Füchtenfeld/Wietmarschen: Eilverfahren gescheitert, doch Zweifel nehmen zu und wer ist GW5617m?

Die Eilverfügungen gegen die Abschussgenehmigungen für zwei Wölfe im Fall Füchtenfeld in Niedersachsen sind vom Verwaltungsgericht Osnabrück abgelehnt worden. Die eigentliche Klage ist damit jedoch noch nicht verloren – sie wird allerdings aufgrund der neuen Rechtslage deutlich schwieriger. Unser erster detaillierter Bericht vom 9. Mai 2026 warf bereits erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung auf. Ein angeblich Schuldiger wird inzwischen genannt: GW5617m. Doch dieser Wolf lässt sich keinem Rudel zuordnen und einen zweiten Wolf scheint es gar nicht zu geben. Dazu gibt es viele weitere Widersprüche. 

Der Vaterwolf des Rudels Nordhorn ist er jedenfalls nicht. Für Meppen liegen gar keine Indivudualisierungen vor.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Kammer führt zur Begründung weiter aus, dass die Einwände des Antragstellers nicht durchgriffen. Insbesondere sei dem Einwand, die Risse seien nicht von Wölfen, sondern von wildernden Haus- oder Jagdhunden verursacht worden, nach Aktenlage nicht zu folgen. Auch der Verweis auf § 45 Abs. 7 Satz 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verhelfe dem Eilantrag nicht zum Erfolg; vielmehr dürfte allein § 22d Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BJagdG maßgeblich sein und damit nicht Kriterien, die zum strengen Schutz wildlebender Tiere in der genannten Vorschrift des BNatSchG aufgeführt seien. Auch aus Art. 16 der FFH-Richtlinie ergebe sich keine andere Wertung. Der Schutzstatus des Wolfs sei von einer „streng geschützten Tierart“ auf eine „geschützte Tierart“ herabgestuft worden. Der Schutz richte sich nunmehr nach Art. 14 FFH-Richtlinie, der nur noch verlange, dass die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zu treffen hätten, dass die Entnahme von Wölfen mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sei. Eine Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs durch Entnahme einzelner Wölfe sei derzeit als fernliegend zu betrachten.

Rückblick: In den Nächten vom 1. und 2. Mai 2026 wurden mindestens 57 Schafe getötet und über 100 weitere verletzt. Die Behörden gingen schnell von zwei Wölfen aus und erteilten Abschussgenehmigungen für zwei Rüden. 

Nach unserer Vor-Ort-Begutachtung vermuten wir Mängel beim Herdenschutz:

  • Stromlitzen verliefen innen statt außen.
  • Es fehlte ein wirksamer Untergrabschutz an Eingangstüren.

Auf den Flächen sollen sich aufgrund einer Sichtung unserer Aktiven auch bereits wieder Schafe befunden haben.

Der vorherige Pächter, ein erfahrener Berufsschäfer, hatte auf derselben Fläche keine vergleichbaren Probleme. Die jetzige Bewirtschaftung erfolgt im Nebenerwerb. Zudem liegen Hinweise vor, dass die Tiere teilweise innerhalb des großen Außenzauns in mobilen Netzen oder engeren Teilkoppeln gehalten worden sein könnten – was die extreme Konzentration der Herde und das untypische Massentöten auf einer 1.200 Hektar großen Moorfläche plausibler erklären würde als ein freier Wolfsangriff. Der betroffene Schäfer sprach in einem NDR-Artikel davon, dass Zäune ungekippt und Stromlitzen umgehängt gewesen seien. Mit welcher Motivation sollte so etwas geschehen? Rissprovokation für Abschuss? Unklar. Fakt ist es aber, dass mit dem Grundsschutz wohl doch etwas nicht stimmte. 

Auch Hunde hätten es innerhalb eines weiteren Zaunus leichter gehabt. Ein solches Szenario passt zudem nur schwer zum bekannten Beuteverhalten von Wölfen. Ein Insider berichtete uns außerdem, dass wildernde Jagdhunde die eigentliche Ursache gewesen sein sollten. Diese Aussage ließ sich bislang nicht verifizieren. Unsere UIG-Anfrage zu Zaunprotokollen, Herdenführung, Rissdokumentation und DNA-Auswertung wurde unter fadenscheinigen Gründen bis heute von einem der betroffenen Landkreise verweigert. Das Umweltministerium wies auf die Rissliste hin und schickte Bilder von toten Schafen, bei denen bei einigen ein Kehlbiss vorhanden war sowie Bilder von Zäunen, allerdings ohne genaue Erläuterung. Auf den Bildern ist ein Untergrabschutz am Zaun zu sehen. Bei einem der Bilder könnte eine Tür zu sehen sein, die aufgestanden haben könnte.  Wir legen jetzt Beschwerde bei einem Landkreis gegen die Verweigerung der UIG ein. 

Blick ins Moor. Das Gelände ist mit einem Zaun aus Wilddraht in einer Länge von 34 Kilometern umgeben. Laut Gutachten wies er Mängel auf.

Betroffene Rudel: Rudel Nordhorn und Meppen-Rudel

Der Vorfall liegt im Grenzbereich zweier Wolfsrudel:

  • Rudel Nordhorn (NOD) – Grafschaft Bentheim: Bestätigtes Rudel mit insgesamt sechs Wölfen (zwei adulte Tiere und vier juvenile/Welpen) im Monitoringjahr 2025/2026. Ein bekanntes Individuum ist der Rüde GW2950m. Das Rudel hat 2025/2026 erfolgreich Nachwuchs aufgezogen – die Welpen sind noch abhängig.
  • Meppen-Rudel (Emsland): Ebenfalls im weiteren Einzugsbereich mit mehreren territorialen Tieren.

In der offiziellen Schadensliste wird der Wolf GW5617m als Verursacher geführt. Eine öffentliche Zuordnung dieses Individuums zu einem bestimmten Rudel liegt bisher jedoch nicht vor.

 

Wolf gar nicht sicher erwiesen? Billigkeitsleistung, die Steuerzahler zusätzlich belastet?

 

Ausriss aus der Schadensliste Niedersachen.
Ausriss aus der Schadensliste Niedersachsen.
Screenshot
Screenshot: Anscheinend wurde Wolf bereits protokolliert ohne die DNA-Ergebnisse abzuwarten. Als Territorium wird in einer anderen Spalte Nordhorn genannt. Das Gutachtenergebnis „Wolf mit Billigkeit“ bei einer Rissbegutachtung bedeutet, dass der Wolf als Verursacher für den Tod oder die Verletzung eines Nutztieres nicht zweifelsfrei nachgewiesen, aber auch nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kernbedeutung im Detail – Unklare Beweislage: Die Spuren am Kadaver (z. B. Bissspuren, DNA-Proben) liefern kein eindeutiges Ergebnis, ob es ein Wolf oder beispielsweise ein wildernder Hund war. Kein Rechtsanspruch: Da der Wolf nicht zu 100 % nachgewiesen wurde, besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schadensersatz. Zahlung aus „Billigkeit“: Das Land entscheidet aus Gründen der Fairness und zur Konfliktminderung (aus „Billigkeit“), den Schaden dennoch finanziell auszugleichen.Freiwillige Leistung: Es handelt sich um eine freiwillige Entschädigung durch die jeweilige Förderrichtlinie Wolf des Bundeslandes.

Jäger-Zögern ist taktisches Kalkül – keine Entwarnung

Die Jägerschaft hält sich trotz vorliegender Genehmigung zurück und beruft sich auf den Elterntierschutz. Das ist kein Zeichen einer entspannten Lage, sondern bewusstes Abwarten bis zum 1. Juli 2026, wenn die reguläre Jagdzeit beginnt und auch Welpen bejagt werden dürften. Die Jäger schützen sich damit zugleich vor eigenen rechtlichen Risiken. Hinzu kommt der systemische Interessenkonflikt: Die Landesjägerschaft Niedersachsen führt das offizielle Wolfsmonitoring durch und profitiert gleichzeitig von Abschussgenehmigungen. Die aktuelle Abschussgenehmigung läuft zwar am 16. Juni 2026 ab, doch wir rechnen mit einer Verlängerung, bzw. Neuerstellung, wenn der neue Managementplan vorliegt. 

Kritik an Verbänden

Ein weiterer Punkt verdient klare Worte: Einige klagefähige Wolfsschutz-Organisationen haben ihre Mitglieder und Unterstützer bislang nicht ausreichend und proaktiv darauf hingewiesen, dass Eilverfahren und Klagen nach der Gesetzesänderung in Gebieten, in denen relativ viele Wölfe leben, deutlich schwieriger geworden sind. Noch vor Kurzem warb man mit dem klaren Slogan „Nur Klagen helfen!“ intensiv um Spenden und neue Mitglieder. Diese Diskrepanz zwischen früherer Mobilisierung und heutiger Realität verdient eine offene, selbstkritische Debatte innerhalb der Bewegung.

Aufruf zur Mitarbeit

Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich besonders über aktive Unterstützung und neue Mitglieder aus der Region Grafschaft Bentheim, dem Emsland und ganz Niedersachsen. Wer vor Ort mithelfen möchte, solche Vorfälle unabhängig zu dokumentieren, die Entwicklung der Rudel zu beobachten und für mehr Transparenz zu sorgen, ist herzlich eingeladen, Teil unseres Teams zu werden. Nur durch engagierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort können wir ein vollständiges und unabhängiges Bild der Lage erhalten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Fazit:

Der Fall Füchtenfeld offenbart vor allem systemische Schwächen beim Herdenschutz auf großen, moorigen Flächen unter Nebenerwerbs-Bedingungen sowie den dringenden Bedarf an unabhängiger Untersuchung und Transparenz. Statt Riss- und Sündenbockkreationen brauchen wir praxistauglichen Herdenschutz, vollständige Aktenoffenlegung sowie Transparanz und ein Monitoring ohne Interessenkonflikte. Wir bleiben dran.

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

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Größter angeblicher Wolfsriss Niedersachsens im Dalum-Wietmarscher-Moor – massive Zweifel an der offiziellen Darstellung

In den Nächten vom 1. und 2. Mai 2026 sollen im Dalum-Wietmarscher-Moor mindestens 57 Schafe getötet und über 100 weitere verletzt worden sein. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat eine Abschussgenehmigung für zwei männliche Wölfe erteilt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Genehmigung entschieden ab und kündigt an, gegen die Aussteller der Abschussgenehmigung und jede Person, die an der Tötung von Wölfen beteiligt ist, strafrechtlich vorzugehen.

Laut eines Berichtes vom NDR dürfen zwei Wölfe geschossen werden – auf dem Gelände der betroffenen Weidefläche und bis zum 15. Juni. Zwei Wölfe deshalb, weil die Behörden davon ausgehen würden, dass mehrere Tiere hinter dem Angriff steckten.

Beispielfoto Wolfsrudel. Es ist längst wissenschaftlich anerkannt, dass zerschossene Wolfsfamilien nicht weniger, sondern mehr Risse nach sich ziehen, gerade bei der Aufzucht werden die Väter als Nahrungsbeschaffer gebraucht. Allein erziehende Mütter müssen zu leichter Beute greifen. © Brigitte Sommer

Abschuss laut Landkreis „angemessen“

Vor dem Hintergrund dieses Ausmaßes sei der Abschuss angemessen, um weitere Risse zu verhindern, sagte eine Landkreis-Sprecherin dem NDR. Die betroffene Fläche müsse aus naturschutzfachlichen Gründen unbedingt von Schafen beweidet werden, eine Umsiedlung der Tiere sei nicht möglich. Die Behörden hoffen den Angaben zufolge, dass der Abschuss andere Wölfe abschreckt. Wann die Tiere gejagt und wie sie auf dem rund 1.200 Hektar großen Gelände gefunden werden sollen, dazu wollte der Landkreis zunächst keine Angaben machen. Muttertiere dürften ausdrücklich nicht geschossen werden. Der mögliche Abschuss von zwei Tieren gefährde den Wolfsbestand in der Region nicht. An der Entscheidung seien gleich mehrere Behörden beteiligt gewesen, da die Landkreisgrenze mitten durch das Dalum-Wietmarscher-Moor in Füchtenfeld verläuft.

Schwere Zweifel an der offiziellen Version

Auf einem vom NDR veröffentlichten Foto sind zahlreiche tote Schafe zu sehen, von denen viele äußerlich relativ unversehrt wirken. Dies wirft bereits Fragen auf, ob wirklich alle Tiere durch Wölfe getötet wurden oder ob andere Ursachen (z. B. Ertrinken im Moor, Stress, Verletzungen durch Panik oder Kombinationseffekte) eine Rolle spielten.Besonders kritisch sehen wir das behauptete Ausmaß auf einer 1.200 Hektar großen Moorweide. Hier teilweise im Video des NDR zu sehen: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/groesster-angriff-in-niedersachsen-woelfe-sollen-geschossen-werden-schafe,wolf-592.html

Ein solcher Massenriss passt nicht zum bekannten Beuteverhalten von Wölfen: Der verstorbene Wolfsexperte Toni Seiler hat den Beutereflex detailliert beschrieben https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/10/toni-seiler-von-woelfen-hunden-und-menschen/  : Sobald flüchtende Beute die angeborene Handlungskette (Jagen – Packen – Töten) auslöst, kommt der Wolf erst beim Fressen zur Triebbefriedigung. Nach einem erfolgreichen ersten Riss wären die Wölfe mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Fressen zurückgekehrt und nicht in der zweiten Nacht erneut zum massenhaften Töten. Auch wäre genug Platz auf der großen Fläche für eine Flucht der Schafe, denn sobald die nächste Beute aus dem Sichtfeld ist, tritt auch der Beutereflex (Jagen, packen, Töten) nicht mehr ein. Genau dieses Verhalten ist auf einer derart weitläufigen Fläche kaum erklärbar. Deshalb fragen wir:

  • Gab es temporäre mobile Innennetze oder engere Teilkoppeln innerhalb des großen Außenzauns, in denen die Schafe zusammengehalten wurden?
  • Wie war die Herde tatsächlich verteilt?
  • Warum kehrten die Wölfe in der zweiten Nacht offenbar zum Töten statt zum Fressen zurück?
Wolfsväter müssen in der sensiblen Phase kurz nach der Geburt der Welpen Ende April/Anfang Mai die Familie mit Nahrung versorgen, da die Wolfsmutter bei den Welpen bleiben und sie säugen muss.

Mögliche betroffene Rudel

Rudel Nordhorn (NOD) – Grafschaft Bentheim
  • Aktueller Status (Monitoringjahr 2025/2026): Wolfsrudel (bestätigt) mit insgesamt 6 Wölfen (2 adulte + 4 juvenile/Welpen). Ein bekanntes Individuum: Rüde GW2950m.
    wolfsmonitoring.com
  • Historische Entwicklung:
  • Seit ca. 2020 etabliert (zunächst als Territorium/Paar, dann Rudel mit Welpen).
  • Starke Schwankungen: In früheren Jahren bis zu 9 Wölfe, zeitweise nur Paar.
  • 2023/2024 und 2024/2025: Nur Paar-Status.
  • 2025/2026: Wieder erfolgreiche Reproduktion → Rudel mit Nachwuchs.
Das Territorium liegt in der Grafschaft Bentheim (bei Nordhorn) und damit sehr nah am Dalum-Wietmarscher-Moor.
Rudel Meppen (MEP) – Landkreis Emsland
  • Aktueller Status: Wolfsrudel (bestätigt) mit mindestens 2 adulten + 4 weiteren Tieren (Stand Ende 2024; neuere Quartalsberichte bestätigen anhaltende Präsenz).
    wolfsmonitoring.com
  • Entwicklung: Seit einigen Jahren etabliert im Emsland-Raum (neues Rudel um Meppen wurde bereits früher nachgewiesen, inkl. Welpen). Es gehört zu den stabilen Territorien im westlichen Niedersachsen.

 

Massive Zweifel am Herdenschutz

Der betroffene Zaun soll 34 km lang und einen Grundschutz bieten. Dennoch drangen die Wölfe offenbar ein. Wir zweifeln stark daran, dass:

  • ein 34 km langer Wildzaun regelmäßig und lückenlos kontrolliert wurde
  • die Spannung der oberen Litzen über die gesamte Länge intakt war
  • die Eingangstüren und Zugangspunkte ausreichend gesichert waren

Die Aussagen der Behörden zum „erfüllten Mindeststandard“ bleiben schwammig und wenig nachvollziehbar. Die Moorschäferei bewirtschaftet das Gebiet erst seit Januar 2026 – eine lückenlose Kontrolle auf einer so großen Fläche ist extrem schwierig.

Ablehnung der Abschussgenehmigung

Die Begründung, der Abschuss solle andere Wölfe „daraus lernen“ lassen, ist biologischer Nonsens. Wölfe handeln instinktgeleitet und nicht nach menschlichen Abschreckungslogiken. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert heftigst gegen diese Abschussgenehmigung. Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Tötung der Wölfe zu verhindern.

Wolf als Sündenbock

Wenn der Mensch fluchtunfähige Schafe in die freie Natur stellt und diese nur unzureichend schützt, ist ein Konflikt mit Beutegreifern die logische Folge. Statt den Wolf zum Sündenbock für eigene Versäumnisse zu machen, müssten Aufsichtspflicht und Herdenschutz auf großen Moorflächen endlich ernsthaft umgesetzt werden. Die Häufung schwerer Risse in Moorgebieten (u. a. Hemelsmoor bei Zeven) deutet auf systemische Defizite hin – nicht auf ein „neues Aggressionsniveau“ der Wölfe.

Rolle des Umweltministers Christian Meyer

Die Abschussgenehmigung erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung des niedersächsischen Umweltministers Christian Meyer (Grüne). Damit trägt Meyer persönlich politische Verantwortung für diese Entscheidung. Statt massiv in besseren, praxistauglichen Herdenschutz auf großen Moorflächen zu investieren, setzt das Ministerium offenbar weiter auf die Tötung.

Systematischer Interessenkonflikt bei der Jägerschaft

Wie wir bereits in unserem Artikel https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/  vom 4. April 2026 deutlich gemacht haben, besteht in Niedersachsen ein massiver Interessenkonflikt: Die Landesjägerschaft Niedersachsen führt nicht nur das offizielle Wolfsmonitoring durch, sondern profitiert gleichzeitig von erleichterten Schnellabschüssen und festgelegten Entnahme-Quoten. Mit der neuen Handlungsempfehlung des Umweltministeriums vom 2. April 2026 wurde die Jagd auf Wölfe faktisch eröffnet. Die Jäger kontrollieren damit sowohl die Datengrundlage, als auch die Abschussentscheidungen.

Jäger fordern radikale Abschusspolitik

Auf dem Landesjägertag der Landesjägerschaft Niedersachsen am 8. Mai 2026 in Soltau forderte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke offen die Entnahme ganzer Rudel in Interventionsgebieten sowie ein Aneignungsrecht für erlegte Wölfe. Solche Forderungen zeigen die Stoßrichtung großer Teile der Jägerschaft: hin zu einer systematischen Ausrottung unserer Wölfe: https://www.jaegermagazin.de/jagd-aktuell/landesjaegertag-in-niedersachsen-ljn-zum-thema-wolf-und-mehr/
Beispielfoto Wolfswelpen im Alter von vier Monaten. Sie sind noch vollständig auf ihre Eltern angewiesen.

Transparenz dringend erforderlich

Wir haben einen umfassenden UIG-Antrag gestellt und fordern vollständige Offenlegung von:
  • Zaunprotokollen und Wartungsunterlagen
  • genauer Herdenführung und möglichen Innenabzäunungen
  • Fotos und Dokumentation aller Rissstellen
  • genetischen Nachweisen und der vollständigen Rissbegutachtung

Solange diese Unterlagen nicht transparent vorliegen, bleibt die offizielle Darstellung dieses „größten Wolfsangriffs“ fragwürdig. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert ein Herdenschutzmanagement, das auch auf echtem, praxistauglichem Herdenschutz basiert.

Aufruf zur Mitarbeit

Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich besonders über aktive Unterstützung und neue Mitglieder aus der Region Grafschaft Bentheim, dem Emsland und ganz Niedersachsen. Wer vor Ort mithelfen möchte, solche Vorfälle unabhängig zu dokumentieren, die Entwicklung der Rudel zu beobachten und für mehr Transparenz zu sorgen, ist herzlich eingeladen, Teil unseres Teams zu werden. Nur durch engagierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort können wir ein vollständiges und unabhängiges Bild der Lage erhalten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX