Der Fluch von Schluchsee: Einzige Wölfin von Baden-Württemberg totgefahren

Die Wölfin mit dem offiziellen Kennzeichen GW2407f war zudem trächtig. Damit ist eine erneute Rudelbildung, wie wir sie uns erhofft hatten, Geschichte, denn auch die Welpen, die in ihr heran reiften und bald geboren worden wären, mussten sterben. Bereits im Dezember des vergangenen Jahres ist der einzige Welpe des dort ansässigen Paares überfahren worden. Raserei auf Bundesstraßen kostet vielen Wildtieren immer wieder das Leben. Wir fordern eine Geschwindigkeitsbeschränkung sowie Warnschilder auf der B 500 in sensiblen Bereichen. Am gleichen Tag musste auch ein Jungtier in Sachsen und eines in Niedersachsen sterben. Lesen Sie hier unseren Bericht.

Am Mittwoch lautete eine Polizeimeldung lapidar: „Der Unfall ereignete sich am Mittwoch kurz nach 7 Uhr auf der B500 zwischen Windgfällweiher und Schluchsee. Das Tier habe unvermittelt die Fahrbahn gekreuzt, der Fahrer konnte den Zusammenprall offenbar nicht mehr verhindern. Während der Mann unverletzt blieb, entstand an seinem Auto ein Sachschaden in Höhe von rund 1.500 Euro.“

Beispielfoto Wolfsmutter. © Brigitte Sommer

Die einzige bekannte Wölfin im Bundesland ließ am 17. April 2024 in Lenzkirch (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) auf der B 500 ihr Leben. Nicht weit entfernt war kurz vor Weihnachten 2023 auch ihr Welpe aus dem vergangenen Jahr totgefahren worden. Die dpa berichtete am Mittwoch zunächst, dass es unklar sei, ob es sich bei dem überfahrenen Tier überhaupt um einen Wolf handele. Kurze Zeit später bestätigte das Umweltministerium dies jedoch. Und es bestätigte auch die Trächtigkeit.

Eine Tragödie

Die Genetik des Tiers werde derzeit noch überprüft, Körpermerkmale sprächen jedoch stark dafür, dass es sich um die bekannte Fähe handeln würde. Ihr Partner, GW1129m, bleibt nun alleine zurück. Wölfe binden sich lebenslang an ihren Partner. Sie vermehren sich nur ein Mal im Jahr. Die Chance auf ein Rudel am Schluchsee ist ungewiss. Die Fähe war ursprünglich aus dem Territorium Billinghagen, der Rüde aus Schneverdingen in den Schwarzwald gewandert. Nicht einmal 30 Prozent der Jungtiere überleben die ersten Jahre. In ganz Baden-Württemberg sind nun nur noch drei Wolfsrüden gelistet. Es verschwanden auch bereits mehrere Wölfe aus dem Odenwald. Mit diesem Hintergrund ist das Getöne um Wolfsabschüsse geradezu grotesk in Baden-Württemberg

Laut Statistik ist GW2407f  schon der 44. Wolf, der in diesem Jahr überfahren wurde. Am gleichen Tag wurde auch noch ein Jungtier im Gebiet Königshainer Berge in Sachsen überfahren. Auch an der Bundesstraße 70 in Völlenerfehn in Niedersachsen wurde am gleichen Tag ein Wolf von einem Auto erfasst. In allen drei Gebieten wird Wölfen auch stark illegal nachgestellt.

Überfahren, verfolgt, erschossen

Im Jahr 2017 wurde ein erschossener Wolf aus dem Schluchsee geborgen. Seither verschwinden im Gebiet, genau wie in Ostsachsen, immer wieder Wölfe.

Auch werden Wölfe immer wieder von Fahrzeugen gehetzt und absichtlich überfahren. Schon 2011 wurde ein Lausitzer Wolf bei Rietschen im Kreis Görlitz durch einen Autounfall verletzt und ein zweiter an der Grenze zum Kreis Bautzen absichtlich gehetzt und überfahren. Ein junger Wanderwolf wurde bei Homberg Ohm in Hessen regelrecht bedroht. Meist ohne wirkliche Konsequenzen für die Täter. Auch im Internet kursieren immer wieder Videos, auf denen zu sehen ist, wie Fahrzeuge hinter Wölfen her rasen. Verfahren aufgrund unserer Strafanzeigen, wie bei einem Fall in Thüringen, werden regelmäßig eingestellt. Menschliche Abgründe lassen sich hier erahnen.

Im Ausland werden solche Fälle anders verfolgt. Ein Gericht in Annecy hat einen Autofahrer im vergangenen Jahr zu ca. 8000 Euro Schadensersatz verurteilt, nachdem er versucht hatte, einen Wolf zu überfahren.

In Westpolen ist es üblich, Geschwindigkeitsbeschränkungen in Gebieten auszuweisen, in denen Wölfe leben. Dort werden sogar zusätzliche Schilder aufgestellt, die Autofahrer mahnen, vorsichtig zu fahren. Wir fordern dies auch für besonders sensible Gebiete, wo mehrfach Wölfe überfahren wurden, in Deutschland.

 

Quellen:

https://www.bw24.de/baden-wuerttemberg/freiburg-alle-fakten-zur-stadt-im-breisgau-baden-wuerttemberg-92536621.html

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/18/selbstjustiz-toter-wolf-im-territorium-koenigshainer-berge/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/08/09/wir-stellen-anzeige-wegen-des-erschossenen-wolfs-in-baden-wuerttemberg/

https://www.saechsische.de/unbekannte-hetzen-einen-wolf-zu-tode-939421.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/03/autoraser-verfolgt-wolf-in-thueringen-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige/

https://www.schweizerbauer.ch/7600-franken-busse-weil-er-wolf-ueberfahren-wollte

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/02/12/hessen-junger-wanderwolf-wurde-bei-homberg-ohm-bedroht/

https://www.oz-online.de/artikel/1463149/Toter-Wolf-bei-Voellenerfehn-hat-er-vorher-Pferde-aufgescheucht?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR1ZhGaj0X-fhIzNjOGvOl_u8kHNebgsIokQsnDmC9yXHxntxY8scsV8zfw_aem_AZuHCksqFV0yPx8nTKn345aqmmp5J7BasEfLqmrrI6y8vK8puZsqz0B1nHqxl8xezjeV34ik9i11vC4W93fCjyYR#Echobox=1713441672

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Thüringer Umweltministerium zieht Schießgenehmigung auf Wölfin zurück und zahlt weiter Weideprämie

Das Land Thüringen hat die Abschussgenehmigung für die auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf lebende Wölfin zurückgenommen,“ so der MDR am 04. Janaur 2021. Herdenschutzmaßnahmen hätten gewirkt und ein Abschuss wäre nicht mehr verhältnismäßig, wird Staatssekretär Olaf Müller weiter in dem MDR-Artikel zitiert. Wolfsschutz-Deutschland e. V. zeigt sich sehr erfreut darüber, dass Umweltministerin Siegesmund ganz augenscheinlich ihren Feldzug gegen eine Wolfsfamilie aufgegeben hat und wohl eingesehen hat, dass Abschüsse nichts bringen. Stattdessen soll die Schaf- und Ziegenprämie auch im Jahr 2021 weiter gezahlt werden.

Wölfin Ohrdi darf nicht mehr abgeschossen werden. Wir hoffen, dass sie auchin diesem Jahr wieder Nachkommen mit ihrem Wolfsgatten zeugt. Beispielbild © Brigitte Sommer

Die Antragsunterlagen dazu stehen auf der Internetseite des Thüringer Umweltministeriums zur Verfügung: https://umwelt.thueringen.de/schazie

Weideprämie statt Wolfstötung

„Weil es weiterhin keine bundesweite Prämie geben würde, sei die Unterstützung der Thüringer Schäferinnen und Schäfer umso wichtiger,“ wird Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) in einer Pressemeldung vom 18.01.2021 zitiert.

Die Thüringer Prämie in Höhe von 25 Euro pro Tier sei bei ihrer Einführung im Jahr 2019 in Deutschland einmalig gewesen. Inzwischen hätten auch Hessen, Sachsen und Bayern eine Schaf-Ziegen-Prämie nach Thüringer Vorbild eingeführt. Die Schaf-Ziegen-Prämie kann bis zum 31.03.2021 neu beantragt werden. Wer die Prämie bereits 2019 oder 2020 beantragt hat, muss bis zum 31.03.2021 lediglich einen Auszahlungsabruf einreichen.  Auch im vergangenen Jahr setzte sich Thüringen im Bundesrat mit einer Initiative für eine bundesweite Weidetierprämie von 30 Euro je Mutterschaf oder –ziege ein. Die Initiative fand im Bundesrat zwar eine Mehrheit, die Bundesregierung hat die Einführung einer Weidetierprämie für Schafe und Ziegen allerdings erneut abgelehnt. So wird es also auch im Jahr 2021 keine Weidetierprämie auf Bundesebene geben.

Die maximale Fördersumme für die einzelnen Schäferinnen und Schäfer ist aufgrund europarechtlicher Vorgaben auf 20.000 Euro innerhalb von 3 Jahren begrenzt (De-minimis-Beihilfe). Für das Antragsjahr 2021 sind Finanzmittel für die Thüringer Schaf- und Ziegenprämie im Landeshaushalt eingestellt.

Mehr Wolfsabschuss gleich weniger Weidetierschutz

Eine wissenschaftliche Theorie zu Wolfsabschüssen besagt, dass eher das Gegenteil von besserem Schutz für Weidetiere erreicht werden würde. Sie besagt, dass der Abschuss von Wölfen, vor allem von trächtigen Tieren oder Elterntieren, ganze Rudel destabilisieren oder sogar ganz auflösen könnte. Dies könne dann unter anderem eine Neuordnung der Territorien auslösen. Versprengte Einzeltiere und Wölfe, die ihr neues Territorium noch nicht kennen, würden dann auf Nutztierherden als Beute zurückgreifen. Schlichtweg deshalb, weil diese besser auffindbar und verletzlicher als wilde Beutetiere seien. Mehr Wolfsabschüsse führen zu mehr versprengten Einzeltieren und Gebietswechseln, wodurch die Risse an Nutztierherden steigen würden. Die Folge wären weitere Abschüsse von Wölfen – und der Kreislauf beginne von Neuem.

Schäfer Neumann hatte bereits vor Jahren in Brandenburg anhand seiner eigenen Tiere nachgewiesen, dass ortsansässige Wölfe Schafe sogar schützen können. Hätten die Wölfe einmal begriffen, dass sie an die Weidetiere nicht herankommen, würden sie mit Angriffen aufhören. Dadurch, dass Wölfe ihr Revier verteidigen würden, schützten sie Schafe auch vor Wolfsrudeln, die noch keine Erfahrung mit ausreichend geschützten Weidetieren gemacht hätten, so der Tenor des Schäfers, der sowohl mit wolfsabweisenden Zäunen als auch mit Herdenschutzhunden arbeitete.

Im vergangenen Jahr wurde bereits der Abschuss der Wölfin von einem Gericht untersagt.  Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/21/erster-teilerfolg-in-thueringen-gericht-untersagt-abschuss-der-mutterwoelfin-jagd-auf-welpen-geht-aber-weiter/

Die Hauptverhandlung wäre in der vergangenen Woche gewesen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatte diverse Anzeigen gegen die Umweltministerin gestellt und auch als einziger Verein heftig gegen den unserer Ansicht nach nicht rechtsmäßigen Abschuss der frei geborenen Wolfsmischlingswelpen aus den Jahren 2019 und 2018 protestiert.

Quellen: https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/wolf-ohrdruf-abschuss-keine-genehmigung-100.html

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/schaf-ziegen-praemie-wird-auch-2021-in-thueringen-ausgezahlt

https://www.infosperber.ch/umwelt/wolfsabschuss-zum-herdenschutz-kaum-wissenschaftliche-belege/?fbclid=IwAR3GBq5ucHe7VpmFk4ZwT4i30XZfzb2YDbRo5bSYfaz8CM7-3mYYWC_nOb4

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/19/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-stellt-anzeige-wegen-erneuter-toetung-so-genannter-hybriden-in-thueringen/

 

 

Erster Teilerfolg in Thüringen – Gericht untersagt Abschuss der Mutterwölfin, Jagd auf Welpen geht aber weiter

@ Brigitte Sommer – Beispielbild Wolfspaar: Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Das Verwaltungsgericht Gera hat gestern den Abschuss der Mutterwolfin Ohrdri vorläufig untersagt. Dies ist ein erster Teilerfolg.Weiterhin gefährdet sind jedoch die Mischlingswelpen, deren Abschuss nach wie vor beschlossene Sache zu sein scheint. Auch die anderen Verbände wie NABU und BUND hatten sich für deren Abschuss ausgesprochen, während Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige wegen der Abschüsse von nunmehr zwei der fünf Welpen erstattet hat. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass die Wölfin und ihr neuer Wolfspartner „versehentlich“ erschossen werden könnten, weil im Schießbefehl auf die Wolfsmischlinge aufgeführt ist, dass bis zum 30. April auch  auf „graue“ Tiere  geschossen werden dürfe. Die Mischlingswelpen sind schwarz. Ohrdri und ihr Partner grau.

Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Wölfe in FFH-Gebieten noch strenger geschützt

Das Verwaltungsgericht Gera habe gestern  einem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. (NABU), stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die angegriffene Entnahmegenehmigung wiederhergestellt,“ heißt es in einer Pressemitteilung. Damit dürfe die vom Freistaat Thüringen angeordnete sofortige Tötung („Entnahme“) einer in dem europäischen Schutzgebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ansässigen Wölfin (und ggf. eines weiteren Wolfes) zunächst nicht vollzogen werden.

Nach Auffassung der Kammer hätte das Landesamt bei seiner Entscheidung nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorschriften ins Auge fassen müssen. Vielmehr hätte es vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin zu einer Tierart gehört, die wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ist und als solche durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über den Gebietsschutz besonderen Schutz beanspruchen kann. Die Kammer habe entschieden, dass selbst wenn die Tötungsentscheidung der Wölfin als Maßnahme der unmittelbaren Gebietsverwaltung betrachtet werde, die Behörde nicht aufgeklärt und geprüft habe, ob diese im Hinblick auf den Gebietsschutz auch verhältnismäßig sei. Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einen Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die Prüfung des durch öffentliche Mittel geförderten Einsatzes höherer Zäune, des umfangreicheren Einsatzes von Schutzhunden und der Installation ortsfester Pferche angesprochen.

NABU für Erhaltung der Mutter, aber für Abschuss der Welpen

Im Klartext sagt das Gericht damit, dass Wölfe in FFH-Gebieten unter noch höherem Schutz stehen. Dieses Urteil könnte evtl. auch Auswirkungen auf Wolfsrüde Roddy haben, der in Niedersachsen auch in einem FFH-Gebiet lebt. In diesem Fall hat der Niedersächische Umweltminster Lies bislang über 1,2 Millionen Euro für eine erfolglose Jagd auf den Familienvater ausgegeben. Dem gegenüber stehe ein Schaden von etwas mehr als 500 Euro. Das Gericht hät es also für zumutbar, dass in Herdenschutzmaßnahmen intensiviert wird. Die Jagd auf die Thüringer Mischlingswelpen ist durch dieses Urteil leider noch immer im vollen Gange. Der NABU hatte zwar gegen den Abschuss der Mutterwölfin geklagt, doch den Abschuss der Welpen beführworte man aus artenschutzrechtlichen Gründen, heisst es.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben Anzeige gegen alle ausführenden und entscheidenden Personen gestellt, die am Abschuss der Welpen beteiligt sind.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  zählt der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Diesem strengen Schutzstandard unterliegen auch Hybridwölfe,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehören Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe sind zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier darf damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, stellt kein Argument dar, weil sich zum Beispiel fünf, bzw. drei verbliebenen Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate beträgt in Deutschland  unter einem Prozent.

Gefahr, dass Wölfin oder ihr Partner „versehentlich“ abgeschossen wird, besteht wohl weiter

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020, heißt es in der Pressemitteilung des Umweltamtes. Damit solle sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Rechtliche Analyse und Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. http://www.djgt.de/system/files/320/original/Kurzposition_VG_Gera.pdf?fbclid=IwAR35sqbIpmwy8daB4zLOCv2gRlm_PleiB8Uv6F_qKheNW7OpePOyyaP8OUI

Hier der Link zur Presseinfo

http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/7C7103088943E827C12585140061AEA6/$File/03-2020%20Presseerklärung%20Wolfentnahme.pdf?OpenElement

Faktencheck Zaunkontrolle in Hünxe (NRW): Heidschnucken völlig ungenügend geschützt

Kein Strom auf der oberen Litze auf der rechteen Seite, die an die Kuhweide grenzt. Für Hund oder Wolf schon mal gar nicht.
In Nordrhein-Westfalen haben die Weidetierhalter wieder einmal Wölfin Gloria im Visier. Nachdem am 23. Juli 2019 im Wolfsgebiet Schermbeck ein Riss von drei Schafen der Wölfin zugeordnet werden konnte und vor kurzem über einen Riss auf einer Weide in Gartrop-Bühl (Hünxe) am 4. August 2019 berichtet wurde, bei dem eine Heidschnucke getötet und eine verletzt wurde  (ob es tatsächlich ein Wolf war, konnte noch nicht bestätigt werden), wird es nicht mehr lange dauern, bis erneut Abschussforderungen kursieren. Wir von Wolfsschutz-Deutschland haben uns in Gartrop-Bühl umgeschaut, wie die Heidschnucken geschützt sind. Ergebnis: Völlig ungenügend!
Wölfin Gloria von Wesel streift gerne durch die Landschaft im Landkreis Wesel. Mittlerweile müssten die Schäfer und Bauern auch in Hünxe und Umgebung bemerkt haben, dass sie mehr für den Schutz ihrer Tiere tun müssten. Tun sie aber nicht. Auf der Weide von Familie G. in Gartrop-Bühl zeigte sich das wieder einmal deutlich. Wie die Hobbyschäfer gegenüber der NRZ mitteilten,  seien noch sieben Heidschnucken in ihrem Besitz.
Zum Straßenrand hin ist der Zaun mit Bewuchs überwuchert. Untergrabungsschutz Fehlanzeige.
Die Weide ist umzäunt von einem Wildzaun. Nach innen zur Weide hin sind drei Stromlitzen in verschiedener  Höhe angebracht. Insgesamt misst der Zaun eine Höhe von 1,07 Meter, der Abstand vom Boden zur mittleren Stromlitze beträgt ca. 49 cm. Die untere Litze war dabei kaum zu erreichen, da sie von Gräsern völlig überwuchert war.
Bei der Überprüfung der Oberlitze zur rechten Seite hin (angrenzende Kuhweide) konnten wir gar keinen Strom feststellen. Auch die mittlere Litze vorne an der Strassenseite war nur schwer zu erreichen, denn auch sie war sehr bewachsen. Die Litzen der Weide waren im Innenbereich teilweise ganz zugewachsen. Auch das metallene Tor war nicht am Stromkreislauf angeschlossen. Insgesamt hat unsere Recherche ergeben, dass diese Weide keinen adäquaten Wolfsschutz bietet. Es gibt zuviele Schwachstellen, ein Untergrabungsschutz fehlt völlig und relevante Teile des Weidezauns sind nicht bestromt. Wolf, oder Hund, haben  mehrere Möglichkeiten,  die vorhandenen Zäune zu überwinden.
Am linken Pfeiler an der Weide ist die untere Litze total überwuchert.
Bleibt immer wieder die Frage: Warum schützen die Weidetierhalter ihre Tier nicht ausreichend? Auch in Nordrhein-Westfalen werden in den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen schließlich  Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu hundert Prozent gefördert.
Überblick auf den linken Bereich der Weide.
Auch hier überwuchern Gräser und Pflanzen den Zaun. Die Stromführung ist so nicht gewährleistet.
Eine weitere Schwachstelle ist das Tor. Es ist nicht in den Stromkreislauf eingebunden.
Unser Messgerät zeigt es: Kein Strom auf dem Tor vorhanden.

NRW – Fazit der zweiten Bürgerversammlung in Hünxe: Gloria ist kein Problemwolf

Am 14.11.18 fand in der Gesamtschule in Hünxe um 19.00 Uhr die zweite Bürgerversammlung zum Thema „Wolfsgebiet Schermbeck“ statt. Fazit unseres Vereinsmitgliedes Ulrike de Heuvel: „Es wurden an diesem Abend wieder sämtliche klischeehaften Argumente aus der Schublade geholt, die Wolfsgegner so gerne verwenden! Auch Geschichten von menschenfressenden Wölfen wurden uns aufgetischt, und vor allem von überaus besorgten Damen dramatisch ins Szene gesetzt. Doch eines hat man trotz aller Panikmache nicht erreicht: die Wölfin vom Niederrhein wird nicht als Problemwolf deklariert, und eine Abschußgenehmigung, auf die viele vielleicht gehofft hatten, rückte somit (zum Glück) in weite Ferne.

Beispielfoto eines Europäischen Wolfs.

Zitat: Wolfsberater Dr. Kaiser: Sie (die Wölfin) hat erst einmal einen Zaun überwunden, der minimal geschützt war. Erst wenn sie mehrmals geschützte Zäune überwinden würde, könnte man von einem „Problemwolf“ sprechen. Anmerkung Wolfschutz Deutschland e. V.: Diesbezüglich gibt es in Deutschland keinen einzigen Problemwolf, sondern lediglich Problemzäune. Siehe auch Faktencheck und Hintergrund  am Ende des Textes. 

Geladen hatte der LANUV unter der Moderation des Präsidenten Dr. Thomas Delschen. Schätzungsweise 300 Teilnehmer, unter ihnen die meisten Weidetierhalter, nahmen an dieser Veranstaltung teil. Nach der allgemeinen Begrüßung wurde von Wolfssberater Dr. Matthias Kaiser zunächst einmal das neue Wolfsportal NRW auf der Seite des LANUV vorgestellt. Unter anderem gab es Erklärungen zum Wolfsgebiet, bei denen die naturräumlichen Grenzen (Rhein, Waldanteile, Autobahnen usw.) nochmal besonders herausgestellt wurden. In diesem, seit dem 01.10.18, ausgewiesenen Wolfsgebiet mit einer Größe von ca. neun h lägen sämtliche Nachweise der mit der Kennung GW954f versehenen Wölfin “ Gloria“ über Risse etc. vor.

Anschließend wurden die Eckpunkte der Fördermöglichkeiten vorgestellt, die in zwei verschiedene Bereiche unterteilt wird:

1. 100% bei Nutz- und Haustierrissen

2. 80% Zuwendungen für Präventivmaßnahmen, Neuanschaffungungen und Optimierung von Zäunen, z. B. Untergrabeschutz. Dieses umfaßt ebenso etwaige Tierarztkosten sowie Anschaffung und Ausbildung von HSH.

Hubert Kaiser, Vertreter des NRW – Umweltministeriums, Abteilungsleiter für Forst und Naturschutz, äußerte sich danach zum Thema Förderbestände und Prävention. Demnach soll ein Antrag an die EU gestellt werden, um die Förderrichtlinie zu erweitern. Transparenz und und Schnelligkeit der Informationen sei hier besonders im Focus. So sei geplant eine Art „push-e-mail-Dienst“ einzurichten, um dieses zu gewährleisten.

Die anschließende offene Fragerunde zeigte einmal mehr, daß die fast schon irrationale Angst einiger Anwesender sich nicht durch die Antworten der sichtlich bemühten Gasgeber beruhigen ließ. Viele verlangten dem LANUV eine Art „Zukunftsschau ab:

„Wie sieht es mit der Rudelbildung aus? Findet die Fähe einen Partner, evtl. sogar einen Hunderüden? Wie viele Rudel werden sich hier ausbreiten…“

Spekulationen in sämtlichen Dimensionen wurden laut, die einen wirklich zweifeln ließ, ob hier jemals überhaupt zugehört wurde.

Dr. Körner, Abteilungsleiterinnim Umweltschutz, versuchte viele dieser Fragen zu beantworten, ebenso Wolfssberater Dr. Kaiser. Dennoch gaben sich die meisten Weidetierhalter mit den Informationen höchst unzufrieden und warfen dem LANUV  mangelnde Vorbereitung und Einarbeitung in die Thematik vor. Dass zur Zeit Fragen bezüglich der in der Förderkulisse enthaltenen Tierarten noch durch eine Überprüfung im Ministerium zu klären seien, stieß auf weiteren Unmut.

Viele Zwischenrufe, die ganz klar von einer „Anti – Wolf – Stimmung geprägt waren („…Der muß hier weg!…) wurden laut.

Sehr schnell war abzusehen, daß es nur vordergründig um finanzielle Aufwandsentschädigungen ging, plötzlich drehte es sich um zusätzliche Arbeitsstunden, die so nicht zu leisten wären, um dann schließlich festzustellen, daß eigentlich niemand wirklich dazu bereit wäre „für einen einzelnen Wolf soviel Aufwand zu betreiben.“ Da wurde doch allen Ernstes gefragt, ob wir dem Wolf damit tatsächlich einen Gefallen tun, wenn wir ihn „hier reinlassen.“ An dieser Stelle konterte Dr. Delschen sehr geschickt, daß es sich um einen Lernprozess für alle handle, und niemand den Wolf reingelassen habe, wo er doch schon längst von alleine zurückgekehrt sei.

Simone L., Kleinkamelzüchterin, verteilte ein Pamphlet mit geradezu hanebüchenen Aussagen und jeder Menge falscher Fakten zum Wolf. Solche Pamphlete dienen nur dem Ziel den Menschen Angst zu machen. Aufklärung sieht anders aus.

Viele Besucher, die extra zur Veranstaltung gekommen waren um sich Informationen zu holen waren enttäuscht, da fast nur „besorgte“ Weidetierhalter den Abend beherrschten. Einige machten den Vorschlag, doch einmal eine gesonderte Veranstaltung anzubieten, für Menschen, die keine Hassparolen hören möchten, sondern wirklich Interesse am Wolf in NRW haben.

Ulrike de Heuvel – Wolfsteamleitung NRW bei Wolfsschutz Deutschland e. V.

 

Faktencheck und Zaunkontrolle im Gebiet Schermbeck/Bottrop

Screenshot aus der Wolfsnachweistabelle. Quelle: https://wolf.nrw/wolf/de/nachweise -Nur fünf Risse sind bis dato Gloria zuzuordnen. Auffällig ist, dass diese immer im gleichen Gebiet liegen. Bereits Anfang August hätte bei den Weidetierhaltern dort eine Reaktion erfolgen müssen. An mangelnder Information lag es nicht. Eine Mindestsicherung ist Ende September in dem Gebiet noch immer nicht vorhanden, wie weitere Vorfälle zeigen.

Geht es um Naturschutz in Nordrhein-Westfalen, muss man vor allem über Problempolitiker, Problemmedien und Problemjäger sprechen.  Der Jagdverband hat mit Unterstützung der CDU eine Revision des bisher geltenden Ökologischen Jagdgesetzes durchgesetzt. Den Wolf betrifft dieses zwar nicht, aber dafür lassen Rückschritte, wie das Auswildern von gezüchteten Fasanen zur Jagd, die grausame Verfolgung von Füchsen und Dachsen in ihren Bauen u.a. während der Jungenaufzucht, die Zulassung der Jagdhundeausbildung an der lebenden Ente, die Wiedereinführung von Totschlagfallen die „Arbeit“ einer starken Jägerlobby mehr als erahnen. 

Qualitätsmedien? Eine Aufruf eines Mitarbeiters des WDR suchte hauptsächlich Menschen, die sagen, Angst vor dem Wolf zu haben. Bei einer Veranstaltung in Schermbeck wurden Pro-Wolf-Stimmen anschließend wohl aus einem Beitrag herausgeschnitten, der in der Sendung Länderspiegel lief.

Seit Wochen wird in Nordrhein-Westfalen mobil gegen die Wölfin Gloria gemacht. Fast täglich erscheinen Zeitungsartikel, bei denen da die Beschreibung „tendenziös“ noch verniedlichend wirken würde. Ganz deutlich wirklich sich hier der Einfluss der Jägerschaft auch auf die Medien aus. Dazu kommt der Einfluss der Bauernverbände und von Weidetierhaltern, die bundesweit in einer „Wolfshasserszene“ vernetzt sind. In dieser Szene werden Hysterie und Lügen genauso verbreitet, wie Tipps zur Medienbeeinflussung und auch Tipps für Lügengeschichten machen die Runde. Wir haben mehrere solcher Veranstaltungen besucht. Aus  einer Veranstaltung einer Pferdehalterin Baden-Württemberg liegt uns entsprechendes Tonmaterial vor, dessen Lügengeschichten von amtlicher Seite dementiert worden sind.  So ist es auch nicht verwunderlich, dass eine Alpaka-Züchterin ein Schriftstück mit alternativen Fakten verteilt, das den Menschen Angst machen soll. 

Der Zaun um das Rotwildgehege ist teilweise Stückwerk. In Richtung der Gebäude beträgt die Höhe nur 1,50 Meter. Am Tag des Risses kein Strom vorhanden.

Wir haben am Ort, wo Wölfin Gloria mehrere Tiere aus einem Wildgehege gerissen haben soll, eine Weidezaunkontrolle gemacht. Der Fall kreiste mehre Wochen durch die Medien. Das Wild wurde sogar als Streicheltier bezeichnet. In Wirklichkeit sind die Tiere zum Schlachten bestimmt. Direkt neben dem Gehege findet sich ein Wildrestaurant. AmTag unserer Kontrolle ist der Zaun bereits durch einen Elektrozaun verstärkt gewesen, was vorher nicht der Fall war. Medien schrieben, dass der Zaun eine Höhe von zwei Metern aufweisen würde und rundum 100 % sicher gewesen wäre. Falsch: Der Zaun weist zum Gebäude hin nur 1,50 Meter auf und es war weder Untergrabschutz noch Strom vorhanden gewesen. 

Wir kommt dort Rinderpansen auf einen Luderplatz?

In nicht einmal drei Kilometern Entfernung haben wir im Wald in Glorias Revier so genannte Luderplätze entdeckt. Diese Plätze sind normalerweise legal. Jäger lassen dort Rest von Wildtieren verrotten, die sie zuvor geschossen haben. Doch gerade in Wolfsgebieten sind diese Plätze sehr umstritten. Neben anderen Beutegreifern können auch Wölfe durch die Rest angelockt werden. In diesem Fall könnte es sogar sein, dass der Wölfin Gloria sogar absichtlich der Weg Richtung Wildgehege „gezeigt“ werden sollte, denn auf dem Luderplatz lagen keine Innereien von Wildtieren, sondern ein Rinderpansen. 

Dies wäre nicht der erste Fall von absichtlicher Anfütterung um so genannte Problemwölfe zu kreieren, deren Abschuss dann gefordert wird.  

 

 

 

 

 

 

Nordrhein-Westfalen bestätigt offizielles Wolfsgebiet

Nordrhein-Westfalen weist gestern erstes „Wolfsgebiet“ am Niederrhein in einer Pressemitteitung aus

Ministerin Heinen-Esser: „Ab jetzt können Maßnahmen zum Herdenschutz in Teilen der Kreise Kleve, Wesel, Borken und Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und Oberhausen gefördert werden.“

Mehrfache Sichtungen, Risse von Schafen und Losungen (Kot), vor allem aber genetische Nachweise legen nahe, dass ein Wolf im Bereich der Gemeinde Schermbeck im Kreis Wesel standorttreu geworden ist. Die Nachweise verdichten sich dabei auf eine junge Wölfin mit der Kennung GW954f, die ursprünglich aus einer Wolfsfamilie nahe dem niedersächsischen Schneverdingen stammt, schreibt das LANUV in einer Pressemitteilung.

Umweltministerin Heinen-Esser: „Auch der jüngste genetische Befund vom 30. August bestätigt wieder die Anwesenheit einer Wölfin mit der Kennung GW954f im Kreis Wesel. Obwohl rein formal noch nicht von einem standorttreuen Wolf gesprochen werden kann – das wäre erst nach sechs Monaten der Fall und diese Zeit ist jetzt noch nicht um – haben wir uns entschlossen, bereits ab heute ein Wolfsgebiet auszuweisen. Das Wolfsgebiet ist zugleich Förderkulisse. Denn hier können Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehege ab sofort Maßnahmen zum Herdenschutz, also zur Prävention gefördert bekommen. Das Präventionsgebiet ist bewusst sehr großzügig dimensioniert und umfasst mit rund 958 Quadratkilometern Teile der Kreise Kleve, Wesel, Borken und Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und Oberhausen.“

Hilfe für Weidetierhalter

Das vom Landesumweltamt (LANUV) ermittelte Wolfsgebiet wird durch große Straßen wie Autobahnen und den Rhein begrenzt. Es enthält unter anderem große Teile des Naturparkes Hohe Mark mit Hünxer- und Dämmerwald. Damit umfasst es bewusst weit mehr Fläche, als ein einzelner Wolf benötigt. Das Ziel der großzügigen Abgrenzung ist, möglichst vielen Nutztierhaltern präventiven Herdenschutz zu ermöglichen. Die Förderung des präventiven Herdenschutzes entspricht dabei dem bundesweiten Standard, der auch in den Bundesländern angewandt wird, die bereits seit Jahren über Wolf-Vorkommen verfügen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Bezirksregierung Münster.

Heinen-Esser: „Wir müssen vorerst damit rechnen, dass die Wölfin bleibt. Um alle Menschen vor Ort künftig zeitnah zu informieren, haben wir mit dem heutigen Tag im Internet unter www.wolf.nrw das öffentlich zugängliche Wolfsportal NRW freigeschaltet. Zudem unterstützt ab heute eine eigene Stelle in meinem Hause rund um das Thema Wolf.“ Das neue Wolfsportal NRW www.wolf.nrw wird vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV) tagesaktuell gehalten. Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV betonte: „Um alle Menschen in Nordrhein-Westfalen direkt über Wolfsnachweise auf dem Laufenden zu halten, informiert das neue, öffentliche Portal anhand interaktiver Karten, tabellarischer Auflistung aller Ereignisse und nicht zuletzt anhand informativer Texte über die Rückkehr des Wolfes nach Nordrhein-Westfalen – Dazu gehört insbesondere das Wolfsgebiet rund um die Gemeinde Schermbeck.“

Keine Gefahr für Menschen

Der Osten Deutschlands grenzt seit jeher an eine Region, in der der Wolf nie ausstarb. In der damaligen DDR wurden jedoch alle von Osten her einwandernden Wölfe geschossen, nach dem Zusammenbruch der DDR im Jahre 1989 änderte sich das. Entsprechend der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist der Wolf heute nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt (§ 44 BNatSchG), damit genießt der Wolf den höchsten Schutz. 1995 wurde der erste Wolf, im Jahre 2000 das erste Rudel in Deutschland nachgewiesen. Seitdem wurde kein einziger Angriff auf Menschen belegt. 2009 erfolgte der erste Nachweis eines einzelnen, durchziehenden Wolfs in Nordrhein-Westfalen, auch hier gab es seit dem keine Gefahr für einen Menschen.

Schöne Nachricht für Wolfsfreunde: Junge Wölfin aus Niedersachsen gründet Revier in Rheinland-Pfalz

Höfken: „Es ist davon auszugehen, dass sich erstmals wieder ein Wolf in Rheinland-Pfalz dauerhaft niederlässt“

Erneuter Wolfsnachweis am ehemaligen Truppenübungsplatz Daaden / Junge Fähe aus einem niedersächsischen Rudel
Nachdem Mitte Mai anhand von Fotos ein Wolf am Truppenübungsplatz Daaden/Stegskopf bestätigt werden konnte, erfolgte nun ein erneuter Nachweis eines Wolfes auf der ehemalig militärisch genutzten Fläche im Landkreis Altenkirchen. Anhand von Kotproben aus dem August dieses Jahres konnte das Senckenberginstitut für Wildtiergenetik in Gelnhausen die Anwesenheit eines weiblichen Jungwolfes bestätigen. Der genetische Nachweis hat ergeben, dass der neu zugewanderte Wolf aus dem Rudel „Göhrde“ in Niedersachsen stammt. Dieses Rudel hat sich erst 2016 gegründet und zieht seit dem erfolgreich Junge groß. „Nach Einschätzungen der ‚Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf‘, kurz DBBW, handelt es sich wegen des zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs zwischen den Nachweisen aus Mai und August dieses Jahres um dasselbe Tier“, so Umweltministerin Ulrike Höfken heute in Mainz. „Eine dauerhafte Ansiedlung der Fähe am Truppenübungsplatz ist laut DBBW daher wahrscheinlich.“ Rein wissenschaftlich kann derzeit jedoch noch nicht von einer Territorialität gesprochen werden. Dies wäre erst der Fall, wenn die Anwesenheit des Tieres über sechs Monate genetisch nachgewiesen werden kann.

Truppenübungsplätze stellen hervorragende Lebensräume dar. Das zeigt sich bundesweit. „Die vorsorgliche Ausweisung des ‚Präventionsgebietes Westerwald‘ Ende Mai war daher richtig und vorausschauend“, sagte die Ministerin. Seitdem können Nutztierhalter von Schafen und Ziegen sowie landwirtschaftliche Wildhalter im Bereich des Präventionsgebietes Förderungen vom Land für Investitionen in Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe erhalten. „Im Präventionsgebiet kann die Erstattung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten für wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde beantragt werden. Das gilt auch hier, am Truppenübungsplatz Daaden/Stegskopf“, betonte Höfken. Der Truppenübungsplatz heißt inzwischen „Naturerbefläche Stegskopf“ und gehört der „Deutschen Bundesstiftung Umwelt“.

Da der Wolf eine hochmobile Art ist, hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium im März 2018 ein gemeinsames Vorgehen zum Herdenschutz und Wolfsmanagement mit Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland beschlossen. Die Kooperationsvereinbarung umfasst die länderübergreifende Zusammenarbeit bei Fang und Besenderung von Wölfen, den Umgang mit bzw. die Tötung von auffälligen Tieren sowie einen regelmäßigen Informations-austausch.
Zum Hintergrund:

Bisher wurden in 15 Fällen Wölfe in Rheinland-Pfalz nachgewiesen, die wahrscheinlich auf sechs bis neun einzelne Wolfsindividuen zurückzuführen sind:

2012 (zwei Nachweise):

• Sichtung und Abschuss eines Wolfes im Westerwald

2015 (ein Nachweis):
• genetischer Nachweis an Rehriss im Wasgau
2016 (fünf Nachweise):
• genetischer Nachweis an gerissenen Damtieren bei Giershofen
• zwei genetische Nachweise an gerissenen Schafen bei Leubsdorf
• Sichtung mit Bildbeleg im Bereich Neuwied.
• genetischer Nachweis an gerissenem Reh bei Leubsdorf.

Es ist wahrscheinlich, dass die Risse von Schaf und Reh bei Leubsdorf und der Fotonachweis aufgrund der zeitlichen und räumlichen Nähe zueinander von ein und demselben Tier stammen.

2017 (ein Nachweis):
• Bildnachweis eines Wolfs bei Rheinbrohl/Neuwied
2018 (sechs Nachweise):
• genetischer Nachweis an gerissenen Damtieren bei Leutesdorf/Neuwied
• genetischer Nachweis an gerissenem Reh bei Leutesdorf/Neuwied
• genetischer Nachweis an Hirschkalb bei Reidenbruch/Neuwied
• zwei Sichtungen mit Bildbeleg am ehemaligen Truppenübungsplatz Daaden/Stegskopf
• genetischer Nachweis mittels Analyse von Kotproben am ehemaligen Truppenübungsplatz  Daaden/Stegskopf

Die Risse der Damtiere und des Rehs bei Leutesdorf sind auf die gleiche Wolfsfähe zurück zu führen. Die Nachweise am Truppenübungsplatz stammen mit großer Wahrscheinlichkeit alle von der jungen Wolfsfähe aus Göhrde.

Der im Jahr 2015 beschlossene Managementplan zum Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz sieht die Möglichkeit für Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen vor. So werden Schäden an Nutztieren zu 100 Prozent von der Landesregierung übernommen, wenn der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann.

Für alle Fälle im Umgang mit Wölfen hat das Umweltministerium eine zentrale Hotline unter der Telefonnummer 06306/911199 eingerichtet.
Der Managementplan ist online abrufbar unter:https://mueef.rlp.de/fileadmin/news_import/Wolfmanagmentplan.pdf

Gute Nachricht für Wolfsfreunde: Niedersächsische Wölfin lässt sich in Nordrhein-Westfalen nieder

Land NRW bereitet sich auf seine erste „Wolfregion“ vor


NRW-Umweltministerin Ministerin Heinen-Esser in einer Pressemitteilung: „Wir prüfen zurzeit alle Fördermöglichkeiten für den Schutz von
Nutztieren und werden Anfang Oktober vor Ort informieren wenn alle notwendigen Informationen vorliegen.“

Seit Anfang dieses Jahres gebe es Wolfshinweise und Nachweise am Niederrhein. Mehrfache Sichtungen, Risse von Nutztieren (Schafe) und Losungen (Kot), vor allem aber genetische Nachweise würden nahe legen, dass ein Wolf im Kreis Wesel standorttreu geworden ist. Weiteren Hinweisen werde zurzeit nachgegangen. „Das ist ein großer Unterschied zu den vergangenen Jahren. Seit 2009 besuchen uns in Nordrhein-Westfalen immer wieder einzelne Wölfe, die nie länger an einem Ort geblieben sind und dann wieder verschwanden“, so Ministerin Heinen-Esser. „In diesem Jahr könnte sich das zumindest in Wesel im Raum Schermbeck ändern. Daher prüfen wir zurzeit alle Hinweise. Letzte genetische Proben werden noch im Senckenberg Forschungsinstitut bearbeitet. Schon jetzt prüfen wir aber die möglichen Unterstützungsmaßnahmen für die Weidetierhalterinnen und -Halter vor Ort.“ Sobald es genauere weitere Daten gebe wolle das Ministerium Informationen die Öffentlichkeit weiter informieren.

Ein erster genetischer Hinweis auf einen Wolf im Kreis Wesel sei an einem Schafriss vom 13. April 2018 bei Schermbeck-Bricht erbracht worden. Mit einem zweiten genetischen Nachweis im Juni dieses Jahres anhand einer Wolfslosung (Kot) sei ein Wolf individualisiert worden: Es handele sich um einen weiblichen Abkömmling mit der Kennung GW95f aus der niedersächsischen Wolfsfamilie bei Schneverdingen. Aufgrund genetischer Ähnlichkeit zum Befund vom 13. April 2018 sei es naheliegend, dass es sich um ein und das selbe Tier handeln könnte.

Grausame Tötung einer Jungwölfin: 10.000 Euro Belohnung für die Ergreifung des Täters ausgesetzt

Grausame Tötung einer Jungwölfin: 7000 Euro Belohnung für die Ergreifung des Täters ausgesetzt
Schon wieder ist in Sachsen ein Wolf erschossen und dann im Tagebausee Mortka versenkt worden. Dieses Mal handelt es sich um eine einjährige Wölfin (Foto: Symbolbild)

Pressemitteilung, 11. Juli 2018

Landkreis Bautzen- Zusammen mit einem Fördermitglied und der Facebookgruppe „Wolf Ja bitte“ hat der Verein Wolfsschutz-Deutschland eine Belohnung in Höhe von 7000 Euro für die Ergreifung des Täters ausgesetzt, der die am Tagebausee Mortka im Landkreis Bautzen aufgefundene Wölfin erschossen hat. Diese Belohnung wurde heute durch einen Jäger noch einmal aufgestockt und sie beträgt jetzt 10.000 Euro. Zugleich erstattet der Verein Anzeige gegen Unbekannt wegen des Verstoßes gegen das Natur- und Tierschutzgesetz und EU-Gesetze.

Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland: „7.000 Euro Belohnung sollten helfen, Mitwissenden die Zunge zu lockern“. Eine genaue Untersuchung im Institut für Zoo – und Wildtierforschung in Berlin hatte ergeben,  dass es sich um eine einjährige Wölfin handelt, die durch Schüsse getötet wurde.

Die brutale Tötung der Jungwölfin,  bei der zudem Löcher im Brustraum festgestellt und um den Bauch herum ein Strick gefunden worden sei, müsse nach Aussage von Sommer mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.

Sommer: „Hier wird wieder einmal deutlich, dass nicht der Wolf die Bestie ist, sondern der Mensch.“ Seit 2009 handle es sich bereits um den achten Wolf, dessen Leben von einem Menschen ausgelöscht worden sei. Sieben Tiere seien illegal erschossen und ein Wolf absichtlich überfahren worden. Dabei seien dies nur die offiziellen Zahlen, die Dunkelziffer sei wahrscheinlich drei Mal so hoch. Gleichzeitig teilte Sommer mit, dass der Verein Wolfsschutz-Deutschland in Sachsen mit Antiwilderer-Patrouillen begonnen habe, um weitere illegale Wolfstötungen zu verhindern.

Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe des Tagebausees beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen habe, sollte er die Person bei der Polizei in Bautzen oder das Kontaktformular auf der Webseite www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt melden.
Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

 

Wolfsmischlinge – Schriftstück der DJGT erhebt schwere Vorwürfe gegen das Thüringer Umweltministerium

Drei Tiere noch immer in Lebensgefahr!

Update zur Lage der Wolfsmischlinge in Thüringen. Stellungnahme der DJGT erhebt schwere Vorwürfe.

Auf unsere Anfrage vom 18.06.18 ob es Neuigkeiten zur Lage der Wolfsmischlingswelpen in Thüringen sowie ihrer Wolfsmutter gibt, erhielten wir lediglich die knappe Auskunft, dass noch drei Hybriden vorhanden sein müssten. Eine Abschussgenehmigung würde weiter vorliegen. Gegenwind bekommt das Thüringische Umweltministerium jedoch noch immer und von immer mehr Seiten. Wir von Wolfsschutz-Deutschland hatten Anzeige gegen Ministerin Siegesmund erstattet.  Siehe auch: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/03/27/drei-wolfswelpen-erschossen-wolfsschutz-deutschland-erstattet-anzeige-gegen-die-thueringer-umweltministerin-siegesmund/

Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. erhebt mit ihrer Stellungnahme schwere Vorwürfe gegen die Behörde. Auch moniert die Vorsitzende Almuth Hirth, Richterin am BayObLG a.D. , die Vorgehensweise, dass die Welpen von einem eigens engagierten Trapper in Schlingfallen gelockt und anschließend von Jägern erschossen worden sein sollten. In einer Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 27.03.2018 wird der Einsatz von Schlingfallen erwähnt, aus einem MDR-Bericht wurde der Passus entfernt. 

Abschuss mit keinem Gesetz vereinbar

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. wertet die Tötung und die dabei verwendeten Mittel der drei Hybridwölfe als rechtswidrig und spricht sich gegen den Abschuss der verbliebenen Tiere bei Ohrdruf aus. Es würde kein Ausnahmebestand vorliegen. Ebenso sei kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzrechts vorhanden. Nach wissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Gattung Wolf. Auch aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehe kein Grund zur Entnahme. Ausnahmen dürften nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben wären. Weiter argumentiert die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., dass das Muttertier zwar mutmaßlich 65 Schafe im näheren Umkreis gerissen hätte, in Thüringen aber zirka 120.000 Schafen gehalten werden würden. So käme eine Entnahme zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden auch nicht in Betracht. Weiterhin entkräftet das Gutachten eine Entnahme im Interesse der Gesundheit des Menschen, im öffentlichen Interesse sowie aus Gründen des Artenschutzes. Zitat: „Die Entnahme von Hybridwölfen aus der Natur wird mit Artenschutzgründen und damit begründet, dass international Einigkeit darüber besteht, dass die Hybridisierung  für die Wolfspopulation unerwünscht ist. Dies kann den Schutzstatus der Hybriden nicht beseitigen und stellt keinen vernünftigen Grund dar. Auch gegenüber reinrassigen Wölfen könnte man argumentieren, das sie unerwünscht sind und so den Artenschutz ad absurdum führen.“

Die Tötung der Wolfshybriden sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt gewesen. Auch die Verwendung von Schlingfallen verstöße  sowohl gegen Naturschutzrecht als auch gegen das Tierschutzrecht. Dies gelte auch für die verbliebenen Wolfshybriden, heißt es in dem Gutachten zum Abschluss.

Hier geht es zum kompletten Schriftstück: Formatiert RW Abschuss Hybridwolf_Endversion_überarbeitet-1-1

Besenderung der Mutterwölfin überflüssig

Das Ministerium gab uns darüber hinaus Auskunft darüber, dass über die Besenderung der Wolfsmutter im Herbst 2018 neu entschieden werden müsse. Hier müssten beispielsweise erneut Fallen aufgestellt werden. Wir sind der Meinung, dass auch überhaupt kein vernünftiger Grund für die Besenderung der Wolfsmutter vorliegt. Vielmehr sollten Nutztierhalter in der richtigen Handhabe von Zäunen und gegebenenfalls Herdenschutzhunden unterwiesen werden. Wir widersprechen erneut der Tötung der verbliebenen Wolfsmischlinge.