Klage gegen Wolfsabschüsse in Niedersachsen abgewiesen – dennoch nicht unbedingt Grund zum Heulen für Wolfsfreunde *innen

Das Verwaltungsgericht Lüneburg weist zwar die Klage von zwei Naturschutzverbänden gegen zwei Abschussverfügungen auf Wölfe zurück, doch gleichzeitig erhebt es schwere Zweifel an deren Rechtmäßigkeit. Wolfsschutz Deutschland e. V, wird Strafanzeige gegen Umweltminister Lies und alle anderen daran beteiligten Personen erstatten, sollten die Abschussgenehmigungen tatsächlich umgesetzt werden.

Eilanträge zweier Tierschutzverbände gegen Wolfsabschuss sind unzulässig, meldet die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg am 19.05. in einer Pressemitteilung. Das Gericht hat nun die von zwei Tierschutzverbänden gestellten Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Genehmigung zum Abschuss zweier Wölfe im Gebiet des Landkreises Uelzen als unzulässig abgelehnt (Az. 2 B 31/20 – 2 B 34/20). Den Antragstellern, beide nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannte Umweltvereinigungen, fehle die erforderliche Antragsbefugnis, heisst es weiter in der PM.

Zitat: Vereinigungen können ohne Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung klagen, wenn dies gesetzlich eigens bestimmt ist. Die 2. Kammer hat entschieden, dass ein solcher Fall hier nicht vorliegt. Insbesondere ergebe sich die Antragsbefugnis nicht aus § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG, da es sich nicht um ein „Vorhaben“ im Sinne dieser Vorschriften handele. Ein Antragsrecht folge auch nicht aus völker- oder europarechtlichen Vorgaben. Der Gesetzgeber habe diese Vorgaben in der Weise umgesetzt, dass Klagerechte von nach § 3 UmwRG anerkannten Umweltverbänden lediglich im Hinblick auf bestimmte, im Einzelnen aufgezählte Entscheidungen bestehen sollten; die vorliegende Abschussgenehmigung sei von diesem Katalog nicht erfasst, so dass diesbezüglich ein Rechtsschutzanspruch für Vereinigungen wie die Antragsteller nicht gegeben sei.

Gericht hat Bedenken gegen den Abschussbescheid, da nicht konform mit dem Bundesnaturschutzgesetz

Ergänzend weist die Kammer aber darauf hin, dass rechtliche Bedenken gegen den Bescheid bestünden, soweit er es erlaube, Wölfe in einem räumlich-zeitlichen Zusammenhang mit einem Rissereignis zu entnehmen. Die Genehmigung könne insoweit namentlich nicht auf die neue Vorschrift des § 45a des Bundesnaturschutzgesetzes gestützt werden. Die Norm erlaube den Abschuss eines Wolfes im räumlich-zeitlichen Zusammenhang mit einem Rissereignis nur, wenn Schäden bei Nutztierrassen keinem bestimmten Wolf eines Rudels zugeordnet werden könnten. Vorliegend stünden die schadensverursachenden Wölfe aber fest, womit der Tatbestand der Norm nicht erfüllt sei.

Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet Anzeige, falls die Schießgenehmigungen umgesetzt werden

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde einlegen, was eine Gesellschaft auch laut einer PM auch bereits getan hat. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. können noch nicht klagen, weil man erst frühestens drei Jahre nach Bestehen die Formalien dazu erwerben kann. Sollten die Abschussgenehmigungen umgesetzt werden, werden wir Anzeige erstatten. Vorausschauend anzuzeigen ist nicht möglich. Wir haben aber bereits Anzeige gegen UM Lies und weitere wegen illegaler Anfütterin in diesem Fall erstattet. Hier Info dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/06/wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-strafanzeige-gegen-olaf-lies-dr-heiko-blume-nikolaus-walter-und-folgende-wegen-illegalen-anfuetterns-von-woelfen/?fbclid=IwAR08rC7apDNrebAJ9g437kk7iRBXsMjWw9fpzHDyo0YegKVHogeyeagHz64Klage- sowie Anzeigenwelle sowie weiteres EU-Verfahren nach Umsetzung der Schießgenehmigungen droht

Fazit: In Bezug auf das laufende Pilotverfahren der EU gegen Deutschland, sollte sich der Niedersächsische Umweltminister Lies sich überlegen, ob er die Maßnahmen wirklich umsetzen will, denn hiermit würde das Gegenteil von Richtssicherheit erreicht werden. Genau diese Rechtssicherheit sei ihm ja so wichtig, wie Lies immer wieder betont. Nach Umsetzung dieser Schießfehle könnte sich Niedersachsen jedenfalls auf eine Klage- und Anzeigenwelle gefasst machen.

Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts:

https://verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/erreichbarkeit-des-verwaltungsgerichts-luneburg-mit-blick-auf-die-ausbreitung-des-corona-virus-188520.html?fbclid=IwAR3R6PUcNaBqIqBmM2gzT2QkmO8bl_-3DZEf1h0ST8v86QXznNkgcCSMJ10

Hier der Hintergrund zu den Abschussverfügungen: Eine Verfügung auf eine Wölfin im Emsland ist bereits abgelaufen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/07/niedersachsen-gibt-gleich-drei-woelfe-zum-abschuss-frei-wir-suchen-menschen-die-aktiv-werden-wollen/