Sachsen – Jungwölfin vergnügt sich mit Hundepool und klaut Solarleuchte

Von Füchsen ist das Verhalten bekannt, aber auch Jungwölfe können auf verrückte Ideen kommen. Eine Tochter aus dem Rudel Gohrischheide schaute sich nachts auf einem offenen an ein Feld grenzendes Gartengrundstück um, vergnügte sich mit dem Hundepool und klaute eine Solarleuchte. Ein ungewöhnliches Verhalten? Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. finden das nicht.

Eine junge Wölfin hatte wohl Langeweile und sie schlich sich nachts in einen nicht eingezäunten Garten. Beispielbild. Das Orinalbild in in der verlinkten PM zu sehen.

Um es gleich vorweg zu sagen. Die Situation konnte dadurch entspannt werden, in dem einfach ein Zaun das Grundstück nun abschließt.

Die Fachstelle Wolf schreibt am 07. Juli 2022 in ihrer Pressemitteilung, dass ein vergleichbarer Fall bisher nicht bekannt und das Verhalten für Wölfe eher untypisch wäre. Dies verwundert uns, denn die Welpen des Milkeler Rudels hatten vor ein paar Jahren ein ähnlihces Verhalten gezeigt. Sie klauten einem Waldarbeiter einen Helm. Auch ein Tierfilmer hatte in einer seiner Dokumentationen nachgewiesen, dass Jungwölfe dafür verantwortlichen waren, dass Baustellenkegel verschwunden waren. Ein in einen Kegel eingebaute Wildkamera belelgte schließlich das leicht kriminelle Verhalten von Jungtieren, die dabei aufgenommen wurden, wie sie den Plastikkegel zerlegten.

Wölfin sucht keinen Kontakt zu Menschen

Dass der Wolf jeweils nachts in den Garten gegangen ist, als keine Menschen zugegen waren, deute allerdings darauf hin, dass er nicht den Kontakt zu Menschen suchen würde. Das Wasser aus dem Hundepool oder auch die Fährte des Hundes könnten ihn angelockt haben, heisst es weiter in der Einschätzung der Fachstelle Wolf.  Die Gemeinde Liebschützberg liegt inmitten von Landwirtschaftsflächen und grenzt an einen Wald. Ein Ball, der eigentlich dem Hund gehörte wurde von ihr zerlegt und sie fand eine Solarleuchte wohl so interessant, dass sie sie mitnehmen wollte. Das Teil sei mehrere hundert Meter weit weg auf einem Feld gefunden worden. Auch einen Gartenschlauch hätte das Tier zerlegt.

Zur Einordnung: In der Region der Gemeinden Liebschützberg und Strehla gab es in den letzten Monaten wiederholt Wolfssichtungen sowie Übergriffe auf Weidetiere und Wildgatter. Bislang war unklar, welche Wölfe in der Region aktiv sind. Mit den jetzt vorliegenden Ergebnissen der genetischen Untersuchungen wird deutlich, dass die Wölfe des Rudels, dessen Kerngebiet im Naturschutzgebiet Gohrischheide Zeithain nördlich von Riesa liegt, auch linkselbisch unterwegs sind. Bei dem Tier, das jüngst wiederholt den Garten aufsuchte, handelt es sich um eine ein- oder zweijährige Tochter dieses Rudels. Zudem konnte sie auch bei einem Riss am 25. April 2022 in einem Wildgatter in der Gemeinde Liebschützberg nachgewiesen werden. Bei weiteren Rissen wären auch ihre Eltern, die alte Fähe des Rudels Gohrischheide sowie der aktuelle Rüde des Rudels, beteiligt.

Es liegt also an den Anwohnern und Tierhaltern ihre Gärten zu schließen und ihre Tiere zu sichern.

Hier die PM mit Foto der Wölfin: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1049406

Nächstes Gericht bestätigt: Thüringer Wölfin Ohrdri darf weiter nicht geschossen werden

Eine Schlappe gab es gestern für das Thüringer Umweltminsterium und Umweltministerin Anja Siegesmund. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 2. Juli 2020 den Vollzug der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Genehmigung zum Abschuss der auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ohrdruf-Jonastal lebenden Wölfin weiterhin ausgesetzt.

Nach den Erkenntnissen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) lebt eine Wölfin mit einem Wolfsrüden und ihren im Frühjahr geborenen Welpen in der Region um den ehemaligen Truppenübungsplatz Ohrdruf, der als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Nr. 63 „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ dem Europäischen Schutzsystem Natura-2000 unterliegt und in dem Wölfe ihrer Art nach besonders geschützt sind. Nachdem die Wölfin mehrfach Herdenschutzanlagen überwunden und verschiedentlich Schafe und Ziegen gerissen hatte, beantragte das TMUEN Ende 2019 beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz die Zulassung einer „letalen Entnahme“ der Wölfin unter Ausnahme von natur- und artenschutzrechtlichen Verboten. Diesem Antrag entsprach das Landesamt unter Auflagen mit Bescheid vom 23. Dezember 2019 und ordnete die sofortige Vollziehung ihrer Verfügung an. Der Thüringer Landesverband des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) hat daraufhin Klage zum Verwaltungsgericht Gera erhoben, über die noch nicht entschieden wurde.

Schießgenehmigung rechtswidrig

Der zeitgleich gestellte Antrag auf vorläufigen Eilrechtsschutz hatte Erfolg. Auf die dagegen gerichtete Beschwerde des Freistaats Thüringen hat der zuständige 1. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts den Beschluss des Verwaltungsgerichts nun bestätigt. Die Genehmigung zum Töten der Wölfin erweise sich bereits im Eilverfahren als höchstwahrscheinlich rechtswidrig. Sie berücksichtige ausschließlich artenschutzrechtliche Belange, ohne eine aufgrund europarechtlicher Vorgaben gebotene Vorprüfung zur Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die für das FFH-Gebiet festgelegten Erhaltungsziele oder eine sich dann ggf. als notwendig erweisende Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Es könne aber bereits jetzt nicht ausgeschlossen werden, dass der Abschuss der Wölfin (und unter Umständen des mit ihr im Rudel lebenden Wolfsrüden) den Erhalt einer langfristig überlebensfähigen Population der für das FFH-Gebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ausdrücklich als prioritäres Erhaltungsziel benannten Tierart „Wolf“ gefährden würde. Art und Umfang des Artenschutzrechts werden europarechtlich unter anderem durch die Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) gesteuert. Dadurch würden neben dem allgemeinen Artenschutz die Habitate der Pflanzen- und Tierwelt unter ein besonders strenges Schutzregime gestellt. Pläne und Projekte, die ein solches besonderes Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen könnten, müssten vorher auf ihre Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen überprüft werden. Dies habe das Landesamt offensichtlich versäumt. Abschließend weist der Senat darauf hin, dass sich das Landesamt mit den von den Beteiligten in das Zentrum ihrer rechtlichen Auseinandersetzung gestellten Fragen – etwa zur Zumutbarkeit weiterer Herdenschutzmaßnahmen – erst befassen muss, wenn eine von ihm durchzuführende Verträglichkeitsprüfung ergeben sollte, dass der Abschuss der Wölfin die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck des FFH-Gebiets erheblich beeinträchtigen würde.

Hier ein Link zur Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. https://www.djgt.de/news/20200710171734_20200710_OVG_Thueringen_Ohrdrufer_Woelfin.pdf?fbclid=IwAR1dS2mpPfW6SjvMwMM3yTl-NIc24RuePXG1eHV-UkbVEwpHDRVxJoWEULA