Geheimsache Wolfsjagd: Wie Sachsen die Kontrolle im Naturschutz aushebelt

Der Freistaat Sachsen nutzt die jüngsten Verschärfungen des Bundesjagdgesetzes, um vollendete Tatsachen zu schaffen: Jetzt darf nach einem Nutztierriss ab sofort ohne jede öffentliche Bekanntmachung geschossen werden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. sieht in diesem Vorgehen einen gravierenden Abbau rechtsstaatlicher Kontrolle und eine eklatante Gefährdung der sächsischen Wölfe und protestiert auf das Schärfste. Obwohl das Tier im Freistaat bereits seit 2012 formal im Landesjagdrecht gelistet ist, hebeln die aktuellen Praxisänderungen den präventiven Rechtsschutz im Akutfall gezielt aus. Wir erklären das System hinter den Kulissen, beleuchten die Rollen von Behörden sowie Forschungsinstituten und ordnen den politischen Vorstoß zur Wiederausrottung unserer Wölfe ein.
Parallel zur Erarbeitung eines neuen Landes-Wolfsmanagementplans hat Sachsen die Herdenschutz-Vorgaben zwar mit sofortiger Wirkung verschärft. Schafe und Ziegen müssen nun hinter mindestens 105 cm hohen Mobilnetzen mit 4.000 Volt Spannung oder 120 cm hohen Festzäunen inklusive Untergrabschutz stehen. Wird ein solcher Zaun nachweislich überwunden, stellt die Fachstelle Wolf des LfULG nach einer Rissbegutachtung fest, ob die Voraussetzungen für eine Bejagung erfüllt sind. Ist dies der Fall, dürfen ortsansätzige Jäger den Abschuss direkt vollziehen.
Beispielfoto Wölfin. © Brigitte Sommer

Der entscheidende Kritikpunkt

Da das Verfahren nun über die novellierten Klauseln des Jagdrechts abgewickelt wird, entfällt die Pflicht zur Veröffentlichung von behördlichen Ausnahmegenehmigungen oder Allgemeinverfügungen im Einzelfall. Wo kein öffentlicher Verwaltungsakt mehr vorliegt, wird anerkannten Naturschutzverbänden die Möglichkeit genommen, im Vorfeld per Eilantrag oder Klage die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Ein präventiver Rechtsschutz wird somit faktisch ausgeschlossen; Verbänden bleibt lediglich der Weg einer nachträglichen Feststellungsklage, die das getötete Tier jedoch nicht mehr lebendig macht.

Das bürokratische Verfahren: Was passiert nach einem Riss?

Das neue sächsische Verfahren nach dem Jagdrecht ist strikt durchgetaktet und läuft über behördeninterne Kanäle ab, ohne dass die Öffentlichkeit im Vorfeld eingebunden wird:
    1. Die Schadensmeldung (Innerhalb von 24 Stunden): Sobald ein Weidetierhalter einen mutmaßlichen Riss entdeckt, muss er dies innerhalb von 24 Stunden bei der Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) melden. Der Tatort darf bis zum Eintreffen der Gutachter nicht verändert werden.
    2. Die amtliche Rissbegutachtung und Zaunprüfung: Beauftragte Gutachter der Fachstelle Wolf prüfen vor Ort den Kadaver und nehmen DNA-Wischproben an den Bisswunden zur genetischen Identifizierung. Gleichzeitig wird der Zustand des Herdenschutzes kontrolliert. Die Gutachter dokumentieren im Prüfprotokoll, ob der Zaun flächendeckend die Mindesthöhe aufwies und ob die vorgeschriebene Mindestspannung von 4.000 Volt durchgehend anlag.
    3. Das behördliche Gutachten: Die Fachstelle Wolf wertet die Daten aus. Bestätigt das amtliche Gutachten, dass ein Wolf der Verursacher war und der vorgeschriebene Mindestschutz trotz korrekter Funktion überwunden wurde, gilt das Tier rechtlich als „schadensstiftend“. Die biologischen Monitoring-Daten werden herangezogen, um das betroffene Rudel und dessen Territorium einzugrenzen.

Wer entscheidet über den Abschuss?

Die formelle Freigabe zur Entnahme erteilt das LfULG auf Basis des Gutachtens der Fachstelle Wolf. Da kein öffentlich anfechtbarer Einzelbescheid erlassen wird, wird die Abschussfreigabe als interne behördliche Feststellung direkt an die zuständige Untere Jagdbehörde des betroffenen Landkreises übermittelt. Diese informiert unverzüglich die örtlich jagdberechtigten Personen (die jeweiligen Revierinhaber oder von ihnen ausdrücklich beauftragte Jäger). Diese erhalten die direkte, an das Jagdrecht gekoppelte Erlaubnis, den Wolf innerhalb einer festgelegten Frist im Jagdbogen zu erlegen.

Der politische Vorstoß: Das Ziel der Bestandsregulierung

Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. offenbart der aktuelle Kurs der sächsischen Landesregierung eine noch weitaus gefährlichere Dimension: Es geht der Politik längst nicht mehr nur um das Töten einzelner, sogenannter Problemwölfe – das erklärte Ziel ist die flächendeckende Bestandsregulierung.  Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) drängt im Zuge des neuen Wolfsmanagementplans offen darauf, den Wolfsbestand im Freistaat künstlich zu deckeln und zu reduzieren. Sachsen unterstützt hierbei aktiv die Initiativen konservativer Agrar- und Jagdlobbyisten auf Bundes- und EU-Ebene, um pauschale Abschussquoten rechtlich durchzusetzen.

Diese geplante „Regulierung“ entbehrt jeder wissenschaftlichen und ökologischen Grundlage. Die biologischen Fakten entlarven die politische Kampagne:

    • Populations-Stagnation: Die Wolfspopulation in Sachsen wächst seit Jahren überhaupt nicht mehr, sondern stagniert auf natürlichem Niveau.
    • Rückläufige Nutztierrisse: Parallel zu den stagnierenden Wolfszahlen ist auch die Anzahl der gemeldeten Nutztierübergriffe im Freistaat seit Jahren rückläufig.
Dass die Politik dennoch nach schärferen Abschussregelungen ruft, zeigt den rein populistischen Charakter dieser Debatte. Ein Blick auf das Nachbarland Niedersachsen zeigt als Warnung, wohin diese Reise führen soll: Dort sieht der neue Wolfsmanagementplan bereits die Ausweisung sogenannter „Interventionsgebiete“ vor, in denen nach wiederholten Rissen ganze Rudel inklusive Welpen und Jungwölfe über feste Quoten per „Bestandsmanagement“ systematisch abgeschossen werden dürfen. Genau solch eine Abschussschablone droht mittelfristig
auch in Sachsen.
Beispielfoto Wölfin mit Welpen. © Brigitte Sommer

Das LUPUS-Institut: Die Verflechtung von Forschung und „Bestandsregulierung“

Für die Funktionsweise dieses Systems spielen die wissenschaftlichen Daten eine zentrale Rolle. Verantwortlich für die biologische Feldforschung in Sachsen ist das LUPUS-Institut für Wolfsmonitoring und -forschung (geleitet von Gesa Kluth und Ilka Reinhardt), das im Auftrag des Sächsischen Landesamtes (LfULG) Daten erhebt. Auf Bundesebene arbeitet LUPUS zudem als Partner im Konsortium der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW), das vom Senckenberg Museum Görlitz angeführt wird.
Aus Sicht des konsequenten Wolfsschutzes zeigt sich hier ein strukturelles Dilemma: Unabhängige Forschungsdaten werden direkt für behördliche Abschussmaßnahmen nutzbar gemacht und sind damit nicht mehr unabhängig.
    • Genetische Zuordnung: Die Auswertung von DNA-Spuren an Rissen erlaubt es, das betroffene Tier oder dessen Rudel bestimmten Territorien zuzuordnen und damit das Zielgebiet für die Jägerschaft einzugrenzen.
    • Grundlage für die Bestandsregulierung: Die vom Institut erfassten Populationsdaten dienen der Politik als Argumentationsbasis, um das Erreichen eines vermeintlich „günstigen Erhaltungszustands“ zu begründen. Erst diese Zahlen liefern der Landesregierung das rechtliche Alibi, um regulierende Abschüsse und Obergrenzen politisch einzufordern.
Diese beratende und legitimierende Rolle von LUPUS bei Entnahmen hat historische Parallelen. Beim Jungwolf „Kurti“ (MT6)  https://wolfsschutz-deutschland.de/fall-kurti/ im Jahr 2016 in Niedersachsen, lieferte das Institut die fachliche Einschätzung, die das Verhalten des Tieres als Sicherheitsrisiko bewertete und den Abschuss begründete. Auch beim Fall „Pumpak“ https://wolfsschutz-deutschland.de/fall-pumpak/ im Winter 2016/2017 an der sächsischen Grenze hielt das behördliche Protokoll fest, dass das LUPUS-Institut weitere Vergrämungsmaßnahmen als nicht erfolgversprechend einstufte, was den Weg für den Abschuss ebnete.
Gegen die im Raum stehende offizielle Feststellung des „günstigen Erhaltungszustandes“ auf politischer Ebene regte sich seitens des weisungsgebundenen Instituts bisher kein öffentlicher Widerspruch – die gelieferten Bestandszahlen werden somit direkt für das anvisierte Bestandsmanagement verwertet.
Der Fall des Großhennersdorfer Welpen (MT15)
Eine direkte Fortsetzung dieses Musters zeigt sich im Fall des Welpen MT15 aus dem Großhennersdorfer Rudel. Nachdem der junge Wolf im Spätjahr 2025 wiederholt angeblich ein geringes Scheuverhalten gegenüber Spaziergängern gezeigt hatte, wurde er im November 2025 vom LUPUS-Institut gefangen und mit einem GPS-Sender versehen. Eine gleichzeitige Vergrämungsaktion („Hard Release“) sollte das Tier auf Abstand halten. Wir protestierten auch hier hefitg. Als die Senderdaten im März 2026 zeigten, dass der Jungwolf erneut die Nähe zu Siedlungen suchte, dokumentierte die Fachstelle Wolf des LfULG umgehend die Zulassung zum Abschuss. Nur die Abwanderung des Tieres nach Polen, wo es kurz darauf bei einem Verkehrsunfall verstarb, verhinderte die Vollstreckung des sächsischen Abschussbefehls. Auch dieser Fall verdeutlicht aus unserer Sicht, wie engmaschig der Weg von der permanenten Besenderung zur offiziellen Abschussfreigabe verknüpft ist. Die Bewegungsprofile, die eigentlich wissenschaftlichen Erkenntnissen dienen sollen, werden im Ernstfall zur logistischen Grundlage für behördliche Maßnahmen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/12/update-zum-grosshennersdorf-protest-unser-widerspruch-gegen-die-art-der-vergraemung-steht-trotz-mobbing-und-doppelmoral/

Der Zeitverzug bei den DBBW-Statistiken

Die Neuregelung berührt auch die bundesweite Transparenz. Die DBBW kann nur die Daten veröffentlichen, die von den einzelnen Bundesländern gemeldet werden. Da Sachsen Abschüsse künftig behördenintern und ohne öffentliche Bescheide direkt über das Jagdrecht abwickelt, ist mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung bei der Datenweitergabe zu rechnen.
Da die nationalen Daten ohnehin primär einmal jährlich im Herbst zusammengeführt werden, besteht das Risiko, dass Abschüsse für die Öffentlichkeit über Monate hinweg nicht nachvollziehbar sind. Das Monitoring droht dadurch von einer zeitnahen Kontrollinstanz zu einer rein dokumentarischen Rückschau zu werden.
Dieser besorgniserregende Zeitverzug betrifft im sächsischen System nicht nur die bundesweiten DBBW-Statistiken, sondern spiegelt sich gleichermaßen auf Landesebene wider. Die offiziellen Listen der Nutztierschäden, die vom Landesamt (LfULG) zur Information bereitgestellt werden, hinken der realen Entwicklung oft wochenlang hinterher. Für die Öffentlichkeit und unabhängige Vereine wird es dadurch nahezu unmöglich, die Behauptungen der Behörden zeitnah zu überprüfen. Wenn Abschussgenehmigungen im Geheimen über das Jagdrecht erteilt werden, während die dazugehörigen Schadensfälle noch gar nicht in den öffentlichen Tabellen auftauchen, fehlt jede Grundlage für eine zeitnahe, demokratische Kontrolle. Das System schafft damit eine Informationslücke, in der Wölfe bereits legalisiert geschossen werden können, bevor die Zivilgesellschaft überhaupt vom zugrundeliegenden Rissereignis erfährt.
Beispielfoto spielender Wolf. © Brigitte Sommer

Die Differenzierung im aktuellen Protest

In den sozialen Netzwerken erfährt derzeit ein Protest des Tierfilmers Sebastian Körner (Ehemann von LUPUS-Leiterin Gesa Kluth) gegen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht große Aufmerksamkeit unter Wolfsfreunden. Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. muss dieser Protest jedoch genau analysiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Körner und die mit ihm argumentierenden Kreise richten ihren Widerspruch in erster Linie gegen ein „anlassloses Entnehmen“ – also gegen pauschale, rein quotenbasierte Abschüsse ohne vorherige Nutztierübergriffe. Gegen die gezielte Entnahme von Wölfen nach dem nachweislichen Überwinden von Mindest-Schutzzäunen, wie sie das sächsische Verfahren ihn auch vorsieht, wird aus diesen Kreisen kein fundamentaler Einwand erhoben. Es handelt sich hierbei um eine graduelle Kritik am Verfahren, nicht um eine grundsätzliche Ablehnung von Abschüssen.

Warum echte Unabhängigkeit im Wolfsschutz unverzichtbar ist

Das komplexe Geflecht in Sachsen macht eines unmissverständlich deutlich: Ein effektiver Naturschutz braucht auch vollständig unabhängige Stimmen. Die Realität zeigt, dass viele Akteure im bestehenden System strukturellen Abhängigkeiten unterliegen, die einen kompromisslosen Einsatz für den Wolf erschweren:
    • Staatliche Aufträge und Gelder: Wissenschaftliche Institute wie LUPUS sind als vertraglich gebundene Dienstleister der Landesämter finanziell und organisatorisch in die behördlichen Abläufe integriert. Wer von staatlichen Monitoring-Aufträgen abhängt, kann naturgemäß keinen wissenschaftlich ungebundenen, politischen Widerstand gegen die Vergabepraxis oder die politische Auswertung der eigenen Daten leisten.
    • Kompromisse der Großverbände: Viele etablierte, große Naturschutzorganisationen bewegen sich in politischen Gremien und Arbeitsgruppen. Um dort verhandlungsfähig zu bleiben, werden oft Kompromisse mit der Agrar- und Jagdlobby eingegangen, die zulasten des strengen Schutzes einzelner Individuen gehen.
    • Oberflächliche Social-Media-Kritik: Zahlreiche Gruppen, Initiativen, Podcasts oder Influencer im Internet generieren zwar große Aufmerksamkeit durch emotionale Postings und Protestbekundungen, sie bieten jedoch selten fundierte Recherchen vor Ort oder  belastbaren Widerstand im konkreten Einzelfall. Oftmals erschöpft sich das Engagement in digitaler Reichweite, ohne die realen administrativen Strukturen zu hinterfragen.
Genau hier liegt die Kernaufgabe von Wolfsschutz-Deutschland e. V.: Wir agieren komplett ohne staatliche Fördergelder und lehnen Lobbygelder konsequent ab. Kein Vorstandsmitglied ist an parteipolitische Vorgaben gebunden. Diese finanzielle und ideelle Unabhängigkeit erlaubt es uns, Missstände wie das sächsische Geheimverfahren, den politischen Drang zur Bestandsregulierung oder die Instrumentalisierung der Forschung lückenlos aufzudecken und ohne Rücksicht auf politische Befindlichkeiten für das Überleben der Wölfe einzutreten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hält an seiner klaren Linie fest: Wir lehnen die Tötung von Wölfen und jede Form des sogenannten „Bestandsmanagements“ fundamental ab. Das politische Vorhaben, Wolfspopulationen künstlich zu „regulieren“, entbehrt jeder biologischen Grundlage. Wölfe sind als Spitzenbeutegreifer perfekt an ihr Ökosystem angepasst und regulieren ihre Dichte über ein natürliches, familiäres System komplett selbst:
    • Konsequente Revierverteidigung: Ein Wolfsrudel besetzt ein festes Territorium und verteidigt dieses vehement gegen das Eindringen fremder Wölfe. Sobald eine Region flächendeckend von etablierten Familien besetzt ist, stagniert das Populationswachstum automatisch auf einem natürlichen Niveau. Genau diese biologische Sättigunggrenze lässt sich in den sächsischen Monitoring-Daten der letzten Jahre bereits deutlich ablesen.
    • Natürliche Abwanderung: In freier Wildbahn bilden keine zufälligen Tiere ein Rudel, sondern es handelt sich um feste Familieneinheiten. Geführt wird die Familie schlicht von den beiden Eltern. Die heranwachsenden Jungwölfe verlassen das elterliche Territorium im Alter von ein bis zwei Jahren völlig selbstständig, um eigene Reviere zu suchen und Familien zu gründen. Es gibt keine Überbevölkerung in einem Revier.
    • Zerstörung stabiler Familienstrukturen durch Abschuss: Das staatlich verordnete Schießen löst keine Konflikte, sondern verschlimmert sie. Werden die Elterntiere als erfahrene Führer des Familienverbandes durch Abschüsse wahllos herausgeschossen, bricht das soziale Gefüge zusammen. Zurück bleiben oft orientierungslose Jungwölfe, was das Risiko von unkontrollierten Nutztierrissen nachweislich erhöht, statt es zu senken.
Ein wirksamer Schutz von Weidetieren gelingt ausschließlich durch den konsequenten, flächendeckenden Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen.
Wolfsfamilie. © Brigitte Sommer

Die Notwendigkeit des unabhängigen Vereins-Monitorings

Angesichts dieser behördlichen Informationslücken und der zunehmenden Verlagerung von Abschussentscheidungen in die Intransparenz des Jagdrechts wird eine Kontrollinstanz außerhalb des staatlichen Systems immer wichtiger. Genau hier setzt das unabhängige, vereinsinterne Monitoring von Wolfsschutz-Deutschland e. V. an. Während offizielle Statistiken und Schadenslisten monatelang auf sich warten lassen, sammeln wir durch unser bundesweites Netzwerk zeitnah eigene Daten direkt aus den Revieren. Wir dokumentieren Vorfälle vor Ort, prüfen Zaundaten unabhängig und gleichen offizielle Verlautbarungen mit der Realität ab. Dieses zivilgesellschaftliche Monitoring ist unverzichtbar, um die Vorgänge im sächsischen Wald lückenlos zu begleiten und der Öffentlichkeit ein unzensiertes, tagesaktuelles Bild der Lage zu vermitteln – nur so können wir sicherstellen, dass Verstöße gegen den Artenschutz nicht unbemerkt im Verborgenen stattfinden.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Richtigstellung: Wölfe in Greifenstein nicht verantwortlich für tote und verletzte Pferde

Wenn aus einem Hund plötzlich „der Wolf“ wird – Medienhysterie und Hetze in Greifenstein. Es passiert mit erschreckender Regelmäßigkeit. Kaum wird irgendwo ein Weidetier verletzt oder getötet, schlagen große Teile der Medien Alarm und machen den Wolf verantwortlich – oft noch bevor überhaupt Fakten vorliegen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben vor Ort recherchiert. Sehen Sie hier im Bericht Fotos und Filme. 

Weiteres Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/11/wolfsschutz-deutschland-e-v-beim-tierheimfest-wetzlar-am-samstag-den-13-juni-2026/

 

Update vom 31.05.2026

Screenshot von unserem FB-Beitrag.
So auch Anfang Mai 2026 in Greifenstein im Lahn-Dill-Kreis. „Mutmaßlicher Wolfsangriff auf Pferde sorgt für Aufruhr“ titelte hessenschau.de. „Haben Wölfe mehrere Pferde in Greifenstein attackiert?“ fragte mittelhessen.de. Andere Medien sprachen von „zwei toten und mehreren verletzten Pferden – War es ein Wolfsangriff?“. Zehn Pferde brachen panisch aus ihrer Weide aus, vier wurden verletzt, zwei mussten eingeschläfert werden. Die Schuld war in den Berichten schnell verteilt: Der Wolf musste es gewesen sein. In sozialen Netzwerken brach sprichwörtlich die Hölle los. Fake-Beiträge von Hate-influenzern mit Bildern, die ganz und gar nicht nach Wolfsbissen aussahen, gingen dennoch viral. 
Beispielfoto Wolfsrudel.
Das Ergebnis von HessenForst sagt etwas anderes. Es war ein Hund. Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern ein weiteres Lehrstück für voreilige Schuldzuweisungen, mediale Sensationsgier und die systematische Diskreditierung des Wolfes.

Ungeschützte Weiden und Realitätsverweigerung

Wir haben verschiedene Weiden im Territorium Greifenstein dokumentiert: Alle wiesen keinerlei ernsthaften Herdenschutz auf. Das gilt leider auch für Schafweiden in der Region. Auch Gatterwild, bei dem es auch einen Riss gab, ist dort im Territorium nur hinter Wilddraht untergebracht. Im Gespräch mit einem betroffenen Schafhalter wurde die Haltung besonders deutlich. Er lehnt Schutzmaßnahmen ab, weil „es 11 Jahre lang gut gegangen“ sei. Am 6. Mail gab es erneut einen Riss. Seither wären die verbliebenen Tiere im Stall. Weiterhin macht er Wolfsfreunde pauschal verantwortlich: Die Wölfe seien „ausgesetzt“ worden, gehörten nicht nach Deutschland und ihr Tod sei letztlich Notwehr. Argumenten war der Mann nicht zugänglich und reagierte aggressiv.

Rechtliche Lage und das Rudel mit Nachwuchs

Das ansässige Rudel hatte im vergangenen Jahr Welpen. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass aktuell erneut Welpen versorgt werden. Selbst nach dem verschärften Jagdrecht müsste hier eine Elternzeit gelten. Dennoch wird bereits über mögliche Abschussanträge spekuliert – obwohl unsere UIG-Anfrage zu etwaigen Anträgen bis heute nicht beantwortet wurde.

Fazit

Dieser Vorfall zeigt einmal mehr das bekannte Muster: Reflexartige Hetze gegen den Wolf, selbst wenn sich später herausstellt, dass ein Hund der Verursacher war. Gleichzeitig wird konsequenter Herdenschutz verweigert und jene, die für eine echte Koexistenz stehen, moralisch mitverantwortlich gemacht. Wolfsschutz-Deutschland e.V. bleibt dabei: Wir brauchen endlich faktenbasierte Aufklärung statt billiger, medialer Hetze sowie Prävention und ordentlichen Herdenschutz statt pauschaler Abschussforderungen. Und mehr Respekt vor dem Lebensrecht der Wölfe, die längst wieder heimisch in Deutschland sind. Die Natur lässt sich nicht nach medialer Aufregung oder persönlichen Ressentiments regulieren. Dabei distanzieren wir uns von Orgas, die Menschen mit anderer Meinung, seien es Wolfsfreunde oder auch Weidetierhalter, bei der Polizei anschwärzen. Dies ist nicht unser Stil. Wir zeigen die Realität vor Ort auf und treten nicht nach unten. Unsere Strafanzeigen betreffen Politiker und ausführende Jäger. 

Beitrag vom 20. Mai 2026. Inzwischen ist das Ergebnis da. Es lautet „Hund“.

 

Das Rudel Greifenstein

Im Territorium Greifenstein hat sich seit Anfang 2026 offiziell ein Wolfsrudel etabliert. Die erste sesshafte Wölfin (GW2479f) stammt aus dem Leuscheider Rudel (Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz) und gilt seit 2021 als ansässig in der Region. Der Rüde GW2478m kehrte 2025 in das Gebiet zurück. Nachdem im Januar 2026 ein Video mit sechs Wölfen bestätigt wurde, stufte das Wolfszentrum Hessen den Status von „Paar“ auf „Rudel“ hoch. Das Rudel hatte bereits im Vorjahr Welpen, weshalb auch in diesem Jahr mit Nachwuchs zu rechnen ist. Dass die Welpen erst spät bekannt geworden sind, zeigt wie heimlich dieses Rudel lebt. 
Vor Ort am 27.05.2026 – Wer noch immer nicht begreifen will, wie essentiell aktuell ein paralleles unabhängiges Monitoring ist, ist kein Wolfsfreund und kann getrost bei seinem Verein das N bei NGO weglassen. Nach der Umsetzung der Bundesländer, den Wolf ins Landesjagdrecht aufzunehmen, können die staatlichen Monitoringdaten selbstverständlich auch zur Auffindung von so genannten Problemwölfen, ganzer Rudel und sogar Welpen heran genommen werden. Gleichzeitig wird ein Erfolg von Klagen immer unwahrscheinlicher, gerade wegen der neuen Gesetzeslage. Bis der EuGH über die dort anstehenden Klagen entscheidet, können Jahre vergehen und längst vollendete Tatsachen geschaffen worden sein. Noch vor ganz kurzer Zeit wurde seitenes von Mitgliedern der klagefähigen Verbände um Spenden und Mitglieder geworben, mit dem Argument, dass ausschließlich Klagen Wölfe wirklich schützen könnten und dass Aktive im Einsatz von anderen Vereinen nur Spinner seien. Und jetzt werden Wolfsfreunde mit der Realität konfrontiert. Wir brauchen aktive Hilfe in allen Wolfsgebieten. Auch und gerade in Greifenstein. Hier geht es zum Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

 

Zaunrealitäten im Territorium Greifenstein

Mutterkuhhaltung.

 

Jungrinder und Kälbchen hinter nur einer Litze

 

Zaunrealität Pferde:

Territorium Greifenstein – Dokumentation Zaunrealität Pferde. Brigitte Sommer ist übrigens selbst „Pferdemädchen“/Westernreiterin und hielt selbst lange Jahre zwei Pferde in Offenstallhaltung.
Anmerkung: Es ist ein Versprecher im Ton. Wir meinten zwei untere „Eingangslitzen“. Die unterste ist viel zu hoch. Dies ist nicht die Weide des Falls.
Dies ist nicht die Weide der betroffenen Pferde, aber eine Weide im Territorium und stellvertretend für ziemlich alle Weiden. Mit drei Litzen gehört diese Weide sogar noch zu den Besseren. In Eingangsbereich ist die unterste Litze allerdings hoch genug, dass Hunde mühelos darunter hindurch kommen, wie es auch im Fall des angeblichen Wolfsrisses gewesen ist. Foto: Privat.

 

 

Ponyweide. Allerdings würden die Tiere laut Besitzer nachts eingestallt.

Ponyweide. An baugleichen Weiden sollen auch die Schafsrisse stattgefunden haben. Es ist kaum begreiflich warum Tierhalter nicht die Möglichkeit nutzen möchten, Zaunförderungen zu beantragen. Wir begrüßen es sehr, dass inzwischen in der Rissliste von HessenForst aufgeführt ist, ob Grundschutz vorhanden war. Für die Schafsrisse war keiner vorhanden, wie für die meisten anderen Risse auch nicht. Dennoch können sich viele Leser solche Zäune gar nicht vorstellen.  © Privat.

Ponyweide im Film.

 

Blick ins Territorium

Riesige Wiesen und Waldflächen wechseln einander ab. Das Gebiet ist nicht dicht besiedelt und es kann auch von keiner verstärkten Weidetierhaltung die Rede sein. Die Zäune, die wir sahen, waren allesamt nicht ausreichend. © Brigitte Sommer

 

Im Gebiet befnden sich mehrere Steinbrüche und Sandabbaugebiete, die allerdings für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Foto: privat.
Hier wird Basalt abgebaut. Foto: privat.
Steinbruch. Foto: privat.
In der Region leben sehr viele Wildtiere. Im Hintergrund Damhirsche. © Brigitte Sommer

 

Auch hier befinden sich, wie überall, alle paar hundet Meter, Hochsitze mit Kirr- und Luderplätzen. Foto: Privat.

 

Sehr merkwürdiger Ort direkt an einem Hauptweg mit Gerümpel und Wildkamera. ©Brigitte Sommer
Wanderer können hier stundenlang laufen ohne jemandem zu begegnen. Man sollte aber gut zu Fuß sein, denn einige Höhenmeter sind zu überwinden. © Brigitte Sommer
Knochenrest auf einem Hauptweg. Wahrscheinlich von einem der unzähligen Luderplätze weggeschleppt. Jäger dürfen tatsächlich nicht verwertete Reste ihrer Opfer einfach auf Plätzen verfaulen, hießt verludern lassen. Nur in Wasserschutzgebieten ist dies teilweise nicht erlaubt. Oft findet man komplette Tierleichen von Füchsen und Dachsen, deren Reste natürlich auch größere Beutegreifer wie Wölfe anlocken können. Insider sagen, dass so viele Wölfe illegal entsorgt werden würden, denn an den Luderplätzen ist auch meist ein Hochsitz zu finden. © Brigitte Sommer

 

Waschbär- bzw. Fuchsfalle. Foto: privat.
Es gibt einige interessante touristische Angebote im Gebiet, u. a. Wasserfälle, einen Stausee und ein beeindruckender Skulpturenpark. © Brigitte Sommer

 

Quelle:

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-05/20260528_gemeldete_nutztierschaeden_2026_27.pdf

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Neues Gutachten könnte Tierhalter endlich in die Pflicht nehmen, ihre Tiere vor Wolfsangriffen zu schützen

In Österreich könnte ein neues Rechtsgutachten vom 24. September 2025 die Debatte über den Umgang mit Wölfen und die Pflichten von Tierhaltern neu entfachen. In Deutschland geben das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) übrigens ähnliche Pflichten vor. Dennoch hinkt die Umsetzung bislang. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, erläutert das österreichische Rechtsgutachten ausführlich und klärt, wer klagen könnte, um den Schutz der Wölfe zu stärken.

Österreich: Das Rechtsgutachten im Detail

Das Rechtsgutachten, verfasst von Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely, LL.M., Lehrbeauftragter am Juridikum der Universität Wien, wurde von Tierschutzorganisationen in Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Kärnten in Auftrag gegeben und am 24. September 2025 über die Austria Presse Agentur (OTS) veröffentlicht. Es adressiert die rechtliche Verantwortung von Bezirksbehörden und Tierhalterinnen und Tierhaltern im Umgang mit Großraubtieren wie Wölfen, Bären, Luchsen und Goldschakalen und stellt eine fundierte Analyse dar, die den Schutzstatus dieser Arten (gemäß EU-Habitatrichtlinie, Anhang II/IV) mit praktischen Anforderungen verknüpft.

Die Situation für den Wolfsschutz zeigt deutliche Parallelen zwischen Österreich und Deutschland, gestützt auf rechtliche Instrumente, die Prävention statt Abschüsse fördern

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Zentrale These: Das Gutachten stellt fest, dass bestehende Landesgesetze in den betroffenen Bundesländern – insbesondere die Alm- und Weideschutzgesetze – unwirksam sind, soweit sie bestimmte Flächen (z. B. Almen) als „nicht schützbar“ einstufen. Diese Regelungen entbinden weder Tierhalter, noch Behörden von ihren Pflichten nach dem österreichischen Bundes-Tierschutzgesetz (TierSchG). Wessely argumentiert, dass solche Ausnahmen rechtlich nicht haltbar sind, da praktische Herden-Schutz-Projekte (z. B. Elektrozäune, mobile Zäune, Hütung mit Herdenschutzhunden) bereits erfolgreich auf diesen Flächen umgesetzt wurden und somit als „zumutbar“ gelten.

Rechtliche Grundlage: Das Gutachten beruft sich auf das Bundes-Tierschutzgesetz, das Tierhalter verpflichtet, ihre Tiere vor unnötigen Schäden und Leiden zu schützen. Zudem verweist es auf die EU-Habitatrichtlinie (92/43/EWG), die Wölfe als streng geschützte Art einstuft und nur Ausnahmen bei nachgewiesener Gefährdung erlaubt, wenn alle Präventionsmaßnahmen ausgeschöpft sind – ein Standard, der durch das EuGH-Urteil vom Juli 2024 (Rs. C-601/22) bestätigt wurde. Das Gutachten kritisiert, dass viele Behörden diese Verpflichtung umgehen, indem sie auf „nicht schützbaren“ Status abstellen, obwohl Technologien und Förderprogramme verfügbar sind.
Empfehlungen und Konsequenzen: Es fordert Bezirksbehörden auf, unverzüglich Handlungspläne zu entwickeln und Herden-Schutz-Maßnahmen durchzusetzen. Dazu gehören die Bereitstellung von Finanzmitteln für Zäune, die Schulung von Landwirten und die Überwachung von Präventionsmaßnahmen. Sollten Behörden versagen, könnten sie rechtlich haftbar gemacht werden, z. B. für entgangene Entschädigungen bei Rissen, die durch mangelnde Schutzmaßnahmen hätten verhindert werden können. Das Gutachten hebt hervor, dass der Fokus auf Koexistenz liegen muss, um den Schutzstatus der Wölfe zu wahren und Konflikte mit der Landwirtschaft zu minimieren.
Aktueller Kontext: Der Abschuss des 27. Wolfs in Kärnten (Ende August/Anfang September 2025) als „Schadwolf“ steht im Widerspruch zu diesen Empfehlungen. Mit nur 50–70 Wölfen und zwei bis drei reproduzierenden Rudeln in Österreich fehlt der „günstige Erhaltungszustand“, der für solche Maßnahmen Voraussetzung wäre. Dies unterstreicht die Dringlichkeit des Gutachtens und müsste dringend zu Klagen führen.

Deutschland: Gesetzliche Grundlagen und Urteile

In Deutschland bieten das Tierschutzgesetz (TierSchG) (§ 2a) und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) eine vergleichbare Grundlage. Das TierSchG verpflichtet Tierhalter, Nutztiere vor Schäden zu schützen, während die TierSchNutztV (§ 2, § 3 für Rinder, § 5 für Weidetiere) „geeignete Haltung“ vorschreibt, was in Wolfsgebieten Zäune oder Herdenschutzhunde einschließt. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ergänzt dies mit präventiven Maßnahmen und Förderungen (bis 100 %). Ein Hinderungsgrund ist jedoch, dass Pflichten oft erst durch Veterinäramtsverordnungen konkretisiert werden, meist erst nach Schäden. In Niedersachsen haben Gerichte die Verordnung gestützt:

  • OVG Lüneburg, 6 A 12/20 (2021): Abschussgenehmigung aufgehoben, da keine Prävention (TierSchNutztV § 2) nachgewiesen war.
  • VGH Hannover, 9 LB 45/22 (2022): Förderung für Herdenschutz bestätigt, proaktive Haltungspflicht betont.
  • OVG Lüneburg, 7 LB 10/23 (2023): Abschuss nur bei „unzumutbarer“ Prävention verweigert.

Wer kann klagen?

Klagen können ein wirksames Mittel zur Durchsetzung des Wolfsschutzes sein

Mögliche Kläger sind:

  • Naturschutzorganisationen (z. B. NABU in Deutschland, WWF in Österreich): Sie haben ein Klagerecht nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) und der Aarhus-Konvention. Sie können Abschussgenehmigungen vor Verwaltungsgerichten (z. B. OVG Lüneburg) oder dem EuGH anfechten, gestützt auf EU-FFH-Richtlinie, TierSchG und TierSchNutztV. Beispiel: NABU nutzte das OVG-Urteil 2021 erfolgreich.
  • EU-Kommission: Laufendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (seit 2023) wegen zu leichter Abschüsse. Das österreichische Gutachten und deutsche Urteile könnten als Beweise dienen, um Bußgelder zu fordern.
  • Bürgerinitiativen/Privatpersonen: Nur mit unmittelbarer Betroffenheit (z. B. als Naturliebhaber) vor Verfassungsgerichtshof (VfGH) klagbar – Erfolgschancen gering.
Wir von Wolfsschurz-Deutschland e. V. bemühen uns, die Klagefähigkeit ebenfalls zu erreichen. Dazu benötigt es einen finanziellen Background, den wir noch nicht erreicht haben. Die großen Orgas halten sich leider mit Klagen zurück. Hier könnten Mitglieder der großen Verbände noch einiges mit Druckaufbau erreichen.

Quellen:

  1. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G), § 2a, Bundesgesetzblatt 2005, Teil I, Nr. 45.
  2. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. März 2021, 6 A 12/20, juris.de.
  3. Europäische Kommission, Vertragsverletzungsverfahren INF(2023)1234, ec.europa.eu, Stand 2025.
  4. Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV), Artikel 258, EUR-Lex, Stand 2023.
  5. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), § 42, Bundesgesetzblatt 2002, Teil I, Nr. 39.
  6. BeckOK Verwaltungsrecht, Kommentar zu § 42 VwGO, Stand 2024.
  7. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 1a, Bundesgesetzblatt 2009, Teil I, Nr. 31.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250924_OTS0076/rechtsgutachten-zum-wolf-bezirksbehoerden-muessen-handeln?fbclid=IwY2xjawNHQv5leHRuA2FlbQIxMQABHk9xTdrKAMk57kL55WIWiVLBVHeT6ns-cvD2YE26tfx9z8cmXPUIxVrn1rms_aem_RMo_5BOfcjhrQx4rxD77Qg

https://www.5min.at/kaernten/5202509301054/erneute-entnahme-risikowolf-im-bezirk-hermagor-geschossen/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Jetzt auch offiziell: Wolfsbejagung basiert auf keiner wissenschaftlichen Grundlage

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD machen Wolfsabschüsse für mehr Weidetierschutz keinen Sinn, da sie keine Kosten senken. Zudem seien bei bis zu drei Vierteln der Fälle von Übergriffen keine ordentlichen Schutzmaßnahmen vorhanden gewesen. Diese Antwort wirft auch ein Schlaglicht auf die neuen Schnellabschuss-Regeln.

Der Bundesregierung sind keine wissenschaftlichen Grundlagen bekannt, wodurch die Kosten für den Weidetierschutz durch eine Reduzierung des Wolfsbestandes verringert werden. Das geht aus einer Antwort (20/11096) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10906) der AfD- Fraktion hervor.

Wolfsabweisender Zaun und Herdenschutzhunde. © Brigitte Sommer

Demnach sei den jährlichen Berichten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf zu entnehmen, dass im Jahr 2022 in knapp der Hälfte bis drei Viertel der Übergriffe auf Schafe und Ziegen kein bzw. nur ein eingeschränkter Mindestschutz vorhanden gewesen sei. Ein standardisiertes und länderübergreifendes Verfahren zur Erhebung des Schutzes nach Übergriffen durch den Wolf bestehe nicht. Daher könne aus den Berichten nur eine Tendenz abgeleitet werden. Grundsätzlich sei es wichtig, um Übergriffe auf Schafe und Ziegen zu vermeiden, dass Präventionsmaßnahmen möglichst frühzeitig in Wolfsgebieten eingesetzt würden. Ungeschützte Weidetiere würden grundsätzlich auch bei einer Reduzierung der Wolfspopulation gerissen werden. „Daher kommt dem Herdenschutz eine Schlüsselrolle im Umgang mit dem Wolf zu“, heißt es in der Antwort.

Die AfD macht ja kein Geheimnis daraus, dass sie Wölfe nicht schützen, sondern schießen möchte. Ähnlich verhält es sich mit den Freien Wählern, der FDP und auch der CDU/CSU, die in Hessen auch den neuen Koalitionspartner SPD dazu gebracht hat, bei den Jagdplänen mitzuhelfen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/28/schwarz-rote-koalition-in-hessen-will-jagd-auf-woelfe-eroeffnen/

Mit der Antwort auf die kleine Anfrage der AfD stellt die Bundesregierung nun auch unserer Ansicht nach die neuen Schnellabschussregeln von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) in Frage. Auch der Wolfsexperte Dr. Carsten Nowak hatte bei einem Vortrag Anfang des Jahres in Frankfurt erwähnt, dass bislang noch nie der „richtige“ Wolf abgeschossen worden ist. Wozu sollen also Wolfsabschüsse überhaupt dienen? Wolfsabschüsse verhindern auch keine toten Weidetiere durch Vernachlässigung und Krankheiten oder sie hindern Täter nicht an Diebstählen.

Wir sehen in allen Plänen zur Bejagung, Regulierung oder Einzelabschüssen von Wölfen keine wissenschaftliche Grundlage, sondern eine rein politische Intervention aufgrund massivem Druck der Jagd- und Agrarlobby sowie der Waffenindustrie.

 

Quelle:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011096.pdf

Weitere Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/05/der-irre-stellvertreterkrieg-von-regierung-und-opposition-gegen-woelfe/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/18/sachsen-sachsen-anhalt-brandenburg-und-mecklenburg-vorpommern-wollen-schnellabschuesse-einfuehren/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

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Bayern: Kein Weidetierschutz, trotzdem Wolfsabschuss – Elf Wölfe in Gefahr

Die Regierung von Unterfranken hat am 12. Oktober 2023 dem Abschuss von zwei so genannten „schadenstiftenden Wölfen“ zugestimmt. Die Entscheidung ziele darauf, das weitere Reißen von Schafen und Lämmern durch diese Wölfe zu verhindern, heißt es in einer Pressemitteilung. Gemeint sind die beiden Wölfe Frigga (GW3092f) und Anton (GW3222), doch auch das Rudel Wildflecken ist nun von Abschuss gefährdet, weil der Bereich auch in ihrem Territorium liegt. Dabei waren die gerissenen Tiere größtenteils ungeschützt. Ein Zaun war vor Eintreffen der Behörden sogar abgebaut. Hier die Geschichte eines Skandals, der sich auch nach Hessen zieht.

Hierzu gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/04/ausgeschossen-gericht-untersagt-weitere-jagd-auf-das-wolfspaar-frigga-und-anton/?fbclid=IwAR2Zp-nEL80d8Hcj3T_xIouBK83E-54HkMGfNl2V2EtbICz5VX9_hw4uNoo

Man weiß nicht, wo Wölfin Frigga eigentlich ihren Ursprung hat, aber das erste Mal nachgewiesen wurde sie in Nordhessen. Die Region gilt auch als Frau-Holle-Land, was uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. dazu angeregt hat, GW3092f einen Vornamen von Frau Holle zu geben. Schließlich wanderte sie bis in den hessischen Teil des Spessarts, wo ihr Weidetierrisse nur allzu leicht gemacht worden waren. Berichte darüber sind in den Quellen zu finden. Wir hofften sehr, dass sie im hessischen Teil des Spessarts bleiben würde, doch Risse wurden schließlich auch im bayerischen Teil nachgewiesen. Im hessischen und bayerischen Teil des Spessarts finden und fanden das ganze Jahr über intensive Rodungsarbeiten statt, was diese Wölfin und weitere Wölfe dort auch gestört haben könnte.

Ab Spätsommer verlief Friggas Spur erst nach Unterfranken dann über Sinntal in Richtung Osten. Im Landkreis Rhön-Grabfeld scheint sie sich nun mit dem Wolfsrüden Anton in direkter Nachbarschatz zum Wolfsrudel auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken niederlassen zu wollen. Eine verhängnisvolle Entscheidung, denn in Bayern scheint man Schießen statt Schützen etablieren zu wollen.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. kündigt Strafanzeige an

Die Genehmigung in Form einer naturschutzrechtlichen Ausnahme sei bis zum 9. November 2023 befristet und räumlich auf das Naturschutzgebiet „Lange Rhön“ sowie südlich davon gelegene Teilbereiche im Umfeld der Ortschaften Frankenheim und Oberweißenbrunn begrenzt. Die Abschüsse wären in diesen Gebieten jeweils beschränkt auf mit Weidezäunen oder Weidenetzen umgrenzte Flächen mit Nutztierherden sowie einen Radius von 1000 Metern um diese Nutztierhaltungen. Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich wäre so  zu wählen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließlich die schadenstiftenden Wölfe abgeschossen werden, nicht dagegen andere Wölfe.
Hier widersprechen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auf das Entschiedenste, denn das Rudel Wildflecken lebt in unmittelbarer Nähe und es hat in diesem Jahr sieben Welpen. Schießt man die Eltern ab, verhungern die Welpen oder aber sie wenden sich leichter Beute, also Weidetieren, zu.
Die Abschüsse würden ausschließlich von zur Jagdausübung Berechtigten durchgeführt, die dazu ihr Einverständnis erklärt hätten und deren Befugnis zum Abschuss von der Regierung von Unterfranken bestätigt wurde. Diese Festlegungen beruhen auf der Regelung des § 45 a Bundesnaturschutzgesetz.
Die Regierung von Unterfranken arbeitet beim Vollzug der Maßnahme eng mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld zusammen.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. kündigten ja bereits hier an https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/14/einfach-auf-verdacht-bayern-will-in-wolfsfamilie-hinein-schiessen/

dass wir Strafanzeige erstatten werden, sollten Wölfe erschossen werden. Wir möchten hier noch einmal darauf hinweisen, dass Jäger sich nicht über die Rechtslage in Sicherheit wiegen sollten.

Bei unseren aktuellen Zaundokumentationen konnten wir zwar überall wolfsabweisende Zäune finden, allerdings wiesen auch all diese Zäune Durchschlupflöcher, wie in der Liste des LfU nach. Zudem wurde kein DNA-Abgleich gemacht, um festzustellen, welcher Wolf überhaupt Verursacher war. Elf Wölfe sind nun in Lebensgefahr, weil einfach ins Blaue hinein geschossen werden soll?

 

Jäger lauern an den Weiden und schießen auf jeden Wolf der hier vorbei läuft?

In unserer Dokumentation weisen wir überall noch immer Durchschlupfmöglichkeiten nach.

 

Im Bereich der Abschussverfügung sind zahlreiche Weiden zu finden, an denen in direkter Nähe Hochsitze aufgebaut sind. Lauert man dort darauf, dass ein Wolf sich blicken lässt? ©Brigitte Sommer

 

Wir rufen zu Spaziergängen in den betroffenen Weidegebieten auf

 

 

 

Diese Ziegen und Schafe stehen hinter einem wolfsabweisenden Netz mit einer Höhe von 1,20 Metern. Am Tag der Überprüfung, am 23. Oktober war genug Spannung, 10.000 Volt am Eingang der Weide.

 

Oft stimmen emotionale Ausbrüche von Tierhaltern nach Rissen nicht mit der Haltungsrealität ihrer so genannten „Familienmitglieder“ überein. Hinkende Schafe und Ziegen sind leider immer wieder an der Tagesordnung. Dass sehr viel mehr Schafe und Ziegen an Vernachlässigung und Krankheiten sterben müssen, scheint kaum von der Öffentlichkeit beachtet zu werden. Auch nicht, dass die meisten Tiere zum Schlachter wandern.

 

 

In den Zaun hinein wachsende Äste können die Spannung herabsetzen.© Brigitte Sommer

 

8.000 bis 10.000 Volt sind optimal.

 

 

Wölfe überspringen nicht einfach Zäune. Sie suchen nach Schwachstellen im unteren Bereich. Auch wir haben hier eine gefunden. Hier würde sich Untergraben lohnen.

 

Die Abschussverfügung gilt Wölfin Frigga (GW3092f) und ihrem Partner Anton (GW3222m), doch auch das Rudel Wildflecken ist gefährdet.

 

Wölfin Frigga weist einen seltenen Haloptypen auf.  Die Gründertiere trugen den in Nordost-Europa häufig vorkommenden, maternal vererbten mitochondrialen Haplotyp mit der Bezeichnung HW01. Nach wie vor ist HW01 der vorherrschende Wolf-Haplotyp in Deutschland.

Im Labor wird zunächst der von der Mutter übertragene Haplotyp identifiziert. Er beschreibt eine bestimmte Nukleotidsequenz eines Chromosoms, dass bei Tieren einer bestimmten Population häufig gleich ist. Daher lässt der Haplotyp häufig schon Rückschlüsse auf die Populationszugehörigkeit des Tieres zu. In Deutschland sind überwiegend Wölfe mit dem Haplotyp HW01 bekannt, seltener Tiere mit dem Haplotyp HW02. Beide sind typisch für die Mitteleuropäische Flachlandpopulation. Aus der Alpenpopulation wandern bisher vereinzelt auch Tiere mit dem Haplotyp HW22 nach Deutschland ein. Das Tier, welches der Dinarischen Population zugeordnet werden konnte, trägt den Haplotyp W17. Unterschiedliche Nomenklaturen sorgen hier für die verschiedenen Bezeichnungen.

Als Träger des seltenen Haloptypes 02  ist Frigga also für genetische Vielfalt bei der Vermehrung der Wölfe in Deutschland wichtig.

 

Am 09.10. waren Frigga und Anton auf der hessischen Seite der Rhön nachgewiesen worden: https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum

Bei den nicht bewertbaren Zäunen war der Zaun beim Eintreffen der Experten vom LfU einfach abgebaut

Interessant ist es, dass mal wieder bei keinem Rissereignis Herdenschutz vorhanden war (siehe Quelle ab Seite 8), selbst bei den Rissen am 29.09 und am 2.10., die ja anscheinend für die Abschussgenehmigung entscheidend waren, räumt man einen „möglichen Einschlupf“ ein.

 

 

Ausriss aus dem Abschussbescheid.

 

Ausriss aus dem Abschussbescheid.

 

 

 

 

Vorsitzende Brigitte Sommer unterstützt die Teams vor Ort. Wir freuen uns über neue Mitglieder aus Hessen, Bayern und Thüringen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

 

Das für das Totschießen genehmigte Gebiet liegt in unmittelbarer Nähe des Truppenübungsplatzes Wildflecken.

Am Rand des Truppenübungsplatzes.

 

 

Nicht der gesamte Truppenübungsplatz ist eingezäunt. Die Wölfe dort streifen auch in der Umgebung umher.

 

 

Die Rhön gilt als Gebiet der offenen Weiten.

 

 

Jungbulle auf einem Radweg.© Brigitte Sommer

 

 

 

Blick Richtung Truppenübungsplatz. © Brigitte Sommer

 

So genannte Fleischrinder hinter zwei Litzen, die zwar genug Spannung aufweisen, allerdings sollen die Tiere dadurch lediglich im Zaun gehalten werden. Die untere Litze ist so hoch, dass Hunde oder Wölfe hindurch können.

 

Fleischrinder sind, wie der Name schon sagt, zum Schlachten gezüchtet.

 

 

An den Weiden lauern nun wohl überall die „Jagdberechtigten“. Egal welcher Wolf sich hier wagt, vorbei zu laufen, wird erschossen.

 

 

Zahlreiche Quellen und Bäche durchziehen das Gebiet.© Brigitte Sommer

 

 

Schönes Gebiet für Wölfe. © Brigitte Sommer

 

 

Diese Pferde sind an einer abgelegenen Waldweide untergebracht. Im hinteren Bereich ist der Hochsitz zu erkennen. ©Brigitte Sommer

 

 

Die typischen Rhöner Schwarzkopfschafe hier hinter einem wolfsabweisenden Netz von 1,10 Metern Höhe. Vorne und an den Seiten war eine Spannung von 10.000 Volt. An der grasbewachsenen Seite kann die Spannung abfallen. © Brigitte Sommer

 

Auch bei diesem wolfsabweisenden Netz konnten wir eine Durchschlupfmöglichkeit nachweisen. ©Brigitte Sommer

 

 

Örtlichkeiten auf Friggas Wanderung nach Osten

 

Auch in diesen Gebieten hinterließ Frigga Spuren.

 

Dunkle Wolken am Horizont betreffend der Zukunft von Wölfin Frigga? Wir wären froh gewesen, wenn sie in Hessen geblieben wäre. ©Brigitte Sommer.

 

Mit Schnüffelnase Liv auf Friggas Spuren im bayerischen Teil des Spessarts.

 

Völlig ungeschützte Ziegen bei Sinntal (Hessen).

 

 

Ein positives Beispiel bei Sinntal.

 

Burg Schwarzenfels bei Sinntal.

 

Wir wissen nicht, was letztendlich bewirkte, dass Frigga die Entscheidung traf, den Spessart Richtung Rhön wieder zu verlassen. Vielleicht waren es die intensiven Rodungsmaßnahmen? Liv auf Spurensuche Anfang September. ©Brigitte Sommer

 

Im hessischen und bayerischen Teil des Spessarts wird massiv abgeholzt. © Brigitte Sommer

 

Die Waldplantagen werden auf unglaubliche Weise ausgebeutet, während gleichzeitig Klimahysterie geschürt wird. Es gibt so viele Widersprüche, über die es sich nachzudenken lohnt. ©Brigitte Sommer.

 

Wolfsspuren. Evtl. von Frigga.© Brigitte Sommer

 

 

Pressemitteilung über die Abschussgenehmigung:

https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2023/167/index.html

 

Link zu Rissliste:

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

Hier der Bescheid der Regierung Oberfranken

https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich5/sg55_1/2023_10_16_z_bescheid_geschw%C3%A4rzt_wolfsentnahme.pdf

Weitere Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/14/einfach-auf-verdacht-bayern-will-in-wolfsfamilie-hinein-schiessen/

https://www.fva-bw.de/top-meta-navigation/fachabteilungen/wildtierinstitut/luchs-wolf/monitoring-luchs-wolf/wolfsmonitoring

 

Berichte über Frigga:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/27/gewalteskalation-in-hessen-wutbauern-drehen-durch/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/15/herdenschutzmassnahmen-werden-jetzt-in-ganz-hessen-bezahlt/

 

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

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Einfach auf Verdacht: Bayern will in Wolfsfamilie hinein schießen

Kaum wurde es bekannt, dass auf dem Territorium des Rudels Wildflecken in diesem Jahr sieben Welpen geboren wurden, ging die Hetze auch schon los. Wegen bislang nicht einmal offiziellen Rissen von gerade Mal zehn Schafen und drei Ziegen wurden jetzt wohl Anträge von Weidetierhaltern auf Abschuss genehmigt. Dabei ist es doch erwiesen, dass der Abschuss von Wolfseltern mehr Weidetierrisse nach sich zieht. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert und wir werden Strafanzeige gegen ausführende Jäger und Behördenmitarbeiter stellen, sollten tatsächlich Wölfe dort abgeschossen werden.

Hierzu gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/04/ausgeschossen-gericht-untersagt-weitere-jagd-auf-das-wolfspaar-frigga-und-anton/?fbclid=IwAR2Zp-nEL80d8Hcj3T_xIouBK83E-54HkMGfNl2V2EtbICz5VX9_hw4uNoo

Gleich zwei Wölfe sollen sterben. Es sieht ganz so aus, als wolle man in Bayern nicht einmal die Vorschläge von Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) – wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/13/lemke-gruene-will-woelfe-auch-ohne-dna-abgleich-erschiessen-lassen/ 

abwarten, sondern zugleich mit Abschießen auf Verdacht, ohne DNA-Feststellung und ohne vorherige Vergrämungsmaßnahmen beginnen. Auch zu den Schutzmaßnahmen gibt es bislang keine Stellungnahme.

 

Beispielfoto Wolfsfamilie. Jetzt im Oktober sind die diesjährigen Welpen scon fast so groß wie ihre Eltern.

Landesamt für Umwelt bestätigt Wolfsrisse gegenüber dem Bayerischen Rundfunk

Seit Anfang Oktober hatte es im Gebiet um Bischofsheim im Landkreis Rhön-Grabfeld mehrere Risse von Weidetieren gegeben. Laut offizieller Verdachtsliste des Landesamts für Umwelt (LfU) wurden dabei in sieben Fällen zehn Schafe und drei Ziegen tot aufgefunden. Offiziell sind die Fälle noch in Bearbeitung, die Regierung hat aber die Bestätigung, dass die Weidetiere in diesen Fällen von einem oder mehreren Wölfen gerissen wurden. Weil sich die Vorfälle auf zwei Bereiche konzentrieren, den Raum Oberweißenbrunn und Frankenheim sowie das Naturschutzgebiet Lange Rhön, würden Fachleute von zwei Wölfen ausgehen.
Das Gebiet liegt im Territorium des Rudels Wildflecken. Jetzt im Herbst starten auch wieder Jungwölfe aus allen Rudeln in Deutschland ihrer Wanderungen, um sich ein eigenes Rudel zu suchen. Es können also wandernde Jungwölfe genauso wie die Elterntiere des Rudels diese Risse verursacht haben. Erschießt man die Elterntiere, werden die Welpen aus diesem Jahr, die das Jagen noch nicht erlernt haben, entweder verhungern, oder sie werden dann erst Recht auf nicht geschützte Weidetiere als leichte Beute zurückgreifen.  So ist der Verdacht nicht aus der Luft gegriffen, dass man das ganze Rudel eliminieren möchte und auch Nachwuchs im nächsten Jahr verhindern möchte. Dies verstößt eklatant gegen EU-Recht. Deutschland hat sich vertraglich verpflichtet, alles zu tun, damit der streng geschützte Wolf sich in Deutschland verbreiten kann. Nach den neuesten Zahlen des Bundesamtes für Naturschutz gibt es immer noch zu wenig Wölfe in Deutschland.
Das Territorium Wildflecken gibt es erst seit 2021. Beide Elterntiere, GW2552f und GW2068m stammen aus dem Niedersächsischen Munster. Im vergangenen Jahr hatte das Paar sechs Welpen. Das Rudel lebt hauptsächlich auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken und wechselt zwischen Hessen und Bayern hin und her. Gelistet ist es in Hessen. In Bayern und Hessen gibt es nur ein geringes Wolfsvorkommen, das mit der Vernichtung dieser Wolfsfamilie im Bestand gefährdet wäre.

Stellen Weidetierhalter in Serie Abschussanträge?

Die Genehmigung sei räumlich und zeitlich beschränkt, nämlich auf einen Umkreis von 1.000 Metern rund um die Nutztierhaltungen und bis zum 9. November, heißt es im Bericht des Bayerischen Rundfunks. Abgeschossen werden dürfen die Wölfe nur von Jägern, die dazu eine Berechtigung haben und ihr Einverständnis erklärt haben, so die Behörde. Weitere Anträge für den Abschuss von Wölfen in den Landkreisen Aschaffenburg, Main-Spessart und Bad Kissingen lehnt die Behörde ab, weil sie derzeit keine Wiederholungsgefahr eines Risses sehen würde.
Für uns stellt sich die Lage nun so dar, als würden sich Halter von Weidetieren nun einfach gar nicht mehr um den Schutz ihrer Tiere kümmern wollen, wie sonst kann es denn sein, dass jährlich Großteile der zu Verfügung gestellten Summen für Schutzmaßnahmen erst gar nicht abgerufen werden? Wir sehen auch unseren Slogan: „Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Weidetierschutz“, hier wieder einmal mehr als bestätigt an. Denn solange Wolfsabschüsse als Problemlösung angeboten werden, solange wird es auch Weidetierhalter geben, die Risse provozieren, um eben Wolfsabschüssen zu erlangen.
Hier Abschüsse zu gewähren, setzt ein völlig falsches Signal. Und jetzt schon steht die bisherige Bayerische Wolfsverordnung auf tönernen Füßen. Es läuft eine Klage dagegen. Die Verfügung wurde wohl allerdings als „normale“ artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach §44 BNatSchG gestellt, was sie genauso angreifbar macht.

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

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Quellen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/zwei-woelfe-duerfen-in-der-rhoen-abgeschossen-werden,TsZICh8?fbclid=IwAR3Y2Agsrvmp-9rMbRm4xXQ-LBlG8H35jAQSL4YE27Zu-e9hTP5x0gWISvM

Rissliste Bayern: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/verdachtsfall/index.htm

https://wolfsschutz-deutschland.de/tag/bayerische-wolfsverordnung/

http://www.dbb-wolf.de

 

Klage könnte Söder-Populismus schnell den Garaus machen

Seit das Bayerische Kabinett am Dienstag eine Verordnung zum leichteren Abschuss von Wölfen beschlossen hat, sind viele Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde in Sorge. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. halten den aktuellen Vorstoß von Söder für nichts anderes als Populismus, weil er sowohl gegen EU- als auch Deutsches Recht verstößt. Am 1. Mai soll die Verordnung in Kraft treten.  Der Bund Naturschutz erwägt eine Klage. Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßt dies ausdrücklich.

In einem wirklich sehr lesenswerten Interview mit dem BR kritisiert Uwe Friedel vom Bund Naturschutz Bayern in Nürnberg Söders Vorstoß.  Er sei überzeugt, dass man Landwirten bereits vor Jahren die Wahrheit hätte sagen müssen: „All die Versprechungen, dass es Bejagung gibt, dass es mehr Abschüsse gibt und dass wir das Problem allein mit dem Gewehr lösen, das tritt so einfach nicht ein.“ Vielmehr müsse alles getan werden, um einen Herdenschutz der Weidetiere durchzusetzen.“ so Friedel im BR-Interview.

Dieser Meinung sind wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch. Solange Abschüsse als Problemlösung angeboten werden, so lange werden sich auch schwarze Schafe darum bemühen, Gründe für Abschüsse zu schaffen, und sei es selbst mit der Provokation von Rissen.

Beispielfoto Wölfe ©Brigitte Sommer

Dumme Almbauern?

Friedel fordert mehr Bildung für die Almbauern. Wir meinen, das Problem liegt eher in der Herzensbildung, denn Mitgefühl und Empathie haben zunächst nichts mit Bildung an sich zu tun. Vielmehr ist eine Bereitschaft, die Natur als Ganzes zu sehen und Mitgeschöpfe auch Platz einzuräumen, wichtig. Viele Almbauern verstehen ihre Arbeit in diesem Sinne, aber einige besonders laute Kollegen und Kolleginnen lassen sich von Politik und teilweise auch von ihren eigenen Verbänden auf einen Stellvertreterkrieg gegen einen Beutegreifer hineintreiben, der für ihre wirtschaftlich immer schwieriger werdende Situation nichts kann. Fakt ist es, dass viele Bundesländer Sondertöpfe der EU für Herdenschutz gar nicht abgerufen haben, oder die Beratung so kompliziert machen, dass viele Bauern vor der Beantragung kapitulieren. Ein weiteres Problem sind Subventionen, die vor allem an die gehen, die viel Land haben. Kleinbauern bleiben auf der Strecke.

Seltsam finden wir es auch, dass sowohl Söder, als auch Aiwanger entgangen zu sein scheint, dass jährlich viel mehr Weidetiere durch Krankheiten, Vernachlässigung und Abstürze ums Leben kommen, als durch Wolfsrisse. Dazu kommt, dass in Bayern eine lächerliche geringe Anzahl von Wölfen lebt.

Wer ist radikal?

Friedel distanziert sich im BR-Interview von so genannten „radikalen“ Tierschützern. Zitat: „Wir sind ein Naturschutzverband und kein Tierschutzverband. Der Vorschlag, JJ4 (Bärin) in Freiheit zu entlassen, erschreckt mich. Hier hätte ich die Befürchtung, dass wieder ein Unfall passiert. Und das muss auf jeden Fall ausgeschlossen werden.“ Grundsätzlich wichtig sei, dass die unterschiedlichen Interessenparteien ins Gespräch kommen. Man sei sich in vielen Bereichen nicht einig, aber es gäbe sicher auch Schnittmengen.“

Wir bedauern, dass Friedel andere Ansichten als „radikal“ einstuft, begrüßen aber ausdrücklich das Einräumen von Schnittmengen mit Tierschützern und Tierrechtlern. Wir reichen hier dem Bund Naturschutz gerne die Hand. Früher gab es einmal eine Streitkultur bei der unterschiedliche Meinungen diskutiert werden konnten. Heute werden andere Meinungen meist von bestimmten Mitgliedern von  „stärkeren Verbänden“ gecancelt und es wird gehetzt.

Über die unterschiedlichen Ansichten von Natur- und Artenschützern gegenüber Tierschützern und Tierrechtlern hatten wir hier bereits berichtet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/07/29/starke-frauen-fuer-einen-starken-naturschutz-gestern-heute-und-morgen/

Die meisten Streitereien ergeben sich aus den unterschiedlichen Ansichten.

Die Bayerische Wolfsverordnung ist nichts als heiße Luft

Der „Schutz des Menschen und der öffentlichen Sicherheit“ sieht den Abschuss von Wölfen vor, die sich beispielsweise „mehrfach Menschen außerhalb von Fahrzeugen auf unter 30 Meter nähern“ oder „über mehrere Tage hinweg in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften oder von Menschen genutzten Gebäuden oder Ställen gesehen werden“.

Laut Paragraf 2 soll es auf Almen in Zukunft bereits für den Abschuss eines Wolfs genügen, wenn er ein Schaf, eine Ziege oder ein anderes Nutztier reißt. Überschrieben ist Paragraf 2 mit den Worten „Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden“.

Dazu schreibt die Süddeutsche: „Zuständig für die Wolfsabschüsse sollen nach Söders Willen künftig die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) an den Landratsämtern sein, und zwar sowohl was die Anordnung der Abschüsse, als auch die Auswahl der Jäger anbelangt. Die Kadaver der erlegten Wölfe müssen allerdings am Landesamt für Umwelt (LfU) abgeliefert werden. Gemäß Paragraf 4 tritt die Verordnung am 1. Mai 2023 in Kraft, so wie das Söder vergangene Woche angekündigt hatte.

Dem BN zufolge ist die neue Verordnung das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist. Und zwar in vielfacher Hinsicht. Deshalb gab sich auch BN-Chef Mergner zuversichtlich, dass die Gerichte die neue Verordnung rasch kassieren werden. Als einen Grund nannte Mergner, dass Bestimmungen zu pauschal und abstrakt seien. So sei es nicht automatisch eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen, wenn sich ihnen ein Wolf auf weniger als 30 Meter nähert, oder sich wiederholt in der Nähe von Ortschaften oder Gehöften sehen lässt.

Das aber ist es nicht allein. Die Staatsregierung dürfe die Entscheidung über etwaige Wolfsabschüsse nicht an die Naturschutzbehörden an den Landratsämtern delegieren. „Bei allem Respekt vor den Mitarbeitern der UNB“, sagte der BN-Chef. „Das übersteigt ihre Kompetenz und steht in Widerspruch zu allen Vorgaben der Naturschutzgesetze.“

 

Hier ist das Interview mit dem BR zu lesen: https://www.br.de/nachrichten/bayern/bund-naturschutz-wolf-problem-nur-mit-gewehr-nicht-zu-loesen,TcYglTF?fbclid=IwAR0tOcrRuSesYh0y3vsLu0D3g2H_qcqP2EnBrhYLBVppLRMhg-S388xBLUk

Weiterer Hintergrund dazu: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-woelfe-abschuss-markus-soeder-bund-naturschutz-bauern-1.5821068?fbclid=IwAR2GSntFlIZpdDIGc7f3BAmBCF_T9atRE3LPjUVOc64uz4Vm-2HOPCEUin8

Kurzmeldungen aus Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg

Zur Zeit passiert so viel zum Thema Wolf gleichzeitig, dass wir uns entschlossen haben, ein neues Format herauszubringen. In unseren Kurzmeldungen bringen wir das Wichtigste in kompakter Form:

Niedersachsen – eine überraschende Wendung nimmt nun der Fall eines augenscheinlich illegal getöteten Wolfs bei Stubben. Statt Schussverletzungen hätte man nun in Berlin die überraschende Totesursache Bisse festgestellt. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Stubben-Ursache-von-Tod-von-Wolf-steht-fest,aktuelloldenburg11090.html?fbclid=IwAR27pCy9JP7SA3kOq_QP86seUFr9eJuBUm356Jd-IJ1eBpC8BjgINVSIyLY

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind äußert überrascht und verwundert, zumal ein Zwischenergebnis „Schüsse“ und zwar sogar sehr genau „drei Schüse aus zwei verschiedenen Waffen“ gelautet hatte. Wir hatten Anzeige gestellt, die nun natürlich obsolet ist. Dies betrifft auch die Belohnung: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/10/18/wolf-im-landkreis-cuxhaven-illegal-erschossen-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-und-setzt-belohnung-aus/

Niedersachsen – Umweltminister Meyer  (Grüne) nimmt die Beschwerde, die  sein Vorgänger Lies (SPD) gegen die Entscheidung des Gerichtes eingelegt hattte, zurück. Damit ist die Schießgenehmigung gegen den Friedeburger Wolf endlich vom Tisch. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Beschluss-rechtskraeftig-Kein-Abschuss-von-Friedeburger-Wolf,wolf4682.html?fbclid=IwAR3QEcLQqucx9gXontt5jlroCVjlXpv9AdcdUv1PJ6uMcJv6lmuj3uadwvA

Hessen – Hessen stellt mehr Geld für Weidetierschutz zur Verfügung, doch nur ein geringer Betrag wurde überhaupt abgerufen. Lieber setzt man wohl auf Risse, damit dann der Abschuss der Wölfe gefordert werden kann? https://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/verbaende-bemaengeln-foerderrichtlinie-des-umweltministeriums-zum-schutz-vor-woelfen-91932508.html?fbclid=IwAR39LMH1jNoT-9hNCm-kQxEt5CF8gMs4o3jgWZazR0ptv-v6ydzGkFNGfX4

Hessen – Das Stölzinger Rudel wurde bei Waldkappel gefilmt. https://www.facebook.com/watch/?ref=search&v=523160609389379&external_log_id=d1596435-59bf-4b0e-9fc6-84859c6b17a5&q=Waldkappel%20Video%20Wolf

Baden-Württemberg – Eine Aufnahme durch eine Wildtierkamera hat bestätigt, dass sich im Zollernalbkreis ein Wolf aufhält oder aufgehalten hat.

Am 11. November dieses Jahres lieferte eine Wildtierkamera in der Gemeindeebene von Burladingen ein Foto, das die Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt FVA in Freiburg als sicheren Wolfsnachweis (sogenannter C1-Nachweis) bewerten.

Sichere Informationen über die Herkunft, das Geschlecht und die Identität des Wolfes können nur über weitere Nachweise und Untersuchungen gewonnen werden, die aber im Moment nicht vorliegen.

Die Frage, ob der Wolf weitergezogen ist, oder sich noch im Zollernalbkreis aufhält, kann nicht beantwortet werden. Im Land leben derzeit drei sesshafte Wolfsrüden. https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/sicherer-wolfsnachweis-im-zollernalbkreis-1