Illegale Wolfstötung bei Großbreitenbach bestätigt: Wolfsschutz-Deutschland lobt erneut 2.000 Euro Belohnung aus

Vor einigen Wochen entdeckten Spaziergänger im Wald bei Großbreitenbach (Ilm-Kreis) einen toten Wolf. Das Thüringer Umweltministerium und das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs bestätigen nun: Das Tier wurde illegal erschossen. Eine offizielle Pressemitteilung der Behörden fehlte zunächst – die Öffentlichkeit erfährt skandalöserweise  das Ergebnis der Untersuchungen erst durch die Berichterstattung in der Presse. Der Fundort liegt im Kerngebiet des Neustädter Rudels (Territorium Neustadt am Rennsteig). Wolfsschutz-Deutschland e. V. reagiert mit einer erneuten Strafanzeige über Anwalt, fordert Akteneinsicht und lobt erneut eine Belohnung von 2000 Euro zur Ergreifung der Täterin/des Täters aus.

Großbreitenbach grenzt direkt an das etablierte Territorium des Neustädter Rudels im Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald. Das Rudel leidet bereits seit längerem unter den Folgen illegaler Wilderei. Ein paar Wochen vor dem Fund des toten Wolfs war in der Region die Sichtung eines verletzten Wolfs gemeldet worden. Spaziergänger entdeckten dann vor Wochen den Kadaver. Nach ihren Angaben fanden sie nur noch Überreste von Fell, bei denen jedoch ein deutliches Schussloch in der Herzgegend zu erkennen war. Die Untersuchung des Thüringer Umweltministeriums und des Kompetenzzentrums Wolf, Biber, Luchs hat dies nun – allerdings nur in einem Bezahlartikel in der Presse – bestätigt: Der Wolf wurde illegal erschossen. Der aktuelle Fund ist damit der nächste dokumentierte Fall von Wildtierkriminalität in diesem sensiblen Gebiet. In der Liste der Todfunde der DBB-Wolf ist der Fall überhaupt nicht aufgeführt. 
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Nachdem das Rudel nach dem Verlust des  Vater als verhaltensauffällig bezeichnet wurde und vergrämt werden sollte, waren wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. Ende des vergangenen Jahres mit einem Team vor Ort und konnten uns selbst ein Bild machen: Wir sehen das Neustädter Rudel nicht als verhaltensauffällig. Die beobachteten Verhaltensweisen sind nach Verlusten und Störungen typisch für unerfahrene Jungtiere und stellen keine Gefahr für Menschen dar. Statt das Rudel weiter zu stigmatisieren, muss endlich konsequent gegen die illegalen Abschüsse vorgegangen werden. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/20/wolfsrudel-in-thueringen-unter-propagandadauerbeschuss/
Eine Vergrämung des Rudels fand tatsächlich nicht statt, weil die Wölfe nicht auffindbar waren. Vorher scheiterten einige Anträge auf Abschus von Wolfsvater und Wolfsmutter.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. handelt konsequent:

Wir werden über einen Anwalt Strafanzeige stellen und wir fordern Akteneinsicht in die laufenden Ermittlungsakten. Nur so lässt sich prüfen, ob alle Spuren lückenlos verfolgt werden. Zusätzlich loben wir erneut eine Belohnung von 2.000 Euro aus – für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters oder der Täterin führen. Bereits wegen des illegalen Abschusses des Leitwolfs 2025 hatten wir diese Belohnung ausgesetzt. Hinweise nehmen wir vertraulich entgegen. Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de – über unser Kontaktformular oder über unsere Vereinshotline: 0176 48732612.

Wolfsbestand und Nutztierrisse in Thüringen

In Thüringen leben derzeit offiziell etwa 30 standorttreue Wölfe in sieben bestätigten Territorien (u. a. Neustadt am Rennsteig, Ohrdruf, Altenburg, Hainich, Trusetal-Seligenthal, Kalmberg und Ilfeld). Der Bestand gilt als klein und kritisch niedrig im bundesweiten Vergleich. Die Zahl der Nutztierrisse bleibt gering: Bis Ende April 2026 gab es 37 gemeldete Schadensereignisse, davon 24 mit bestätigtem Wolfsverursacher. In früheren Jahren lagen die bestätigten Risse ebenfalls im niedrigen zweistelligen bis mittleren Bereich – bei einer Schaf- und Ziegenpopulation von rund 1,5 Millionen Tieren ein verschwindend geringer Anteil. In vielen Fällen fehlten grundlegende Herdenschutzmaßnahmen wie funktionierende Elektrozäune mit ausreichender Höhe und Untergrabschutz. Früher waren fast keine Weidetiere geschützt – das hat sich nur langsam und unzureichend geändert.

Ende Februar 2026 wurder dieser Fall bekannt. Hier reißen Hunde Schafe hinter einem nachlässigen Zaun.

Thüringens Reaktion auf das Bundesjagdrecht

Nachdem der Bundestag und der Bundesrat im März 2026 den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen haben, setzt die Thüringer Landesregierung (Umweltminister Tilo Kummer) auf eine eigene Verordnung. Geplant ist eine Jagdzeit von Juli bis Oktober, ergänzt um erleichterte Abschussmöglichkeiten für sogenannte „Problemwölfe“ zu ermöglichen.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt dieses Vorgehen grundsätzlich ab und warnt vor einer weiteren Eskalation. Statt teurer und wirkungsloser Abschussmaßnahmen braucht es endlich konsequenten, präventiven Herdenschutz und echten Schutz der bestehenden Rudel – trotz des ohnehin kleinen und fragilen Bestands.

Wir fordern

  • Vollständige, transparente Aufklärung aller illegalen Wolfsabschüsse.
  • Konsequente Strafverfolgung statt Bagatellisierung.
  • Die Einrichtung einer bundesweiten, regierungsunabhängigen Sondereinheit, die in Fällen von Wildtierkriminalität (einschließlich illegaler Wolfsabschüsse) ermittelt. Nur eine solche unabhängige Stelle kann sicherstellen, dass Straftaten gegen streng geschützte Arten nicht länger im Stillen verschwinden oder halbherzig untersucht werden.
  • Die Einrichtung einer unabhängigen Einheit, die bei Herdenschutzverweigerung einschreitet und sicherstellt, dass Fördermittel zweckgebunden eingesetzt und notwendige Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
  • Keine weiteren Abschussgenehmigungen.
  • Schutz der bestehenden Rudel, statt Störung durch Jagd und Lebensraumeingriffe in Kernzonen.
Beispielfoto Wolf.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

9 Gedanken zu „Illegale Wolfstötung bei Großbreitenbach bestätigt: Wolfsschutz-Deutschland lobt erneut 2.000 Euro Belohnung aus

  1. Es war und ist zu befürchten, dass Dank einer vollkommenen irrationalen Gesetzgebung bzgl. der Wölfe die Hemmschwelle bei Wolfshassern gesenkt wird, diese abzuschießen. Die Verfolgung dieser kriminellen Schützen muss forciert und die Strafen für illegale Abschüsse müssen erhöht werden.

  2. Allein schon die Wölfe ins Jagdrecht aufzunehmen ist für mich ähnlich einer kriminellen Handlung, denn die Wölfe gelten als streng geschützt und dieses Recht der Wölfe wurde hiermit mit Füßen getreten zugunsten der Jagdlobby und der Wolfshasser, die nun denken, man kann ja auch illegal abschießen, zumal die Strafen viel zu gering sind. Aber was erwartet man von Politiker, die wohl auch sehr beeinflusst werden.

  3. ursächlich für alle wildtiertötungen ist dieses illegale allgemeine jagdrecht.
    illegal ,weil es die lebens und eigentumsrechte der freilebenden tiere an sich selbst ,mit rudimentärer anthropozentrik und herrschaftswillkür negiert.
    es braucht niemanden mit einem gewehr in den landschaften..völlig sinnfrei
    bis antiökologisch gemeinschaftsschädigend.wozu müssen tiere durch jagendes personal beängstigt werden..??
    wenn es der kritischen vernunft nach kein jagendes personal mehr hat,fällt das illegal jagende leichter auf…und die gefahr das legal jagendes sich illegal verhält,wäre ebenso gebannt wie die gefahr durch derartiges personal zu schaden zu kommen.
    es gäbe auch kein impertinenten jagdtourismus..keine finanzstarken fremden..
    die in unseren ländereien das verwerfliche handwrk der bezahljagden ausüben könnten.meist sind die wälder wie leer gefegt..kaum ein tier..selten mal ein vogel..
    evtl. ameisenund mistkäfer..jede menge mücken wohl und zecken..aber sonst eine schon fortgescghrittene verödung.verödete naturlandschaften aber sind sachverhalte gegen die gg art. 1 u.2.
    daher hat es einen neuen hinreichenden rechtsfertigungskritischen diskurs zum sogenannten allgem. jagdrecht zugeben.es bedarf dieser rechtssache nicht.sie ist antiökologisch und schädigt die ökologie unserer landschaften..
    wir sollten nicht mehr darüber hinwegschauen.jagd ist keine selbstverständlichkeit und sollte daher auch nicht rechtlich zugemutet und erlaubt werden. jagd richtet sich gegen unser aller interesse einer nennenswerten ökologischen biodiversität. institutionen die eigentlich dem schutz verpflichtet sind ,aber diesen herabwürdigen,obwohl nicht mal die meisten wissenschaftlich ausgewiesenn revier
    besetzt sind,sind logisch fehlbesetzt und rechtlich nicht tragbar und fahren nur einen unhaltbar rudimentären alibiartenschutz..der wissenschaftlich und rechtlich mehr als prekär daher kommt.ethisch gar verwerflich..wegen der mißachtung übergeordneten rechtes.. die erneute forderung also wie will man das jagdrecht in eu und besondrs in de hinreichend rechtfertigen..mit diesen rechtshintergehungen..??? jede jagd ist illegal…rechtlich untragbar.

  4. ich frage mich, was hilft all das geschreibe hier dem wolf tatsächlich? fakt ist, der wolf ist durch tausend miese tricks nun im jagdrecht DE angekommen, und wird nun zukünftig legal bejagt, illegal bejagt, gemeuchelt, ermordet, totgeschlagen, als angeblicher problemwolf oder schadwolf sonstwie beseitigt, und sämtliche sog „wolfsschützer“ werden das nicht verhindern können, simpel weil sie ihre hausaufgaben nicht gemacht haben = politisch genauso wirksam zu werden, wie ihre opponenten. — schade um die tierart wolf, die ökologisch von höchsten nutzen in wald und feld sein könnte, wenn man sie denn ließe … (remember yellowstone!)

    1. Hallo Waldemar, falls Du es noch nicht weißt, unser Blog dient lediglich als Informationsforum, gerne kannst Du Dich an unserer Arbeit aber auch beteiligen!

  5. Es war zu befürchten. Thüringen war in der Vergangenheit (vor mehr als 200 Jahren) Vorreiter für die Ausrottung von Bär, Wolf und Luchs. Der Aktionsradius des Wildschützen ist eingegrenzt. Alle Jagdwaffen sind registriert. Das LKA ist in der Lage, ballistische Gutachten zu erstellen. Falls am Wolfskadaver noch ein Geschoss gefunden wurde. Es ist auffallend, dass ausgerechnet in diesem Gebiet schon die meisten illegal geschossenen Wölfe in Thüringen zu verzeichnen waren.
    Dieser irrationalen Jagdpolitik und Jagd Praktiken muss endlich ein Ende gesetzt werden. Auch in Deutschland muss eine Sondereinheit bei der Polizei etabliert werden, die sich mit Jagdwilderei und Umweltstraftaten, ähnlich wie in Spanien die SEPRONA bei der Guardia Civil, befassen. Es ist aber in den Augen der Wolfsgegner lukrativer, einen Wolf illegal zu töten, als einer derartigen Sondereinheit zu zu stimmen.

    1. eigentums und lebensrechtlich ist jede jagd rechtswidrig.. ja auch verfassungswidrig.. denn tiere sind sich grundsätzlich selbst zu eigen.
      sie gehören nicht.weder ihre lebensräume noch sie selbst gehören..
      auch wenn die primaten einer herrschaftsdominanten pseudoökonomie
      vermeinen rechte die sie nicht anerkennen und ebenso ethische normen,
      gäbe es nicht oder seien im wesentlichen irrelevant.
      das wäre und ist menschenrechtswidrig.
      das jagdrecht hat also zeitnah,d.h. in diesem sommer noch vor der sommerpause als mehrfach verfassungswidriges konstruckt zwingend notwendig rechtsstaatserhaltend abgeschafft zu werden.

  6. beispiel luxemburg, man hat die fuchsjagd abeschafft, was passierte daraufhin?, nichts!, weder vermehrten sich die füchse über die maßen, noch wurde die bevölkerung von einer fuchsbandwurm-endemie geplagt, usw. / wenn man dies nun weiterdenkt und auf alle wildtierarten ausdehnt, indem man die jagd auf wildtiere komplett abschaffen würde, würde dasselbe passieren: nichts, die natürlichen gleichgewichtsfunktionen wären in kraft — wir benötigen eigentlich keine besonderen polizeieinheiten usw, alles nur mehr bürokratie und aufwand, sondern ganz simpel die abschaffung/das verbot des grundübels: generelles gesetzlich klar definiertes und strafbewehrtes jagdverbot für alle tierarten in wald und feld.

  7. ja es hat eine viel zu große anzahl an entinitäten,die sich schädigend der res publica
    gegen über verhalten.. davon auch viele amtlichen..
    es hat keine ethisch u. logisch richtige noch eigentumsrechtliche oder überhaupt rechtlich haltbare begründung u.o. notwendigkeit für ein derartiges allgem. jagdrecht.das jagdrecht ist eigentumsrechtlich verfassungswidrig und rechtsethisch nicht tragbar.
    es schadet der ökologie und dem gemeinnutzen..gefährdet auch die öffentlichkeit..
    wie das recht auf ökologische naturbelassenheit der landschaften..
    gegenteiliges ist naheliegend begründbarer der fall..
    freilebende tiere und ökologische landschaftsbestandteile haben ein ihnen zu eigenes lebensrecht.dieses zu mißachten ist geistig rudimentär und rechtswidrig.
    auch bäche ,flüsse u. andere gewässser haben dieses lebensrecht.

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