Nein, eine Jagd auf Wölfe in Brandenburg kann nicht starten!

Viele Wolfsfreunde sind entsetzt.  Ein dpa-Artikel suggeriert, dass mit der Aufnahme ins Jagdrecht, die Jagd auf Wölfe in Brandenburg begonnen werden könnte. Aber nein, die Jagd auf Wölfe kann in Brandenburg nicht einfach beginnen, selbst wenn der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention herabgesetzt wurde und die FFH-Richtlinie angepasst werden sollte. Es gibt mehrere rechtliche und praktische Hürden, die überwunden werden müssen, bevor eine Bejagung möglich wäre. Hier eine Analyse.

Im dpa-Artikel steht folgendes: „Die Brandenburger Landesregierung plant eine Bundesratsinitiative zu einer stärkeren Entnahme von Wölfen. Die Bundesregierung werde darin aufgefordert, eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht vorzubereiten, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Durch gesetzliche Änderungen solle auch in Brandenburg der Wolfsbestand begrenzt werden.“

 

Beispielfoto Wölfe.

 

Die Initiative zeigt, dass Brandenburg auf Bundesebene Druck machen will, um die rechtlichen Hürden für eine Wolfsjagd zu senken. Aktuell (Stand März 2025) ist der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die EU-FFH-Richtlinie streng geschützt, auch wenn die Berner Konvention den Schutzstatus kürzlich auf Anhang III (geschützt, aber Entnahme möglich) herabgesetzt hat. Damit die Aufnahme ins Jagdrecht wirksam wird, müssten jedoch:
  1. Die FFH-Richtlinie den Wolf von Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (Entnahme erlaubt) verschieben – das erfordert EU-weite Zustimmung.
  2. Das BNatSchG entsprechend angepasst werden, was die Bundesregierung umsetzen müsste.
Die Berner Konvention hat den Schutzstatus des Wolfs zum 6. März 2025 von Anhang II (streng geschützt) auf Anhang III (geschützt) herabgesetzt. Das bedeutet, dass das grundsätzliche Tötungsverbot auf internationaler Ebene aufgehoben ist, allerdings bleibt der Wolf weiterhin eine geschützte Art. Diese Änderung allein reicht jedoch nicht aus, um die Jagd in Deutschland oder speziell in Brandenburg sofort zu ermöglichen, da die EU und die nationalen Gesetze maßgeblich sind.
Die EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist die entscheidende Rechtsgrundlage auf EU-Ebene. Solange der Wolf dort in Anhang IV (streng geschützt) bleibt, gilt weiterhin ein striktes Tötungsverbot mit nur wenigen Ausnahmen. Eine Herabsetzung in Anhang V (geschützt, Entnahme möglich) erfordert die einstimmige Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten. Selbst wenn dies gelingt, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der „günstige Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation gewahrt bleibt – eine Voraussetzung, die vor jeder Jagd überprüft werden müsste.

Kann Brandenburg alleine den günstigen Erhaltungszustand für das Bundesland ausrufen?

Nein, denn die FFH-Richtlinie verlangt, dass der günstige Erhaltungszustand einer Art im Hinblick auf ihre gesamte Population innerhalb eines Mitgliedstaats oder einer biogeografischen Region bewertet wird. In Deutschland bedeutet das:
  • Der Zustand der Wolfspopulation wird bundesweit betrachtet, da Wölfe mobil sind und ihre Population sich über Ländergrenzen hinweg bewegt.
  • Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesdokumentations- und Beratungszentrum für Wölfe (DBBW) koordinieren die Bewertung und liefern die Datenbasis. Stand 2023/2024 leben etwa 150–200 Rudel in Deutschland, mit Schwerpunkten in Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen.
Ein Bundesland könnte nicht einfach sagen: „Bei uns ist der Erhaltungszustand günstig“, wenn die bundesweite Population oder die Datenlage das nicht stützen. Eine isolierte Festlegung würde gegen die Zielsetzung der FFH-Richtlinie verstoßen, die auf eine kohärente Erhaltung der Art abzielt.
 
Die Naturschutzpolitik in Deutschland ist föderal organisiert. Die Länder setzen EU- und Bundesrecht um und haben gewisse Spielräume, z. B. bei der Ausgestaltung von Managementplänen oder Ausnahmegenehmigungen (etwa bei Problemwölfen). Theoretisch könnte Brandenburg also:
  • Eine regionale Bewertung vorlegen, etwa basierend auf der hohen Wolfspopulation im Land (ca. 40–50 Rudel).
  • Argumentieren, dass der Erhaltungszustand lokal günstig ist, um z. B. Entnahmen zu rechtfertigen.
Aber selbst dann wäre das rechtlich fragwürdig:
  • Bundesrecht: Das BNatSchG gilt bundesweit und sieht den Wolf als streng geschützte Art. Solange das nicht geändert wird, könnten regionale Festlegungen rechtlich nicht zur Jagd führen.
  • EU-Recht: Die FFH-Richtlinie erlaubt Ausnahmen nur unter strengen Bedingungen (z. B. Gefahr für Menschen oder Nutztiere), und diese müssen mit dem bundesweiten oder europäischen Erhaltungszustand vereinbar sein.
  • Gerichtliche Überprüfung: Eine einseitige Ausrufung durch Brandenburg würde sehr wahrscheinlich von großen Naturschutzverbänden angefochten werden, mit Verweis auf die übergeordnete Bewertungsebene. Mitglieder der großen Verbände können hier jetzt schon insistierend einwirken.

Ohne diese Änderungen ist eine  Jagd auf Wölfe in Brandenburg – trotz einer möglichen Aufnahme ins Landesjagdrecht – nicht möglich. Selbst dann müsste der „günstige Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation gewahrt bleiben, was auf nationaler Ebene – also für ganz Deutschland –  bewertet wird, nicht nur in Brandenburg allein.
Die Bundesratsinitiative ist ein politisches Signal an die Agrar und Jagdlobby, aber die Umsetzung hängt von komplexen rechtlichen Schritten auf Bundes- und EU-Ebene ab. Eine stärkere Entnahme wäre erst möglich, wenn diese Hürden genommen sind, und selbst dann wären Abschüsse reguliert und an den Erhaltungszustand gebunden. Kurzfristig ändert sich also wenig – aber es ist ein langfristiger Ansatz, bei dem schon jetzt zu erkennen ist, das die Lobbyisten Wölfe bejagen wollen.
Fazit: Doch in Deutschland wird zudem die FFH-Richtlinie durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) umgesetzt, das den Wolf aktuell streng schützt. Selbst bei einer Anpassung der FFH-Richtlinie müsste das BNatSchG geändert werden, um die Jagd zu erlauben. Brandenburg könnte den Wolf zwar ins Landesjagdrecht aufnehmen, wie es andere Bundesländer (z. B. Sachsen oder Niedersachsen) bereits getan haben. Doch das allein würde die Jagd nicht legalisieren, solange der Wolf bundesrechtlich geschützt bleibt.

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4 Gedanken zu „Nein, eine Jagd auf Wölfe in Brandenburg kann nicht starten!

  1. ist man denn vollkommen verrückt geworden? Kriege mitfinanzieren, Tiere endlos quälen und sinnlos morden.
    Was ist aus den Menschen geworden.
    Grauenhaft🙏🤦‍♀️

  2. Warum können (wollen) Politiker nicht begreifen, dass sich der Bestand der Wölfe selbst reguliert entsprechend den zur Verfügung stehenden Territorien (700-1400 lt. BfN)?

  3. Abschuss statt Artenschutz – Bald brechen für den Wolf gefährliche Zeiten an

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article255734366/Umgang-mit-Raubtieren-Abschuss-statt-Artenschutz-Bald-brechen-fuer-den-Wolf-gefaehrliche-Zeiten-an.html?source=puerto-reco-2_ABC-V45.3.C_new_conversion#Comments

    Wenn man die dümmlichen Kommentare zu dem Artikel liest, die vor Unkenntnis nur so strotzen, kann einem Angst und Bang um die Wölfe in Deutschland werden.
    Anstatt endlich einen besseren Schutz der Nutztiere zu fördern und zu fordern, will man auf Teufel komm raus abschießen. Abgesehen davon, dass das keine Lösung ist, ist es auch widerlich, dieses herrliche Tier zu töten!

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