Niedersachsen: Umweltminister Meyer (Grüne) setzt Schnellfeuer auf Wölfe um

„Niedersachsen ist somit das erste Bundesland, das nach den Vorschlägen des Bundes handelt und das Schnellabschussverfahren umsetzt“, so Umweltminister Meyer (Grüne) in einer Pressemitteilung von gestern. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Schnellabschüsse werten wir als nichts anderes als eine Abkehr von evidenzbasierter Wissenschaft einen Rückfall ins Mittelalter sowie eine Scheinlösung für die Bauern. Warum, lesen sie hier in unserem Bericht.

Danach wird in Gebieten mit überdurchschnittlichen Wolfsangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1000 Metern um die konkrete Weide ohne Abwarten einer DNA-Probe erlaubt. Die EU-Kommission und der Bund hätten dieses Vorgehen schriftlich für rechtmäßig und vereinbar mit der FFH-Richtlinie erklärt.

Beispielfoto neun Monate alter Wolfswelpe © Brigitte Sommer

Zitat: „Für die konkrete Umsetzung gibt es zwei Wege: Im Einzelfall kann jetzt schon in Gebieten mit erhöhten Überwindungen von Herdenschutzmaßnahmen ein Schnellabschuss angeordnet werden. Zur generellen Festlegung dieser Gebiete ist eine Verordnung mit breiter Beteiligung geplant.“

Juristischer Trick – Verordnung statt Gesetzesänderung

Um eine Gesetzesänderung zu umgehen, setzt man nun wohl auf Verordnungen. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen hierfür jetzt konkrete Eckpunkte zur Umsetzung des neuen Verfahrens vorgestellt und mit den Expertinnen und Experten im Dialogforum diskutiert, heißt es in der Pressemitteilung. Demnach plane das Land eine Verordnung (nach § 45 Abs. 7 Satz 4 Bundesnaturschutzgesetz) – https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/45.html   – zu erlassen, welche die Kriterien für die Ausweisung der Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen einheitlich für das ganze Land festschreibt. Auf dieser Grundlage könnten dann Gebiete ausgewiesen und nach einer einmaligen Überwindung des zumutbaren Herdenschutzes (was ist ein zumutbarer Herdenschutz?) ohne DNA-Probe artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen (nach § 45 Abs. 7 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz) erteilt werden.

Selbst ein ausgewiesener Wolfsexperte, nämlich Dr. Carsten Nowak, räumte in einem Vortrag im Januar in Frankfurt ein, dass sogar bei Abschüssen nach den alten Regeln mit DNA-Abgleich noch nie der richtige Wolf geschossen worden sei. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Wie viel Sinn sollte es also machen, wenn sowieso nie die „Täter“ abgeschossen worden sind. Auch zum Thema Schnellabschüsse schätzte Nowak die Lage so ein: Man könne jetzt Wölfe im Umkreis von 1.000 Metern innerhalb von drei Wochen töten, wenn sie Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Auch wenn man nicht wisse, ob es der Richtige ist. „Man wird dann vielleicht sehen, ob es besser gelingt, die Wölfe zu kriegen. Höchstwahrscheinlich nicht, wird das nicht der Fall sein, denn ein Wolf hat ein Territorium von  etwa 200 Quadratkilometern, nahezu die Stadtfläche Frankfurt am Mains.“ Wenn er (der Wolf) an einem Tag irgendwo bei Schwanheim wäre, sei er an einem anderen Tag irgendwo bei Kalbach. Deswegen könne man sich da auf die Lauer legen, manchmal kämen die Wölfe auch wieder. Ob dies gelingen würde, das müsse man sehen.

Bauern werden also gar keinen Nutzen von Schnellabschüssen von Wölfen haben.

Wie viele Wölfe sollen also für ein solches Experiment künftig ihr Leben lassen?

Wir beurteilen diesen Beschluss als nichts anderes als einen Freibrief für Jäger, ohne Sinn und Verstand auf Wölfe zu schießen, die an bestimmten Weiden einfach nur vorbei laufen, oder sich in deren Nähe aufhalten. In nahezu jedem Wolfsgebiet gibt es Weiden, an denen Wölfe vorbei laufen müssen, weil diese in ihrem Revier liegen. Nun stelle man sich vor, dass bereits nach einem Riss, wobei wohl nicht einmal mehr festgestellt werden soll, ob durch einen frei laufenden Hund oder tatsächlich durch einen Wolf verursacht worden ist, drauf los geschossen werden darf.

Die Waffenindustrie macht Milliardengewinne mit den inzwischen über 400.000 Jägerinnen und Jägern in Deutschland. Und es werden immer mehr.

Es ist längst wissenschaftlich erwiesen, dass das Hineinschießen in Wolfsrudel nicht weniger Risse zur Folge hat, sondern eher mehr, denn Jungtiere, die ihre Eltern verloren haben, werden sich eher vermeintlich leichterer Beute, nämlich Weidetieren zuwenden, als dem für sie noch schwierigeren Jagen von Wildtieren. Werden Jungtiere geschossen, so können diese nicht mehr abwandern, sich ein eigenes Revier suchen und für die weitere Ausbreitung der Wölfe in Deutschland sorgen. Gutachten: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-662-65745-4_9?fbclid=IwAR0KBsy83dVmMk4LIi9XXZ5BHBPZnjasC67kC8_HCWRMulthWe55sPJ3eqI#Sec4

Die EU und auch Deutschland und viele weitere Mitgliedsstaaten haben sich für einen strengen Schutz der Wölfe entschieden und diesen auch vertraglich vereinbart. In den Verträgen haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, den Wölfen eine Ausbreitung zu gewährleisten. Ein Abschießen von Jungwölfen widerspricht diesem Ziel. Es ist längst wissenschaftlich unstrittig, dass Jungwölfe spätestens im Alter von zwei Jahren ihr Elternrudel verlassen und sich auf die Suche nach einem eigenen Revier machen. Dabei wandern sie teilweise hunderte bis tausende von Kilometern.

Am zweiten Juni 2023 entsetzte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) mit dem Zitat: „Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“ Der Beschluss sieht also vor, dass so lange geschossen wird, bis Risse aufhören, komplette Rudel sind dadurch mit dem Tod bedroht.

Dazu kommt noch, dass es in vielen Fällen gar keine Wölfe, sondern Hunde waren, die Schafe rissen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/21/jagdhunde-fuer-hohe-risszahlen-verantwortlich/

Parallel zum Verordnungsverfahren wird das Land bereits weiter die von der UMK vorgegebenen Kriterien und Voraussetzungen anwenden, wenn im Einzelfall die entsprechenden Vorrausetzungen vorliegen. „Niedersachsen ist somit das erste Bundesland, das nach den Vorschlägen des Bundes handelt und das Schnellabschussverfahren umsetzt“, so Umweltminister Meyer.

Wir können uns nicht vorstellen, dass diese Vorgehensweise vor Gerichten standhalten wird.

Unsere Petition gegen Schnellabschüsse:

Hier ist der Link zur Petition: https://innn.it/wolf

 

Hier die Pressemitteilung:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/dialogforum-weidetierhaltung-und-wolf-neue-regeln-fur-schnellabschusse-vorgestellt-229489.html?fbclid=IwAR2w6Ai23nQ-dBkrSI2tovEof2EGOKT7pP5cwqFzenBEI4s36uKegibUk1c

Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/27/bitte-dringend-unterzeichnen-neue-petition-gegen-schnellabschuesse-von-woelfen/

 

Unabhängige Vereine essentiell

Es gibt in Deutschland kein einziges Institut, das wirklich regierungsunabhängig arbeiten kann, und auch Vereine und Verbände, die von der Bundesregierung Gelder erhalten, werden logischerweise eher nicht oder nur sehr moderat die Umwelt- und Tierschutzpolitik der Regierung kritisieren. Auch wenn dies vielen Experten und Regierungsorganisationen verständlicherweise nicht unbedingt gefallen mag, ist es wichtig, dass es unabhängige Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. weiter gibt. Unser Dank geht deshalb an unsere Unterstützerinnen und Unterstützer, die uns unsere unabhängige Arbeit ermöglichen.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden und wir lassen uns durch Drohungen nicht einschüchtern. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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Schießen statt schützen: Grünentrick, um Wolfsschutz aufzuweichen

Nun ist es heraus. Der Grüne Umweltminister Meyer will es ermöglichen, eine größere Anzahl an Wölfen zu töten. Und zwar benutzt er dazu genau den Trick, vor dem wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gewarnt hatten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste.

Umweltminister Christian Meyer nimmt einen neuen Anlauf, der Agrar- und Jagdlobby entgegen zu kommen. Ziel sei ein „lernendes, adaptives Wolfsmanagement“, so der Grünen-Politiker gegenüber der Onlineausgabe der Nordwest-Zeitung. Demnach soll es in einer klar definierten Region zeitlich befristet möglich sein, mehrere Wölfe zu töten, wenn es dort trotz Herdenschutzmaßnahmen zu erheblichen Schäden durch das Raubtier gekommen sei.“ Das Umweltministerium bestätigte das Vorhaben von Meyer am Donnerstag, schreibt die dpa.

Den Wölfen stehen in Deutschland harte Zeiten bevor. Beispielfoto ©Brigitte Sommer

Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes

Zitat: „Bei der Konferenz der Landesumweltminister im Herbst soll nach dem Willen von Meyer der „gute Erhaltungszustand“ der streng geschützten Tierart festgestellt und eine nationale Untergrenze definiert werden. Dann müsste das Bundesnaturschutzrecht geändert werden, damit nach Nutztierrissen kein Einzelnachweis mehr erforderlich wäre. Geht es nach Meyer, könnte schon 2024 das neue Recht angewendet und eine zeitlich und räumlich begrenzte Tötung von „Problemwölfen“ möglich werden.

Grundsätzlich müssen Abschussgenehmigungen gerichtsfest und überprüfbar sein. Auch künftig würden die zuständigen Behörden daher die Abschussgenehmigungen öffentlich zur Verfügung stellen, sagte Meyer unter Hinweis auf ein Schreiben der EU-Kommission nach Brandenburg. In Niedersachsen würden derzeit vier Anträge auf eine Wolfsentnahme geprüft.“

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestieren auf das Schärfste gegen Problemwolfkreationen und Lobbypolitik. Wie es sich in der Vergangenheit gezeigt hat, ist es vor allem der Herdenschutz, der wirksam gegen Wolfsrisse ist. Schießt man dagegen in Wolfsrudel hinein, werden eher mehr als weniger Wolfsrisse die Folge sein, denn unerfahrene Jungtiere werden eher zu leichte, weil ungeschützter Beute greifen. Weidetierschutz mit dem Gewehr dürfte zudem auch gegen das Deutsche Tierschutzgesetz verstoßen.

Gegen Schweden läuft ein EU-Verfahren wegen des Schießens auf Wölfe. Wegen der Untergrenze besteht eine erneute Gefahr der „Regulierung“ bis hin zum Aussterben. Die schwedischen Wölfe leiden unter den Folgen von Inzucht. Selbst Frankreich hat seine Schießquote auf Wölfe in diesem Jahr ausgesetzt, weil es sich eben gezeigt hat, dass sich die Risse durch Massaker an Wölfen nicht verhindern lassen. Zudem stagniert die Vermehrung der Wölfe in den meisten Bundesländern, darunter auch in Niedersachsen. Außerdem wird völlig ignoriert, dass oft sehr viel mehr Weidetiere von Hunden gerissen werden.

Unserer Meinung  nach wird hier ein Stellvertreterkrieg gegen einen Beutegreifer eröffnet, der nichts für verfehlte Agrarpolitik kann und der im Sinne der Bevölkerung und des Naturschutzes vor genau solchen Lobbyaktivitäten geschützt werden muss. Wir vermissen hier die Aufschreie der Basis der Grünen.

Auch Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) will wohl der Lobby entgegenkommen

Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat mehr Abschüsse sogenannter Problemwölfe gefordert. „Abschüsse von Wölfen, die das Überwinden von höheren Zäunen gelernt haben oder sich Menschen gegenüber zu sehr nähern, sind möglich und können rechtskonform von den Ländern durchgeführt werden“, sagte die Grünen-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Diese Möglichkeit sollte in Zukunft verstärkt genutzt werden.

Hier besteht die die Gefahr, dass das Schießen auf Wölfe bundesweit ermöglicht werden soll.

Wir benötigen Spenden

Wir brauchen dringend weitere Unterstützung, damit wir als einer der ganz wenigen Vereine auch weiterhin unsere Stimme für die Wölfe in Deutschland erheben können. Wolfsschutz wird künftig immer mehr von Gerichten durchgesetzt werden müssen und dadurch entstehen Vereinen hohe Anwaltskosten:

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Auch per PayPal ist eine Spende möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Quellen:

https://www.n-tv.de/regionales/niedersachsen-und-bremen/Umweltminister-stellt-regionalen-Wolf-Abschuss-in-Aussicht-article24242498.html?fbclid=IwAR1_pYSQhoY_O8DeEJhUqxbAgUAQaPpu9x1PXLiv3R_0dZmj8lDJbsS5Ego

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/06/06/das-verschwiegene-problem-hunderisse-an-weidetieren/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/04/fixe-fakten-ausgabe-0523-kurznachrichten-aus-deutschland-oesterreich-schweden-und-tschechien/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/02/09/klatsche-fuer-cdu-fdp-und-afd-wolfsbejagung-in-deutschland-erst-einmal-vom-tisch/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/06/09/bundesumweltministerin-lemke-es-darf-so-lange-geschossen-werden-bis-es-aufhoert/

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/woelfe-abschuesse-lemke-100.html

Bundesumweltministerin Lemke: „Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“

Am zweiten Juni entsetzte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) mit dem Zitat: „Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“ während eines Radiointerviews mit dem Deutschlandfunk viele Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde. Doch ist diese scheinbare Umkehr von der bisherigen Wolfspolitik wirklich überraschend? Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. finden das nicht. Lesen Sie in unserem Artikel warum.

Seit dem 13. März 2020 ist die Lex-Wolf, die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. waren einer der wenigen Vereine, die gegen diese Änderung protestiert hatten. Während einer Anhörung in Berlin, bei der wir auch zugegen waren,  trat  Steffi Lemke noch als Gegnerin der Gesetzesänderung auf. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/

Heute setzt sie als Politikerin einer Partei, die selbst in der Regierung sitzt, die Konsequenzen dieser Gesetzesänderung um. Deshalb überrascht uns diese Aussage von ihr auch nicht wirklich. Das Zitat wurde tatschlich so beschlossen: Es darf so lange in Rudel hineingeschossen werden, bis Risse aufhören.

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Das erste Bundesland, das Abschussverfügungen aufgrund der Gesetzesänderung ausstellte, war Niedersachsen. Dort wurde unter der Leitung von Umweltminister Lies (SPD) teilweise tatsächlich wahllos in geheimen Wolfjagden in Rudel hineingeschossen, ungeachtet der Tatsache, dass die EU inzwischen ein Pilotverfahren wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und wegen der Wolfsverordnungen Niedersachsen und Brandenburg eröffnet hatte. Des weiteren läuft gegen Deutschland ein Verfahren wegen fehlender Definition von Naturschutzgebieten im Rahmen von Natura 2000. Klagende Verbände konnten schließlich das Schlimmste verhindern, da Richter in Niedersachsen EU-Recht über das Deutsche Naturschutzrecht stellten. Und da heißt es, dass nur der „Schadwolf“ geschossen werden dürfe und dass dies sichergestellt werden müsse. Unter Lies´ Nachfolger Meyer (Grüne) wurde diese Wolfsverordnung zurückgezogen. Allerdings stellte Meyer stets klar, dass er und seine Partei nicht generell gegen Wolfsabschüsse  seien, sondern nur gegen deren Geheimhaltung.

Auf mehrere Beschwerdeschreiben an die EU erhielten wir von Wolfsschutz stets die Antwort, dass die strengen EU-Regeln (Deutschland hatte mit vielen weiteren Ländern einen Vertrag unterschrieben, der den strengen Wolfsschutz bestätigt. Wer sich nicht daran hält, wie z. B. Schweden, muss mit hohen Strafzahlungen rechnen) für alle unterzeichnenden Länder gelte. Länder, wie Frankreich, hatten sich im Vorfeld der Unterzeichnung Abschüsse genehmigen lassen. Die EU hatte auf unsere Beschwerden geantwortet, dass auch für Deutschland diese Regeln gelten würden und diese vor Gerichten in Deutschland eingeklagt werden könnten. Die aktuelle Antwort ist hier nachzulesen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/05/25/falscher-wolf-erschossen-ermittlungen-gegen-jaeger-in-brandenburg/

Dort wurde ein Verfahren gegen Umweltminister Vogel (Grüne) aufgrund einer Strafanzeige von uns wegen des Abschusses des Vaterwolfs und eines Nachkommens aus einer Wolfsfamilie im Landkreis Teltow Fläming eingestellt. Gegen den Jäger, der den Nachkommen und damit den „falschen“ Wolf erschossen hatte, würde ermittelt werden, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft.

Dieses Vorgehen widerspricht also ganz deutlich den Aussagen von Steffi Lemke, dass es klar geregelt sei, dass so lange in Wolfsrudel hineingeschossen werden dürfe, bis Risse aufhören. Das Ausrufen wolfsfreier Zonen und auch die Behauptung, dass es Gegenden gäbe, in denen kein Herdenschutz funktionieren würde, steht also auf tönernen Füßen. Müssen zukünftig Gerichte für die Einhaltung der Gesetze sorgen?

Werden die Eltern erschossen, müssen die Welpen elendig verhungern, denn sie können bis zum jeweiligen Herbst noch nicht selbst jagen. Wird nur ein Elternteil erschossen, werden sich die Weidetierrisse dagegen eher sogar noch erhöhen, da an ungeschützten, oder schlecht geschützten Weidetieren leichter heran zu kommen ist, als an Wildtiere, um die Welpen zu versorgen. Auch elternlose, unerfahrene Jungtiere werden sich dann eher an Weidetieren als an Wild bedienen. Wem also nutzt so eine unmenschliche Verordnung?

Weitere Aussagen von Steffi Lemke in dem Interview mit dem Deutschlandfunk lassen schon die Vermutung aufkommen, dass sie der Agrarlobby entgegen kommen will. Da wohl keine Änderung des Schutzstatus in der EU möglich sein wird, wird an einem „regionalen Bestandsmanagement“ gearbeitet. Entsprechende Pressemitteilungen darüber gibt es auch seitens des Niedersächsischen Umweltministers Meyer. Dazu soll der Bestand an Wölfen in Deutschland neu ausgewertet werden. Ein Trick, um endlich der Jagd- und Agrarlobby die Jagd auf Wölfe zu ermöglichen, wäre es, den „guten Erhaltungszustand“ der Wölfe in Deutschland auszurufen. Ein Trick, den man in Schweden bereits angewendet hat. Dort hat man eine absolute Untergrenze der Wölfe, die sich vor der Ausrottung bewegt, zum „guten Erhaltungszustand“ erklärt. Wird dieser  „gute Erhaltungszustand“ festgestellt, könnte die Jagd, natürlich verkleidet in das schönere Wort „Regulierung der Bestände“, beginnen.

Das ist genau das, worauf unserer Meinung nach hingearbeitet wird. Leider haben wir es in Deutschland mit vielen Verbänden zu tun, die selbst von der Lobby unterwandert sind. Auch haben wir es leider auch oft mit Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunden zu tun, die diesen Gefahren und der Realität nichts ins Auge blicken wollen und die nicht die Verursacher verantwortlich machen, sondern die Überbringer der schlechten Nachrichten.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben uns vor fünf Jahren genau deswegen gegründet, um aufzuklären und zumindest einen kleinen Gegenpart gegen Lobbyismus und Amigoverhalten sowie Naivitäten zu bieten. Die Vorkommnisse bestätigen uns darin, dass es einen Verein wie den unseren, dessen Vorstand keiner Partei angehört und der auch stets einen professionellen Abstand zu allen Politikern hält, geben muss. Unsere Position hat allerdings natürlich auch zur Folge, dass wir weder staatliche Unterstützung erhalten, noch Gelder von der Lobby zu erwarten haben. Wir können also deswegen arbeiten, weil uns echte Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde mit Spenden unterstützen. Dafür möchten wir uns vielmals bedanken.

Doch wir sind weiter auf Unterstützung angewiesen, um weiter arbeiten zu können. Die Gegner der Wölfe verfügen über Macht und Budgets, von denen wir nur träumen können. Dass die Lobby allerdings alles daransetzt uns mundtot zu machen, zeigt, dass unser kleiner Verein durchaus Erfolg hat. Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin. Wir freuen uns über jede kleine Summe. Schon mit einem Abo von fünf Euro im Monat können Sie uns wirklich helfen. Dass es durchaus Sinn macht, nicht nur Klagen zu erarbeiten, sondern auch Anzeigen über Anwälte zu erstatten, zeigt das Beispiel von Brandenburg. Wir haben dadurch aber auch hohe Kosten.

Wir freuen uns über Unterstützung:

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Quellen:

https://www.deutschlandfunk.de/problematische-woelfe-duerfen-geschossen-werden-interview-mit-steffi-lemke-gruene-dlf-f4a8b040-100.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

Von der Leyen will Schutzstatus von Wölfen in der EU herabsetzen

Laut Bericht des Deutschlandfunks hätte die EU-Chefin Ursula von der Leyen in einem Schreiben an mehrere Abgeordnete von CDU und CSU mitgeteilt, dass die EU-Kommission plane, den Schutzstatus der Wölfe von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Dabei hatte dies die Berner Konvention kurz zuvor erst abgelehnt.

Wolf, not amused. ©Brigitte Sommer

Die EU-Kommission erkenne an, dass die Rückkehr von Wölfen sowie ihre wachsende Zahl zu Konflikten führe, heißt es in dem Schreiben. Möglich sei es, den Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Als Hintergrund wird die steigende Zahl von Wolfsrudeln in Deutschland und Europa angegeben. Ziel ist es wohl, Wölfe abzuschießen und beispielsweise „wolfsfreie Zonen“ zu schaffen, bzw. ein „aktives Wolfsmanagement“ zu etablieren.

Das scheint nicht nur bei der CDU/CSU auf Zustimmung https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/woelfe-brauchen-weniger-artenschutz?fbclid=IwAR31BkYHWl-XIOD9iyGXeL49VHHdUbZKD71CspEZPpjuimapoukXxqQwfQs zu stoßen, sondern auch bei den Grünen. Jüngst äußerte sich der neu gewählte Umweltminister Christian Meyer in Niedersachsen so. „Niedersachsen will an einem Konzept der Bundesregierung für ein konformes und regional differenziertes Bestandsmanagement intensiv mitarbeiten.“

Ausriss aus der HARKE

 

In Wirklichkeit steigt die Anzahl der Wölfe aber nicht, sondern sie stagniert in Deutschland nahezu. Ein Großteil der Massenmedien hatte Zahlen des Bundesamtes für Naturschutz kurz zuvor einfach in den Headlines umgedeutet. Und da viele Menschen lediglich die Überschriften lesen, entstand ein völlig falscher Eindruck zur Vermehrung der Wolfspopulation. Ob hier vielleicht sogar Absicht dahinter steckt, um die Herabsetzung des Schutzstatus in der Bevölkerung leichter durchzubekommen, wissen wir natürlich nicht, aber es ist schon ein merkwürdiger Zufall.

Doch die Zahl der Rudel stieg zum vorangegangenen Monitoringzeitraum 2020/2021 nur noch um drei und die der Einzeltiere sank sogar um eines. Im Vergleich zu der sprunghaften Entwicklung der Anfangsjahre mit Wachstum von zirka 30 Prozent pro Jahr ist das ein deutlicher Einbruch.

Als ungutes Signal werten wir es von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch, dass ein Verfahren der EU wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) und der Wolfsverordnungen Niedersachsen und Brandenburg sich noch immer im Modus eines Pilotverfahrens befindet.

 

Quellen: https://www.deutschlandfunk.de/eu-kommission-will-schutzstatus-fuer-woelfe-ueberpruefen-102.html?fbclid=IwAR2EoUf2_LD52ro1iIvyNKYBb0k7FEJIYcEW_kPeE2XpLIyQjsV758i7LUY

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/30/klatsche-fuer-agrar-und-jagdlobbyisten-woelfe-bleiben-streng-geschuetzt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/28/wolfsvermehrung-in-deutschland-stagniert-nahezu/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/26/wolfsschutz-deutschland-e-v-sagt-stop-zur-aufweichung-des-schutzstatus-fuer-woelfe-in-der-eu/

Auch die Grünen in Brandenburg wollen Wolfsmischlinge und Wölfe töten

Es hört sich an wie ein schlechter Scherz. Erst vor kurzem protestierten wir gegen die Grüne Umweltministerin Siegesmund in Thüringen, die dort schwarze Wolfsmischlingswelpen töten lässt. Nun kommt heraus, dass auch der Grüne Umweltminister von Brandenburg, Vogel, dafür verantwortlich ist, dass Mischlinge erschossen werden sollen, obwohl solche Tiere in  anderen Ländern längst am Leben gelassen werden. Zudem kommt nun heraus, dass es auch In Teltow-Fläming eine Abschussverfügung auf einen Wolf gibt, die vorher mindestens ein halbes Jahr geheim gehalten wurde.

Bei anderen Parteien, wie CDU/CSU, der FDP, AfD und auch teilweise der SPD würden uns solche Entscheidungen gar nicht mehr wundern, schließlich gibt man dort seit Jahren bekannt, dass man lieber schießen statt schützen möchte. Aber ausgerechnet die Grünen entlarven sich hier mit einer Doppelmoral, die kaum zu ertragen ist.

Eine Partei, die sich den Schutz von Umwelt und Natur auf die Fahne schreibt und die in anderen Bereichen gar nicht „woke“ genug sein kann, hat kein Problem damit, ihr Todesurteil auf wehrlose Beutegreifer und „schwarze“ Mischlinge zu fällen, obwohl es längst andere Lösungen gibt? In Italien werden Mischlinge beispielsweise sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Ist es nicht für ein Land wie Deutschland und erst Recht für die Grünen unerträglich, rechtmäßige ethische Bedenken von Tierschützerinnen und Tierschützern weg zu wischen?

NABU Brandenburg stimmt zu

Und so wird der Nabu in einem Artikel der MAZ zitiert: Der Naturschutzbund in Brandenburg befürwortet die Möglichkeit in Brandenburg in bestimmten Fällen rasch zu handeln und einzelne Wölfe mit Ausnahmegenehmigung zu schießen.“

In einem Artikel aus 2018 wurde bereits die seichte „weder Fisch noch Fleisch“-Position vom NABU deutlich! Einerseits die Bejagung des Wolfes ablehnen, aber sich Hintertürchen offenlassen: Stichwort „Problemwölfe“ und die Ausnahmen! Zitat von Christiane Schröder, Geschäftsführerin NABU Brandenburg: „Es muss darum gehen, gezielt auffällig gewordene Wölfe zu entnehmen.“  Oder ein anderes Zitat von ihr in einem Beitrag des RBB in einer Diskussion mit einer Nutztierhalterin: „Dann muss man beim Ministerium mal ja sagen. Na gut, schießen wir halt.“

Brandenburg hat übrigens seine Wolfsverordnung geändert. Diese Änderung und auch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt ganz klar gegen geltendes EU-Recht und auch gegen das Deutsche Tierschutzrecht. Die EU hat unter anderem wegen den Vorgängen in Niedersachsen und Brandenburg ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet. Wir wunderten uns darüber, warum dieses nicht längst in ein Hauptverfahren übergegangen ist. Nun wurde gestern bekannt, dass EU-Chefin von der Leyen den Schutzstatus der Wölfe „überprüfen“ will.

BUND Brandenburg hat Akteneinsicht beantragt, will aber nicht klagen?

Aus einschlägigen Kreisen haben wir erfahren, dass der BUND zwar Akteneinsicht in dem Fall bei Teltow-Fläming beantragt hat, wohl aber nicht klagen möchte.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind noch nicht klagefähig. Nach wie vor können sich Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde aber an unserem offenen Beschwerdebrief an die EU beteiligen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/20/geheime-wolfsjagden-der-regierung-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Wir werden Strafanzeige auch gegen ausführende Personen erstatten, sollten hier Wölfe aufgrund der Schießgenehmigungen zu Tode kommen. Da nutzt es auch nichts, wenn die Namen der Ausführenden durch das Umweltministerium geheim gehalten werden. Desweiteren sind wir dazu bereit, Orgas die klagen können, finanziell zu unterstützen.

Es wird allerdings nun immer deutlicher,  welche Orgas und Vereine sich wirklich für den Schutz der Wölfe in Deutschland einsetzen. Wir sind auf Unterstützung angewiesen:

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Quellen: https://www.maz-online.de/brandenburg/teltow-flaeming-wolf-darf-gezielt-geschossen-werden-HPYBAHWDTRZAYGLGHWBKKM7O6E.html?fbclid=IwAR1aAOt_lnIHNOhasm7tW8MH1YUmnt1M_6JE8IJvZoqZU5WMo7d21RDXcs4

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/25/thueringen-schiessgenehmigung-auf-wolfsmischlingswelpen-erteilt/

https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/woelfe-brauchen-weniger-artenschutz?fbclid=IwAR0p-ylshmlplNXp-gYYwIGZDiRn3cS_5SeI4pz-AtZ8VayG4TZDzA9B–Y

https://www.topagrar.com/jagd-und-wald/news/eu-kommission-prueft-nun-lockerung-des-wolfschutzes-13246099.html

Offener Brief – Herr Bundespräsident Steinmeier, sagen Sie „Nein“ zur nicht EU-konformen „Lex Wolf“!

Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin

E-Mail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Steinmeier,

wir Deutschen verlangen von Ländern in der Dritten Welt ganz selbstverständlich, dass die Menschen dort ihre Natur und die Wildtiere darin schützen, ganz gleich ob für Menschen gefährlich oder nicht. Aber im eigenen Land soll uns dies nicht gelingen? Wir haben das große Glück, dass 150 Jahre nach seiner Ausrottung ein Beutegreifer in unser Land zurückgekehrt ist, der für Menschen ungefährlich und in der Lage ist, bei der Renaturierung ganzer Landstriche mitzuwirken: der Wolf.

In Bälde wird Ihnen ein Gesetz zur Unterschrift vorgelegt werden, das am vergangenen Freitag, dem 14.02.2020 den Bundesrat passiert hat. Es handelt sich um eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sog. Lex Wolf. Danach ist es zukünftig erlaubt, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Die nächsten Wölfe werden in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie können dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.
Durch Studien ist wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle.

Wir sind entsetzt und fassungslos über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und möchten Ihnen kurz darlegen, weshalb.

Erstens verstößt die Lex Wolf gegen das höherrangige EU-Recht, wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrates in seiner Empfehlung an das Plenum einräumt. Es ist wohl sicher, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten wird – ein weiteres im Bereich von Umwelt- und Naturschutz, in dem Deutschland von der EU auch jüngst wieder wegen massiver Versäumnisse scharf kritisiert wurde.

Zweitens wird die Lex Wolf nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese sind struktureller Natur und existierten bereits lange, bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begann.

Drittens wird auch die versprochene Rechtssicherheit für Wolfsabschüsse eben nicht hergestellt, denn an entscheidender Stelle bleibt die Lex Wolf vollkommen vage.
Sehr geehrter Herr Steinmeier, wir appellieren eindringlich an Sie, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen. In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der Lex Wolf seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.

Ein Großteil der Deutschen begrüßt trotz des medialen Dauerfeuers gegen ‚Problemwölfe‘ noch immer die Rückkehr der Wölfe. Dies bestätigen Umfragen immer wieder. Wölfe sind zudem überhaupt nicht gefährlich für Menschen. In den 20 Jahren seit der Rückkehr der Wölfe hat es keinen einzigen Angriff eines freilebenden Wolfes auf einen Menschen gegeben.

Wölfe vermehren sich nur einmal im Jahr. Sie leben in Kleinfamilien mit Mutter, Vater, dem Wurf vom Vorjahr und den neuen Welpen zusammen, die im Frühjahr geboren werden. Wölfe sind äußerst soziale Tiere. Sie fühlen Schmerz und Freude wie wir. Die zweijährigen Jungtiere helfen oft den Eltern noch als Babysitter, bevor sie sich ein eigenes Revier suchen. Sie wandern dabei oft hunderte Kilometer weit und verlieren ihr Leben häufig im Straßenverkehr.

Wölfe halten Reh- und Hirschbestände besser im Rahmen als menschliche Jäger, da sie nicht die Starken, sondern die Schwachen, Kranken, Alten und Jungen reißen. Sie tragen dadurch zur Gesunderhaltung dieser Wildtierpopulationen und auch gesamter Ökosysteme bei.

EU-Kommissar Karmenu Vella von der EU bescheinigte Deutschland im vergangenen Jahr, dass hier bei uns noch nicht einmal der ‚günstige Erhaltungszustand‘ des Wolfes erreicht ist. Das heißt, Wölfe können noch immer sehr leicht ausgerottet werden, denn es gibt schlichtweg noch nicht genug von ihnen.

Zudem ermahnte EU-Kommissar Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaubt seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen werden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange, zu erwarten.

Die „Lex Wolf“ bietet für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen Es wird der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig werden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

Einige PolitikerInnen haben bereits angekündigt, dass ihnen die Lex Wolf nicht weit genug geht. Sie möchten mittelfristig wolfsfreie Zonen schaffen, was in eklatanter Weise gegen EU-Recht verstoßen würde. Also wird die „Lex Wolf“ noch nicht einmal eine Befriedung der Wolfsdebatte bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Sommer, Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e.V.

Ursula Ripke, Assistentin des Vorstandes Wolfsschutz Deutschland e.V.

Hier die PDF-Version des Offenen Briefs: Offener_Brief_an_Bundespräsident_Steinmeier,_17._Februar_2020

Klares Statement von Wolfsschutz Deutschland e.V. bei Podiumsdiskussion in Dinslaken: Wolfsabschüsse absolutes „No go“!

„Wolf und Lamm weiden zusammen…,“ mit diesen Worten begrüßte der Pfarrer der Kath. Gemeinde Heilig Geist in Dinslaken die Teilnehmer der Podiumsdiskussion am 08.02.20. Angeregt und initiiert durch den Filmemacher Adnan G. Köse folgten rund 150 Teilnehmer (+Podium) der Einladung ab 17.00 Uhr. Wölfin“ Gloria“, deren Abschuss per Eilantrag nach wie vor im Raum steht, war der Anlass, um Wolfsschützer und Weidetierhalter gemeinsam an einen Tisch zu holen. Zu den Podiumsteilnehmern gehörten u. a. Jos de Bruin und Gaby Steegmann von Wolves Unlimited, Eckehard Schwedhelm (Wolfsforschung), Peter Malzbender (NABU Wesel), Florian Preis (Ruhrschäferei), Maik Dünow (Schäferei Wesel) und Ulrike de Heuvel, die Wolfsteamleiterin NRW unseres Vereins Wolfschutz Deutschland e.V.

Wir stellten unsere Vereinsarbeit vor und legten unsere Position dar. Dass unsere Haltung genauso polarisiert wie der Wolf, brachten wir gleich am Anfang zum Ausdruck. Ulrike de Heuvel betonte: „Wir von Wolfsschutz Deutschland e.V. verstehen uns als Anwälte der Wölfe. Mit der gleicher Leidenschaft, mit der verantwortungsvolle Schäfer ihre Tiere schützen wollen, wollen wir die Wölfe vor erneuter Ausrottung schützen.“  Dazu würde auch die Offenlegung von Fake-News, wie z. B. durch Zaunkontrollen, gehören. Ulrike de Heuvel: „Hier gehen wir keine Kompromisse ein und wir nehmen dafür auch in Kauf, uns dadurch unbeliebt zu machen. Der Wolf hat nun mal keine eigene Stimme, also müssen wir für ihn sprechen.“ 

Ebenso machte de Heuvel noch einmal den Unterschied zu der Organisation Wikiwovles deutlich, die Weidetierhaltern ohne Gegenleistung hilft.  Wolfsschutz Deutschland e.V. gehe hier ganz bewusst einen anderen Weg, weil so mancher Weidetierhalter, der sich Zäune aufstellen ließ, gleich darauf zum nächsten Mahnfeuer rannte, um den Abschuss von Wölfen zu fordern. Ein solches Verhalten sei  völlig kontraproduktiv. Ulrike de Heuvel stellte klar, dass auch Wolfsschutz-Deutschland e.V. Hilfe beim Zaunbau anbiete. Allerdings würde sich der Verein vorher vertraglich absichern, dass eben nicht gegen Wölfe gehetzt wird.

Wölfe fressen hauptsächlich Rehe und Hirsche. Weidetiere machen nur 1,1 % ihrer Nahrung aus.

De Heuvel: „Ebenso sind wir der Überzeugung, dass kein einziger Wolf aufgrund von Rissen abgeschossen werden darf, denn Abschüsse helfen keinem Weidetierhalter wirklich weiter, sondern wecken nur Begehrlichkeiten für Tricksereien. Wie wir in diversen Zaunkontrollen nachweisen konnten, werden von bestimmten Schäfern Risse provoziert, um genau solche Abschussverfügungen zu erwirken.“ Stattdessen sollte endlich eine Weideprämie eingeführt werden. Eine solche wird weiter von der GroKo in Berlin blockiert. Die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes werde so auch keinem einzigen Schäfer helfen. Zumal oft mehr Tiere Hunden zum Opfer fallen, als durch Wölfe. Ganz abgesehen von der Anzahl an Tieren, die durch Krankheiten, Vernachlässigung und andere Ursachen zu Tode kommen. Die Politik suggeriere Weidetierhaltern, dass Abschüsse eine Lösung seien.

Podiumsdiskussion zum Thema Wolf und Weidetierhaltung. Jos de Bruin von Wolves Unlimited klärte auf.

Im Verlauf der Veranstaltung stellten Jos de Bruin und Gaby Steegmann ihre Arbeit in der Wolfssauffangstation vor und klärten fachlich über Wölfe und ihr Verhalten auf. Die Diskussionsbereitschaft an diesem Nachmittag war enorm hoch, es gab viele Wortmeldungen. Doch die Fragen an das Podium selber hielten sich in Grenzen. Trotzdem gab ein Wort das andere. So entstand zwischen Wolfsschützern und Weidetierhaltern so mancher Schlagabtausch.
Auch Kurt Opriel, Antragsteller der Abschussverfügung gegen Wölfin Gloria ergriff sichtlich verärgert das Wort. Unter anderem beschwerte er sich über die Vorwürfe und Kritiken bezüglich seines Herdenschutzes. Schließlich hätte er alles getan; die Zäune aufgerüstet und alle Vorgaben umgesetzt, die der LANUV gefordert hätte. Nun wüsste er auch nicht mehr weiter. Seine Tiere blieben bis auf weiteres eingestallt. Auf die immer wiederkehrenden Fragen nach dem Einsatz von Herdenschutzhunden, musste der Nebenerwerbsschäfer leider einräumen, dass dies bei ihm nicht umsetzbar sei, da er Hunden zwiespältig gegenüberstehe. Dass Opriel sich den Vorwürfen gegen ihn gestellt hat, ist durchaus anzuerkennen, auch die Bereitschaft nun endlich Hilfe bei der Zaunaufrüstung anzunehmen – doch leider kein Wort davon, den Eilantrag zurückzuziehen. Darauf warteten die Wolfsbefürworter an diesem Tag leider vergebens! (Anmerkung: Außerdem sind seine Zäune erst seit Kurzem aufgerüstet und die meisten Schafe sind nun sowieso eingestallt. Dieser Schäfer erhält einen vierstelligen Beitrag an EU-Subventionen für sein Hobby)
Ansonsten verlief dieser Nachmittag im Großen und Ganzen gemäßigter, als vorangegangene Veranstaltungen. Dies war mit Sicherheit auch der Verdienst von Adnan G. Köse, der bei der Moderation immer wieder zum Thema zurückführte.

Wie kann Koexistenz gelingen?

Ein großes Thema nach wie vor: Förderanträge, deren mangelnde Bearbeitung, die Finanzen und die Politik. Leider hatte Peter Schütz vom Umweltministerium abgesagt, so blieben viele Fragen leider unbeantwortet.

Der Filmemacher Adnan G. Köse hatte zur Podiumsdiskussion nach Dinslaken eingeladen.

Maik Dünow von der Schäferei Wesel betonte, „er sei nicht gegen den Wolf, nur für seine Schafe“ (Anmerkung: Was auch immer das heissen mag). Er wollte wissen, was Wolfsschützer denn schon finanziell für Gloria getan hätten und schlug deshalb eine Patenschaft für Herdenschutzhunde, anstatt für Wölfe, die niemandem gehörten, vor.  (Anmerkung: Was hat Herr Dünow denn schon an Natur- und Wolfsschutz gespendet?  Seine Forderungen sollte Maik Dünow an die Landesregierung in NRW richten, denn in anderen Bundesländern werden auch bereits Herdenschutzhunde bezahlt. Wir von Wolfsschutz Deutschland e.V. fordern zudem seit zwei Jahren von der Bundesregierung, doch endlich eine bundesweite Lösung zu finden, in der ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt wird. Dadurch könnte überall unbürokratisch gefordert und gefördert werden. Dies würde dann auch Schäden von wandernden Jungwölfe abdecken. Außerdem ist von Berufsschäfern schon ein gewisser Eigenanteil als Unternehmer zu erwarten.  Zumal Schäfer Dünow im vergangenen Jahr fast 150.000 Euro an EU-Subventionen erhalten hat.  Unternehmer anderer Branchen werden hier vielleicht fassungslos mit dem Kopf schütteln)

Auch Florian Preis von der Ruhrschäferei meinte, dass er zwar nicht unbedingt ein “ Wolfsfan“ sei, wie die Wolfsschützer, doch suche er nach anderen Lösungswegen als den Abschuss der Wölfin. Im Gegenteil, er betonte lautstark, dass auch der Wolf das Recht habe, hier zu leben. Er glaube an die Koexistenz zwischen Wölfen und Schafen.  Ferner gab es Kritik an der angeblich viel zu späten Reaktion aus der politischen Ebene. Schon vor 20 Jahren hätte man sich adäquat auf die zu erwartende Situation einstellen müssen.
Pufferzonen hin, Fördergelder her…, auch dazu bezog unser Verein Stellung. Warum wird nicht ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt? Das würde sicherlich vieles vereinfachen.

Auch Peter Malzbender (NABU Wesel) betonte nochmals, dass der Lebensraum für Wölfe hier mehr als gegeben sei, und gab zu bedenken,  dass nur etwa 1% der Nutztiere im Kot der Wölfe wiedergefunden wird.

Die Wolfsteamleiterin NRW unseres Vereins  Wolfssschutz Deutschland e.V. , Ulrike de Heuvel, stellte die Position unseres Vereines auf der Veranstaltung dar.

Und das Fazit der Veranstaltung? Die Unbelehrbaren und Beratungsresistenten erreichte man natürlich auch diesmal nicht. Dennoch gibt es durchaus die Bereitschaft, sich weiter zu treffen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Vor allem aber, um der Politik gemeinsam auf die Füße zu treten – wir für die Wölfe und die Weidetierhalter für ihre Schafe…!

(Ulrike de Heuvel und Cordula Oppermann)

 

Grausame Tötung einer Jungwölfin: 10.000 Euro Belohnung für die Ergreifung des Täters ausgesetzt

Grausame Tötung einer Jungwölfin: 7000 Euro Belohnung für die Ergreifung des Täters ausgesetzt
Schon wieder ist in Sachsen ein Wolf erschossen und dann im Tagebausee Mortka versenkt worden. Dieses Mal handelt es sich um eine einjährige Wölfin (Foto: Symbolbild)

Pressemitteilung, 11. Juli 2018

Landkreis Bautzen- Zusammen mit einem Fördermitglied und der Facebookgruppe „Wolf Ja bitte“ hat der Verein Wolfsschutz-Deutschland eine Belohnung in Höhe von 7000 Euro für die Ergreifung des Täters ausgesetzt, der die am Tagebausee Mortka im Landkreis Bautzen aufgefundene Wölfin erschossen hat. Diese Belohnung wurde heute durch einen Jäger noch einmal aufgestockt und sie beträgt jetzt 10.000 Euro. Zugleich erstattet der Verein Anzeige gegen Unbekannt wegen des Verstoßes gegen das Natur- und Tierschutzgesetz und EU-Gesetze.

Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland: „7.000 Euro Belohnung sollten helfen, Mitwissenden die Zunge zu lockern“. Eine genaue Untersuchung im Institut für Zoo – und Wildtierforschung in Berlin hatte ergeben,  dass es sich um eine einjährige Wölfin handelt, die durch Schüsse getötet wurde.

Die brutale Tötung der Jungwölfin,  bei der zudem Löcher im Brustraum festgestellt und um den Bauch herum ein Strick gefunden worden sei, müsse nach Aussage von Sommer mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.

Sommer: „Hier wird wieder einmal deutlich, dass nicht der Wolf die Bestie ist, sondern der Mensch.“ Seit 2009 handle es sich bereits um den achten Wolf, dessen Leben von einem Menschen ausgelöscht worden sei. Sieben Tiere seien illegal erschossen und ein Wolf absichtlich überfahren worden. Dabei seien dies nur die offiziellen Zahlen, die Dunkelziffer sei wahrscheinlich drei Mal so hoch. Gleichzeitig teilte Sommer mit, dass der Verein Wolfsschutz-Deutschland in Sachsen mit Antiwilderer-Patrouillen begonnen habe, um weitere illegale Wolfstötungen zu verhindern.

Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe des Tagebausees beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen habe, sollte er die Person bei der Polizei in Bautzen oder das Kontaktformular auf der Webseite www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt melden.
Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

 

Aufruf zur illegalen Tötung? Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige gegen Wendelin Schmücker

Pressemitteilung

13.10. 2017

„Die Äußerung  >Wolfsmanagement funktioniert nur mit dem Gewehr< , die Wendelin Schmücker in einer öffentlichen Kreistagssitzung im niedersächsischen Nendorf geäußert hat, ist schon als kriminell zu bezeichnen“ , so Wolfgang Riether, Vorsitzender des Vereins „Wolfsschutz Deutschland“ in Pro Naturschutz Sachsen e.V.  Der Verein Wolfsschutz Deutschland hat jetzt Anzeige gegen ihn erstattet.  

Kurze Zeit nach Schmückers Statement wurde bei Vreschen-Bokel im Landkreis Ammerland ein mit einer Schusswaffe getöteter Wolf in einem Maisfeld gefunden. Riether: „Da kann man sich schon fragen, ob jemand die Äußerung Schmückers einfach mal in die Tat umgesetzt hat.“

Als  Sprecher der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, der sich auch zur Aufgabe gemacht habe, Tiere zu schützen und eine Vorbildfunktion auszuführen, müsste Schmücker nach Ansicht von Riether mit gutem Beispiel vorangehen und mit endlich damit aufhören, Hass gegen den Wolf zu schüren. Seine Äußerungen, wie „Eine historische Leistung sei es gewesen, dass in Deutschland einst die Ausrottung der Wölfe glückte“ (Zitat aus dem „Spiegel“), führe eindringlich vor Augen, wie ernst ihm der Satz sei, den er in der Kreistagssitzung von sich gegeben habe.

Der Wolf, so Riether, sei nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliege die Umsetzung dem Bundesnaturschutzgesetz.

Riether: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist damit sogar eine besonders streng geschützte Art. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.“

Weidetierhalter müssten sich eben darauf einstellen, dass der Wolf wieder da sei. Mit Nutztieren Geld verdienen wollen, aber seine Tiere ungeschützt weiden zu lassen, sei einfach nur fahrlässig.  Oftmals seien es auch streunende Hunde, die für Risse verantwortlich seien, aber das ließen Wolfsgegner wie Schmücker bewusst außer Acht.

Seit dem Jahr 2000 seien  nur rund 3.500 Nutztiere von Wölfen in Deutschland gerissen worden,  also 205 pro Jahr im Schnitt.  Riether: „Damit bleiben die durch Wölfe entstehenden Schäden weit unter den Verlusten, die Nutztierhalter durch andere Einflüsse (Unfälle) oder natürliche Gegebenheiten (Krankheiten) verlieren. “ Und Schäfer würden für jedes Tier, das sie durch Wolfsrisse verlieren obwohl es gut geschützt sei, eine Entschädigung erhalten.

Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige wegen des erschossenen Wolfs bei Vreschen-Bokel in Niedersachsen

Pressemitteilung

11. Oktober 2017

Der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ in Pro Naturschutz Sachsen e.V. hat  heute (Mittwoch, 11. Oktober 2017) Anzeige gegen Unbekannt  bei der Polizei Niedersachsen gestellt wegen des erschossenen Jungwolfs, der in der Nähe von Vreschen-Bokel in Niedersachsen in einem Maisfeld aufgefunden wurde.

Dazu Vereinsvorsitzender Wolfgang Riether: „Das ist einfach nur verwerflich, wie Wolfshasser artgeschützte Tiere einfach abknallen“.  Wölfe seien nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Die Abkommen, so Riether, seien völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliege die Umsetzung dem Bundesnaturschutzgesetz.

Der Wolf stehe im Anhang IV der FFH Richtlinien und sei somit sogar eine besonders streng geschützte Art.

Er hoffe, dass der Täter von der Polizei ermittelt werden könne. Die Tatsache, dass es sich in Niedersachsen bereits um den vierten Fall einer illegalen Tötung eines streng geschützten Wolfs seit 2003 handle, sei besonders erschreckend. Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/totfunde-nach-bundeslaendern?Ursachen=1 Insgesamt, so Pressesprecherin Brigitte Sommer, handle es sich bundesweit schon um den 26. Wolf, der illegal getötet worden sei. Sommer: „Es kann nicht sein, dass so gut wie alle Täter bislang ungestraft davon gekommen sind. Von einer Dunkelziffer, die sicher noch um ein Vielfaches höher ist, ganz zu schweigen.“

Riether äußerte auch Unverständnis darüber, dass sich die Politik in Niedersachsen öffentlich nicht ausreichend gegen dieses gesetzwidrige Handeln zu Wort meldet. Riether: „Bedauern zu äußern bringt gar nichts, die verantwortlichen Politiker müssen endlich einmal klar zum Ausdruck bringen, dass das rechtswidrige Töten von Wölfen eine Straftat ist.“  Dieses Töten sei kein „Kavaliersdelikt“, sondern sehe nach dem Bundesnaturschutzgesetz  eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer hohe Geldstrafe vor.