Baden-Württemberg und das neue Jagdrecht: Wahre und eingebildete Gefahren im Schwarzwald

Die Diskussion um den Wolf „Grindi“ (GW2672m) hat im Nordschwarzwald eine unerträgliche Dynamik angenommen. Uns wurde kürzlich von einer besorgten Wolfsfreundin aus einer lokalen Grindi-Gruppe ein Screenshot zugesendet, der das Ausmaß an Störung der Wahrnehmung dort schockierend dokumentiert. Wir teilen ihre Besorgnis vollkommen: Ein Großteil der dortigen Akteure hat noch immer nicht begriffen, welche schmutzigen Spiele hier im Hintergrund laufen. Stattdessen baut sich im Wald eine aggressive, selbstgerechte Meute auf, von der die tatsächliche Gefahr ausgeht und von der wahren Gefahr für Wölfe ablenkt, über die wir hier auch berichten.

Hier der Inhalt des Screenshots

Markus R. Mitglied der Grünen 
Natur- und Umweltschutz sind weiterhin im UM. Lediglich beim Wolf hat aufgrund der auch chronologisch so leider erfolgten Kaskade
  1. Abstufung Schutzstatus in Berner Konvention europaweit,
  2. Abstufung Schutzstatus FFH-Richtlinie EU-weit und
  3. Abschwächung Schutzstatus via Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz bundesweit – Anmerkung: Auch die Grünen haben in der Bundesumweltministerkonferenz dafür gestimmt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/
  4. die (ärgerliche, aber wegen des diesbezüglich aus Naturschutz- und Tierschutzsicht schlecht gestrickten JWMG in BW) Umordnung ins JWMG hat über Peter Hauk stattgefunden, der mit den o.g. Schritten juristisch leider freie Hand zur Zuordnung ins JWMG und damit in den Zuständigkeitsbereich des MLR hatte.
Mittlerer Kommentar (Name geschwärzt)
Leider weiß ich übrigens auch von einigen vermeintlichen Wolfsschützern, die sich bei dieser ganzen Misere sehr in den Vordergrund gedrängt haben, die regelmäßig teilweise sogar extra von weiter her hier anreisen und zu den seltsamsten Zeiten da oben mit Hunden rumlaufen. Sieht für mich nach absichtlich anlocken aus. Da frage ich mich, was das mit Schutz zu tun hat?
Unterer Kommentar (Name geschwärzt, teils rot markiert)
Ich war in den letzten Wochen mehrmals in Grindis Streifgebiet. Außer ein paar Spaziergängern ist mir niemand begegnet. Ich werde in den nächsten Tagen mich wieder dort aufhalten. Sollte sich es dort tatsächlich jemand trauen, Grindi mit einem Hund anzulocken, werde ich die Leute zur Rede stellen und die Polizei oder einen Ranger benachrichtigen. Das, was anfang (Fehler übernommen) des Jahres dort vorgefallen ist darf nicht noch einmal passieren. Grindi soll seine Freiheit genießen und muss vor solchen Leuten geschützt werden, die ihn durch ihr unsinniges Verhalten in Gefahr bringen .
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Bürgerwehr-Stimmung gegen harmlose Hundehalter

Heute hat sich daraus eine regelrechte Profilneurosen-Karawane entwickelt, die mit Bürgerwehr-Allüren und Flyern im Wald patrouilliert. In den Screenshots drohen selbst ernannte Beschützer offen damit, harmlose Spaziergänger mit Hunden im Wald abzufangen, sie „zur Rede zu stellen“ und die Behörden einzuschalten. Diese aufgeheizte Stimmung ist brandgefährlich. Da unserem eigenen Team vor Ort bereits gezielt aufgelauert worden ist, halten wir tätliche Angriffe auf völlig unbescholtene Wanderer mit Hunden mittlerweile für absolut nicht mehr unmöglich. Völlig legale Waldbesucher werden hier kriminalisiert und bedroht, obwohl ein angeleinter Hund im Wolfsgebiet alles ist, was für ein respektvolles Miteinander nötig ist.

Politische Zuständigkeit und Fakten-Check

    • Der Abschussbefehl: Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs wurde Anfang 2026 tatsächlich vom Umweltministerium Baden-Württemberg erlassen. Dieses Ressort wird von den Grünen geführt. Grund war das angeblich auffällige, ungescheute Verhalten des Tieres gegenüber Menschen und Hunden während der Paarungszeit und angeblicher Wolfstourismus.
    • Die Schuldzuweisung: In dem Screenshot versucht der grüne Politiker Markus R. zu erklären, warum die Zuständigkeit durch Gesetzesänderungen (Bundesjagdgesetz) an das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk übergeht. In der Gruppe wird dabei oft ausgeblendet, dass die ursprüngliche Entscheidung zur Tötung von der grünen Ministeriumsseite ausging.
    • Aktueller Status: Die Abschussgenehmigung war bis zum 10. März 2026 befristet und wurde vom Umweltministerium nicht verlängert. Die Gefahr ist aber nicht gebannt. 

Die Gefahr der aufgeheizten Stimmung

    • Aggressives Potenzial: Die Sorge bezüglich des Kommentars finden wir absolut berechtigt. Wenn Nutzer ankündigen, Spaziergänger im Wald „zur Rede zu stellen“, weil sie dort legal mit einem Hund laufen, droht eine gefährliche Eskalation im öffentlichen Raum.
    • Fehlgeleiteter Aktivismus: Die Drohung, bei normalen Waldbesuchern sofort die Polizei oder Ranger einzuschalten, zeigt ein tiefes Unverständnis darüber, wer die behördlichen Akteure im Wolfsmanagement eigentlich sind und wer die Maßnahmen steuert.
    • Rechtslage für Hundehalter: Im Schwarzwald und im Streifgebiet ist das Mitführen von Hunden völlig legal. Zum Schutz von Wildtieren und zur Vermeidung von Konflikten mit Wölfen ist das Anleinen die einzig sinnvolle und notwendige Maßnahme.

Die Ironie und die Scheinheiligkeit der lokalen Gruppen ist kaum zu überbieten. Genau jene Leute, die unsere Vorsitzende Brigitte Sommer Anfang des Jahres an den Pranger stellten, organisierten kurz darauf selbst „Schutz-Wanderungen“, spielten sich in der Lokal- und überregionalen Presse als Retter auf und leiteten die Koordinaten direkt an die Behörden weiter. Heute leitet eine der Hauptprotagonistinnen eine Regionalgruppe eines Naturschutzvereines. Ihr Hintergrund: sie ist Lehrerin und damit Staatsangestellte. Was für ein Zufall. 
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die Lüge vom „Wolfstourismus“ und das SWR-Medienspektakel

Die gesamte Hysterie vor Ort basiert maßgeblich auf einer gezielten Lügengeschichte und medialer Hetze, die von einem Protagonisten losgetreten wurde, der, statt tatsächlich investigativ zu recherchieren, Daten von Wolfsfreunden an die Behörden meldet. Im weitesten Sinne könnte man dieses Vorgehen als gesteuerte Opposition bezeichnen.  Um unsere Arbeit in diesem Rahmen zu diskreditieren, wurde unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer bei einem Einsatz im Rahmen unseres internen, völlig legalen Wolfsmonitorings, gezielt ein SWR-Kamerateam auf den Hals gehetzt. Durch einen puren Zufall lief Grindi genau in diesem Moment des Weges entlang – und die konstruierte Story der Medien und missgünstiger „Wolfsschützer“ stand fest: Man warf uns „Wolfstourismus“ vor. Es folgten boshafte Behauptungen, wir hätten im Februar mit einer läufigen Hündin illegale Lockversuche durchgeführt. Fakt ist: Unsere Wolfshündin Liv war bei keinem einzigen Einsatz im Territorium dabei und unsere Wolfslosungssuchhündin zum Eingrenzen der Territorien (wir müssen schließlich wissen, wo wir wandern müssen), Alba, ist kastriert und läuft im Dienst ausnahmslos an der Leine. Grindi überlebte das mediale Sperrfeuer schlicht dank seiner eigenen Schläue und nicht durch die Wandergruppen, bei denen die Behörden stets wussten, wann und wo sie stattfanden. Dies war lediglich ein riesengroßes Schauspiel.

Die harten Fakten unserer UIG-Anfrage

Wer im Rausch der moralischen Überlegenheit Spaziergänger jagt, verkennt völlig die Realität. Ausgerechnet die Behörden, die diese Aktivisten nun rufen wollen, sind die Architekten der Verfolgung. Der ursprüngliche Abschussbefehl für Grindi stammte direkt aus dem grün geführten Umweltministerium Baden-Württemberg. In den Grindi-Gruppen wird dies jedoch tunlichst ausgeblendet, um zu suggerieren, die „Bösen“ säßen ausschließlich in der CDU.
Dank unserer offiziellen Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) konnten wir die erschreckenden Details der staatlichen Jagd ans Licht bringen:
  • Teure Nachstellungen: Über 20 Wochen hinweg jagten durchschnittlich drei Personen für rund 2.400 Arbeitsstunden dem Wolf hinterher – ein finanzieller Aufwand von schätzungsweise 144.000 bis 192.000 Euro Steuergeldern.
  • Perfidie der Behörden: Während man uns Störung des Naturschutzes vorwarf, setzten Beamte und beauftragte Jäger rücksichtslos Soft-Catch-Fußfallen, Lockstoffe und schweres Gerät ein. Und es waren die Behörden selbst, die mehrfach mit Hunden versuchten, Begegnungen gezielt zu provozieren!
  • Gefährlicher Waffeneinsatz: Die Tötungsgenehmigung berechtigte drei Personen, mit halbautomatischen und automatischen Waffen sowie Nachtsichttechnik aus Fahrzeugen heraus zu schießen. Die wahre Gefahr für Menschen im Wald ging nicht vom scheuen Wolf aus, sondern von diesem hochgerüsteten Erschießungskommando, bei denen auch von behördlicher Seite in Kauf genommen wurde, dass Menschen verletzt werden konnten. Unter der Hand wurde seitens der Schützer eine Jagdschule verdächtigt, die Schießgenehmigung erhalten zu haben, doch Fakt ist, dass auch Polizei und Forst in die Möglichkeiten mit einbezogen gehören. Genau die, an die die „Bürgerwehr“ nun harmlose Wanderer mit Hund melden will. 
Mit dem Wechsel der Wolfs-Zuständigkeit zum CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk droht Grindi nun auch weiter neue administrative Gefahr, während die „Bürgerwehr“ Touristen nachstellt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/23/wolf-grindi-in-akuter-gefahr-wolfsschutz-deutschland-e-v-befuerchtet-neue-abschussverfuegung-unter-cdu-verantwortung/

Die „Entbürokratisierung“ als Hebel gegen den Artenschutz

Hinter der von Politik und Jagdverbänden gelobten „Praxisnähe“ und dem Abbau bürokratischer Hürden verbirgt sich bei genauerer Betrachtung eine gezielte Schwächung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen. Durch die Überführung des Wolfsmanagements in das Landesjagdrecht (JWMG) unter der Federführung des CDU-geführten Landwirtschaftsministeriums droht ein erheblicher Verlust an Transparenz. Während artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach dem bisherigen Naturschutzrecht formale Verwaltungsakte darstellten, gegen die anerkannte Verbände mittels Eilanträgen gerichtlich vorgehen konnten, drohen künftige Abschussverfügungen unter dem Deckmantel von Gefahrenabwehr und Wildtiermanagement im Geheimen ausgeführt  zu werden. Aus Sicht des Artenschutzes bedeutet diese administrative Verschiebung eine gefährliche Weichenstellung: Das gesetzlich verankerte Prinzip, wonach eine Tötung strengstens als allerletztes Mittel (Ultima Ratio) nach Ausschöpfung aller Herdenschutzmaßnahmen zu prüfen ist, droht dies zugunsten einer schnellen, geräuschlosen und juristisch kaum noch anfechtbaren Standardlösung aufgeweicht zu werden.
Der Wechsel des Wolfsmanagements in das baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) bedeutet für Grindi eine drastische Verschiebung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Während im Winter 2026 Eilanträge von Naturschutzverbänden den Abschuss des Wolfes zunächst wochenlang blockieren konnten, fallen solche gerichtlichen Notbremsen künftig weg. Bei behördlichen Einzelanordnungen im Jagdrecht entfällt die Pflicht zur Vorabinformation der Verbände. Wolfsschutz-Deutschland e. V. bemängelt, dass Abschüsse im Ernstfall geheim vorbereitet und sofort vollzogen werden können. Erfahren Naturschutzorganisationen erst nachträglich aus der Presse davon, laufen Eilverfügungen ins Leere – das neue Gesetz schafft damit vollendete Tatsachen, noch bevor der Rechtsweg überhaupt beschritten werden kann.  Zudem wurde das Verbandsklagerecht beschnitten. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/
Mit der Unterstellung des Wolfes unter das Jagdrecht (JWMG) wird die lokale Jägerschaft direkt in das operative Geschehen eingebunden. Zwar gibt es weiterhin keine reguläre Jagdzeit und der Wolf genießt (noch) eine ganzjährige Schonzeit, doch im Falle einer behördlich angeordneten „Entnahme“ fungieren Jäger nun als staatliche Erfüllungsgehilfen. Speziell geschulte Entnahmeteams, die sich zu großen Teilen aus der Jägerschaft rekrutieren, übernehmen die praktische Umsetzung des Abschusses vor Ort. Für uns verschärft dies das Misstrauen. Wir sehen darin den Aufbau einer Infrastruktur, die im Ernstfall eine schnelle, geräuschlose Tötung ohne bürokratische Hürden ermöglicht.
Aktuell regelt ein Übergangserlass das Management, bis im Herbst 2026 die endgültigen, landesspezifischen Regeln gesetzlich verankert werden sollen. Dann wird die tatsächliche Gefahr für Grindi und Enzo groß. 
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Wissenschaft im Interessenkonflikt: Jäger im Wolfsmonitoring


Dass das offizielle Wolfsmonitoring bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) angesiedelt ist, birgt eine personelle und institutionelle Ironie: Am dortigen Wildtierinstitut arbeiten von Natur aus viele Forstleute und Wissenschaftler, die selbst aktive Jäger sind oder der Jägerschaft nahestehen. Da die FVA-Daten nun jedoch direkt dem CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) zufließen und die Grundlage für Abschüsse bilden können, droht diese personelle Verflechtung zum Vertrauensproblem zu werden: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchten, dass Datenwege zwischen wissenschaftlichen „Jägern“ an der FVA und den ausführenden Jägern im Revier im Ernstfall allzu kurz sein könnten.

Wo ist die Fähe aus Wildflecken? Das seltsame Schweigen im Nachbarterritorium

Während diese inszenierten Nebenkriegsschauplätze und Scheingefechte die Gemüter erhitzen, vollzieht sich das eigentliche Drama möglicherweise ganz still und leise im Hintergrund. Bestes Beispiel ist die Situation im Nachbarterritorium Enztal: Zuerst wurden in den Medien zahlreiche Artikel veröffentlicht, in denen man sich bereits völlig sicher war, dass es dort Nachwuchs geben würde – und das, obwohl die dortige Fähe GW4816f biologisch eigentlich noch zu jung dafür war. Doch nun herrscht plötzlich absolute Funkstille.
Ist die Fähe etwa heimlich verschwunden? Wir wissen es nicht sicher, aber das plötzliche Schweigen wirft düstere Fragen auf. Der letzte Nachweis ist laut Liste vom 21.03.2026 https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73
Es würde jedenfalls nahtlos in das systematische Bild passen, das wir in Baden-Württemberg seit Jahren beobachten müssen: Sobald sich Wolfsfähen im Land etablieren und es zu einer echten Rudelbildung kommen könnte, verschwinden sie auffällig oft spurlos oder sterben unter dubiosen Umständen.

Die dreimonatige Funkstille: Nährboden für Abschuss-Spekulationen

Ein genauer Blick auf das offizielle Rissregister des Wildtierportals Baden-Württemberg offenbart im Frühjahr 2026 eine eklatante Lücke: Nach einem dokumentierten Riss am 29. März bricht die Erfassung komplett ab – erst am 4. Juli taucht wieder ein neuer Verdachtsfall auf. Für Wolfsschützer ist diese dreimonatige Dokumentationspause im Nordschwarzwald hochgradig verdächtig. Da der „Enztal-Wolf“ (GW852m) zuvor regelmäßig aktiv war, steht angesichts des neuen, intransparenteren Jagdrechts der Verdacht im Raum, das Tier könnte im Zuge der Zuständigkeitswechsel klammheimlich beseitigt worden sein. Zwar verweisen Behörden auf biologische Faktoren wie die Welpenaufzucht und die langwierigen DNA-Laborauswertungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), doch die offizielle Datenlücke zeigt ein massives Vertrauensproblem: Wo Daten monatelang ausbleiben, vermutet die Öffentlichkeit im neuen Rechtsrahmen sofort vollendete Tatsachen.
Wir haben nun eine neue UIG-Anfrage auf den Weg gebracht.

Neuer Wolf

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) hat ein sechstes Wolfsterritorium in Baden-Württemberg bestätigt, in dem sich der Rüde GW5057m im Reichenbacher Wald (Raum Seewald-Baiersbronn) niedergelassen hat. Dieses neue Revier im Nordschwarzwald grenzt direkt an das bekannte Enztal-Paar, was die aktuelle Monitoring-Situation in der Region erweitert.
Screenshot aus den FVA-Daten. © FVA Links oben Grindi, rechts daneben der Enztalwolf mit der Partnerin aus dem Rudel Wildflecken, darunter das neue Territorium und unten ein Rüde und der Rüde vom Schluchsee, dessen Partnerin und Welpe getötet wurde. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/19/der-fluch-von-schluchsee-einzige-woelfin-von-baden-wuerttemberg-totgefahren/

Es ist an der Zeit, weiter unbequeme Fragen zu stellen: Wer hat im ländlichen Raum das logistische Wissen, wer hat die Zeit, die Mittel und vor allem die nötigen Netzwerke und Verbindungen, um solche geschützten Tiere illegal und unbemerkt aus dem Weg zu räumen?

Forderung nach Transparenz: Warum ein paralleles Monitoring unabdingbar ist

Die Strukturen des neuen Jagdrechts zeigen deutlich, dass das Vertrauen in die staatliche Dokumentation beschädigt ist. Wenn Behörden im Ernstfall im Geheimen agieren dürfen und offizielle Statistiken den realen Ereignissen um Wochen hinterherhinken, ist ein neutrales, paralleles Monitoring durch unabhängige Naturschutzorganisationen und Bürgerinitiativen unerlässlich geworden. Nur durch eine eigenständige, transparente Erfassung von Sichtungen, Spuren und Rissen vor Ort lässt sich eine wirksame gesellschaftliche Kontrollinstanz aufrechterhalten. Ein solches ziviles Kontrollnetzwerk ist unter den veränderten rechtlichen Vorzeichen die einzige Möglichkeit, um staatliche Willkür zu verhindern, vollendete Tatsachen im Wald rechtzeitig aufzudecken und eine sachliche Debatte auf Basis tagesaktueller Fakten einzufordern. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Füssen: Stadt will Jungwolf abschießen – Offener Brief an den Bürgermeister

Ende April 2026 wurde in der Füssener Innenstadt ein Wolf gesichtet. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat das Tier eindeutig als Wolf bestätigt. Die Stadt Füssen hat daraufhin einen Antrag auf Entnahme gestellt, weil der Aufenthalt des Tieres in der Fußgängerzone als „erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ gewertet wird. Der Antrag werde derzeit geprüft, laut UIG-Anwort des Landratsamtes Ostallgäu. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert die Stadt Füssen auf, diesen Abschussantrag sofort zurückzuziehen.

Ein junger Wolf auf Wanderschaft – ganz normales Verhalten

 

Im Rudel sind gerade neue Welpen geboren worden. Während die Einjährigen noch beim Rudel bleiben und bei der Aufzucht helfen, macht sich dieser zweijährige Wolf auf seine gefährliche Reise. Ein letzter Blick zurück, bevor es ins Abenteuer geht. Nur höchstens ein Drittel der Wanderwölfe überlebt die gefährliche Reise. Die meisten werden Opfer im Straßenverkehr, aber auch illegale Verfolgung wird zum immer größeren Problem. Jungtiere könenn bei ihren Wanderungen tausende von Kilometern zurück legen. Da sie weder ein Navi, noch Karten oder einen Kompass haben, kann ihr Weg sie auch durch Städte führen. © Brigitte Sommer
Wir befinden uns mitten in der jährlichen Dispersionsphase. Jungwölfe verlassen ihr Rudel, um eigene Reviere zu suchen. Dass ein solches Tier sich vorübergehend in eine Stadt verirrt, ist kein Grund zur Panik, sondern normales Verhalten eines unerfahrenen Jungtieres. Wölfe sind scheu und meiden Menschen. Es besteht keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit. Weitere Infos sind auch in diesem Artikel für alle verständlich in leichter Sprache zusammen gestellt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/03/10/jungwoelfe-auf-wanderschaft-keine-gefahr-sondern-ein-naturwunder/

In Bayern gibt es viel zu wenige Wölfe

Bayern hat eine der kleinsten Wolfspopulationen Deutschlands – nur etwa sechs bis neun Rudel. Gleichzeitig sind die Tiere immer wieder Opfer von illegaler Verfolgung. Einen jungen Wanderwolf jetzt abzuschießen, wäre unverhältnismäßig und würde die ohnehin schwache Rückkehr der Art weiter behindern.

 


Offener Brief an Herrn Bürgermeister Maximilian Eichstetter

Erster Bürgermeister
Maximilian Eichstetter
Stadtverwaltung Füssen
Lechhalde 3

87629 Füssen
Vorab per Mail:

CC: stadtverwaltung@stadt-fuessen.de 

Direkte E-Mail des Bürgermeisters:
m.eichstetter@stadt-fuessen.de 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eichstetter,

als Bürgermeister einer tourismusstarken Stadt wie Füssen tragen Sie Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung und für ein vernünftiges Verhältnis zur Natur. Der Antrag auf Abschuss eines einzelnen Jungwolfs in der Fußgängerzone ist unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt. Es gibt keinerlei Hinweise auf aggressives Verhalten oder eine konkrete Gefahr für Menschen. Stattdessen würde ein Abschuss folgende Probleme verursachen:

  • Verschwendung öffentlicher Gelder: Die Vorbereitung und Durchführung einer Wolfstötung inklusive Monitoring und Einsatzkräften kostet die Steuerzahler schnell fünfstellige Beträge – ohne dass irgendein Schaden entstanden ist. Das Geld wäre für sinnvolle Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen deutlich besser investiert.
  • Schlechte Signalwirkung: Füssen würde bundesweit als Stadt in die Schlagzeilen geraten, die einen scheuen Jungwolf erschießen lässt, statt vernünftig mit der Natur umzugehen. Das schadet dem Image einer weltoffenen, attraktiven Tourismusstadt.
  • Fehlende Verhältnismäßigkeit: Es existieren bessere und günstigere Alternativen: Aufklärung der Bevölkerung und Politiker sowie Entscheidungsträger über das Verhalten von Jungwölfen. Wir fügen deshalb unserem Brief ein Exemplar des leicht verständlichen Comics „Ein Jahr im Leben der Wöfe“ bei, in dem auch das Wanderverhalten von Jungwölfen erklärt wird, bei. Der Wolf wird von allein weiterziehen, bzw. ist wahrscheinlich schon längst weitergezogen. 

Wir fordern Sie daher auf:

Ziehen Sie den Antrag auf Entnahme umgehend zurück. Zeigen Sie statt irrationaler Symbolpolitik Weitsicht und Verantwortung für ein Miteinander von Mensch und Wolf, das von Empathie geprägt ist. Füssen hat die Möglichkeit, hier ein positives Beispiel zu setzen – statt eines ethisch nicht begründbaren, unnötigen und teuren Abschusses. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von ihrer Stadtverwaltung Vernunft und Augenmaß, nicht überzogene Reaktionen auf ein einzelnes scheues Wildtier.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfsschutz-Deutschland e. V.
Vorstand
Jürgen Götz
Ulrike de Heuvel
Volker Vogel
Brigitte Sommer

Staatlich hingerichtet: Wolf im Golmer-Territorium

Am 5. Mai 2026 wurde im Territorium Golmer (Landkreis Wittenberg, Sachsen-Anhalt) ein Altwolf (männlich) getötet. Offiziell als „Managementmaßnahme wegen Nutztierrissen“ deklariert – in Wahrheit eine staatlich genehmigte Hinrichtung, die anscheinend ohne jede Vorabinformation der Öffentlichkeit und der Naturschutzverbände durchgeführt wurde. Nur nachträglich taucht der Fall jetzt in der Totfundliste der DBBW auf. Das ist ein Skandal für den Natur- und Tierschutz.

Politisch gewollte Schwächung des Schutzes

Wölfe binden sich an ihren Partner ein Leben lang. Wie grausam ist es dazu noch, nicht nur den Partner, sondern auch noch den Vater der Familie wegzuschießen? Beispielbild Wölfin © Brigitte Sommer

 

Seit der Herabstufung des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ (Anhang V FFH-Richtlinie) haben Politik und Jagdlobby leichtes Spiel. Nur wenige Wochen vor dieser Tötung, am 23. April 2026, hat der Landtag von Sachsen-Anhalt den Wolf ins Landesjagdgesetz aufgenommen – kurz nach der bundesweiten Aufnahme ins Bundesjagdgesetz. Die Landesregierung (Koalition aus CDU, SPD und FDP) und die CDU – Sachsen-Anhalt feierten den Beschluss als großen Erfolg. Minister Sven Schulze erklärte: „Mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht schaffen wir klare rechtliche Strukturen für ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement.“ Der wolfspolitische Sprecher der CDU, Alexander Räuscher, betonte ein „wissenschaftlich fundiertes, revierübergreifendes Bestandsmanagement“ und sprach von einer „verantwortungsvollen Balance“. Der Landesjagdverband nannte es einen „Meilenstein“. Für den Wolf bedeutet das vor allem eines: Der Weg für immer mehr Tötungen ist geebnet.

Im Golmer-Territorium lebte ein Paar: Die Fähe GW2732f und der Rüde GW 2733m (aus dem Siegadel-Gebiet). In den vergangenen zwei Jahren haben sie vier bzw. drei Welpen großgezogen. Sollte es sich bei dem getöteten Wolf um den Vaterrüden handeln, hat die Mutter mit hoher Wahrscheinlichkeit gerade wieder Welpen geboren. Alleine und eventuell mit noch nicht abgewanderten, unerfahrenen Jungtieren aus dem vergangenen Jahr,  wird sie kaum Chancen haben, den Nachwuchs durchzubringen. Stattdessen wird sie sich zwangsläufig leichter Beute zuwenden – also Weidetieren. Die Folge wären mehr und nicht weniger Nutztierrisse. Genau das Gegenteil dessen, was die Politik vorgibt zu erreichen.

Beispiel für verantwortungslose Tierhaltung

Welche geradezu irrsinnigen Tötungen überhaupt genehmigt werden, zeigt ein Fall aus dem gleichen Gebiet vom Oktober 2025: Ein Halter weigerte sich, wolfsabweisende Zäune aufzustellen, weil er sich körperlich nicht in der Lage dazu sah. Die Behörde gab ihm zunächst Recht und erteilte eine Abschussgenehmigung – obwohl 100-prozentige Förderung für ausreichend hohe Zäune verfügbar war. Erst ein Gericht stoppte die Tötung. Wer Tiere hält, deren Schutz mit Anstrengung verbunden ist, muss diese Anstrengung auch leisten – oder die Haltung aufgeben. Der Wolf darf nicht zum Sündenbock für persönliche Unfähigkeit oder Bequemlichkeit werden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jede einzelne Tötung eines Wolfs grundsätzlich und ohne Ausnahme ab. Kein Wolf darf für mangelhaften Herdenschutz sterben. Herdenschutz muss konsequent umgesetzt und gefördert werden.

Wolfsväter müssen die Mutter und die neu geborenen Welpen ernähren.

Transparenz? Fehlanzeige – Rechtsschutz? Systematisch erschwert

Dass die Öffentlichkeit und klagefähige Verbände oft erst nach der Tat von solchen Tötungen erfahren, macht effektiven Rechtsschutz nahezu unmöglich. Genau das ist gewollt. 

Parallel zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wird mit dem Gesetzentwurf zur Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG, BT-Drucksache 21/4146) das Verbandsklagerecht systematisch ausgehöhlt. Die erste Lesung im Bundestag ist bereits durch, eine öffentliche Anhörung fand im März 2026 statt. Geplant sind unter anderem der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klagen und deutlich strengere Fristen – ein getöteter Wolf bleibt tot, selbst wenn Verbände später klagen. Die Kombination aus Herabstufung des Schutzstatus, Aufnahme ins Jagdrecht und dieser geplanten Beschneidung des Rechtsschutzes untergräbt den Geist des europäischen Artenschutzrechts massiv.

Wir haben daher einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt, um alle Unterlagen zur Tötung im Golmer-Territorium, die zugrundeliegenden Rissvorfälle, Herdenschutzmaßnahmen und die Genehmigung offenzulegen.

Strafanzeige – sinnvoll oder nicht?

Bei genehmigten Tötungen wie dieser hat eine Strafanzeige meist keine strafrechtlichen Erfolgsaussichten, weil eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Strafbar ist nur die illegale Tötung. Dennoch kann eine Anzeige in manchen Fällen sinnvoll sein, um Akteneinsicht zu erhalten, Verfahrensfehler zu dokumentieren und politischen Druck zu erzeugen. Wir werden das bei diesem Fall prüfen. 

Unsere Forderungen

  • Sofortige Veröffentlichung aller Genehmigungen zur Tötung von Wölfen vor dem Vollzug
  • Verpflichtende Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände vor jeder Entscheidung
  • Konsequenter und flächendeckender Herdenschutz statt Tötungen
  • Rücknahme der Herabstufung des Wolfschutzes auf EU-Ebene
  • Vollständige Transparenz bei allen „Managementmaßnahmen“
An Grausamkeit kaum zu überbieten, einen Wolfsvater in den sensiblen Phasen der Welpenaufzucht totzuschießen. © Brigitte Sommer

Werden Sie aktiv – damit solche Heimlichkeiten nicht mehr heimlich bleiben!

Solche klammheimlichen Tötungen werden nur möglich, weil zu wenige Menschen hinschauen und Druck machen. Werden Sie Mitglied bei Wolfsschutz-Deutschland e. V. und unterstützen Sie uns mit Ihrer Stimme, Ihrem Beitrag und Ihrer Zeit. Besonders in den Wolfsgebieten brauchen wir aktive Menschen, die Zäune dokumentieren und Vorgänge in den Territorien beobachten und für echte Transparenz sorgen. Je mehr wir vor Ort sind, desto schwerer wird es für Behörden und Jagdlobby, solche Tötungen im Stillen durchzuziehen. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

http://www.dbb-wolf.de

https://www.cdufraktion.de/2026/cdu-fraktion-weichenstellung-fuer-umgang-mit-wolf/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/30/geheim-gehaltene-wolfsjagd-in-sachsen-anhalt/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Größter angeblicher Wolfsriss Niedersachsens im Dalum-Wietmarscher-Moor – massive Zweifel an der offiziellen Darstellung

In den Nächten vom 1. und 2. Mai 2026 sollen im Dalum-Wietmarscher-Moor mindestens 57 Schafe getötet und über 100 weitere verletzt worden sein. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat eine Abschussgenehmigung für zwei männliche Wölfe erteilt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Genehmigung entschieden ab und kündigt an, gegen die Aussteller der Abschussgenehmigung und jede Person, die an der Tötung von Wölfen beteiligt ist, strafrechtlich vorzugehen.

Laut eines Berichtes vom NDR dürfen zwei Wölfe geschossen werden – auf dem Gelände der betroffenen Weidefläche und bis zum 15. Juni. Zwei Wölfe deshalb, weil die Behörden davon ausgehen würden, dass mehrere Tiere hinter dem Angriff steckten.

Beispielfoto Wolfsrudel. Es ist längst wissenschaftlich anerkannt, dass zerschossene Wolfsfamilien nicht weniger, sondern mehr Risse nach sich ziehen, gerade bei der Aufzucht werden die Väter als Nahrungsbeschaffer gebraucht. Allein erziehende Mütter müssen zu leichter Beute greifen. © Brigitte Sommer

Abschuss laut Landkreis „angemessen“

Vor dem Hintergrund dieses Ausmaßes sei der Abschuss angemessen, um weitere Risse zu verhindern, sagte eine Landkreis-Sprecherin dem NDR. Die betroffene Fläche müsse aus naturschutzfachlichen Gründen unbedingt von Schafen beweidet werden, eine Umsiedlung der Tiere sei nicht möglich. Die Behörden hoffen den Angaben zufolge, dass der Abschuss andere Wölfe abschreckt. Wann die Tiere gejagt und wie sie auf dem rund 1.200 Hektar großen Gelände gefunden werden sollen, dazu wollte der Landkreis zunächst keine Angaben machen. Muttertiere dürften ausdrücklich nicht geschossen werden. Der mögliche Abschuss von zwei Tieren gefährde den Wolfsbestand in der Region nicht. An der Entscheidung seien gleich mehrere Behörden beteiligt gewesen, da die Landkreisgrenze mitten durch das Dalum-Wietmarscher-Moor in Füchtenfeld verläuft.

Schwere Zweifel an der offiziellen Version

Auf einem vom NDR veröffentlichten Foto sind zahlreiche tote Schafe zu sehen, von denen viele äußerlich relativ unversehrt wirken. Dies wirft bereits Fragen auf, ob wirklich alle Tiere durch Wölfe getötet wurden oder ob andere Ursachen (z. B. Ertrinken im Moor, Stress, Verletzungen durch Panik oder Kombinationseffekte) eine Rolle spielten.Besonders kritisch sehen wir das behauptete Ausmaß auf einer 1.200 Hektar großen Moorweide. Hier teilweise im Video des NDR zu sehen: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/groesster-angriff-in-niedersachsen-woelfe-sollen-geschossen-werden-schafe,wolf-592.html

Ein solcher Massenriss passt nicht zum bekannten Beuteverhalten von Wölfen: Der verstorbene Wolfsexperte Toni Seiler hat den Beutereflex detailliert beschrieben https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/10/toni-seiler-von-woelfen-hunden-und-menschen/  : Sobald flüchtende Beute die angeborene Handlungskette (Jagen – Packen – Töten) auslöst, kommt der Wolf erst beim Fressen zur Triebbefriedigung. Nach einem erfolgreichen ersten Riss wären die Wölfe mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Fressen zurückgekehrt und nicht in der zweiten Nacht erneut zum massenhaften Töten. Auch wäre genug Platz auf der großen Fläche für eine Flucht der Schafe, denn sobald die nächste Beute aus dem Sichtfeld ist, tritt auch der Beutereflex (Jagen, packen, Töten) nicht mehr ein. Genau dieses Verhalten ist auf einer derart weitläufigen Fläche kaum erklärbar. Deshalb fragen wir:

  • Gab es temporäre mobile Innennetze oder engere Teilkoppeln innerhalb des großen Außenzauns, in denen die Schafe zusammengehalten wurden?
  • Wie war die Herde tatsächlich verteilt?
  • Warum kehrten die Wölfe in der zweiten Nacht offenbar zum Töten statt zum Fressen zurück?
Wolfsväter müssen in der sensiblen Phase kurz nach der Geburt der Welpen Ende April/Anfang Mai die Familie mit Nahrung versorgen, da die Wolfsmutter bei den Welpen bleiben und sie säugen muss.

Mögliche betroffene Rudel

Rudel Nordhorn (NOD) – Grafschaft Bentheim
  • Aktueller Status (Monitoringjahr 2025/2026): Wolfsrudel (bestätigt) mit insgesamt 6 Wölfen (2 adulte + 4 juvenile/Welpen). Ein bekanntes Individuum: Rüde GW2950m.
    wolfsmonitoring.com
  • Historische Entwicklung:
  • Seit ca. 2020 etabliert (zunächst als Territorium/Paar, dann Rudel mit Welpen).
  • Starke Schwankungen: In früheren Jahren bis zu 9 Wölfe, zeitweise nur Paar.
  • 2023/2024 und 2024/2025: Nur Paar-Status.
  • 2025/2026: Wieder erfolgreiche Reproduktion → Rudel mit Nachwuchs.
Das Territorium liegt in der Grafschaft Bentheim (bei Nordhorn) und damit sehr nah am Dalum-Wietmarscher-Moor.
Rudel Meppen (MEP) – Landkreis Emsland
  • Aktueller Status: Wolfsrudel (bestätigt) mit mindestens 2 adulten + 4 weiteren Tieren (Stand Ende 2024; neuere Quartalsberichte bestätigen anhaltende Präsenz).
    wolfsmonitoring.com
  • Entwicklung: Seit einigen Jahren etabliert im Emsland-Raum (neues Rudel um Meppen wurde bereits früher nachgewiesen, inkl. Welpen). Es gehört zu den stabilen Territorien im westlichen Niedersachsen.

 

Massive Zweifel am Herdenschutz

Der betroffene Zaun soll 34 km lang und einen Grundschutz bieten. Dennoch drangen die Wölfe offenbar ein. Wir zweifeln stark daran, dass:

  • ein 34 km langer Wildzaun regelmäßig und lückenlos kontrolliert wurde
  • die Spannung der oberen Litzen über die gesamte Länge intakt war
  • die Eingangstüren und Zugangspunkte ausreichend gesichert waren

Die Aussagen der Behörden zum „erfüllten Mindeststandard“ bleiben schwammig und wenig nachvollziehbar. Die Moorschäferei bewirtschaftet das Gebiet erst seit Januar 2026 – eine lückenlose Kontrolle auf einer so großen Fläche ist extrem schwierig.

Ablehnung der Abschussgenehmigung

Die Begründung, der Abschuss solle andere Wölfe „daraus lernen“ lassen, ist biologischer Nonsens. Wölfe handeln instinktgeleitet und nicht nach menschlichen Abschreckungslogiken. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert heftigst gegen diese Abschussgenehmigung. Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Tötung der Wölfe zu verhindern.

Wolf als Sündenbock

Wenn der Mensch fluchtunfähige Schafe in die freie Natur stellt und diese nur unzureichend schützt, ist ein Konflikt mit Beutegreifern die logische Folge. Statt den Wolf zum Sündenbock für eigene Versäumnisse zu machen, müssten Aufsichtspflicht und Herdenschutz auf großen Moorflächen endlich ernsthaft umgesetzt werden. Die Häufung schwerer Risse in Moorgebieten (u. a. Hemelsmoor bei Zeven) deutet auf systemische Defizite hin – nicht auf ein „neues Aggressionsniveau“ der Wölfe.

Rolle des Umweltministers Christian Meyer

Die Abschussgenehmigung erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung des niedersächsischen Umweltministers Christian Meyer (Grüne). Damit trägt Meyer persönlich politische Verantwortung für diese Entscheidung. Statt massiv in besseren, praxistauglichen Herdenschutz auf großen Moorflächen zu investieren, setzt das Ministerium offenbar weiter auf die Tötung.

Systematischer Interessenkonflikt bei der Jägerschaft

Wie wir bereits in unserem Artikel https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/  vom 4. April 2026 deutlich gemacht haben, besteht in Niedersachsen ein massiver Interessenkonflikt: Die Landesjägerschaft Niedersachsen führt nicht nur das offizielle Wolfsmonitoring durch, sondern profitiert gleichzeitig von erleichterten Schnellabschüssen und festgelegten Entnahme-Quoten. Mit der neuen Handlungsempfehlung des Umweltministeriums vom 2. April 2026 wurde die Jagd auf Wölfe faktisch eröffnet. Die Jäger kontrollieren damit sowohl die Datengrundlage, als auch die Abschussentscheidungen.

Jäger fordern radikale Abschusspolitik

Auf dem Landesjägertag der Landesjägerschaft Niedersachsen am 8. Mai 2026 in Soltau forderte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke offen die Entnahme ganzer Rudel in Interventionsgebieten sowie ein Aneignungsrecht für erlegte Wölfe. Solche Forderungen zeigen die Stoßrichtung großer Teile der Jägerschaft: hin zu einer systematischen Ausrottung unserer Wölfe: https://www.jaegermagazin.de/jagd-aktuell/landesjaegertag-in-niedersachsen-ljn-zum-thema-wolf-und-mehr/
Beispielfoto Wolfswelpen im Alter von vier Monaten. Sie sind noch vollständig auf ihre Eltern angewiesen.

Transparenz dringend erforderlich

Wir haben einen umfassenden UIG-Antrag gestellt und fordern vollständige Offenlegung von:
  • Zaunprotokollen und Wartungsunterlagen
  • genauer Herdenführung und möglichen Innenabzäunungen
  • Fotos und Dokumentation aller Rissstellen
  • genetischen Nachweisen und der vollständigen Rissbegutachtung

Solange diese Unterlagen nicht transparent vorliegen, bleibt die offizielle Darstellung dieses „größten Wolfsangriffs“ fragwürdig. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert ein Herdenschutzmanagement, das auch auf echtem, praxistauglichem Herdenschutz basiert.

Aufruf zur Mitarbeit

Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich besonders über aktive Unterstützung und neue Mitglieder aus der Region Grafschaft Bentheim, dem Emsland und ganz Niedersachsen. Wer vor Ort mithelfen möchte, solche Vorfälle unabhängig zu dokumentieren, die Entwicklung der Rudel zu beobachten und für mehr Transparenz zu sorgen, ist herzlich eingeladen, Teil unseres Teams zu werden. Nur durch engagierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort können wir ein vollständiges und unabhängiges Bild der Lage erhalten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

 

Tötung von Grindi genehmigt – Gericht rechtfertigt Abschuss mit bloßer „denkbarer Gefährdung“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 16. Februar 2026 die Beschwerden der Naturschutzverbände gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m („Grindi“) abgewiesen. Die Genehmigung des Umweltministeriums ist damit vollziehbar und gilt bis zum 10. März 2026. Wolfsschutz-Deutschland e.V. teilt die scharfe Kritik der Naturschutzinitiative e.V. an diesem Beschluss. Und uns ist noch mehr aufgefallen.

Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Ähnliche Argumentationsmuster gab es bereits in der Coronakrise: Auch dort rechtfertigten einige Gerichte weitgehende Freiheitseinschränkungen zunächst mit „abstrakter“ oder „potenzieller“ Gefahr. Spätere Urteile des Bundesverfassungsgerichts und anderer Instanzen zeigten jedoch, dass eine zu niedrige Gefahrenschwelle zu unverhältnismäßigen Maßnahmen führten.
Der Wolf Grindi GW2672m lebt seit drei Jahren sesshaft im Nordschwarzwald und hat in dieser Zeit keine Auffälligkeiten gezeigt, die eine konkrete Gefährdung für Menschen belegen würden. Es gab keinen Angriff, keine Verletzung und keine Verhaltensweisen, die über normales Wolfsverhalten hinausgehen. Auch bei einer zufälligen Begegnung am 6. Februar 2026 – dokumentiert durch fünf Zeugen, unabhängig vom SWR – hielt der Wolf Abstand von über 100 Metern, beobachtete kurz und zog sich dann ruhig zurück (Schwanz eingeklemmt, ohne Fixieren oder Annäherung). Der SWR-Beitrag vom 7. Februar 2026 ließ diesen entscheidenden Rückzug aus und erweckte den Eindruck von „Wolfstourismus“, obwohl die Anwesenheit der Beteiligten dem Zweck diente, Schutzmaßnahmen für den Wolf zu erörtern. Hier unser offener Brief an den SWR: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/10/offener-brief-an-den-suedwestrundfunk-swr-betrifft-tendenzioese-berichterstattung-im-beitrag-die-suche-nach-dem-hornisgrinde-wolf-und-warum-sie-ihm-schadet/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt weitere Eingriffe wie Besenderung, intensiveres Monitoring oder zusätzliche Vergrämungsversuche ab. Der Wolf hat sich bisher allen Vergrämungsmaßnahmen entzogen, weil sein Verhalten unauffällig und scheu war und ist. Eine Notwendigkeit für derartige Maßnahmen ist nicht erkennbar.
Leider haben Mitglieder des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. bzw. ihnen nahestehende Personen zur Verschärfung der Situation beigetragen. Es kam zu Manipulationen vor Ort, Störungen der Schutzaktivitäten, Verfolgung der Beteiligten und Angriffe auf Beteiligte sowie zur Verbreitung von Falschinformationen und Diffamierungen in der öffentlichen Debatte. Die Diffamierungen und nach unserer Ansicht nach gezielten Manipulationen finden in einer WhatsApp-Gruppe weiter statt, deren Admin ein selbst ernanntes Naturschutzsonderkommando zu führen angibt. Allerdings mit Maßnahmen, die Grindi nicht schützen, sondern ihm schaden. Hier unser offener Brief an den Vorsitzenden des Freundeskreises: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/11/offener-brief-an-ralf-hentschel-vorsitzender-des-freundeskreis-freilebender-woelfe-e-v-ihr-diffamierender-fb-post-vom-08-02-2026-zum-wolf-gw2672m-grindi-widersprueche/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt die laufenden rechtlichen Schritte der Naturschutzinitiative e.V. (einschließlich möglicher Hauptsacheklage und Beschwerde bei der EU-Kommission) und fordert eine sachliche, evidenzbasierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Weiterhin werden wir eine eigene EU-Beschwerde einreichen. Aktuell prüfen wir auch Strafanzeigen gegen bestimmte Personen.  Präventive Tötungen auf Basis abstrakter Risiken gehören nicht zu solch einer Auseinandersetzung. Auch folgen wir der Argumentation der Naturschutzinitiative darin, dass Schüsse auf Grindi auch ein Wolfspaar im Nachbarterritorium gefährden, da sich die Bereiche überlappen.
Wir rufen zu verstärkter Präsenz auf, um Vorgänge rund um den Mehliskopf, Badener Höhe, Herrenwies, Sandsee und Hundseck zu dokumentieren. Fotos und Videos gerne an uns.
Quellen:
Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zu Grindi:
Und noch ein Video-Statement unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer. Zum Zeitpunkt der Aufnahme war die Entscheidung des Gerichtes noch nicht bekannt. Hier der im Statement angesprochene Artikel: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/13/grindi-romeo-und-die-woelfe-die-etwas-in-uns-beruehren-ein-plaedoyer-an-verstand-und-wahrnehmung-statt-hysterie/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolf GW2672m „Grindi“: Abschuss genehmigt – NI gewinnt Teilerfolg und legt Beschwerde ein

Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt den Teilerfolg der Naturschutzinitiative im Verfahren gegen Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs – Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind jetzt vor Ort im Einsatz. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute über den Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Tötung des Wolfs GW2672m („Hornisgrinde-Wolf“) entschieden: Der Hauptantrag auf vorläufigen Schutz vor der Tötung wurde größtenteils abgelehnt, sodass der Wolf grundsätzlich ab sofort und bis zum 10. März 2026 erschossen werden darf. Jedoch wurde bereits von der NI Beschwerde eingelegt. Morgen findet in Bühl eine Mahnwache für Grindi statt, organisiert von Wolfsfreunden vor Ort. 

Und die NI erzielte einen wichtigen Teilerfolg: Das Gericht untersagte die Verwendung bestimmter Waffen und Hilfsmittel, insbesondere halbautomatische oder automatische Waffen sowie Sichtgeräte für Nachtschuss mit elektronischen Bildverstärkern oder Umwandlern. Diese Einschränkung ist ein klarer Erfolg für den Tierschutz und zeigt, dass Gerichte EU-Recht (FFH-Richtlinie) und Verhältnismäßigkeit ernst nehmen – auch wenn der Abschuss selbst vorerst genehmigt bleibt.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßen diesen Teilerfolg und den insgesamt mutigen Einsatz der Naturschutzinitiative ausdrücklich. Die NI hat sofort Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim angekündigt – ein entscheidender nächster Schritt, um Wolf Grindie das Leben zu retten.. Der Wolf GW2672m lebt seit 2024 friedlich im Nationalpark Schwarzwald (Nordschwarzwald) und eine akute Gefahr für Leib und Leben liegt nachweislich nicht vor. Die Ausnahmegenehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums widerspricht unserem Verständnis nach dem Vorsorgeprinzip und dem günstigen Erhaltungszustand für Wölfe sowie EU-Recht und Tierschutzrecht.
Beispielfoto Wolf.

 

Wir sind selbst vor Ort im Gebiet der Hornisgrinde. Gemeinsam mit unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer werden wir das Revier erwandern, alle relevanten Spuren, Sichtungen und Umstände dokumentieren und die Lage aus wolfsfreundlicher Perspektive bewerten. Unsere Erkenntnisse fließen direkt in unsere weitere Arbeit ein – inklusive möglicher rechtlicher, medialer und öffentlicher Schritte.
Wolfsfreunde und Unterstützer: Bleibt wachsam! Der Kampf um den Hornisgrinde-Wolf Grindi ist noch lange nicht entschieden – der Teilerfolg der NI gibt Hoffnung und weitere Instanzen und Dokumentationen vor Ort können den Abschuss stoppen. Wir behalten uns vor, unsere Dokumentationen dafür zu nutzen,  Strafanzeige gegen Entscheider und Ausführende zu erstatten. Falls das Verwaltungsgericht die Beschwerde der NI Recht gibt, befindet sich das Abschussteam unserer Meinung nach nicht in einem rechtssicheren Raum. 

 

Beispielfoto Wolfspaar. Wir sind ziemlich sicher, dass Grindi im Dezemeber 25 mit einer Fähe zusammen unterwegs gewesen ist. Mit dem Abschuss des Rüden soll eine Rudelbildung wohl verhindert werden.

 

Wir sind für Euch erreichbar:


Hotline: 0176 48732612
E-Mail: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de 
Wolfsfreunde haben am Freitag, den 6.02.2025 eine Kundgebung für den Wolf Grindi organisiert. Uhrzeit: 18 Uhr am Kirchplatz in Bühl.
Hier eine Petitionen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Thüringen: Illegaler Wolfsbeschuss bei Ilmenau – Strafanzeige und 2000 Euro Belohnung zur Ergreifung des Täters

Im Ilm-Kreis wurde vor zirka 14 Tagen ein junger Wolfsrüde illegal angeschossen und so schwer verletzt, dass er laut eines Sprechers des Umweltministeriums nach seiner Sichtung zeitnah eingeschläfert werden musste. Es hätte keine Aussicht auf Heilung bestanden. Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung bestätigte den Beschuss, die genetische Analyse zur Herkunft des Tieres läuft noch. Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 2000 Euro zur Ergreifung des Täters/der Täterin aus.

Das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs hat Strafanzeige bei der Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau erstattet – ebenso wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Der Abschuss von Wölfen ist auch eine Straftat nach Bundesnaturschutzgesetz, die mit einer hohen Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Beispielfoto Wolfsrüde. ©Brigitte Sommer

2.000 Euro Belohnung für Hinweise

Wir setzen eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung der Täter führen. Solche kriminellen Taten sind inakzeptabel und wir setzen alles daran, diesen Fall aufzuklären. Wenn Sie Informationen haben, kontaktieren Sie bitte die Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau unter 03677-601124 oder wenden Sie sich direkt an uns unter der Nummer 0176/ 48732612.

Unsere Kritik:

Verzögerte Kommunikation und problematischer Wolfsmanagementplan. Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt die verzögerte Information der Öffentlichkeit, die erst zwei Wochen nach dem Vorfall am 19. August 2025 erfolgte. Diese mangelnde Transparenz schadet dem Vertrauen in die Behörden und dem Schutz des Wolfes. Solche Vorfälle müssten sofort und klar kommuniziert werden. Noch schärfer kritisieren wir den neuen Wolfsmanagementplan Thüringen. Die Einbindung von Jägern in das Wolfsmonitoring ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Der Vorfall im Ilm-Kreis zeigt erneut, dass Jäger aufgrund ihrer Interessenlage nicht geeignet sind, den Wolfsbestand objektiv zu überwachen. Wer außer Jägern hat die Mittel, die Zeit, die Informationen und die Gelegenheit, auf Wölfe zu schießen? Dieser Fall unterstreicht die Risiken einer solchen Einbindung. Darüber hinaus lehnen wir jede Form von Wolfsregulierung, wie sie im Wolfsmanagementplan beinhaltet ist, entschieden ab. Der Wolfsbestand in Thüringen ist keineswegs gesichert. Laut der Rissstatistik für 2025 fehlte es bei nahezu 100 % der Schäden an Weidetieren an einem Herdenschutz. Statt den Wolf zu kriminalisieren, fordern wir einen flächendeckenden, effektiven Herdenschutz für Nutztiere endlich zu überprüfen und auch Konsequenzen für sich weigernde Weidetierhalter zu etablieren.

Unser Appell

Die illegale Tötung von Wölfen ist ein höchst krimineller Akt. Wir fordern:
  • Transparenz: Sofortige und vollständige Information der Öffentlichkeit bei solchen Vorfällen. Presseinformationen auf der Seite des Umweltministeriums, nicht nur die Information an ausgewählte Medien.
  • Effektiver Herdenschutz und Konsequenzen für Herdenschutzverweigerung.
  • Neutrales Monitoring, das frei von jagdlichen Interessen ist.
  • Konsequente Strafverfolgung: Illegale Tötungen müssen hart sanktioniert werden.

 

Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-09/04/wolf-im-ilm-kreis-illegal-angeschossen-anzeige?fbclid=IwY2xjawMnd9lleHRuA2FlbQIxMAABHj7Fzye3ixnbKS4vhoVw1D99y9inEwoa8ASxrr5nqr45tF3P0bbkjTILoHuc_aem_ugpuD1pNR1iMZIIy36ctYw

https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/Wolfsmanagementplan_2025.pdf?fbclid=IwY2xjawMneCVleHRuA2FlbQIxMQABHnNk-9S-VUhVZLRez0u0a9Ma7XQbY1Nd89b0kA2L-RmuNP3_kfFdm7Bk3J8X_aem_AMPg1wDzyaHGmt2M85V0Zw

https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/Schadenereignisse/Schadenstabelle_Nutztiere.pdf

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/

Mecklenburg-Vorpommern: Wolfswelpe illegal getötet – Strafanzeige und Belohnung für Hinweise

Der Fall ist aus dem April 2024 und er war lange als offen in der Liste der DBB-Wolf aufgeführt. Nun ist dort „illegale Tötung“ zu lesen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 1.500 Euro für Hinweise zur Ergreifung der oder des Täters aus. Doch die Staatsanwaltschaft mauert und will keine Informationen geben. Warum?

Unsere Anfrage zum Fall wurde beim Landwirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Auch dort wurde bereits Anzeige erstattet, hieß es. Die Staatsanwaltschaft ermittele.  Um diese Ermittlungen nicht zu gefährden, könne man keine weiteren Details zu dem Fall nennen. Bei laufenden Verfahren sei das üblich. Bei der Polizei war der Fall bereits aus dem System heraus. Wir fragten deshalb bei der Staatsanwaltschaft in Stralsund an. Dort erhielten wir die Auskunft, dass man uns keine Auskunft geben wolle. So ein Verfahren greife schließlich in die Rechte von Menschen ein. Gefragt hatten wir lediglich nach mehr Informationen zu dem toten Wolfswelpen. Für einen Artikel, in dem wir über eine Belohnung zur Ergreifung des Täters schreiben, braucht es selbstverständlich weitere Basisinfos, die zu erhalten in anderen Bundesländern auch kein Problem darstellten. Wir wollten wissen, ob der Welpe erschossen wurde und wie er aufgefunden wurde. Diese Info wurde uns verweigert, obwohl solche Informationen rein gar keine Menschenrechte angreifen. Auch das Informationsfreiheitsgesetz würde hier nicht greifen, sondern nur bei Verwaltungen.

Über diesen Fall gab es keine Pressemitteilung. Keine Zeitung berichtete darüber. Er wäre mit ziemlicher Sicherheit völlig in der Versenkung verschwunden, würden wir nicht die Liste der toten Wölfe bei DBB-Wolf kontrollieren. Sollte dieser Fall etwa gar nicht bekannt werden und sang und klanglos in den Akten verschwinden?

Da einige Zeitungsredaktionen bei uns mitlesen, haben diese nun die Möglichkeit, sich mit dem Fall des toten Welpen näher zu beschäftigen, denn der Presse muss Auskunft gegeben werden.

Seit 1990 sind in Mecklenburg-Vorpommern 59 tote Wölfe registriert worden. Die meisten von ihnen wurden überfahren. Offiziell wurden seit 1990 zehn Wölfe illegal getötet. Die meisten derartigen Fälle gab es im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Zwischen 2016 und 2022 wurden dort vier Wölfe illegal getötet, zum Beispiel bei Horst, Woosmer und Bresegard. Dem Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommerns ist laut NDR kein Fall bekannt, der aufgeklärt werden konnte. In einigen würden allerdings noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen.

 

Beispielfoto Wolfswelpe. Der tote Welpe erhielt nur eine Nummer: GW4119m. Für uns sind solche Welpen, denen böswillig die Zukunft geraubt wurde, keine Nummern, sondern Mahnmale der menschlichen Niedertracht. Freilich sitzen Kriminelle, die es als Kavaliersdelikt ansehen, streng geschützte Tiere zu töten, wie ihnen beliebt, auch in Entscheidungspositionen. In der Gegend, in der der kleine Wolf umgebracht wurde, sitzen mächtige Jägermeister.

1.112 tote Wölfe wurden bundesweit seit 1990 gefunden, die meisten von ihnen in Brandenburg und Niedersachsen. In Deutschland ist die Zahl der Totfunde mittlerweile so groß, dass nur noch jedes zweite Tier umfassend begutachtet werden kann. Bis Anfang Mai wurde jedes tote Tier im Computertomografen und auf dem Seziertisch untersucht, berichtet das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) in Berlin. Angesichts von mehr als hundert toten Wölfen pro Jahr sei das nicht mehr zu bewältigen.

Wir gehen deshalb von einer hohen Dunkelziffer aus was illegale Tötungen betrifft. Viele Fälle werden nun wahrscheinlich gar nicht mehr erkannt werden. Dies macht es Tätern noch leichter. Wir halten dies für ein völlig falsches Zeichen. Stattdessen müsste das Personal und Budget beim Leibnitz-Institut aufgestockt werden.

 

Karte der Territorien. Der Welpe kam im Territorium des Wolfspaares Franzburg zu Tode. Also kann davon ausgegangen werden, dass das Paar im vergangenen Jahr sogar Nachwuchs hatte. Quelle: DBB-Wolf https://wolf-mv.de/woelfe-in-m-v/

Ausschnitt aus der Liste der DBB-Wolf

Illegale Tötung23.04.2024WelpemGW4149mnoch offenFranzburgMecklenburg-Vor…Vorpommern-Rügen

Quelle: https://data.dbb-wolf.de/coords/GMapTotfundPublic.php

Der Wolf steht seit April auch als sogenanntes „jagdbares Tier“ im neuen Landesjagdgesetz. Aber er darf noch nicht geschossen werden, denn er ist noch immer EU-weit als streng geschützte Art eingestuft und unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit. Gleichzeitig übt die Jagd- und Agrarlobby aber Druck auf die EU aus, um mit der Wolfsjagd beginnen zu können. Die Aufnahme ins Jagdrecht ist also ein erster Schritt dort hin.

Auf EU- und Bundesebene wird dem Wolf durch Gesetze der stärkste Schutz zugesprochen. In Deutschland sind die Paragrafen 69 und 71 des Bundesnaturschutzgesetzes maßgeblich. Nach Paragraf 69 können bis zu 50.000 Euro Bußgeld nach der illegalen Tötung eines Wolfs verhängt werden.

Dabei könnten Gerichte aber auch eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen. Könnten! Wenn denn wirklich glaubhaft ermittelt werden würde.

 

Quellen:

https://wolf-mv.de/woelfe-in-m-v/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/18/sachsen-sachsen-anhalt-brandenburg-und-mecklenburg-vorpommern-wollen-schnellabschuesse-einfuehren/

 

Wir freuen uns über Unterstützung:

Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die sich der Aufgabe verschrieben hat, Wölfen in Deutschland die Zukunft zu sichern.

Trotz ihres weiterhin strengen Schutzstatus werden Wölfe in Deutschland illegal gejagt und getötet. Diese Abschüsse gefährden nicht nur einzelne Tiere, sondern auch die gesamte Population und das Ökosystem, in dem sie eine zentrale Rolle spielen.

Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt sich aktiv dafür ein, diese Wilderei zu bekämpfen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Die Arbeit von Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist für den Erhalt der Wölfe von unschätzbarem Wert. Doch diese wichtige Arbeit ist nur durch die Unterstützung von Menschen wie Ihnen möglich. Jede Spende zählt – egal, ob groß oder klein. Ihre finanzielle Unterstützung ermöglicht es dem Verein, weiter für die Wölfe zu kämpfen, zu dokumentieren und Aufklärungsarbeit zu leisten.

Sie unterstützen damit eine von Regierungs- und Lobbygeldern wirklich unabhängige Organisation, die unermüdlich daran arbeitet, dass die Rückkehr der Wölfe in unsere Landschaften ein Erfolg wird – für die Natur, für die Artenvielfalt und für kommende Generationen.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Geheime Wolfsjagden auch in Sachsen: Rosenthaler Wolfsrudel verschollen

Niedersachsen und Brandenburg machten es vor, wie man Abschussverfügungen an der Öffentlichkeit vorbei lanciert. Nun recherchieren wir in Sachsen ein ähnliches Gebaren. Ausgerechnet auch wieder unter einem Umweltminister der Grünen, Wolfram Günther, verschwindet das Rosenthaler Rudel und die Rudel Elstra, Neukollm und Johnsdorf sind im Landkreis Bautzen jetzt in Gefahr.

Update 09.02.2024 – Zu diesem Artikel gibt es aktuelle Neuigkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/09/sachsen-geheime-wolfsjagden-in-den-territorien-elstra-und-koenigshainer-berge/?fbclid=IwAR2T1Q6srNCrWlkKlhRPOQX2fsFeEvHUZbrAxQjltNxZS0WuUnxgjdkwmGU

Die Grünen in Niedersachsen hatten noch gegen die Schießbefehle des damaligen Umweltministers Lies (SPD) wegen der Geheimhaltung geklagt. Heute könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass der neue Umweltminister Meyer (Grüne) lieber im Geheimen schießt, blickt man auf das Drama um das Burgdorfer Rudel, wo auch die Verfügung verheimlicht werden sollte. In Sachsen wird jetzt auch eine Verfügung, die die Fachstelle Wolf bewilligt haben soll, erst nach deren Ablaufdatum bekannt.

Beispielfotos Wolfswelpe im Alter von sieben Monaten. Ein solches Tier wurde brutal hingerichtet. © Brigitte Sommer

 

Auf mehrere Nachfragen von uns im Dezember, mauerten die Behörden und wollten uns keine Auskünfte über die Identität von „mehreren“ Wölfen in zwei Territorien geben. Der TAG 24 berichtet in einem Artikel am 17. Dezember von erfolglosen Abschussversuchen des „Rosenthaler Rudels.“ Pikant: Das Rosenthaler Rudel ist bis dato nicht offiziell nachgewiesen worden, wie soll also eine Abschussverfügung auf dieses Rudel zustande gekommen sein?

Rosenthaler Rudel verschollen

Nachdem unsere Anfragen mehrmals zwischen Umweltministerium und dem Büro des Landrates des Landkreises hin- und her geschoben worden waren, bekamen wir am 19. Dezember folgende Antwort von der Büroleiterin und persönlichen Referentin des Geschäftsbereiches 2, des Landkreises Bautzen. Vorher hatte uns das Umweltministerium mitgeteilt, dass es nicht zuständig wäre. Wie das, wenn doch die Fachstelle Wolf einbezogen worden war?

„Bei zahlreichen Nutztierrissen im Herbst des Jahres 2023 im Landkreis Bautzen wurden in zwei Rudelterritorien die zumutbaren Schutzvorkehrungen für die Schaf- und Ziegenhaltung zweimal innerhalb von zwei Wochen durch Wölfe überwunden.

Im Freistaat Sachsen erfolgt die Begutachtung der Nutztierrisse durch die Fachstelle Wolf des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Fachstelle Wolf hat das Landratsamt Bautzen über die Nutztierrisse und das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen für weiterführende Managementmaßnahmen nach § 6 „Entnahme zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden (Gründe des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 des BNatSchG)“ der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) informiert. Das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen ist durch Dokumente des LfULG belegt.

Nach Prüfung der Dokumente wurde durch das Landratsamt entschieden, von den Möglichkeiten des § 6 SächWolfMVO Gebrauch zu machen. In engem räumlichen Zusammenhang um die von den Rissen betroffenen Herden und zeitlich befristet wurde die Entnahme jeweils eines Wolfes in zwei Rudelterritorien beauftragt.

Zwischenzeitlich sind die Befristungen abgelaufen, ohne dass Wölfe entnommen wurden. Nutztierrisse, die eine Verlängerung der Entnahmebeauftragungen gerechtfertigt hätten, fanden nach unserem Kenntnisstand nicht statt. Woher die Informationen von Tag24 stammt, dass es Entnahmeaufträge für Tiere des Rosenthaler Rudels gibt, ist uns nicht bekannt. Für Tiere eines Rosenthaler Rudels gab es keine Entnahmeaufträge. Wie Sie richtig anführen gibt es für dieses Rudel derzeit keine Bestätigung der DBB-Wolf.“

Rudel Elstra, Neukollm und Johnsdorf in Gefahr

Eine weitere Auskunft über die konkreten Territorien wurde uns bis dato verwehrt. Schaut man sich allerdings die bestätigten Rudel der DBB-Wolf im besagten Gebiet an, können nur die Rudel Elstra, Neukollm oder Johnsdorf betroffen sein. Für das Territorium Johnsdorf hatten wir noch im November 23 zwei Strafanzeigen wegen illegaler Tötungen eines Welpen und eines Altwolfes gestellt. https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/03/illegale-wolfstoetungen-in-sachsen-und-brandenburg-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeigen/

Dem Rosenthaler Rudel wurde schon seit Jahren illegal nachgestellt. In dem Bereich leben auch zwei der bekanntesten Agitatoren gegen Wölfe, die bereits im Netz darüber geprahlt hatten, Wölfe illegal zu beseitigen. Nun gibt es Hinweise darauf, dass man dort auch die nachgewanderten Wölfe nicht akzeptieren will und auf deren Ausrottung hinarbeitet.

Schäfer Gerhard S. hatte bereits im Jahr 2016 Risse. Wieso er seine Herden noch immer nicht richtig zu schützen scheint – und das ist durchaus ein realistischer Vorwurf, wenn immer der gleiche Schafsbetrieb betroffen ist – ist uns ein Rätsel. Oft fällt selbst bei Zäunen von 1,10 Metern Höhe die Spannung ab, oder aber sie wird absichtlich abgestellt, um Risse zu provozieren, damit anschließend ein Antrag auf Wolfsabschuss gestellt werden kann. Auch im vergangenen Jahr haben wir im betroffenen Gebiet im Landkreis Bautzen einen Zaun ohne Spannung nachwiesen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/10/zuwachs-in-sachsen-stagniert-wolfsland-darf-nicht-sterben/

Schäfer Gerhard S. aus Horka bei Crostwitz hätte bereits mehr als hundert Schafe an Wölfe verloren, heißt es in einem Artikel des MDR.  Zuletzt rissen sie im Oktober zwei Mal mehrere seiner Tiere. Den Elektrozaun, den er zum Schutz seiner Herde aufgestellt hatte, hätten die die Wölfe „überwunden“.

Wölfe illegal noch vor dem Schießbefehl entsorgt?

Von der Fachstelle Wolf vom sächsischen Umweltministerium hätte es  deshalb grünes Licht für den Abschuss der Wölfe gegeben, die den Schaden angerichtet hätten.  Wie kann es sein, dass hier offensichtlich keine Vergrämungsmaßnahmen in Angriff genommen worden sind? Offenkundig wurde hier versucht, schon vor der Entscheidung der Umweltministerkonferenz ab Januar 2024, so genannte Schnellschüsse um Weiden zu ermöglichen. Anscheinend sind die Schießbefehle in Sachsen auch ohne DNA-Abgleich genehmigt worden. Eigentlich wären solche Recherchen Aufgabe von Lokal- und Massenmedien, doch diese scheinen sich lieber mit Hofberichterstattung zu beschäftigen.

Von Mitte November bis Mitte Dezember hätten Jäger in der Nähe seiner Herde gesessen, um die Wölfe zu „erlegen“. Doch das Rudel wäre in diesem Zeitraum nicht mehr aufgetaucht. „Die Wölfe sind verschwunden, ich weiß nicht, wo sie sind“, sagt der Schäfer. Nun ist die Genehmigung zum Abschuss abgelaufen, bevor auch nur ein einziger Wolf abgeschossen wurde,“ so der Schäfer im Bericht des MDR. Weiter hieß es, dass der Landrat Udo Witschas (CDU) sich über die Fachstelle Wolf beschwert hätte, denn schon Ende September hätte die Genehmigung für den Abschuss vorliegen können. „Wir müssen wesentlich schneller zum Handeln kommen. Es muss eigentlich tagaktuell gehandelt werden, um die entsprechenden Maßnahmen zur Abschreckung eines Rudels auch einleiten zu können“, sagt Witschas.

Waren illegale „Jägermeister“ etwa schneller als der Schießbefehl, denn auffällig ist, dass es ausgerechnet im gleichen Zeitraum zwei illegal getötete Wölfe gegeben hat? Die Schadenstatistik der Fachstelle Wolf, in der zu sehen ist, ob überhaupt wirklich ein Schutz gegeben war, bricht Ende September 23 ab. https://www.wolf.sachsen.de/schadensstatistik-4169.html

Wir fordern Weidetierhalter auf, endlich ihre Tiere ordnungsgemäß zu schützen und die Behörden, endlich die vielen illegalen Wolfstötungen aufzuklären.

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/goerlitz-weisswasser-zittau/wolf-abschuss-wolfsriss-crostwitz-100.html?fbclid=IwAR08_AFsYGrgDbmXZ8nEaXBOOyZaLlRgc1BULyCHXLez0Fld7ficsIjsCAA

https://www.tag24.de/thema/tiere/woelfe/schiessbefehl-war-schuss-in-den-ofen-woelfe-zu-clever-fuer-die-jaeger-3041714

https://www.saechsische.de/wolfsriss-in-horka-wahrscheinlich-3486543.html

https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/karte-der-territorien

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Ethisch untragbar: schon wieder Mischlings-Wolfswelpentötungen in Thüringen

Es sind fünf kerngesunde, erst drei Monate alte Tiere, die nach dem Willen des Thüringer Umweltministeriums kein Recht auf Leben haben. Es soll sich bei den Welpen angeblich um so genannte Hybriden, Mischlinge zwischen Wolf und Hund handeln. Während man solche Tiere in Italien sterilisiert und wieder in die Freiheit entlässt, kennt man in Deutschland anscheinend nur eine Lösung: töten. Und weil der Schutzstatus von Mischlingen in der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) geändert worden ist, könnten in diesem Fall wohl auch weder Anzeigen noch Klagen helfen.  Außer es stellt sich nach Abschuss heraus, dass es doch reinrassige Wölfe waren. Warum es ethisch auf keinen Fall vertretbar ist, derart mit Mitgeschöpfen umzugehen, ganz gleich ob reinrassig oder nicht, erklären wir hier in unserem Beitrag.

Nicht etwa durch eine Pressemitteilung, sondern durch einen Artikel im MDR und über die dpa erfährt die Öffentlichkeit überhaupt vom Vorhaben des grünen Umweltministeriums in Thüringen. Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel wird in dem MDR-Bericht folgenderweise zitiert: „Auf einem Foto von der Nacht auf Montag sind vier Welpen zu erkennen – in verschiedenen Grau- und Schwarztönen. Schwarz sind die Wölfe aber eigentlich nicht.“

Beispielbild Wolfsmutter mit Nachwuchs.

Zwei Fachstellen hätten dem Ministerium bestätigt, dass es sich bei den insgesamt fünf Jungtieren um Hybride handeln würde. Es wurden keine weiteren Gründe für die Annahme, dass es sich um Hybriden handelt, veröffenlicht. Ebenso monieren wir, dass sich Umweltstaatssekretär Vogel selber widerspricht. Sind die Welpen nun schwarz oder sind sie es nicht? Welche Kriteterien wurden überhaupt angewendet bei der Beurteilung, dass es sich um Hybriden handelt? Ging man alleine anhand von Fotos aus, wie der MDR berichtete? Die Fotos wurden übrigens bislang nicht veröffentlicht.

Reinrassig und schwarz

Eine schwarze Fellfarbe alleine reicht nicht aus, um einen Wolf als „nicht reinrassig“ zu beurteilen. In Italien lebt auf dem Appenin ein Wolfspaar. Der Rüde ist dunkel/schwarz. Die Fähe ist grau. Joe Black, so wurde der Rüde genannt, sei trotz seiner dunklen Fallfarbe ein hundert prozentiger reinrassiger Wolf. Die Übersetzung ist unten unter den Quellen zu finden. In diesem und weiteren Videos des Wolfsfreundes aus Italien ist es zu sehen, wie sehr sich dieser Rüde um seine behinderte Partnerin kümmert. Wer will diesen Tieren Gefühlen wie Zuneigung, ja Liebe und Verantwortung absprechen? Wer will diesen Mitlebewesen das Recht auf Leben absprechen? Zwar gibt es in Italien inzwischen auch Stimmen von Wolfsforscherinnen und Wolfsforschern, die Mischlinge und schwarze Wölfe am liebsten ebenso wie in Deutschland beseitigen würden, dennoch werden hier die Mischlinge in den allermeisten Fällen sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Und im Gegensatz zu Deutschland hat man in Italien wirklich ein Problem mit zu vielen freilaufenden Hunden, die sich mit Wölfen paaren.

Kein Hybridenproblem in Deutschland

Dieser neue Wurf in Thüringen um den Dermbacher Ortsteil Zella im Wartburgkreis ist nun die vierte Verpaarung von einer Wölfin mit einem Hund, die bekannt geworden ist. Der erste Fall geschah vor Jahren in Sachsen. Auch hier ging man empathielos vor und verfolgte die Tiere gnadenlos. Die nächsten beiden Würfe gelangen von Wölfin Ohrdri (Truppenübungplatz Ohrdurf, Thüringen) an die Öffentlichkeit. Mangels eines geeigneten Wolfsrüden brachte sie zwei Mal hintereinander schwarze Mischlingswelpen zur Welt. Die Kleinen wurden mit Kopfschüssen regelrecht hingerichtet. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestierte und stellte Strafanzeige gegen die grüne Umweltminsiterin Siegesmund, während die anderen Umweltorgas- und Verbände zustimmten. Alle Verfahren wurden eingestellt. Wir schlossen uns einem Protest der DJGT an. Info in den Quellen. Fünf Mischlingswelpen können schon einmal rechnerisch die Wolfspopulation in Deutschland nicht gefährden. Zumal nur zirka 30 % des Wolfsnachwuchses ein vermehrfähiges Alter erreicht.

Hanebüchene Begründung

Im MDR-Beitrag wird weiterhin ausgeführt, dass der Nachwuchs laut Gesetz „entnommen werden müsse“, damit er sich nicht fortpflanzt und die Wolfspopulation genetisch gefährde. Weil die Tiere aber mit zwölf Wochen schon zu alt seien, um in einem Gehege in Gefangenschaft zu leben, sollten sie getötet werden. Dabei stimme sich das Ministerium zusammen mit Thüringen-Forst und dem Landesamt für Umwelt ab, wer den Jungtieren den Garaus machen dürfe. Alleine die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) macht diesen Schritt möglich. Und diese Änderung geschah unserer Meinung nach genau in der Absicht, mit Abschüssen in Zukunft durchzukommen.

Auch wird die Wolfsmutter für angeblich vermehrte Risse verantwortlich gemacht, da sie ihren Nachwuchs alleine großziehen müsse. In Niedersachsen argumentierte man bei Abschüssen von Elterntieren genau anders herum, anstatt die Weidetierhaltenden, die nicht schützen, für Risse verantwortlich zu machen.

Auch Wolfsmütter lieben ihre Kinder

Immer mehr Forschungsergebnisse weisen nach, dass Tiere genauso Gefühle empfinden wie wir Menschen. Wie unmenschlich ist also unser Tun, völlig gesunde Welpen umzubringen, nur weil sie unserer Vorstellung von „Reinrassigkeit“ nicht entsprechen? Dies hört sich nicht nur gruselig an, es ist auch so. Gerade in Deutschland sollten sich Politiker nicht auf einen solchen unmenschlich erscheinenden Weg begeben, solange es Alternativen gibt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. appeliert an Anständigkeit und Menschlichkeit. Dieser Schießbefehl darf nicht ausgeführt werden. Dies wäre ohne jegliche Ethik und Moral und auch wissenschaftlich nicht begründbar.

 

Quellen:

Hier der Bericht des MDR:  https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/wolf-nachwuchs-welpen-hund-hybrid-100.html?fbclid=IwAR2uMo4o775L4b2MNPKhnCKEkPQmzjub2xKX_UdIGkba7Y3FEuVPFAvWWKg

Zum Umgang mit so genannten Hybriden in Italien:

Artikel zur Tierethik: https://www.geo.de/natur/tierwelt/17442-rtkl-wissenschaftler-bricht-ein-biologie-tabu-wir-muessen-tiere-vermenschlichen?fbclid=IwAR1h1-RoVj-iJVGTUCx0lyNzwRuWHfeOohKLLWBO7RUY9KjrndyTvqqFXXM

Artikel zur Entstehung von schwarzen Wölfen: https://www.scinexx.de/wissen-aktuell-9489-2009-02-10.html?fbclid=IwAR3JXhp1GBvvTx5UEp_kAKf3HVRFrFZOu6W_qE5cNz6xE9sqyhrLNskg-fg

Die Wolfspopulation in Deutschland ist nicht durch Hybridisierung gefährdet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

Zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

Übersetzung zum Video John Black:

Hier die Übersetzung: Ligurischer Apennin,
Sonntagabend, 12. Juni 2022, 23.38 Uhr.
Die Hartnäckigkeit, mit der sich dieses Wolfspaar durchschlägt, ist rührend.
Das Video zeigt, wie Joe Black sich langsam vorwärts bewegt, anhält, sich umdreht, auf seine Gefährtin wartet (eine unserer Quellen nannte sie Joanna) und wieder losgeht, während sie vor sich hin stapft: lahm.
Joe Black hat sich als Superwolf erwiesen.
Aber er ist schwarz.
Und einige Experten und das technische Gremium des Minsitero wollen die schwarzen Wölfe erlegen.
Sie führen nicht zuerst die genetische Analyse durch.
Zuerst wird der Wolf getötet und erst danach werden Gentests durchgeführt.
Bis vor einigen Jahren war die Beantragung eines DNA-Tests bei einer Einrichtung ein zeitaufwändiges Unterfangen mit manchmal uninterpretierbaren Ergebnissen.
Aber die Elite der Wolfsgelehrten“ hat es immer als eine Operation betrachtet, zu der gewöhnliche Sterbliche keinen Zugang haben und die daher von hohem Ansehen ist.
Wie ahnungslos sie sind.
Ich habe bereits zwei Tests mit Joe Blacks DNA durchgeführt und siehe da, wissen Sie was?
Er ist zu 100 % ein Wolf.
Das ist nicht seltsam.
Es geht darum, dass man die Wissenschaft mit Felddaten untermauern muss.
Und die vor Jahren durchgeführten Studien zur schwarzen Pigmentierung basierten auf Markern und Protokollen von nordamerikanischen Wölfen, die nicht mit Canis lupus italicus kompatibel waren.
Sicherlich stimmen einige Teile des Allels mit dem heutigen überein, aber einen Wolf pauschal als Hybrid zu bezeichnen, nur weil er heute im Jahr 2022 schwarz ist, ist nicht korrekt.
Die Dinge ändern sich.
Im Jahr 2001 hatten wir einen oder höchstens zwei schwarze oder weiße Damhirsche: melanistisch oder leuzistisch.
Heute kommt auf 6/8 Geburten ein melanistischer Damhirsch.
Selbst bei Damwild ist es einfach, einen Gentest mit einem Haarabstrich oder aus dem Kot zu machen.
Es gibt eine italienische Firma mit Sitz in den USA, die das alles für 118 Dollar anbietet.
Und – bis zum Beweis des Gegenteils – ist das Sammeln von Wolfskot derzeit keine Straftat.
Zusammen mit Joe und Joanna gibt es den „Smilzo“ (meine Freunde haben diesen Namen gewählt), der in diesem Video nicht vorkommt, den ich aber in den nächsten Tagen in einem ihm gewidmeten Beitrag mit Fotos von Jagdszenen vorstellen kann.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ugo de Cresi
Naturbeobachter