Füchtenfeld/Wietmarschen: Eilverfahren gescheitert, doch Zweifel nehmen zu und wer ist GW5617m?

Die Eilverfügungen gegen die Abschussgenehmigungen für zwei Wölfe im Fall Füchtenfeld in Niedersachsen sind vom Verwaltungsgericht Osnabrück abgelehnt worden. Die eigentliche Klage ist damit jedoch noch nicht verloren – sie wird allerdings aufgrund der neuen Rechtslage deutlich schwieriger. Unser erster detaillierter Bericht vom 9. Mai 2026 warf bereits erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung auf. Ein angeblich Schuldiger wird inzwischen genannt: GW5617m. Doch dieser Wolf lässt sich keinem Rudel zuordnen und einen zweiten Wolf scheint es gar nicht zu geben. Dazu gibt es viele weitere Widersprüche. 

Update: 22.06.2025 –  Die befristete Abschussgenehmigung für zwei Wölfe nach dem Großriss in Füchtenfeld/Dalum-Wietmarscher-Moor (Grafschaft Bentheim) ist am 15. Juni 2026 ausgelaufen.

Es gab in dieser Frist offenbar keine Abschüsse.Das ist jedoch keine Entwarnung. Behörden und Jägerschaft warten ganz offensichtlich strategisch auf den neuen Niedersächsischen Wolfsmanagementplan, der bereits zum 1. Juli 2026 in Kraft treten soll.
Dieser neue Plan soll Abschüsse massiv erleichtern – mit vereinfachten Verfahren, schnelleren Genehmigungen und der Möglichkeit, nicht nur einzelne „Problemwölfe“, sondern auch Teile ganzer Rudel und Welpen zu töten.
Statt endlich flächendeckend wirksamen Herdenschutz durchzusetzen und die Weidetierhalter in die Pflicht zu nehmen, wird weiter auf die Tötung von Wölfen gesetzt.
Die alte Genehmigung war nur ein Provisorium – mit dem neuen Plan drohen deutlich schärfere und breitere Abschussmöglichkeiten.
Fazit: Der Druck auf die Wölfe lässt nicht nach, er wird nur taktisch auf die nächste, rechtlich bequemere Stufe verschoben. Wer den Wolf schützen will, muss jetzt besonders wachsam bleiben und endlich aktiv werden.

Der Vaterwolf des Rudels Nordhorn ist er jedenfalls nicht. Für Meppen liegen gar keine Indivudualisierungen vor.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Kammer führt zur Begründung weiter aus, dass die Einwände des Antragstellers nicht durchgriffen. Insbesondere sei dem Einwand, die Risse seien nicht von Wölfen, sondern von wildernden Haus- oder Jagdhunden verursacht worden, nach Aktenlage nicht zu folgen. Auch der Verweis auf § 45 Abs. 7 Satz 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verhelfe dem Eilantrag nicht zum Erfolg; vielmehr dürfte allein § 22d Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BJagdG maßgeblich sein und damit nicht Kriterien, die zum strengen Schutz wildlebender Tiere in der genannten Vorschrift des BNatSchG aufgeführt seien. Auch aus Art. 16 der FFH-Richtlinie ergebe sich keine andere Wertung. Der Schutzstatus des Wolfs sei von einer „streng geschützten Tierart“ auf eine „geschützte Tierart“ herabgestuft worden. Der Schutz richte sich nunmehr nach Art. 14 FFH-Richtlinie, der nur noch verlange, dass die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zu treffen hätten, dass die Entnahme von Wölfen mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sei. Eine Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs durch Entnahme einzelner Wölfe sei derzeit als fernliegend zu betrachten.

Rückblick: In den Nächten vom 1. und 2. Mai 2026 wurden mindestens 57 Schafe getötet und über 100 weitere verletzt. Die Behörden gingen schnell von zwei Wölfen aus und erteilten Abschussgenehmigungen für zwei Rüden. 

Nach unserer Vor-Ort-Begutachtung vermuten wir Mängel beim Herdenschutz:

  • Stromlitzen verliefen innen statt außen.
  • Es fehlte ein wirksamer Untergrabschutz an Eingangstüren.

Auf den Flächen sollen sich aufgrund einer Sichtung unserer Aktiven auch bereits wieder Schafe befunden haben.

Der vorherige Pächter, ein erfahrener Berufsschäfer, hatte auf derselben Fläche keine vergleichbaren Probleme. Die jetzige Bewirtschaftung erfolgt im Nebenerwerb. Zudem liegen Hinweise vor, dass die Tiere teilweise innerhalb des großen Außenzauns in mobilen Netzen oder engeren Teilkoppeln gehalten worden sein könnten – was die extreme Konzentration der Herde und das untypische Massentöten auf einer 1.200 Hektar großen Moorfläche plausibler erklären würde als ein freier Wolfsangriff. Der betroffene Schäfer sprach in einem NDR-Artikel davon, dass Zäune ungekippt und Stromlitzen umgehängt gewesen seien. Mit welcher Motivation sollte so etwas geschehen? Rissprovokation für Abschuss? Unklar. Fakt ist es aber, dass mit dem Grundsschutz wohl doch etwas nicht stimmte. 

Auch Hunde hätten es innerhalb eines weiteren Zaunus leichter gehabt. Ein solches Szenario passt zudem nur schwer zum bekannten Beuteverhalten von Wölfen. Ein Insider berichtete uns außerdem, dass wildernde Jagdhunde die eigentliche Ursache gewesen sein sollten. Diese Aussage ließ sich bislang nicht verifizieren. Unsere UIG-Anfrage zu Zaunprotokollen, Herdenführung, Rissdokumentation und DNA-Auswertung wurde unter fadenscheinigen Gründen bis heute von einem der betroffenen Landkreise verweigert. Das Umweltministerium wies auf die Rissliste hin und schickte Bilder von toten Schafen, bei denen bei einigen ein Kehlbiss vorhanden war sowie Bilder von Zäunen, allerdings ohne genaue Erläuterung. Auf den Bildern ist ein Untergrabschutz am Zaun zu sehen. Bei einem der Bilder könnte eine Tür zu sehen sein, die aufgestanden haben könnte.  Wir legen jetzt Beschwerde bei einem Landkreis gegen die Verweigerung der UIG ein. 

Blick ins Moor. Das Gelände ist mit einem Zaun aus Wilddraht in einer Länge von 34 Kilometern umgeben. Laut Gutachten wies er Mängel auf.

Betroffene Rudel: Rudel Nordhorn und Meppen-Rudel

Der Vorfall liegt im Grenzbereich zweier Wolfsrudel:

  • Rudel Nordhorn (NOD) – Grafschaft Bentheim: Bestätigtes Rudel mit insgesamt sechs Wölfen (zwei adulte Tiere und vier juvenile/Welpen) im Monitoringjahr 2025/2026. Ein bekanntes Individuum ist der Rüde GW2950m. Das Rudel hat 2025/2026 erfolgreich Nachwuchs aufgezogen – die Welpen sind noch abhängig.
  • Meppen-Rudel (Emsland): Ebenfalls im weiteren Einzugsbereich mit mehreren territorialen Tieren.

In der offiziellen Schadensliste wird der Wolf GW5617m als Verursacher geführt. Eine öffentliche Zuordnung dieses Individuums zu einem bestimmten Rudel liegt bisher jedoch nicht vor.

 

Wolf gar nicht sicher erwiesen? Billigkeitsleistung, die Steuerzahler zusätzlich belastet?

 

Ausriss aus der Schadensliste Niedersachen.
Ausriss aus der Schadensliste Niedersachsen.
Screenshot
Screenshot: Anscheinend wurde Wolf bereits protokolliert ohne die DNA-Ergebnisse abzuwarten. Als Territorium wird in einer anderen Spalte Nordhorn genannt. Das Gutachtenergebnis „Wolf mit Billigkeit“ bei einer Rissbegutachtung bedeutet, dass der Wolf als Verursacher für den Tod oder die Verletzung eines Nutztieres nicht zweifelsfrei nachgewiesen, aber auch nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kernbedeutung im Detail – Unklare Beweislage: Die Spuren am Kadaver (z. B. Bissspuren, DNA-Proben) liefern kein eindeutiges Ergebnis, ob es ein Wolf oder beispielsweise ein wildernder Hund war. Kein Rechtsanspruch: Da der Wolf nicht zu 100 % nachgewiesen wurde, besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schadensersatz. Zahlung aus „Billigkeit“: Das Land entscheidet aus Gründen der Fairness und zur Konfliktminderung (aus „Billigkeit“), den Schaden dennoch finanziell auszugleichen.Freiwillige Leistung: Es handelt sich um eine freiwillige Entschädigung durch die jeweilige Förderrichtlinie Wolf des Bundeslandes.

Jäger-Zögern ist taktisches Kalkül – keine Entwarnung

Die Jägerschaft hält sich trotz vorliegender Genehmigung zurück und beruft sich auf den Elterntierschutz. Das ist kein Zeichen einer entspannten Lage, sondern bewusstes Abwarten bis zum 1. Juli 2026, wenn die reguläre Jagdzeit beginnt und auch Welpen bejagt werden dürften. Die Jäger schützen sich damit zugleich vor eigenen rechtlichen Risiken. Hinzu kommt der systemische Interessenkonflikt: Die Landesjägerschaft Niedersachsen führt das offizielle Wolfsmonitoring durch und profitiert gleichzeitig von Abschussgenehmigungen. Die aktuelle Abschussgenehmigung läuft zwar am 16. Juni 2026 ab, doch wir rechnen mit einer Verlängerung, bzw. Neuerstellung, wenn der neue Managementplan vorliegt. 

Kritik an Verbänden

Ein weiterer Punkt verdient klare Worte: Einige klagefähige Wolfsschutz-Organisationen haben ihre Mitglieder und Unterstützer bislang nicht ausreichend und proaktiv darauf hingewiesen, dass Eilverfahren und Klagen nach der Gesetzesänderung in Gebieten, in denen relativ viele Wölfe leben, deutlich schwieriger geworden sind. Noch vor Kurzem warb man mit dem klaren Slogan „Nur Klagen helfen!“ intensiv um Spenden und neue Mitglieder. Diese Diskrepanz zwischen früherer Mobilisierung und heutiger Realität verdient eine offene, selbstkritische Debatte innerhalb der Bewegung.

Aufruf zur Mitarbeit

Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich besonders über aktive Unterstützung und neue Mitglieder aus der Region Grafschaft Bentheim, dem Emsland und ganz Niedersachsen. Wer vor Ort mithelfen möchte, solche Vorfälle unabhängig zu dokumentieren, die Entwicklung der Rudel zu beobachten und für mehr Transparenz zu sorgen, ist herzlich eingeladen, Teil unseres Teams zu werden. Nur durch engagierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort können wir ein vollständiges und unabhängiges Bild der Lage erhalten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Fazit:

Der Fall Füchtenfeld offenbart vor allem systemische Schwächen beim Herdenschutz auf großen, moorigen Flächen unter Nebenerwerbs-Bedingungen sowie den dringenden Bedarf an unabhängiger Untersuchung und Transparenz. Statt Riss- und Sündenbockkreationen brauchen wir praxistauglichen Herdenschutz, vollständige Aktenoffenlegung sowie Transparanz und ein Monitoring ohne Interessenkonflikte. Wir bleiben dran.

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

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Ausgeschossen in der Region Hannover: Gericht kippt Schnellabschuss endgültig

Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes schlägt ein wie eine Bombe und sie dürfte auch ein Schlaglicht auf weitere Bundesländer werfen, die ebenfalls mit Lemkes (Grüne) Schnellabschüssen liebäugeln. Die Beschwerde des Landes Niedersachsen wurde zurückgewiesen. Eine schwere Niederlage für Umweltminister Meyer (Grüne).

Hier die Bgründung des Oberverwaltungsgerichtes: „Die hiergegen erhobenen Beschwerden hat der 4. Senat heute aufgrund der durch die Befristung der Ausnahmegenehmigung bis zum 12. April 2024 bedingten Eilbedürftigkeit der Entscheidungen mit sogenannten „Tenorbeschlüssen“ zurückgewiesen. Den Beschlüssen ist damit zunächst nur das Ergebnis der Entscheidung des Senats zu entnehmen, die schriftlichen Begründungen, die gegebenenfalls auch Ausführungen zur Rechtmäßigkeit des Schnellabschussverfahrens enthalten werden, werden erst im Nachgang erfolgen. Die Abschussgenehmigung bleibt daher weiter nicht vollziehbar.

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Die Beschlüsse des Senats sind unanfechtbar.

Sobald die Begründungen der Entscheidungen vorliegen, wird hierüber über eine weitere Pressemitteilung informiert werden.“

Zum Thema passt auch unser Solgan „Nur 0-Wolfsabschuss motiviert zum Herdenschutz.“

Wir fordern Umweltminister Meyer auf, endlich die nötigen Grundlagen für Herdenschutzmaßnahmen in Angriff zu nehmen.

 

 

 

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/beschwerden-gegen-die-gerichtliche-untersagung-des-vollzugs-der-ausnahmegenehmigung-zur-zielgerichteten-letalen-entnahme-eines-wolfes-erfolglos-231266.html?fbclid=IwAR0xMArMzPtm2s1dNnwZVLMrSuQCmSj-0LmNDZU0Q1LJ7ikaoJSBZYntKVg_aem_Aagesr6M4WwDHybHg8Mdwnuk949O9IoP5HEP1PEMf_ruyApoiLVfANaQ7Yli_wNU3dUM4VXtvASQsMonntF_JLe5

 

Hintergründe:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/niedersachsen-gerichtsdrama-um-das-rehburger-rudel-geht-in-die-naechste-runde/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/06/schnellabschuss-in-niedersachsen-von-gericht-kassiert/

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Ausgeschossen: Jagd auf Gloria schon wieder vorbei

Ein Weihnachtswunder für Mutterwölfin Gloria, über das wir uns riesig freuen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verfügte heute, dass die Jagd auf Gloria ausgesetzt wird, bis über mehrere Eilanträge entschieden ist. Dies vermeldete heute Nachmittag die dpa.

Genannt wurden die Eilanträge von BUND und GzSdW, doch auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. haben einen Eilantrag vorbereitet und am 21.12.23 eingereicht.

Beispielfoto Wolfspaar © Brigitte Sommer

 

Mit den Zwischenverfügungen sollen vollendete Tatsachen verhindert werden

Das Gericht verwies dabei darauf, dass es einerseits um den Schutz einer streng geschützten Art und andererseits um die Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden gehe. Dabei sind nach unserer Rechnung gerade mal 12 Schafe betroffen. Über die Eilanträge selbst soll in der kommenden Woche entschieden werden. Gegen die Beschlüsse ist allerdings Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster möglich.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird weiter mit verschiedenen Aktiven vor Ort sein, da wir eine hohe Gefahr eines illegalen Abschusses sehen.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2023/21_12_23/index.php

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

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So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

 

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.
Ihr könnt uns auch unterstützen, in dem Ihr unsere Merchandisingprodukten gegen Spende erwerbt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/11/jetzt-aber-fix-mit-weihnachtsgeschenken-woelfen-helfen/

 

Wolfsverordnungen in Österreich laut Gerichtsurteil illegal

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs könnte die wilden Schießereien auf Wölfe, die einige Bundesländer in Österreich eröffnet hatten, beenden. Dort heißt es nämlich, dass Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten wie Wölfe, Biber und Fischotter nicht rechtskonform sind. Und auch die Senkung des EU-Schutzstatus wurde im Agrarrat abgeschmettert.

Mit einem Trick hatte man mit dem wahllosen Abschuss auf Wölfe begonnen. Statt wie früher mit Bescheiden zu arbeiten, gegen die Umweltorganisationen vorgehen konnten, versuchte man nun deren Klagemöglichkeiten per Verordnung zu umgehen.

In Osttirol wären seit Mitte Mai zwei Wölfe zum Abschuss freigegeben, so der ORF am 31. Mai in einer Pressemitteilung. Seitdem würden mehr als 300 Jäger die Tiere verfolgen, um sie zu töten.  In Prägraten wurde eine Prämie von 1.000 Euro für den Abschuss ausgesetzt. Dem Schützen wäre zudem auch noch Anonymität zugesichert worden. Auch diese Jäger sollten sich nun unserer Meinung nach nicht mehr zu sicher fühlen.

Wie schon in Kärnten, Tirol und Niederösterreich sollten ab 1. Juli auch in Oberösterreich per Verordnung Wölfe abgeschossen werden dürfen. Auch in Salzburg wollte man nachziehen.

Längst wissenschaftlich erwiesen: schießt man in Wolfsrudel hinein, erhöhen sich Risse eher noch, weil unerfahrene Jungtiere ohne Eltern nach leichtere Beute greifen. Foto: Säugende Wolfsmutter @Brigitte Sommer

Abschussverordnungen ohne Beteiligung von Umweltorgas illegal

Nun stellt die sogenannte Aarhus-Konvention klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die zuletzt verabschiedeten Verordnungen wurde das Beschwerderecht allerdings ausgehebelt, beklagten WWF und Ökobüro, die mit einer außerordentlichen Revision dagegen vorgegangen waren.

Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich

Der VwGH habe solchen Umgehungskonstruktionen nun einen Riegel vorgeschoben und klargestellt, „dass Umweltschutzorganisationen einen unionsrechtlich gebotenen Anspruch auf Überprüfung umweltbezogener Bestimmungen haben“, so die Umweltjuristin Lisa Schranz von der Organisation Ökobüro. Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten wie Wölfe, Biber und Fischotter in mehreren österreichischen Bundesländern wären daher nicht rechtskonform, betonte auch der WWF in einer Pressemitteilung von gestern und sieht einen „Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich“.

In Österreich leben gerade einmal 40 Wölfe

Laut des Leiters des Österreichzentrums Bär-Wolf-Luchs, Albin Blaschka, leben in Österreich zirka 40 Wölfe. 2022 hätten sie rund 800 Schafe und Ziegen auf den Almen gerissen. In der diesjährigen Almsaison seien es bisher etwa 150. Das Monitoring zählt aktuell sieben Rudel und eine Reihe wandernder Einzelwölfe.

Viel mehr tote Schafe durch andere Ursachen

Jedes Jahr werden in Österreich aber auf über 8000 Almen mehr als 300000 Rinder, 100000 Schafe, 10000 Ziegen und 8800 Pferde gealpt (Obweger 2017). Und während es von Wölfen gar keinen Angriff auf Menschen gibt, werden jährlich Menschen von Kühen schwer verletzt oder sogar getötet. Hier noch eine Zahl aus 2021: Im Schnitt kommen pro Jahr auf Österreichs Almen 3300 Schafe ums Leben. Der Anteil an Wolfsrissen beträgt knapp 14 Prozent.

„Die Abschüsse ersparen keinesfalls den Herdenschutz“, sagte Blaschka zur Sächsischen Zeitung. Aber gerade der sollte wohl kein Thema sein. Das Land Tirol erklärte einfach alle 2100 Almen zum Alpschutzgebiet und den Herdenschutz in dem oft steilen Gelände als nicht machbar. Die Almen mit Zäunen zu schützen sei deshalb auch für das Bundesland Salzburg keine Option: „Herdenschutz funktioniert im hofnahen Bereich, die Salzburger Bauern haben bereits mehr als 800 000 Euro dafür investiert“, sagte der Wolfsbeauftragte des Landes Salzburg, Hubert Stock. Aber hoch oben im Gelände sehe es anders aus.

Fünf Wölfe sinnlos erschossen

Besonders aktiv bei der Wolfsbejagung war Österreichs südlichstes Bundesland Kärnten. Hier wurden nach Angaben der Landesregierung in den vergangenen eineinhalb Jahren fünf als problematisch eingestufte Tiere erschossen.

Dabei gebe es bereits 70 Almen, die Herdenschutz erfolgreich praktizieren, so die Tierschutzorga VGT. Obmann Martin Balluch schickte eine Rechnung für einen Rehschutzzaun für seine Jungbäume an Wolfshetzer. Die illegale Ausrottung des Wolfes führe zu einer Schädigung des Ökosystems, so sein Argument. Die wichtige Rolle der großen Beutegreifer fiele dadurch aus. Und neben der Funktion als Gesundheitspolizei, schütze der Wolf u.a. vor zu starkem Verbiss. Österreich hätte deshalb die mit Abstand größte Rehdichte in ganz Europa. Mit Wölfen würde sich die Rehpopulation einem ökologisch verträglichen Maß nähern und damit den Jungwuchs im Wald fördern. Deswegen hätten seine  gepflanzten Jungbäume mit Zäunen geschützt werden müssen.

Erneuter Vorstoß auf Senkung des Schutzstatus des Wolfs in der EU abgeschmettert

Politiker der konservativen ÖVP und der rechten FPÖ wollen den Druck in Richtung Brüssel hochhalten. Die EU habe verschlafen, den Schutzstatus des Wolfs anzupassen.

Bär und Wolf waren am 26. Juni unter anderem Thema des EU-Agrarrats in Luxemburg. In einer auf Initiative von Rumänien abgehaltenen Aussprache forderte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) erneut länderübergreifende Maßnahmen und eine „praxisnahe Ausnahme vom strengen Schutz des Wolfs“.

Rumänien forderte einen Paradigmenwechsel der bisherigen EU-Politik gegenüber „Beutegreifern“ und „innovative Lösungen“, um ein gedeihliches Zusammenleben von Mensch und Tier weiter zu ermöglichen. Man müsse der „realen Situation Rechnung tragen“.

Diese zeige etwa, dass in Rumänien zwei Drittel des europäischen Braunbärenbestands angesiedelt seien, der durch die wachsende Zahl vermehrt Probleme in Landwirtschaft und Tourismus verursache. „Wir sprechen von 8.000 Bären. Und die Zahl steigt“, so die rumänische Vertreterin.

Weg zur Koexistenz

Die größten Probleme seien aber Wölfe. In der Slowakei habe ein Wolfsrudel in der vergangenen Woche 300 Schafe angegriffen, von denen zwei Drittel dabei getötet oder verletzt wurden, hieß es seitens des Nachbarlandes, das ebenso wie Tschechien Rumäniens Vorstoß auf EU-Ebene unterstützte.

Es sei Zeit, den Schutzstatus bestimmter Arten zu überdenken, hieß es von tschechischer Seite. Dieser Haltung schlossen sich andere Ländervertreter an. Einzig Deutschland sah zwar „einen schwierigen Weg zur Koexistenz“ mit den Großraubtieren, aber für eine Änderung der 1992 beschlossenen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie „derzeit keinen Handlungsbedarf“, heißt es in einer Pressemitteilung des ORF.

Mindestens fünf Wölfen kostete eine Politik, die sich nicht nach dem Wohl der Allgemeinheit richtet, sondern ganz offensichtlich den Wunsch nach Trophäen erfüllt und dazu noch leichtgläubigen Bauern einen Sündenbock serviert hat, das Leben. Den Entscheidern muss von Anfang an klar gewesen sein, dass Verordnungen zum Wolfsabschuss rechtswidrig gewesen sein müssten, denn sonst hätte man nicht gleichzeitig eine Änderung der FFH-Richtlinie in Brüssel angestrebt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hoffen sehr, dass mit dieser Klientelpolitik nun aufgeräumt wird und dies auch ein Schlaglicht auf Vorgänge in Deutschland wirft.

Quellen:

https://orf.at/stories/3321738/

https://www.saechsische.de/politik/international/oesterreich-und-schweiz-senken-die-abschuss-huerden-fuer-woelfe-5878545.html?fbclid=IwAR3fnTQKZYmwGq90FN2TPtemabVCBnJOZM_NQj86orPVEvy1Zr-9KiqE1jE

https://www.facebook.com/reel/286610863734820

https://www.oekobuero.at/

https://www.wwf.at/

https://orf.at/stories/3318646/

https://www.sn.at/panorama/oesterreich/woelfe-rissen-heuer-450-schafe-109691149

Erster Teilerfolg in Thüringen – Gericht untersagt Abschuss der Mutterwölfin, Jagd auf Welpen geht aber weiter

@ Brigitte Sommer – Beispielbild Wolfspaar: Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Das Verwaltungsgericht Gera hat gestern den Abschuss der Mutterwolfin Ohrdri vorläufig untersagt. Dies ist ein erster Teilerfolg.Weiterhin gefährdet sind jedoch die Mischlingswelpen, deren Abschuss nach wie vor beschlossene Sache zu sein scheint. Auch die anderen Verbände wie NABU und BUND hatten sich für deren Abschuss ausgesprochen, während Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige wegen der Abschüsse von nunmehr zwei der fünf Welpen erstattet hat. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass die Wölfin und ihr neuer Wolfspartner „versehentlich“ erschossen werden könnten, weil im Schießbefehl auf die Wolfsmischlinge aufgeführt ist, dass bis zum 30. April auch  auf „graue“ Tiere  geschossen werden dürfe. Die Mischlingswelpen sind schwarz. Ohrdri und ihr Partner grau.

Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Wölfe in FFH-Gebieten noch strenger geschützt

Das Verwaltungsgericht Gera habe gestern  einem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. (NABU), stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die angegriffene Entnahmegenehmigung wiederhergestellt,“ heißt es in einer Pressemitteilung. Damit dürfe die vom Freistaat Thüringen angeordnete sofortige Tötung („Entnahme“) einer in dem europäischen Schutzgebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ansässigen Wölfin (und ggf. eines weiteren Wolfes) zunächst nicht vollzogen werden.

Nach Auffassung der Kammer hätte das Landesamt bei seiner Entscheidung nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorschriften ins Auge fassen müssen. Vielmehr hätte es vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin zu einer Tierart gehört, die wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ist und als solche durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über den Gebietsschutz besonderen Schutz beanspruchen kann. Die Kammer habe entschieden, dass selbst wenn die Tötungsentscheidung der Wölfin als Maßnahme der unmittelbaren Gebietsverwaltung betrachtet werde, die Behörde nicht aufgeklärt und geprüft habe, ob diese im Hinblick auf den Gebietsschutz auch verhältnismäßig sei. Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einen Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die Prüfung des durch öffentliche Mittel geförderten Einsatzes höherer Zäune, des umfangreicheren Einsatzes von Schutzhunden und der Installation ortsfester Pferche angesprochen.

NABU für Erhaltung der Mutter, aber für Abschuss der Welpen

Im Klartext sagt das Gericht damit, dass Wölfe in FFH-Gebieten unter noch höherem Schutz stehen. Dieses Urteil könnte evtl. auch Auswirkungen auf Wolfsrüde Roddy haben, der in Niedersachsen auch in einem FFH-Gebiet lebt. In diesem Fall hat der Niedersächische Umweltminster Lies bislang über 1,2 Millionen Euro für eine erfolglose Jagd auf den Familienvater ausgegeben. Dem gegenüber stehe ein Schaden von etwas mehr als 500 Euro. Das Gericht hät es also für zumutbar, dass in Herdenschutzmaßnahmen intensiviert wird. Die Jagd auf die Thüringer Mischlingswelpen ist durch dieses Urteil leider noch immer im vollen Gange. Der NABU hatte zwar gegen den Abschuss der Mutterwölfin geklagt, doch den Abschuss der Welpen beführworte man aus artenschutzrechtlichen Gründen, heisst es.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben Anzeige gegen alle ausführenden und entscheidenden Personen gestellt, die am Abschuss der Welpen beteiligt sind.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  zählt der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Diesem strengen Schutzstandard unterliegen auch Hybridwölfe,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehören Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe sind zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier darf damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, stellt kein Argument dar, weil sich zum Beispiel fünf, bzw. drei verbliebenen Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate beträgt in Deutschland  unter einem Prozent.

Gefahr, dass Wölfin oder ihr Partner „versehentlich“ abgeschossen wird, besteht wohl weiter

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020, heißt es in der Pressemitteilung des Umweltamtes. Damit solle sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Rechtliche Analyse und Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. http://www.djgt.de/system/files/320/original/Kurzposition_VG_Gera.pdf?fbclid=IwAR35sqbIpmwy8daB4zLOCv2gRlm_PleiB8Uv6F_qKheNW7OpePOyyaP8OUI

Hier der Link zur Presseinfo

http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/7C7103088943E827C12585140061AEA6/$File/03-2020%20Presseerklärung%20Wolfentnahme.pdf?OpenElement