NRW: Herdenschutzverweigerung, um Abschuss von Wölfin Gloria zu erlangen

Hasserfüllte wollen ihren Tod. In Nordrhein-Westfalen lebt gerade mal ein Prozent des Wolfsbestandes in Deutschland, dennoch wird hier in nicht mehr nachvollziehbarer Vehemenz  der Abschuss der Wölfin Gloria von Wesel gefordert. Nun soll wohl sogar ein neues Gutachten dafür sorgen, dass endlich der „Schießbefehl“ umgesetzt werden kann. Dabei werden Risse seit Jahren von gewissen Haltern provoziert, um Gloria los zu werden. Bislang scheiterten alle Vorstöße an standhaften Umweltministern, auch einer Umweltministerin von der CDU. Gibt nun aber ausgerechnet der neue Umweltminister der Grünen dem Druck der Lobby nach? Lesen sie hierzu unsere neue Reportage.

 

Wir starten gleich mit eindrucksvollen Bildern aus dem Wolfsgebiet Schermbeck, die aufzeigen, dass es noch immer massenweise Weidetiere gibt, die trotz aller Warnungen und Förderangebote nicht geschützt sind.

 

Zwei Shettys, ungeschützt bei Bottrop-Kirchhellen.

 

Mutterkuh alleine mit Kälbchen nur hinter Stacheldraht bei Gahlen.

 

In der Nähe von Gahlen. Hier ist zwar ein wolfsabweisender Zaun vorhanden, aber ein alter Wagen wurde dort so dicht an den Zaun gestellt, dass der Wagen als Überkletterhilfe dienen könnte.

 

Kaltblüter, nachts alleine auf einer abgelegenen Weide in der Nähe der Wilhelmstraße im Kerngebiet des Rudels. In der Nähe gab es bereits Risse. Wir können nicht beurteilen, ob dieses Pferd fit ist. Bei einem gesunden Tier besteht wahrscheinlich wenig Gefahr, doch falls das Pferd über 30 Jahre alt und nicht fit ist, könnte es ins Beuteschema fallen.

 

Keine Veränderung in einem Streichelgehege an einem Gartencenter, wo es bereits einen Riss gab. Dort gibt es einen offenen kleinen Unterstand und einen anderen Stall. Uns ist nicht bekannt, ob die Tiere nachts eingestallt werden. Vorne ist nach wie vor ein Legizaun 1,20m hoch (Stabmattenzaun) mit Untergrabschutz. Hinten ist das Gelände noch mal ein wenig unterteilt und dort ist es auch buschiger und die Zäune zum Teil Wildzaungeflecht, wohl ohne Untergrabschutz.

 

Schafe nur hinter Maschendraht bei Dorsten.

 

Die Schafweide liegt direkt an offenem Gelände.

 

Schafe nur hinter Legi-Zaun. Höhe 1,40 Meter bis 1,60 Meter Höhe. Abends kurz vor 20 Uhr bei Bottrop-Kirchhellen.

 

 

 

Stute mit Fohlen bei Bottrop-Kirchhellen, nach Sonnenuntergang.

 

Ausweitung der Förderkulisse

Das Land Nordrhein-Westfalen baut die Förderangebote für den Herdenschutz sogar noch weiter aus, heißt es in einer Pressemitteilung vom 20. September. Für fast die Hälfte der Landesfläche könnten nun Fördermittel beantragt werden, um Weidetierhaltungen wolfssicher zu gestalten. Hierzu hat das Umweltministerium die Fördergebiete „Märkisches Sauerland“ und „Dümmer-Geest-Niederung“ neu ausgewiesen. Zudem wurde die frühere Förderkulisse rund um Schermbeck vergrößert. Diese umfasst nun als Fördergebiet „Westmünsterland“ inklusive einer Pufferzone eine Fläche von mehr als 4.000 Quadratkilometern.

In den Fördergebieten werden bis zu 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Zusätzlich bestünden großräumige Pufferzonen, in denen ebenfalls Herdenschutzzäune gefördert werden. Wie im vergangenen Jahr stehen auch 2023 wieder bis zu zwei Millionen Euro für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien für den Herdenschutz zur Verfügung. Um Tierhalter über Herdenschutzmaßnahmen und Förderangebote zu informieren, sind in den neuen Fördergebieten Informationsveranstaltungen geplant.

Was nutzen Förderangebote bei Herdenschutzverweigerung?

Laut WAZ waren am 15. Juni 2023 von den für den Herdenschutz vorgesehenen Fördermitteln von einer Million Euro gerade einmal 185.000 Euro abgerufen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßen die Ausweitung der Fördergebiete. Eine unserer Kernforderungen lautet ja auch, dass in ganz Deutschland gefördert und gefordert wird, ohne erst hochbürokratisch Wolfsgebiete auszuweisen. Unserer Meinung nach könnte dadurch viel Unmut beseitigt werden und die Schäden von wandernden Jungwölfen würden sofort entschädigt werden können. Eine solche großzügige Regelung kann aber leider nicht dort funktionieren, wo Halter den Herdenschutz verweigern, um Wolfsabschussgenehmigungen zu erlangen. Dies scheint im Wolfsgebiet Schermbeck der Fall zu sein.

Hier ein O-Ton von Rolf Fricke vom NABU Bottrop aus dem neuen Newsletter des NABU:

„Hinter vorgehaltener Hand wird in unserer Region sogar von Einzelpersonen weitergegeben, dass jeder wolfsabweisende Zaun den Wölfen nur helfe. Herkömmliche Zäune wären besser, denn sie beschleunigten einen Abschuss der Wölfe. Zuletzt hat das jemand von uns auf dem Schafmarkt in Gahlen im August 2023 gehört.“ „Ein Abschuss der Wölfin Gloria würde in dieser Zielgruppe ein völlig falsches Signal setzen“, summiert Frank Boßerhoff vom NABU Wesel.

Hier stimmen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. in vollem Umfang zu. Auch wir weisen seit Jahren nach, dass viele Weidetiere nicht geschützt werden. Eindrucksvoll stellt dies der NABU auch in seinem neuen Newsletter bildlich dar. Doch auch unsere Bilder oben sind wieder einmal mehr sehr aussagekräftig.

Statt Wölfe als Bauernopfer zu liefern, muss endlich eine Möglichkeit geschaffen werden, solchen Schutzverweigerern Konsequenzen, wie z. B. Strafgelder angedeien zu lassen. Wir berichteten auch hier über eine dreiste Rissprovokation: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/22/nrw-wolfsgebiet-schermbeck-rissprovokation-an-verbotener-umzaeunung/

Wende in der Wolfspolitik des Grünen Umweltministers?

„Wir müssen aber auch zu praxisgerechteren Regelungen im Umgang mit problematischen Wölfen kommen. Daher begrüße ich die Initiative des Bundes. Wir haben es mit einzelnen Tieren zu tun, die sehr geschickt Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Dagegen müssen wir etwas tun, um die Akzeptanz für den Wolf insgesamt zu erhalten“, so Krischer in der Pressemitteilung des Umweltministeriums über die Ausweitung der Fördergebiete.

Brisantes Gutachten

Minister Krischer hatte dem Parlament Mitte September ein Rechtsgutachten mit dem Titel „Evaluierung der Wolfsverordnung NRW im Hinblick auf Entnahme von Wölfen“ zugesandt. Erstellt wurde dieses Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. Dieses Gutachten liegt uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. vor.

Zum Inhalt heißt es von Seiten der SPD: Um die Entnahme eines auffällig gewordenen Wolfs zu ermöglichen, seien in NRW aktuell zahlreiche Auflagen zu erfüllen. Die Hürden wären also hoch, aber eben, so macht der Gutachter auch deutlich, nicht unüberwindbar. Denn diese Auflagen seien klar benannt und können im Stil einer Checkliste aufgeschlüsselt werden. Dazu gehöre beispielsweise der wirtschaftliche Schaden, der durch einen Wolf entstanden ist beziehungsweise noch drohe. Diese Ausgangslage mache deutlich, dass der er zuständige Minister alle Instrumente in der Hand habe, um eine Entnahme eines sogenannten Problem-Wolfs auch im Geiste des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. Dazu müsste er sein Haus laut einer Mail eines Abgeordneten der SPD schlicht dazu anweisen, die aufgezeigte Checkliste abzuarbeiten. Ein entsprechendes Vorgehen hänge also auch am politischen Willen. Die SPD habe Minister Krischer bereits vor dem Gutachten aufgefordert, die ihm durch die Wolfsverordnung übertragene Verantwortung auch zu übernehmen.

Lobbydruck auf den Grünen Umweltminister?

Ein solches Gutachten wird in der Regel für hohe fünfstellige Summen erstellt und es ist zu befürchten, dass Gutachter zu Ergebnissen gelangen, die die Auftraggeber von ihnen erwarten. Es kommt  zum Schluss, dass eine Entnahme zulässig sei, aber auch, dass Rechtsunsicherheiten blieben.

Der Wolf ist durch EU-Recht bislang streng geschützt. Es scheint, als würden sich auch die Bundes-Grünen dem Lobby-Druck beugen.  Bundesumweltministerin Steffi Lemke will angeblich die Bürokratie um dem Abschuss einzelner Wölfe erleichtern.   Zugleich kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, den strengen Schutzstatus, der eine Bejagung verbietet, zu überprüfen. Und Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) sagte, es müsse auch möglich sein, ganze Rudel zu „entnehmen“ – also zu töten. Wir berichteten hier bereits über den seltsamen Wandel der Grünen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/05/der-irre-stellvertreterkrieg-von-regierung-und-opposition-gegen-woelfe/

Laut der Deutschen Presse-Agentur will sich Bundesumweltministerin Lemke kommende Woche zu konkreten Vorschlägen äußern.

Laut Gutachten in dem meisten Fällen kein Herdenschutz

Zitat aus dem Gutachten:

„Wolfsrisse im Wolfsgebiet Schermbeck: In NRW hat es seit 2016 insgesamt 188 Nutztierrisse mit insgesamt 563 getöteten, verletzten und verschwundenen Nutztieren durch Wölfe gegeben.72 Es gab seit seiner Ausweisung mit Wirkung zum 01.10.2018 im Wolfsgebiet Schermbeck insgesamt 79 Risse, bei denen ein Wolf als Verursacher nachgewiesen werden konnte. In 56 Fällen waren die Nutztiere nicht oder unzureichend durch Herdenschutzmaßnahmen geschützt. In 23 Fällen wurde der Grundschutz durch Wölfe überwunden. Der empfohlene Herdenschutz, der über den Grundschutz hinaus geht, ist insgesamt  fünf  Mal überwunden worden; seit Oktober 2021 jedoch nicht mehr.“

 

Ausschnitt aus dem Gutachten.

 

Der selbe Gutachter hatte übrigens  bereits im November 2021 ein Gutachten zu selben Problematik erstellt.  Pilkant finden wir es, dass dieser Gutachter bei der fast gleichen, unveränderten Faktenlage nun in dem neuen Gutachten zu einem völlig anderen Ergebnis kommt. Hier nur ein Abschnitt aus seinem ersten Gutachten von Nov. 2021:
„ Die Voraussetzungen für eine Ausnahme des Tötungsverbots des § 44 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BNatSchG liegen nicht vor. Zwar sind in der Vergangenheit durch die Wölfe im Raum Schermbeck ernste wirtschaftliche Schäden verursacht worden. Maßgebend ist jedoch, ob die Prognose gerechtfertigt ist, dass zukünftig ernste wirtschaftliche Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren zu erwarten sind. Davon kann nicht ausgegangen werden:“…..

Nur drei Risse in 2023 im Territorium Schermbeck

Im Schermbecker Gebiet gab bis jetzt in 2023 nur drei Risse:
28.2 Dinslaken 39 Schafe/Ziegen
13.3. Voerde 6 Schafe
2.9. Bottrop-Kirchhellen 13 Schafe/Ziegen
Gebiet Dämmerwald ebenfalls drei Risse
16.2. Dorsten-Rhade 19 Schafe
19.3. Dorsten-Lembeck 19 Schafe
25.3. Schermbeck 1 Rind Todesursache unklar, kein Kehlbiss, postmortale Fraßspuren durch Wolf HW01 (Gloria weißt HW02 auf)
Bei den Rissen/Verletzungen gab es außerdem zwei Falschmeldungen:
25.6  ein Kalb in Wesel und 13.7. 1 verletztes Pferd in Schermbeck wurden Opfer eines Haushundes. Siehe auch Rissliste unten verlinkt.

Fördergebiete für die Herdenschutzförderung werden ausgewiesen, wenn Wölfe in einer Region mehrfach nachgewiesen wurden und ein Territorium gebildet haben, heißt es weiter in der Pressemitteilung des Umweltministeriums. Im Monitoringjahr 2022/2023 wurden in Nordrhein-Westfalen fünf besetzte Wolfsterritorien registriert (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien „Hohe Mark“, „Dämmerwald“ sowie „Ebbegebirge“). Wobei in diesen Territorien bereits Wölfe unter seltsamen Umständen nicht mehr nachweisbar sind. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/11/wolfsschutz-deutschland-e-v-schlaegt-alarm-auch-in-nrw-verschwinden-woelfe/

Damit lebt in Nordrhein-Westfalen gerade mal rund ein Prozent des deutschlandweiten Wolfsbestandes.

Das Fördergebiet Westmünsterland (1.661 km²) hat inklusive der Pufferzone eine Gesamtgröße von 4.090 km² und umfasst Flächen in den Kreisen Borken, Coesfeld, Kleve, Recklinghausen, Wesel sowie den kreisfreien Städten Bottrop, Duisburg, Gelsenkirchen und Oberhausen. Erstmalig sind die Städte Coesfeld und Dülmen Bestandteil des Fördergebiets.

Das Fördergebiet „Märkisches Sauerland“ hat eine Größe von 775 km². Hierzu kommt die Pufferzone mit einer Fläche von 1.299 km². Die Flächen liegen in den Kreisen Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Olpe und der kreisfreien Stadt Hagen.

Das Fördergebiet „Dümmer-Geest-Niederung“ sei ausgewiesen worden, da sich in Niedersachsen unmittelbar an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen drei Wolfsterritorien etabliert haben. Das Fördergebiet hat eine Größe von 515 km² und umfasst zusammen mit der angrenzenden Pufferzone mit einer Größe von weiteren 636 km² den gesamten Kreis Minden-Lübbecke.

 

 

 

 

 

Ausweitung des Wolfsgebietes inkl. Förderkulisse. Quelle: https://www.nrz.de/region/niederrhein/wolfsgebiet-schermbeck-wird-um-weitere-orte-vergroessert-id239626369.html

Klagen könnten Schießbefehl auf Gloria kippen

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind nicht darüber beunruhigt, dass es von Wölfin Gloria seit dem März 23 keine offiziellen Nachweise mehr gegeben hat. Unter vorgehaltener Hand heißt es, dass das Wolfsmonitoring nicht mehr von den Wolfsfreunden gemacht werde, die dafür im vergangenen Jahr zuständig gewesen wären. Die Jägerschaft hätte das Wolfsmonitoring übernommen und diese würde keine Daten liefern. Für uns glaubhaft, zumal es ja im Landkreis Stade in Niedersachsen ähnliche Probleme mit nicht gemeldeten Wolfsnachweisen gibt. Wir befürchten allerdings, dass gewisse Interessengruppen nichts unversucht lassen, um die Schermbecker Wölfe illegal „verschwinden“ zu lassen. Glorias Partner Ingolf und die Partnerin des Dämmerwaldrüden sowie der Dämmerwaldrüde selbst, verschwanden von der Bildfläche.

Wir geben unsere Nachweise nicht öffentlich bekannt.

Sollte es also tatsächlich zu einer Abschussgenehmigung kommen, werden bei den vielen Rechtsunsicherheiten laut Gutachten, sicherlich sehr gute Aussichten bestehen, eine solche Schießgenehmigung per Gericht zu kippen. Wir hoffen allerdings, dass es erst gar nicht dazu kommt. Auch unsere Veröffentlichungen dürften dazu beitragen, die wahren Verhältnisse in dem Gebiet darzustellen.

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

 

Aktuelle Wolfsnachweise in NRW:

Wolfsnachweise im Hochsauerlandkreis und dem Kreis Soest: Neuer Nachweis der Wolfsfähe GW3199f

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-27

Eifel – Hohes Venn: Männlicher Nachkomme GW3448m aus dem Rudel „Hohes Venn“ (Belgien) in NRW nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-26

Wolfsgebiet Schermbeck: Bislang unbekannter Wolfsrüde GW3616m im Territorium Schermbeck nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-06

Wolfsnachweis im Kreis Minden-Lübbecke: Wolfsrüde GW3101m aus Niedersachsen in NRW nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-08-23

 

Quellen:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-weitet-herdenschutz-foerderung-aus

Hier der Link zur Rissliste NRW. Auffällig sind die vielen Falschmeldungen: https://wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse?fbclid=IwAR0UdDZYA3B-ukAsFaQ21JR_pWORupQKQk3meFBDG15de4GqoD2J3nBE9Rk

Geheime Wolfsjagden der Regierung in Brandenburg – Offener Beschwerdebrief an die EU

Mitmachaktion – Fragwürdige Berühmtheit haben geheime Wolfsjagden in Niedersachsen erlangt, doch auch in anderen Bundesländern scheint dies gängige Praxis zu sein. Damit sind nicht etwa illegale Abschüsse gemeint, sondern Abschussverfügungen von Bundesländern. Die Umweltministerien geben Wölfe zum Abschuss frei und sie informieren die Öffentlichkeit nicht darüber. Verbände und Vereine, die von solchen Abschussgenehmigungen nichts wissen, können also dagegen auch nicht klagen. Ein echter Skandal tut sich hier auf. Bei unserer Beschwerde können sich alle beteiligen, indem sie unseren Protestbrief als Vorlage nehmen und an den EU-Kommissar senden.

Mr. Virginijus Sinkevičius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

CC: per Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

Sehr geehrter Herr  Sinkevičius ,
durch Zufall erfuhren wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. beim Erstellen unseres Pressespiegels davon, dass es seit 22. Juli 2022 eine Abschussgenehmigung auf einen Wolf im Landkreis Teltow-Flämig im Bundesland Brandenburg geben würde. Unsere Suche nach einer entsprechenden Pressemitteilung des Umweltministeriums war ergebnislos. Eine telefonische Nachfrage beim Umweltministerium Brandenburg ergab, dass das Ministerium diesbezüglich gar keine Pressemitteilung veröffentlicht hat, diese Abschussverfügung aber besteht.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V.  halten es für gesetzwidrig, in solchen Fällen keine Pressemitteilung zu veröffentlichen und somit die Bevölkerung und die Naturschutzverbände nicht darüber zu informieren. Solche Praktiken verstoßen unserer Meinung nach eindeutig gegen die Informationspflicht.
Durch das Geheimhalten von geplanten Wolfsabschüssen haben  Naturschutzverbände keine Möglichkeit, gegen die geplanten Abschüsse zu klagen. Ein Recht, das ihnen aber zusteht.

Auf einer unserer Beschwerden haben Sie uns bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Verbände klagen können gegen geplante Wolfsabschüsse. Nur, wenn Sie von den Vorhaben, Wölfe abzuschießen, nichts wissen bzw. nichts erfahren, können sie auch nicht klagen.
Unserer Ansicht nach verstößt auch die Brandenburgische Wolfsverordnung gegen geltendes EU-Recht. Zugleich würden wir Sie bitten, das Pilotverfahren der EU gegen Deutschland in ein Hauptverfahren übergehen zu lassen.

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Politisch motivierte Angriffe auf den Schutz von Wölfen in NRW, Bawü, Brandenburg, Niedersachsen und Bayern

In Niedersachsen hat Umweltminister Lies einen Rückzug von einer verschärften Wolfsverordnung gemacht. Stattdessen ist nun darüber abgestimmt worden, den Wolf dort ins Jagdrecht aufzunehmen. NRW, Brandenburg, Bawü und Bayern setzten dagegen auf eine Wolfsverordnung, die den Abschuss erleichtern soll. Wir beschwerten uns bei EU-Kommissar Sinkevicius und wir erhielten darauf auch eine Antwort. Jetzt will Bayern anscheinend im Alleingang den Schutz der Wölfe zurückfahren. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste und verweist auf die unverändert strengen EU-Richtlinien.

Wolfsfamilien sind in Deutschland akut in Gefahr. In mehreren Bundesländern will man gar die Eltern von Welpen wegschießen.

In seiner Antwort schreibt der EU-Kommisar dass die Tötung von Wölfen unter den strengen Ausnahmenbestimmungen des Artikels 16 der FFH Richtlinie nach wie vor das letzte Mittel darstellen soll. Obwohl sich der Wolfsbestand langsam erholt habe, befände sich die Art in Deutschland noch immer in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Zwar könnten Mitgliedsstaaten zwar auch Vorgaben erteilen, diese müssten jedoch im vollen Einklang mit den europäischen artenschutzrichtlichen Bestimmungen stehen. Weiter wird darauf verwiesen, dass Herdenschutzmaßnahmen weiterhin vollständig finanziert werden würden. Den Dienststellen der Kommision seien die Wolfsverordnungen weiterer Bundesländer bekannt und diese würden geprüft werden. Über das Pilotverfahren gegen Deutschland berichteten wir bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

Die Lobbyisten wollen ihren Willen jetzt auch auf EU-Ebene durchsetzen

Bayern will zur Abwehr von Gefahren für seine Alm- und Bergbauern den Schutzstatus des Wolfs zurückfahren. Künftig könnte eine „kontrollierte Entnahme“ möglich sein, also ein gezielter Abschuss einzelner Wölfe. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) sagte am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts, er erwarte, dass es Bewegung in der Sache gebe und der Wolf in der FFH-Richtlinie Natura 2000 der EU nicht mehr als strikt geschützte Tierart aufgelistet werde. Stattdessen könnte der Wolf dort als Art gelistet werden, bei dem eine „kontrollierte Entnahme“ möglich sei, wird Glauber in einem Bericht der Deutschen Presseagentur zitiert.

Tötungskommando für so genannte Problemwölfe

In Baden-Würrtemberg will man sogar mit einem geheimen Tötungskommando Wölfe umbringen. Dabei leben gerade mal drei Tiere in diesem grün-schwarz regierten Bundesland. Mitglieder der großen Verbände, die bei Facebook Gruppen für Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde leiten, signalisierten bereits ihr Einverständnis zu diesem ungeheuerlichen Vorhaben. Bei solchen „Freunden“ brauchen unsere Wölfe wirklich keine Feinde mehr. Admins zahlreicher Wolfsfreundegruppen verbreiten unter neutralem Deckmantel in Wirklichkeit eine für uns nicht zu akzeptierende Kompromissbereitschaft der großen Verbände, die auf jeden Fall in der Vergangenheit bereit waren und es in Zukunft auch sind, Wölfe der Bauern- und Jagdlobby zum Fraß vorzuwerfen. Wir bleiben bei unserem Standpunkt und sagen „Nein“ zu jedem Wolfsabschuss. In Bezug auf die Population in Baden-Württemberg ist dieses Killerkommando, das aus Jägern sowie einem Fährtenleser bestehen soll, geradezu absurd.

Politische Winkelzüge in Niedersachsen

Gegen die Wolfsverordnung in Niedersachsen waren bereits mehrere Klagen anhändig. Deshalb wurde sie wohl zurückgezogen. Umweltminister Lies verkündete es als Erfolg, dass nun der Wolf stattdessen ins Jagdrecht aufgenommen wurde. In Sachsen ist der Wolf auch seit Jahren im Jagdrecht, was aber an seinem Schutzstatus nichts ändert, denn es tritt automatisch eine ganzjährige Schonzeit in Kraft. Unsere Befürchtung ist es allerdings, dass man den „günstigen Erhaltungszustand“ in Niedersachsen ausrufen möchte und danach den Wolf in den Katalog für jagdbares Wild aufnehmen möchte. Das gleiche Schicksal droht übrigens dem Goldschakal, der bislang über gar keinen Schutzstatus verfügt.

Abschließend versicherte uns EU-Kommissar Sinkevicis, dass der  Anwendung der europarechtlichen Bestimmungen zum Artenschutz in den Mitgliedsstaaten, auch im Hinblick mit dem Wolf, von den zuständigen Dienststellen der Kommission weiterhin eine große Bedeutung beigemessen werden würde. Im Hinblick auf die neuesten Entwicklungen in Deutschland wäre es wünschenswert, wenn das Pilotverfahren nun endlich in ein Regelverfahren übergehen würde.

Bitte verbreiten und unterschreiben Sie unsere Petition www.change.org/wolfsschutz

Darin fordern wir auch ein Ende der Hobbyjagd.

 

Hier die Antwort der Europäischen Kommision: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/ares20222668874-petition-wolves_de.pdf

Zum Wolf im Jagdrecht in Niedersachsen: https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=JagdG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true

Artikel über den Vorstoß in Bayern: https://www.n-tv.de/regionales/bayern/Bayern-will-den-Schutzstatus-des-Wolfs-lockern-article23413240.html?fbclid=IwAR2R3vxkJvK1dWMP3_KxR27rYPAoMtuzN_e75THz_4PSS7yPQ6Y9bGyhGfI

Artikel über Veränderung in Bawü: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/wolf-schutz-in-bw-abschuss-regeln-100.html#:~:text=Derzeit%20wissen%20die%20Beh%C3%B6rden%20von,alle%20zwei%20Monate%20ein%20Nutztier.

Artikel zum geheimen Abschusskommando in Baden-Würtemberg: https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/faehrtenleser-und-scharfschuetze-geheim-team-zur-toetung-von-woelfen-steht-bereit;art417930,11167472

PM zum Wolf im Jagdrecht: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-61-niedersachsische-wolfsverordnung-211461.html

Der Wolf in Deutschland

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EuropŠischer Wolf.
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Der Wolf ist zurück! Seit der Jahrtausendwende gibt es bei uns in Deutschland wieder frei lebende Wölfe. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zur Gesunderhaltung von Wäldern und Wildtierbeständen. Wölfe brauchen keine reine Wildnis. Sie kommen in unserer Kulturlandschaft in Deutschland sehr gut zurecht. Insgesamt leben hier nach Schätzungen 47 Rudel, 24 Paare und vier Einzeltiere. Die meisten Wölfe leben in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen. Eingewandert sind sie aus Polen.

Sie sind nicht ausgewildert worden, wie immer wieder behauptet wird. Gefährlich für Menschen sind sie nicht. Nur einmal zum Vergleich: die meisten Menschen kommen hier durch Verkehrsunfälle, Unfälle im Haushalt oder schwere Krankheiten ums Leben. Sogar Kühe können gefährlich für Menschen werden. In den ganzen Jahren gab es keinen einzigen Angriff auf Menschen. Wölfe leben, genau wie wir Menschen in Familienverbänden. Eine Familie besteht aus dem Rüden, der Fähe und den Welpen des vorherigen Jahres, die mit bei der Aufzucht ihrer neuen, kleinen Geschwister helfen. Im Alter von zirka zwei Jahren wandern junge Wölfe ab, um eigene Partner zu finden und eigene Familie zu gründen. Dabei legen sie weite Strecken zurück. Besonders im Spätwinter werden viele dieser Jungtiere gesehen. Angeblich würden Wölfe ihre Scheue verlieren, heisst es. Das stimmt nicht. Es sind Jungtiere, die wie menschliche Teenager auch, noch nicht über die Erfahrung verfügen, sich klug zu verhalten. Dabei nutzen sie, um voranzukommen gerne unsere Wege und Straßen. Sie sind nicht an uns Menschen interessiert.

Die Bildung von Riesenrudeln ist ein Märchen

Sie kennen Autos und Traktoren, sind aber nicht in der Lage, die Fahrzeuge sofort mit uns Menschen in Verbindung zu bringen. Es sind diese Jungtiere, die immer in der Presse auftauchen und bei denen vehement Abschüsse gefordert werden. Dabei kommen die meisten von Ihnen schon im Straßenverkehr oder Wilderei zu Tode. Alttiere sieht man so gut wie nie. Sie besetzen ein großes Revier, das sie auch nach außen hin gegenüber anderen Wölfen und Rudeln verteidigen. So ist ausgeschlossen, dass sich Wölfe unkontrolliert vermehren. Auch die Bildung von Riesenrudeln ist ein Märchen.

Die Aufgabe unseres Vereines besteht darin, darüber aufzuklären, dass wir und die Wölfe problemlos miteinander leben können. Wölfe ernähren sich zu einem Großteil von Rehen, Hirschen, Wildschweinen und weiteren Wildtieren. Pferde und Kühe gehören nicht in ihr Beuteschema, denn Wölfe riskieren nicht ohne Weiteres, bei einem Angriff durch wehrhafte Beute selbst verletzt zu werden.  Ungeschützte Schafe können allerdings zur Beute werden. Hier gibt es spezielle Zäune und/oder auch Herdenschutzhunde, die in Kombination einen perfekten Schutz bieten.

Wilderer töten Wölfe

Ein weiteres Problem ist die Wilderei. Viele Wolfshasser sprechen in Facebookgruppen ungeniert über das Abschießen der Wölfen. Zum Jargon dieser Leute gehören Abkürzungen wie S.S.S (schießen, schaufeln, schweigen). Sie würden am liebsten jeden Wolf beseitigen, der durch unsere Wälder und Fluren zieht. Auch die Wilderei ist ein großes Problem, denn Wölfe aus Italien werden in Österreich, der Schweiz, aber auch in Baden-Württemberg, Bayern durch Wilderei am Zuwandern gehindert. Gerade gibt es einen aktuellen Fall in Baden-Württemberg. Ein Wolf wurde mit einer Brustverletzung in einem See gefunden. Der Fall wird gerade untersucht. Ob es sich um Wilderei handelt, wissen wir noch nicht. Sobald die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen, werden wir hier berichten. Notfalls werden wir auch klagen gegen die, die Wölfe abschießen wollen und die, die ihn bejagen.


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