Bitte dringend unterzeichnen: Neue Petition gegen Schnellabschüsse von Wölfen

Vor über zwanzig Jahren ist ein fantastischer Beutegreifer wieder von alleine nach Deutschland zurückgekehrt, der jahrhundertelang von uns Menschen verfolgt, gequält und getötet wurde. Die Rede ist vom Wolf. Wir können in unserer Generation nicht wieder gut machen, was diesen Tieren angetan wurde. Aber wir können uns jetzt dafür einsetzen, dass es nicht noch einmal geschieht, dass ein Mitlebewesen mit gleicher Existenzberechtigung, noch einmal ausgerottet wird. Dafür müssen wir jetzt kämpfen! Bitte unterzeichnen Sie unsere neue Petition, denn gleich zwei Bundesländer greifen Lemkes Plänen sogar vor. Elf Wölfe sind bedroht zu sterben.

Der Startschuss zur erneuten Ausrottung kommt ausgerechnet von einer Bundesumweltministerin der Grünen. Ihr Name ist Steffi Lemke. In einer Bundespressekonferenz am 12. Oktober 2023 stellte sie ihren Vorschlag vor, wie sie künftig in Deutschland mit den Wölfen umgehen will. Sie setze sich für „unkomplizierte Schnellabschüsse und ein regionales Wolfsmanagement“ ein, so O-Ton Lemke.

 

Von Herdenschutz, der Rissvorfälle vermeidet, plötzlich keine Rede mehr. Stattdessen soll einfach in die Wolfsrudel hinein geschossen werden, bis Risse aufhören.

Dabei ist es längst wissenschaftlich erwiesen, dass das Abschießen von Elterntieren mehr statt weniger Risse verursacht, da unerfahrene Jungtieren, die das Jagen noch nicht erlernt haben, sich leichter Beute wie Weidetieren zuwenden. Sehr viele Weidetierhalter weigern sich rundweg, ihre Tiere zu sichern. Fördergeldtöpfe, die von den Landesregierungen zur Verfügung gestellt werden, wurden und werden gar nicht abgerufen.

Wölfe sollen für Schutzverweigerer büßen?

Ab Januar soll dieses neue Konzept eingeführt werden, doch zwei Bundesländer, Hessen und Bayern, greifen hier einfach vor. Sie haben eine Abschussverfügung auf Wölfin Frigga und ihren Partner Anton erstellt. In einem bestimmten Gebiet im Grenzbereich Hessen und Bayern in der Rhön soll jeder Wolf, der an Weiden und 1.000 Metern darum herum gesehen wird, erschossen werden dürfen. Ohne vorherige Vergrämungsmaßnahmen, ohne DNA-Abgleich. Die meisten der gerissenen Tiere waren nicht einmal geschützt. Das Gebiet umfasst auch das Streifgebiet eines ganzen Rudels. Des Rudels auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken. Das Paar dort hat in diesem Jahr sieben Welpen. Die Schießgenehmigungen sollen bis zum neunten November gelten. 
Die Ergebnisse eines bislang üblichen DNA-Tests, um zu bestimmen, welches Tier der Verursacher war, wenn es Rissvorfälle durch den Wolf gegeben hat, will Lemke abschaffen. Jede einzelne Abschussverfügung soll 21 Tage Geltung haben. Nicht ihr Bundesumweltministerium soll allerdings ab Januar 2024 diesen Vorschlag umsetzen, sondern jedes Bundesland selbst.
Lemke deutete ferner an, dass die Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit einer Konzentration des Wolfsbestandes konfrontiert wären.
Der EU-Vertrag, den auch Deutschland unterschrieben hat, sieht vor, dass sich die Wölfe in Deutschland vermehren können. Da die ersten Tiere aus Polen eingewandert sind, ist es nach zwanzig Jahren doch nicht verwunderlich, dass sich die höchsten Zahlen auf die östlichen Bundesländer konzentrieren. Dies liegt auch in der Biologie des Wolfes. Hat Frau Lemke dies vergessen? Jungtiere wandern spätestens in einem Alter von zwei Jahren ab, um ein eigenes Rudel zu gründen. Dabei können sie tausende Kilometer zurücklegen, aber auch einfach ein Revier in der Nachbarschaft gründen. So verbreiten sich die Wölfe langsam von Osten nach Westen. Ein „regionales Wolfsmanagement“ würde die Wölfe daran hindern, sich in die westlichen Landesteile zu verbreiten. Dies kann kaum EU-rechtskonform sein und könnte auch Bundesländer in die Position versetzen, genau deswegen gegen die Bundesregierung zu klagen.
Unserer Meinung nach gibt die Umweltministerin Lemke hier Forderungen der Agrar- und Jagdlobby nach, ohne sich um die Interessen der Allgemeinheit zu sorgen. Schließlich ist es längst erwiesen, dass Wölfe sowohl zum Wald- als auch zum Klimaschutz beitragen. Dabei hat der Europäische Gerichtshof Deutschland bereits eine heftige Rüge verpasst, weil Deutschland zudem nur  nur 0,6 Prozent seiner Fläche als Schutzfläche ausgewiesen hat. Deutschland liegt damit auf dem drittletzten Platz aller 27 EU-Staaten.

Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Weidetierschutz

Das Vorhaben der Bundesumweltministerin verstößt gegen EU- und Tierschutzrecht. Wir sagen NEIN zu Schnellschüssen von Wölfen. Deutschland muss sich an bestehende EU-Verträge halten. Deshalb auch ein NEIN zu einer erneuten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, da schon die vorangegangene Änderung (LEX-Wolf) gegen EU-Recht verstieß und bereits ein Pilotverfahren gegen Deutschland nach sich zog. Die Grünen, samt Umweltministerin, die damals noch einfache Bundestagsabgeordnete war, sicherten noch im November 2019 zu, sich gegen die erste Änderung einzusetzen. Kaum in der Regierung, heulen sie mit den Lobbyisten?

Da machen wir nicht mit!

Hier ist der Link zur Petition: https://innn.it/wolf?fbclid=IwAR29xMUnTYa1gIylVxVMV5fklZJ9BsapwfiB1Rci8k8L6iH1mKIIC7ohRjA

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Offener Brief – Herr Bundespräsident Steinmeier, sagen Sie „Nein“ zur nicht EU-konformen „Lex Wolf“!

Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin

E-Mail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Steinmeier,

wir Deutschen verlangen von Ländern in der Dritten Welt ganz selbstverständlich, dass die Menschen dort ihre Natur und die Wildtiere darin schützen, ganz gleich ob für Menschen gefährlich oder nicht. Aber im eigenen Land soll uns dies nicht gelingen? Wir haben das große Glück, dass 150 Jahre nach seiner Ausrottung ein Beutegreifer in unser Land zurückgekehrt ist, der für Menschen ungefährlich und in der Lage ist, bei der Renaturierung ganzer Landstriche mitzuwirken: der Wolf.

In Bälde wird Ihnen ein Gesetz zur Unterschrift vorgelegt werden, das am vergangenen Freitag, dem 14.02.2020 den Bundesrat passiert hat. Es handelt sich um eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sog. Lex Wolf. Danach ist es zukünftig erlaubt, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Die nächsten Wölfe werden in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie können dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.
Durch Studien ist wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle.

Wir sind entsetzt und fassungslos über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und möchten Ihnen kurz darlegen, weshalb.

Erstens verstößt die Lex Wolf gegen das höherrangige EU-Recht, wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrates in seiner Empfehlung an das Plenum einräumt. Es ist wohl sicher, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten wird – ein weiteres im Bereich von Umwelt- und Naturschutz, in dem Deutschland von der EU auch jüngst wieder wegen massiver Versäumnisse scharf kritisiert wurde.

Zweitens wird die Lex Wolf nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese sind struktureller Natur und existierten bereits lange, bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begann.

Drittens wird auch die versprochene Rechtssicherheit für Wolfsabschüsse eben nicht hergestellt, denn an entscheidender Stelle bleibt die Lex Wolf vollkommen vage.
Sehr geehrter Herr Steinmeier, wir appellieren eindringlich an Sie, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen. In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der Lex Wolf seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.

Ein Großteil der Deutschen begrüßt trotz des medialen Dauerfeuers gegen ‚Problemwölfe‘ noch immer die Rückkehr der Wölfe. Dies bestätigen Umfragen immer wieder. Wölfe sind zudem überhaupt nicht gefährlich für Menschen. In den 20 Jahren seit der Rückkehr der Wölfe hat es keinen einzigen Angriff eines freilebenden Wolfes auf einen Menschen gegeben.

Wölfe vermehren sich nur einmal im Jahr. Sie leben in Kleinfamilien mit Mutter, Vater, dem Wurf vom Vorjahr und den neuen Welpen zusammen, die im Frühjahr geboren werden. Wölfe sind äußerst soziale Tiere. Sie fühlen Schmerz und Freude wie wir. Die zweijährigen Jungtiere helfen oft den Eltern noch als Babysitter, bevor sie sich ein eigenes Revier suchen. Sie wandern dabei oft hunderte Kilometer weit und verlieren ihr Leben häufig im Straßenverkehr.

Wölfe halten Reh- und Hirschbestände besser im Rahmen als menschliche Jäger, da sie nicht die Starken, sondern die Schwachen, Kranken, Alten und Jungen reißen. Sie tragen dadurch zur Gesunderhaltung dieser Wildtierpopulationen und auch gesamter Ökosysteme bei.

EU-Kommissar Karmenu Vella von der EU bescheinigte Deutschland im vergangenen Jahr, dass hier bei uns noch nicht einmal der ‚günstige Erhaltungszustand‘ des Wolfes erreicht ist. Das heißt, Wölfe können noch immer sehr leicht ausgerottet werden, denn es gibt schlichtweg noch nicht genug von ihnen.

Zudem ermahnte EU-Kommissar Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaubt seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen werden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange, zu erwarten.

Die „Lex Wolf“ bietet für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen Es wird der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig werden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

Einige PolitikerInnen haben bereits angekündigt, dass ihnen die Lex Wolf nicht weit genug geht. Sie möchten mittelfristig wolfsfreie Zonen schaffen, was in eklatanter Weise gegen EU-Recht verstoßen würde. Also wird die „Lex Wolf“ noch nicht einmal eine Befriedung der Wolfsdebatte bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Sommer, Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e.V.

Ursula Ripke, Assistentin des Vorstandes Wolfsschutz Deutschland e.V.

Hier die PDF-Version des Offenen Briefs: Offener_Brief_an_Bundespräsident_Steinmeier,_17._Februar_2020

Offener Brief an den Umweltausschuss des Bundesrates – die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt gegen geltendes EU-Recht!

Offener Brief

Sekretärin des Ausschusses m.d.W.d.G.b.: Ministerialrätin Silke Podschull-Wellmann

Bundesrat
Büro des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

11055 Berlin

Tel:  030 18 9100-230 | Fax:  030 18 9100-400

bundesrat@bundesrat.de

 

 

Sehr geehrte Mitglieder *innen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,

wir appelieren eindringlich, die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die am 19.12.19 vom Bundestag genehmigt wurde, nicht weiter abzusegnen. Alle bereits erstellten Rechtsgutachten (die auch in Anhörungen vorgestellt wurden) haben eine mit dem EU-Recht (FFH Richtlinien) nicht einhergehende Rechtmäßigkeit festgestellt. Mehrere Bürger haben bereits bei den zuständigen EU-Ausschüssen Beschwerde eingelegt und es wird nun wohl auch bereits eine Prüfung dieser Beschwerden vorgenommen. Als Folge könnten EU-Verfahren auf Deutschland zukommen.

Eine solche Gesetzesänderung dient aber augenscheinlich nur einer großen Lobby – die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte – vertritt. Dabei scheinen deren wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund gestellt zu werden. Gerade diese Lobbyinteressen werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – zumal die Agrarlobby selber durch Wolfsabschüsse überhaupt keinen echten Vorteil zu erwarten hat, denn die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes bietet für Weidetierhalter gar keine Lösungen an. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig werden echte Hilfen und Unterstützungen für Weidetierhalter seit Jahren seitens der GroKo blockiert.  Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. Die Lobby, die als einzige wohl tatsächlich einen Vorteil von dieser Änderung haben könnte, wären die Jäger. So manche/r malt sich wahrscheinlich bereits die Wolfsthrophäe im heimischen Wohnzimmer aus, weil diese Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ein weiterer Schritt der Wölfe in Richtung Jagdrecht bedeutet.

Dabei geht das Votum der meisten Bürger in eine ganz andere Richtung: Klimaschutz geht nicht ohne Naturschutz einher. Und ganze Wolfsfamilien niederzuschießen gehört mit Sicherheit nicht zu den Zielen, die Bürger möchten, was Umfragen ja auch immer wieder deutlich belegen. Nicht umsonst sinken die Umfragewerte der Großen Koalition immer weiter ab.

Ungeachtet dessen, dass mehr Weidetiere durch Krankheiten, Vernachlässigung und Hundebisse ums Leben kommen, landen die meisten am Ende ihres Lebens doch beim Schlachter. Dabei wollen hier die Verbraucher weder das Fleisch, noch die Wolle von Schafen. Es ist unfassbar, mit welchem Egoismus und mit welcher Dreistigheit augenscheinlich Weidetierhaltern ermöglicht werden soll, dass ihre Interessen und ihr Hobby künftig über den Interessen des Allgemeinwohls stehen sollen. Fakt ist, dass die Mehrheit der Deutschen die Wölfe in Deutschland begrüßt, und eine Minderheit der Jäger- und Bauernlobby alles dafür tut, ihren Willen gegen das Allgemeinwohl aller Bürger durchzusetzen. Mit dem Durchwinken der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes handelt die Bundesregierung nicht nur gegen EU-Recht, sondern auch ganz klar gegen das Allgemeinwohl. Und nein, wir brauchen auch nicht noch mehr beweidete Grünflächen, was wir brauchen sind Wildnisgebiete, die auch das Klima schützen können. Wölfe können zur Renaturierung Entscheidendes leisten.  Auch hier hat Deutschland sein Ziel verfehlt. Wir fordern Regierung und Umweltausschuss auf, diese Herausforderungen endlich anzugehen, statt dem Lobbyismus weiter zu frönen.

Mit den besten Grüßen

Wolfsschutz Deutschland e. V.

Brigitte Sommer

Vorsitzende

 

Hintergrund:

Mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU genehmigte sich am 19.Dezember die GroKo die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf). Künftig dürfte unter anderem in Wolfsrudel hineingeschossen werden bis keine weiteren Schäden mehr auftreten. Und dies ganz gleich, welcher Wolf Verursacher war. Zeitliche und räumliche Zuordnung würden ausreichen, wobei weder die Begriffe des „ernsten“ noch des „erheblichen“ Schadens genau definiert werden können. Sogar aufgrund von Schäden bei Hobbyschäfern sollen nun Wölfe abgeschossen werden dürfen. Das klingt unfassbar und das ist es auch. Denn bereits in der Anhörung https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/ im Umweltausschuss eine Woche vorher haben diverse Juristen, darunter auch Christina Patt von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (hier die aktuelle Pressemitteilung der DJGT zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: http://www.djgt.de/system/files/307/original/201219_PM_Änderung_BNatSchG.pdf?fbclid=IwAR1Ox_YLVw7YtirvdLEHZyHdqtcVQZQpQ2T3WQC84pfQQFf42JXKzgQrfZQ   )versucht darzulegen, dass der Entwurf und nun auch die Verabschiedung dieses Gesetzes keinesfalls EU-rechtskonform ist. Man scheint in dieser GroKo aber auf überhaupt keine Fachleute mehr zu hören. Weder im Bereich Klima- noch im Bereich Naturschutz.

Am 30. Januar findet die nächste Sitzung des Umweltausschusses zur LEX-Wolf im Bundesrat zum Durchwinken statt. Abgestimmt wird am 14. Februar.  https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/985/07.html#top-7Hier die Liste der Mitglieder https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/u/u.html?nn=4351662&fbclid=IwAR36Numl71V0bGdJI6DGjugyWOyS4BpC_TI3laErA07RbuK5594xVq4bdlE

Geleitet wird der Umweltausschuss von Niedersachsens Umweltminister Lies, der inwzischen gut 200.000 Euro für eine erfolglose Jagd auf Wolf Roddy ausgegeben hat. Wir berichteten u. a.hierhttps://wolfsschutz-deutschland.de/2020/01/18/naturschutz-tierschutz-und-muellfrevel-in-niedersachsen-doch-umweltminister-lies-spd-will-wohl-weiter-nur-wolf-roddy-an-den-kragen/  https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/19/erfolg-in-schleswig-holstein-schiessbefehl-auf-wolf-dani-gw924m-wird-aufgehoben-jedenfalls-vorerst/

Ebenfalls Mitglied im Ausschuss ist Umweltminister Albrecht aus Schleswig-Holstein, der eine ähnlich sinnlose Jagd auf Wolf Dani veranstaltet hatte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/01/offener-brief-an-umweltminister-albrecht-gruene-in-schleswig-holstein-zur-erweiterten-abschussverfuegung-gegen-wolf-dani/

Desweiteren ist auch Umweltministerin Siegesmund mit in der Runde.  Die  Ministerin aus Thüringen möchte auch weiter Wölfe töten lassen. Neben gesunden Mischlingswelpen soll es nun auch noch der Wolfsmutter Ohrdi an den Kragen gehen. Zwei Umweltverbände klagen gegen diese Abschussverfügung der Mutterwölfin. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden erneut Anzeige gegen die Ministerin sowie alle ausführenden Personen erstatten, sollten Welpen, Mutter oder ein hinzugewanderter Rüde getötet werden.

Sachsen-Anhalts Umwelministerin Dalbert wird auch dabei sein. Ihr Umweltministerium weisst ganz  klar darauf hin, dass man sich in Sachsen-Anhalt  nach dem höherrangigen Recht der EU richten und nicht nach der Gesetzesänderung des BundesNatschG. 
Hier nachzulesen. Nach Ansicht von Sachsen-Anhalts Umweltstaatssekretär Klaus Rehda wird das aber wenig am Umgang mit auffälligen Wölfen ändern. Zitat: „Der Bundestag hat zwar solche Intentionen beschlossen, aber das EU-Recht sagt etwas anderes. Wir werden uns definitiv an EU-Recht halten. Wir müssen jeden einzelnen Abschuss genehmigen, und das werden wir uns sehr genau überlegen.“ https://www.mdr.de/…/loesung-wolfs-attacken-jerichower-land…

Weitere Informationen zur rechtlichen Situation. Link zur Pressemitteilung der DJGT – http://www.djgt.de/system/files/313/original/200129_DJGT_PM_Appell_Bundesrat.pdf

 

 

Bundestag öffnet der Wiederausrottung der Wölfe Tür und Tor – Debatte in der Nacht zeigt den mächtigen Einfluss der Lobbyisten

Am sehr späten Donnerstagabend in den Freitag Morgen hinein hat der Bundestag in der ersten Lesung über einen Kabinettsvorschlag zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Wolf beraten. Hier unsere Zusammenfassung und mit einem Link zu allen Reden. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. fordern die Abgeordneten des Bundestages erneut dazu auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Stattdessen fordern wir Weidetierprämien und unbürokratische und vor allem schnelle Auszahlungen für Zäune und schnelle Entschädigungen von Haltern. Wir fordern eine bundesweite Regelung, bei der auch bundesweit entschädigt wird. In Punkto Digitalisierung in Schulen konnte die Bundesregierung  ja auch in den Förderalismus der Länder eingreifen. Warum geht dies nicht beim Thema Wolf? Es  würde hier um Summen gehen, die lächerlich gering erscheinen im Vergleich zu Summen, die von der GroKo bereits verpulvert worden sind oder noch werden, wie beispielsweise 500 Millionen für Mautentschädigungen oder einer EU-Strafe von 11,8 Millionen, die dem Land Niedersachsen wegen nicht ausgewiesener Naturschutzgebiete droht.

Mitmachaktion!

Bitte protestieren Sie weiter und schreiben Sie direkt an Abgeordnete. Sie können hier unseren Flyer herunterladen und mit zum Schreiben hinzufügen: flyer-lex-2

Hier die komplette Debatte im Bundestag als Aufzeichnung mit Reden von CDU/CSU, Grünen, FdP, AfD und Linke. Die SPD trat erst gar nicht an. Die Debatte war auf den späten Abend gelegt worden. Es sind kaum noch Abgeordnete anwesend gewesen. Die FDP will Jagd auf Wölfe machen, CDU/CSU und der AfD geht die LEX-Wolf noch nicht weit genug. Selbst vor alternativen Fakten, wie die „Ausrottung des heimischen“ Muffelwilds“ durch den Wolf, schreckte man hier in den Reden nicht zurück. In Wirklichkeit sind Mufflons eben nicht in Deutschland heimisch gewesen, sondern sie wurden von Hobbyjägern ausgesetzt, um sie anschließend abschießen zu können. Siehe auch Jagdstatistik des DJV.  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-bundesnaturschutzgesetz-664350?fbclid=IwAR3T7CAUu5l0-WpbU322End0sVGDYcHMQ39_yO4LkS269AZnlF5AVsBNADc

LEX Wolf bedeutet erneute Ausrottung der Wölfe in Deutschland

Als einziger Redner bezog Ralph Lenkert von den Linken ganz klar Stellung pro Wolf. Er warf der FDP, CDU/CSU und AfD vor, Ängst zu schüren. In Italien und Rumänien kämen auch Weidetierhalter, Touristen und Wölfe miteinander klar, obwohl es dort sehr viel mehr Wölfe als in Deutschland geben würde. Er warf den Parteien vor, kein Geld für die Weidetierhalter ausgeben zu wollen und dazu auch noch Entschädigungen schwierig zu gestalten. Auch er sieht – genau wie wir – in der LEX Wolf, also der Änderung des Bundesnatuschutzgesetzes ,eine Gefahr für die erneute Ausrottung der Wölfe in Deutschland. Hier seine Rede: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7397426&fbclid=IwAR095BF_hMbFJL9yF49Vo5r5uEa6gcsgGhO6fiC8rg5u7Ry835M7uR1QsUM#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczOTc0MjYmdmlkZW9pZD03Mzk3NDI2JmZiY2xpZD1Jd0FSMDk1QkZfaE1iRkpMOXlGNDlWbzVyNXVFYTZnY3NnR2hPNmZpQzhyZzV1N1J5ODM1TTd1UjFRc1VN&mod=mediathek

Steffi Lemke von den Grünen hielt eine mehr oder weniger blutleere Rede. Sie verwies darauf, dass eine Gesetzesänderung nicht notwendig wäre, da man z. B. nach der Brandenburger Wolfsverordnung bereits Wölfe abschießen könne. Dort werde dann ein Wolf getötet, wenn er zwei Mal einen wolfsabweisenden Zaun überwunden habe. Wir von Wolfsschutz- Deutschland e. V. haben bereits in aller Entschiedenheit gegen die Brandenburger Wolfsverordnung protestiert. Wir haben den starken Verdacht, dass nach dieser Verordnung bereits in diesem Jahr ohne die Öffentlichkeit zu informieren, Wölfe in Brandenburg „beseitigt“ worden sind. Nach unserer Ansicht dürften nach Rissen überhaupt keine Wolfsabschüsse in Aussicht gestellt werden, weil diese Aussicht Tür und Tor für Betrügereien eröffnet. Wolfshassende Weidetierhalter schrecken beispielsweise nicht davor zurück, Lücken in die Zäune einzubauen und den Strom abzustellen, um Risse zu provozieren und danach einen Wolfsabschuss erreichen zu können. Ferner wieß Lemke darauf hin, dass man einem zum Abschuss freigegebenen Wolf nur schwer habhaft werden könne. Dies könnte in Zukunft ganz anders aussehen, denn in Sachsen hat man erneut begonnen, einem Wolf aus einem Rudel einen Sender zu verpassen. Auch in Niedersachsen ist dies geplant. Allerdings konnte man hier noch keinen einzigen Wolf fangen. Gelingt dies aber irgendwann, hätten Wölfe auf die ein Schießbefehl ausgestellt worden ist, keine Chance mehr, weil besenderte Rudelmitglieder als so genannte „Judaswölfe“ fungieren würden. Hier die Rede: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7397427#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03Mzk3NDI3JnZpZGVvaWQ9NzM5NzQyNw==&mod=mediathek

Wie irrwitzig die Forderung nach einer Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes ist, zeigt allein schon die Statistik für Niedersachen. In ganz Niedersachsen beträgt die Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19 ganze 403 Tiere! und die Zahl der „Falltiere“ – das sind die, die nicht im Schlachthof enden, sondern sonstwie „im üblichen Betrieb zu Tode kommen“ –  beträgt  17.000 „Stück“ Schafe und Ziegen und über 130.000 Rinder (die Totgeburten sind da noch nicht einmal eingerechnet). Quelle: kleine Anfrage der Grünen.

Überhaupt nicht eingegangen wurde von den wolfsfeindlichen Parteien auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Die EU-Richter setzten in einem Urteil gegen Finnland  strikte Bedingungen für Ausnahmen von dem im EU-Recht verankerten Verbot der absichtlichen Tötung von Wölfen. So können Behörden nicht einfach drauflos schießen, sondern es muss wissenschaftlich belegt werden, dass es keine Alternative zum Abschuss gibt. Hier der Link zu unserem Artikel darüber: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/11/wolfsabschuss-nicht-leichter-eugh-urteil-gegen-finnland-mit-auswirkungen-auf-die-lex-wolf-und-abschussverfuegungen-in-deutschland/

Die nächtliche Debatte im Bundestag wurde nach einer halbstündigen Debatte beendet und das Thema zunächst in die Umweltausschüsse verwiesen.  Allerdings ist dies kein Grund zum Durchatmen, denn nach drei Lesungen könnte dieses Gesetz tatsächlich durchgepaukt werden.