Mecklenburg-Vorpommern: Die Verfügung zum Töten auf dem kurzen Dienstweg

Die am 11. September 2026 erlassene Allgemeinverfügung des Schweriner Umweltministeriums zur Freigabe von Wolfsabschüssen ist kein „praxisnahes Wolfsmanagement“, wie von Presse und Behörde verkündet. Sie ist die bürokratische Vollstreckung eines politisch gewollten Urteils gegen eine geschützte Art. Wir lehnen diese Verfügung und jeden Wolfsabschuss kategorisch ab. Hinter den Schreibtischen der Behörden wurde ein technokratischer Apparat erschaffen, der den Artenschutz systematisch aushebelt und den Tod von Wölfen zur staatlich finanzierten Verwaltungsroutine degradiert.

Das abgekartete Spiel: Strukturen wurden passend gemacht

Beispielfoto Wolfsrudel © Brigitte Sommer
Bevor die Allgemeinverfügung in Kraft treten konnte, wurden im Hintergrund die gesetzlichen Pfeiler eingerissen. Erst die Gründung des „Kompetenzzentrums Wolf“ zu Jahresbeginn, dann im Juni die Novellierung des Landesjagdgesetzes zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Die Landesregierung hat die administrative Infrastruktur für das Töten gezielt vorbereitet.
Dass das Agrarministerium bereits vorab die Jägerschaft flächendeckend abfragte, wer im Ernstfall bereit wäre, den Finger krumm zu machen, entlarvt das System. Offiziell als „Poolbildung zur Verhinderung von Verzögerungen“ deklariert, wird hier eine psychologische Erwartungshaltung bedient. Zwar gilt der Wolf offiziell nicht als reguläres Jagdwild, doch die Realität holt die Theorie längst ein: Ein berüchtigter Präzedenzfall aus Sachsen-Anhalt zeigte bereits, dass ein Jäger ein illegal abgeschossenes Tier am Ende behalten durfte. Wer garantiert, dass es hier nicht längst um die Normalisierung einer Trophäenjagd durch die Hintertür geht?

Auf Staatskosten: Wenn der Steuerzahler die „Killerteams“ finanziert

Besonders skandalös wird es bei der Frage, wer diesen technokratischen Abschuss-Apparat eigentlich bezahlt. Da Jäger bei einer behördlich angeordneten Entnahme einen staatlichen Auftrag ausführen, fallen die Kosten komplett auf die Landesverwaltung zurück. Das bedeutet im Klartext: Der Steuerzahler finanziert die Jagd.
Prominente Stimmen aus der Szene – wie Frank Faß, Inhaber des Wolfcenter Dörverden in Niedersachsen – forderten in der Vergangenheit bereits öffentlich, dass solche professionellen „Eingreifteams“ vom Steuerzahler bezahlt werden sollten, um die reguläre Jägerschaft vor rechtlichen Schritten oder Kritik zu schützen. Wenn diese Pläne greifen, ist das die absolute Perversion des Artenschutzes: Erst drängt die Jagdlobby auf die Aufnahme ins Jagdrecht, doch das finanzielle Risiko und den logistischen Aufwand soll am Ende die Allgemeinheit tragen. Eine staatlich subventionierte Jagd auf eine geschützte Art.

Die Perversion des Wolfsmonitorings und der missbrauchte Idealismus

Das offizielle Wolfsmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern wird seit Anfang 2026 durch das neu geschaffene Kompetenzzentrum Wolf koordiniert. Unterstützt wird es dabei von rund 83 ehrenamtlichen Wolfsbetreuern, unter denen sich neben Biologen auch viele Förster und Jäger befinden. Eigentlich hat dieses Monitoring den wissenschaftlichen Zweck, den Bestand zu überwachen.
Durch die neue Allgemeinverfügung werden diese Daten jedoch zweckentfremdet und zur Jagd-Infrastruktur umfunktioniert. Bewegungsprofile, Fotofallen-Standorte und Reviereinteilungen dienen den Jägern im Ernstfall als digitaler Spickzettel. Die mit hohem privaten Zeitaufwand erfassten Daten der ehrenamtlichen Betreuer liefern den Abschussteams im Ernstfall die exakten Koordinaten frei Haus. Vielen engagierten Helfern an der Basis muss in dieser neuen Rechtslage bewusst werden, dass ihr Idealismus vom System instrumentalisiert wird: Wer den Behörden heute im guten Glauben Daten liefert, füttert ungewollt einen Apparat, der am Ende die Abschusslisten verwaltet.
Gegen diese staatlich gelenkte Datenzweckentfremdung hilft nur ein tatsächlich unabhängiges Monitoring, wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. es konsequent betreiben. Wir überlassen die Erfassung geschützter Tiere nicht denjenigen, die am Ende die Abschussbefehle erteilen.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Zahlenakrobatik aus Gefälligkeit: Der „günstige Erhaltungszustand“

Als juristische Rechtfertigung für den Abschuss dient die Behauptung, für den Wolf sei in der kontinentalen Region der „günstige Erhaltungszustand“ erreicht. Doch diese Feststellung im Vorfeld war reine Zahlenakrobatik und eine politische Gefälligkeit für die Agrarlobby. Wissenschaftliche Standards wurden verbogen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Dass die EU im Juni 2025 den Schutzstatus des Wolfs herabgestuft hat, ändert nichts an dieser Farce: Auch als „geschützte“ Art unterliegt das Tier dem unionsrechtlichen Verschlechterungsverbot. Ein Abschuss darf immer nur die allerletzte Option  sein. Doch MV macht ihn zur ersten Wahl.

Die Paragraphen-Analyse: Die amtlichen Angriffe auf den Wolfsschutz im Detail

Wir haben das amtliche Dokument des Schweriner Ministeriums zerlegt. Aus Sicht des Wolfsschutzes offenbaren die einzelnen Paragraphen gravierende Mängel, biologische Fehlannahmen und juristische Tricks:
1. Der zeitliche Ablauf: Schnellschüsse statt Aufklärung (§ 4 & § 6)
  • Die viertägige Abschussfrist: Sobald ein Gutachter den Schaden feststellt, wird eine Abschussgenehmigung erteilt, die auf höchstens vier Tage befristet ist. Was die Behörden als „schnelle Reaktion“ verkaufen, ist in Wahrheit ein massiver Zeitdruck, der gründliche, wissenschaftliche Prüfungen unmöglich macht.
  • Die Verlängerungs-Falle: Der vermeintliche Schutz durch die viertägige Frist wird im selben Atemzug ausgehebelt. Bestehen vage „konkrete tatsächliche Anhaltspunkte“, dass sich ein Wolf noch in der Nähe aufhält und der Abschuss trotz „fortlaufender Durchführung“ bisher fehlschlug, kann die Jagdbehörde den Zeitraum eigenmächtig verlängern. Die zeitliche Begrenzung existiert somit nur auf dem Papier.
  • Das automatische Ende: Die Entnahme wird erst dann beendet, wenn im festgelegten Bereich ein Wolf getötet wurde oder der (verlängerbare) Zeitraum abgelaufen ist. Da jedoch kein DNA-Test verlangt wird, endet die Jagd auch dann, wenn nachweislich das falsche Tier erschossen wurde.
2. Der räumliche Radius: Beliebige Abschusszonen (§ 4)
  • Kein fester Kilometer-Radius: Entgegen politischer Debatten verzichtet der amtliche Text bewusst auf eine starre Kilometer-Grenze. Der Abschussbereich wird schwammig auf die „Schadfläche sowie auf unmittelbar angrenzende Weideflächen“ definiert, auf denen mit einer Rückkehr des Wolfes gerechnet wird.
  • Auslegungssache für die Jagdbehörde: Die untere Jagdbehörde erhält die Blankovollmacht, diesen räumlichen Umfang im Einzelfall abweichend festzulegen. In der Praxis bedeutet dies, dass riesige Korridore rund um eine Koppel zu legalen Abschusszonen deklariert werden können. Jeder Wolf, der diese willkürlich gezogenen Grenzen kreuzt, wird zum Abschuss freigegeben – unabhängig davon, ob er kilometerweit vom eigentlichen Rissgeschehen entfernt war.
3. Der Alibi Herdenschutz: Niedrige Standards als Abschuss-Katalysator (Anlage 1)
Die technischen Mindestanforderungen an den Weideschutz sind so niedrig angesetzt, dass sie Abschüsse künstlich erleichtern, anstatt Zäune wolfssicher zu machen:
  • Die 100-cm-Erlaubnis: Für elektrifizierte Netzzäune (z.B. bei Schafen) reicht eine tatsächliche Höhe von gerade einmal 1,00 Meter aus. Wölfe können diese Höhe problemlos überspringen. Wenn die Allgemeinverfügung ein Überwinden dieses Minimalzauns bereits als Rechtfertigung für die Tötung des Tieres wertet, wird das biologische Unvermögen des Zauns dem Wolf angelastet.
  • Elektrische Alibis: Es reicht eine Spannung von 2.500 Volt und eine Impulsenergie von 1 Joule. Das System ignoriert, dass gut genährte Wölfe mit dichtem Winterfell durch solch geringe Stromstärken kaum abgeschreckt werden. Dennoch gilt der Schutz damit rechtlich als „überwunden“.
  • Das Nachrüstungs-Schlupfloch: Bestehende Festzäune von nur 1,00 Meter Höhe können durch einfache Maßnahmen „ertüchtigt“ werden. Der eigentlich geforderte, massive Schutz für Neuanlagen (1,40 Meter Höhe inklusive Untergrabenschutz) wird damit für Altbestände komplett aufgeweicht. Dies lädt zudem zu Missbrauch ein: Wer kontrolliert, ob ein Tierhalter nach einem Riss nicht schnell in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Zaun flickt oder das Weidezaungerät hochdreht, bevor der offizielle Rissgutachter eintrifft?
  • Die Kadaver-Köder-Falle: Um den Jägern den Abschuss innerhalb des engen Zeitfensters zu ermöglichen, wird das sogenannte „Ansitzen am frischen Riss“ praktiziert. Tote Nutztiere werden bewusst als Köder auf den Weiden belassen, um den Wolf zur Rückkehr zu animieren. Das kollidiert massiv mit dem Tierkörperbeseitigungsgesetz und dem Infektionsschutzrecht. Für den schnellen Abschusserfolg drücken die Behörden beim Seuchenschutz beide Augen zu.
4. Die biologische Katastrophe: Der Elterntierschutz als Mogelpackung (§ 2)
Der Elterntierschutz wird in der Verfügung rein bürokratisch statt biologisch definiert:
  • Der Stichtag 1. November: Für Rudel, die aus mindestens zwei Elterntieren und Jungwölfen bestehen, endet der Schutz für Rüde und Fähe schlagartig am 1. November.
  • Vollendete Tatsachen im Herbst: Im November sind die Welpen zwar optisch groß, aber biologisch völlig unerfahren und nicht in der Lage, im Revier ohne die Führung der adulten Tiere erfolgreich zu jagen. Fällt nach diesem Stichtag ein Elterntier durch die Allgemeinverfügung, wird die soziale Struktur des Rudels zerschlagen. Die Folge sind orientierungslose Jungwölfe, die mangels Jagderfahrung erst recht auf leichte Nutztierbeute ausweichen müssen. Die Allgemeinverfügung provoziert damit genau die Schäden, die sie zu verhindern vorgibt.
5. Der rechtliche Entzug demokratischer Mittel (§ 9)
  • Ausschluss des Widerspruchs: Durch die bewusste Anordnung der sofortigen Vollziehung hebelt das Ministerium das normale deutsche Verwaltungsrecht aus. Der Bürger oder der Naturschutzverband kann den Abschuss nicht durch einen einfachen Widerspruch stoppen. Das System ist so gebaut, dass Fakten mit dem Gewehr geschaffen werden sollen, bevor ein Gericht überhaupt Akteneinsicht erhält. Ein Stopp ist ausschließlich über den extrem aufwendigen Weg eines gerichtlichen Eilantrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Schwerin möglich. Zwar bereiten Umweltverbände Klagen vor, doch wir dürfen uns nicht von der Hoffnung auf spätere Gerichtsurteile einlullen lassen. Die Strategie des Schweriner Ministeriums setzt eiskalt auf Zeit. Ein finales Urteil kann Jahre dauern. Bis dahin drohen uns schwedische und österreichische Verhältnisse, in denen der Wolf durch pauschale Abschussbefehle im Wochenrhythmus systematisch dezimiert wird, während die Akten im Gericht verstauben. Wenn die Justiz hier nicht im Eilverfahren sofort per Hängebeschluss die Notbremse zieht, schafft die Bürokratie mit dem Gewehr in der Hand vollendete Tatsachen. Ein totes Tier wird durch ein nachträgliches Urteil nicht wieder lebendig, wie wir es aktuell auch be einem Urteil aus der bayerischen Rhön erleben.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die politische Bankrotterklärung: Wahlen am nächsten Wochenende

Die Situation spitzt sich dramatisch zu, denn am nächsten Wochenende stehen in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahlen an. Ein Blick auf die politische Landschaft ist eine absolute Bankrotterklärung für den Naturschutz: Es gibt im etablierten Parteienspektrum keine einzige Partei mehr, die sich ernsthaft und konsequent für den Schutz der Wölfe einsetzt.
Vom linken bis zum rechten Rand herrscht populistischer Konsens: Der Wolf wird als Sündenbock für strukturelle Probleme in der Landwirtschaft missbraucht, um im Wahlkampf Stimmen zu fangen. Die Politik hat den wissenschaftlichen Artenschutz komplett geopfert, um der Jagd- und Agrarlobby zu gefallen. Von den gewählten Volksvertretern ist keine Hilfe zu erwarten.

Die behördliche Freigabe von Wolfsabschüssen entbindet die Verwaltung nicht von der Pflicht zur Einhaltung geltenden Rechts. Wo das System die Interessen der Jagdlobby und Konzernen bedient, sorgt die Zivilgesellschaft durch unabhängige Beobachtung für die notwendige Transparenz. Ein nachhaltiger Artenschutz funktioniert nur durch konsequenten, funktionierenden Herdenschutz und die sachliche Unterstützung der Weidetierhalter – nicht durch töten, töten, töten.

Quellen:

Todesurteil für Wolfsfamilien: Niedersachsen besiegelt mit geheim gehaltenen Abschusszonen das Sterben ganzer Rudel

In Niedersachsen hat die rot-grüne Koalition ihre Maske endgültig fallen gelassen. Mit der Einrichtung des ersten sogenannten „Interventionsgebietes“ im Territorium Werlte, das sich über die Landkreise Emsland und Cloppenburg erstreckt, betreibt das Land staatlich legitimierte Wolfsvernichtung. Die offizielle Mitteilung des Ministeriums entlarvt ein zutiefst erschreckendes Verständnis von Natur- und Artenschutz: Unter dem Deckmantel des Weidetierschutzes wird hier die systematische Auslöschung eines kompletten Familienverbandes freigegeben – explizit inklusive Welpen und Jungwölfen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt dieses brutale Vorgehen aufs Schärfste.

Wir lehnen jeden einzelnen Abschuss kategorisch ab.
Beispielfoto Wolfsfamilie © Brigitte Sommer

Das Märchen vom „zumutbaren Herdenschutz“ im Emsland und Cloppenburg

In ihrer Begründung verweist die Landesregierung gebetsmühlenartig darauf, dass die Wölfe den „zumutbar ergriffenen Herdenschutz“ in den betroffenen Regionen überwunden hätten. Was das Ministerium verschweigt: Was politisch als „zumutbar“ definiert wird, ist meilenweit von einem echten, wolfsabweisenden Schutz entfernt. Solange Mindeststandards als ausreichend deklariert werden, die für einen intelligenten Beutegreifer kein echtes Hindernis darstellen, wird der Wolf für das menschliche Versäumnis beim Zaunbau mit dem Leben bestraft. Statt die Zäune endlich flächendeckend auf ein wirklich sicheres Niveau aufzurüsten, wird das Gewehr als vermeintlich unbürokratische Lösung gewählt.

Ausrottung als Management-Säule: Tötung von Welpen legalisiert

Besonders perfide sind die Details der neuen Jagdzeiten, die das Landwirtschaftsministerium offenlegt. Die Landesregierung plant, die Jagdzeit per Verordnung (DVO-NJagdG) so zu verändern, dass die Bejagung im Interventionsgebiet bis Ende Februar des Folgejahres ausgedehnt werden kann. Jungwölfe dürfen demnach fast das ganze Jahr über gejagt werden. Der zynische Verweis auf den jagdlichen Grundsatz „jung vor alt“ und die Behauptung, man trage der „Setz- und Aufzuchtzeit Rechnung“, ist blanker Hohn. Wer die Tötung von Welpen und die vorsätzliche Zerschlagung von Familienstrukturen anordnet, zerstört das biologische Gleichgewicht und provoziert erst recht unkontrollierte Risse durch versprengte, orientierungslose Jungtiere.

Das Demokratiedefizit: Wolfsjagden im Geheimen

Mit der neuen Informationspolitik verabschiedet sich das Land Niedersachsen endgültig von jeglicher demokratischer Transparenz. Dass Schnellabschussverfahren erst sechs Wochen nach dem Rissereignis veröffentlicht werden, ist ein bewusster Sabotageakt gegen den unabhängigen Natur- und Tierschutz. Die Begründung, man müsse „schutzbedürftige Interessen Dritter“ wahren, ist ein reines Schutzargument, um die Handlungen von Behörden und Jägerschaft vor kritischen Blicken und rechtlicher Überprüfung durch Naturschutzverbände zu verstecken. Weil die genauen Abmessungen der Jagdgebiete unter Verschluss gehalten werden, agieren die Schützen im rechtsfreien Raum, entzogen jeder öffentlichen Kontrolle.

Warum die NABU-Klage wichtig ist – aber diese Rudel nicht mehr retten kann

Zwar hat der NABU Niedersachsen (finanziell getragen vom Freundeskreis freilebender Wölfe und dem WWF) eine juristisch hochgradig ernstzunehmende Normenkontrollklage gegen die rechtswidrige Wolfsverordnung am OVG Lüneburg eingereicht. Wenn das Gericht die Verordnung kippt, bricht das niedersächsische Abschusssystem in sich zusammen. Doch die bittere Realität ist: Solche Prozesse dauern Jahre.
Den Wölfen im Emsland und in Cloppenburg hilft dieses Verfahren im Moment nicht mehr. Die Landespolitik hat das System gezielt so manipuliert, dass demokratische Kontrollmechanismen ausgehebelt werden. Durch die sechswöchige Geheimhaltung schafft das Ministerium im Verborgenen vollendete, tödliche Tatsachen. Da die Abschussbescheide geheim gehalten werden, können Verbände nicht einmal rechtzeitig Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten einreichen. Man kann nicht gegen eine Genehmigung klagen, von deren Existenz man nichts weiß. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e V. warnen seit Jahren vor genau dieser verheerenden Entwicklung.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Das fatale Versprechen der Großverbände: Alibi-Artenschutz behindert die Praxis

Vor diesem Hintergrund kritisieren wir die aktuelle Kampagnenpolitik einiger etablierter Großverbände aufs Schärfste. Bis vor Kurzem wurde in Spendenaufrufen und Mitgliederwerbung gezielt das Bild vermittelt, dass juristische Klagen das einzige und allmächtige Mittel seien – gepaart mit dem bequemen Versprechen an die Unterstützer, man müsse selbst vor Ort nichts tun, außer den Beitrag zu überweisen.
Diese Strategie erweist sich jetzt als fataler Trugschluss. Dieses Einlullen der Öffentlichkeit behindert unsere aktive Arbeit im echten Wolfsschutz massiv. Es wiegt die Menschen in einer falschen Sicherheit, während draußen vor unserer Haustür die Zäune ungesichert bleiben und die Abschussdecken im Geheimen verteilt werden. Ein Kreuz auf dem Mitgliedsantrag stoppt keine Kugel. Was wir brauchen, ist kein Alibi-Wolfssschutz vom Schreibtisch aus, sondern tatkräftige Unterstützung und hartnäckige Präsenz an den Brennpunkten.

Ein System am Limit: Warum Gerichtsverfahren allein keine Wölfe mehr retten

Dass Organisationen wie der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. beim aktuellen, langwierigen Verfahren gegen die niedersächsische Wolfsverordnung als Mitfinanzier des NABU auftreten, zeigt deutlich, wo die Prioritäten der Szene liegen: im langwierigen, bürokratischen Staatsapparat. Zwar besitzen staatlich anerkannte Fachverbände theoretisch das Recht, gegen solche Verordnungen und Abschussbescheide vorzugehen. Doch die Praxis führt diese vermeintlich schärfste juristische Waffe im Akutfall ad absurdum.
Während im Hintergrund juristische Allianzen geschmiedet und Prozesse über Jahre vorbereitet werden, schaffen die Behörden im Revier bereits vollendete, blutige Tatsachen. Es zeigt sich schmerzhaft, dass das Vertrauen auf Paragrafen und das Ausruhen auf dem Status als anerkannter Verband vor Ort im Emsland oder in Cloppenburg wirkungslos verpuffen, solange die Landespolitik die Verfahren durch sechswöchige Geheimhaltung absichtlich an den Gerichten vorbeischleust. Wer uns in der Vergangenheit vorwarf, ohne den offiziellen Verbandsstatus im Hintergrund weniger ausrichten zu können, muss nun erkennen: Vor der heimlichen Abschusspraxis der Ministerien sind am Ende alle Akteure gleichermaßen blockiert. Es ist an der Zeit, den Fokus endlich von der juristischen Schreibtisch-Arbeit dorthin zu lenken, wo Wolfsschutz stattfindet: zur aktiven Kontrolle und Präsenz direkt an der Basis.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Zeugen vor Ort gesucht: Dokumentieren Sie das Geschehen

Wenn die Justiz durch bürokratische Verschleppung gelähmt ist und die Politik die Vorfälle vertuscht, müssen wir selbst hinsehen. Was es jetzt dringender denn je braucht, sind mutige Menschen vor Ort, die ihre Augen und Ohren offen halten.
Wir rufen unsere Vereinsmitglieder sowie alle Tier- und Naturschützer in den Landkreisen Emsland und Cloppenburg auf: Achten Sie auf verdächtige Aktivitäten in den Revieren, dokumentieren Sie Jagdvorgänge, ungesicherte Weiden oder frische Rissvorfälle akribisch und melden Sie uns diese Beobachtungen. Nur durch lückenlose Fakten von der Basis können wir das Nebelnetz der Behörden durchbrechen. Wir garantieren Ihnen dabei absolute Vertraulichkeit und lückenlosen Quellenschutz.
Hotline: 0176/48 73 26 12
Email: Volker.Vogel@wolfsschutz-Deutschland.de

Wir fordern den sofortigen Stopp der Jagd

Die Liste der glücklicherweise fehlgeschlagenen Schnellabschüsse in der Wesermarsch, in Cuxhaven, Wittmund oder Diepholz zeigt deutlich: Die Bejagung löst kein einziges Problem auf den Weiden, sondern bedient lediglich die Abschussforderungen der Jagd- und Agrarlobby. Wölfe sind immer noch eine geschützte Art. Ihre Dezimierung im Namen einer lobbygesteuerten Politik ist illegal (dies sollten die Jäger bedenken, die zur Waffe greifen wollen. Am Ende könnten auch sie als Sündenböcke dienen) und ethisch inakzeptabel. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert den sofortigen Stopp des Abschussverfahrens im Wolfsterritorium Werlte, die sofortige Rücknahme der geheim gehaltenen Fristen und eine bedingungslose Rückkehr zu einem echten Herdenschutz und rechtstaatlicher Ordnung.

Quelle:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wolf_ins_bundesjagdrecht_aufnehmen/schnellabschusse/veroffentlichung-der-interventionsgebiete-sowie-der-beendeten-schnellabschussverfahren-252705.html

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Weitere acht Geheimjagden auf Wölfe in Niedersachsen: So hebeln Politik und Behörden den Rechtsstaat aus

Zu den jüngst bekannt gewordenen vier Fällen von geheim gehaltenen Wolfsjagden sind bereits acht weitere geheime Schnellabschussverfahren gelaufen – alle ohne Erfolg.  Glücklicherweise wurde kein einziger Wolf getötet. Die Öffentlichkeit erfährt davon erst jetzt nach Ablauf der sechs Wochen. Die Behörden halten die Verfahren bewusst unter Verschluss und veröffentlichen sie erst im Nachhinein. Doch  vielen Jägern scheint bewusst zu sein: Am Ende sind sie die juristisch Angreifbaren. Die behördlichen Freigaben entbinden sie nicht von der persönlichen Verantwortung. Warum, erklären wir ganz genau in unserem Artikel. 

Wer im Rahmen eines solchen Verfahrens ein Elterntier, eine laktierende Fähe oder ein nicht freigegebenes Tier tötet, riskiert ein Strafverfahren wegen illegalen Abschusses einer geschützten Art – inklusive Verlust des Jagdscheins. Die Behörden schieben anscheinend das Risiko gezielt auf die Jägerschaft und halten sich selbst im Hintergrund. Dass bislang kein Wolf geschossen worden ist, dürfte kein Zufall sein. Die Jäger scheinen genau zu wissen, wie dünn das Eis ist, auf dem sie sich bewegen.

 

Screenshot aus der Info des Landwirtschaftsministerums.

Die Salami-Taktik gegen den Wolf

Wie Politik und Behörden den Rechtsstaat aushebeln zeigen Statements wie „Der Schutzstatus wurde gesenkt“, „der Wolf unterliegt nicht mehr dem Artenschutz“, „Abschüsse sind jetzt rechtssicher“. Wer in diesen Tagen die Statements aus den Landwirtschaftsministerien Niedersachsen liest, reibt sich die Augen. Uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird eine politisch bewusst gesetzte Nebelkerze nach der anderen vorgesetzt. Das Ziel ist klar: Die Öffentlichkeit soll in die Irre geführt und vollendete Tatsachen geschaffen werden – auf Kosten einer geschützten Tierart.

Wir müssen Tacheles reden

Juristisch sind diese Behauptungen schlicht falsch. In der Praxis sterben jedoch Wölfe, weil die Politik eine perfide Salami-Taktik anwendet und den rechtlichen Schutz Schritt für Schritt demontiert. Die juristische Wahrheit: EU-Recht und Bundesrecht schlagen jedes Landesjagdrecht. Egal, wie oft Landwirtschaftsministerinnen den Wolf im Landesjagdrecht verorten: Europarecht und Bundesrecht stehen über jedem Landesgesetz. Ein Landesjagdgesetz darf den Schutz des Wolfes niemals absenken. Jagdrechtliche Regelungen, die den strengen Kriterien von Bundes- und EU-Recht widersprechen, sind rechtswidrig. Nach § 37 Abs. 2 BNatSchG tritt das Jagdrecht nur dann an die Stelle des Naturschutzrechts, wenn es mindestens gleichwertige oder strengere Schutzbestimmungen enthält. Eine Alibi-Regelung im Jagdrecht ersetzt niemals eine rechtmäßige artenschutzrechtliche Prüfung. Tötung ist keine „Pflege“ einer Art. Der Wolf bleibt also über die FFH-Richtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz geschützt (Anhang V). Auch wenn der strenge Schutzstatus (Anhang IV) 2025 abgesenkt wurde, ist er weiterhin eine geschützte Art, deren günstiger Erhaltungszustand gewahrt werden muss.
Beispielfoto Wölfin.

Der juristische Umbau und der heimliche Paragraph

Trotzdem hat der Gesetzgeber den Artenschutz in den letzten Jahren massiv angegriffen:

  • Bereits 2020 wurde mit § 45a BNatSchG (der sogenannten „Lex Wolf“) die sukzessive Tötung legalisiert. Wenn Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden konnten, durften so lange einzelne Rudelmitglieder nacheinander geschossen werden, bis die Risse aufhörten. Im Extremfall durfte damit ein ganzes Rudel ausgelöscht werden. 
  • Mit der Reform des Bundesjagdgesetzes im Frühjahr 2026 (§§ 22b bis 22f BJagdG) wurde der Wolf formell ins Jagdrecht überführt und § 45a BNatSchG gleichzeitig gestrichen.
  • Deutschland hat 2025 den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs an die EU-Kommission gemeldet:

    • Für die atlantische Region bereits im Juli 2025.
    • Für die kontinentale Region nachträglich am 13. Oktober 2025.

    Damit gilt der Wolf in beiden großen biogeografischen Regionen Deutschlands offiziell als im günstigen Erhaltungszustand.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/15/politische-willkuer-statt-wissenschaft-bmu-meldung-zum-guenstigen-erhaltungszustand-des-wolfs/

Doch das war nicht alles. Bereits im Gesetzgebungsverfahren selbst wurde ein weiterer Trick angewandt: Ein neuer § 39a BNatSchG tauchte erst in der Ausschussempfehlung auf – nachdem der ursprüngliche Entwurf bereits die Verbändeanhörung und die erste Lesung im Bundestag hinter sich hatte. Eine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung zu dieser massiven Änderung fand nicht statt. Der Paragraph sollte direkt in den zentralen Schutzanker des § 7 BNatSchG eingreifen und den „günstigen Erhaltungszustand“ faktisch umgehen. Was im offenen Verfahren nicht durchsetzbar war, wurde im Ausschuss einfach „durchgereicht“. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/04/gesetzes-trick-fuer-die-wolfsjagd-aenderung-wurde-einfach-reingeschmuggelt/

Und ein „günstiger Erhaltungszustand“ ist gar nicht erreicht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/14/wolfsmonitoring-2024-25-die-offiziellen-zahlen-beweisen-der-guenstige-erhaltungszustand-ist-nicht-erreicht/

Das Verbandsklagerecht wurde systematisch beschnitten

Am 25. Juni 2026 hat der Bundestag die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) verabschiedet. Damit wird der effektive Rechtsschutz massiv geschwächt:
  • Klagen haben bei vielen Vorhaben keine aufschiebende Wirkung mehr.
  • Einwände müssen extrem früh und vollständig vorgebracht werden, sonst sind sie unzulässig.
  • Die Anerkennung als klageberechtigter Verband wird befristet und bürokratisch erschwert.
  • Die „tatsächliche Betroffenheit“ wird enger ausgelegt.

Genau davor haben wir seit Jahren gewarnt. In dem Moment, in dem der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen und erleichterte Abschüsse möglich gemacht wurden, hat man den Verbänden die schärfste rechtliche Waffe aus der Hand genommen. Eilverfahren greifen in Bundesländern mit vielen Wölfen ohnehin kaum noch. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/

Beispielfoto Wölfe © Brigitte Sommer

Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge

Andere Verbände betonen gebetsmühlenartig, dass die aktuellen Abschussverfahren und die Gesetzesänderungen nicht rechtskonform seien. Das ist juristisch durchaus richtig. Doch sie blenden die Realität systematisch aus: Die Regierung interessiert das schlicht nicht. Was auf dem Papier gilt, wird in der Praxis durch Salami-Taktik, Intransparenz und prozessuale Umbauten systematisch unterlaufen. Das beste aktuelle Beispiel dafür ist die Corona-Zeit, in der massiv Grundrechte ausgehebelt wurden – oft mit der Begründung der „Gefahrenabwehr“ und unter Umgehung effektiver gerichtlicher Kontrolle. Genau dieses Muster erkennen wir jetzt wieder beim Wolf: Bürokratische Tricks, Informationsblockaden und die Beschneidung des Verbandsklagerechts sollen verhindern, dass der rechtliche Schutz tatsächlich greift. Recht haben nützt nichts, wenn man es in der Praxis nicht durchsetzen kann.

Die Taktik der „aufgestauten Risse“ und die Informationsblockade

Die offizielle Rissliste wird oft extrem träge aktualisiert, so dass Kontrollen praktisch wegfallen. Für UIG-Anfragen verlangen Behörden in anderen Bundesländern inzwischen dreiste „Abschreckungsgebühren“ von bis zu 900 Euro. Das verstößt klar gegen das europarechtliche Abschreckungsverbot.
Da die Politik den rechtlichen Schutz hinter bürokratischen Tricks und Gebührenmauern versteckt und Gerichte die Notbremse verweigern, müssen wir selbst vor Ort sein. Wir rufen alle Wolfsfreunde und Naturbegeisterte auf: Geht mit uns in den bekannten Riss- und Interventionsgebieten spazieren. Nutzt Euer gesetzlich geschütztes Betretungsrecht für Wald und Flur. Wandert mit der Familie, führt den Hund aus (angeleint) und zeigt flächendeckend Präsenz auf öffentlichen Wegen und dokumentiert. Präsenz schützt: Wo Menschen friedlich unterwegs sind, können Jäger keine Abschüsse vollstrecken.
Weitere Quellen:

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure Unterstützung. 
Mit einem monatlichen Abo von nur 5 Euro helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. 

Jeder Euro zählt – gerade jetzt.

Abschussgenehmigung im Allgäu gestoppt – Gericht gibt Eilantrag statt

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Verlängerung der Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m im Eilverfahren kurz vor Ablaufen außer Vollzug gesetzt. Warum wir dennoch keine Entwarnung sehen, erklären wir in unserem Artikel. 

Ein Verband hat erfolgreich geklagt. Damit ist klargestellt, dass auch eine mögliche weitere Verlängerung oder Neuerteilung hohen rechtlichen Hürden unterliegt. Das Landratsamt hatte die ursprünglich bis 31. Mai befristete Genehmigung bis zum 8. Juni verlängert. Wir protestierten auf das Schärfste: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/05/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-gegen-verlaengerung-der-abschussgenehmigung-fuer-gw5224m-im-allgaeu/
In der Abschussverfügung selbst, die uns mittlerweile per UIG-Antwort vorliegt, wird unter anderem ein dreilitziger (dreisträngiger) Zaun als angeblicher Herdenschutz angeführt – dabei bietet so etwas nachweislich keinen ausreichenden Wolfsabwehr-Effekt.

Wichtige Erkenntnisse

Dieser Vorgang bestätigt unsere Einschätzung, dass es im Allgäu vor allem darum geht, das Gründen von Territorien, Paar- und Rudelbildung zu verhindern. Gleichzeitig erhielten wir aus Behördenkreisen einen anonymen Hinweis, der unsere Bewertung untermauert: Intern sei von Anfang an klar gewesen, dass die Abschussverfügung in dieser Form rechtlich kaum Bestand haben würde – und dennoch wurde sie erlassen und verlängert. Wir sehen darin eine große Gefahr für eine darauf folgende illegale Beseitigung von GW5224m. In Bayern sind in den vergangenen Jahren bereits mehrere Wolfsrudel, wie zum Beispiel das Altmühltalrudel und Einzelwölfe plötzlich „verschwunden“ – ein besorgniserregendes Muster. Der Fall zeigt außerdem: In Regionen mit noch wenigen Wölfen haben juristische Schritte von Verbänden weiterhin Erfolgschancen. In etablierten Wolfsregionen wird es hingegen zunehmend schwieriger.

Klagen alleine reichen dennoch nicht aus

Es braucht zusätzlich eine aktive Präsenz vor Ort, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, Zaunsituationen zu dokumentieren, und zwar bereits im Vorfeld von Rissen Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und illegale Nachstellungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren und zu dokumentieren.

Politischer Kontext

Die harte Linie Bayerns wird von führenden Politikern immer wieder offen formuliert. Ministerpräsident Markus Söder sagte sinngemäß: „Der Wolf gehört hier nicht her“ und „Ein Riss reicht“. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert regelmäßig eine schnelle und unkomplizierte Bejagung von Wölfen. Statt symbolischer und rechtlich fragwürdiger Abschussgenehmigungen, die auf unzureichendem Herdenschutz basieren, brauchen wir endlich einen konsequenten, flächendeckenden Herdenschutz und Aufrichtigkeit gegenüber den wahren Problem in der Landwirtschaft. 

Tretet unserem Verein bei, unterstützt uns mit einer Mitgliedschaft und helft mit, damit wir noch stärker werden können. Nur mit aktiver Präsenz vor Ort und starken Strukturen können wir effektiv Wölfen helfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
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Füchtenfeld/Wietmarschen: Eilverfahren gescheitert, doch Zweifel nehmen zu und wer ist GW5617m?

Die Eilverfügungen gegen die Abschussgenehmigungen für zwei Wölfe im Fall Füchtenfeld in Niedersachsen sind vom Verwaltungsgericht Osnabrück abgelehnt worden. Die eigentliche Klage ist damit jedoch noch nicht verloren – sie wird allerdings aufgrund der neuen Rechtslage deutlich schwieriger. Unser erster detaillierter Bericht vom 9. Mai 2026 warf bereits erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung auf. Ein angeblich Schuldiger wird inzwischen genannt: GW5617m. Doch dieser Wolf lässt sich keinem Rudel zuordnen und einen zweiten Wolf scheint es gar nicht zu geben. Dazu gibt es viele weitere Widersprüche. 

Update: 22.06.2025 –  Die befristete Abschussgenehmigung für zwei Wölfe nach dem Großriss in Füchtenfeld/Dalum-Wietmarscher-Moor (Grafschaft Bentheim) ist am 15. Juni 2026 ausgelaufen.

Es gab in dieser Frist offenbar keine Abschüsse.Das ist jedoch keine Entwarnung. Behörden und Jägerschaft warten ganz offensichtlich strategisch auf den neuen Niedersächsischen Wolfsmanagementplan, der bereits zum 1. Juli 2026 in Kraft treten soll.
Dieser neue Plan soll Abschüsse massiv erleichtern – mit vereinfachten Verfahren, schnelleren Genehmigungen und der Möglichkeit, nicht nur einzelne „Problemwölfe“, sondern auch Teile ganzer Rudel und Welpen zu töten.
Statt endlich flächendeckend wirksamen Herdenschutz durchzusetzen und die Weidetierhalter in die Pflicht zu nehmen, wird weiter auf die Tötung von Wölfen gesetzt.
Die alte Genehmigung war nur ein Provisorium – mit dem neuen Plan drohen deutlich schärfere und breitere Abschussmöglichkeiten.
Fazit: Der Druck auf die Wölfe lässt nicht nach, er wird nur taktisch auf die nächste, rechtlich bequemere Stufe verschoben. Wer den Wolf schützen will, muss jetzt besonders wachsam bleiben und endlich aktiv werden.

Der Vaterwolf des Rudels Nordhorn ist er jedenfalls nicht. Für Meppen liegen gar keine Indivudualisierungen vor.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Kammer führt zur Begründung weiter aus, dass die Einwände des Antragstellers nicht durchgriffen. Insbesondere sei dem Einwand, die Risse seien nicht von Wölfen, sondern von wildernden Haus- oder Jagdhunden verursacht worden, nach Aktenlage nicht zu folgen. Auch der Verweis auf § 45 Abs. 7 Satz 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verhelfe dem Eilantrag nicht zum Erfolg; vielmehr dürfte allein § 22d Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BJagdG maßgeblich sein und damit nicht Kriterien, die zum strengen Schutz wildlebender Tiere in der genannten Vorschrift des BNatSchG aufgeführt seien. Auch aus Art. 16 der FFH-Richtlinie ergebe sich keine andere Wertung. Der Schutzstatus des Wolfs sei von einer „streng geschützten Tierart“ auf eine „geschützte Tierart“ herabgestuft worden. Der Schutz richte sich nunmehr nach Art. 14 FFH-Richtlinie, der nur noch verlange, dass die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zu treffen hätten, dass die Entnahme von Wölfen mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sei. Eine Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs durch Entnahme einzelner Wölfe sei derzeit als fernliegend zu betrachten.

Rückblick: In den Nächten vom 1. und 2. Mai 2026 wurden mindestens 57 Schafe getötet und über 100 weitere verletzt. Die Behörden gingen schnell von zwei Wölfen aus und erteilten Abschussgenehmigungen für zwei Rüden. 

Nach unserer Vor-Ort-Begutachtung vermuten wir Mängel beim Herdenschutz:

  • Stromlitzen verliefen innen statt außen.
  • Es fehlte ein wirksamer Untergrabschutz an Eingangstüren.

Auf den Flächen sollen sich aufgrund einer Sichtung unserer Aktiven auch bereits wieder Schafe befunden haben.

Der vorherige Pächter, ein erfahrener Berufsschäfer, hatte auf derselben Fläche keine vergleichbaren Probleme. Die jetzige Bewirtschaftung erfolgt im Nebenerwerb. Zudem liegen Hinweise vor, dass die Tiere teilweise innerhalb des großen Außenzauns in mobilen Netzen oder engeren Teilkoppeln gehalten worden sein könnten – was die extreme Konzentration der Herde und das untypische Massentöten auf einer 1.200 Hektar großen Moorfläche plausibler erklären würde als ein freier Wolfsangriff. Der betroffene Schäfer sprach in einem NDR-Artikel davon, dass Zäune ungekippt und Stromlitzen umgehängt gewesen seien. Mit welcher Motivation sollte so etwas geschehen? Rissprovokation für Abschuss? Unklar. Fakt ist es aber, dass mit dem Grundsschutz wohl doch etwas nicht stimmte. 

Auch Hunde hätten es innerhalb eines weiteren Zaunus leichter gehabt. Ein solches Szenario passt zudem nur schwer zum bekannten Beuteverhalten von Wölfen. Ein Insider berichtete uns außerdem, dass wildernde Jagdhunde die eigentliche Ursache gewesen sein sollten. Diese Aussage ließ sich bislang nicht verifizieren. Unsere UIG-Anfrage zu Zaunprotokollen, Herdenführung, Rissdokumentation und DNA-Auswertung wurde unter fadenscheinigen Gründen bis heute von einem der betroffenen Landkreise verweigert. Das Umweltministerium wies auf die Rissliste hin und schickte Bilder von toten Schafen, bei denen bei einigen ein Kehlbiss vorhanden war sowie Bilder von Zäunen, allerdings ohne genaue Erläuterung. Auf den Bildern ist ein Untergrabschutz am Zaun zu sehen. Bei einem der Bilder könnte eine Tür zu sehen sein, die aufgestanden haben könnte.  Wir legen jetzt Beschwerde bei einem Landkreis gegen die Verweigerung der UIG ein. 

Blick ins Moor. Das Gelände ist mit einem Zaun aus Wilddraht in einer Länge von 34 Kilometern umgeben. Laut Gutachten wies er Mängel auf.

Betroffene Rudel: Rudel Nordhorn und Meppen-Rudel

Der Vorfall liegt im Grenzbereich zweier Wolfsrudel:

  • Rudel Nordhorn (NOD) – Grafschaft Bentheim: Bestätigtes Rudel mit insgesamt sechs Wölfen (zwei adulte Tiere und vier juvenile/Welpen) im Monitoringjahr 2025/2026. Ein bekanntes Individuum ist der Rüde GW2950m. Das Rudel hat 2025/2026 erfolgreich Nachwuchs aufgezogen – die Welpen sind noch abhängig.
  • Meppen-Rudel (Emsland): Ebenfalls im weiteren Einzugsbereich mit mehreren territorialen Tieren.

In der offiziellen Schadensliste wird der Wolf GW5617m als Verursacher geführt. Eine öffentliche Zuordnung dieses Individuums zu einem bestimmten Rudel liegt bisher jedoch nicht vor.

 

Wolf gar nicht sicher erwiesen? Billigkeitsleistung, die Steuerzahler zusätzlich belastet?

 

Ausriss aus der Schadensliste Niedersachen.
Ausriss aus der Schadensliste Niedersachsen.
Screenshot
Screenshot: Anscheinend wurde Wolf bereits protokolliert ohne die DNA-Ergebnisse abzuwarten. Als Territorium wird in einer anderen Spalte Nordhorn genannt. Das Gutachtenergebnis „Wolf mit Billigkeit“ bei einer Rissbegutachtung bedeutet, dass der Wolf als Verursacher für den Tod oder die Verletzung eines Nutztieres nicht zweifelsfrei nachgewiesen, aber auch nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kernbedeutung im Detail – Unklare Beweislage: Die Spuren am Kadaver (z. B. Bissspuren, DNA-Proben) liefern kein eindeutiges Ergebnis, ob es ein Wolf oder beispielsweise ein wildernder Hund war. Kein Rechtsanspruch: Da der Wolf nicht zu 100 % nachgewiesen wurde, besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schadensersatz. Zahlung aus „Billigkeit“: Das Land entscheidet aus Gründen der Fairness und zur Konfliktminderung (aus „Billigkeit“), den Schaden dennoch finanziell auszugleichen.Freiwillige Leistung: Es handelt sich um eine freiwillige Entschädigung durch die jeweilige Förderrichtlinie Wolf des Bundeslandes.

Jäger-Zögern ist taktisches Kalkül – keine Entwarnung

Die Jägerschaft hält sich trotz vorliegender Genehmigung zurück und beruft sich auf den Elterntierschutz. Das ist kein Zeichen einer entspannten Lage, sondern bewusstes Abwarten bis zum 1. Juli 2026, wenn die reguläre Jagdzeit beginnt und auch Welpen bejagt werden dürften. Die Jäger schützen sich damit zugleich vor eigenen rechtlichen Risiken. Hinzu kommt der systemische Interessenkonflikt: Die Landesjägerschaft Niedersachsen führt das offizielle Wolfsmonitoring durch und profitiert gleichzeitig von Abschussgenehmigungen. Die aktuelle Abschussgenehmigung läuft zwar am 16. Juni 2026 ab, doch wir rechnen mit einer Verlängerung, bzw. Neuerstellung, wenn der neue Managementplan vorliegt. 

Kritik an Verbänden

Ein weiterer Punkt verdient klare Worte: Einige klagefähige Wolfsschutz-Organisationen haben ihre Mitglieder und Unterstützer bislang nicht ausreichend und proaktiv darauf hingewiesen, dass Eilverfahren und Klagen nach der Gesetzesänderung in Gebieten, in denen relativ viele Wölfe leben, deutlich schwieriger geworden sind. Noch vor Kurzem warb man mit dem klaren Slogan „Nur Klagen helfen!“ intensiv um Spenden und neue Mitglieder. Diese Diskrepanz zwischen früherer Mobilisierung und heutiger Realität verdient eine offene, selbstkritische Debatte innerhalb der Bewegung.

Aufruf zur Mitarbeit

Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich besonders über aktive Unterstützung und neue Mitglieder aus der Region Grafschaft Bentheim, dem Emsland und ganz Niedersachsen. Wer vor Ort mithelfen möchte, solche Vorfälle unabhängig zu dokumentieren, die Entwicklung der Rudel zu beobachten und für mehr Transparenz zu sorgen, ist herzlich eingeladen, Teil unseres Teams zu werden. Nur durch engagierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort können wir ein vollständiges und unabhängiges Bild der Lage erhalten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Fazit:

Der Fall Füchtenfeld offenbart vor allem systemische Schwächen beim Herdenschutz auf großen, moorigen Flächen unter Nebenerwerbs-Bedingungen sowie den dringenden Bedarf an unabhängiger Untersuchung und Transparenz. Statt Riss- und Sündenbockkreationen brauchen wir praxistauglichen Herdenschutz, vollständige Aktenoffenlegung sowie Transparanz und ein Monitoring ohne Interessenkonflikte. Wir bleiben dran.

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

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Gesetzes-Trick für die Wolfsjagd: Änderung wurde einfach reingeschmuggelt

Was gerade im Hintergrund der Bundespolitik passiert, ist kein juristischer Schönheitsfehler – es ist ein schwerwiegender Angriff auf Demokratie, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes (BR-Drucksache 765/25 vom 19. Dezember 2025) ging durch alle vorgeschriebenen Stationen: Referentenentwurf, Kabinettbeschluss, Verbändeanhörung, erste Lesung im Bundestag. In dieser Fassung gab es keinen § 39a BNatSchG. Der neue Paragraph, der den Schutzstatus des Wolfs faktisch aushebelt und praktisch überall erleichterte Abschüsse ermöglicht, tauchte erst später auf – und zwar in der Ausschussempfehlung 765/1/25 vom 19. Januar 2026.

 

Verfahrensfehler im Gesetzgebungsverfahren: § 39a BNatSchG am Bundestag vorbeigeschleust

 

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer
Das bedeutet, dass genau zu dieser massiven Änderung des Naturschutzrechts keine gesetzlich vorgeschriebene Verbändeanhörung statt (§ 47 GGO) stattgefunden hat.  Der Bundestag hat in der ersten Lesung über einen Entwurf abgestimmt, der diesen Paragraphen nicht enthielt. Der Bundesrat wurde in der 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 mit einer Version konfrontiert, die erst nachträglich und ohne ausreichende Prüfung ergänzt wurde.
Das ist kein Versehen. Das ist ein gezieltes Unterlaufen parlamentarischer Kontrolle und der Beteiligungsrechte von Umweltverbänden, Wissenschaftlern und Öffentlichkeit.
Besonders brisant: § 39a BNatSchG greift direkt in § 7 BNatSchG ein – den zentralen Schutzanker für streng geschützte Arten wie den Wolf nach EU-Recht (FFH-Richtlinie, Berner Konvention).
Durch diesen neuen Paragraphen wird der „günstige Erhaltungszustand“ umgangen und eine faktische Bejagung möglich gemacht – ohne dass die betroffenen Naturschutzverbände dazu angehört wurden. Der Einfluss der Jagdlobby liegt offen zutage: Was in der ursprünglichen Fassung noch nicht durchsetzbar war, wurde im Ausschuss „durchgereicht“. Passend dazu forderte der Bundesrat Eile: Durchpeitschen, bevor es auffällt. In Brandenburg erklärte ein SPD-Abgeordneter (Wolfgang Roick) bereits im RBB, man werde zustimmen. Willkommen in einer Demokratie, in der Bürgerbeteiligung und fachliche Prüfung zur lästigen Formalie werden.
Wenn § 39a BNatSchG (in der aktuellen Fassung der Ausschussempfehlung) durchgeht und das Gesetz in Kraft tritt, wären auch wolfsarme Bundesländer (z. B. NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein usw.) deutlich stärker gefährdet als ohnehin schon. Es gäbe keine regionale Ausnahme oder „Schutzzone“ für Länder ohne Rudel. Der Wolf würde überall zur „jagdbaren Art“, sobald er auftaucht – und die Hürden für Entnahmen würden drastisch sinken.

Dieses Vorgehen ist rechtlich angreifbar – sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene

Verstoß gegen Anhörungspflicht (GGO)

Mangelnde Transparenz und Verletzung des Rechts auf Beteiligung

Potenzieller EU-Rechtsverstoß (Artenschutzrichtlinien)

Die darauf basierenden Landesverordnungen werden es ebenso sein. Immerhin: Klagen – auch im Eilverfahren – sind absehbar und vielversprechend. Wolfsschutz-Deutschland e.V. hatte genau dieses Vorgehen bereits früh angekündigt und gewarnt. Schon im Herbst 2025 haben wir in mehreren Beiträgen und Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung den Wolfsschutz nicht offen und transparent angreifen, sondern durch Hintertür-Änderungen im Naturschutzrecht aushöhlen wird – ohne echte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände. Wir haben damals geschrieben: „Der Wolf wird nicht durch offene Debatte, sondern durch undurchsichtige Verfahrensmanöver geopfert.“ Leider haben wir Recht behalten. Die jetzige Entwicklung ist genau das, was wir vorausgesehen und befürchtet haben. Verlierer sind am Ende nicht nur der Wolf und der Naturschutz, sondern der Rechtsstaat selbst. Wenn Gesetze in Hinterzimmern umgeschrieben werden, ohne dass Parlament, Verbände oder Öffentlichkeit mitreden dürfen, dann ist das keine Gesetzgebung mehr – das ist Willkür.
Beispielfoto spielende Jungwölfe. © Brigitte Sommer

Wir fordern: Sofortige Offenlegung aller internen Abstimmungs- und Änderungsprotokolle

Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens bis eine ordnungsgemäße Anhörung zu § 39a stattgefunden hat

Rücknahme der Änderung, die ohne demokratische Legitimation eingefügt wurde

 

Die Gefahr ist real und betrifft ganz Deutschland, nicht nur Bundesländer mit vielen Wölfen. Deshalb ist es so wichtig, dass jetzt noch Druck gemacht wird und vor allem genau verstanden wird, was auf dem Spielt steht – vor der Anhörung am 23. Februar 2026 und der zweiten Lesung im Bundestag.

Das ist ein Testfall für die Demokratie insgesamt in Deutschland und sollte niemanden kalt lassen. Wer hier schweigt, macht sich mitschuldig.

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Der Wolf und der Schutz: Ein Gerichtsfall in Europa

In Europa gibt es Streit um den Schutz des Wolfs. Fünf Umwelt- und Tierschutzgruppen haben vor einem Gericht der Europäischen Union (EU) Klage eingereicht. Sie wollen, dass eine Entscheidung der EU aufgehoben wird. Diese Entscheidung soll den Wolf weniger stark schützen. Hier erklären wir in einfacher Sprache, was los ist.

Was ist passiert?

Die EU hat am 3. Dezember 2024 beschlossen, den Wolf weniger zu schützen. Am 8. Mai hat das EU-Parlament zugestimmt. Der EU-Rat wird auch zustimmen und wenn das Ergebnis im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wird die EU den Wolf in der Berner Konvention, einem wichtigen Vertrag, von Anhang II auf Anhang III setzen. Das bedeutet: Es gibt weniger strenge Regeln für den Wolf. Vielleicht dürfen dann mehr Wölfe gejagt werden. Es kann sogar bedeuten, dass die Wölfe wieder ausgerottet werden.
Beispielfoto Wolf.
Fünf Gruppen – Green Impact, Earth, Nagy Tavak, LNDC Animal Protection und One Voice – finden das falsch. Sie haben mit ihrem Anwalt Luca D’Agostino Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Sie wollen, dass die Entscheidung zurückgenommen wird.

Warum klagen die Gruppen?

Die Gruppen sagen: Die Entscheidung der EU ist nicht richtig, weil:
  1. Keine guten wissenschaftlichen Gründe: Es gibt keine neuen Daten, die zeigen, dass der Wolf weniger Schutz braucht. Wissenschaftler sagen, der Wolf ist in Europa noch nicht sicher genug.
  2. Regeln der EU wurden nicht beachtet: Die EU muss vorsichtig sein und die Natur schützen. Das steht in wichtigen EU-Gesetzen. Aber die Entscheidung ignoriert diese Regeln.
  3. Alte Daten wurden benutzt: 2022 hat die EU einen ähnlichen Vorschlag abgelehnt, weil die Daten nicht gut genug waren. Jetzt benutzt die EU dieselben Daten, um den Wolf weniger zu schützen.
Die Gruppen sagen: Der Wolf braucht weiterhin starken Schutz. Weniger Schutz könnte gefährlich für die Wölfe sein und auch andere Tiere in Zukunft weniger schützen.
Was wollen die Gruppen erreichen?
Die Gruppen wollen, dass das Gericht:
  • Die Entscheidung der EU aufhebt.
  • Alle Schritte, die mit dieser Entscheidung zusammenhängen, stoppt. Dazu gehört der Vorschlag an die Berner Konvention.

Wenn das Gericht zustimmt, bleibt der Wolf besser geschützt

Was passiert jetzt?

Der Fall ist beim Gericht eingereicht. Er wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Jetzt warten die Gruppen auf die Antwort der EU. Danach wird es vielleicht eine Verhandlung geben. Das Gericht prüft, ob die Entscheidung der EU richtig war.

Warum ist das wichtig?

Der Wolf ist ein wichtiges Tier in der Natur. Weniger Schutz für den Wolf könnte Probleme für die Umwelt bringen. Der Fall zeigt auch, wie wichtig es ist, dass Entscheidungen auf guten wissenschaftlichen Daten basieren. Nicht nur für den Wolf, sondern für den Schutz aller Tiere in Europa.
Der Schutz des Wolfs ist ein großes Thema und dieser Gerichtsfall könnte viel ändern.
Beispielfoto Wölfe.

Wie könnte es in Deutschland weiter gehen?

Es gibt auch noch die Möglichkeit, nach der Veröffentlichung im Amtsblatt zu klagen. Es können nicht alle Vereine klagen. Aber die, die es können sind der Ansicht, dass es ohne Veröffentlichung kein gültiges Gesetz gibt, gegen das man klagen kann. Dasselbe gilt für neue Gesetze in Deutschland – sie müssen im Bundesgesetzblatt stehen.
Eine Klage könnte aber scheitern, zum Beispiel, wenn der Verein nicht beweisen kann, dass er direkt betroffen ist oder wenn die Klage zu spät kommt.
Die Änderung der Wolfsschutz-Regeln ist noch nicht im Amtsblatt der EU erschienen. Deshalb kann noch niemand in Deutschland klagen. Man muss warten, bis die Änderung veröffentlicht ist.

Verbandsklagerecht: Was plant die neue Regierung?

Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD will das Verbandsklagerecht ändern. Das steht im Koalitionsvertrag von 2025. Aber was bedeutet das?
Das Verbandsklagerecht erlaubt Umwelt- und Naturschutzverbänden gegen Projekte zu klagen, die der Natur schaden könnten. Zum Beispiel gegen Wolfsabschüsse. Jetzt will die Regierung dieses Recht einschränken. Es soll „überprüft“ werden, um es an EU-Regeln anzupassen. Das sagt auch Verkehrsminister Patrick Schneider. Er nennt es „Straffung“.
Viele Umweltverbände sind besorgt. Sie sagen: Weniger Klagen bedeuten weniger Schutz für die Natur. Das könnte auch die Demokratie schwächen. Eine vollständige Abschaffung des Rechts ist zwar  nicht geplant, aber die Regierung will das Verbandsklagerecht einschränken. Das könnte den Naturschutz erschweren.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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NRW: Herdenschutzverweigerung, um Abschuss von Wölfin Gloria zu erlangen

Hasserfüllte wollen ihren Tod. In Nordrhein-Westfalen lebt gerade mal ein Prozent des Wolfsbestandes in Deutschland, dennoch wird hier in nicht mehr nachvollziehbarer Vehemenz  der Abschuss der Wölfin Gloria von Wesel gefordert. Nun soll wohl sogar ein neues Gutachten dafür sorgen, dass endlich der „Schießbefehl“ umgesetzt werden kann. Dabei werden Risse seit Jahren von gewissen Haltern provoziert, um Gloria los zu werden. Bislang scheiterten alle Vorstöße an standhaften Umweltministern, auch einer Umweltministerin von der CDU. Gibt nun aber ausgerechnet der neue Umweltminister der Grünen dem Druck der Lobby nach? Lesen sie hierzu unsere neue Reportage.

 

Wir starten gleich mit eindrucksvollen Bildern aus dem Wolfsgebiet Schermbeck, die aufzeigen, dass es noch immer massenweise Weidetiere gibt, die trotz aller Warnungen und Förderangebote nicht geschützt sind.

 

Zwei Shettys, ungeschützt bei Bottrop-Kirchhellen.

 

Mutterkuh alleine mit Kälbchen nur hinter Stacheldraht bei Gahlen.

 

In der Nähe von Gahlen. Hier ist zwar ein wolfsabweisender Zaun vorhanden, aber ein alter Wagen wurde dort so dicht an den Zaun gestellt, dass der Wagen als Überkletterhilfe dienen könnte.

 

Kaltblüter, nachts alleine auf einer abgelegenen Weide in der Nähe der Wilhelmstraße im Kerngebiet des Rudels. In der Nähe gab es bereits Risse. Wir können nicht beurteilen, ob dieses Pferd fit ist. Bei einem gesunden Tier besteht wahrscheinlich wenig Gefahr, doch falls das Pferd über 30 Jahre alt und nicht fit ist, könnte es ins Beuteschema fallen.

 

Keine Veränderung in einem Streichelgehege an einem Gartencenter, wo es bereits einen Riss gab. Dort gibt es einen offenen kleinen Unterstand und einen anderen Stall. Uns ist nicht bekannt, ob die Tiere nachts eingestallt werden. Vorne ist nach wie vor ein Legizaun 1,20m hoch (Stabmattenzaun) mit Untergrabschutz. Hinten ist das Gelände noch mal ein wenig unterteilt und dort ist es auch buschiger und die Zäune zum Teil Wildzaungeflecht, wohl ohne Untergrabschutz.

 

Schafe nur hinter Maschendraht bei Dorsten.

 

Die Schafweide liegt direkt an offenem Gelände.

 

Schafe nur hinter Legi-Zaun. Höhe 1,40 Meter bis 1,60 Meter Höhe. Abends kurz vor 20 Uhr bei Bottrop-Kirchhellen.

 

 

 

Stute mit Fohlen bei Bottrop-Kirchhellen, nach Sonnenuntergang.

 

Ausweitung der Förderkulisse

Das Land Nordrhein-Westfalen baut die Förderangebote für den Herdenschutz sogar noch weiter aus, heißt es in einer Pressemitteilung vom 20. September. Für fast die Hälfte der Landesfläche könnten nun Fördermittel beantragt werden, um Weidetierhaltungen wolfssicher zu gestalten. Hierzu hat das Umweltministerium die Fördergebiete „Märkisches Sauerland“ und „Dümmer-Geest-Niederung“ neu ausgewiesen. Zudem wurde die frühere Förderkulisse rund um Schermbeck vergrößert. Diese umfasst nun als Fördergebiet „Westmünsterland“ inklusive einer Pufferzone eine Fläche von mehr als 4.000 Quadratkilometern.

In den Fördergebieten werden bis zu 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Zusätzlich bestünden großräumige Pufferzonen, in denen ebenfalls Herdenschutzzäune gefördert werden. Wie im vergangenen Jahr stehen auch 2023 wieder bis zu zwei Millionen Euro für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien für den Herdenschutz zur Verfügung. Um Tierhalter über Herdenschutzmaßnahmen und Förderangebote zu informieren, sind in den neuen Fördergebieten Informationsveranstaltungen geplant.

Was nutzen Förderangebote bei Herdenschutzverweigerung?

Laut WAZ waren am 15. Juni 2023 von den für den Herdenschutz vorgesehenen Fördermitteln von einer Million Euro gerade einmal 185.000 Euro abgerufen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßen die Ausweitung der Fördergebiete. Eine unserer Kernforderungen lautet ja auch, dass in ganz Deutschland gefördert und gefordert wird, ohne erst hochbürokratisch Wolfsgebiete auszuweisen. Unserer Meinung nach könnte dadurch viel Unmut beseitigt werden und die Schäden von wandernden Jungwölfen würden sofort entschädigt werden können. Eine solche großzügige Regelung kann aber leider nicht dort funktionieren, wo Halter den Herdenschutz verweigern, um Wolfsabschussgenehmigungen zu erlangen. Dies scheint im Wolfsgebiet Schermbeck der Fall zu sein.

Hier ein O-Ton von Rolf Fricke vom NABU Bottrop aus dem neuen Newsletter des NABU:

„Hinter vorgehaltener Hand wird in unserer Region sogar von Einzelpersonen weitergegeben, dass jeder wolfsabweisende Zaun den Wölfen nur helfe. Herkömmliche Zäune wären besser, denn sie beschleunigten einen Abschuss der Wölfe. Zuletzt hat das jemand von uns auf dem Schafmarkt in Gahlen im August 2023 gehört.“ „Ein Abschuss der Wölfin Gloria würde in dieser Zielgruppe ein völlig falsches Signal setzen“, summiert Frank Boßerhoff vom NABU Wesel.

Hier stimmen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. in vollem Umfang zu. Auch wir weisen seit Jahren nach, dass viele Weidetiere nicht geschützt werden. Eindrucksvoll stellt dies der NABU auch in seinem neuen Newsletter bildlich dar. Doch auch unsere Bilder oben sind wieder einmal mehr sehr aussagekräftig.

Statt Wölfe als Bauernopfer zu liefern, muss endlich eine Möglichkeit geschaffen werden, solchen Schutzverweigerern Konsequenzen, wie z. B. Strafgelder angedeien zu lassen. Wir berichteten auch hier über eine dreiste Rissprovokation: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/22/nrw-wolfsgebiet-schermbeck-rissprovokation-an-verbotener-umzaeunung/

Wende in der Wolfspolitik des Grünen Umweltministers?

„Wir müssen aber auch zu praxisgerechteren Regelungen im Umgang mit problematischen Wölfen kommen. Daher begrüße ich die Initiative des Bundes. Wir haben es mit einzelnen Tieren zu tun, die sehr geschickt Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Dagegen müssen wir etwas tun, um die Akzeptanz für den Wolf insgesamt zu erhalten“, so Krischer in der Pressemitteilung des Umweltministeriums über die Ausweitung der Fördergebiete.

Brisantes Gutachten

Minister Krischer hatte dem Parlament Mitte September ein Rechtsgutachten mit dem Titel „Evaluierung der Wolfsverordnung NRW im Hinblick auf Entnahme von Wölfen“ zugesandt. Erstellt wurde dieses Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. Dieses Gutachten liegt uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. vor.

Zum Inhalt heißt es von Seiten der SPD: Um die Entnahme eines auffällig gewordenen Wolfs zu ermöglichen, seien in NRW aktuell zahlreiche Auflagen zu erfüllen. Die Hürden wären also hoch, aber eben, so macht der Gutachter auch deutlich, nicht unüberwindbar. Denn diese Auflagen seien klar benannt und können im Stil einer Checkliste aufgeschlüsselt werden. Dazu gehöre beispielsweise der wirtschaftliche Schaden, der durch einen Wolf entstanden ist beziehungsweise noch drohe. Diese Ausgangslage mache deutlich, dass der er zuständige Minister alle Instrumente in der Hand habe, um eine Entnahme eines sogenannten Problem-Wolfs auch im Geiste des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. Dazu müsste er sein Haus laut einer Mail eines Abgeordneten der SPD schlicht dazu anweisen, die aufgezeigte Checkliste abzuarbeiten. Ein entsprechendes Vorgehen hänge also auch am politischen Willen. Die SPD habe Minister Krischer bereits vor dem Gutachten aufgefordert, die ihm durch die Wolfsverordnung übertragene Verantwortung auch zu übernehmen.

Lobbydruck auf den Grünen Umweltminister?

Ein solches Gutachten wird in der Regel für hohe fünfstellige Summen erstellt und es ist zu befürchten, dass Gutachter zu Ergebnissen gelangen, die die Auftraggeber von ihnen erwarten. Es kommt  zum Schluss, dass eine Entnahme zulässig sei, aber auch, dass Rechtsunsicherheiten blieben.

Der Wolf ist durch EU-Recht bislang streng geschützt. Es scheint, als würden sich auch die Bundes-Grünen dem Lobby-Druck beugen.  Bundesumweltministerin Steffi Lemke will angeblich die Bürokratie um dem Abschuss einzelner Wölfe erleichtern.   Zugleich kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, den strengen Schutzstatus, der eine Bejagung verbietet, zu überprüfen. Und Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) sagte, es müsse auch möglich sein, ganze Rudel zu „entnehmen“ – also zu töten. Wir berichteten hier bereits über den seltsamen Wandel der Grünen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/05/der-irre-stellvertreterkrieg-von-regierung-und-opposition-gegen-woelfe/

Laut der Deutschen Presse-Agentur will sich Bundesumweltministerin Lemke kommende Woche zu konkreten Vorschlägen äußern.

Laut Gutachten in dem meisten Fällen kein Herdenschutz

Zitat aus dem Gutachten:

„Wolfsrisse im Wolfsgebiet Schermbeck: In NRW hat es seit 2016 insgesamt 188 Nutztierrisse mit insgesamt 563 getöteten, verletzten und verschwundenen Nutztieren durch Wölfe gegeben.72 Es gab seit seiner Ausweisung mit Wirkung zum 01.10.2018 im Wolfsgebiet Schermbeck insgesamt 79 Risse, bei denen ein Wolf als Verursacher nachgewiesen werden konnte. In 56 Fällen waren die Nutztiere nicht oder unzureichend durch Herdenschutzmaßnahmen geschützt. In 23 Fällen wurde der Grundschutz durch Wölfe überwunden. Der empfohlene Herdenschutz, der über den Grundschutz hinaus geht, ist insgesamt  fünf  Mal überwunden worden; seit Oktober 2021 jedoch nicht mehr.“

 

Ausschnitt aus dem Gutachten.

 

Der selbe Gutachter hatte übrigens  bereits im November 2021 ein Gutachten zu selben Problematik erstellt.  Pilkant finden wir es, dass dieser Gutachter bei der fast gleichen, unveränderten Faktenlage nun in dem neuen Gutachten zu einem völlig anderen Ergebnis kommt. Hier nur ein Abschnitt aus seinem ersten Gutachten von Nov. 2021:
„ Die Voraussetzungen für eine Ausnahme des Tötungsverbots des § 44 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BNatSchG liegen nicht vor. Zwar sind in der Vergangenheit durch die Wölfe im Raum Schermbeck ernste wirtschaftliche Schäden verursacht worden. Maßgebend ist jedoch, ob die Prognose gerechtfertigt ist, dass zukünftig ernste wirtschaftliche Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren zu erwarten sind. Davon kann nicht ausgegangen werden:“…..

Nur drei Risse in 2023 im Territorium Schermbeck

Im Schermbecker Gebiet gab bis jetzt in 2023 nur drei Risse:
28.2 Dinslaken 39 Schafe/Ziegen
13.3. Voerde 6 Schafe
2.9. Bottrop-Kirchhellen 13 Schafe/Ziegen
Gebiet Dämmerwald ebenfalls drei Risse
16.2. Dorsten-Rhade 19 Schafe
19.3. Dorsten-Lembeck 19 Schafe
25.3. Schermbeck 1 Rind Todesursache unklar, kein Kehlbiss, postmortale Fraßspuren durch Wolf HW01 (Gloria weißt HW02 auf)
Bei den Rissen/Verletzungen gab es außerdem zwei Falschmeldungen:
25.6  ein Kalb in Wesel und 13.7. 1 verletztes Pferd in Schermbeck wurden Opfer eines Haushundes. Siehe auch Rissliste unten verlinkt.

Fördergebiete für die Herdenschutzförderung werden ausgewiesen, wenn Wölfe in einer Region mehrfach nachgewiesen wurden und ein Territorium gebildet haben, heißt es weiter in der Pressemitteilung des Umweltministeriums. Im Monitoringjahr 2022/2023 wurden in Nordrhein-Westfalen fünf besetzte Wolfsterritorien registriert (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien „Hohe Mark“, „Dämmerwald“ sowie „Ebbegebirge“). Wobei in diesen Territorien bereits Wölfe unter seltsamen Umständen nicht mehr nachweisbar sind. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/11/wolfsschutz-deutschland-e-v-schlaegt-alarm-auch-in-nrw-verschwinden-woelfe/

Damit lebt in Nordrhein-Westfalen gerade mal rund ein Prozent des deutschlandweiten Wolfsbestandes.

Das Fördergebiet Westmünsterland (1.661 km²) hat inklusive der Pufferzone eine Gesamtgröße von 4.090 km² und umfasst Flächen in den Kreisen Borken, Coesfeld, Kleve, Recklinghausen, Wesel sowie den kreisfreien Städten Bottrop, Duisburg, Gelsenkirchen und Oberhausen. Erstmalig sind die Städte Coesfeld und Dülmen Bestandteil des Fördergebiets.

Das Fördergebiet „Märkisches Sauerland“ hat eine Größe von 775 km². Hierzu kommt die Pufferzone mit einer Fläche von 1.299 km². Die Flächen liegen in den Kreisen Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Olpe und der kreisfreien Stadt Hagen.

Das Fördergebiet „Dümmer-Geest-Niederung“ sei ausgewiesen worden, da sich in Niedersachsen unmittelbar an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen drei Wolfsterritorien etabliert haben. Das Fördergebiet hat eine Größe von 515 km² und umfasst zusammen mit der angrenzenden Pufferzone mit einer Größe von weiteren 636 km² den gesamten Kreis Minden-Lübbecke.

 

 

 

 

 

Ausweitung des Wolfsgebietes inkl. Förderkulisse. Quelle: https://www.nrz.de/region/niederrhein/wolfsgebiet-schermbeck-wird-um-weitere-orte-vergroessert-id239626369.html

Klagen könnten Schießbefehl auf Gloria kippen

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind nicht darüber beunruhigt, dass es von Wölfin Gloria seit dem März 23 keine offiziellen Nachweise mehr gegeben hat. Unter vorgehaltener Hand heißt es, dass das Wolfsmonitoring nicht mehr von den Wolfsfreunden gemacht werde, die dafür im vergangenen Jahr zuständig gewesen wären. Die Jägerschaft hätte das Wolfsmonitoring übernommen und diese würde keine Daten liefern. Für uns glaubhaft, zumal es ja im Landkreis Stade in Niedersachsen ähnliche Probleme mit nicht gemeldeten Wolfsnachweisen gibt. Wir befürchten allerdings, dass gewisse Interessengruppen nichts unversucht lassen, um die Schermbecker Wölfe illegal „verschwinden“ zu lassen. Glorias Partner Ingolf und die Partnerin des Dämmerwaldrüden sowie der Dämmerwaldrüde selbst, verschwanden von der Bildfläche.

Wir geben unsere Nachweise nicht öffentlich bekannt.

Sollte es also tatsächlich zu einer Abschussgenehmigung kommen, werden bei den vielen Rechtsunsicherheiten laut Gutachten, sicherlich sehr gute Aussichten bestehen, eine solche Schießgenehmigung per Gericht zu kippen. Wir hoffen allerdings, dass es erst gar nicht dazu kommt. Auch unsere Veröffentlichungen dürften dazu beitragen, die wahren Verhältnisse in dem Gebiet darzustellen.

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

 

Aktuelle Wolfsnachweise in NRW:

Wolfsnachweise im Hochsauerlandkreis und dem Kreis Soest: Neuer Nachweis der Wolfsfähe GW3199f

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-27

Eifel – Hohes Venn: Männlicher Nachkomme GW3448m aus dem Rudel „Hohes Venn“ (Belgien) in NRW nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-26

Wolfsgebiet Schermbeck: Bislang unbekannter Wolfsrüde GW3616m im Territorium Schermbeck nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-06

Wolfsnachweis im Kreis Minden-Lübbecke: Wolfsrüde GW3101m aus Niedersachsen in NRW nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-08-23

 

Quellen:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-weitet-herdenschutz-foerderung-aus

Hier der Link zur Rissliste NRW. Auffällig sind die vielen Falschmeldungen: https://wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse?fbclid=IwAR0UdDZYA3B-ukAsFaQ21JR_pWORupQKQk3meFBDG15de4GqoD2J3nBE9Rk

Geheime Wolfsjagden der Regierung in Brandenburg – Offener Beschwerdebrief an die EU

Mitmachaktion – Fragwürdige Berühmtheit haben geheime Wolfsjagden in Niedersachsen erlangt, doch auch in anderen Bundesländern scheint dies gängige Praxis zu sein. Damit sind nicht etwa illegale Abschüsse gemeint, sondern Abschussverfügungen von Bundesländern. Die Umweltministerien geben Wölfe zum Abschuss frei und sie informieren die Öffentlichkeit nicht darüber. Verbände und Vereine, die von solchen Abschussgenehmigungen nichts wissen, können also dagegen auch nicht klagen. Ein echter Skandal tut sich hier auf. Bei unserer Beschwerde können sich alle beteiligen, indem sie unseren Protestbrief als Vorlage nehmen und an den EU-Kommissar senden.

Mr. Virginijus Sinkevičius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

CC: per Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

Sehr geehrter Herr  Sinkevičius ,
durch Zufall erfuhren wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. beim Erstellen unseres Pressespiegels davon, dass es seit 22. Juli 2022 eine Abschussgenehmigung auf einen Wolf im Landkreis Teltow-Flämig im Bundesland Brandenburg geben würde. Unsere Suche nach einer entsprechenden Pressemitteilung des Umweltministeriums war ergebnislos. Eine telefonische Nachfrage beim Umweltministerium Brandenburg ergab, dass das Ministerium diesbezüglich gar keine Pressemitteilung veröffentlicht hat, diese Abschussverfügung aber besteht.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V.  halten es für gesetzwidrig, in solchen Fällen keine Pressemitteilung zu veröffentlichen und somit die Bevölkerung und die Naturschutzverbände nicht darüber zu informieren. Solche Praktiken verstoßen unserer Meinung nach eindeutig gegen die Informationspflicht.
Durch das Geheimhalten von geplanten Wolfsabschüssen haben  Naturschutzverbände keine Möglichkeit, gegen die geplanten Abschüsse zu klagen. Ein Recht, das ihnen aber zusteht.

Auf einer unserer Beschwerden haben Sie uns bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Verbände klagen können gegen geplante Wolfsabschüsse. Nur, wenn Sie von den Vorhaben, Wölfe abzuschießen, nichts wissen bzw. nichts erfahren, können sie auch nicht klagen.
Unserer Ansicht nach verstößt auch die Brandenburgische Wolfsverordnung gegen geltendes EU-Recht. Zugleich würden wir Sie bitten, das Pilotverfahren der EU gegen Deutschland in ein Hauptverfahren übergehen zu lassen.

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Politisch motivierte Angriffe auf den Schutz von Wölfen in NRW, Bawü, Brandenburg, Niedersachsen und Bayern

In Niedersachsen hat Umweltminister Lies einen Rückzug von einer verschärften Wolfsverordnung gemacht. Stattdessen ist nun darüber abgestimmt worden, den Wolf dort ins Jagdrecht aufzunehmen. NRW, Brandenburg, Bawü und Bayern setzten dagegen auf eine Wolfsverordnung, die den Abschuss erleichtern soll. Wir beschwerten uns bei EU-Kommissar Sinkevicius und wir erhielten darauf auch eine Antwort. Jetzt will Bayern anscheinend im Alleingang den Schutz der Wölfe zurückfahren. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste und verweist auf die unverändert strengen EU-Richtlinien.

Wolfsfamilien sind in Deutschland akut in Gefahr. In mehreren Bundesländern will man gar die Eltern von Welpen wegschießen.

In seiner Antwort schreibt der EU-Kommisar dass die Tötung von Wölfen unter den strengen Ausnahmenbestimmungen des Artikels 16 der FFH Richtlinie nach wie vor das letzte Mittel darstellen soll. Obwohl sich der Wolfsbestand langsam erholt habe, befände sich die Art in Deutschland noch immer in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Zwar könnten Mitgliedsstaaten zwar auch Vorgaben erteilen, diese müssten jedoch im vollen Einklang mit den europäischen artenschutzrichtlichen Bestimmungen stehen. Weiter wird darauf verwiesen, dass Herdenschutzmaßnahmen weiterhin vollständig finanziert werden würden. Den Dienststellen der Kommision seien die Wolfsverordnungen weiterer Bundesländer bekannt und diese würden geprüft werden. Über das Pilotverfahren gegen Deutschland berichteten wir bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

Die Lobbyisten wollen ihren Willen jetzt auch auf EU-Ebene durchsetzen

Bayern will zur Abwehr von Gefahren für seine Alm- und Bergbauern den Schutzstatus des Wolfs zurückfahren. Künftig könnte eine „kontrollierte Entnahme“ möglich sein, also ein gezielter Abschuss einzelner Wölfe. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) sagte am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts, er erwarte, dass es Bewegung in der Sache gebe und der Wolf in der FFH-Richtlinie Natura 2000 der EU nicht mehr als strikt geschützte Tierart aufgelistet werde. Stattdessen könnte der Wolf dort als Art gelistet werden, bei dem eine „kontrollierte Entnahme“ möglich sei, wird Glauber in einem Bericht der Deutschen Presseagentur zitiert.

Tötungskommando für so genannte Problemwölfe

In Baden-Würrtemberg will man sogar mit einem geheimen Tötungskommando Wölfe umbringen. Dabei leben gerade mal drei Tiere in diesem grün-schwarz regierten Bundesland. Mitglieder der großen Verbände, die bei Facebook Gruppen für Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde leiten, signalisierten bereits ihr Einverständnis zu diesem ungeheuerlichen Vorhaben. Bei solchen „Freunden“ brauchen unsere Wölfe wirklich keine Feinde mehr. Admins zahlreicher Wolfsfreundegruppen verbreiten unter neutralem Deckmantel in Wirklichkeit eine für uns nicht zu akzeptierende Kompromissbereitschaft der großen Verbände, die auf jeden Fall in der Vergangenheit bereit waren und es in Zukunft auch sind, Wölfe der Bauern- und Jagdlobby zum Fraß vorzuwerfen. Wir bleiben bei unserem Standpunkt und sagen „Nein“ zu jedem Wolfsabschuss. In Bezug auf die Population in Baden-Württemberg ist dieses Killerkommando, das aus Jägern sowie einem Fährtenleser bestehen soll, geradezu absurd.

Politische Winkelzüge in Niedersachsen

Gegen die Wolfsverordnung in Niedersachsen waren bereits mehrere Klagen anhändig. Deshalb wurde sie wohl zurückgezogen. Umweltminister Lies verkündete es als Erfolg, dass nun der Wolf stattdessen ins Jagdrecht aufgenommen wurde. In Sachsen ist der Wolf auch seit Jahren im Jagdrecht, was aber an seinem Schutzstatus nichts ändert, denn es tritt automatisch eine ganzjährige Schonzeit in Kraft. Unsere Befürchtung ist es allerdings, dass man den „günstigen Erhaltungszustand“ in Niedersachsen ausrufen möchte und danach den Wolf in den Katalog für jagdbares Wild aufnehmen möchte. Das gleiche Schicksal droht übrigens dem Goldschakal, der bislang über gar keinen Schutzstatus verfügt.

Abschließend versicherte uns EU-Kommissar Sinkevicis, dass der  Anwendung der europarechtlichen Bestimmungen zum Artenschutz in den Mitgliedsstaaten, auch im Hinblick mit dem Wolf, von den zuständigen Dienststellen der Kommission weiterhin eine große Bedeutung beigemessen werden würde. Im Hinblick auf die neuesten Entwicklungen in Deutschland wäre es wünschenswert, wenn das Pilotverfahren nun endlich in ein Regelverfahren übergehen würde.

Bitte verbreiten und unterschreiben Sie unsere Petition www.change.org/wolfsschutz

Darin fordern wir auch ein Ende der Hobbyjagd.

 

Hier die Antwort der Europäischen Kommision: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/ares20222668874-petition-wolves_de.pdf

Zum Wolf im Jagdrecht in Niedersachsen: https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=JagdG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true

Artikel über den Vorstoß in Bayern: https://www.n-tv.de/regionales/bayern/Bayern-will-den-Schutzstatus-des-Wolfs-lockern-article23413240.html?fbclid=IwAR2R3vxkJvK1dWMP3_KxR27rYPAoMtuzN_e75THz_4PSS7yPQ6Y9bGyhGfI

Artikel über Veränderung in Bawü: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/wolf-schutz-in-bw-abschuss-regeln-100.html#:~:text=Derzeit%20wissen%20die%20Beh%C3%B6rden%20von,alle%20zwei%20Monate%20ein%20Nutztier.

Artikel zum geheimen Abschusskommando in Baden-Würtemberg: https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/faehrtenleser-und-scharfschuetze-geheim-team-zur-toetung-von-woelfen-steht-bereit;art417930,11167472

PM zum Wolf im Jagdrecht: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-61-niedersachsische-wolfsverordnung-211461.html