin,
Sonntagabend, 12. Juni 2022, 23.38 Uhr.
Die Hartnäckigkeit, mit der sich dieses Wolfspaar durchschlägt, ist rührend.
Das Video zeigt, wie Joe Black sich langsam vorwärts bewegt, anhält, sich umdreht, auf seine Gefährtin wartet (eine unserer Quellen nannte sie Joanna) und wieder losgeht, während sie vor sich hin stapft: lahm.
Joe Black hat sich als Superwolf erwiesen.
Aber er ist schwarz.
Und einige Experten und das technische Gremium des Minsitero wollen die schwarzen Wölfe erlegen.
Sie führen nicht zuerst die genetische Analyse durch.
Zuerst wird der Wolf getötet und erst danach werden Gentests durchgeführt.
Bis vor einigen Jahren war die Beantragung eines DNA-Tests bei einer Einrichtung ein zeitaufwändiges Unterfangen mit manchmal uninterpretierbaren Ergebnissen.
Aber die Elite der Wolfsgelehrten“ hat es immer als eine Operation betrachtet, zu der gewöhnliche Sterbliche keinen Zugang haben und die daher von hohem Ansehen ist.
Wie ahnungslos sie sind.
Ich habe bereits zwei Tests mit Joe Blacks DNA durchgeführt und siehe da, wissen Sie was?
Er ist zu 100 % ein Wolf.
Das ist nicht seltsam.
Es geht darum, dass man die Wissenschaft mit Felddaten untermauern muss.
Und die vor Jahren durchgeführten Studien zur schwarzen Pigmentierung basierten auf Markern und Protokollen von nordamerikanischen Wölfen, die nicht mit Canis lupus italicus kompatibel waren.
Sicherlich stimmen einige Teile des Allels mit dem heutigen überein, aber einen Wolf pauschal als Hybrid zu bezeichnen, nur weil er heute im Jahr 2022 schwarz ist, ist nicht korrekt.
Die Dinge ändern sich.
Im Jahr 2001 hatten wir einen oder höchstens zwei schwarze oder weiße Damhirsche: melanistisch oder leuzistisch.
Heute kommt auf 6/8 Geburten ein melanistischer Damhirsch.
Selbst bei Damwild ist es einfach, einen Gentest mit einem Haarabstrich oder aus dem Kot zu machen.
Es gibt eine italienische Firma mit Sitz in den USA, die das alles für 118 Dollar anbietet.
Und – bis zum Beweis des Gegenteils – ist das Sammeln von Wolfskot derzeit keine Straftat.
Zusammen mit Joe und Joanna gibt es den „Smilzo“ (meine Freunde haben diesen Namen gewählt), der in diesem Video nicht vorkommt, den ich aber in den nächsten Tagen in einem ihm gewidmeten Beitrag mit Fotos von Jagdszenen vorstellen kann.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ugo de Cresi
Naturbeobachter

 

 

Thüringen: Platz für Wölfe, Wildkatzen und Luchse

In Thüringen gibt es reichlich Platz für kleine und große Beutegreifer. Neue Wildkamerabilder zeigen, dass sich Wölfe, Wildkatzen und Luchse wohl in Thüringens Kulturlandschaften und Wildnisgebieten fühlen.

Wölfin aus Brandenburg hat ihr Zuhause in der Rhön gefunden

Perfekte Tarnung. Diese Wölfin ist im Gebüsch fast nicht zu erkennen. © Brigitte Sommer

Gefährliche Wanderung von Brandenburg nach Thüringen. Eine Wolfsfähe mit der Bezeichnung „GW1422“, die sich im Gebiet um Zella/Rhön im Wartburgkreis aufhält, stuft das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs am Thüringer Umweltministerium in einer Pressemitteilung vom 27.01.2021 aufgrund genetischer Nachweise als standorttreu ein. Die Fähe stammt aus dem Wolfsrudel „Göritz/Klepzig“ in Brandenburg. Sie wurde genetisch bereits im Februar 2020 bei Weilar nachgewiesen – über einen weiteren Rissabstrich an einem Wildtierkadaver in diesem Jahr erfolgte nun der zweite genetische Nachweis bei Kaltensundheim. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. hatten der Wölfen bereits im vergangenen Jahr den Namen Rhönhild gegeben.

Dem MDR hätte das Umweltministerium am vergangenen Freitag mitgeteilt, dass im Wartburgkreis nun eine zweite Wölfin sesshaft geworden sei. „Im Wartburgkreis hat eine weitere Wölfin ein Revier gefunden. Damit sind es bereits zwei. Fachleute konnten über einen längeren Zeitraum das Vorkommen des Tieres über Genanalysen nachweisen. Das teilte das Umweltministerium am Freitag mit. Erstmals sei das Weibchen im April 2020 nahe nahe des Bad Salzunger Ortsteils Hämbach nachgewiesen worden. Sein Territorium erhält die Bezeichnung „Tiefenort““, schreibt der MDR in einem Bericht.

Neben den beiden Wölfinnen lebt noch Wölfin Ohrdri auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf, zusammen mit einem Wolfsrüden und ihrem Nachwuchs. Aktueller Bericht hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/01/19/thueringer-umweltministerium-zieht-schiessgenehmigung-auf-woelfin-zurueck-und-zahlt-weiter-weidepraemie/

Wildkatzen im Nordwesten

Wildkatze ©Brigitte Sommer

 

Aktuelle Fotofallenbilder aus dem Nordwesten Thüringens würden zeigen, dass die Waldgebiete des Vorharzes in den Landkreisen Eichsfeld und Nordhausen nördlich der A38 stellen einen idealen Lebensraum für die Wildkatze darstellen. Im Rahmen eines Projektes des BUND Thüringen wären dort kürzlich so viele Wildkatzen von Fotofallen abgelichtet worden, wie nirgendwo sonst in Europa in einem vergleichbaren Zeitraum, so nach Verleutbarung in der Pressemitteilung des Umweltministeriums.

Luchse gesucht, Wildkatzen gefunden

Die Belege für die Ausbreitung der Wildkatze wären ein Nebenfang eines BUND-Projektes, das vorrangig zum Ziel hätte, die Ausbreitung des Luchses in Mitteldeutschland zu erforschen. Es sei vom Umweltministerium im Jahr 2020 in Höhe von 35.000 Euro gefördert worden. Neben zahlreichen Nachweisen des Luchses wären eben auch ungewöhnlich viele Aufnahmen der Wildkatze gelungen. Erste Aufnahmen seien kürzlich im Rahmen einer Abschlussarbeit an der Georg-August-Universität Göttingen ausgewertet worden Zwar ließe sich der Bestand der Wildkatzen mit den verwendeten Methoden nicht direkt ermitteln, die Häufigkeit, mit der die Wildkatzen im Vorharz abgelichtet worden wären, und die Anzahl der fotografierten Tiere würden aber daraufhin deuten, dass die Art dort in großer Individuenzahl vorkommt.

Beispielbild Luchs. ©Brigitte Sommer

Luchs im Thüringer Schiefergebirge

Nach ersten Fotofallenbildern eines Luchses im Thüringer Schiefergebirge sei dem Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs im Umweltministerium jetzt die Identifizierung gelungen. Es handele sich um den weiblichen Luchs Mira, so das Thüringer Umweltministerium in einer Pressemitteilung. Mina wurde 2019 in der Woiwodschaft Westpommern (Polen) im Rahmen eines von der EU geförderten Life-Projektes ausgewildert. Sie hätte bereits in Polen eine beträchtliche Strecke zurückgelegt, bevor sie Ende 2020 nach Deutschland gekommen wäre, heisst es weiter.  Bewegungsdaten durch ein GPS-Senderhalsband seien bei Mira allerdings zwischenzeitlich ausgefallen. Eine Mitarbeiterin des Kompetenzzentrums hätte allerdings gemeinsam mit dem örtlichen Jäger sowie dem zuständigen Revierförster Mira geortet. Nun soll durch weiteres Monitoring herausgefunden werden, ob Mira nur zu Besuch ist, oder bleiben werden, heisst es abschließend in der Pressemitteilung.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sehen Besenderungsaktionen durchaus kritisch, weil Tiere auch durch Wilderer geortet werden könnten. Viele wölfe hatten dies bereits mit ihrem Leben bezahlt.

 

Hier die Pressemitteilungen mit original Fotofallenbildern: https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/wildkatzen-foto-studie-belegt-gute-bedingungen-im-vorharz

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/erster-nachweis-eines-weiblichen-luchses-im-thueringer-schiefergebirge

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/woelfin-im-wartburgkreis-standorttreu

https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/zweiter-wolf-tiefenort-100.html?fbclid=IwAR3EaDNleJBi70dpnXdtSb6cWHeFxmjDMIffEUhF6UMrU8IsBRw4xQGlp0E

 

Wolfswelpen in Thürungen komplettieren erstes Rudel

Obwohl so genannte Experten daran zweifelten, dass die Ohrdrufer Wölfin im Alter von zirka neun Jahren noch einmal Nachwuchs bekommen könnte, zeigen nun Bilder aus einer Wildkamera des Umweltministeriums das Gegenteil. Auf Wildkamerabildern tummeln sich mehrere Wolfswelpen. Das freut uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehr. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Abschussfarce der Thüringer Umweltministerin Siegesmund (Grüne) auf diese Wolfsfamilie damit endlich beendet wird.

Wolfswelpen in Thüringen. ©TMUEN

Zwei Mal hintereinander hatte die Wölfin Ohrdri mangels Anwesenheit eines Wolfsrüden in der Paarungszeit mit einem streunden Hund Welpen gezeugt und es sogar geschafft, diese Welpen alleine großzuziehen. Wegen einer angeblichen Notwendigkeit der Erhaltung der „Reinrassigkeit der deutschen Wölfe“ wurden die meisten dieser Wolfskinder allerdings getötet, obwohl so genannte F1-Hybrinden zu dem Zeitpunkt den gleichen Schutzstatus laut EU-Recht wie Wölfe genossen hatten. Dies wurde allerdings zwischenhzeitlich mit Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) Anfang des Jahres aufgehoben. Seither läuft aber ein Pilotverfahren gegen Deutschland.  Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. protestierten vehement und erstatteteten auch Anzeige gegen die Thüringer Umweltministerin Siegesmund. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/19/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-stellt-anzeige-wegen-erneuter-toetung-so-genannter-hybriden-in-thueringen/

Wolfsmutter sollte abgeschossen werden

Doch nicht nur die Welpen sollten nach dem Willen der Grünen Umweltministerin sterben. Auch die Mutter Ohdri geriet Anfang des Jahres auf die Abschussliste. Eine Schlappe gab es dann allerdings im Juli für das Thüringer Umweltminsterium und Umweltministerin Anja Siegesmund. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte mit Beschluss vom 2. Juli 2020 den Vollzug der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Genehmigung zum Abschuss der auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ohrdruf-Jonastal lebenden Wölfin weiterhin ausgesetzt. Wir berichteten hier: http://Eine Schlappe gab es gestern für das Thüringer Umweltminsterium und Umweltministerin Anja Siegesmund. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 2. Juli 2020 den Vollzug der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Genehmigung zum Abschuss der auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ohrdruf-Jonastal lebenden Wölfin weiterhin ausgesetzt.

Ein Umdenken dank nun „reinrassiger“ Welpen?

„Wir freuen uns über das erste echte Wolfsrudel in Thüringen seit 150 Jahren. Das ist ein Erfolg für den Artenschutz. Gleichzeitig bleiben wir an der Seite der Schäferinnen und Schäfer, um den maximalen Schutz ihrer Herden zu ermöglichen“, wurde Umweltstaatssekretär Olaf Möller in einer Pressemitteilung vom 14.08.2020 zitiert. Die Aufnahmen zeigten jeweils zwei Jungtiere, die phänotypisch mitteleuropäischen Wolfswelpen entsprechen würden. Der genetische Nachweis stehe jedoch noch aus. Mit dem Nachweis des Wolfsnachwuchses wechsele der Status des Wolfsvorkommens bei Ohrdruf von „Paar“ auf „Rudel“. Zitat: Auf den vorliegenden Bildern läuft um 2.49 Uhr erst die Wölfin durch das Blickfeld der Kamera, drei Minuten später folgen ihr zwei Welpen. Der zweite Nachweis der Jungtiere gelang am Abend desselben Tages. Um 22:23 Uhr lichteten die Kameras erneut beide Welpen ab. Es sind die einzigen vorliegenden Aufnahmen, die den bislang vermuteten Wolfnachwuchs bestätigen. Die genaue Anzahl und das Geschlecht der Welpen sind nicht bekannt. Über die Fotofallenaufnahmen ist lediglich gesichert, dass es sich um mindestens zwei Tiere handelt. Die jungen Wölfe sind zum jetzigen Zeitpunkt etwa 3 Monate alt. Meist bleiben die Nachkommen bis zu ihrer Geschlechtsreife im Alter von ein bis zwei Jahren im Rudelverband.“

Weidewonne? Schaf- und Ziegenhaltung für Fleischgewinnung massiv vom Land subventioniert

Gleichzeitig soll laut einer Thüringer Vermarktungsinitiative der Umsatz für für Lammfleisch deutlich wachsen. Dafür überreichten Umweltstaatssekretär Olaf Möller und Alexander Bonde, Generalsekretär der Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) vor wenigen Tagen  einen Förderbescheid an die Naturstiftung David.

Die DBU finanziert 67.476 EUR, vom Thüringer Umweltministerium fließen 60.0000 EUR. Das Projekt der Naturstiftung David hat ein Volumen von rund 135.000 EUR und läuft vorerst bis Juli 2021. Zukünftig sollen Fleisch und Wolle so in ganz Thüringen unter der Marke „Weidewonne“ vertrieben werden. Dazu sollen regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsketten etabliert und ausgebaut werden. Projektpartner sind dabei die zwölf Thüringer Natura‐2000‐Stationen, das Natura 2000-Kompetenzzentrum, der Landesverband der Thüringer Schafzüchter und das Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum.

Schaftstod durch Schlachter akzeptiert

Bei so vielen Subventionen sollte es doch nun endlich auch von Seiten der Weidetierhalter möglich sein, auch in den Schutz ihrer Tiere zu investieren, die wohl nachweislich eben nicht als Streicheltiere und reine Landschaftspfleger gehalten werden sollen. Insofern wundern wir uns schon über emotionalisierte Aufschreie von Schäfern und der Presse, wenn der Wolf sich ab und an auch mal ein Schaf holt; zumal es Entschädigungen gibt, HSH und auch noch Zäune bezahlt und gefördert werden.

Hier geht es zur Pressemitteilung: https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/wolfnachwuchs-in-thueringen

Sehr übersichtliche Rissliste mit wenigen Vorkommnissen in Thüringen: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/20200903.pdf

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/weidewonne

Wolfsmanagementplan Thüringen: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/00_tlubn/Naturschutz/Dokumente/4_wolf_luchs/managmentplan_wolf.pdf

Förderrichtline: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/00_tlubn/Naturschutz/Dokumente/4_wolf_luchs/foerderantraege_wolf_luchs/2019-11-19_nichtamtl.-Lesefass._AEnderung_Richtlinie_Wolf-Luchs_Website_TMUEN.pdf

 

 

Nächstes Gericht bestätigt: Thüringer Wölfin Ohrdri darf weiter nicht geschossen werden

Eine Schlappe gab es gestern für das Thüringer Umweltminsterium und Umweltministerin Anja Siegesmund. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 2. Juli 2020 den Vollzug der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Genehmigung zum Abschuss der auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ohrdruf-Jonastal lebenden Wölfin weiterhin ausgesetzt.

Nach den Erkenntnissen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) lebt eine Wölfin mit einem Wolfsrüden und ihren im Frühjahr geborenen Welpen in der Region um den ehemaligen Truppenübungsplatz Ohrdruf, der als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Nr. 63 „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ dem Europäischen Schutzsystem Natura-2000 unterliegt und in dem Wölfe ihrer Art nach besonders geschützt sind. Nachdem die Wölfin mehrfach Herdenschutzanlagen überwunden und verschiedentlich Schafe und Ziegen gerissen hatte, beantragte das TMUEN Ende 2019 beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz die Zulassung einer „letalen Entnahme“ der Wölfin unter Ausnahme von natur- und artenschutzrechtlichen Verboten. Diesem Antrag entsprach das Landesamt unter Auflagen mit Bescheid vom 23. Dezember 2019 und ordnete die sofortige Vollziehung ihrer Verfügung an. Der Thüringer Landesverband des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) hat daraufhin Klage zum Verwaltungsgericht Gera erhoben, über die noch nicht entschieden wurde.

Schießgenehmigung rechtswidrig

Der zeitgleich gestellte Antrag auf vorläufigen Eilrechtsschutz hatte Erfolg. Auf die dagegen gerichtete Beschwerde des Freistaats Thüringen hat der zuständige 1. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts den Beschluss des Verwaltungsgerichts nun bestätigt. Die Genehmigung zum Töten der Wölfin erweise sich bereits im Eilverfahren als höchstwahrscheinlich rechtswidrig. Sie berücksichtige ausschließlich artenschutzrechtliche Belange, ohne eine aufgrund europarechtlicher Vorgaben gebotene Vorprüfung zur Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die für das FFH-Gebiet festgelegten Erhaltungsziele oder eine sich dann ggf. als notwendig erweisende Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Es könne aber bereits jetzt nicht ausgeschlossen werden, dass der Abschuss der Wölfin (und unter Umständen des mit ihr im Rudel lebenden Wolfsrüden) den Erhalt einer langfristig überlebensfähigen Population der für das FFH-Gebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ausdrücklich als prioritäres Erhaltungsziel benannten Tierart „Wolf“ gefährden würde. Art und Umfang des Artenschutzrechts werden europarechtlich unter anderem durch die Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) gesteuert. Dadurch würden neben dem allgemeinen Artenschutz die Habitate der Pflanzen- und Tierwelt unter ein besonders strenges Schutzregime gestellt. Pläne und Projekte, die ein solches besonderes Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen könnten, müssten vorher auf ihre Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen überprüft werden. Dies habe das Landesamt offensichtlich versäumt. Abschließend weist der Senat darauf hin, dass sich das Landesamt mit den von den Beteiligten in das Zentrum ihrer rechtlichen Auseinandersetzung gestellten Fragen – etwa zur Zumutbarkeit weiterer Herdenschutzmaßnahmen – erst befassen muss, wenn eine von ihm durchzuführende Verträglichkeitsprüfung ergeben sollte, dass der Abschuss der Wölfin die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck des FFH-Gebiets erheblich beeinträchtigen würde.

Hier ein Link zur Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. https://www.djgt.de/news/20200710171734_20200710_OVG_Thueringen_Ohrdrufer_Woelfin.pdf?fbclid=IwAR1dS2mpPfW6SjvMwMM3yTl-NIc24RuePXG1eHV-UkbVEwpHDRVxJoWEULA

Große Freude: Thüringer Wölfin hat wohl Nachwuchs und damit Ruhe vor Abschuss bis mindestens Mitte Oktober

Foto aus einer Wildkamera ©TMUEN – Am Bauch von Wölfin „Ohrdri“ ist deutlich ein Gesäuge zu erkennen. Sie muss also wieder Nachwuchs haben, sonst würde sich ein solches Gesäuge nicht bilden.

Seit 2014 lebt auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Ohrdruf in Thüringen eine Wölfin. Sie ist damit lange das einzige fest ansässige Tier in ganz Thüringen gewesen. Seit Ende des vergangenen Jahres hat sich ein Wolfsrüde zu ihr gesellt. Nun könnte sich das erste offizielle Wolfsrudel in Thüringen gebildet haben, denn es gibt einen Nachweis darüber, dass die Wölfin säugend ist.

Wir haben mit Tom Wetzling vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gesprochen. Hier sind seine Antworten:

„Eine uns vorliegende Fotofallen-Aufnahme am Truppenübungsplatz Ohrdruf zeigt die Wölfin mit ausgeprägtem Gesäuge. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Wölfin Nachwuchs geboren hat (auch wenn es dazu, also zu Jungtier/en bisher keinen Foto- oder sonstigen Nachweis gibt). Ob es sich um echte Wolfswelpen (erst dann wäre es ein Rudel) handelt, soll im Rahmen des Monitorings durch von uns beauftragte Experten  herausgefunden werden. Ob und wie viele, können wir erst sagen, wenn entsprechende Nachweise durch das Monitoring vorliegen ( Fotofallenbilder oder genetische Nachweise, z.B. aus Losungen).

Was ist mit der Ausnahme-Genehmigung für den Abschuss der Wölfin?

„Weiterhin gilt: Bis zur Entscheidung des OVG ruhen die Entnahmebemühungen sowieso. Selbst im Erlaubnis-Fall würden im Fall von Nachwuchs Bemühungen zur Entnahme aus Tierschutzgründen bis zum 15. Oktober ruhen, um die Versorgung der Jungtiere zu gewährleisten. Dies ergibt sich aufgrund der Regelungen des Tierschutzgesetzes.“

Hintergründe zur Geschichte der Wolfsmutter, die sich mangels eines Wolfsrüden während der Paarungszeit vor zwei Jahren mit einem streunenden Hund und vor einem Jahr mit einem ihrer Nachkommen gepaart hatte. Wir protestierten energisch gegen den Abschuss dieser so genannten Hybriden und stellten Anzeigen gegen Ministerin Siegesmund. Es wurde allerdings kein Verfahren eröffnet, bzw. eingestellt. Seit dem Frühjahr steht nun auch die Wolfsmutter auf dem Abschussplan: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/21/erster-teilerfolg-in-thueringen-gericht-untersagt-abschuss-der-mutterwoelfin-jagd-auf-welpen-geht-aber-weiter/

Monitoring und Forschung in Thüringen

Seit April 2020 habe das „Kompetenzzentrum Wolf, Luchs, Biber“ die Aufgaben des Monitorings und der Forschung übernommen, schreibt das Thüringer Umweltministerium auf seiner Webseite:  Unter Monitoring wird die Überwachung der Wolfs- bzw. Luchspopulation verstanden. Dazu werden bestimmte Methoden wie der Einsatz von Fotofallen genutzt, um u.a. mehr über das Vorkommensgebiet der Arten in Erfahrung zu bringen.

Darüber hinaus wäre das Kompetenzzentrum für die Rissbegutachtung von vermeintlichen Wolf- bzw. Luchsrissen zuständig. Das heißt, Fachleute würden begutachten, bewerten vor Ort das Geschehen dokumentieren.

Hier geht es zur aktuellen Rissliste. Wie zu erkennen ist, sind so gut wie keine Schäden von Wölfen verursacht worden. Wir erachten die Schießgenehmigung auch deshalb für eine Farce: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/20200525.pdf

Hier geht es zum Wolfsmanagementplan Thüringen: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/managementplan_wolf.pdf

 

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert und stellt Anzeige wegen erneuter Tötung so genannter „Hybriden“ in Thüringen

Beispielbild ©Brigitte Sommer

Nun geht die Jagd auf gesunde Wölfe in Thüringen erneut los. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Ferner stellen wir Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund sowie ausführende Personen und weitere am Geschehen beteiligte Personen. Nachdem am Freitag, den 14. Februar 2020 ein Hybride (weiblich, schwarz) geschossen sowie ein weiteres Tier am 19.02.20 erschossen worden wäre, würden nun die Behörden von drei weiteren Wolf-Hund-Mischlingen im Revier um den Standortübungsplatz ausgehen.

Der Thüringer Wolfmanagementplan sehe  das Entnehmen von Wolf-Hund-Mischlingen aus der freien Natur vor, schreibt das Umweltministerium in einer Pressemitteilung.  Das Umweltministerium habe im September 2019 die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der Wolf-Hund-Mischlinge erwirkt. Das Thüringer Umweltministerium (TMUEN) hätte den Umgang mit Hund-Wolf-Hybriden eng mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgestimmt. Aus Artenschutzgründen müssten Kreuzungen von Hund und Wolf aus der Natur entnommen werden. Damit solle die Wildtierpopulation Wolf vor dem Eindringen von Haushund-Genen geschützt werden. Eine Vermischung der Gene würde den Fortbestand der Wolfspopulation gefährden.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfssschutz Deutschland e. V.  erinnert daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.

Rassismus im Naturschutz

Solche Argumente – wie für die Schießbefehle kreiert – beförderten geradezu rassistische, nach rückwärts gerichtetete Naturschutzgedanken, die eigentlich gerade in Deutschland so nicht aufkommen dürften. In den vergangenen Jahrhunderten haben sich mit Sicherheit immer einmal wieder Wölfe mit Hunden gepaart. Forscher meinen sogar, dass die schwarze Fellfarbe von amerikanischen Wölfen durch Hundegene in die Population eingetragen worden sei. Man ist sich nur nicht darüber einig, wann genau dies geschehen ist. In Italien leben heute schon schwarze Wölfe, die durch so genannte Hybridisierung entstanden sind.

„Ändere Länder, wie Italien, machen vor, wie es tierfreundlich gehandhabt werden könnte“, so Sommer. Dort werden Mischlingswelpen sterilisiert und wieder in die Natur entlassen. Außerdem hatte erneut ein Wildpark angeboten, die Welpen aufzunehmen. Da sich nun ein Wolfsrüde bei der Wölfin befinde, bestehe nun die Gefahr einer erneuten Verpaarung mit einem Hund nicht mehr.

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Im Klartext: Man wolle sich wohl nicht einmal an die Schießpause auf die Wolfsmutter halten, die nach einer Eilverfügung von zwei Naturschutzverbänden erwirkt worden war.

Schwarz gefärbte Hybride dürften sogar bis zum 31.12.2020 geschossen werden, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Die Verfügung gelte in Teilen des Landkreises Gotha sowie Teilen des Ilmkreises. Begrenzt wird die 275 Quadratkilometer große Fläche um den Standortübungsplatz Ohrdruf durch die Autobahnen A4 und A71 sowie die Bundesstraßen 88 bzw. 247.

Hobbyjäger dürfen schießen

Was regelt die Allgemeinverfügung?

Die Allgemeinverfügung richte sich an einen genau beschriebenen Personenkreis und spräche eine Ausnahme vom Tötungsverbot gemäß artenschutzrechtlicher Bestimmungen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes aus. Vor dem Erlass der Allgemeinverfügung seien die vom Land anerkannten und landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen angehört worden. Skandalöserweise erklärte sich der NABU in einer Pressemitteilung mit dem Erschießen der Welpen einverstanden.

Die Allgemeinverfügung berücksichtige folgende Eckpunkte:

  • Zum Abschuss ermächtigt werden Jagdausübungsberechtigte, Jagdschutzberechtigte sowie bestimmte Jagderlaubnisscheininhaber in den Landesforsten, wenn diese durch Personen durch das TLUBN geschult und registriert worden sind
  • Ausdrücklich nicht zum Abschuss ermächtigt werden anderweitige Jagdgäste ohne Aufgaben des Jagdschutzes im betreffenden Jagdbezirk.
  • Der Abschuss darf nur in einem bestimmten Zulassungsgebiet (siehe Karte) vorgenommen werden.
  • Im Falle eines Abschusses ist die zuständige Behörde, das TLUBN sofort zu informieren; das getötete Tier ist an die Behörde zu übergeben

Landesjagdverband rät Jägern ab

Thüringen – Der Jagdverband warnte Jäger vor Schüssen auf die Welpen, eben weil die Jäger wohl selber ganz genau wüssten, dass eben KEINE Rechtssicherheit bestehe und ihnen aber etwas anderes vorgegaukelt würde. WDer Geschäftsführer des Landesjagdverbands Thüringen, Frank Herrmann, appelliert an die örtlichen Jäger: „Wir empfehlen den Jägern momentan, aufgrund rechtlicher Unsicherheiten, sich nicht am Abschuss der Hybride zu beteiligen.“https://www.jagderleben.de/news/umweltministerium-thueringen-jaeger-hybride-schiessen-711559?fbclid=IwAR2Fw0l9E9YKbc3dxR8PuRlV5DQ2aYlo9QNr3-514PK5ksVYREzotsIPlXY

Weitere Quelle: https://www.tag24.de/nachrichten/wolf-hund-mischling-abgeschossen-ohrdruf-thueringen-woelfin-abschuss-klage-1391196

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/12/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-droht-mit-anzeige-wegen-des-geplanten-abschusses-der-ohrdrufer-woelfin-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/naechster-hund-wolf-hybrid-abgeschossen-100.html?fbclid=IwAR0FSVAvbKKPP1MZKbyq7DtvOXpfTtDvd600DEzagtZY0dFwW48yuU6GCiw

 

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert und droht mit Anzeige wegen des geplanten Abschusses der Ohrdrufer Wölfin in Thüringen

Beispielfoto Wölfin © Brigitte Sommer

Das Thüringer Umweltministerium kündigte am Mittwoch an, einen Abschussantrag zur Tötung der Thüringer Wölfin Ohrdri zu stellen, schreibt die Deutsche Presseagentur in einer Meldung. Dieser Schritt sei nötig, weil Wölfe unter strengem Schutz stehen und nur in Ausnahmefällen gejagt werden dürften. «Es ist weder ein schöner, noch ein einfacher Schritt, aber ein notwendiger», wird Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) von der Deutschen Presse-Agentur in der Meldung zitiert. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. protestieren auf das Schärfste und wir drohen mit einer erneuten Anzeige gegen die Ministerin und weitere Beteiligte.

Zuvor sei bekannt geworden, dass am Sonntag 24 Tiere einer größeren Schafsherde bei Ohrdruf im Landkreis Gotha gerissen worden wären. Das Revier der Wölfin und ihres Rudels liegt auf dem Übungsplatz der Bundeswehr in der Nähe der Kleinstadt. «Das inzwischen belegte mehrfache Überwinden des Herdenschutzes durch die Wölfin, auch optimaler Schutzzäune, ist nach Einschätzung unserer Experten problematisch», erklärte Siegesmund weiter in der dpa-Meldung.

Zwei Grüne-Umweltminister und ein Ziel: Wölfe abschießen

Die wirtschaftlichen Schäden seien erheblich. In den vergleichsweise hohen Risszahlen – 2019 wurden demnach in Thüringen bislang mehr als 180 Schafe, Ziegen und andere Nutztiere getötet – sieht Siegesmund eine weitere Grundlage für den Antrag. Über den sollen Experten des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz entscheiden. Die Ministerin setzt darauf, dass der Antrag noch vor Jahresende bewilligt wird. Sie verwies auf einen ähnlichen Fall in Schleswig-Holstein, wo ein Wolf nach mehreren Übergriffen zum Abschuss freigegeben worden war. Diesen Schießbefehl auf Wolf Dani hatte ihr Kollege Jan Phillipp Albrecht (ebenfalls Grüne) Anfang des Jahres erteilt. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sowie auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. protestierten mehrfach dagegen. Die DJGT schätzt die Abschussgenehmigung in Schleswig-Holstein als nicht EU-rechtskonform ein. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/19/erfolg-in-schleswig-holstein-schiessbefehl-auf-wolf-dani-gw924m-wird-aufgehoben-jedenfalls-vorerst/

Für Thüringen liegen uns leider keine Fallzahlen, d. h. Anzahl der Tiere, die durch andere Ursachen als durch Schlachtung oder Risse umkommen, vor. Allerdings beträgt der Bestand an Schafen laut Statistik dort knapp 120.000 Schafe. Davon werden zirka 7.000 Tiere jährlich geschlachtet. In diesem Vergleich wirken 180 Schafe, Ziegen und weitere Nutztiere geradezu lächerlich gering.

Für Hessen gibt es Fallzahlen, die Umweltministerin Hinz (Grüne) bekannt gegeben hatte: Zitat. „Beim Thema Wolfrisse ist zu beachten, dass bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig zu Tode kommen. Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen.“

Umgerechnet auf Thüringen sind dies zwar weniger Tiere, aber es kommen bestimmt noch immer weitaus mehr Ziegen und Schafe durch andere Ursachen als durch Wölfe um.

In  „in Thüringen.de“ wird Siegesmund dahingehend zitiert, dass sie den Einsatz von Herdenschutzhunden ablehnen würde, da die Tiere erst auf Schäfer und Schafe geprägt werden müssten. Das ginge ad hoc nicht. Wie bitte? Das Territorium von Wölfin Ohrdri ist seit dem Monotoringjahr 2014/2015 hinlänglich bekannt und innerhalb von fünf Jahren ist man dort nicht in der Lage, für passenden Herdenschutz mit Herdenschutzhunden zu sorgen? In einem Fall aus NRW sorgten sogar ausgeliehene Herdenschutzhunde dafür, Wölfin Gloria den Appetit auf Schafe des Schäfereibetriebes Dünow zu vertreiben.

 

Siegesmund macht, was die Agrar-Lobby diktiert

Nach unserer Ansicht fehlt hier ganz klar der Wille der Ministerin, die sich ganz augenscheinlich lieber für die Interessen der Agrar-Lobby einsetzt, als für den Tier- und Naturschutz. Wir protestieren genauso auf das Schärfste gegen den geplanten Antrag zum Abschuss der Wölfin, wie gegen den Abschuss ihrer Mischlingswelpen (wir berichteten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/ ) und fordern stattdessen, auch dort endlich mit einem ernsthaften Herdenschutzprogramm zu beginnen. Unserer Ansicht nach soll hier höchstwahrscheinlich durch eine solche Abschussgenehmigung die Bildung eines neuen Wolfsrudels verhindert werden. Dies verstößt ganz klar gegen EU-Recht, das ausdrücklich vorsieht, dass die Wölfe in Deutschland sich vermehren sollen. Hintergrund: Seit Sommer/Frühherbst ist bekannt, dass sich ein Wolfsrüde in der Gegend aufhält. Dieser soll sogar die Welpen aus dem Vorjahr akzeptiert haben.

Sollte die Mutterwölfin, die Welpen oder gar der Rüde aufgrund des erneuten Schießbefehls von Umweltministerin Siegesmund getötet werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. erneut Anzeige gegen alle an der Tötung beteiligten Personen, auch weiterer Entscheider im Umweltministerium, stellen. Wir bitten die Ministerin Siegesmund daher, ihre Entscheidung noch einmal zu bedenken. Sollte sie die Entscheidung im Hinblick auf die baldige Änderung des Bundesnaturschützgesetzes (LEX-Wolf) getroffen haben, so muss sie damit rechnen, dass gegen die Änderung geklagt werden wird, bzw. massiv Anzeigen erstattet werden. Drei Anwälte, darunter Christina Patt von der DJGT, hatten am 09.12.19 während einer öffentlichen Anhörung im Bundestag den Abgeordneten signalisiert, dass die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in der von Bundesumweltministerin Schulze (SPD) entworfenen Form keinesfalls EU-rechtskonform ist. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass komplette Wolfsfamilien solange getötet werden dürften, bis keine Schäden mehr vorhanden wären. Der geplante Abschuss von Ohrdri geht wohl eindeutig in diese Richtung. Gleichzeitig gibt auch Ministerin Siegesmund hohe sechsstellige Summen für die Wolfsjagd aus, anstatt Weidetierhalter unbürokratisch zu entschädigen. Dies steht unserer Ansicht nach in keinem Verhältnis.

Quelle: Greenpeace hatte gestern die komplette Pressemitteilung der dpa übernommen: https://www.greenpeace-magazin.de/ticker/thueringen-plant-antrag-auf-abschuss-von-woelfin

Weitere Quellen:

https://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/Ohrdrufer-Woelfin-soll-zum-Abschuss-freigegeben-werden;art83467,7040501?fbclid=IwAR3GKevDKyY-GBgH4JZfZRgIcncNfhIkcYSZ3-CxXgidq2zFHAFqZWZRXfc

https://statistik.thueringen.de/webshop/pdf/2018/03308_2018_00.pdf

http://www.dbb-wolf.de

 

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert gegen Forderungen des Bauernverbandes Thüringen nach Abschuss der Ohrdrufer Wölfin

„Existenzielle Herausforderungen“ für Schäfer sieht der  Bauernverband Thüringen einem Bericht des MDR zufolge in Rissen, die der Ohrdrufer Wölfin zugeschrieben werden, und fordert ihren Abschuss und den ihrer Welpen. Schützenhilfe erhält der Verband – wie nicht anders zu erwarten – von der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag. 

 „Existentielle Herausforderungen“? Die amtliche Statistik zu Nutztierrissen sagt etwas ganz anderes aus. Nachgewiesen sind bisher für das Jahr 2019 ganze 19 (!) Nutztierrisse, die eindeutig dem Wolf zuzuordnen sind – wohlgemerkt in ganz Thüringen. Da kann man wohl kaum von einer Existenzbedrohung der Weidetierhalter sprechen, insbesondere wenn man die üblichen ‚Ausfallquoten‘ in der Nutztierhaltung kennt! Außderdem erhalten viele der so genannten Betroffenen bereits EU-Subventionen im hohen Bereichen, dass es geradezu lächerlich erscheint, hier von einer existentiellen Herausforderung zu sprechen. 

Auch weitere in einem Bericht  https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/bauernverband-wolf-abschuss-ohrdruf-100.html?fbclid=IwAR17owZpDuPwadzRhC0eHvGLfYhpZP1pVDuHeGfj4QIlDGrsAlv8QTdEKSM des MDR zitierten Behauptungen des Thüringer  Bauernverbandes halten einer fachlichen und rechtlichen Überprüfung nicht stand.

Angeblich habe sich die Wölfin „auf das Reißen von Nutztieren spezialisiert“ und gebe „diese Fähigkeiten an ihre Nachkommen weiter“. Hier werden unhaltbare  Mutmaßungen zu Gewissheiten umgedichtet – Beweise werden nicht erbracht. Diese fehlen auch für die Feststellung der Weidetierhalter, dass die Wölfin  „selbst hohe Weidezäune“ überwinde. Immer wieder zeigen Zaunkontrollen des Wolfsschutz Deutschland e.V. in verschiedenen Wolfsgebieten, dass selbst elementarer Schutz der Weidetiere fehlt. Echte Fürsorge für ihre Tiere lassen viele Weidetierhalter vermissen!

Besonders perfide ist der ‚Vorwurf‘ des Thüringer  Bauernverbandes, die Wölfin zeige ein „untypisches Verhalten, indem sie sich bereits zum zweiten Mal mit einem Haushund gepaart hat.“ Ja, wenn kein geeigneter wölfischer Partner zur Verfügung steht (warum wohl?!), dann ist es eben nicht ‚abartig‘, dass eine Wölfin sich mit einem Haushund paart. Wolf und Haushund sind schließlich Unterarten ein und derselben Spezies. Ein nur allzu durchsichtiges Manöver des Bauernverbandes, das auch noch den ‚Vorteil‘ bietet, dass er gleich noch den Abschuss der Welpen fordern kann, denn diese sind ja Hybriden. Dabei ist das Töten von Wolfs-Hunde-Hybriden ein Straftatbestand, also kriminell, wie schon Richterin a.D. Almuth Hirth in ihrem Rechtsgutachten vom 25.03.2019 ausführlich darlegt. Hybriden sind ebenso wie Wölfe streng geschützt und dürfen nicht aufgrund irgendwelcher verquerer Rassereinheits-Argumenten ‚entnommen‘ werden. Der Wolfsschutz Deutschland e.V. hat in mehreren solcher Fälle bereits Anzeigen gegen die thüringische Umweltministerin erstattet; die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen noch. 

Nach dem Willen des Bauernverbandes Thüringen soll also wieder einmal mit dem Abschuss einer Wölfin und ihrer Welpen der scheinbar einfachste Weg zur ‚Sicherung‘ der Weidetiere gegangen werden, Naturschutzrecht hin oder her. Konsequenter Herdenschutz – nein danke! Wir fordern den Bauernverband Thüringen dazu auf, sich endlich mit dem Thema Herdenschutz zu befassen. Stattdessen hofft man aber ganz augenscheinlich darauf, dass die Änderung des Naturschützgesetzes, nämlich die LEX-Wolf nach der Sommerpause durch den Bundestag abgesegnet wird und man versucht anscheinend schon mal Fakten für Abschüsse zu schaffen. Diese Auffassung, alles zu eliminieren, was keinen sofortigen verwertbaren Geldnutzen bringt, ist nicht mehr zeitgemäß und der Widerstand in der Bevölkerung wächst ebenfalls. 

Ursula Ripke, Mitglied von Wolfsschutz Deutschland e. V.

Wolfswelpentötung in Thüringen: Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet erneut Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund und den Schützen

Das Thüringer Umweltministerium meldete in einer Pressemitteilung https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/109444/index.aspx dass im Rahmen des Wolfsmanagements ein weiterer Hybrid-Abschuss am vergangenen Wochenende bei Ohrdruf abgeschossen worden wäre.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. stellen erneut Anzeige gegen die Umweltministerin Siegesmund (Grüne) und gegen den unbekannten Schützen. Dazu die Stellungnahme von Richterin a. D. Almuth Hirt:

Wolfshybride zählen wie der Wolf zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse; wie für den Wolf gilt auch für sie das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, Ausnahmen hiervon sind nur unter den in § 45 Abs. 7 BNatSchG normierten  Voraussetzungen zugelassen. Auf das Gutachten der DJGT vom 26.04.2018, www.djgt.de wird Bezug genommen.

Wolfsmischlinge stellen keine Gefahr für den Wolfsbestand dar

Die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Nr. 2 BNatSchG lagen weder für die bereits getöteten Hybriden vor, noch sind sie für die nun von der Entnahmeanordnung betroffenen Tiere gegeben. Der Ausnahmetatbestand setzt voraus, dass sich Exemplare besonders geschützter Arten so stark ausbreiten, dass sie andere Tiere von ihren Standorten verdrängen oder zu vernichten drohen ( Lütkes/ Ewer Kommentar zum BNatSchG, 2. Aufl § 45 Rn 37 ) . Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter 1 % besteht keine Gefahr, dass die nun zum Abschuss freigegebenen Hybriden  ( einer oder zwei ) sich so stark ausbreiten, dass sie den sog. reinerbigen Wolf verdrängen.

Gesetze wurden übergangen

Die im Managementplan für den Wolf in Thüringen unter 6. 5 enthaltene Handlungsempfehlung, zweifelsfrei nachgewiesene Hybriden der Population zu entnehmen, widerspricht dem Grundsatz, dass Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG im Wege einer Einzelfallentscheidung unter Anwendung pflichtgemäßen Ermessens zu erteilen sind ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn 26 ). Derartige generelle Entnahmeempfehlungen stellen keine an § 45 Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung dar, noch lassen sie Raum für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens, verstoßen gegen das Gesetz und können daher nicht Grundlage von Ausnahmeentscheidungen sein. Managementpläne sind Handlungsempfehlungen an die zuständigen Behörden. Sie haben sich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu halten. Sie können diesen Rahmen ausfüllen, ihn aber nicht verändern oder erweitern. Das gilt auch für Rechtsverordnungen nach § 45 Abs. 7 Satz 4 BNatSchG.

Soweit die Tötung von Hybriden auf die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention gestützt wird, wird auf das oben angeführte Gutachten der DJGT vom 26.04.2018 verwiesen. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Empfehlung 173 im Ergebnis zu einer Aufhebung des strengen Schutzes der Hybriden nach Anhang II der Berner Konvention und damit de facto zu einer Änderung des Anhangs II führt. Eine derartige Änderung kann jedoch nicht im Wege einer Empfehlung erfolgen, sondern muss das in Art. 17 der Konvention vorgeschriebene Verfahren einhalten. Dieses Verfahren wurde durch die Empfehlung 173 umgangen. Die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses ist daher gesetzeswidrig, da sie gegen die in Art 17 der Berner Konvention normierten Vorgaben verstößt.

Wolfshybride nicht gefährlich

Für die häufig behauptete erhöhte Gefährlichkeit von Wolfshybriden in freier Natur gibt es keine Belege. Darüber hinaus ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG wie bereits ausgeführt im Wege einer Einzelfallentscheidung zu treffen ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn. 26 ), auch im Fall des § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG, sodass eine generell angenommene höhere Gefährlichkeit eine Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigt. Dass die noch verbliebenen Hybriden eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen darstellen, ist nicht festgestellt.

Tötungen von Tieren einer streng geschützten Art stellen eine Straftat dar und sind nach § 71 Abs. 1 Nr. 1, 2 i. V m. § 69 Abs. 2 Nr. 1 Buchst a, b BNatSchG mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.