Mecklenburg-Vorpommern: Wolfswelpe illegal getötet – Strafanzeige und Belohnung für Hinweise
Der Fall ist aus dem April 2024 und er war lange als offen in der Liste der DBB-Wolf aufgeführt. Nun ist dort „illegale Tötung“ zu lesen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 1.500 Euro für Hinweise zur Ergreifung der oder des Täters aus. Doch die Staatsanwaltschaft mauert und will keine Informationen geben. Warum?
Unsere Anfrage zum Fall wurde beim Landwirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Auch dort wurde bereits Anzeige erstattet, hieß es. Die Staatsanwaltschaft ermittele. Um diese Ermittlungen nicht zu gefährden, könne man keine weiteren Details zu dem Fall nennen. Bei laufenden Verfahren sei das üblich. Bei der Polizei war der Fall bereits aus dem System heraus. Wir fragten deshalb bei der Staatsanwaltschaft in Stralsund an. Dort erhielten wir die Auskunft, dass man uns keine Auskunft geben wolle. So ein Verfahren greife schließlich in die Rechte von Menschen ein. Gefragt hatten wir lediglich nach mehr Informationen zu dem toten Wolfswelpen. Für einen Artikel, in dem wir über eine Belohnung zur Ergreifung des Täters schreiben, braucht es selbstverständlich weitere Basisinfos, die zu erhalten in anderen Bundesländern auch kein Problem darstellten. Wir wollten wissen, ob der Welpe erschossen wurde und wie er aufgefunden wurde. Diese Info wurde uns verweigert, obwohl solche Informationen rein gar keine Menschenrechte angreifen. Auch das Informationsfreiheitsgesetz würde hier nicht greifen, sondern nur bei Verwaltungen.
Über diesen Fall gab es keine Pressemitteilung. Keine Zeitung berichtete darüber. Er wäre mit ziemlicher Sicherheit völlig in der Versenkung verschwunden, würden wir nicht die Liste der toten Wölfe bei DBB-Wolf kontrollieren. Sollte dieser Fall etwa gar nicht bekannt werden und sang und klanglos in den Akten verschwinden?
Da einige Zeitungsredaktionen bei uns mitlesen, haben diese nun die Möglichkeit, sich mit dem Fall des toten Welpen näher zu beschäftigen, denn der Presse muss Auskunft gegeben werden.
Seit 1990 sind in Mecklenburg-Vorpommern 59 tote Wölfe registriert worden. Die meisten von ihnen wurden überfahren. Offiziell wurden seit 1990 zehn Wölfe illegal getötet. Die meisten derartigen Fälle gab es im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Zwischen 2016 und 2022 wurden dort vier Wölfe illegal getötet, zum Beispiel bei Horst, Woosmer und Bresegard. Dem Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommerns ist laut NDR kein Fall bekannt, der aufgeklärt werden konnte. In einigen würden allerdings noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen.
1.112 tote Wölfe wurden bundesweit seit 1990 gefunden, die meisten von ihnen in Brandenburg und Niedersachsen. In Deutschland ist die Zahl der Totfunde mittlerweile so groß, dass nur noch jedes zweite Tier umfassend begutachtet werden kann. Bis Anfang Mai wurde jedes tote Tier im Computertomografen und auf dem Seziertisch untersucht, berichtet das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) in Berlin. Angesichts von mehr als hundert toten Wölfen pro Jahr sei das nicht mehr zu bewältigen.
Wir gehen deshalb von einer hohen Dunkelziffer aus was illegale Tötungen betrifft. Viele Fälle werden nun wahrscheinlich gar nicht mehr erkannt werden. Dies macht es Tätern noch leichter. Wir halten dies für ein völlig falsches Zeichen. Stattdessen müsste das Personal und Budget beim Leibnitz-Institut aufgestockt werden.
Ausschnitt aus der Liste der DBB-Wolf
Illegale Tötung | 23.04.2024 | Welpe | m | GW4149m | noch offen | Franzburg | Mecklenburg-Vor… | Vorpommern-Rügen |
Quelle: https://data.dbb-wolf.de/coords/GMapTotfundPublic.php
Der Wolf steht seit April auch als sogenanntes „jagdbares Tier“ im neuen Landesjagdgesetz. Aber er darf noch nicht geschossen werden, denn er ist noch immer EU-weit als streng geschützte Art eingestuft und unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit. Gleichzeitig übt die Jagd- und Agrarlobby aber Druck auf die EU aus, um mit der Wolfsjagd beginnen zu können. Die Aufnahme ins Jagdrecht ist also ein erster Schritt dort hin.
Auf EU- und Bundesebene wird dem Wolf durch Gesetze der stärkste Schutz zugesprochen. In Deutschland sind die Paragrafen 69 und 71 des Bundesnaturschutzgesetzes maßgeblich. Nach Paragraf 69 können bis zu 50.000 Euro Bußgeld nach der illegalen Tötung eines Wolfs verhängt werden.
Dabei könnten Gerichte aber auch eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen. Könnten! Wenn denn wirklich glaubhaft ermittelt werden würde.
Quellen:
https://wolf-mv.de/woelfe-in-m-v/
Wir freuen uns über Unterstützung:
Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die sich der Aufgabe verschrieben hat, Wölfen in Deutschland die Zukunft zu sichern.
Trotz ihres weiterhin strengen Schutzstatus werden Wölfe in Deutschland illegal gejagt und getötet. Diese Abschüsse gefährden nicht nur einzelne Tiere, sondern auch die gesamte Population und das Ökosystem, in dem sie eine zentrale Rolle spielen.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt sich aktiv dafür ein, diese Wilderei zu bekämpfen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Die Arbeit von Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist für den Erhalt der Wölfe von unschätzbarem Wert. Doch diese wichtige Arbeit ist nur durch die Unterstützung von Menschen wie Ihnen möglich. Jede Spende zählt – egal, ob groß oder klein. Ihre finanzielle Unterstützung ermöglicht es dem Verein, weiter für die Wölfe zu kämpfen, zu dokumentieren und Aufklärungsarbeit zu leisten.
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