Niedersachsen: Jetzt will man Wölfe regional abschießen

In Niedersachsen eskalieren Politiker, Bauern und Jäger mit absurden Forderungen nach Abschüssen von Wölfen weiter, obwohl die Fakten nach neusten Rissen zeigen, dass die meisten Weidetiere wieder einmal mehr nicht geschützt waren.  Im Fall der zerstückelten Wölfe gab es tatsächlich eine Anzeige, die Staatsanwaltschaft ermittelte wohl auch, doch das Verfahren wurde gleich wieder eingestellt. Hintergründe zu diesen Fällen und weitere Fakten in unserer neuen Niedersachsenreportage.

Interessengruppen machen ja bereits seit Jahren Druck auf Bundesregierung, in Landesregierungen bis hin zur EU, den Schutzstatus von Wölfen herabzusetzen. EU-Kommissar Sinkevicius teilte diesen Begehrlichkeiten aber erst wieder vor Kurzem eine Absage. Die Länder, die den EU-Vertrag unterschrieben hatten, müssen sich auch an die Vereinbarungen halten. Dort wo heute einfach geschossen werden kann, wie z. B. in Frankreich, waren Ausnahmen im Vertrag vereinbart worden.

 

Unsere Wölfe in Deutschland gehen schweren Zeiten entgegen. Während man von anderen Ländern, wie Indien oder Nepal oder auch Ländern in Afrika erwartet, dass dort Beutegreifer geschützt werden und viele Orgas auch mächtig Werbung sowie Profit mit entsprechenden Projekten machen, hält man in Deutschland nicht einmal Wölfe aus. Sie werden zum Spielball von Politik und Lobbyisten. Foto: Brigitte Sommer

Diese Ausnahmen gelten nicht für Deutschland. Viele Wolfsfreunde erleichtert dies und viele sind beruhigt. Zu Unrecht, unserer Meinung nach.

Koalitionsvertrag im Bund sieht ein regional differenziertes Bestandsmanagement europarechtskonform vor

Niedersachsens Ministerpräsident Weil (SPD) erklärte, die rot-grüne Landesregierung habe sich verpflichtet, an einem Konzept der Ampel-Regierung für ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement mitzuarbeiten, wodurch Wölfe in bestimmten Regionen geschossen werden könnten, um ihre Zahl konstant zu halten, so Weil.

Fast wie choreografiert scheinen mit dieser Forderung von Weil ein Großriss im Landkreis Stade sowie mehrere Rissvorfälle im LK Gifhorn, LK Nienburg und im Bereich des Rehburger Rudels vorgekommen zu sein.  Niedersachsens Umweltminister bläst in einem Beitrag des NDR ins gleiche Horn. Zitat: Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) fordert neue Regeln zum Umgang mit Wölfen. Er reagiert damit auf den mutmaßlichen Wolfsangriff im Landkreis Stade. Dabei starben mehr als 50 Schafe. „Wir merken, dass wir mit den jetzigen Regeln so nicht weiterkommen“, sagte Meyer (Grüne) im Gespräch mit dem NDR Niedersachsen. Man wolle den Wolf erhalten – doch wo die Tiere trotz Herdenschutzmaßnahmen große Schäden anrichten, müsse schnell und unbürokratisch gehandelt werden – bis hin zu Abschussgenehmigungen gleich für mehrere Wölfe. Es könne nicht sein, dass man wochenlang abwartet, um einen „Problemwolf“ mithilfe von DNA-Proben zu identifizieren. Wichtig sei zudem die Möglichkeit, regional differenziert zu handeln, erklärte Meyer.

Die gerissenen Tiere waren nicht geschützt

Weder der NDR, noch andere Medien berichteten darüber, dass die Weidetiere nicht fachgerecht geschützt waren. Stattdessen wurde wieder einmal mehr Stimmung gegen Wölfe gemacht. Auch die Landesjägerschaft, die ausgerechnet auch noch das Wolfsmonitoring inne hat, beteiligte sich an vorschnellen Abschussforderungen. Statt Aufklärung wurde in vielen Artikel wieder einmal mehr Angst und Panik gemacht. Wozu soll dies dienen? Soll eine Bevölkerung, die in der Mehrheit positiv den Wölfen gegenüber steht, endlich auf Wolfsabschüsse eingenordet werden? Kaum jemand weiß anscheinend, dass Abschüsse bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Auch Agrarminister Özdemir (Grüne) macht mit Stimmung für ein regionales aktives Wolfsmanagement. Doch nicht nur das, er hat sogar zugesagt, gemeinsam mit Wirtschaftsminister Lindner (FDP) auf Jagd zu gehen.

Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe hat zum Fall des Großrisses tatsächlich einen Faktencheck gemacht, dessen Beurteilung wir voll unterstützen.

Auch in der Rissliste ist aufgeführt, dsss die Tiere nicht geschützt gewesen sind.

 

Fakten stützen These von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Wolfstötungen in Niedersachsen: Erst ein Urteil in 20 Jahren
Braunschweig: Die Zahlen des Umweltministeriums stützen die These der Tierschützer. Die Täter blieben in der Regel straffrei. Eine Ausnahme bildete das Jahr 2011.
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Die Vorwürfe waren deutlich an unsere Zeitung adressiert. In der Folge der Berichterstattung Mitte August über den Ermittlungsstand nach dem gefundenen Wolfskopf vor dem Nabu-Artenschutzzentrum in Leiferde und dem im Mittellandkanal bei Sehnde entsorgten Wolfskadaver hatte ein Leser geschrieben, diese Zeitung würde einem „dubiosen Verein“ ein Forum bieten, „krude Vorwürfe“ gegenüber der Polizei und ihrer Ermittlungsarbeit zu äußern.
Gemeint war in dem Fall der Verein „Wolfsschutz-Deutschland“, aber auch der „Freundeskreis Freilebender Wölfe“ hatte sich ganz ähnlich zur Arbeit der Ermittlungsbehörden geäußert. Hier der Link zum Artikel: https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/article239307219/Wolfstoetungen-in-Niedersachsen-Erst-ein-Urteil-in-20-Jahren.html?fbclid=IwAR3cZx5slR6qIZWT6leMQZSefUkvQ1axGR_ex8pcthe6Qp2yRCYNvzWOysg

Fall Leiferde: Immer noch kein Täter, Verfahren eingestellt

Die WAZ schreibt heute in einem Artikel, dass das Verfahren aufgrund einer Strafanzeige im Fall Leiferde bereits wieder eingestellt worden sei. Zitat aus dem Artikel: „Täter konnten bislang nicht ermittelt werden. In den Leiferder Fall kam zwischenzeitlich dann auch Bewegung. „Die Staatsanwaltschaft hat in einem Verfahren dieses gegen einen namentlich bekannten Beschuldigten geführt, da eine konkrete Strafanzeige gegen diese Person existiert und die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen verpflichtet ist, die Person als Beschuldigten zu führen“, bestätigte Stefan Rusch, erster Staatsanwalt in Hildesheim und dortiger stellvertretender Pressesprecher. Aber: „die in der Anzeige genannten Aspekte waren jedoch nicht geeignet, um einen Anfangsverdacht zu begründen, sodass das Verfahren eingestellt wurde. Ein Täter konnte bislang nicht ermittelt werden,“ teilte die Staatsanwaltschaft auf AZ-Anfrage weiter mit. Hier der Link zum Artikel in der WAZ: https://www.waz-online.de/lokales/gifhorn-lk/gifhorn/illegale-toetung-zweier-woelfe-im-kreis-gifhorn-das-ist-der-aktuelle-stand-der-ermittlungen-OMCJVEVDB5CH7NFCADBKBNAE5I.html

 

Nur eine Null-Abschuss-Politik kann weitere Auswüchse verhindern

Nicht ein regionales Bestandsmanagement kann unserer Meinung von Wolfsschutz-Deutschland e. V., solchen Eskalationen Einhalt gebieten, sondern nur eine Null-Wolfsabschusspolitik. Denn solange Wolfsabschüsse als Problemlösung angeboten und umgesetzt werden, so lange werden bestimmte Halter und Interessengruppen dafür sorgen, dass es Risse gibt, um Wolfsabschüsse zu fordern und umzusetzen.

Klage gegen Wolfsabschüsse in Niedersachsen abgewiesen – dennoch nicht unbedingt Grund zum Heulen für Wolfsfreunde *innen

Das Verwaltungsgericht Lüneburg weist zwar die Klage von zwei Naturschutzverbänden gegen zwei Abschussverfügungen auf Wölfe zurück, doch gleichzeitig erhebt es schwere Zweifel an deren Rechtmäßigkeit. Wolfsschutz Deutschland e. V, wird Strafanzeige gegen Umweltminister Lies und alle anderen daran beteiligten Personen erstatten, sollten die Abschussgenehmigungen tatsächlich umgesetzt werden.

Eilanträge zweier Tierschutzverbände gegen Wolfsabschuss sind unzulässig, meldet die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg am 19.05. in einer Pressemitteilung. Das Gericht hat nun die von zwei Tierschutzverbänden gestellten Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Genehmigung zum Abschuss zweier Wölfe im Gebiet des Landkreises Uelzen als unzulässig abgelehnt (Az. 2 B 31/20 – 2 B 34/20). Den Antragstellern, beide nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannte Umweltvereinigungen, fehle die erforderliche Antragsbefugnis, heisst es weiter in der PM.

Zitat: Vereinigungen können ohne Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung klagen, wenn dies gesetzlich eigens bestimmt ist. Die 2. Kammer hat entschieden, dass ein solcher Fall hier nicht vorliegt. Insbesondere ergebe sich die Antragsbefugnis nicht aus § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG, da es sich nicht um ein „Vorhaben“ im Sinne dieser Vorschriften handele. Ein Antragsrecht folge auch nicht aus völker- oder europarechtlichen Vorgaben. Der Gesetzgeber habe diese Vorgaben in der Weise umgesetzt, dass Klagerechte von nach § 3 UmwRG anerkannten Umweltverbänden lediglich im Hinblick auf bestimmte, im Einzelnen aufgezählte Entscheidungen bestehen sollten; die vorliegende Abschussgenehmigung sei von diesem Katalog nicht erfasst, so dass diesbezüglich ein Rechtsschutzanspruch für Vereinigungen wie die Antragsteller nicht gegeben sei.

Gericht hat Bedenken gegen den Abschussbescheid, da nicht konform mit dem Bundesnaturschutzgesetz

Ergänzend weist die Kammer aber darauf hin, dass rechtliche Bedenken gegen den Bescheid bestünden, soweit er es erlaube, Wölfe in einem räumlich-zeitlichen Zusammenhang mit einem Rissereignis zu entnehmen. Die Genehmigung könne insoweit namentlich nicht auf die neue Vorschrift des § 45a des Bundesnaturschutzgesetzes gestützt werden. Die Norm erlaube den Abschuss eines Wolfes im räumlich-zeitlichen Zusammenhang mit einem Rissereignis nur, wenn Schäden bei Nutztierrassen keinem bestimmten Wolf eines Rudels zugeordnet werden könnten. Vorliegend stünden die schadensverursachenden Wölfe aber fest, womit der Tatbestand der Norm nicht erfüllt sei.

Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet Anzeige, falls die Schießgenehmigungen umgesetzt werden

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde einlegen, was eine Gesellschaft auch laut einer PM auch bereits getan hat. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. können noch nicht klagen, weil man erst frühestens drei Jahre nach Bestehen die Formalien dazu erwerben kann. Sollten die Abschussgenehmigungen umgesetzt werden, werden wir Anzeige erstatten. Vorausschauend anzuzeigen ist nicht möglich. Wir haben aber bereits Anzeige gegen UM Lies und weitere wegen illegaler Anfütterin in diesem Fall erstattet. Hier Info dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/06/wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-strafanzeige-gegen-olaf-lies-dr-heiko-blume-nikolaus-walter-und-folgende-wegen-illegalen-anfuetterns-von-woelfen/?fbclid=IwAR08rC7apDNrebAJ9g437kk7iRBXsMjWw9fpzHDyo0YegKVHogeyeagHz64Klage- sowie Anzeigenwelle sowie weiteres EU-Verfahren nach Umsetzung der Schießgenehmigungen droht

Fazit: In Bezug auf das laufende Pilotverfahren der EU gegen Deutschland, sollte sich der Niedersächsische Umweltminister Lies sich überlegen, ob er die Maßnahmen wirklich umsetzen will, denn hiermit würde das Gegenteil von Richtssicherheit erreicht werden. Genau diese Rechtssicherheit sei ihm ja so wichtig, wie Lies immer wieder betont. Nach Umsetzung dieser Schießfehle könnte sich Niedersachsen jedenfalls auf eine Klage- und Anzeigenwelle gefasst machen.

Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts:

https://verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/erreichbarkeit-des-verwaltungsgerichts-luneburg-mit-blick-auf-die-ausbreitung-des-corona-virus-188520.html?fbclid=IwAR3R6PUcNaBqIqBmM2gzT2QkmO8bl_-3DZEf1h0ST8v86QXznNkgcCSMJ10

Hier der Hintergrund zu den Abschussverfügungen: Eine Verfügung auf eine Wölfin im Emsland ist bereits abgelaufen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/07/niedersachsen-gibt-gleich-drei-woelfe-zum-abschuss-frei-wir-suchen-menschen-die-aktiv-werden-wollen/

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert und stellt Anzeige wegen erneuter Tötung so genannter „Hybriden“ in Thüringen

Beispielbild ©Brigitte Sommer

Nun geht die Jagd auf gesunde Wölfe in Thüringen erneut los. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Ferner stellen wir Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund sowie ausführende Personen und weitere am Geschehen beteiligte Personen. Nachdem am Freitag, den 14. Februar 2020 ein Hybride (weiblich, schwarz) geschossen sowie ein weiteres Tier am 19.02.20 erschossen worden wäre, würden nun die Behörden von drei weiteren Wolf-Hund-Mischlingen im Revier um den Standortübungsplatz ausgehen.

Der Thüringer Wolfmanagementplan sehe  das Entnehmen von Wolf-Hund-Mischlingen aus der freien Natur vor, schreibt das Umweltministerium in einer Pressemitteilung.  Das Umweltministerium habe im September 2019 die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der Wolf-Hund-Mischlinge erwirkt. Das Thüringer Umweltministerium (TMUEN) hätte den Umgang mit Hund-Wolf-Hybriden eng mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgestimmt. Aus Artenschutzgründen müssten Kreuzungen von Hund und Wolf aus der Natur entnommen werden. Damit solle die Wildtierpopulation Wolf vor dem Eindringen von Haushund-Genen geschützt werden. Eine Vermischung der Gene würde den Fortbestand der Wolfspopulation gefährden.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfssschutz Deutschland e. V.  erinnert daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.

Rassismus im Naturschutz

Solche Argumente – wie für die Schießbefehle kreiert – beförderten geradezu rassistische, nach rückwärts gerichtetete Naturschutzgedanken, die eigentlich gerade in Deutschland so nicht aufkommen dürften. In den vergangenen Jahrhunderten haben sich mit Sicherheit immer einmal wieder Wölfe mit Hunden gepaart. Forscher meinen sogar, dass die schwarze Fellfarbe von amerikanischen Wölfen durch Hundegene in die Population eingetragen worden sei. Man ist sich nur nicht darüber einig, wann genau dies geschehen ist. In Italien leben heute schon schwarze Wölfe, die durch so genannte Hybridisierung entstanden sind.

„Ändere Länder, wie Italien, machen vor, wie es tierfreundlich gehandhabt werden könnte“, so Sommer. Dort werden Mischlingswelpen sterilisiert und wieder in die Natur entlassen. Außerdem hatte erneut ein Wildpark angeboten, die Welpen aufzunehmen. Da sich nun ein Wolfsrüde bei der Wölfin befinde, bestehe nun die Gefahr einer erneuten Verpaarung mit einem Hund nicht mehr.

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Im Klartext: Man wolle sich wohl nicht einmal an die Schießpause auf die Wolfsmutter halten, die nach einer Eilverfügung von zwei Naturschutzverbänden erwirkt worden war.

Schwarz gefärbte Hybride dürften sogar bis zum 31.12.2020 geschossen werden, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Die Verfügung gelte in Teilen des Landkreises Gotha sowie Teilen des Ilmkreises. Begrenzt wird die 275 Quadratkilometer große Fläche um den Standortübungsplatz Ohrdruf durch die Autobahnen A4 und A71 sowie die Bundesstraßen 88 bzw. 247.

Hobbyjäger dürfen schießen

Was regelt die Allgemeinverfügung?

Die Allgemeinverfügung richte sich an einen genau beschriebenen Personenkreis und spräche eine Ausnahme vom Tötungsverbot gemäß artenschutzrechtlicher Bestimmungen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes aus. Vor dem Erlass der Allgemeinverfügung seien die vom Land anerkannten und landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen angehört worden. Skandalöserweise erklärte sich der NABU in einer Pressemitteilung mit dem Erschießen der Welpen einverstanden.

Die Allgemeinverfügung berücksichtige folgende Eckpunkte:

  • Zum Abschuss ermächtigt werden Jagdausübungsberechtigte, Jagdschutzberechtigte sowie bestimmte Jagderlaubnisscheininhaber in den Landesforsten, wenn diese durch Personen durch das TLUBN geschult und registriert worden sind
  • Ausdrücklich nicht zum Abschuss ermächtigt werden anderweitige Jagdgäste ohne Aufgaben des Jagdschutzes im betreffenden Jagdbezirk.
  • Der Abschuss darf nur in einem bestimmten Zulassungsgebiet (siehe Karte) vorgenommen werden.
  • Im Falle eines Abschusses ist die zuständige Behörde, das TLUBN sofort zu informieren; das getötete Tier ist an die Behörde zu übergeben

Landesjagdverband rät Jägern ab

Thüringen – Der Jagdverband warnte Jäger vor Schüssen auf die Welpen, eben weil die Jäger wohl selber ganz genau wüssten, dass eben KEINE Rechtssicherheit bestehe und ihnen aber etwas anderes vorgegaukelt würde. WDer Geschäftsführer des Landesjagdverbands Thüringen, Frank Herrmann, appelliert an die örtlichen Jäger: „Wir empfehlen den Jägern momentan, aufgrund rechtlicher Unsicherheiten, sich nicht am Abschuss der Hybride zu beteiligen.“https://www.jagderleben.de/news/umweltministerium-thueringen-jaeger-hybride-schiessen-711559?fbclid=IwAR2Fw0l9E9YKbc3dxR8PuRlV5DQ2aYlo9QNr3-514PK5ksVYREzotsIPlXY

Weitere Quelle: https://www.tag24.de/nachrichten/wolf-hund-mischling-abgeschossen-ohrdruf-thueringen-woelfin-abschuss-klage-1391196

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/12/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-droht-mit-anzeige-wegen-des-geplanten-abschusses-der-ohrdrufer-woelfin-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/naechster-hund-wolf-hybrid-abgeschossen-100.html?fbclid=IwAR0FSVAvbKKPP1MZKbyq7DtvOXpfTtDvd600DEzagtZY0dFwW48yuU6GCiw

 

 

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) verlängert Schießbefehl auf Wolf Roddy und holt Jäger mit ins Boot – Wolfsschutz Deutschland e. V. droht mit Anzeige

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) verlängerte jetzt nicht nur erneut den Schießbefehl auf Wolf Roddy, sondern er will gleich auch noch die Jäger mit ins Boot holen.  Künftig will Lies sogar Wölfe nach Quote abschießen und er will dazu eine eigene Wolfsverordnung kreieren. Dies würde gegen EU-Recht sowie Tierschutzrecht verstoßen, finden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. und wir werden Anzeige gegen Minister und Jäger erstatten, sollten Roddy oder andere Wölfe erschossen werden.

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) bat am 28. November auf der Jahresversammlung des Zentralverbands der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (ZJEN) in Bad Fallingbostel die Jäger in Niedersachsen um Mithilfe beim Thema Wolf, steht in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums.  Zitat aus der PM:  „Wir müssen gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die auch eine ausreichende rechtliche Absicherung für die Jäger garantiert“, sucht Lies den Schulterschluss mit den Jägern. Wenn die rechtliche Grundlage für die Entnahme eines Wolfs gegeben ist, dann geht dies nach Ansicht von Lies nicht ohne Unterstützung der Jäger. „Ich bin froh, dass wir den Dialog dazu konsequent führten“, so der Umweltminister, der zugleich auf den gesetzlich „sehr engen Rahmen“ beim Thema Wolfsentnahme hinwies.

Das halten wohl die Wölfe von dem Vorhaben des Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies. ©Brigitte Sommer

Strafanzeige gegen Lies und Jäger

Anscheindend möchte Lies diesen engen gesetzlichen Rahmen so schnell wie möglich aushebeln. Mit „rechtlicher Grundlage“ spielt Lies wohl auch die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) an, die von seiner Amtskollegin, Bundesumweltministerin Schulze entworfen worden war und für die demnächst im den Bundestag abgestimmt werden soll. Hier unsere Stellungnahme dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/02/stellungnahme-an-den-umweltausschuss-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-zur-aenderung-des-45-abs-7-bnschg-lex-wolf/

Am Montag, den 09.12.19,  findet eine öffentliche Anhöhrung zur „Lex Wolf“ in Berlin statt.  Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) gerät indes selbst unter Druck, denn in einer Rüge kreidet ihr der Bundesrechnungshof an, hunderte Millionen Euro für Berater ausgegeben zu haben. Mit diesem Geld hätte man sämlichen Weidetierhaltern in ganz Deutschland wolfsabweisende Zäune bezahlen können.

Tatsächlich läuft noch immer eine Klage eines Naturschutzvereins gegen die Abschussgenehmigung des Rodewalder Rüden. Obwohl es hier wohl noch kein abschließendes Urteil gibt, lässt Lies weiter Jagd auf Wolf Roddy machen. Sollten hier Jäger tatsächlich mit an der Jagd beteiligt werden und der Wolfsrüde oder ein anderer Wolf erschossen werden, erstatten wir von Wolfsschutz Deuschland e. V. Strafanzeige, sowohl gegen die ausführende Person, als auch gegen Umweltminister Lies.

Weiter heisst es in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums, dass mit der Förderung  ja schon die Beschaffung von wolfsabweisenden Zäunen – zum Beispiel bei Schafen – ermöglicht werde. Aber man könne nicht überall in Niedersachsen entsprechende Zäune aufstellen. Gerade an den Deichen sei schon aus technischen Gründen ein solcher Schutz nicht möglich. Und im Gegensatz dazu könne sich eine Rinderherde „zum Teil selbst schützen“, so Lies.

Wie bitte? Selbstverständlich ist eine Weidetierhaltung hinter wolfsabweisenden Zäunen auch an und auf Deichen möglich.

Es genügt einfach lesen zu können, um hier zu sehen, welche Möglichkeit es gibt, Zäune auch an Wasserflächen und Deichen einzubauen.

Umweltminister Lies scheint auch in Bezug auf Rinderhaltung leider völlig faktenresistent oder lobbygesteuert zu sein. Unsere heutigen, hochgezüchteten Rinderrassen haben es verlernt, ihre Kälber zu verteidigen. Erschwerend kommt hier noch hinzu, dass die meisten Kühe auch noch enthornt werden. Wölfe sind Opportunisten. Sie können sehr schnell einschätzen, ob ein Kalb fit ist oder nicht. Wie soll ein Wolf wissen, dass Schaf „erlaubt“ ist und Rind nicht? Zumal das Umweltministerium ja bereits selber Zäune für Rinder in die Förderkulisse mit Billigkeitsleistungen mit hineingenommen hatte. Wolfsexpertin Dr. Marion Ebel bestätigt diese Fakten auch noch einmal in einem Interview in der Sendung „Hallo Hessen“ – ab Minute 10 zu hören und zu sehen: https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a-z/hallo-hessen/sendungen/hallo-hessen–woelfe-in-hessen,sendung-75300.html

Weidetierhaltung vor Naturschutz

Wichtig sei, dass jetzt zügig die Gesetzesnovelle des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt werde, die „Lex Wolf“, um einen rechtsicheren Rahmen für die notwendigen Ausnahmegenehmigungen für eine Entnahme zu erhalten – von einzelnen, auffälligen Tieren, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Zitat: „Im Konflikt zwischen Weidetierhaltung und Wolf müssen wir am Ende immer die Zukunft der Weidetierhaltung in Niedersachsen sichern“, so Lies. „Auf dieser Basis werden wir vorgehen. Klar ist aber auch, der hohe Schutzstatus des Wolfs grenzt den rechtlichen Rahmen ein.“

Lobby für Jäger – Lies will Wölfe nach Quote schießen

Das Ziel müsse lauten: Über eine Ausnahmegenehmigung oder mit einer Quote wie in Frankreich einzelne Wölfe zu entnehmen. Das Ministerium arbeite gerade an einer Wolfsverordnung, die ein Raster definiere für künftiges Vorgehen, auch „um die Jäger einzubinden. Denn ich brauche ihre Unterstützung“, betonte Lies. „Ich möchte die Jäger rechtlich absichern, so dass ihnen kein Problem entsteht. Und: Wenn wir über einen Abschuss entscheiden, dann gehört es dazu, dass die Gesellschaft diese Entscheidung auch akzeptiert“, so der Umweltminister. Er werde „für dieses Modell überall werben im Sinne der Jäger“.

Eine Lies´sche Wolfsverordnung würde, wie er sie plant, nach unserer Ansicht genauso gegen EU-Recht verstoßen, wie die geplante Änderung des Naturschutzgesetzes. Es gehört ebenso zu einer demokratischen Gesellschaft, dass Poltiker dann auch entsprechende Anzeigen und Klagen von Naturschutzverbänden akzeptieren müssen. Im Sinne der Bürger, der Umwelt, des Klimas und des Naturschutzes.

Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lies-bittet-jager-um-unterstutzung-beim-wolf-verordnung-fur-entnahme-im-notfall-geplant-183081.html

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/umweltministerium-gibt-offenbar-hunderte-millionen-euro-fuer-berater-aus-a-1293985.html

 

Illegale Wolfstötung: Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt 4000 Euro Belohnung für Ergreifung der Täter aus

P R E S S E M I T T E I L U N G

Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V.  hat eine Belohnung von insgesamt 4000 Euro zur Ergreifung der Täter ausgesetzt, die bei Wittingen im niedersächsischen Landkreis Gifhorn eine Jungwölfin und bei Ratzdorf im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg einen Wolf erschossen haben. Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer nannte die Täter „jämmerliche Gestalten, die keine Achtung vor Lebewesen haben.“ In beiden Fällen erstattete der Verein auch Anzeige gegen Unbekannt.

Die Perversität dieser Täter sei leider ein Beispiel dafür, wie hasserfüllt immer mehr Menschen auch bei Tieren reagieren, die unter strengem Schutz stünden. Die Jungwölfin war nach Darstellung von Experten vor ihrem Tod auch noch gefoltert worden. Scheinheilig nannte Sommer die Äußerungen des niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies, der gegenüber der Osnabrücker Zeitung geäußert hatte,  dass eine solche „Selbstjustiz“ unverantwortlich und es dafür „überhaupt keine Toleranz“ gebe. In Wirklichkeit ermögliche der Umweltminister in seiner bereits zum vierten Mal verlängerten Abschussverfügung gegen den Wolf Roddy das Töten eines Wolfs, obwohl etliche Zaunkontrollen des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V. bewiesen hätten, dass die Nutztiere in fast allen Fällen völlig ungenügend geschützt waren.

Sommer: „Auch für den geplanten Abschuss von Wolf Roddy und Wolf Dani in Schleswig-Holstein gibt es für uns keine Toleranz.“

Der getötete Wolf bei Ratzdorf in Brandenburg sei in der Nähe der Stelle gefunden worden, wo bereits vor zwei Jahren schon einmal ein Wolf illegal erlegt worden war. Die Tatsache, dass mit dem Wolf bei Ratzdorf in diesem Jahr bereits schon drei Wölfe von unbekannten Personen in Brandenburg illegal erschossen worden seien, zeige in erschreckender Weise, dass sich Wolfshasser in ihrem Tötungswahn in dieser Gegend besonders sicher fühlen.

Ein Vorgeschmack auf die „Lex Wolf“

Diese illegalen Tötungen seien auch schon ein Vorgeschmack auf die „Lex Wolf“, die vom Bundestag nach der Sommerpause verabschiedet werden soll. Diese Gesetzesänderung des Bundesnaturschutzgesetzes erlaube, dass praktisch jeder Wolf und auch ganze Rudel schon auf Verdacht erschossen werden könnten.  Das könnten sich Wolfshasser zu Herzen nehmen und selbst zur Waffe greifen, um Wölfe in „Selbstjustiz“ abzuschießen.

Der Wolf, so Sommer, sei  unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention und EU-Richtlinien eine geschützte Tierart. Diesen Schutz der Wölfe habe die EU erst vor einigen Monaten  bekräftigt.  Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da sie durch Deutschland ratifiziert wurden.

Hier die PM als PDF:

PM_Wolfsschutz_Deutschland_setzt_4000_Euro_Belohnung_zur_Täterergreifung_aus

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. wünscht einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr 2019

Liebe Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde,

2018 geht nun dem Ende zu und auf uns warten neue Herausforderungen in 2019. Vielen herzlichen Dank an alle, die mit uns dafür kämpfen, dass der Wolf hier in Deutschland sein Zuhause behalten darf. Obwohl es sich manchmal so anfühlen mag, als hätten Lobbypolitiker und tendenziöse Medien Erfolg, befürworten noch immer fast 80 Prozent der Bürger die Rückkehr der Wölfe in ihre Heimat. Der Wolf steht noch immer EU-weit unter dem höchsten Schutzstatus und alle Versuche, Wölfe zu schießen sind bisher gescheitert. Auch Forderungen nach so genannten Wolfsfreien Zonen verstoßen gegen das EU-Recht. Dass noch immer nicht drauflos geballert werden darf, liegt bestimmt auch an einer stärker werdenden Bürgerlobby, die sich für Wölfe einsetzt und auch an einer noch starken EU, die schießwütige Politiker aus Italien und Deutschland abblitzen ließ.

Wir haben auch in diesem Jahr unzählige Fake-News aufgedeckt. Besondere Highlights darunter die Gärtnergeschichte aus Niedersachsen und der Kindergarten in Sachsen, dem man Anfütterung unterstellen muss. Nach wie vor beschützen wir das Rosenthaler Rudel vor Ort. Auch die Wölfin Gloria in NRW zählt zu den besonders gefährdeten Wölfen. Neben unzähligen Zaunkontrollen, die ergeben haben, dass meistens so gut wie gar kein Schutz vorhanden gewesen war, sind aktive Mitglieder direkt vor Ort auf Wolfsschutzpatrouillen. In bestimmten Regionen konnten wir erreichen, dass keine neuen Fälle von illegalen Wolfsabschüssen bekannt wurden. Daneben hatten wir hohe Belohnungen für Hinweise zur Ergreifung von Tätern ausgesetzt.

Wegen der Tötung der Mischlingswelpen in Thüringen hatten wir Anzeige gegen die Ministerin Siegesmund (Grüne) erstellt. Das Verfahren wurde nicht eingestellt, sondern läuft noch. Heute endet die Abschusserlaubnis. Die vielen Anzeigen gegen die Ministerin haben wohl bewirkt, dass eine Erlaubnis nicht verlängert wird. Ein Welpe lebt noch bei seiner Mutter in Ohrdruf. Drei wurden erschossen, zwei sind abgewandert. Dabei sind die getöteten Tiere wohl auch noch besonders grausam ums Leben gekommen. Ein Trapper aus den USA soll extra dafür eingeflogen worden sein. Die Welpen sollen in Schlingfallen gefangen worden sein und danach erschossen worden sein, obwohl sie einen Platz im Alternativen Bärenpark erhalten hätten. Der Grund für diese Aktion spiegelt Gedankengut aus der Nazizeit. Man müsse die Reinerhaltung des Erbgutes des „Deutschen Wolfs“ sicherstellen. Man täte den Welpen praktisch ein Gefallen, wenn man sie vom Leben befreie. Währenddessen hat man in Italien Erfahrungen damit gemacht, Mischlingswelpen zu sterilisieren und wieder in die Natur zu entlassen. Wir haben die Grüne Umweltministerin in mehreren offenen Briefen darüber informiert. Dennoch gab sie den Schießbefehl.

Ein weiteres Thema in diesem Jahr: nicht nur die Bauernlobby, Schäfer sowie Jäger riefen zu „einer Versachlichung“ der Diskussion auf. Auch große Umweltverbände, die auch in diesem Jahr keine gute Figur machten, wollen „Versachlichen“. Wir sind der Meinung, dass wir ganz im Gegenteil, „Emotionalisieren“ müssen. Eine Versachlichung dient dazu Mitlebewesen zu entpersonifizieren. Indem man Mitlebewesen zur Sache degradiert, ist es möglich mit ihnen anzustellen, was immer man mag. Wer gibt uns Menschen dieses Recht? Wir nehmen es uns, weil wir es können? Aber ist dies richtig?

Besonders bewegt in diesem Jahr hat mich der Film „Citizen Animal“ von Oliver Kyr, der in vielen Ländern hohe Auszeichnungen erhalten hat. Darin wird auch die berühmte Verhaltensforscherin Jane Goodall interviewt. Sie erinnert sich, dass Forscher früher nicht laut aussprechen durften, dass Tiere ähnlich sind wie wir. Dass sie Gefühle haben und Leid und Schmerz empfinden, genauso wie wir. Wir Menschen haben das sechste große Massensterben ausgelöst. Unsere Generation ist die Letzte, die dem noch entgegenwirken kann. Es ist kein Widerspruch unseren Verstand dazu zu benutzen, mit Herz und Empathie für Mitlebewesen zu empfinden und zu handeln. Es ist unsere Pflicht. Denn wenn wir Menschen unser egoistisches und psychopathisches Verhalten nicht ändern, und lernen, dass wir unseren Lebensraum teilen müssen, sägen wir uns unseren eigenen Ast ab. Aus Logik müssen wir emotionaler werden.

Wir Menschen nehmen uns heraus, Mitlebewesen nach ihrem Nutzen zu beurteilen. Alles, was keinen direkten Nutzen bringt, darf niedergemetzelt werden. Wie würde wohl die Nutzensbilanz von uns Menschen aussehen? Was wäre, wenn uns weitaus überlegene Aliens die Erde zu ihrem Forschungsgebiet auswählen würden? Wie würden wir uns fühlen, wenn uns überlegene Lebewesen sich genau die Rechte herausnehmen würden, die wir beanspruchen? Wie würde sich Herr Meier fühlen, wenn seine Frau erschossen werden würde, weil sie die falschen Gene hat? Und schon sind wir wieder in der gruseligsten Zeit Deutschlands. Wie würde sich Frau Müller fühlen, wenn ihr ihre Kinder weggenommen werden würden und man Experimente mit ihnen anstellt? Wie Frau Schmidt, wenn man sie aus ihrer Wohnung und aus ihrem Garten wirft.

Eine ungeheuerliche Vorstellung? Doch das ist genau das, was wir mit unseren Mitlebewesen machen. Um dies zu erkennen, müssen Debatten nicht versachlicht, sondern emotionalisiert werden. Deshalb geben wir auch Wölfen in unseren Artikeln Namen und nennen sie nicht unter der Kenn-Nummer. Deshalb kämpfen wir um jedes Wolfsleben, nicht weil wir romantische Spinner sind, sondern weil wir Realisten sind. Dass Wölfe sogar rückgängig machen können, was wir Menschen verbockt haben, zeigt diese Reportage von ARTE über die Wölfe im Yellowstone Nationalpark. Der Trailer dazu ist inzwischen ein Evergreen. Viele kennen jedoch die Langversion noch nicht.

https://www.arte.tv/de/videos/078147-000-A/yellowstone-das-geheimnis-der-woelfe/?fbclid=IwAR076-MhzQcOP-Jbzlnz5EHFvEdLqmgkAcxBIVoCSOJWvKpOoBpYs-fljig

Ich wünsche allen einen guten Rutsch und einen schönen und ruhigen Start in das Jahr 2019. Vielleicht besinnt sich der ein oder die andere ja drauf, in diesem Jahr lieber zu spenden, statt zu böllern. Denn was uns Menschen eine kurze Freude bereitet, bedeutet für viele Tiere Schrecken und sogar Tod.

 

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.

www.wolfsschutz-deutschland.de

Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige wegen des erschossenen Wolfs bei Lübars in Sachsen-Anhalt

Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige wegen des erschossenen Wolfs bei Lübars in Sachsen-Anhalt
Schon wieder wurde ein erschossener Wolf aufgefunden, dieses Mal in Sachsen-Anhalt. (Symbolbild)

Pressemitteilung, 18. Juli 2018

Der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ hat Anzeige gegen Unbekannt  wegen des Verstoßes gegen das Natur- und Tierschutzgesetz sowie EU-Gesetze bei der Polizei in Sachsen-Anhalt gestellt. Grund ist der erschossene Wolfs, der am 11. Juli in der Nähe von Lübars im Jerichower Land auf einem Feld aufgefunden wurde. Es handelt sich um den zweiten getöteten Wolf, der innerhalb von zwei Wochen aufgefunden wurde. Vor kurzem war am Tagebausee Mortka im Landkreis Bautzen eine erschossene und dann im See versenkte Wölfin entdeckt worden.

Wie Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland erklärte, handle es sich in diesem Jahr bundesweit  bereits um den vierten Wolf, dessen Leben von einem Menschen illegal ausgelöscht worden sei.  Seit 2009 wurde in Sachsen-Anhalt nun schon der vierte Wolf widerrechtlich erschossen, wobei drei der erschossenen Wölfe im Jerichower Land gefunden wurden, nämlich 2009,2015 und 2018.  Ein weiterer illegal erschossener Wolf wurde 2016 im Landkreis Stendal gefunden. Insgesamt, so Sommer, seien seit 2009 bundesweit mindestens 29 Wölfe illegal erschossen worden. Die Dunkelziffer sei  mit Sicherheit weitaus höher.  Um weitere illegale Abschüsse und Wolfstötungen zu verhindern, werde man auch in Sachsen-Anhalt mit Antiwilderer-Patrouillen beginnen.

Sommer: „Das ist einfach nur verwerflich, wie Wolfshasser artgeschützte Tiere einfach abknallen“.  Sie hoffe, dass der, oder die Täter(in) von der Polizei ermittelt werden können.  Dieses Töten sei kein „Kavaliersdelikt“, sondern sehe nach dem Bundesnaturschutzgesetz  eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer hohe Geldstrafe vor.

Hier die PM als PDF-Datei:

PM_Anzeige_wegen_des_erschossenen_Wolfs_bei_Lübars

 

Grausame Tötung einer Jungwölfin: 10.000 Euro Belohnung für die Ergreifung des Täters ausgesetzt

Grausame Tötung einer Jungwölfin: 7000 Euro Belohnung für die Ergreifung des Täters ausgesetzt
Schon wieder ist in Sachsen ein Wolf erschossen und dann im Tagebausee Mortka versenkt worden. Dieses Mal handelt es sich um eine einjährige Wölfin (Foto: Symbolbild)

Pressemitteilung, 11. Juli 2018

Landkreis Bautzen- Zusammen mit einem Fördermitglied und der Facebookgruppe „Wolf Ja bitte“ hat der Verein Wolfsschutz-Deutschland eine Belohnung in Höhe von 7000 Euro für die Ergreifung des Täters ausgesetzt, der die am Tagebausee Mortka im Landkreis Bautzen aufgefundene Wölfin erschossen hat. Diese Belohnung wurde heute durch einen Jäger noch einmal aufgestockt und sie beträgt jetzt 10.000 Euro. Zugleich erstattet der Verein Anzeige gegen Unbekannt wegen des Verstoßes gegen das Natur- und Tierschutzgesetz und EU-Gesetze.

Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland: „7.000 Euro Belohnung sollten helfen, Mitwissenden die Zunge zu lockern“. Eine genaue Untersuchung im Institut für Zoo – und Wildtierforschung in Berlin hatte ergeben,  dass es sich um eine einjährige Wölfin handelt, die durch Schüsse getötet wurde.

Die brutale Tötung der Jungwölfin,  bei der zudem Löcher im Brustraum festgestellt und um den Bauch herum ein Strick gefunden worden sei, müsse nach Aussage von Sommer mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.

Sommer: „Hier wird wieder einmal deutlich, dass nicht der Wolf die Bestie ist, sondern der Mensch.“ Seit 2009 handle es sich bereits um den achten Wolf, dessen Leben von einem Menschen ausgelöscht worden sei. Sieben Tiere seien illegal erschossen und ein Wolf absichtlich überfahren worden. Dabei seien dies nur die offiziellen Zahlen, die Dunkelziffer sei wahrscheinlich drei Mal so hoch. Gleichzeitig teilte Sommer mit, dass der Verein Wolfsschutz-Deutschland in Sachsen mit Antiwilderer-Patrouillen begonnen habe, um weitere illegale Wolfstötungen zu verhindern.

Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe des Tagebausees beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen habe, sollte er die Person bei der Polizei in Bautzen oder das Kontaktformular auf der Webseite www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt melden.
Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

 

Wolfsschutz-Deutschland setzt 4000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Kreis Celle

Wolfsschutz-Deutschland setzt 1000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Kreis Celle
Wieder wurde ein Wolf (unser Foto zeigt als Beispielbild diesen europäischen Wolf) in Niedersachsen getötet.

19. Mai 2018

Der Betrag, den der Verein Wolfsschutz-Deutschland i.G. als Belohnung  für die Ergreifung des Täters aussetzt, der die junge Wölfin erschossen hat, die am 7. März in der Nähe von Bonstorf im Landkreis Celle aufgefunden wurde, hat sich auf 4000 Euro erhöht. Das Tier war mit 18 Schrotkugeln getötet worden. Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins:  „Dieser Mordlust von Wolfsgegnern müssen wir endlich Einhalt gebieten“.

Zugleich stellte der Verein bei der Staatsanwaltschaft in Celle Anzeige wegen illegaler Tötung gegen Unbekannt und gegen Agrarministerin Barbara Otte-Kinast wegen Aufruf  zu einer Straftat. Bei der Wölfin handelt es sich nach Angaben des Wolfsbüros in Niedersachsen um ein Nachkomme aus dem Wietzendorfer Rudel. Untersuchung des Kadavers im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin sowie eine DNA-Analyse im Senckenberg-Institut in Gelnhausen hatten dies bestätigt.

Hinweise zum Täter bzw. der Täterin auch an Wolfsschutz-Deutschland

Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe des Fundortes beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen hat, sollte sich die Person beim Polizeikommissariat in Bergen, jeder anderen Polizeidienststelle, oder unter www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt  melden.

Es ist bereits der 14.tote Wolf in Niedersachsen im Jahr 2018. Zwölf Wölfe kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben, zwei wurden illegal erschossen.

Tourismus profitiert vom Wolf

Die Äußerung der niedersächsischen Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU)  gegenüber der HAZ  „Wir können dem Wolf nur eine Grenze zeigen, wenn wir auch mal einen entnehmen“ und sie sei gegen die Ausbreitung des Wolfes, weil es die Nutztierhalter einschränke, bestärke nach Meinung von Sommer viele Wolfsgegner in ihrem Vorhaben, auf die Jagd nach Wölfen zu gehen. Zudem schüre die Ministerin Ängste bei Touristen, obwohl gerade der Wolf in letzter Zeit den Tourismus ankurble, da der Tourismusverband „Lüneburger Heide“ sogar mitgeteilt habe,  dass es bisher keine Auswirkungen gebe, im Gegenteil, die Übernachtungszahlen würden sogar weiter ansteigen.

Sommer: „Auch wenn es die Ministerin nicht wahrhaben will, aber mit dem Wolf lässt sich im Tourismus Geld verdienen.“

EU hat den Schutz der Wölfe bestätigt

Sommer erinnerte an die Äußerung von Wendelin Schmücker, Sprecher der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, der in einem Gespräch mit der „Kreiszeitung“ meinte, „Wolfsmanagement funktioniert nur mit dem Gewehr“.  Kurze Zeit nach Schmückers Statement sei bei Vreschen-Bokel im Landkreis Ammerland ein mit einer Schusswaffe getöteter Wolf in einem Maisfeld gefunden worden. Sommer: „Wenn Politiker, Bauernverbände und Weidetierhalter solche Statements von sich geben, kann man sich schon fragen, ob jemand diese Äußerungen nicht einfach mal in die Tat umsetzt.“

Der Wolf, so Sommer, sei  unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention und EU-Richtlinien eine geschützte Tierart. Diesen Schutz der Wölfe habe die EU erst vor einigen Tagen noch einmal bekräftigt.  Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da sie durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliege die Umsetzung dem Bundesnaturschutzgesetz.

Weidetierhalter, so Sommer,  müssten sich eben darauf einstellen, dass der Wolf wieder da sei. Mit Nutztieren Geld verdienen wollen, aber seine Tiere ungeschützt weiden zu lassen, sei einfach nur fahrlässig.  Oftmals seien es auch streunende Hunde, die für Risse verantwortlich seien, aber das ließen Wolfsgegner bewusst außer Acht.

Hier die Pressemitteilung als PFD-Datei:

PM_Belohnung_für_Ergreifung_des_Täters_eines_erschossenen_Wolfs_im_Landkreis_Celle

Drei Wolfswelpen erschossen – Wolfsschutz Deutschland erstattet Anzeige gegen die Thüringer Umweltministerin Siegesmund!

Thüringen – Laut einer Pressemitteilung des Umweltministeriums Thüringen sind drei der sechs Wolfsmischlingswelpen, die zusammen auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Ohrdruf lebten, erschossen worden.

Anja Siegesmund: „Wir standen seit dem Bekanntwerden der sechs Wolf-Hund-Mischlinge vor der Aufgabe, die Tiere aus der freien Wildbahn zu entfernen. Dafür tragen wir Verantwortung – zum Schutz der bedrohten Art Wolf. Wir haben mit hohem Aufwand intensiv versucht, die Tiere lebend zu fangen, um sie in den alternativen Bärenpark nach Worbis zu bringen. Verabredungsgemäß sind Mittel in den Ausbau entsprechender Gehege in hoher fünfstelliger Höhe geflossen. Bei den Fallen haben wir auf Kasten- und Schwingfallen gesetzt, die in dieser Kombination und Dichte erstmals so in der Bundesrepublik aufgestellt worden sind. Seit einigen Wochen haben wir Stufe 2 der Entnahmebemühungen gezogen, also sowohl Fangen als auch Abschuss. Uns war klar, dass angesichts der kommenden Weidesaison die Zeit drängt. Weil das Umsetzen des Wolfsmanagementplanes in unserer Verantwortung liegt, haben wir die Pflicht zu handeln.“

Wir von Wolfsschutz Deutschland sind entsetzt darüber, dass sich eine Grüne Umweltministerin über jedes Recht und Gesetz hinwegsetzt.

Wir erstatten Anzeige gegen die Ministerin und gegen die oder den unbekannten Schützen. Des weiteren senden wir eine Beschwerde an die EU.  Der Wolf und Mischlinge der ersten Generation sind nach…

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II

– EG Verordnung 338/97 Anhang A

– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art

– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV

– Berner Konvention Anhang II

…streng geschützt. Jeder Art der Nachstellung, Störung und der Tötung sind verboten. Die Kosten für die „Tötung“ der Welpen gehe an die 100.000 Euro zu, heißt es in einem Bericht des MDR. Wir sind erstaunt und enttäuscht über das Ausmaß an Empathielosigkeit, an der immer mehr deutsche Politikerinnen und Politiker zu leiden scheinen. Allerdings kommt hier nicht nur die Herzlosigkeit zum Tragen, sondern auch die Verschwendung von Steuergeldern und völlige Ahnungslosigkeit im Bereich natürliche Abläufe in der Natur.

In einem aktuellen  Fachaufsatz ist erneut aufgeführt, dass sowieso in den Genen der Wolfspopulation auch in geringem Maße Hundegene vorhanden sind. Wie die Hundegene dort hineingelangen ist logisch. Nämlich durch gelegentliche Vermischung.  https://scienmag.com/new-genetic-research-shows-extent-of-cross-breeding-between-wild-wolves-and-domestic-dogs/

Es gibt seit Jahrhunderten immer wieder einmal Mischlinge zwischen Hunden und Wölfen, hatten wir im vergangen Jahr bereits geschrieben. Die schwarze Fellfarbe der amerikanischen Wölfe ist so entstanden. In unserem offenen Brief vom 13. Oktober 2017 https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/10/13/frau-ministerin-siegesmund-nehmen-sie-den-schiessbefehl-zurueck/ haben wir bereits aufgeführt, dass die Natur  dies durch „natürliche Rückzüchtung“ alleine löst. In einem zweiten offenen Brief haben wir erneut gewarnt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/22/offener-brief-an-umweltministerin-siegesmund-heben-sie-auch-den-zweiten-schiessbefehl-auf-die-thueringer-wolfswelpen-auf/

 

Brigitte Sommer

Erste Vorsitzende

Alexander Januszkiewicz

Stellvertretender Vorsitzender

 

Wolfsschutz Deutschland, Verein in Gründung

 

Hier geht es zur Pressemeldung des Umweltministeriums

https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/103860/index.aspx