Klage gegen Wolfsabschüsse in Niedersachsen abgewiesen – dennoch nicht unbedingt Grund zum Heulen für Wolfsfreunde *innen

Das Verwaltungsgericht Lüneburg weist zwar die Klage von zwei Naturschutzverbänden gegen zwei Abschussverfügungen auf Wölfe zurück, doch gleichzeitig erhebt es schwere Zweifel an deren Rechtmäßigkeit. Wolfsschutz Deutschland e. V, wird Strafanzeige gegen Umweltminister Lies und alle anderen daran beteiligten Personen erstatten, sollten die Abschussgenehmigungen tatsächlich umgesetzt werden.

Eilanträge zweier Tierschutzverbände gegen Wolfsabschuss sind unzulässig, meldet die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg am 19.05. in einer Pressemitteilung. Das Gericht hat nun die von zwei Tierschutzverbänden gestellten Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Genehmigung zum Abschuss zweier Wölfe im Gebiet des Landkreises Uelzen als unzulässig abgelehnt (Az. 2 B 31/20 – 2 B 34/20). Den Antragstellern, beide nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannte Umweltvereinigungen, fehle die erforderliche Antragsbefugnis, heisst es weiter in der PM.

Zitat: Vereinigungen können ohne Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung klagen, wenn dies gesetzlich eigens bestimmt ist. Die 2. Kammer hat entschieden, dass ein solcher Fall hier nicht vorliegt. Insbesondere ergebe sich die Antragsbefugnis nicht aus § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG, da es sich nicht um ein „Vorhaben“ im Sinne dieser Vorschriften handele. Ein Antragsrecht folge auch nicht aus völker- oder europarechtlichen Vorgaben. Der Gesetzgeber habe diese Vorgaben in der Weise umgesetzt, dass Klagerechte von nach § 3 UmwRG anerkannten Umweltverbänden lediglich im Hinblick auf bestimmte, im Einzelnen aufgezählte Entscheidungen bestehen sollten; die vorliegende Abschussgenehmigung sei von diesem Katalog nicht erfasst, so dass diesbezüglich ein Rechtsschutzanspruch für Vereinigungen wie die Antragsteller nicht gegeben sei.

Gericht hat Bedenken gegen den Abschussbescheid, da nicht konform mit dem Bundesnaturschutzgesetz

Ergänzend weist die Kammer aber darauf hin, dass rechtliche Bedenken gegen den Bescheid bestünden, soweit er es erlaube, Wölfe in einem räumlich-zeitlichen Zusammenhang mit einem Rissereignis zu entnehmen. Die Genehmigung könne insoweit namentlich nicht auf die neue Vorschrift des § 45a des Bundesnaturschutzgesetzes gestützt werden. Die Norm erlaube den Abschuss eines Wolfes im räumlich-zeitlichen Zusammenhang mit einem Rissereignis nur, wenn Schäden bei Nutztierrassen keinem bestimmten Wolf eines Rudels zugeordnet werden könnten. Vorliegend stünden die schadensverursachenden Wölfe aber fest, womit der Tatbestand der Norm nicht erfüllt sei.

Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet Anzeige, falls die Schießgenehmigungen umgesetzt werden

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde einlegen, was eine Gesellschaft auch laut einer PM auch bereits getan hat. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. können noch nicht klagen, weil man erst frühestens drei Jahre nach Bestehen die Formalien dazu erwerben kann. Sollten die Abschussgenehmigungen umgesetzt werden, werden wir Anzeige erstatten. Vorausschauend anzuzeigen ist nicht möglich. Wir haben aber bereits Anzeige gegen UM Lies und weitere wegen illegaler Anfütterin in diesem Fall erstattet. Hier Info dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/06/wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-strafanzeige-gegen-olaf-lies-dr-heiko-blume-nikolaus-walter-und-folgende-wegen-illegalen-anfuetterns-von-woelfen/?fbclid=IwAR08rC7apDNrebAJ9g437kk7iRBXsMjWw9fpzHDyo0YegKVHogeyeagHz64Klage- sowie Anzeigenwelle sowie weiteres EU-Verfahren nach Umsetzung der Schießgenehmigungen droht

Fazit: In Bezug auf das laufende Pilotverfahren der EU gegen Deutschland, sollte sich der Niedersächsische Umweltminister Lies sich überlegen, ob er die Maßnahmen wirklich umsetzen will, denn hiermit würde das Gegenteil von Richtssicherheit erreicht werden. Genau diese Rechtssicherheit sei ihm ja so wichtig, wie Lies immer wieder betont. Nach Umsetzung dieser Schießfehle könnte sich Niedersachsen jedenfalls auf eine Klage- und Anzeigenwelle gefasst machen.

Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts:

https://verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/erreichbarkeit-des-verwaltungsgerichts-luneburg-mit-blick-auf-die-ausbreitung-des-corona-virus-188520.html?fbclid=IwAR3R6PUcNaBqIqBmM2gzT2QkmO8bl_-3DZEf1h0ST8v86QXznNkgcCSMJ10

Hier der Hintergrund zu den Abschussverfügungen: Eine Verfügung auf eine Wölfin im Emsland ist bereits abgelaufen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/07/niedersachsen-gibt-gleich-drei-woelfe-zum-abschuss-frei-wir-suchen-menschen-die-aktiv-werden-wollen/

 

6 Gedanken zu „Klage gegen Wolfsabschüsse in Niedersachsen abgewiesen – dennoch nicht unbedingt Grund zum Heulen für Wolfsfreunde *innen

  1. Sehr schade, dass die Klage keinen Erfolg hatte, aber damit hat wohl fast Jeder gerechnet. Doch immerhin ist es ein Anstoß, zumal das Gericht die Rechtmäßigkeit in Verbindung mit den EU- Naturschutzregeln anzweifelt, Das ist auch ein „Fingerzeig“ in Richtung nieders. Landesregierung. Bleibt abzuwarten, was die Anzeigen gegen Lies und Co. bringen. Die Hoffnung stirbt zuletzt….Und nicht zu vergessen, dass die EU wegen der Verstöße gegen das Naturschutzgesetz aktiv ist.

  2. Auch wenn die Klage keinen Erfolg hatte, ist sie doch ein Erfolg, denn sie zeigt, dass die Wolfsfreunde nicht bereit sind, vor den Grünen zu kapitulieren.
    Wer nicht aufsteht und sich wehrt, wenn er getreten wird, hat es nicht besser verdient, als dass er getreten wird. Wir lassen uns nicht treten.
    Danke für Ihre Arbeit, die letztendlich Erfolg haben wird.

  3. Für die Wölfe zu kämpfen ist wichtig und die Wolfsgegner sollen sehen, dass hier Widerstand besteht und weder vor den Grünen noch vor sonst jemanden kapituliert wird. Die Gerichte werden bestimmt öfter angerufen werden müssen.

  4. Was interessiert dem Wolf eine Rechtsverletzung und Paragraphen und das Umweltrechtsbehelfsgesetz und Vorschriften usw.
    Wolf will leben – genau wie Mensch.
    Danke für Ihre Arbeit, bloß nicht aufgeben.
    Für mich wird hier Widerstand zur Pflicht !

  5. Jeder Wolfschutz wird von Niedersachsen mit Fü´ßen getreten. Der Einfluß der Jagd-, Bauernmafia ist unverkenntbar. Die mafiaähnlichen Raubzüge enden tagtäglich in Vergiftungen der Wölfe,illegale jagdfallen, illegale Wilderrei der Wölfe, Vernichtung von Schutzzäunen und Angstverbreitung in öffentlichen Medien. Namhafte Politiker besorgen den Rest auf ihren Kundgebungen. Die Landesrgierung Niedersachsen zieht zusammen mit den Jagdlobby , den Bauernverbänden und an einem Strang und erlaubt jegliche Wolfsabschüsse. Deutschland gehört dringend vor den Europäischen Gerichtshof verurleilt.

  6. „Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, – und in diesem Sinne der letzte Wolf abgeknallt ist – erst dann werdet Ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.“ Weisheit der Cree-Indianer

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.