Niedersachsen – Umweltminister Lies (SPD) unterschreibt 15. Todesurteil für Wölfe

Abschussgenehmigung wegen Rinderrissen. Jetzt soll es auch ein Tier in der Nähe von Wittmund treffen. Hobbyjäger hätten bereits grünes Licht bekommen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. zeigt sich entsetzt über diese populistische Propaganda in Niedersachsen.

Dies ist nun die 15. Wolfsfamilie, über die Leid und Schmerz gebracht werden soll. Denn das Drama endet nicht mit einem toten Wolf. Zerschossene Rudel kämpfen selbst ums Überleben. Etwaige Welpen sind in diesem Alter noch nicht fähig selber zu jagen. In einem Artikel wirt zitiert, dass die restlichen Rudelmitgieder aus dem Abschuss „lernen“ sollten. Wie bitte? Sind wir nun wieder im Zeitalter der Vendetta angekommen? Es gibt keinen einzigen wissenschaftlichen Beleg darüber, dass Wölfe weniger Nutztiere reißen, wenn ihre Familien zerschossen werden. Ganz im Gegenteil. Unerfahrende Jungtiere werden mehr statt weniger reissen.

Diese sinnlosen Tötungen von Mitlebewesen helfen somit auch keinem einzigen Halter dort. Schaut man sich die geografische Lage an, wird erkennbar, dass Herdenschutz dort noch immer ein Fremdwort zu sein scheint. Darüber hinaus bleiben Kühe oft in den die Weiden abtrennenden Entwässerungsgräben stecken und können dadurch leicht zur Beute werden.

Wir werfen den betroffenen Kuhbauern vor, sich nicht ausreichend um ihre Tiere zu kümmern. Es ist eben keine artgerechte Haltung, Tiere dort im Sommer auf den Weiden ihrem Schicksal zu überlassen. Es ist auch keine artgerechte Haltung, die Tiere nur hinter Stacheldraht oder einer Litze unterzubringen. Und nein, die gemeine schwarzbunte Milchkuh ist nicht in der Lage, sich selber zu verteidigen, nur weil sie im Herdenverband steht.

Wann endlich, wird das Thema Herdenschutz ernsthaft angegangen? Oder ist dies etwa erst gar nicht angedacht? Bald sind Landtagswahlen und dann wird sich zeigen, ob die Bevölkerung diesen Stellvertreterkrieg gegen wehrlose Lebewesen weiter möchte. Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird erneut Anzeige gegen Minister und ausführende Personen stellen, sollten hier Wölfe zu Tode kommen. Wer dort die Jagdpacht inne hat, ist nicht sehr schwer herauszufinden. Auf Anonymität sollten die Jäger also immer weniger vertrauen.

Quellen: http://www.radio-jade.de/alle-beitraege/normalbeitraege/politik/2022/09/umweltminister-lies-zur-wolf-thematik-in-niedersachsen/?fbclid=IwAR1NGj0DSdfUbB5IBBueSacMpxweqVv2jnrRFtKeY-AON95uWYd5ZgHkWz4

http://www.radio-jade.de/nachrichten/2022/09/ausnahmegenehmigung-fuer-wolfsabschuss-in-friesland-und-wittmund/

Niedersachsen – Umweltminister Lies (SPD) will weiter schießen

Nach weiteren Wolfsrissen in den Landkreisen Wittmund und Friesland: Umweltministerium erarbeitet artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für Abschuss – Lies: „Sobald das Ergebnis der zweiten Probe vorliegt, können wir umgehend handeln“ gab das Niedersächsische Umweltministerium gestern in einer Pressemitteilung bekannt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste und fordert den Minister und die Weidetierhalter auf, endlich einen Schutz für ihre Tiere zu installieren.

Nach weiteren Wolfsrissen im Landkreis Friesland erarbeite das niedersächsische Umweltministerium gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Abschuss einzelner regional besonders auffälliger Wölfe, heisst es in der Pressemitteilung weiter. Niedersachsens Umweltminister Olafs Lies dazu: „Die Situation im Landkreis Wittmund und im Landkreis Friesland spitzt sich mehr und mehr zu. Auch die erneuten Übergriffe vom letzten Wochenende gehen wahrscheinlich auf denselben Wolf zurück. Hier werden wir nicht tatenlos zusehen. Die Weidetierhalter sind völlig zu Recht wütend und verunsichert.“

Beispielbild Wolf ©Brigitte Sommer

Bei einer der letzten genetischen Proben wurde der bisher schadensverursachende Wolf als „wahrscheinlich“ bestätigt. Das Gesetz verlange aber eine entsprechende zusätzliche B-Probe, so Lies: „Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Raubtiers erarbeiteten wir, während die Labore die rechtlich notwendige Prüfung bearbeiten. Damit sind wir dann sofort handlungsfähig, sobald das Ergebnis der Probe vorliegt.“ Da zwei Landkreise betroffen seien, werde die Genehmigung vom NLWKN ergehen.

Wir vermuten, dass sich Olaf Lies kurz vor den Wahlen erneut als „Macher“ für die Agrar- und Jagdlobby darstellen will. Wir sind gespannt, ob das die ganz normalen Wählerinnen und Wähler in Niedersachsen auch gutieren werden.

 

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-133-ausnahmegenehmigung-wolf-215086.html?fbclid=IwAR3no-c0CdPFuF0CDJ1Fjv-3rHG-63U8UP-IwA6GdSasy1LZOLDIRk9QHww

Heimlicher Abschuss einer Wölfin in Niedersachsen – Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt Strafanzeige gegen Umweltminister Lies und Ausführende

Presseinfomation 12.02.2021

Eine Wölfin wurde in der Nacht von Mittwoch zu Donnerstag im Gebiet des Herzlaker Rudels heimlich erschossen. Wie Umweltminister Lies in einer Pressekonferenz von gestern sagte, hätte eigentlich eine Abschussgenehmigung auf einen Rüden seitens des Umweltministeriums vorgelegen, getroffen worden wäre allerdings eine Fähe.  „Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat bereits bei Bekanntwerden der heimlichen Wolfsjagd in Niedersachsen überaus heftig gegen derartige Praktiken, die an Wild-West-Methoden erinnern, protestiert. Nun werden wir, wie angekündigt, Anzeige gegen den Umweltminister und die ausführenden Personen erstatten,“ so Vorsitzende Brigitte Sommer.

Symbolbild.

 

Der Kadaver werde aktuell routinemäßig vom NLWKN geborgen, heisst es in der Pressemittelung des Umweltministeriums von gestern.  Eine genetische Untersuchung zur Identifizierung des Wolfs werde eingeleitet. Der Vollzug wäre vor Ort von den zuständigen Kreisjägermeistern koordiniert worden. Um die mit dem Vollzug befasste Person vor Übergriffen zu schützen, will Lies die Identität der Schützen nicht preisgeben.

Wir freuen uns auf neue Mitglieder aus folgendem Gebiet:

Die Jagd sei beschränkt  gewesen auf fest definierte Teile des Territoriums des Herzlaker Rudels. Sie umfassen:
· den Landkreis Cloppenburg: Stadt Löningen, Gemeinde Lastrup
· den Landkreis Osnabrück: Die Gemeinden Berge, Bippen, Menslage
· den Landkreis Emsland: Die Gemeinden Herzlake, Dohren, Lähden, Hüven, Lahn.
Aus Gründen des Tierschutzes ist sie zeitlich befristet bis zum 15. Apr. 2021.
Wir rufen Naturfreunde dazu auf, in diesen Gebieten besonders wachsam zu sein. Neue Mitglieder aus diesen Gebieten werden von uns unterstützt.

Heimliche Schießgenehmigung

Als Rechtliche Grundlage für die Tötung wird folgendes vorgebracht:
Im Territorium des Rudels Herzlake seien seit Ende 2018 angeblich ca. 500 Schafe von Wölfen getötet worden. Dabei hätten mehrere Tiere des Rudels mehrfach im Sinne der Rechtslage zumutbaren Herdenschutz (z.B. 120er Zäune, Herdenschutzhunde) überwunden. Zudem wäre es nachweislich zu zahlreichen, weiteren Rissen in Deichnähe gekommen. Dabei soll alleine bei einem Schäfer ein Schaden von bislang 50.ooo Euro entstanden sein. Letzte Risse an Nutztieren sollen am 10. Oktober und 12. November 2020 stattgefunden haben, heisst es in der Pressemitteilung.
Sommer: „Damit allein ist damit belegt, dass weder ein zeitlicher, noch räumlicher Zusammenhang hergestellt werden kann. Laut Rissliste bestand nur bei einem einzigen Zaun ein Grundschutz. Beim Rest der Vorfälle war kein Schutz vorhanden. Wir erahnen hier sogar eine böswillige Anfütterung. Zur Zeit ist nicht nur Paarung bei den Wölfen, sondern wir befinden uns auch noch mitten in der Jungwolfwandersaison. Es könnte also nicht nur der falsche Wolf des Rudels erschossen worden sein, sondern auch ein durchwanderndes Jungtier. Wir von Wolfsschutz Deutschland können allerdings auch keinen Grund erkennen, den Wolfsrüden GW 1111m zu einem Problemwolf zu stilisieren. Vielmehr werfen wir Umweltminister Lies vor, zum wiederholten Male Lobbypolitik auszuführen und zu betreiben. Weidetierhaltern werfen wir vor, nicht schützen zu wollen, sondern voll auf den Abschuss des ganzen Rudels zu setzen, denn Umweltminister Lies kündigte in der Pressekonferenz von gestern an, nach einer Pause mit Überprüfung solange schießen zu lassen, bis Risse aufhören würden.“
Auf Grund dieser Schadensereignisse sei vom NLWKN am 20. März 2020 eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines weiblichen Wolfs (Fähe) des Rudels Herzlake erteilt worden. Diese Ausnahmegenehmigung war befristet bis zum 15. Apr. 2020 aus Gründen des Tierschutzes.

Erneute Schießgenehmigung soll bereits seit dem 11. September 2020 bestanden haben

Aufgrund fortgesetzter Schadensereignisse, die nunmehr genetisch überwiegend einem männlichen Wolf des Rudels (Kennung GW 1111 n) zugerechnet werden konnten, wurde wiederum vom NLWKN am 11. Sep. 2020 eine erneute Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Ausnahmegenehmigung ist bezogen auf den Wolf GW 1111 n.

Einfach irgendeinen Wolf erschossen

„Da eine sichere Identifizierung eines Wolfs-Individuums bei Vollzug im Gelände nicht zweifelsfrei möglich ist, kann eine Identifizierung nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen. Hieraus folgt:
Die heute gemeldete Tötung des weiblichen Wolfs aus dem Herzlaker Rudel ist vollumfänglich gedeckt von der geltenden Rechtslage nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45a) ,“ zeigte sich Umweltminister Lies siegessicher.
„Wir zweifeln die rechtliche Grundlage zu dieser Schießgenehmigung an, die durch die vorherige Geheimhaltung auch nicht gerichtlich überprüft werden konnte, da kein Verband oder Verein ohne Wissen um Details gegen diese Abschussgenehmigung klagen konnte. Umweltminister Lies hat dadurch nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Rechtssicherheit für die ausführenden Jäger geschaffen. So wird auch deren Identität früher oder später bekannt werden. Uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt es sich so dar, als ob man einfach auf irgendeinen Wolf geschossen hätte. Sicherlich kam hier noch hilfreich hinzu, dass im Schnee Spuren gelesen werden konnten. Hat ein Hobbyjäger einfach die Gelegenheit genutzt, weil er sich durch die Versprechungen des Umweltministers sicher fühlte? Unklar. Fakt ist aber, dass sich Jäger selber stets sehr gerne als Menschen mit „grünem Abitur“ bezeichnen. Mit derartiger Bildung sollte aber schon verlangt werden können, vor einer Schussabgabe einen Rüden von einer Fähe unterscheiden zu können.

Angeblich sollen einem Schäfer bei Löningen durch Wölfe ein Schaden von 50.000 Euro entstanden sein. Wir zweifeln stark an, dass dieser Betrag – falls überhaupt korrekt – trotz Handhabe von Herdenschutzhunden oder wolfsabweisenden Zäunen entstanden ist. Vielmehr ist es bekannt, dass Weidetierhalter aus der Region eben keine Herdenschutzmaßnahmen angewendet hatten. Insofern haben wir es eher mit Problemschäfern, als mit Problemwölfen zu tun. Vor einem Jahr sagte ein Regierungssprecher dem NDR nämlich auch noch etwas ganz anderes. Zitat: „Forderungen aus der Region, die Wölfe abzuschießen, weist das Umweltministerium zurück. Es sei noch zu früh, um über eine Entnahme zu sprechen, sagte ein Sprecher von  NDR 1 Niedersachsen. Bislang stehe auch nicht fest, ob es dieselben Wölfe waren, die mehrmals in geschützte Schafherden eingefallen seien. Ohnehin sei es selbst bei einer Genehmigung schwierig, die streng geschützten Wölfe zu entnehmen, da sie nicht leicht zu identifizieren seien und den Jägern bei einem Irrtum Strafen drohten, so der Sprecher.“ Wollten hier jetzt die Bürgerinitiative Lönigen und Schäfer Ostermann den langersehenten Abschuss durch zahlreiche Rissprovokationen erreichen?

Seitens der EU läuft bereits ein Pilotverfahren wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX Wolf).  Wir berichteten hier:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

Davon kann auch die Niedersächsische Wolfsverodnung nicht ausgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass dieser heimliche Abschuss sowohl gegen EU- als auch gegen Deutsches Recht verstößt und wir erstatten Strafanzeige gegen Minister und Beteiligte.

Hier die Pressemitteilung des Umweltministeriums: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/abschuss-eines-wolfes-aus-dem-rudel-herzlake-bei-loningen-197198.html?fbclid=IwAR3YuteZL53qlhiD5dZShJYOoeEeTMMl5pahw5kwzGAJEYBAurwHPfYeszU

Information über das Rudel: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium_herzlake/

NDR-Bericht zum Zitat: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Loeningen-Vier-Schafe-offenbar-von-Woelfen-gerissen,loeningen202.html?fbclid=IwAR38QOmIc2iAh7eec0qJ5qSqIJP6ABxUN0ucvQScKUF0fwmerdfSBtqwPaw

Rissliste: Rissliste-NS (1)

Unser Protest gegen das heimliche Abschießen von Wölfen in Niedersachsen https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/01/28/umweltminister-lies-will-in-niedersachsen-heimlich-woelfe-abschiessen-wolfsschutz-deutschland-e-v-kuendigt-strafanzeigen-an/

Wolf Roddy (GW 717m) in Niedersachsen: Todesurteil wegen 1.844 Euro! – Zwei Richterinnen protestieren

Haben sich die Richter des OVG überhaupt mit dem Fall und der Gesetzeslage beschäftigt?

Unserer Ansicht nach nicht, denn die betroffenen Rinderhalter hätten Billigkeitsleistungen aus der Förderkulisse beantragen können. Siehe auch Kommentar von Klaus Todtenhausen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/02/23/kommentar-von-klaus-todtenhausen-das-umweltministerium-in-niedersachsen-liest-anscheinend-seine-eigenen-richtlinien-nicht/

Auch zwei ehemalige Richterinnen protestieren

Hier noch einmal die Begründung des Gerichts:

Beschwerde betreffend die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Wolfsrüden erfolglos

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. Februar 2019 (Az. 4 ME 48/19) die Beschwerde einer staatlich anerkannten Naturschutzvereinigung gegen die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen.

Diesem Wolf mit dem Gencode GW717m konnten eindeutig mehrere Angriffe auf Rinder seit April 2018 nachgewiesen werden. Zwei dieser Angriffe richteten sich gegen Tiere, die in einer Herde mit einer genügend großen Anzahl gesunder erwachsener Rinder gehalten worden waren, so dass von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz ausgegangen werden durfte. Mit Bescheid vom 23. Januar 2019 erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine bis zum 28. Februar 2019 befristete Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale Entnahme des genannten Wolfs aus der Natur in den Landkreisen Nienburg und Heidekreis sowie der Region Hannover. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte einen Eilantrag der Naturschutzvereinigung mit Beschluss vom 15. Februar 2019 (Az. 5 B 472/19) abgelehnt.

1.844 Euro in einem Jahr ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden?

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Es hält die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, für gerechtfertigt. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben wird. Das begründet ein unkalkulierbares Schadensrisiko für Rinderhalter. Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich. Es gibt ausreichende Belege dafür, dass dieser Wolf sich auf das Reißen von Rindern spezialisiert. Schutzmaßnahmen wie ausreichend hohe Elektrozäune, Behirtung oder Verbringung der Tiere in Nachtpferche sind nicht zumutbar, zumal diese flächendeckend von allen Rinderhaltern im Territorium des Rodewalder Rudels ergriffen werden müssten.

Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Das sagen zwei Richterinnen a. D. dazu:

Die Ausnahmegenehmigung vom 23.01.2019  entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 44 Abs. 1 Nr.1, 45 Abs. 7 Satz 1 Nr.1 BNatSchG und ist daher, die Zulässigkeit des Antrags unterstellt, aufzuheben.

Der Ausnahmebescheid geht von insgesamt neun Rinderereignissen seit dem 23.04. 2018. Für die Risse vom 23. 04. 2018, 07. 08. 2018, 17. 09. 2018 und 25. 10. 2018 ist GW 717 als Verursacher nachgewiesen, an verschiedenen Orten und verschiedenen Haltern. Bei den Rissen vom 07. 08. 2018 und vom 17. 09. 2018 ist nach dem Bescheid nicht von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz auszugehen, sie können daher nach den Ausführungen auf Seite 6 des Bescheids nicht zur Rechtfertigung für eine Tötung herangezogen werden. Ebensowenig können die Risse vom 19.09.2018 und vom 04. 10. 2018, bei denen zwar ein Wolf als Verursacher festgestellt wurde, aber eine Individualisierung nicht möglich war, GW 717 angelastet werden. Dass er als Verursacher wahrscheinlich in Betracht kommt, reicht für seine letale Entnahme nicht aus. Für die in dem Bescheid vorgenommene Schadensprognose bleiben also nur die Risse vom 23. 04. 2018 und vom 25. 10. 2018 mit zwei getöteten Tieren und Einzelschäden in Höhe von 544 € und 1300 € und einem Gesamtschaden in Höhe von 1844 €.

Das Zitat stammt von Dr. Gabriele Waniorek- Goerke, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg a. D. und Almuth Hirt,  Vorsitzende Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D. Das Zitat geht von den im Ausnahmebescheid aufgeführten Rissen aus.

Abschuss von Anfang an geplant

Seit dem vergangenen Spätsommer hatte Umweltminister Lies dieses Rudel bereits auf seiner Abschussliste. Es wäre jede Menge Zeit gewesen, Herdenschutzmaßnahmen zu ergreifen, bzw. Billigkeitsleistungen zu gewähren. Doch das war anscheinend nie Thema. Der Abschuss von Anfang an das Ziel. Was das über die Politik und die Rechtssprechung in Niedersachsen aussagt, ist unserer Ansicht nach fatal, demokratiegefährdend und einem Rechtsstaat nicht würdig.

Das Rodelwalder Rudel besteht nur aus drei Wölfen. Die Fähe ist mit ziemlicher Sicherheit erneut trächtig. Sie wird ihre Welpen nur schwer durchbringen können, wenn der Vater fehlt. Vermehrte Nutztierrisse wären die Folge. Wir unterstellen, dass auch dies so gewollt ist, um schließlich das komplette Rudel mit den neuen Welpen auszumerzen.

Interessant dazu auch: Unser offener Brief aus dem September 2018 an Herrn Lies https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/07/offener-brief-an-den-niedersaechsischen-umweltminister-olaf-lies/

Und der Faktencheck zum Rodewalder Rudel https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/04/niedersachsen-faktencheck-zum-rodewalder-wolfsrudel-kein-weidetierschutz-aber-minister-lies-will-angeblich-abschuss/