Ein Verrat an der Natur: EU-Herabstufung des Wolfsschutzes bedroht unsere Wölfe – Wir kämpfen weiter!

Die Entscheidung des Europäischen Rates vom 5. Juni 2025, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, ist ein schwerer Rückschlag für den Artenschutz in Europa. Diese Änderung der Lebensraumrichtlinie, im Einklang mit der im Dezember 2024 überarbeiteten Berner Konvention, gibt Mitgliedstaaten mehr Flexibilität für Abschüsse und gefährdet den Fortbestand des Wolfs. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilen diesen politisch gesteuerten Angriff auf die Biodiversität und rufen alle Naturfreunde auf, sich für unsere Wölfe einzusetzen und wir werfen einen Blick auf die Hintermänner dieser fatalen Entscheidung.

Ein erneut schwarzer Tag für unsere Wölfe. Der Rechtsakt tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Beispielfoto Wolf.

 

Teil einer größeren Agenda

Die Herabstufung ist kein Zufall, sondern Teil einer gezielten politischen Agenda, die von der Agrar- und Jagdlobby vorangetrieben wird. Unterstützt von COPA-COGECA und Jägerverbänden, hat die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen diesen Kurs eingeschlagen, um wirtschaftlichen Interessen Vorrang vor dem Naturschutz zu geben. Der vielzitierte Wolfsangriff auf von der Leyens Pony 2022 war kein persönlicher Antrieb, sondern ein willkommenes Narrativ, das in diese Agenda eingebettet wurde, um die öffentliche Meinung gegen den Wolf zu wenden. Die Kommission nutzt solche Einzelfälle, um den Eindruck zu erwecken, der Wolf sei eine Bedrohung, die entschärft werden müsse.

Wissenschaft wird ignoriert

Die Grundlage für die Herabstufung – ein von der EU-Kommission in Auftrag gegebener Bericht – ist wissenschaftlich unhaltbar. Ohne Peer-Review und von über 700 Wissenschaftlern sowie IUCN-Spezialisten als unzureichend kritisiert, dient er allein politischen Zwecken. Der Wolf ist in vielen Regionen Europas, einschließlich Teilen Deutschlands, weiterhin gefährdet. Die Behauptung eines „günstigen Erhaltungszustands“ ist ein Trugschluss, der die prekäre Lage regionaler Populationen, etwa in Thüringen mit nur zwei Rudeln, ignoriert. Die Intransparenz der Berner Konvention und die Passivität vieler Mitgliedstaaten haben diesen Rückschritt aber erst ermöglicht.

Unsere Warnungen bestätigt

Bereits vor Jahren haben wir bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. gewarnt, dass die Erklärung eines „günstigen Erhaltungszustands“ in Deutschland als Vorwand genutzt werden soll, um die Jagd auf Wölfe zu legalisieren. Diese Befürchtungen werden nun Realität: Der FFH-Bericht 2025 könnte diesen Status ausrufen, obwohl die Datenlage lückenhaft ist. In Niedersachsen spricht Umweltminister Christian Meyer von 44 Rudeln als ausreichend, während Jäger, die am Wolfsmonitoring beteiligt sind, klare Interessenkonflikte haben. Dieses politisch gelenkte Monitoring ist ein Skandal, der den Wolf ins Visier der Jäger treibt.

Die Wahrheit hinter den Zahlen

Die EU verweist auf eine Zunahme der Wolfspopulation von 11.193 im Jahr 2012 auf 20.300 im Jahr 2023 und spricht von 65.500 Nutztierrissen jährlich. Doch Wolfsangriffe machen nur 0,07 % der Verluste bei Schafen und Ziegen aus und die EU finanziert bereits Präventionsmaßnahmen und Entschädigungen über GAP-Mittel. In Deutschland leben die Rudel hauptsächlich in Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen, doch regionale Bestände, wie in Bayern, NRW, Hessen oder Thüringen sind fragil. Illegale Tötungen, wie in der Rhön oder in NRW, sowie in Sachsen, wo ganze Rudel verschwinden, zeigen, dass der Wolf mehr Schutz braucht, nicht weniger.

Ein Angriff auf die Biodiversität

Die Herabstufung ist ein gefährlicher Präzedenzfall, der die Jagd auf andere geschützte Arten erleichtern könnte. Der Wolf ist ein Schlüsselakteur in unseren Ökosystemen, der die Biodiversität fördert, indem er Wildpopulationen reguliert. Die Entscheidung widerspricht den Biodiversitätszielen der EU und dem europäischen Recht, das wissenschaftlich fundierte Entscheidungen verlangt. Einige Mitgliedstaaten planen, den strengen Schutzstatus beizubehalten, doch der Druck der Lobby bleibt groß.
Beispielfoto Wolfswelpen.

Die Hintermänner

Die Federation of Associations for Hunting and Conservation of the EU (FACE) ist der europäische Dachverband für Jagdverbände und repräsentiert die Interessen von rund 7 Millionen Jägern in Europa.
FACE ist ein Zusammenschluss von 36 nationalen Jagdverbänden aus 27 EU-Mitgliedstaaten sowie weiteren Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Norwegen und der Schweiz. Zu den prominenten Mitgliedsorganisationen gehören:
  • Deutscher Jagdverband (DJV): Vertritt etwa 450.000 Jäger in Deutschland (außer Bayern, wo der Bayerische Jagdverband aktiv ist).
  • Zentralstelle österreichischer Jagdverbände: Repräsentiert Jäger in Österreich, wo alle Jagdkarteninhaber automatisch Mitglieder sind.
  • Fédération Nationale des Chasseurs (FNC): Der französische Jagdverband mit über 1 Million Mitgliedern.
  • Jagdverbände in Italien, Spanien, Kroatien, Rumänien und anderen Ländern, die jeweils nationale Interessen vertreten und eng mit FACE zusammenarbeiten.
Diese Mitgliedsverbände bilden die Basis von FACE und tragen durch Mitgliedsbeiträge und gemeinsame Projekte zur Finanzierung bei. FACE vertritt ihre Interessen auf EU-Ebene, etwa in Brüssel, wo die Organisation ein Büro unterhält.
Die operative und strategische Leitung von FACE liegt bei einem gewählten Vorstand und einem professionellen Sekretariat:
  • Präsident: Seit 2017 ist Torbjörn Larsson (Schweden) Präsident von FACE. Er ist nicht nur Präsident von FACE und der Nordic Hunters’ Alliance, sondern auch ein schwedischer Geschäftsmann und Jäger mit langjähriger Erfahrung in der Jagdpolitik und EU-Lobbyarbeit. Er hat für die Swedish Association for Hunting and Wildlife Management und Swedish Aluminium gearbeitet und setzt sich für flexiblere Regelungen im „Wolfsmanagement“ ein.
  • Ludwig Willnegger wuchs auf einem Bauernhof in Bayern auf, hat einen Jagdschein seit seinem 16. Lebensjahr und kommt aus einer Familie mit Jagdtradition – leitet das Sekretariat in Brüssel und koordiniert die Lobbyarbeit. Er ist ein zentraler Ansprechpartner für politische Entscheidungsträger.
  • Vorstand: Besteht aus Vertretern verschiedener Mitgliedsverbände, die regelmäßig über die Strategie und Prioritäten von FACE entscheiden. Die Vorstandsmitglieder kommen aus Ländern wie Deutschland, Frankreich, Italien und anderen.
Die Führung von FACE arbeitet eng mit den Mitgliedsverbänden zusammen, um eine einheitliche Position zu Themen wie Wolfsmanagement, Waffenrecht und Biodiversitätspolitik zu entwickeln.
FACE finanziert sich hauptsächlich durch:
  • Mitgliedsbeiträge: Nationale Jagdverbände zahlen Beiträge basierend auf ihrer Größe und Mitgliederzahl. Der DJV und die FNC sind aufgrund ihrer Größe bedeutende Geldgeber.
  • EU-Förderprogramme: FACE erhält teilweise Mittel aus EU-Programmen, etwa für Projekte im Bereich Biodiversität und Naturschutz. Auf der Website von FACE wird betont, dass die Organisation an EU-finanzierten Projekten wie „Biodiversity, Hunting, Countryside“ beteiligt ist. Ein Widerspruch in sich.
  • Private Spenden und Sponsoring: Es gibt Hinweise, dass jagdnahe Unternehmen, etwa aus der Waffen- oder Outdoor-Industrie (z. B. Blaser, Sauer), FACE unterstützen könnten, obwohl konkrete Sponsoren nicht öffentlich detailliert aufgelistet sind.
  • Veranstaltungen und Mitgliedsaktivitäten: Einnahmen aus Konferenzen, Workshops und Jagdveranstaltungen tragen ebenfalls zur Finanzierung bei.
Die genaue Finanzstruktur ist nicht vollständig transparent, da FACE als gemeinnützige Organisation nicht verpflichtet ist, detaillierte Finanzberichte öffentlich zu machen. Kritiker wie Green Impact und auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.werfen FACE vor, durch die Unterstützung der Waffenindustrie und anderer kommerzieller Akteure Interessenkonflikte zu haben.
Verwaiste Welpen und zerschossene Familienstrukturen werden für viel Leid und mehr Weidetierrisse führen. © Brigitte Sommer
FACE ist in ein breites Netzwerk eingebunden, das ihren Einfluss in Brüssel und international stärkt:
  • Politische Kontakte: FACE arbeitet eng mit EU-Institutionen wie der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europarat zusammen. Sie ist im EU-Transparenzregister eingetragen und führt regelmäßige Lobbygespräche, etwa zur Lebensraumrichtlinie oder zur Berner Konvention.
  • Zusammenarbeit mit Agrarverbänden: FACE kooperiert mit COPA-COGECA, dem Dachverband der europäischen Landwirte, insbesondere in der Wolfsdebatte, da beide Gruppen eine Reduzierung der Wolfspopulation fordern. Diese Allianz war maßgeblich an der Herabstufung des Wolfsschutzes beteiligt.
  • International Union for Conservation of Nature (IUCN): Als Mitglied der IUCN gewinnt FACE Glaubwürdigkeit im Naturschutzbereich, obwohl ihre Positionen (z. B. zur Wolfsjagd) oft mit denen von kleinen Naturschutzorganisationen kollidieren.
  • Waffenindustrie: FACE setzt sich für ein liberales EU-Waffenrecht ein, was sie mit Akteuren aus der Waffenindustrie wie Herstellern (z. B. Blaser, Merkel) oder Händlern verbindet. Konkrete Namen von Sponsoren werden jedoch selten öffentlich genannt.
  • Regionale und lokale Akteure: In Ländern wie Deutschland (DJV, Bayerischer Jagdverband), Österreich (Jagd Österreich) oder der Schweiz (Schweizerischer Alpwirtschaftlicher Verband) unterstützen regionale Jägergruppen die Ziele von FACE, etwa durch Kampagnen für ein „praktikables Wolfsmanagement“.
FACE hat maßgeblich die Herabstufung des Wolfsschutzes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der Berner Konvention (Dezember 2024) und der EU-Lebensraumrichtlinie (Juni 2025) unterstützt. Die Organisation argumentiert, dass die wachsende Wolfspopulation (20.300 Wölfe in der EU, 2023) Konflikte mit Landwirten und Jägern verursacht und ein reguliertes Management notwendig ist. Kritiker wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. und Green Impact werfen FACE vor, wissenschaftliche Fakten zu ignorieren und die Interessen der Jagd- und Agrarlobby über den Naturschutz zu stellen. Insbesondere die enge Zusammenarbeit mit COPA-COGECA und die Unterstützung durch konservative Politiker (z. B. CDU/CSU, FDP) haben den politischen Druck für die Herabstufung verstärkt.

Wer steht letztlich hinter FACE?

Hinter FACE stehen in erster Linie die nationalen Jagdverbände und ihre Mitglieder, also Millionen von Jägern in Europa, die durch Beiträge und Engagement die Organisation tragen. Die Führung (Torbjörn Larsson, Ludwig Willnegger) koordiniert die Lobbyarbeit, während Agrarverbände wie COPA-COGECA und möglicherweise Teile der Waffenindustrie als strategische Partner agieren. Politische Unterstützung kommt von Parteien, die angeblich ländliche Interessen vertreten, wie CDU/CSU, FDP oder in anderen Ländern konservative und liberale Kräfte.

Wahre Probleme der Landwirtschaft – Warum die Wolfsjagd ablenkt

Die Herabstufung des Wolfsschutzes in der EU lenkt von den tatsächlichen Herausforderungen der Landwirtschaft ab, die Landwirte weitaus stärker betreffen als Wolfsangriffe (nur 0,07 % der Nutztierverluste).
Strukturwandel und wirtschaftlicher Druck: Sinkende Marktpreise, steigende Produktionskosten (z. B. für Dünger, Energie) und ungleiche Agrarsubventionen bedrohen kleine und mittlere Betriebe. Viele Landwirte kämpfen mit der Rentabilität, besonders in der Weidetierhaltung.
  • Landnutzungskonflikte: Umwidmungen von Agrarflächen für Infrastruktur (z. B. Windparks, Autobahnen) oder Naturschutzgebiete schränken die verfügbare Fläche ein. Landwirte werden durch solche Maßnahmen eingeschränkt, immer mehr könnte es sich auch um direkte Enteignungen drehen.
  • Konkurrenz durch Fleischalternativen: Der Markt für 3D-gedrucktes und pflanzliches Fleisch wächst (Prognose: 504,88 Mrd. USD bis 2030). Dies bedroht die traditionelle Viehzucht, da Verbraucher zunehmend nachhaltige Alternativen bevorzugen, während Landwirte oft nicht auf diese Märkte vorbereitet sind.
  • Klimaschutzhandel und Regulierungen: Strenge Umweltauflagen (z. B. Dünge- und Pestizidverordnungen) erhöhen die Kosten und erfordern Anpassungen, die kleine Betriebe überfordern können. CO2-Auflagen verschärfen die Lage.
  • Abhängigkeit von globalen Märkten: Landwirte stehen im Wettbewerb mit billigen Importen und großen Agrarkonzernen, die durch Investoren wie BlackRock unterstützt werden. Dies drängt kleinere Betriebe an den Rand.
  • Waldrodungen verschärfen die Krise der Landwirtschaft durch Verlust von Biodiversität und Wasserrückhalt. Zusammen mit wirtschaftlichem Druck, Landnutzungskonflikten, strengen Regulierungen und Konkurrenz durch Fleischalternativen sind sie ein zentrales Problem, das dringende Maßnahmen erfordert. Die Wolfsjagd löst keines dieser Probleme, sondern lenkt von Lösungen wie nachhaltiger Landwirtschaft, Bodenschutz und echten Wäldern statt Plantagen ab.
Die Wolfsdebatte, angeführt von der Jagdlobby (FACE, DJV) und Agrarverbänden (COPA-COGECA), schafft ein Feindbild, das die strukturellen Probleme der Landwirtschaft überdeckt. Herdenschutzmaßnahmen, finanziert durch EU-GAP-Mittel, sind effektiver als Jagd und Wölfe fördern nicht nur Biodiversität, indem sie Wildschäden reduzieren, sie sind Teil unserer Natur. Die Fokussierung auf den Wolf verhindert Lösungen wie Förderung nachhaltiger Anbaumethoden, Umschulung für neue Märkte oder bessere Entschädigungen.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Die Klage von Green Impact: Ein Hoffnungsschimmer

Die Klage von Green Impact und ihren Partnern vor dem EuGH ist ein entscheidender Schritt, um den Wolf zu schützen. Die Organisationen argumentieren, dass die Herabstufung nicht nur wissenschaftlich unbegründet ist, sondern auch gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und das EU-Recht verstößt. Der EuGH hat bereits 2024 klargestellt, dass Abschüsse nur bei einem nachweislich günstigen Erhaltungszustand erlaubt sind – eine Voraussetzung, die in vielen Regionen, etwa in der kontinentalen Region Europas, nicht gegeben ist. Die Kläger verweisen zudem auf Verfahrensfehler und die Intransparenz der Berner Konvention, die durch die eilige Abstimmung ohne ausreichende wissenschaftliche Prüfung gekennzeichnet war.
 Über die Möglichkeiten, die es jetzt in Deutschland gibt, berichteten wir hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/05/18/der-wolf-und-der-schutz-ein-gerichtsfall-in-europa/

Unser Aufruf

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordern ein Moratorium für die Herabstufung, bis über die Klage entschieden ist, sowie eine lückenlose Aufklärung darüber, wie diese Abstimmung so zustande kommen konnte. Wir fordern ein EU-weites, unabhängiges Wolfsmonitoring, Der Wolf ist kein Problem, sondern ein unverzichtbarer Teil unserer Natur.  Unabhängig, unbeugsam, immer an der Seite der Wölfe!

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt die rücksichtslose Herabstufung des Wolfsschutzes als politische Willkür

Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten im COREPER I Meeting vom 16. April 2025, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, auf das Schärfste. Diese rein politische Entscheidung, die jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehrt, ist ein unverantwortlicher Angriff auf den Wolf und die Biodiversität Europas. Sie ignoriert die überwältigende Unterstützung der Bevölkerung für den strengen Schutz des Wolfs und verschärft die ohnehin dramatische Lage, in der Wölfe bereits jetzt in großem Stil illegal abgeschossen werden. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft das EU-Parlament auf, diesen skandalösen Rückschritt im Mai 2025 zu stoppen.

Eckdaten der Entscheidung

Die Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) billigten am 16. April 2025 das Mandat des Rates, den Schutzstatus des Wolfs in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von Anhang IV („streng geschützt“) auf Anhang V („geschützt“) herabzustufen. Diese Änderung folgt der Anpassung der Berner Konvention, die am 7. März 2025 in Kraft trat und den Wolf von Anhang II auf Anhang III herabstufte. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung von Wolfspopulationen zu geben, um sozioökonomische Herausforderungen, insbesondere Schäden an Nutztieren, zu minimieren. Das EU-Parlament soll im Mai 2025 über die Änderung entscheiden. Mitgliedstaaten können strengere nationale Schutzmaßnahmen beibehalten.
Wenn, wie bislang, das Monitoring in Deutschland überwiegend in den Händen der Jägerschaft bleibt – einer Gruppe, die sich für den Abschuss der Wölfe einsetzt – sind keine genauen Daten zu erwarten, ja es ist zu befürchten, dass die Zahlen künstlich hoch gesetzt werden, um einen „günstigen Erhaltungszustand“ erreichen zu können, während in Wahrheit die Wölfe im großen Stil illegal verfolgt werden.
Bald kommt die nächste Generation Wolfswelpen auf die Welt. In welche Zukunft sie hinein geboren werden, entscheiden wir alle. © Brigitte Sommer

Politische Willkür ohne wissenschaftliche Grundlage

Die Herabstufung des Schutzstatus ist ein rein politischer Akt, der sich in keiner Weise auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützt. Die Wolfspopulation in der EU (ca. 20.300 Tiere, Stand 2023) ist trotz ihres Wachstums ökologisch und genetisch anfällig. Studien belegen, dass der Wolf als Schlüsselart eine unverzichtbare Rolle in Ökosystemen spielt, indem er Wildbestände reguliert und die Biodiversität fördert. Die Behauptung, eine Herabstufung sei notwendig, um Konflikte mit Landwirten zu lösen, ist ein populistischer Vorwand, der die wissenschaftliche Realität ignoriert. „Diese Entscheidung ist ein unverantwortlicher Kniefall vor Lobbyinteressen, der die Zukunft des Wolfs in Europa gefährdet“, sagt Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. Sommer: „Es gibt keinerlei Beweise dafür, dass Abschüsse die Konflikte mit Nutztieren reduzieren. Im Gegenteil: Sie destabilisieren Wolfsrudel und verschärfen das Problem.“

Illegale Tötungen: Der Wolf ist bereits bedroht

Bereits jetzt werden Wölfe in großem Stil illegal abgeschossen. Berichte aus Deutschland und anderen EU-Ländern zeigen, dass vorsätzliche kriminelle Tötungen ein massives Problem darstellen. In Deutschland wurden in den letzten Jahren immer wieder Wölfe tot aufgefunden – oft Opfer von Gift, Fallen oder Schüssen. Diese illegale Verfolgung schwächt die Population und macht den strengen Schutzstatus umso dringlicher. Die Herabstufung des Schutzstatus sendet ein fatales Signal: Sie legitimiert indirekt die Tötung von Wölfen und könnte die Wilderei weiter anheizen. „Der Wolf wird bereits gnadenlos verfolgt“, betont Sommer. „Anstatt den Schutz zu schwächen, müssen wir ihn stärken, um diese Beutegreifer vor dem Aussterben zu bewahren.“

Prävention statt Abschuss

Die Schäden an Nutztieren, die als Rechtfertigung für die Herabstufung angeführt werden, sind lösbar – und zwar ohne den Wolf zu opfern. Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune, Schutzhunde und verbesserte Stallungen haben sich als hochwirksam erwiesen. EU-Förderprogramme und Entschädigungen für Landwirte sind bereits verfügbar und müssen konsequent ausgebaut werden. Anstatt den Wolf zum Sündenbock zu machen, sollte die EU in nachhaltige Koexistenzlösungen investieren. Die Herabstufung droht einen uneinheitlichen Flickenteppich an Regelungen zu schaffen, der den europaweiten Schutz des Wolfs untergräbt und die illegale Jagd erleichtert.

Dringender Appell an das EU-Parlament

Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert das Europäische Parlament auf, die Änderung der FFH-Richtlinie im Mai 2025 entschieden abzulehnen. Wir appellieren an alle umweltbewussten Abgeordneten, sich gegen diesen Angriff auf den Naturschutz zu stellen. Eine Umfrage der EU-Kommission zeigte, dass 71 % der Europäer den strengen Schutzstatus des Wolfs unterstützen – die Politik darf diese Mehrheit nicht ignorieren. Der Wolf ist kein Feind, sondern ein unverzichtbarer Teil unserer Natur, der unseren Schutz verdient.
Wolfsmutter mit Welpen. ©Brigitte Sommer

 

Unsere Forderungen

  1. Beibehaltung des strengen Schutzstatus: Der Wolf muss in Anhang IV der FFH-Richtlinie bleiben, um sein Überleben zu sichern.
  2. Bekämpfung illegaler Tötungen: Strengere Strafen und bessere Überwachung, um Wilderei und illegale Jagd zu stoppen.
  3. Investitionen in Prävention: EU-weite Förderung von Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungen für Landwirte, um Konflikte nachhaltig zu lösen.
  4. Wissenschaft statt Populismus: Entscheidungen über den Artenschutz müssen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, nicht auf politischen Interessen.
  5. Bildung und Aufklärung: Öffentlichkeitsarbeit, um die ökologische Bedeutung des Wolfs zu vermitteln und Vorurteile abzubauen.
  6. Gründung von Ermittlungseinheiten zur Wildtierkriminalitätsbekämpfung, die nicht Regierungen untergeordnet sind.
  7. Das Wolfsmonitoring europaweit aus den Händen der Hobbyjäger nehmen und einer bürgerfinanzierten NGO übertragen.

Gemeinsam für den Wolf

Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft alle Naturschutzorganisationen, Bürgerinnen und Bürger sowie politische Entscheidungsträger auf, sich gegen die Zerstörung des Wolfsschutzes zu wehren. Lassen wir nicht zu, dass der Wolf für politische Zwecke geopfert wird. Unterstützen Sie unsere Kampagne unter http://www.change.org/wolfsschutz, unterschreiben Sie unsere Petition und setzen Sie ein Zeichen für den Wolf!

Hintergrund:

Nächste Schritte im Europäisches Parlament: Das EU-Parlament plant, im Mai 2025 seine Position zu verabschieden. Wenn diese Position mit dem Mandat des Rates übereinstimmt, wird der Rat die Änderungsrichtlinie formell verabschieden. Sollte das Parlament Änderungen vorschlagen, könnte es zu Verhandlungen im Trilog-Verfahren kommen. Nationale Flexibilität: Mitgliedstaaten können den Wolf weiterhin als „streng geschützt“ in ihrer nationalen Gesetzgebung führen, was bedeutet, dass Länder wie Deutschland, Italien oder Polen strengere Schutzmaßnahmen beibehalten können, wenn sie dies wünschen.
Erhaltungspflichten: Trotz der Herabstufung müssen die Mitgliedstaaten den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherstellen, was Überwachungsmaßnahmen und gegebenenfalls temporäre oder lokale Jagdverbote beinhaltet.  Kontext zur Berner Konvention: Die Änderung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ (Anhang II) auf „geschützt“ (Anhang III) wurde am 6. Dezember 2024 vom Ständigen Ausschuss der Berner Konvention beschlossen und trat am 7. März 2025 in Kraft, da weniger als ein Drittel der 50 Vertragsparteien (17) Einspruch erhoben haben. Dies war die Voraussetzung für die Anpassung der EU-Gesetzgebung. Begründung: Die wachsende Wolfspopulation (von 11.193 im Jahr 2012 auf 20.300 im Jahr 2023) und die damit verbundenen sozioökonomischen Herausforderungen, insbesondere Schäden an Nutztieren, hätten die Änderung gerechtfertigt.
Bei dem Meeting wurde eine qualifizierte Mehrheit erreicht. Das Dossier wird nun an das EU-Parlament weitergeleitet, mit einer geplanten Entscheidung im Mai 2025. Der „runde Tisch“ und die informelle Konsultation scheinen durch die Zustimmung im COREPER abgedeckt zu sein. Das EU-Parlament könnte aber noch eine andere Position einnehmen. Dies könnte die Verabschiedung verzögern oder zu Änderungen führen.
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Nein, eine Jagd auf Wölfe in Brandenburg kann nicht starten!

Viele Wolfsfreunde sind entsetzt.  Ein dpa-Artikel suggeriert, dass mit der Aufnahme ins Jagdrecht, die Jagd auf Wölfe in Brandenburg begonnen werden könnte. Aber nein, die Jagd auf Wölfe kann in Brandenburg nicht einfach beginnen, selbst wenn der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention herabgesetzt wurde und die FFH-Richtlinie angepasst werden sollte. Es gibt mehrere rechtliche und praktische Hürden, die überwunden werden müssen, bevor eine Bejagung möglich wäre. Hier eine Analyse.

Im dpa-Artikel steht folgendes: „Die Brandenburger Landesregierung plant eine Bundesratsinitiative zu einer stärkeren Entnahme von Wölfen. Die Bundesregierung werde darin aufgefordert, eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht vorzubereiten, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Durch gesetzliche Änderungen solle auch in Brandenburg der Wolfsbestand begrenzt werden.“

 

Beispielfoto Wölfe.

 

Die Initiative zeigt, dass Brandenburg auf Bundesebene Druck machen will, um die rechtlichen Hürden für eine Wolfsjagd zu senken. Aktuell (Stand März 2025) ist der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die EU-FFH-Richtlinie streng geschützt, auch wenn die Berner Konvention den Schutzstatus kürzlich auf Anhang III (geschützt, aber Entnahme möglich) herabgesetzt hat. Damit die Aufnahme ins Jagdrecht wirksam wird, müssten jedoch:
  1. Die FFH-Richtlinie den Wolf von Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (Entnahme erlaubt) verschieben – das erfordert EU-weite Zustimmung.
  2. Das BNatSchG entsprechend angepasst werden, was die Bundesregierung umsetzen müsste.
Die Berner Konvention hat den Schutzstatus des Wolfs zum 6. März 2025 von Anhang II (streng geschützt) auf Anhang III (geschützt) herabgesetzt. Das bedeutet, dass das grundsätzliche Tötungsverbot auf internationaler Ebene aufgehoben ist, allerdings bleibt der Wolf weiterhin eine geschützte Art. Diese Änderung allein reicht jedoch nicht aus, um die Jagd in Deutschland oder speziell in Brandenburg sofort zu ermöglichen, da die EU und die nationalen Gesetze maßgeblich sind.
Die EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist die entscheidende Rechtsgrundlage auf EU-Ebene. Solange der Wolf dort in Anhang IV (streng geschützt) bleibt, gilt weiterhin ein striktes Tötungsverbot mit nur wenigen Ausnahmen. Eine Herabsetzung in Anhang V (geschützt, Entnahme möglich) erfordert die einstimmige Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten. Selbst wenn dies gelingt, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der „günstige Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation gewahrt bleibt – eine Voraussetzung, die vor jeder Jagd überprüft werden müsste.

Kann Brandenburg alleine den günstigen Erhaltungszustand für das Bundesland ausrufen?

Nein, denn die FFH-Richtlinie verlangt, dass der günstige Erhaltungszustand einer Art im Hinblick auf ihre gesamte Population innerhalb eines Mitgliedstaats oder einer biogeografischen Region bewertet wird. In Deutschland bedeutet das:
  • Der Zustand der Wolfspopulation wird bundesweit betrachtet, da Wölfe mobil sind und ihre Population sich über Ländergrenzen hinweg bewegt.
  • Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesdokumentations- und Beratungszentrum für Wölfe (DBBW) koordinieren die Bewertung und liefern die Datenbasis. Stand 2023/2024 leben etwa 150–200 Rudel in Deutschland, mit Schwerpunkten in Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen.
Ein Bundesland könnte nicht einfach sagen: „Bei uns ist der Erhaltungszustand günstig“, wenn die bundesweite Population oder die Datenlage das nicht stützen. Eine isolierte Festlegung würde gegen die Zielsetzung der FFH-Richtlinie verstoßen, die auf eine kohärente Erhaltung der Art abzielt.
 
Die Naturschutzpolitik in Deutschland ist föderal organisiert. Die Länder setzen EU- und Bundesrecht um und haben gewisse Spielräume, z. B. bei der Ausgestaltung von Managementplänen oder Ausnahmegenehmigungen (etwa bei Problemwölfen). Theoretisch könnte Brandenburg also:
  • Eine regionale Bewertung vorlegen, etwa basierend auf der hohen Wolfspopulation im Land (ca. 40–50 Rudel).
  • Argumentieren, dass der Erhaltungszustand lokal günstig ist, um z. B. Entnahmen zu rechtfertigen.
Aber selbst dann wäre das rechtlich fragwürdig:
  • Bundesrecht: Das BNatSchG gilt bundesweit und sieht den Wolf als streng geschützte Art. Solange das nicht geändert wird, könnten regionale Festlegungen rechtlich nicht zur Jagd führen.
  • EU-Recht: Die FFH-Richtlinie erlaubt Ausnahmen nur unter strengen Bedingungen (z. B. Gefahr für Menschen oder Nutztiere), und diese müssen mit dem bundesweiten oder europäischen Erhaltungszustand vereinbar sein.
  • Gerichtliche Überprüfung: Eine einseitige Ausrufung durch Brandenburg würde sehr wahrscheinlich von großen Naturschutzverbänden angefochten werden, mit Verweis auf die übergeordnete Bewertungsebene. Mitglieder der großen Verbände können hier jetzt schon insistierend einwirken.

Ohne diese Änderungen ist eine  Jagd auf Wölfe in Brandenburg – trotz einer möglichen Aufnahme ins Landesjagdrecht – nicht möglich. Selbst dann müsste der „günstige Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation gewahrt bleiben, was auf nationaler Ebene – also für ganz Deutschland –  bewertet wird, nicht nur in Brandenburg allein.
Die Bundesratsinitiative ist ein politisches Signal an die Agrar und Jagdlobby, aber die Umsetzung hängt von komplexen rechtlichen Schritten auf Bundes- und EU-Ebene ab. Eine stärkere Entnahme wäre erst möglich, wenn diese Hürden genommen sind, und selbst dann wären Abschüsse reguliert und an den Erhaltungszustand gebunden. Kurzfristig ändert sich also wenig – aber es ist ein langfristiger Ansatz, bei dem schon jetzt zu erkennen ist, das die Lobbyisten Wölfe bejagen wollen.
Fazit: Doch in Deutschland wird zudem die FFH-Richtlinie durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) umgesetzt, das den Wolf aktuell streng schützt. Selbst bei einer Anpassung der FFH-Richtlinie müsste das BNatSchG geändert werden, um die Jagd zu erlauben. Brandenburg könnte den Wolf zwar ins Landesjagdrecht aufnehmen, wie es andere Bundesländer (z. B. Sachsen oder Niedersachsen) bereits getan haben. Doch das allein würde die Jagd nicht legalisieren, solange der Wolf bundesrechtlich geschützt bleibt.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

EU-Kommission opfert den Wolf – Ein schmutziges Spiel um Profit und Macht!

Am 7. März 2025 schlug die EU-Kommission nach dem Inkrafttreten der Herabstufung des Schutzstatus in der Berner Konvention, auch den Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ zu „geschützt“ herabzusetzen. Was als „pragmatische Lösung“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein schmutziger Deal, der den Wolf zum Opfer macht. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. reißen die Masken herunter: Wer steckt dahinter, wer zahlt den Preis, und warum ist dieser Plan ein Betrug an der Natur?

Hinter diesem Vorschlag lauern mächtige Interessen. Die Agrarlobby, angeführt von Großbauern und Verbänden wie dem Deutschen Bauernverband, trommelt seit Jahren für „Wolfsmanagement“ – ein Euphemismus für Abschüsse. Für sie ist der Wolf ein störendes Symbol der Wildnis, das ihre industrielle Landwirtschaft bedroht. Doch da ist noch eine dunklere Kraft: Die Waffenlobby. Jagdverbände und Hersteller von Waffen und Munition reiben sich die Hände. Mehr Abschüsse bedeuten mehr Lizenzen, mehr Ausrüstung, mehr Umsatz. Der Wolf wird zum Verkaufsschlager – ein perfides Geschäft auf Kosten eines geschützten Tieres.
Symbolbild.
Die Herabstufung des Schutzstatus mag kostenlos erscheinen, aber der Preis ist astronomisch – und wir alle werden ihn tragen. Ökologisch gesehen ist der Wolf ein Regulator: Er hält Wildpopulationen wie Rehe in Schach, schützt Wälder vor Überweidung und stärkt die Biodiversität. Mehr Abschüsse destabilisieren dieses Gleichgewicht – mit Folgekosten für Forstwirtschaft und Naturschutz, die in die Milliarden gehen könnten. Wer finanziert das Chaos? Der Steuerzahler, während die Agrar- und Waffenindustrie kassiert. Und die Landwirte? Sie bekommen keine Entschädigung für die eigentlichen Probleme – fehlende Prävention und unzureichende Unterstützung.

Warum Abschüsse den Bauern nichts bringen

Die Mär, dass mehr Abschüsse die Probleme der Bauern lösen, ist ein Trugschluss. Studien – etwa aus Schweden oder den USA – zeigen: Wo Wölfe getötet werden, rücken neue Wölfe nach. Das Problem verschiebt sich, statt zu verschwinden. Schäden an Nutztieren? Sie entstehen meist durch mangelnden Herdenschutz – Zäune und Hunde könnten dies in 90 % der Fälle verhindern, doch die Politik lässt die Bauern im Stich. Stattdessen wird der Wolf zum Sündenbock, während die Ursachen unangetastet bleiben. Abschüsse sind ein teurer Placebo-Effekt – gut fürs Image der Lobby, nutzlos für die Realität.

Zerbrechliche Erholung in Gefahr

Der Wolf hat sich nach Jahrhunderten der Verfolgung mühsam erholt, doch Abschüsse könnten lokale Rudel auslöschen und die Art erneut schwächen. Ein Rückfall droht – und mit ihm ein ökologisches Desaster. Als Spitzenprädator kann der Wolf Wildpopulationen viel besser regulieren als Jäger, die vor allem auf Trophäen aus sind. Ohne ihn drohen noch mehr kahle Landschaften, Artensterben und teure Schäden in Milliardenhöhe – ein Preis, den wir Steuerzahler zahlen. Den Wolf aussterben zu lassen, wäre mehr als ein ökologischer Verlust – es wäre ein Versagen unserer Verantwortung. Er ist ein Symbol der Wildnis, das wir nicht opfern dürfen. Die EU-Kommission spielt mit unserem Erbe.
Beispielfoto spielende Wölfe.

Ein Verrat an der Natur

Vergessen wir nicht die Jäger und ihre Hintermänner. Für sie ist der Wolf ein Trophäenobjekt, ein Kick, ein Markt. Die europäische Waffenindustrie, mit einem Umsatz von über 30 Milliarden Euro jährlich, sieht in jeder Lockerung der Jagdregeln eine Goldgrube. In Ländern wie Deutschland, wo Jagdwaffen ohnehin weit verbreitet sind, wird die Herabstufung die Nachfrage ankurbeln – von Gewehren über Munition bis hin zu Jagdseminaren. Der Wolf stirbt, damit ihre Kassen klingeln.
In ihrer Pressemitteilung  behauptet die EU-Kommission, die Wolfspopulation habe sich „rasch erholt“ und die „anhaltende Expansion“ führe zu „zunehmenden Konflikten“. Sie spricht von „wissenschaftlichen Daten“ und einem „günstigen Erhaltungszustand“, doch das ist Augenwischerei. Die Realität? Regionale Populationen sind weiterhin fragil und die Schäden an Nutztieren bleiben lokal begrenzt – laut ihrer eigenen Worte „auf EU-Ebene gering“. Warum dann dieser Schritt? Weil die Kommission vor der Agrarlobby kapituliert und die Waffenlobby mitverdienen lässt. Ihre Behauptung, Abschüsse würden „sorgfältig geregelt“, ist ein Hohn – in der Praxis öffnet sie Tür und Tor für willkürliche Jagd, während der Steuerzahler für Prävention und Entschädigung zahlt.
Dieser Vorschlag ist kein Zufall, sondern ein abgekartetes Spiel. Die EU-Kommission, unter Druck von Mitgliedstaaten wie Deutschland und Frankreich, opfert den Wolf für kurzfristige Profite und vermeintliche politische Ruhe. Doch die Wahrheit ist: Der Wolf ist kein Feind, sondern ein Verbündeter – für unsere Ökosysteme, unsere Wälder, unsere Zukunft. Jede Kugel, die ihn trifft, trifft uns alle. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. decken diesen Skandal auf, weil Schweigen keine Option ist. Der Wolf verdient Gerechtigkeit – und wir werden nicht aufhören, sie einzufordern! Wie kann es sein, dass wir Europäer von Ländern wie Afrika und Indien erwarten, mit Tigern und Löwen klar zu kommen, aber wir selbst eine Art Hexenverfolgung gegen Wölfe lostreten?

Nächste Schritte nach dem Vorschlag der EU-Kommission:

  1. Konsultation und Stellungnahmen:
    • Der Vorschlag der Kommission wird nun an die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und andere relevante Interessengruppen (z. B. Umweltorganisationen, Landwirte, Jagdverbände) weitergeleitet.
  2. Verhandlung im Rat der Europäischen Union:
    • Der Vorschlag geht an den Rat der EU (bestehend aus Vertretern der Mitgliedstaaten, z. B. Umweltminister). Hier wird diskutiert und abgestimmt. Für Änderungen an den Anhängen der FFH-Richtlinie ist in der Regel nur eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Die Mitgliedstaaten könnten Änderungsvorschläge einbringen, etwa um regionale Unterschiede stärker zu berücksichtigen.
  3. Beteiligung des Europäischen Parlaments:
    • Bei der FFH-Richtlinie handelt es sich um eine Verordnung, deren Anhänge durch ein vereinfachtes Verfahren geändert werden können („Regulierungsverfahren mit Kontrolle“). Das Europäische Parlament hat hier ein Mitspracherecht und kann den Vorschlag prüfen, Änderungen vorschlagen oder ihn ablehnen. Allerdings ist seine Rolle eher beratend als entscheidend.
  4. Entscheidung und Verabschiedung:
    • Nach Abschluss der Konsultationen und Verhandlungen wird der endgültige Text ausgearbeitet. Wird eine Einigung erzielt, tritt die Änderung der Anhänge der FFH-Richtlinie in Kraft. Dies könnte innerhalb weniger Monate geschehen, abhängig von der Dringlichkeit und dem politischen Willen. Die Pressemitteilung vom 7. März 2025 deutet darauf hin, dass die Kommission eine zügige Umsetzung anstrebt.
  5. Umsetzung in den Mitgliedstaaten:
    • Sobald die Änderung beschlossen ist, müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Regelungen anpassen. Das bedeutet, dass Länder wie Deutschland ihre Wolfsmanagement-Pläne überarbeiten könnten, um z. B. Abschüsse oder andere Maßnahmen einfacher zu genehmigen. Deshalb waren einige Bundesländer auch besonders darauf erpicht, den Wolf bereits ins Jagdrecht aufzunehmen, obwohl hier bislang eine gleichzeitige ganzjährige Schonzeit in Kraft tritt. Dies könnte sich aber ändern.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Keine Änderung des Schutzstatus – EU-Kommissar Karmenu Vella lässt Lega-Politikerin abblitzen

EU-Kommissar Karmenu Vella stellte auf einer Veranstaltung in der vergangenen Woche in Brüssel klar: Eine Änderung des Schutzstatus des Wolfs gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie wird es derzeit nicht geben.

Damit reagierte Vella auf eine Anfrage der italienischen Abgeordneten im Europaparlament der Lega-Partei, Mara Bizzotto. Begründung: Wölfe könnten bereits unter bestimmten Bedingungen entnommen werden. Ende August hatten sich auch die Abgeordneten des EU-Landwirtschaftsausschusses dafür ausgesprochen, den Schutzstatus herabzusetzen. Ihr Name dafür: flexibles Wolfsmanagement. Im Klartext: schneller töten. Statt den Schutzstatus zu senken, würde sich die Kommission auf eine weitere Verbesserung der Umsetzung der Richtlinien konzentrieren. Der Aktionsplan für Natur, Mensch und Wirtschaft sei dafür geschaffen worden der auch Maßnahmen zur Bewältigung von Konflikten mit Wölfe erhalte.

Vella forderte die Mitgliedsstaaten weiter ausdrücklich auf, die im Rahmen der EU-Instrumente verfügbaren Mittel auszuschöpfen um operative Lösungen für den Umgang mit Problemwölfen zu finden. Seine Behörde sei sich durchaus bewusst, welche Herausforderungen die Rückkehr von Wölfen mit sich bringen.Brüssel wolle die Mitgliedsstaaten deshalb bei Lösungen unterstützen.

Diese deutliche Ansage dürfte auch einen Schatten auf Begehrlichkeiten von CDU-, AfD- und FDP-Politikern werfen, die ebenfalls den Schutzstatus des Wolfs in Deutschland herabsetzen und schießen wollen. Doch auch der Umweltminister der SPD in Niedersachsen, Olaf Lies, will am 19.Oktober einen Vorstoss wagen, den Schutz des Wolfs in Deutschland aufzuweichen.

 

Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland !

Hier eine aktuelle Pressemitteilung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder (www.aha-halle.de)

Mit Entsetzen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) das fortgesetzte Agieren der Politik in verschiedenen Bundesländern aufgenommen, welche verstärktes Vorgehen gegen die Rückkehr des Wolfes anmahnen. Dabei schrecken diese Leute nicht zurück Hand in Hand mit einigen unverbesserlichen privaten Waldeigentümern, Jägern und Landwirten Wölfe zum Abschuss freizugegeben.
In dem Zusammenhang haben mehrere Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland offenbar einen offensichtlichen Überbietungswettbewerb begonnen, wer sich als größter Hassprediger gegenüber dem Wolf positioniert. Insbesondere in Niedersachsen, Sachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt, aber auch in Brandenburg versuchen sich Politik sowie Lobbyverbände von Jägern, Landwirten und Waldbesitzern als besondere Bekämpfer des Wolfes hervorzutun. Dabei scheinen diese Leute zu vergessen, dass ein ähnliches Vorgehen dazu führte, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch erlegte man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende finden sollte.
Daraus abgeleitet genießt der Wolf einen umfassenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz. Hier sei ganz bewusst aus der „LEITLINIE WOLF HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ZUM UMGANG MIT WÖLFEN“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt vom 06.07.2017 zitiert:
„1. Rechtliche Situation, Schutzstatus des Wolfes Der Wolf ist eine heimische, nach internationalen und nationalen Rechtsvorschriften streng geschützte Tierart, deren Vorkommen in Deutschland zurzeit zusammen mit den in Westpolen lebenden Wölfen die Zentraleuropäische Flachlandpopulation bildet.“

Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

Gemäß Art. 12 Absatz 1 i.V.m. Anhang IV der FFH-Richtlinie ist der Wolf eine in weiten Teilen Europas streng zu schützende Art. Zusätzlich unterliegt der Wolf den Handelseinschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.

Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch § 7 Absatz 2 Nr. 13 Buchst. b) BNatSchG und § 7 Absatz 2 Nr. 14 Buchst. a) BNatSchG umgesetzt. Die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nehmen die einschlägigen Vorgaben des Art. 12 Absatz 1 Buchst. a) bis d) FFH-RL auf und untersagen das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen, das erhebliche Stören von Wölfen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie jede Entnahme, Beschädigung und Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG können von den vorgenannten Verboten Ausnahmen zugelassen werden. Eine Ausnahme darf jedoch beim Vorliegen einer der in § 45 Absatz 7 Nr. 1 bis 5 BNatSchG genannten Gründe nur zugelassen werden, soweit es keine zumutbaren Alternativen gibt. Außerdem darf sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen durch die Zulassung der Ausnahme nicht verschlechtern.

Gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie ist der Wolf zudem eine Art von gemeinschaftlichem Interesse (prioritäre Art). Die EU verlangt von den Mitgliedsländern, dass sie für diese Arten den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustands gewährleisten bzw. – soweit sich die Art noch nicht in einem solchen Erhaltungszustand befindet – herbeiführen. Die EU verlangt von den Mitgliedsländern außerdem, dass sie alle sechs Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand dieser Arten erstellen. Der rechtliche Status des Wolfes und die vom Europäischen Gerichtshof dazu ergangenen Urteile schützen die Tierart Wolf auf der gesamten Landesfläche. Die Ausweisung bestimmter vom Wolf freizuhaltender Gebiete, die Festlegung eines Zielbestandes oder
eine Bestandsregulierung sind daher unzulässig.

Verordnung widerspricht eindeutig Schutzbestimmungen

„Die Tötung eines Wolfes stellt eine strafbare Handlung nach § 71 Absatz 1 und § 71a BNatSchG sowie § 329 Absatz 3 StGB dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen.“, Zitat Ende.Die nunmehr vom Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Jörg Vogelsänger (SPD) unterzeichnete und am 01.01.2018 als Teil des Wolfmanagementplans in Kraft getretene Brandenburger Wolfsverordnung dagegen, widerspricht eindeutig den internationalen, europäischen und nationalen Schutzbestimmungen. So überlässt diese Verordnung einem Jeden Einzelnen die Einschätzung ab wann Wölfe auffälliges, problematisches oder aggressives Verhalten zeigen. Auch beinhaltet das Papier mit keiner Silbe die Nachweispflicht, dass Wölfe für Übergriffe bzw. Tötungen auf Nutztiere verantwortlich sind. Es reicht die Mutmaßung aus, um die „nach § 7 berechtigten Personen“ mit Vergrämung bis Tötung der mutmaßlich verantwortlichen Wölfe zu beauftragen. Zu den „nach § 7 berechtigten Personen“ zählen u.a. „wer einen gültigen Jagdschein oder eine andere waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.“ Hier hat man den Bock zum Gärtner gemacht, wo doch Jäger zu den radikalsten und extremistischen Gegnern der Wiederankunft des Wolfes zählen und immer wieder im Verbund mit ähnlich veranlagten Landwirten, Waldeigentümern und ihren Lobbyverbänden für ihre diesbezügliche permanente und unbelehrbare öffentliche Militanz bekannt sind.
Dann stellt sich noch die Frage, ob mit einer anderen waffenrechtlichen Erlaubnis jede Person mit Waffenschein gemeint ist. Somit kann schon bei bloßem Verdacht, dass der Wolf böse ist, jeder der eine Waffe besitzen darf, Jagd auf das sehr streng geschützte Tier machen. Fachkompetenz hin, Fachkompetenz her. Ein bitterer Beigeschmack, der da aufkommt, wenn man sich auch noch die unter § 5 geregelte Todesstrafe für Wolfs- Hund-Hybriden anschaut. Diese Verordnung hat die Büchse der Pandora geöffnet. Ebenso schwach ist die Regelung und Auflistung von „Zumutbaren Maßnahmen zum Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen“. Schon die Bezeichnung ist sehr interessant. Wildernde Hunde zählt man schon mal nicht zu den Verursachern. Was passiert eigentlich, wenn Wolfsgegner gezielt die Tiere anlocken, um sich so das Recht zur Tötung zu schaffen ? Die Verordnung beinhaltet dazu gar nichts.U.a. in dem Blickwinkel betrachtet, fehlen interessanterweise die Auflistung und Androhung von Ahndungen nach dem Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht. Sollte dieses skandalöse Machwerk weiter Gültigkeit besitzen, bekommen garantiert Ordnungsbehörden, Polizei und Justiz noch eine Menge zu tun. Nur besteht die Gefahr, dass es bei einer zu erwartenden langsamen Bearbeitung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, zu einem sehr gefährlichen Wettlauf mit der erneuten Ausrottung des Wolfes in Brandenburg kommt.

Der AHA fordert den Landtag und die Landesregierung Brandenburgs auf, diese skandalöse für die radikalisierten Wolfsfeinde unter den Jägern, Landwirten und den Waldeigentümern erlassene Verordnung sofort zu stoppen. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung müssen sich endlich im Klaren sein, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.
In dem Zusammenhang sei an einen sehr interessanten Beitrag der „Märkischen Oderzeitung“ vom 26.11.2008 erinnert, wo Freunde von blutigen Tierjagden ihr Handeln mit dem Fehlen von natürlichen Feinden des Schalenwildes begründeten und dabei explizit Bären und Wölfe benannten. Nun kehrt der Wolf zurück und übernimmt wieder seine angestammte Funktion als na-
türlicher Feind und schon mobilisiert u.a. die Jägerschaft gegen seine Ausbreitung. Die Politik liefert dazu die Rechtsgrundlagen. Was für ein offensichtlicher und unverantwortlicher Widerspruch !

Erhaltung von Natur- und Lebensräumen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.

Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen. Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende
sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

 

Bundestagswahl 2017: Antwort der SPD zu unserer Anfrage, wie sie mit dem Schutzstatus der Wölfe umgehen wollen

 

 

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 haben wir die Fraktionen im Deutschen Bundestag gebeten, uns darüber zu informieren, wie sie zum Thema Wolfsschutz eingestellt sind, bzw. wie sie in der folgenden Legislaturperiode mit diesem Thema umgehen wollen.

Diese beiden Fragen haben wir gestellt.

1 ) Wie  ist  Ihre  parteiinterne  Meinung  bezüglich  der  in  einigen Bundesländern  von Wolfsgegnern diskutierten Forderung nach einer Lockerung des Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?

2 )  Gibt  es  in  Ihrer  Partei  Pläne  hinsichtlich  einer  Lockerung  des  Schutzstatus  des Wolfs in Deutschland?

Hierzu hat uns die SPD-Fraktion folgende Antwort übermittelt:

„WIr begrüßen die natürliche Rückkehr des Wolfes. Der Wolf in Deutschland wird der Mitteleuropäischen Flachlandpopulation zugerechnet, die zusammen mit den polnischen Exemplaren ca. 500 Tiere umfasst.

Wissenschaftliche Studien halten den günstigen Erhaltungszustand für den Wolf in Deutschland für noch nicht erreicht. Er genießt daher besonderen Schutz nach der FFH-Richtlinie. Der Wolf wird in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) als streng geschützte Art eingestuft.  Wir begrüßen den strengen Schutzstatus für den Wolf und sehen keine Veranlassung, ihn zu ändern.

Die Konflikte mit den Nutztierhaltern entstehen insbesondere dort, wo der  Wolf erstmalig erscheint und sich die Nutztierhalter noch nicht auf die Anwesenheit des Wolfes  eingestellt haben. Hier ist es wichtig, präventiven Herdenschutz zu betreiben. Dort, wo der Wolf bereits etabliert ist, kommt es nicht zu einer Zunahme der Schäden. Die Schäden sollten in angemessenem Umfang von den Ländern ersetzt werden. „