Symbol einer allgemeinen Verrohung: Tragende Wölfin in der Schweiz gnadenlos hingerichtet

Am 15. April 2025 wurde in Schattenhalb, Kanton Bern, eine trächtige Wölfin mit fünf ungeborenen Welpen brutal erschossen – ein abscheuliches Verbrechen gegen die Natur. Diese illegale Tötung ist kein Einzelfall, sondern der Höhepunkt einer immer roheren Hetzjagd auf den Wolf in der Schweiz. Angetrieben von einer mächtigen Agrarlobby und aufgepeitscht von Scharfmachern, lassen sich Landwirte in einen blinden Hass auf den Wolf treiben, während ihre eigentlichen Probleme ignoriert werden. Die Wölfin von Schattenhalb ist ein Mahnmal. Wir fordern ein Ende der Verrohung, ein Ende von Massentötungen um das revidierte Jagdgesetz und eine Rückkehr zur Vernunft.

Schattenhalb: Ein Symbol der Verrohung

Die Wölfin von Schattenhalb war eine Mutter, eine Hoffnungsträgerin für die Wolfspopulation der Schweiz. Ihre illegale Tötung – vermutlich aus Rache für ein gerissenes Eselfohlen, dessen Zusammenhang nicht einmal bewiesen ist – zeigt, wie tief die Feindschaft gegen den Wolf sitzt. Die Kantonspolizei Bern ermittelt, die Staatsanwaltschaft Oberland ist eingeschaltet, doch der Schaden ist irreparabel: Eine Wölfin und fünf Welpen sind tot, ein Rudel zerstört. Dieser Akt der Kriminalität ist kein Ausrutscher, sondern das Ergebnis einer Kultur, die Wölfe verteufelt und Gewalt toleriert. Die Verrohung, die in solchen Taten zum Ausdruck kommt, bedroht nicht nur den Wolf, sondern die Werte des Naturschutzes und der Menschlichkeit.
Symbolfoto, kreiert mit KI Grok/X.

Wölfe: Opfer von Hass und Lobbyismus

Mit etwa 300 bis 350 Wölfen und 35 bis 39 Rudeln (Stand 2024) ist der Wolf ein ökologischer Segen für die Schweiz. Er reguliert Wildbestände, fördert die Artenvielfalt und stärkt die Wälder. Seine Population wird durch territoriale Kämpfe und die Abwanderung von Jungwölfen natürlich begrenzt, wie die Stiftung KORA belegt. Doch statt diesen Erfolg zu feiern, wird der Wolf zum Sündenbock gemacht. Die mächtige Agrarlobby, angeführt von Bauernverbänden, hetzt gegen ihn, während Scharfmacher gezielt Hass säen. Landwirte, die mit realen Problemen wie sinkenden Preisen, Parasiten oder mangelndem Interesse der Bevölkerung an Fleisch und Wolle kämpfen, werden in eine Fehde gegen den Wolf getrieben, die ihre Lage nicht verbessert. Diese Manipulation durch Lobbyisten wie auch die Jagdverbände und Populisten lenkt von den wahren Herausforderungen der Landwirtschaft ab und schürt eine gefährliche Verrohung.

Wolfsrisse: Ein Tropfen im Meer der Probleme

Die Angst vor Wolfsangriffen wird maßlos übertrieben. Von den 56.838 Schafen, die 2024 in der Schweiz verendeten (ohne Schlachtung), waren nur 1.000 (ca. 2 %) Wolfsrissen zuzuschreiben. Krankheiten, Abstürze, Blitzschläge, Parasiten und Vernachlässigung fordern einen ungleich höheren Tribut. Allein die Blauzungenkrankheit wütet 2024 mit Tausenden toten Tieren, während Fremdkörper wie Metallteile oder Plastik Schafe qualvoll sterben lassen. In Regionen mit Herdenschutz – Elektrozäunen, Schutzhunden, Nachtpferchen – sind Wolfsrisse nahezu ausgeschlossen. 2024 sanken die Risse in Wallis um 15 % und in Graubünden um 35 %. Doch statt in Schutzmaßnahmen zu investieren, lassen sich Landwirte von Scharfmachern aufhetzen, die den Wolf zum Feindbild stilisieren. Diese Verblendung löst keine Probleme, sondern schafft neue.
Beispielfoto verletzter Wölf. © Brigitte Sommer

Abschüsse und Wilderei: Frucht eines giftigen Klimas

Die illegale Tötung in Schattenhalb ist kein Zufall, sondern die Folge einer Politik, die Wölfe dämonisiert. In der Jagdsaison 2024/25 wurden 92 Wölfe präventiv totgeschossen – fast ein Drittel der Population. Die revidierte Jagdverordnung von 2023, ein Zugeständnis an die Agrarlobby, erlaubt Abschüsse ohne Schadensnachweis. Solche Maßnahmen zerstören Rudel, treiben Jungwölfe in Konfliktzonen und legitimieren Gewalt. Der Hass, den Scharfmacher unter Landwirten schüren, mündet in Wilderei, wie in Schattenhalb.  Diese Politik der Abschüsse und die Duldung von Wilderei sind ein Skandal, der die Schweiz international blamiert. Dass auch noch ausgerechnet die die Wölfe totschießen, die sie eigentlich schützen sollten, nämlich Wildhüter, ist ein weiterer Skandal.

Die wahren Probleme der Landwirte

Landwirte stehen unter Druck: Sinkende Erzeugerpreise, Bürokratie, sowie steigende Inflation und Landaufkäufe von Großkonzernen bedrohen ihre Existenz. Doch anstatt diese Herausforderungen anzugehen, wird der Wolf als Ablenkung missbraucht. Die Agrarlobby und populistische Stimmen nutzen die Verzweiflung der Bauern, um einen Feind zu konstruieren. Diese Taktik spaltet die Gesellschaft, schadet der Landwirtschaft sowie der Natur und zerstört die Chance auf Koexistenz. Herdenschutz, der Wolfsrisse verhindert, wird halbherzig umgesetzt – nur 650 Herdenschutzhunde für 185.000 Schafe sind ein Hohn. Landwirte verdienen Unterstützung bei echten Problemen, nicht Hetze gegen einen Sündenbock. Aber sie müssen sich darüber bewusst werden, dass sie abgelenkt werden.

Ein Aufruf gegen die Verrohung

Die Tragödie von Schattenhalb ist ein Alarmsignal. Der Wolf, geschützt durch das Berner Übereinkommen, ist ein Symbol für die Rückkehr der Wildnis. Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. können wir in der Schweiz nicht direkt handeln, doch wir erheben unsere Stimme in Solidarität. Die Verrohung der Menschen, die in der Tötung der Wölfin und dem Hass auf Wölfe sichtbar wird, bedroht uns alle. Wir fordern:
  1. Sofortiger Stopp der präventiven Abschüsse: Die natürliche Selbstregulierung der Wölfe muss respektiert werden.
  2. Massiver Ausbau des Herdenschutzes: Elektrozäune, Schutzhunde und Nachtpferche müssen flächendeckend gefördert werden.
  3. Harte Strafen für illegales Töten: Tötungen wie in Schattenhalb müssen mit Höchststrafen geahndet werden.
  4. Schluss mit Lobbyismus und Hetze: Die Agrarlobby und Scharfmacher müssen entlarvt werden, um Landwirte und Naturschützer zu versöhnen.
  5. Aufklärung und Dialog: Nur durch Erkenntnis und Zusammenarbeit kann der Hass überwunden werden.
Beispielfoto Wolf.

Verfahren der Berner Konvention

Am 5. Dezember 2024 entschied der Ständige Ausschuss der Berner Konvention auf eine Beschwerde der Naturschutzorganisationen CH-Wolf und Avenir Loup Lynx Jura einzugehen und eine Untersuchung gegen die Schweiz einzuleiten. Die Beschwerde kritisiert, dass die Schweizer Wolfsabschusspolitik gegen die Vorgaben der Berner Konvention verstößt, insbesondere durch:
  • Den Schwellenwert von zwölf Rudeln als Minimalbestand, der als willkürlich angesehen wird.
  • Den Abschuss von Jungtieren zur Basisregulierung.
  • Den Abschuss ganzer Rudel nach einem einzigen Nutztierangriff.
Die Organisationen argumentieren, dass diese Maßnahmen die Wolfspopulation in den Alpen gefährden. Der Schutzstatus des Wolfs wurde kürzlich von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft  (März 2025). Auch hier läuft eine Klage. Die Berner Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates von 1979, verpflichtet die Mitgliedsstaaten zum Schutz wildlebender Arten und ihrer Lebensräume, wobei Eingriffe nur unter strenger wissenschaftlicher Kontrolle und bei nachgewiesenem Schaden erlaubt sind.
Bereits im April 2024 hatte das Büro der Berner Konvention die Schweizer Wolfsregulierung als „sehr besorgniserregend“ bezeichnet und zusätzliche Informationen zu Herdenschutz und der Definition von „großem Schaden“ gefordert. Die aktuelle Untersuchung, die 2025 fortgesetzt wird, könnte am Ende eine Rüge gegen die Schweiz aussprechen, obwohl keine weiteren Sanktionen vorgesehen sind. Laut Christina Steiner, Präsidentin von CH-Wolf, wurde der Entscheid zur Untersuchung einstimmig getroffen, was die kritische Haltung der Mitgliedstaaten unterstreicht.

Warum das Verfahren „Makulatur“ bleiben wird

  • Keine rechtlichen Sanktionen: Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, aber sie hat keinen Mechanismus für verbindliche Strafen. Eine Rüge ist lediglich ein öffentlicher Verweis, der moralischen oder diplomatischen Druck erzeugen kann, aber keine rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen nach sich zieht.
  • Schwache Durchsetzung: Der Ständige Ausschuss kann Empfehlungen aussprechen, aber die Umsetzung liegt bei den Mitgliedsstaaten. Die Schweiz könnte die Empfehlungen ignorieren, ohne ernsthafte Folgen befürchten zu müssen, wie es in der Vergangenheit bei anderen Ländern (z.B. Norwegen oder Schweden) beobachtet wurde.
  • Politische Prioritäten: In der Schweiz hat die Agrarlobby starken Einfluss und die revidierte Jagdverordnung von 2023 spiegelt den Druck der Landwirtschaft wider. Eine Rüge der Berner Konvention wird kaum ausreichen, um die Politik zu ändern, solange die Interessen der Bauernverbände und Scharfmacher dominieren.
  • Symbolische Wirkung: Für Naturschützer wie CH-Wolf ist das Verfahren ein Erfolg, da es internationale Aufmerksamkeit erzeugt. Doch ohne konkrete Folgen bleibt es ein PR-Instrument, das die Schweizer Regierung nicht zwingt, ihre Abschusspolitik (92Wölfein2024/25) oder den Umgang mit Kriminellen (wie in Schattenhalb) zu überdenken.

 

Infokasten: Aktuelle Gesamtanzahl der Wölfe in der Schweiz (Stand April 2025)

  • Gesamtanzahl der Wölfe: Im Monitoringjahr 2024/25 (1. Februar 2024 bis 31. Januar 2025) wurden in der Schweiz etwa 221 Wölfe nachgewiesen, zuzüglich der rund 100 Wölfe, die im gleichen Zeitraum getötet wurden (z. B. durch Regulierung, Verkehrsunfälle oder Auseinandersetzungen unter Wölfen). Dies ergibt eine geschätzte aktuelle Population von etwa 120–150 Wölfen zum Stand April 2025.
  • Anzahl der Rudel: Es gibt derzeit 30–39 Wolfsrudel, davon etwa 12–16 grenzüberschreitend mit Italien und Frankreich. Im Monitoringjahr 2024/25 wurden 39 Rudel bestätigt, jedoch lösten sich drei Rudel aufgrund der Regulierung auf (beide Elterntiere wurden geschossen).
  • Regulierung und Todesfälle: Im Jahr 2024/25 wurden 110 Wölfe getötet, viele davon durch Regulierungsmaßnahmen (z. B. präventive Abschüsse, erlaubt seit Dezember 2023). Weitere Todesursachen sind Verkehrsunfälle und innerartliche Konflikte.
  • Entwicklung: Der Wolfsbestand war in den letzten Jahren erfreulich gewachsen – von 300 Wölfen und 34 Rudeln im Jahr 2023 auf 320 Wölfe im Monitoringjahr 2023/24. Durch die verstärkte Regulierung 2024/25 ist die Population jedoch stark rückläufig.
Beispielfoto Wolf.

 

Das Killen wird weiter gehen

Die nächste präventive Wolfsjagd in der Schweiz beginnt am 1. September 2025 und dauert bis zum 31. Januar 2026, sofern die aktuelle Praxis des Massentötens fortgesetzt wird. Diese Zeiträume wurden bereits in den Vorjahren (z. B. 1. September 2024 bis 31. Januar 2025) angewendet und das revidierte Jagdgesetz, das seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist, ermöglicht den Kantonen weiterhin solche Abschüsse unter definierten Bedingungen. Die Kantone müssen jedoch beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) Gesuche einreichen, die dann geprüft und genehmigt oder abgelehnt werden. Da es bisher keine Hinweise auf eine Änderung dieses Zeitrahmens gibt, ist der 1. September 2025 der voraussichtliche Starttermin.
Sogar außerhalb der offiziellen präventiven Wolfsjagd (1. September bis 31. Januar) dürfen Wölfe in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen erschossen werden. Das revidierte Schweizer Jagdgesetz, das seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist und die dazugehörige Jagdverordnung erlauben Abschüsse zu jedem Zeitpunkt des Jahres.

1. Abschuss bei „erheblichem Schaden“

  • Wölfe dürfen außerhalb der präventiven Jagdzeit erschossen werden, wenn sie erheblichen Schaden an Nutztieren verursachen. Das bedeutet, dass ein Wolf, der wiederholt Nutztiere (z. B. Schafe) reißt, als „schadenstiftend“ eingestuft werden kann.
  • Definition von „erheblichem Schaden“: Laut der Jagdverordnung (Stand 2025) gilt ein Schaden als erheblich, wenn ein Wolf innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten mindestens 6 Nutztiere (z. B. Schafe oder Ziegen) oder ein Großvieh (z. B. Rind, Pferd) reißt, vorausgesetzt, die Herde war durch Herdenschutzmaßnahmen (z. B. Zäune, Schutzhunde) gesichert.
  • Genehmigung: Der Abschuss muss vom jeweiligen Kanton beantragt und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) genehmigt werden. In der Praxis können solche Genehmigungen relativ schnell erteilt werden, oft innerhalb weniger Tage, wenn der Schaden dokumentiert ist.

2. Notwehr oder Gefahrensituationen

  • In Ausnahmefällen, wenn ein Wolf als eine unmittelbare Gefahr für Menschen dargestellt wird (z. B. in der Nähe von Siedlungen oder bei ungewöhnlich aggressivem Verhalten), kann er auch ohne vorherige Genehmigung getötet werden. Dies fällt unter Notwehr oder die Abwehr von Gefahren und ist im Jagdgesetz sowie im Tierschutzgesetz geregelt.

 

Kantonale Unterschiede: Die Kantone haben unterschiedliche Ansätze. In Graubünden und Wallis, wo die meisten Abschüsse stattfinden, wird die Möglichkeit, Wölfe bei Schaden zu erschießen, häufig genutzt. In Kantonen wie Bern, wo die Wölfin in Schattenhalb getötet wurde, sind solche Fälle seltener, aber die illegale Tötung zeigt, dass diese Regelungen noch zusätzlich zu illegalen Taten aufrufen.
Wolfsfreunde, die sich einsetzen wollen, müssen zunächst verstehen, was in der Schweiz und auch in anderen Ländern vor sich geht. Auf die großen Verbände, die Gelder vom Staat kassieren, oder deren Protagonisten gar selbst zu den Weidetierhaltern gehören, wird kaum Verlass sein.  Deshalb ist es wichtig, kleine und unabhängige Institutionen zu unterstützen und direkt aktiv zu werden. So hatten sich Aktive von „Defend the Wolf“ am Mont Tendre praktisch zwischen die killende Wildhut und die letzten drei Wölfen dort gestellt.

Update:30.05.25

Das Komitee gegen Wolfsabschüsse hat  Strafanzeige als Privatkläger gegen Unbekannt eingereicht. Zitat Oliver Jordi: „Wir haben Akteneinsicht und können, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, von der Staatsanwaltschaft zur Verhandlung eingeladen werden. Zuerst wollten die Polizisten nicht darauf eingehen mit der Begründung, dass es nichts bringen würde, da das Verfahren ja eh schon am laufen sei. Wir haben aber auf die Anzeige bestanden und konnten unsere Ansichten und Anliegen in der Anklage niederschreiben lassen.
Zudem wollen WIR ein Zeichen gegen die Wilderei setzen.
Besonders tragisch in diesem Fall ist die Tatsache, dass die Fähe trächtig war.
Wir hoffen sehr, dass der oder die Täter gefunden werden und zur Rechenschaft gezogen werden.
Zudem haben wir auch eine Belohnung in aktueller Höhe von CHF3250.- ausgesetzt für Hinweise, die zur Ergreifung der Täterschaft führen.“
Wolfsschutz-Deutschland e. V. beteiligt sich an der Belohnung mit 500 Euro. Weitere Informationen und Kontakt: https://www.facebook.com/groups/303799529310696

 

Quellen:

http://www.chwolf.org

http://www.pronatura.ch

http://www.swissinfo.ch

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Konkurrenz ist essentiell für Natur- und Tierschutzvereine

„Alle müssen mit einer Stimme sprechen“. Ein Slogan, der dem Tier- und Umweltschutz in den vergangenen Jahren sehr geschadet hat, denn er wird zu propagandistischen Zwecken genutzt, um Tier- und Umweltschützer mundtot zu machen, die nicht mit der Leitkultur der großen Umweltorgas übereinstimmen. Wie immens wichtig in der Tat Konkurrenz und auch Streit sind, zeigt sich aktuell in der Schweiz: Dort distanzieren sich vier Orgas von Aussagen eines Umweltlobbyisten. Viel zu spät, meinen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.. Lesen Sie hier unsere Einschätzung.

Kann David Gerke, der zugleich Schafhalter und Jäger ist und für und seine Geschäftsstellen bei Gruppe Wolf Schweiz sowie von Pro Natura und WWF Schweiz bezahlt wird, sich tatsächlich glaubhaft für Wölfe einsetzen?  Pro Nature und der WWF, der von Jägern gegründet wurde, sind Organisationen, die sich nicht in erster Linie für den Wolfsschutz einsetzen. Zurzeit sei ihr größtes politisches Anliegen, die Biodiversitätsinitiative durch die Volksabstimmung zu bringen. Die Gruppe Wolf Schweiz sei deshalb finanziell und auch in Wolsfschutzfragen nicht unabhängig, lautet eine Richtigstellung der Organisationen CHWolf, Wildtierschutz Schweiz, Avenir Loup Lynx Jura (ALLJ) sowie WolfFacts.

Beispielfoto Wolf.

Hintergrund ist ein Radio-Interview mit David Gerke vom 15.08.2024, in dem der Hirte und Jäger laut Ansicht der vier Orgas, den Eindruck erweckt hätte, für Wolfsorganisationen in der ganzen Schweiz zu sprechen. Dies wird nun stark dementiert. David Gerke werde in der Sendung als «die Stimme» der Großraubtiere bezeichnet. Beim Gespräch wähle er immer die WIR-Form und impliziere damit, dass er im Namen von allen Schweizer Wolfschutzorganisationen spreche. Dies sei klar eine Irreführung der Zuhörer. Was er sage, entspräche allenfalls der Meinung der Gruppe Wolf Schweiz (GWS), Pro Natura und WWF. Leider hätten weder die Journalisten noch er selber klargestellt, für wen er eigentlich spricht. „Viele Aussagen von David Gerke entsprechen absolut NICHT den Haltungen von unseren Organisationen,“ heißt es in der Richtigstellung vom 23.08.2024. Gerke lege offensichtliche Interessenkonflikte an den Tag, die mit echtem Wolfsschutz nicht vereinbar wären.

Interessenkonflikte

Hier einige Aussagen, von denen sich die vier Orgas distanzieren: „Gerke spricht davon, dass es in Ordnung sei, Wölfe präventiv abzuschießen. Unsere Organisationen und unsere Mitglieder, sind entschieden gegen präventive Abschüsse. Es werden Tiere geschossen, die noch nie Schaden angerichtet haben und es impliziert, dass wir bereits zu viele Wölfe in der Schweiz hätten. Präventive Abschüsse sind nicht verhältnismäßig, nicht nachhaltig und zudem nicht mit der Berner Konvention und dem Schweizer Tierschutzgesetz vereinbar. Darüber hinaus haben mehrere Studien gezeigt, dass sie kontraproduktiv sind, da sie langfristig den Druck auf die Nutztiere erhöhen.  Ein Lerneffekt wie Gerke hier vermutet, wird es nicht geben. Als Begründung für das revidierte Jagdgesetz wird immer wieder angeführt, dass die proaktive Wolfsmanagement-Strategie zu scheueren Wölfen führen wird. Dies ist jedoch eine unbewiesene und unbegründete Behauptung und führt die Öffentlichkeit in die Irre. Die Tötung von Wölfen in der Nähe von Siedlungen wird nicht per se zu mehr Scheu bei Wölfen führen, die eine von Menschen und Infrastrukturen dicht besiedelte Landschaft bewohnen.  Einzig Vergrämungsmaßnahmen könnten einen gewissen Lerneffekt erzielen. Ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben Mensch – Wolf – Nutztiere funktioniert nur mit seriösem und konsequentem Herdenschutz.“

Beispielfoto Wolfswelpen im Alter von vier Monaten. Sie sollen in der Schweiz ab dem ersten September gnadenlos hingerichtet und auch ihre Eltern ausgelöscht werden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat ja bereits vor Jahren auf die Interessenkonflikte von Gerke hingewiesen. Wir wurden dafür angefeindet und gecancelt. Dabei besteht das Problem von Lobbyismus und Interessenkonflikten längst nicht nur in der Schweiz, sondern gerade auch in Deutschland, wo die großen Organisationen sich das Rederecht heraus nehmen. Der Slogan „Alle müssen mit einer Stimme sprechen“ war insofern ein genialer Schachzug, um kritische Stimmen mundtot zu machen, denn viele Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde sind tatsächlich noch immer der Ansicht, dass Konkurrenz im Naturschutz schaden würde. In Deutschland war auch der Spruch „Wer den Nabu kritisiert, schadet dem Wolf“ in großer Mode. Dabei ist das Gegenteil der Fall. Kleine Vereine und Organisationen können Klartext reden. Man sollte Ihnen zuhören, statt sie zu canceln. Konkurrenz belebt das Geschäft und es muss wieder eine neue Streitkultur entstehen, in der Debatten erlaubt sind. Wir hoffen, dass die Schweizer Richtigstellung dazu ein erster Schritt dahin ist. Wir brauchen keine verengten Meinungskorridore, denn diese führen dazu, dass die Lobbyisten sich durchsetzen.

Wie sagte schon Karl Valentin? „Wo alle das Gleiche denken, wird nicht viel gedacht!“

Hintergrund: Am ersten September 2024 soll in der Schweiz erneut die große Wolfsjagd beginnen. Dabei sollen komplette Rudel mit Welpen abgeschossen werden.

Quellen:

https://www.srf.ch/audio/tagesgespraech/david-gerke-wir-haben-den-wolf-unterschaetzt?id=12641579

https://cdn.prod.website-files.com/63872a3e60a4151a28b7b7b1/66cc7575f1a9a3bb90c65525_MM_Tagesgespra%CC%88ch_Gerke_15-08-2024_DEF_D.pdf

https://on.orf.at/video/14239713/15706686/schweiz-debatte-ueber-wolfsjagd

 

Wir freuen uns über Unterstützung:

Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die sich der Aufgabe verschrieben hat, Wölfen in Deutschland die Zukunft zu sichern.

Trotz ihres weiterhin strengen Schutzstatus werden Wölfe in Deutschland illegal gejagt und getötet. Diese Abschüsse gefährden nicht nur einzelne Tiere, sondern auch die gesamte Population und das Ökosystem, in dem sie eine zentrale Rolle spielen. Auf keinen Fall dürfen hier bei uns in Deutschland bald Schweizer Zustände herrschen.

Die Arbeit von Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist für den Erhalt der Wölfe von unschätzbarem Wert. Doch diese wichtige Arbeit ist nur durch die Unterstützung von Menschen wie Ihnen möglich. Jede Spende zählt – egal, ob groß oder klein. Ihre finanzielle Unterstützung ermöglicht es dem Verein, weiter für die Wölfe zu kämpfen, zu dokumentieren und Aufklärungsarbeit zu leisten.

Sie unterstützen damit eine von Regierungs- und Lobbygeldern wirklich unabhängige Organisation, die unermüdlich daran arbeitet, dass die Rückkehr der Wölfe in unsere Landschaften ein Erfolg wird – für die Natur, für die Artenvielfalt und für kommende Generationen.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Faktencheck Schweiz – viel Lobbygeschrei um wenig Wölfe

In unserem Nachbarland, der Schweiz  leben zirka 45-50 Wölfe, schätzt der Schweizer Verein CHWolf.  Seit 1995, dem Beginn der natürlichen Einwanderung, seien 138 Wölfe (94 männliche und 44 weibliche), alle italienischer Abstammung, mit DNA-Analysen nachgewiesen worden. Zitat: Ende August 2012 tappte im Calandagebiet (GR) ein Wolfswelpe in eine Fotofalle. Dies war der erste Nachweis einer Wolfsfamilie in der Schweiz, seit der Wiedereinwanderung 1995. Seither zieht das Calandarudel jährlich Welpen auf.
Am 29. August 2015 wurde dann im Tessin ein zweites Wolfsrudel bestätigt. Ein Jäger konnte 3 Welpen und einen erwachsenen Wolf beobachten und filmen. Ende August 2016 wurde dann ein drittes Rudel in der Augstbordregion im Wallis nachgewiesen. Drei Welpen wurden gesehen und konnten fotografiert werden. Im Dezember 2018 wurde ein viertes Rudel in unmittelbarer Nachbarschaft zum Calandarudel im Gebiet Trin/Flims (GR) bestätigt. Weitere Fakten und Daten gibt es auf der Seite CHWolf  https://chwolf.org/woelfe-in-der-schweiz/wolfspraesenz/aktuelle-daten

Ganze vier Rudel sowie ein paar Einzeltiere leben also in der Schweiz. Dennoch gibt es in der Schweiz, ähnlich wie in Deutschland, eine starke Lobby aus Interessensverbänden von Jägern, Agrarindustrie und Schäfern. Man will dort scheinbar mit aller Gewalt den Wolf auf die Abschussliste bringen.

So hat der Nationalrat am 8. Mai 2019 ein revidiertes Jagdgesetz mit 115 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Er will den Schutz des Wolfes noch massiver lockern, als dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Dieses Jagdgesetzt klingt ähnlich wie Wolfsverordnungen in Deutschland, beispielsweise in Sachsen, gegen die bislang keine Orga klagen will. Anders in der Schweiz. Hier gibt es massiven Widerstand. 

Wenn es nach dem Nationalrat geht, sollen Wolfsbestände künftig auch dezimiert werden können, bevor sie Schaden angerichtet haben. Bereits wenn Schaden droht, soll eine Abschussbewilligung erteilt werden können, auch wenn vorgängig keine Herdenschutzmassnahmen umgesetzt wurden. Zudem soll der Abschuss von Wölfen jeweils zwischen dem 1. September und dem 31. Januar erlaubt werden dürfen. Zuständig für eine Abschussbewilligung sind in Zukunft die Kantone und nicht mehr das Bundesamt für Umwelt Bau. Im revidierten Jagdgesetz soll jedoch nicht nur der Schutz des Wolfes gelockert werden. Auch dem Biber soll es an den Kragen gehen und wenn es nach dem Ständerat geht, sollen auch die Luchsbestände reguliert werden dürfen. Der Bundesrat soll zudem die Bestandesregulierung weiterer geschützter Arten erlauben können.

Bevor das revidierte Jagdgesetz nun in Kraft treten kann, muss der Ständerat nochmals darüber entscheiden. Dieser hat das revidierte Jagdgesetzt in einer ersten Fassung bereits letztes Jahr gutgeheissen.  Jedoch gibt es nun Diskrepanzen zwischen beiden Räten, welche zuerst bereinigt werden müssen. Erst wenn eine definitive Gesetzenvorlage von beiden Räten abgesegnet ist, kann sie in Kraft treten. Jedoch steht für diesen Fall bereits das Referendum im Raum, welches von den grossen Tierschutzorganisationen und auch Politikern angekündigt wurde. Das revidierte Jagsgesetz wird so höchstwahrscheinlich als Abstimmungsvorlage vor das Volk kommen und damit nicht so rasch Realität werden.

Der Verein CHWOLF sei sehr enttäuscht über den Entscheid des Nationalrates und über die ganze politische Diskussion um die Themen Natur, Artenschutz, Naturschutz und Ökosystem, schreibt er auf seiner Internetseite.  Obwohl man genau wisse, dass das weltweite Artensterben massiv fortschreitet und die Schweiz stark davon betroffen ist, würden Politiker aus wirtschaftlichen Gründen immer wieder gegen die Natur arbeiten und  den Natur- und Artenschutz permanent weiter aufweichen. Für CHWOLF  sei dieser Entscheid absolut nicht nachvollziehbar und der Verein werde ein kommendes Referendum mit aller Kraft und mit allen zur Verfügung  stehenden Mitteln unterstützen!

Beispielfoto Wolf. ©Brigitte Sommer
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

 

 

400 Tiere verenden pro Jahr

Tatsache ist indes: Der Wolf tötet nur einen Bruchteil der Schafe, die Jahr für Jahr auf Alpen zu Tode kommen – schweizweit sowie im Kanton Bern, schreibt die Berner Zeitung.  Eine  Studie zeige, dass im Sommer 2011 rund 4200 Tiere zu Tode gekommen sind. Das wären  rund 2 Prozent aller Tiere, die im ganzen Land gesömmert würden. Umgerechnet auf den Kanton Bern, wo pro Jahr rund 20000 Schafe gesömmert werden, würde das bedeuten, dass jedes Jahr bis zu 400 Tiere sterben wegen Krankheiten, Abstürzen oder weil sie nicht artgerecht gehalten werden würden. Zitat: Zum Vergleich: Gemäss offiziellen Angaben wurden 2018 im Kanton Bern nur 29 Nutztiere von Wölfen gerissen, 2017 waren es 69, 2016 deren 13, 2015 gerade mal 3 und 2014 10 Tiere. Kurzum: Ein Bruchteil der Schafe, die jedes Jahr sterben, fällt Wölfen zum Opfer. Insider aus Schäfer- und Jägerkreisen berichten gegenüber dieser Zeitung hingegen von Schafen, die Ende Sommer auf Alpen im westlichen Oberland oder zwischen Zulgtal und Habkern zurückgelassen werden, weil es zu aufwendig wäre, sie ins Tal zurückzuholen, oder weil sie sich in unwegsamem Gelände verstiegen hätten. 

https://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/die-wenigsten-schafe-sterben-wegen-woelfen/story/24752053?fbclid=IwAR13QMr1kIzINqlkUvdqN4HVMPF0BUuJaARhtXrcGFnttG98orMDBRH8JBU