Der Wolf und der Schutz: Ein Gerichtsfall in Europa

In Europa gibt es Streit um den Schutz des Wolfs. Fünf Umwelt- und Tierschutzgruppen haben vor einem Gericht der Europäischen Union (EU) Klage eingereicht. Sie wollen, dass eine Entscheidung der EU aufgehoben wird. Diese Entscheidung soll den Wolf weniger stark schützen. Hier erklären wir in einfacher Sprache, was los ist.

Was ist passiert?

Die EU hat am 3. Dezember 2024 beschlossen, den Wolf weniger zu schützen. Am 8. Mai hat das EU-Parlament zugestimmt. Der EU-Rat wird auch zustimmen und wenn das Ergebnis im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wird die EU den Wolf in der Berner Konvention, einem wichtigen Vertrag, von Anhang II auf Anhang III setzen. Das bedeutet: Es gibt weniger strenge Regeln für den Wolf. Vielleicht dürfen dann mehr Wölfe gejagt werden. Es kann sogar bedeuten, dass die Wölfe wieder ausgerottet werden.
Beispielfoto Wolf.
Fünf Gruppen – Green Impact, Earth, Nagy Tavak, LNDC Animal Protection und One Voice – finden das falsch. Sie haben mit ihrem Anwalt Luca D’Agostino Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Sie wollen, dass die Entscheidung zurückgenommen wird.

Warum klagen die Gruppen?

Die Gruppen sagen: Die Entscheidung der EU ist nicht richtig, weil:
  1. Keine guten wissenschaftlichen Gründe: Es gibt keine neuen Daten, die zeigen, dass der Wolf weniger Schutz braucht. Wissenschaftler sagen, der Wolf ist in Europa noch nicht sicher genug.
  2. Regeln der EU wurden nicht beachtet: Die EU muss vorsichtig sein und die Natur schützen. Das steht in wichtigen EU-Gesetzen. Aber die Entscheidung ignoriert diese Regeln.
  3. Alte Daten wurden benutzt: 2022 hat die EU einen ähnlichen Vorschlag abgelehnt, weil die Daten nicht gut genug waren. Jetzt benutzt die EU dieselben Daten, um den Wolf weniger zu schützen.
Die Gruppen sagen: Der Wolf braucht weiterhin starken Schutz. Weniger Schutz könnte gefährlich für die Wölfe sein und auch andere Tiere in Zukunft weniger schützen.
Was wollen die Gruppen erreichen?
Die Gruppen wollen, dass das Gericht:
  • Die Entscheidung der EU aufhebt.
  • Alle Schritte, die mit dieser Entscheidung zusammenhängen, stoppt. Dazu gehört der Vorschlag an die Berner Konvention.

Wenn das Gericht zustimmt, bleibt der Wolf besser geschützt

Was passiert jetzt?

Der Fall ist beim Gericht eingereicht. Er wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Jetzt warten die Gruppen auf die Antwort der EU. Danach wird es vielleicht eine Verhandlung geben. Das Gericht prüft, ob die Entscheidung der EU richtig war.

Warum ist das wichtig?

Der Wolf ist ein wichtiges Tier in der Natur. Weniger Schutz für den Wolf könnte Probleme für die Umwelt bringen. Der Fall zeigt auch, wie wichtig es ist, dass Entscheidungen auf guten wissenschaftlichen Daten basieren. Nicht nur für den Wolf, sondern für den Schutz aller Tiere in Europa.
Der Schutz des Wolfs ist ein großes Thema und dieser Gerichtsfall könnte viel ändern.
Beispielfoto Wölfe.

Wie könnte es in Deutschland weiter gehen?

Es gibt auch noch die Möglichkeit, nach der Veröffentlichung im Amtsblatt zu klagen. Es können nicht alle Vereine klagen. Aber die, die es können sind der Ansicht, dass es ohne Veröffentlichung kein gültiges Gesetz gibt, gegen das man klagen kann. Dasselbe gilt für neue Gesetze in Deutschland – sie müssen im Bundesgesetzblatt stehen.
Eine Klage könnte aber scheitern, zum Beispiel, wenn der Verein nicht beweisen kann, dass er direkt betroffen ist oder wenn die Klage zu spät kommt.
Die Änderung der Wolfsschutz-Regeln ist noch nicht im Amtsblatt der EU erschienen. Deshalb kann noch niemand in Deutschland klagen. Man muss warten, bis die Änderung veröffentlicht ist.

Verbandsklagerecht: Was plant die neue Regierung?

Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD will das Verbandsklagerecht ändern. Das steht im Koalitionsvertrag von 2025. Aber was bedeutet das?
Das Verbandsklagerecht erlaubt Umwelt- und Naturschutzverbänden gegen Projekte zu klagen, die der Natur schaden könnten. Zum Beispiel gegen Wolfsabschüsse. Jetzt will die Regierung dieses Recht einschränken. Es soll „überprüft“ werden, um es an EU-Regeln anzupassen. Das sagt auch Verkehrsminister Patrick Schneider. Er nennt es „Straffung“.
Viele Umweltverbände sind besorgt. Sie sagen: Weniger Klagen bedeuten weniger Schutz für die Natur. Das könnte auch die Demokratie schwächen. Eine vollständige Abschaffung des Rechts ist zwar  nicht geplant, aber die Regierung will das Verbandsklagerecht einschränken. Das könnte den Naturschutz erschweren.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen die einfältige Wolfsverordnung NRW

Auf Druck der Lobbyisten hat wohl nun auch die nordrheinwestfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Essser eine Wolfsverordnung kreiert, die sich an der niedersächsischen Wolfsverordnung orientiert und der Tötung von Wölfen praktisch Tür und Tor öffnet. Auch in dieser Wolfsverordnung ist eine Besenderung von Wölfen festgeschrieben, was nicht nur unserer Meinung nach völlig irrsinnig ist und die „Entnahme“, also das Erschießen von Wölfen erleichtern soll. Wie bei allen anderen Wolfsverordnungen, die es unter anderem schon in Brandenburg und Sachsen gibt, sind die Begrifflichkeiten sehr schwammig formuliert und können jederzeit zu Gunsten der Lobbyisten umgesetzt werden. Das bedeutet im Klartext, dass das Abschießen von Wölfen schon beim geringsten Schaden beschlossen werden kann. Auch der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen scheint es dabei egal zu sein, dass seit zwei Jahren ein Pilotverfahren (eine Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren) der Europäischen Union bezüglich des Umgangs der deutschen Behörden mit dem Wolf gibt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. protestieren gegen diese neue Wolfsverordnung, die wohl nur zustande kam, weil Nutztierhalter und Pferdehalter in NRW kein Interesse haben, ihre Tiere wolfssicher unterzubringen.

Wie bitte? Da guckt selbst der Wolf erstaunt. ©Beispielbild Wolf Brigitte Sommer

Im Mittelpunkt der Wolfsverordnung stehen – wie sollte es auch anders sein – natürlich mögliche „Entnahmen“ von Wölfen.  Wörtlich heißt es: „Die Beurteilung des Erhaltungszustandes der Population im Sinne von § 45 Absatz 7 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes wird auf Grundlage einer Stellungnahme der obersten Naturschutzbehörde getroffen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner vorherigen Benachrichtigung.“ Mit anderen Worten, sagt die Oberste Naturschutzbehörde, es gibt genug Wölfe, beginnt die Jagd auf sie. Derweil ist überall nachzulesen und von der EU-Kommission bestätigt, das bei der Population der Wölfe in Deutschland längst noch nicht von einem ausreichenden Bestand auszugehen ist. Hier muss auch auf die bestehenden FFH-Richtlinien geachtet werden, in denen der Wolf nach wie vor als schützenswertes Tier eingestuft wird. Mit anderen Worten: Die Oberste Naturschutzbehörde kann gar nicht den Erhaltungszustand gemäß §45, Absatz 7, Satz 2, Bundesnaturschutzgesetz einordnen. Eine solche Einordnung würde die EU-rechtlichen Vorgaben überhaupt nicht erfüllen.

Dass Umweltministerin Heinen-Esser sich gerade die niedersächsische Wolfsverordnung zum Vorbild genommen hat, zeugt nicht gerade von guter Kenntnis, denn gerade die Umweltpolitik des niedersächsischen Umweltministers Lies steht im Fokus der Ermittlungen der EU-Kommission. Lies hat bereits einige Abschussgenehmigungen von Wölfen genehmigt, und das geheim, ohne es öffentlich zu machen. Dafür hat er nach einer Klage der Grünen in Niedersachsen wegen seines nicht öffentlichen Vorgehens bereits eine gerichtliche Niederlage einstecken müssen.

Die Wolfsverordnung für Nordrhein-Westfalen ist in allen Punkten sehr schwammig verfasst. Konkrete Zahlen, Vorgaben, werden erst gar nicht gemacht, auch nicht bezüglich möglicher Vergrämungen von Wölfen. Im Paragraph 3 der Verordnung ist festgehalten, dass es auch Weidetierhaltern erlaubt werden soll, Wölfe zu vergrämen. Eine völlig verrückte Idee, den Tierhalter haben keinerlei Wissen darüber, wie Wölfe vergrämt werden können. Stattdessen sollten sie sich lieber besser auf Herdenschutzmaßnahmen konzentrieren. Auch die mögliche Art der Vergrämung spricht Bände. Zitat: „Geeignete, nicht letal wirkende Geschosse sind die zur Wildtiervergrämung bestimmten zylindrischen, hohlen Weichgummigeschosse, faserige Weichgummigeschosse oder vergleichbare Gummigeschosse, die aus Jagdwaffen verschossen werden. “  Diese Geschosse können sehr wohl erhebliche Verletzungen verursachen. Mögliche Konsequenzen: Verletzte Wölfe werden aufgefunden, die dann getötet werden, denn das ist ja erlaubt. Zudem könnten mit Gummigeschossen auch Menschen erheblich verletzt und sogar getötet werden.

Immer wieder wird auch in dieser Wolfsverordnung die Bedrohung von Menschen aufgeführt. Zitat aus dem Paragraph 3:

„Ein für den Menschen unerwünschtes Verhalten liegt vor, wenn sich ein Wolf mehrfach

1. einem Menschen, der sich weder in einem Fahrzeug noch auf einem Hochsitz aufhält, auf eine Entfernung von unter 30 Metern nähert oder diesen in einer Entfernung von unter 30
Metern duldet und es sich nicht um einen Welpen handelt,
2. in einer Entfernung von unter 30 Metern zu von Menschen genutzten Gebäuden aufhält oder
3. innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen aufhält und sich nicht verscheuchen lässt.

Das z.B. unerfahrene Jungwölfe auf ihrer Suche nach einem eigenen Revier immer wieder Menschensiedlungen durchstreifen, scheint bei den Politikern noch immer nicht angekommen zu sein, bzw. sie ignorieren dies bewusst. Eine in der Wolfsverordnung festgelegte Entfernung zwischen Gebäuden, Menschen und Hochsitzen der Jäger (!)  von 30 Metern ist zudem eine willkürliche Festsetzung, die ausgelegt werden kann, wie es einem gefällt.

Sehr interessant, aber auch nicht verwunderlich ist, dass Herdenschutzmaßnahmen in dieser Wolfsverordnung mit keinem Wort genannt werden. Hier wird nur der Wolf als Verursacher genannt, nicht aber die eigentlichen Pflichten der Weidetierhalter. Auch diese Wolfsverordnung liest sich so, als müssten Weidetierhalter ihre Tiere erst gar nicht schützen.

Empathielos ist auch der Paragraph 8 der Wolfsverordnung verfasst. Hier geht es um die Entnahme eines schwer verletzten oder erkrankten Wolfes. Schon der Wortlaut assoziiert, dass an eine Behandlung von erkrankten Wölfen gar nicht erst gedacht wird. Wörtlich ist zu lesen: „Die Entnahme eines Wolfes ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen
Interesses nach § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 des Bundesnaturschutzgesetzes zugelassen, wenn dieser so schwer verletzt oder erkrankt aufgefunden wird, dass er nach dem Urteil einer
Tierärztin oder eines Tierarztes erhebliche Schmerzen erleidet und aus eigener Kraft nicht mehr gesunden wird.“ Außerdem wird für den Fall des Auffindens schwer verletzter Wölfe eine Ausnahme vom Tötungsverbot erteilt. Die Behandlung eines verletzten, oder erkrankten Wolfs ist also gar nicht vorgesehen. Anders als in Italien schon mehrfach praktiziert, soll der Versuch, einen verletzten, oder erkrankten Wolf zu behandeln, gar nicht versucht werden.

Wir werden zudem bei der EU Beschwerde gegen diese Wolfsverordnung einlegen.

Quelle: Wolfsverordnung NRW https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6635.pdf