Dritter Welpe in Niedersachsen erschossen – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Anzeige gegen UM Lies und Ausführende

Spielende Wolfswelpen ©Brigitte Sommer

Das Wolfswelpenmassaker in Niedersachsen geht wohl in die nächste, unrühmliche Runde. In der Nacht zum 07. April 2021 wäre innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein nach erster in Augenscheinnahme ein- bis zweijähriger, weiblicher Wolf getötet worden, hieß es gestern in einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums. Damit ist nun zum dritten Mal ein Wolfswelpe bzw. ein Jungtier statt des eigentlich zum Abschuss freigegebenen Tieres von Jägern erschossen worden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Anzeige gegen Umweltminister Lies und ausführende Personen.

„Wer so handelt, hat alle Rechtsstaatlichkeit verlassen und jeglichen Respekt vor anderen Lebewesen verloren,“ so die Vorsitzende Brigitte Sommer. „Herr Lies gibt sich siegessicher, da er sich auf die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) beruft, die Ende 2019 mit Stimmen der Regierungskoalition CDU und SPD durchgewunken worden war. Lies´ Meinung nach könne so oft in Rudel hineingeschossen werden und auch der falsche Wolf getroffen werden, bis Risse aufhören. Weidetierhalter sieht er anscheinend dagegen nicht in der Pflicht, ihre Tiere zu schützen. Der Niedersächsische Umweltminister scheint zudem vergessen zu haben, dass die EU genau wegen dieser Gesetzesänderung ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet hat.“ Wolfsschutz-Deutschland e. V. schrieb diesbezüglich Anfang dieser Woche einen Beschwerdebrief an die EU und erkundigte sich nach dem Fortgang dieses Pilotverfahrens. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/04/05/illegale-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-und-eu-rechtswidrige-vorgaenge-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Seit der Schießgenehmigung auf Roddy, den Vaterwolf des Rudels, versuchen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. das Rudel mit allen legalen Mitteln vor illegalen Abschüssen, wie jetzt schon wieder geschehen, zu schützen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist der Überzeugung, dass auch die Schießerlaubnis auf den Rüden nicht legal ist, da der verursachte Schaden in keinem Verhältnis zu den Folgen für den Rüden und das Rudel und den strengen Schutzstatutus der Wölfe steht. Wölfe sind nicht umsonst noch immer auf der roten Liste und ihr Schutz ist nicht verhandelbar. Vor allem nicht, um der Agrar- und Jagdlobby einen Gefallen zu tun und Wolfswelpen als Bauernopfer dar zu bringen, so wie es Umweltminster Lies wohl handhabt. Auch die Summe des angegebenen erneuten Schadens zweifeln wir stark an und kündigen eine Überprüfund an.

Wir freuen uns über aktive Mitarbeit in diesem Schwerpunktgebiet und sichern neuen Mitgliedern 100 %-iges Inkognito zu.

Quellen:

Hier die Abstimmungergebnisse zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/19/abstimmungen/abschuss-von-woelfen-erleichtern

Hier die Pressemitteilung des Umweltministeriums zum erneuten Fehlschuss: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/abschuss-eines-wolfes-aus-dem-rodewalder-rudel-bei-nienburg-weser-199241.html

Info EU eröffnet Pilotverfahren gegen Deutschland: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

Hintergründe zur Schießgenehmigung auf den Rüden des Rodewaldrudels: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/

Minister Lies genehmigt erneut Abschuss von Wölfen aus dem Rodewaldrudel – wir protestieren vehement und rufen zum legalen Widerstand auf!

Heute heisst es in einer Presseinformation auf der Seite des Niedersächsischen Umweltministeriums, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bereits am 17. Juli 2020 nach Maßgabe des Niedersächsischen Umweltministeriums die erneute Ausnahmegenehmigung zur Tötung des so genannten Rodewalder Rüden GW717m erteilt hätte. Erneut kommt damit der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies der Informationpflicht nicht nach, denn zwischen Schießgenehmigung und Information der Öffentlichkeit liegen sage und schreibe fünf Wochen. Jetzt soll sogar einfach in das Rudel hineingeschossen werden dürfen, bis angebliche Risse aufhören. Von der Verpflichtung der Weidetierhalter, ihre Tiere zu schützen, keine Rede. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert vehement. Weiterhin werden wir alle rechtlichen und legalen Mittel ausschöpfen, um diese Untat zu verhindern.

DNA an toten Pferden heisst noch lange nicht Verursacher Wolf

Notwendig wäre der erneute Schießbefehl angeblich, weil entgegen der günstigen Prognose im März 2020 weitere Rissvorfälle im Territorium des Rodewalder Rudels eingetreten wären. So sei am 24. Mai 2020 in Altenwahlingen (Landkreis Heidekreis) ein zwölf Monate altes Rind aus einer Herde mit sechs erwachsenen Tieren durch einen oder mehrere Wölfe getötet worden. Normalerweise gehört der Heidekreis nicht einmal zum Revier des Rodewalder Rudels. Der letzte Schadensfall hätte sich sich am 16. Juni 2020 im Landkreis Nienburg ereignet, bei dem angelblich Wölfe des Rodewalder Rudels zwei Pferde töteten und ein weiteres schwer verletzt haben sollten. In den von den Biss- und Fraßstellen genommenen Speichelproben wären jeweils DNA-Spuren mehrerer Tiere des Rudels nachgewiesen worden, von denen zumindest ein Tier männlich war. Das Rissbild würde aufgrund der daraus abzulesenden Jagdtechnik darauf schließen, dass der Leitrüde des Rudels beteiligt gewesen wäre. Wir berichteten über diesen Fall hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/06/30/niedersachsen-umweltminister-lies-spd-will-nach-dem-tod-von-zwei-pferden-erneut-jagd-auf-das-rodewaldrudel-machen/

Politiker mit problematischen Lobbyverbindungen

Minister Olaf Lies wird dazu in der Pressemitteilung wie folgt zitert: „Leider hat sich damit die ursprüngliche Befürchtung bestätigt: Der Rodewalder Rüde reißt nicht nur weiter Rinder und Pferde, sondern hat inzwischen diese problematischen Jagdtechniken an sein Rudel weitergegeben. Wenn zumutbarer Herdenschutz von Wölfen überwunden wird, muss rechtzeitig reagiert werden – im Interesse einer artgerechten Weidetierhaltung, aber auch um die Akzeptanz für Wölfe bei uns zu erhalten.“

Die Lobbypolitik ihres Umweltministers kostete die Niedersächsischen Steuerzahler bereits mehrere Millionen Euro. In unserer Reportage aus dem Februar stellten wir bereis die Frage, wer diesen Umweltminister bremsen kann. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/

Die oben aufgeführten Fälle stehen erneut in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden weiteren Kosten dieser erneuten Wolfsjagd.

Einfach Wolf abballern, egal welchen, egal von wem?

Weiteres Zitat aus der Pressemittelung: „Die aktuelle Genehmigung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020. Zur Entnahme befugt sind geeignete Personen im gesetzlichen Sinne. Um die mit der Maßnahme betrauten Personen zu schützen, ist es geboten, weder deren Namen noch Details über den genauen Ablauf zu veröffentlichen. Für die Entnahme gelten die Bedingungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Solange das Individuum in der Landschaft nicht anhand besonderer, leicht erkennbarer äußerer Merkmale (etwa besondere Fellzeichnung) zu bestimmen ist, kann eine Identifizierung über die Nähe zu bisherigen Rissereignissen erfolgen. Nach jeder Entnahme eines Wolfes muss abgewartet werden, ob im Territorium des Rodewalder Rudels die Nutztierrisse aufhören bzw. soweit möglich mittels genetischer Untersuchung ermittelt werden, ob tatsächlich GW717m entnommen wurde. Ist dies nicht der Fall und treten weitere Übergriffe auf, kann sukzessive jeweils ein weiteres Mitglied des Rudels bis zum Ausbleiben der Schäden bzw. zum Abschuss von GW717m entnommen werden. Die Entnahme einer sichtbar laktierenden Fähe ist auszuschließen.“

Abschuss mit allen legalen und rechtlichen Mitteln verhindern!

Diese Herangehensweise ist einfach ungeheuerlich und so weder mit dem geänderten Bundesnaturschutzgesetz, wegen dem sogar ein Pilotverfahren gegen Deutschland läuft – https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/ – noch mit höherrangigem EU-Recht vereinbar. Auch bezweifeln wir sehr, dass Jäger und Polizisten sowie irgendwelche Privatpersonen wirklich Wölfe rechtssicher erschießen dürfen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden Anzeige erstatten, sollten ein oder mehrere Wölfe aus dem Rodewaldrudel zu Tode kommen.

Wir rufen unsere Vereinsmitglieder und weitere Wolfsfreunde auf, wie bereits im vergangenen Jahr, alle Maßnahmen im legalen Rahmen zu ergreifen. Der Vorstand von Wolfsschutz Deutschland e. V. sichert neuen Mitgliedern aus dem LK Nieburg sowie angrenzenen Kreis zu, inkognito zu bleiben. Wir rufen die anderen,  klagebefugten Verbände, dazu auf, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen.

 

Pressemittelung des Umweltministeriums: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/rodewalder-ruede-191768.html

Hier die aktuelle Rissliste für Niedersachsen

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Klage gegen Wolfsabschüsse in Niedersachsen abgewiesen – dennoch nicht unbedingt Grund zum Heulen für Wolfsfreunde *innen

Das Verwaltungsgericht Lüneburg weist zwar die Klage von zwei Naturschutzverbänden gegen zwei Abschussverfügungen auf Wölfe zurück, doch gleichzeitig erhebt es schwere Zweifel an deren Rechtmäßigkeit. Wolfsschutz Deutschland e. V, wird Strafanzeige gegen Umweltminister Lies und alle anderen daran beteiligten Personen erstatten, sollten die Abschussgenehmigungen tatsächlich umgesetzt werden.

Eilanträge zweier Tierschutzverbände gegen Wolfsabschuss sind unzulässig, meldet die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg am 19.05. in einer Pressemitteilung. Das Gericht hat nun die von zwei Tierschutzverbänden gestellten Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Genehmigung zum Abschuss zweier Wölfe im Gebiet des Landkreises Uelzen als unzulässig abgelehnt (Az. 2 B 31/20 – 2 B 34/20). Den Antragstellern, beide nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannte Umweltvereinigungen, fehle die erforderliche Antragsbefugnis, heisst es weiter in der PM.

Zitat: Vereinigungen können ohne Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung klagen, wenn dies gesetzlich eigens bestimmt ist. Die 2. Kammer hat entschieden, dass ein solcher Fall hier nicht vorliegt. Insbesondere ergebe sich die Antragsbefugnis nicht aus § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG, da es sich nicht um ein „Vorhaben“ im Sinne dieser Vorschriften handele. Ein Antragsrecht folge auch nicht aus völker- oder europarechtlichen Vorgaben. Der Gesetzgeber habe diese Vorgaben in der Weise umgesetzt, dass Klagerechte von nach § 3 UmwRG anerkannten Umweltverbänden lediglich im Hinblick auf bestimmte, im Einzelnen aufgezählte Entscheidungen bestehen sollten; die vorliegende Abschussgenehmigung sei von diesem Katalog nicht erfasst, so dass diesbezüglich ein Rechtsschutzanspruch für Vereinigungen wie die Antragsteller nicht gegeben sei.

Gericht hat Bedenken gegen den Abschussbescheid, da nicht konform mit dem Bundesnaturschutzgesetz

Ergänzend weist die Kammer aber darauf hin, dass rechtliche Bedenken gegen den Bescheid bestünden, soweit er es erlaube, Wölfe in einem räumlich-zeitlichen Zusammenhang mit einem Rissereignis zu entnehmen. Die Genehmigung könne insoweit namentlich nicht auf die neue Vorschrift des § 45a des Bundesnaturschutzgesetzes gestützt werden. Die Norm erlaube den Abschuss eines Wolfes im räumlich-zeitlichen Zusammenhang mit einem Rissereignis nur, wenn Schäden bei Nutztierrassen keinem bestimmten Wolf eines Rudels zugeordnet werden könnten. Vorliegend stünden die schadensverursachenden Wölfe aber fest, womit der Tatbestand der Norm nicht erfüllt sei.

Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet Anzeige, falls die Schießgenehmigungen umgesetzt werden

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde einlegen, was eine Gesellschaft auch laut einer PM auch bereits getan hat. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. können noch nicht klagen, weil man erst frühestens drei Jahre nach Bestehen die Formalien dazu erwerben kann. Sollten die Abschussgenehmigungen umgesetzt werden, werden wir Anzeige erstatten. Vorausschauend anzuzeigen ist nicht möglich. Wir haben aber bereits Anzeige gegen UM Lies und weitere wegen illegaler Anfütterin in diesem Fall erstattet. Hier Info dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/06/wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-strafanzeige-gegen-olaf-lies-dr-heiko-blume-nikolaus-walter-und-folgende-wegen-illegalen-anfuetterns-von-woelfen/?fbclid=IwAR08rC7apDNrebAJ9g437kk7iRBXsMjWw9fpzHDyo0YegKVHogeyeagHz64Klage- sowie Anzeigenwelle sowie weiteres EU-Verfahren nach Umsetzung der Schießgenehmigungen droht

Fazit: In Bezug auf das laufende Pilotverfahren der EU gegen Deutschland, sollte sich der Niedersächsische Umweltminister Lies sich überlegen, ob er die Maßnahmen wirklich umsetzen will, denn hiermit würde das Gegenteil von Richtssicherheit erreicht werden. Genau diese Rechtssicherheit sei ihm ja so wichtig, wie Lies immer wieder betont. Nach Umsetzung dieser Schießfehle könnte sich Niedersachsen jedenfalls auf eine Klage- und Anzeigenwelle gefasst machen.

Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts:

https://verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/erreichbarkeit-des-verwaltungsgerichts-luneburg-mit-blick-auf-die-ausbreitung-des-corona-virus-188520.html?fbclid=IwAR3R6PUcNaBqIqBmM2gzT2QkmO8bl_-3DZEf1h0ST8v86QXznNkgcCSMJ10

Hier der Hintergrund zu den Abschussverfügungen: Eine Verfügung auf eine Wölfin im Emsland ist bereits abgelaufen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/07/niedersachsen-gibt-gleich-drei-woelfe-zum-abschuss-frei-wir-suchen-menschen-die-aktiv-werden-wollen/

 

Naturschutz-, Tierschutz- und Müllfrevel in Niedersachsen – doch Umweltminister Lies (SPD) will wohl weiter nur Wolf Roddy an den Kragen

Dieses Tier konnte sich nur noch auf Knien fortbewegen und war nicht mehr in der Lage aufzustehen. Links am Bildrand befindet sich sogar ein vollständiges Skelett.

Wie lange kann sich der Niedersächsische Umweltminister Lies noch im Amt halten? Der Niedersächsische SPD-Politiker beharrt nach wie vor darauf, dem Wolf Roddy weiter nach dem Leben zu trachten. Nun will er sogar die Jäger einbeziehen und eine lobbyfreundliche Wolfsverordnung kreieren. Die Kosten für diese sinnlose Jagd dürften sich mittlerweile auf zirka 200.000 Euro summieren. Ein Nachsehen haben die Weidetierhalter, denn nicht mal ein dutzend Anträge auf Zäune sollen bearbeitet worden sein. Geht das Geld für die Weidetierhalter nun weiter für die Jagd auf Roddy drauf? Eine neue kleine Anfrage der Niedersächsischen Grünen dürfte hier weiter Öl ins Feuer gießen, denn Lies könnte sogar einen Wolfsjäger aus Südeuropa für 50.000 Euro engagiert haben.

Im Nachbarkreis Lüneburger Heide haben wir Missstände in einer Heidschnuckenherde des Schäfers K. entdeckt. Das Veterinäramt Celle ist informiert. Weiterhin haben wir bei unseren Müllsammelaktionen Müllfrevel in einem Ausmaß entdeckt, den wir nicht beseitigen konnten. Obwohl die Behörden informiert wurden, liegt der Müll weiterhin im Rodewald und Krähe. Lesen Sie hier unseren neuen Faktencheck für Niedersachsen:

Tierqual in der Lüneburger Heide?

Wir sind hier von der Haltung dieser Tiere auf dem Heidschnuckenhof äußerst betroffen – insbesondere, weil der Halter auf seiner Website damit wirbt, die Tiere „tagein und tagaus“ zu hüten. Die Tiere konnten wir  – am Donnerstag, 02.01.2019, über die Oberoher Heide im hinteren Teil des Anwesens beobachten. Die Heidschnucken und Ziegen sind sich wohl eher selbst überlassen und sterben von alleine und stehen später dem Wolf, wildernden Hunden und anderen Raubtieren zum „Selbstbedienen“ zur Verfügung – da sie völlig ungeschützt in ihrer unzureichend gesicherten Koppel stehen. Auf den Fotos sind die tatsächlichen körperlichen Beschwerden der Ziegen und Heidschnucken nicht im tatsächlich vorhandenen Ausmaß erkennbar. Die knieende Ziege konnte sich auch nur noch auf den Knien der Vorderläufe fortbewegen, von diesem Phänomen war nicht nur die Ziege, sondern  auch eine Heidschnucke betroffen. Mindestens vier Tiere lahmten und liefen nur auf drei Beinen. Skelette und Skelettteile und verteilte Schafswolle sind gut auf den Fotos erkennbar. Ebenso sieht man im hinteren Bereich den niedergedrückten Zaun. Ebenso ist zur Heide hin erkennbar, dass die Herde nur durch ein defektes Holzlattentor geschützt ist, welches hervorragend von Wolf und Co überwunden werden kann. Am Montag, den 06.01.2020,hat unser Mitglied bereits das zuständige Veterinäramt Celle über die Missstände informiert.

Besonders pikant: Der Halter Carl Wilhelm K.,Vorsitzender des Verband Lüneburger Heidschnuckenzüchter e.V., musste 2017 bereits zweimal einen Wolf mit lautem Geschrei und Stock vertreiben, da er sich ein Lamm während des Hütens gegriffen hatte. Am Hof waren in 2017 am helllichten Tag mehrere Böcke gerissen worden, schreibt das Magazin für Schafzucht.  Am 11.08.18 konnte er es angeblich nicht verhindern, dass ein Wolf sich ein Lamm packt und damit verschwindet. Kuhlmann ist über diese Entwicklung sehr in Sorge. https://www.schafzucht-online.de/Wolfsangriff-erreicht-neue-Dimension,QUlEPTU4ODUxMTQmTUlEPTQ4MA.html?fbclid=IwAR1W_ThV66Bc2EaOOTKKOrYx6ZVfIr8A9vtxEoqdXk8OdtzGSeJU0kyuDjo

Wie sehr sich dieser Halter um seine Tiere sorgt, ist hier zu sehen

Diese Weide ist mit Skelett- und Knochenteilen übersät.
Zwischen den Schnucken liegen überall Knochenteile herum.
Zwischen den Schnucken liegen überall Knochenteile herum.
Bei dem zweiten Tier von rechts ist eine offene Wunde am Bein zu sehen.
Überall sind Knochenteile verstreut.Der Zaun im Hintergrund verdient seinen Namen nicht.

 

Müllfrevel im Rodewald und in der Krähe

Auf unserer Patrouille im Waldgebiet Krähe, Lichtenmoor, Steimbke sowie im Rodewald treffen wir immer wieder auf Müllfrevel.
Da uns diese Mengen doch zu groß waren, oder auch mit Babykot verschmiert sind, haben wir hier keine Mitnahme und Entsorgung durchgeführt.
Kleineren Kunststoffmüll nehmen wir gelegentlich auch mit für unsere Wertstofftonne, wenn es nicht zuviel ist. Obwohl die Behörden informiert worden sind, liegt der Müll noch immer herum.

 

Neue kleine Anfrage der Grünen erzeugt noch mehr Druck auf den Minister

Einstieg der kleinen Anfrage der GRÜNEN. Zitat: War ein „südeuropäischer Trapper“ (Welt vom 15.12.2019) der Dienstleister für den erfolglosen Fang des Rodewalder Wolfes? – Welche Schäden an wehrhaften Rindern hat der Rüde tatsächlich verursacht? Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Helge Limburg (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 07.01.2020

Am 23.01.2019 erließ der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erstmalig eine Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme (Tötung) des „Rodewalder Wolfes“ (GW 717m). Die Ausnahmegenehmigung wird mit zwei Rissen an „zum Selbstschutz fähigen Rindern“ (NTS 678, 811) begründet. Zudem werden zwei weitere Rinderrisse herangezogen, die dem Rodewalder Rüden nicht eindeutig zugeordnet werden konnten (NTS 776 und 788). Die Ausnahmegenehmigung geht davon aus, dass der Wolfsrüde auch in Zukunft zum Selbstschutz angeblich befähigte Rinderherden angreifen und seine Angriffe ausweiten wird. Für die vier o. g. Fälle wurde eine Schadenssumme von 3 500 Euro ermittelt, die zwischen April und Oktober 2018 entstand. Zur Begründung des Abschusses zieht das Umweltministerium die folgende Schadensprognose heran: „Die Schäden an – innerhalb des Rodewald-Territoriums verbreitet zumindest zeitweise auf Weiden gehaltenen – zum Selbstschutz befähigten Rinderherden werden damit angesichts der mehrjährigen natürlichen (nicht der durch illegale oder zufällige Tötung verkürzten!) Lebenserwartung des Wolfsrüden Individuum GW717m im Vergleich zu den zwischen April und Oktober 2018 eingetretenen voraussehbar erheblich zunehmen.“ Risse an anderen Tieren als an zum Selbstschutz fähigen Rindern waren nicht Grundlage der Ausnahmegenehmigung und auch nicht Grundlage der Verlängerungsbescheide. Die Ausnahmegenehmigung wurde seither monatlich verlängert, zuletzt mit Bescheid vom 27.12.2019. Sämtliche Verlängerungsbescheide sind damit begründet, dass sich am Sachverhalt der Entscheidung vom 23.01.2019 nichts geändert habe. Das Umweltministerium hat bislang nicht belegt, ob und inwiefern der Rodewalder Rüde nachweislich weitere Angriffe auf ausreichend geschützte Rinder unternommen hat. Aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der Grünen (Drs. 18/3968) ergibt sich, dass es in der Zeit vom 24.01.2019 bis 01.06.2019 zu insgesamt vier Rissen an Rindern kam, in zwei der Fälle bestand nach Angaben des MU ein Grundschutz durch Herdenverband. Die genetischen Nachweise befanden sich zum Zeitpunkt der Antwort noch in der Bearbeitung. Die Welt berichtete am 15. Dezember 2019: „Auch deshalb hat Niedersachsens Landesregierung nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung einen erfahrenen Wolfsjäger aus Südeuropa mit der ‚Entnahme‘ des Rodewalder Rüden beauftragt. Um sicherzugehen, dass der hinzugezogene Trapper den richtigen Wolf vor die Flinte bekommt, sollte das Tier zunächst mithilfe von Schlingfallen festgesetzt, einem DNA-Schnelltest unterzogen und erst dann in die ewigen Jagdgründe befördert werden. Das Problem: GW717m machte überhaupt keine Anstalten, sich an den Orten, an denen der erfahrene, aber eben auch ortsfremde Wolfsjäger seine Fallen aufstelle, blicken oder gar fangen zu lassen. Stattdessen attackierte er andernorts erneut Nutztiere. Der Trapper zog samt seiner Schlingfallen und einem leicht lädierten Ruf schließlich unverrichteter Dinge wieder ab, nicht ohne dem Land Niedersachsen eine Rechnung über rund 50 000 Euro für seinen Einsatz zu hinterlassen.“

Hier der Link zur kleinen Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Helge Limburg

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Weitere Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/genehmigung-zur-totung-des-wolfsruden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-183836.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Rodewalder-Wolf-Lies-hofft-auf-oertliche-Jaeger,wolf4220.html

Offener Brief an den niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies

7. September 2018

Sehr geehrter Herr Minister Lies,

wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. widersprechen energisch  Ihren populistischen Äußerungen zum Thema Wolf.  Sie sind weder sachlich, noch aufklärend und beinhalten keinerlei  Lösungsansätze, die dem Inhalt des Umwelt- und Naturschutzes gerecht werden.  Noch dazu schüren Sie damit  ein mediales Klima, dass nicht berücksichtigt, wie sich die reale Wirklichkeit zeigt.

Das vom CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Frank Schmädeke verlautbarte Gespräch mit Ihnen (abgedruckt in der „Harke“ als Pressemitteilung von Herrn Schmädeke ) sagt aus, dass Sie – sollte sich der Riss in einem Stall in Steimke bewahrheiten – das ganze, dort im Bereich lebende Wolfsrudel  abschießen lassen wollen.

Etwas befremdlich ist, dass Sie den Zeitungsbericht von Herrn Schmädeke schreiben ließen und von Ihnen nur in der dritten Person die Rede ist.  Sollten Sie diese von Herrn Schmädeke beschriebene Tat tatsächlich ausführen, würde dies gesetzwidrig sein.  Von Vergrämungsmaßnahmen  wird da gar nicht erst geschrieben, nein, wenn Dr. Schmädeke alle Wölfe abknallen will, dann nicken Sie das gleich ab, schließlich ist die CDU ja ihr treuer Koalitionspartner.  Dass Sie sich als Minister nicht schämen für das, was Sie sagen, das ist gang und gäbe bei Politikern, dass Sie sich aber von den Lobbyisten der Bauernverbände und Weidetierhalter dermaßen instrumentalisieren lassen für einen widerlichen und völlig irrsinnigen Eingriff in die Natur und den Artenschutz, das gibt uns sehr zu denken.

Abgeschossener „Kurti“ soll als Beispiel dienen, dass man weiter Wölfe erschießt

Wir wollen jetzt nicht Ihre Bundes-SPD zitieren, die uns vor der Bundestagswahl auf Anfrage erklärt hatte, dass sie am Schutzstatus des Wolfs nichts ändern werde, da dies natürlich gelogen war, ich möchte Sie einfach nur daran erinnern, dass der Wolf nach wie vor streng geschützt ist und die EU diesen Schutz in diesem Jahr sogar erneuert hat.

Ganz stolz verkündet Ihr Koalitionskollege von der CDU in seinem Artikel, dass man bei diesem Rudel im Bereich Nienburg genauso vorgehen könne, wie beim  Abschuss des Wolfes „Kurti“ (MT-6). Einmal abknallen, immer abknallen.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. verfolgen schon seit langem die Diskussion zum Thema Wolf in Ihrem Bundesland.  Der von Ihrem Ministerium proklamierte „Problemwolf“ Kurti, der kein „Problemwolf“ war,  passt als Vorgeschichte zu dem, was Sie jetzt nach eigenen Aussagen fortsetzen wollen, nämlich das Abschießen von Wölfen im Bereich Nienburg. Handelte es sich bei Kurti um einen Wolf, so scheinen Sie ja jetzt ein ganzes Rudel abschießen zu wollen, einschließlich Jungtiere.  Abgesehen davon, dass Ihnen das gesetzlich gar nicht erlaubt wäre,  spricht dies dafür, dass Sie als Umweltminister die Belange der Natur und des Artenschutzes so gar nicht interessieren.

Keine Einzäunung der Kulturlandschaft gewollt, aber 6200 Windernergieanlagen stehen in der Landschaft

Ein Nachdenken darüber, wie man die Weide- und Nutztiere besser schützen könnte,  scheint auch bei Ihnen gar nicht gewollt.  Wie wäre es mit ein bisschen mehr Aufklärungsarbeit über den Wolf und die 80 % Zuschüsse, die Nutz- und Weidetierhalter vom Staat Niedersachsen erhalten können, wenn Sie für einen ordnungsgemäßen Wolfsschutz sorgen?

„Die wolfssichere Einzäunung der Kulturlandschaft könne nicht die Lösung sein“, argumentiert Ihr Kollege von der CDU und  argumentiert dies u.a. damit, dass dies einen zu hohen Aufwand für die Tierhalter  bedeuten würde.  Lassen Sie dies etwa gelten? Wer seine Tiere liebt, der schützt sie, er hat dazu sogar gegenüber dem Tierschutzgesetz eine Verpflichtung, egal, ob er sie vor dem Wolf, dem Fuchs, oder dem Adler schützen muss. Und wer Profit mit seinen Tieren macht, der will das nicht tun?

Ein Blick in die Statistik des Landesamtes für Statistik Niedersachsen für 2016 zeigt, dass von den 2167 landwirtschaftlichen Betrieben, die eine Schafzucht betreiben, nur ca. 300 davon 100 und mehr Schafe besitzen und als Nebenerwerbs- bzw. Hoobyschäfer zu bezeichnen sind.  Gerade dieser Anteil aber sträubt sich gegen einen besseren Schutz der Tiere vor dem Wolf. Entsprechende statistische Hochrechnungen für 2017 können dahingehend interpretiert werden, dass vor allem die Anzahl der Schafe eher zugenommen, als abgenommen hat.

Apropos Kulturlandschaft: In Niedersachsen gibt es 6200 Windanlagen. Die stören die Kulturlandschaft nicht, aber eine wolfssichere Einzäunung schon?

Und weil Sie ja glauben, der böse Wolf würde Existenzen zerstören: Die Zahl der Weidetiere hat auch in Niedersachsen  eher zugenommen, als abgenommen, obwohl die Verkaufspreise beim Schlachter angeblich gesunken sind.  Bei allen Schaf- und Ziegenhaltern kommt ein erheblicher Teil der Einnahmen aus staatlichen Fördergeldern und Zuschüssen, zum Beispiel für die Beweidung von Autobahndämmen, Blumenwiesen, auch das muss hier einmal gesagt werden. Nach dem Motto: „Kauf Dir ein Schaf und schon bekommst Du dafür Geld vom Staat und der EU“.

Es klingt wie ein Trauerspiel, wenn man in einschlägigen Medien immer wieder liest, dass Schaf Emma, oder Bock Oskar angeblich von einem Wolf gerissen wurden und dass  diese Tiere so ans Herz gewachsen seien.  Dass diese Tiere aber auch ohne Riss beim Schlachter getötet würden, das wird irgendwie gar nicht kommuniziert. Macht sich auch nicht so gut.  Die niedrigen Ertragspreise werden nicht thematisiert, denn schließlich hat man jetzt ja den Wolf, der alles frisst, was ihm in die Quere kommt und der als Sündenbock herhalten muss.

Und zu guter Letzt ein Blick in die Rissliste Ihres Ministeriums. Von den 144 gelisteten Fällen im Jahr 2018 gab es 78 Mal keinen ausreichenden Schutz. In 53 Fällen, in denen ein Wolf für einen Riss nachgewiesen werden konnte, war kein vorgeschriebener Schutz vor Wölfen vorhanden. In gerade einmal 11 Fällen, in denen ein Wolf als Verursacher festgestellt wurde,  ist  ein Mindestschutz gemäß Richtlinie Wolf vorhanden gewesen.  Also in 11 von 144 Fällen!

Wäre es da nicht angebracht,  die Fälle einmal zu publizieren, in denen kein ausreichender Schutz vor dem Wolf vorhanden war,  oder gehört das in Ihrem Ministerium einfach nur zum Standard, den Wolf allgemein zu verteufeln?

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Sommer

Erste Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Volker Vogel, Mitglied des Vorstands Wolfsschutz-Deutschland e.V.