Aufruf zur illegalen Tötung? Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige gegen Wendelin Schmücker

Pressemitteilung

13.10. 2017

„Die Äußerung  >Wolfsmanagement funktioniert nur mit dem Gewehr< , die Wendelin Schmücker in einer öffentlichen Kreistagssitzung im niedersächsischen Nendorf geäußert hat, ist schon als kriminell zu bezeichnen“ , so Wolfgang Riether, Vorsitzender des Vereins „Wolfsschutz Deutschland“ in Pro Naturschutz Sachsen e.V.  Der Verein Wolfsschutz Deutschland hat jetzt Anzeige gegen ihn erstattet.  

Kurze Zeit nach Schmückers Statement wurde bei Vreschen-Bokel im Landkreis Ammerland ein mit einer Schusswaffe getöteter Wolf in einem Maisfeld gefunden. Riether: „Da kann man sich schon fragen, ob jemand die Äußerung Schmückers einfach mal in die Tat umgesetzt hat.“

Als  Sprecher der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, der sich auch zur Aufgabe gemacht habe, Tiere zu schützen und eine Vorbildfunktion auszuführen, müsste Schmücker nach Ansicht von Riether mit gutem Beispiel vorangehen und mit endlich damit aufhören, Hass gegen den Wolf zu schüren. Seine Äußerungen, wie „Eine historische Leistung sei es gewesen, dass in Deutschland einst die Ausrottung der Wölfe glückte“ (Zitat aus dem „Spiegel“), führe eindringlich vor Augen, wie ernst ihm der Satz sei, den er in der Kreistagssitzung von sich gegeben habe.

Der Wolf, so Riether, sei nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliege die Umsetzung dem Bundesnaturschutzgesetz.

Riether: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist damit sogar eine besonders streng geschützte Art. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.“

Weidetierhalter müssten sich eben darauf einstellen, dass der Wolf wieder da sei. Mit Nutztieren Geld verdienen wollen, aber seine Tiere ungeschützt weiden zu lassen, sei einfach nur fahrlässig.  Oftmals seien es auch streunende Hunde, die für Risse verantwortlich seien, aber das ließen Wolfsgegner wie Schmücker bewusst außer Acht.

Seit dem Jahr 2000 seien  nur rund 3.500 Nutztiere von Wölfen in Deutschland gerissen worden,  also 205 pro Jahr im Schnitt.  Riether: „Damit bleiben die durch Wölfe entstehenden Schäden weit unter den Verlusten, die Nutztierhalter durch andere Einflüsse (Unfälle) oder natürliche Gegebenheiten (Krankheiten) verlieren. “ Und Schäfer würden für jedes Tier, das sie durch Wolfsrisse verlieren obwohl es gut geschützt sei, eine Entschädigung erhalten.

Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige wegen des erschossenen Wolfs bei Vreschen-Bokel in Niedersachsen

Pressemitteilung

11. Oktober 2017

Der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ in Pro Naturschutz Sachsen e.V. hat  heute (Mittwoch, 11. Oktober 2017) Anzeige gegen Unbekannt  bei der Polizei Niedersachsen gestellt wegen des erschossenen Jungwolfs, der in der Nähe von Vreschen-Bokel in Niedersachsen in einem Maisfeld aufgefunden wurde.

Dazu Vereinsvorsitzender Wolfgang Riether: „Das ist einfach nur verwerflich, wie Wolfshasser artgeschützte Tiere einfach abknallen“.  Wölfe seien nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Die Abkommen, so Riether, seien völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliege die Umsetzung dem Bundesnaturschutzgesetz.

Der Wolf stehe im Anhang IV der FFH Richtlinien und sei somit sogar eine besonders streng geschützte Art.

Er hoffe, dass der Täter von der Polizei ermittelt werden könne. Die Tatsache, dass es sich in Niedersachsen bereits um den vierten Fall einer illegalen Tötung eines streng geschützten Wolfs seit 2003 handle, sei besonders erschreckend. Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/totfunde-nach-bundeslaendern?Ursachen=1 Insgesamt, so Pressesprecherin Brigitte Sommer, handle es sich bundesweit schon um den 26. Wolf, der illegal getötet worden sei. Sommer: „Es kann nicht sein, dass so gut wie alle Täter bislang ungestraft davon gekommen sind. Von einer Dunkelziffer, die sicher noch um ein Vielfaches höher ist, ganz zu schweigen.“

Riether äußerte auch Unverständnis darüber, dass sich die Politik in Niedersachsen öffentlich nicht ausreichend gegen dieses gesetzwidrige Handeln zu Wort meldet. Riether: „Bedauern zu äußern bringt gar nichts, die verantwortlichen Politiker müssen endlich einmal klar zum Ausdruck bringen, dass das rechtswidrige Töten von Wölfen eine Straftat ist.“  Dieses Töten sei kein „Kavaliersdelikt“, sondern sehe nach dem Bundesnaturschutzgesetz  eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer hohe Geldstrafe vor.

Müssten solchen Schäfern nicht die EU-Fördergelder entzogen werden?

Quelle: Aus MOZ 16.06.17

Schäfer Dirk Hoffmann setzte in die Märkische Oderzeitung eine halbseitige Anzeige, die die Seite „Wolf nein Danke“ als redaktionellen Beitrag verkaufen wollte. Anzeigen in der MOZ kosten zwischen 8000 im Anzeigenblättchen und 11.000 Euro in der normalen Ausgabe.

In mehreren Zeitungsartikeln klagte der Schäfer über Geldnot wegen des Wolfes, fürchtete sogar seinen Beruf aufgeben zu müssen. http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Schaefer-verliert-erneut-18-Tiere-an-den-Wolf

Aber für eine solche Anzeige ist Geld da?

Der Text in der Anzeige ist nicht nur hetzend, sondern auch noch komplett falsch. Weder fressen Wölfe derartige Mengen an Fleisch, noch vermehren sie sich explosionsartig. Im Gegensatz zu Wölfen sind Mufflons keine heimische Tierart. Wir waren in den Wolfsgebieten vor Ort. Von Angst in den Wald zu gehen, kann gar keine Rede sein.

Wir haben auch mit dem Amt für Umwelt und Naturschutz Brandenburg gesprochen: Der Übergriff ist gemeldet, dass es der Wolf gewesen sein sollte, ist keinesfalls erwiesen. Das DNA-Ergebnis steht noch aus. Der Hundeschutz war gegeben. Ausgleichszahlungen sind beantragt und werden erfolgen. Förderantrag auf Zäune ist gestellt und er hat z.Z. sogar Leihzäune erhalten.