Im Monitoringjahr 2019/2020 gab es 128 Wolfsrudel in Deutschland. Das geht aus den Erhebungen der Bundesländer hervor, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) in Abstimmung mit den Ländern zu den amtlich bestätigten deutschen Wolfszahlen zusammengeführt und jetzt veröffentlicht haben.
Das Wolfsvorkommen konzentriert sich wie in den Vorjahren auf das Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Weitere Wolfsterritorien wurden in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen nachgewiesen. Die meisten Wolfsrudel leben im Wolfsjahr 2019/2020 (1. Mai 2019 bis zum 30. April 2020) in Brandenburg (47), gefolgt von Sachsen (28) und Niedersachsen (23).
Neben den 128 Rudeln sind 35 Wolfspaare sowie zehn sesshafte Einzelwölfe für das Monitoringjahr 2019/20 bestätigt. Im vorhergehenden Monitoringjahr 2018/19 wurden 105 Rudel, 41 Paare und zwölf Einzelwölfe nachgewiesen (aktualisierter Stand vom 30.10.2020).
BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel: „Der Wolfsbestand in Deutschland nimmt zu. Das Wolfsvorkommen hat sich insbesondere im Norden und Nordwesten weiter vergrößert. Die meisten Wolfsterritorien verteilen sich von Ostsachsen bis an die Nordsee. Aber auch außerhalb dieser Vorkommen konnten in den mittel- und süddeutschen Bundesländern einzelne Wolfsterritorien nachgewiesen werden. Zusätzlich konnte erstmals seit zehn Jahren wieder ein sesshafter Wolf in den bayerischen Alpen bestätigt werden.“
Die Anzahl aufgefundener toter Wölfe (Totfunde) hat sich im Vergleich zum Monitoringjahr 2017/18 verdoppelt. Waren es im Monitoringjahr 2017/2018 noch 61 tote Tiere, so waren es im Monitoringjahr 2018/2019 100 und im Jahr 2019/2020 bereits 126 Totfunde, die von den Bundesländern an die DBBW gemeldet worden sind. „Nach Verkehrsunfällen ist die illegale Tötung die zweithäufigste Todesursache. Auch die absoluten Zahlen sprechen bei den Ursachen eine deutliche Sprache: Von den insgesamt 126 tot aufgefundenen Tieren sind 98 im Verkehr gestorben. Elf Wölfe wurden illegal getötet; darüber hinaus wurde bei weiteren sieben verunfallten Tieren bei den Untersuchungen illegaler Beschuss festgestellt. Anlässlich dieser Entwicklung ist noch einmal festzuhalten: Der Wolf ist und bleibt eine streng geschützte Art. Das illegale Nachstellen und das Töten von Wölfen sind strafbar“, erklärt die BfN-Präsidentin.
Das bundesweite Wolfsmonitoring ist für Deutschland einzigartig: Kaum ein anderes wildlebendes Tier wird in seinem Bestand ähnlich präzise erfasst und beobachtet. So werden nahezu alle in Deutschland tot aufgefundenen Wölfe im Berliner Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung zentral untersucht und ein Gesundheitsscreening durchgeführt. Diese Totfunde werden auch für die Bestandserfassung im Rahmen des Wolfsmonitorings herangezogen.
Die Daten, die das Bundesamt für Naturschutz jährlich im Herbst veröffentlicht, werden von den Bundesländern nach einheitlichen Standards jeweils für ein Monitoringjahr erhoben. Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres und deckt sich zeitlich mit einem biologischen „Wolfsjahr“, von der Geburt der Welpen bis zum Ende des ersten Lebensjahres. Grundlage des Wolfsmonitorings sind eindeutige Wolfsnachweise, wie etwa durch Lebendfang, genetische Nachweise (auch aus Kotproben) oder Fotos. Die Daten werden anschließend überprüft und durch das BfN und die DBBW bundesweit im Rahmen des Treffens der im Monitoring erfahrenen Personen von Bund und Ländern zusammengeführt.
Das BfN unterstützt darüber hinaus die Länder, in deren Verantwortung das Wolfsmonitoring und – management liegt, durch wissenschaftliche Handreichungen. Diese befassen sich unter anderem mit einheitlichen Methoden der Erfassung und Bewertung von Vorkommen, der Einschätzung von Wolfsverhalten, empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen oder aber auch der Abschätzung, wo in Deutschland geeignete Lebensräume für Wölfe vorhanden sind.
Hintergrund
Die DBBW
Da die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland die Bundes- und Landesbehörden vor Aufgaben stellt, die einer bundesweiten Koordination bedürfen, wurde die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) auf Bitte der Länder durch die Bundesregierung verwirklicht. Mit der finanziellen Förderung des Betriebs der DBBW durch das Bundesumweltministerium und der fachlichen Betreuung durch das Bundesamt für Naturschutz kann die DBBW Naturschutzbehörden von Bund und Ländern bei allen Fragen zum Thema Wolf beraten und stellt Informationen für die allgemeine Öffentlichkeit über die Website www.dbb-wolf.de bereit.
Getragen wird die DBBW von einem Konsortium aus mehreren wissenschaftlichen Institutionen: Unter Führung der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) arbeiten darin das Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz (SMNG), das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland, das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin (IZW) und das Senckenberg Forschungsinstitut, Standort Gelnhausen.
Ausführliche aktuelle Informationen zur Population, zu Rudelterritorien sowie zur Gesamtentwicklung seit dem Jahr 2000, zu Totfunden und Todesursachen bietet die DBBW unter: www.dbb-wolf.de
CDU und SPD wollen die Wölfe in Niedersachsen ins Jagdrecht aufnehmen. Darauf einigten sich in dieser Woche die Regierungskoalitionsparteien in ihren jeweiligen Fraktionssitzungen. Geplant ist es, dass der Entschließungsantrag noch im November in den Landtag eingebracht wird, so ein Sprecher der CDU gegenüber der Redaktion des Jägerblattes „Jagderleben.“ Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste.
Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz Deutschland e. V. beschreibt das Vorhaben als lobbygesteuertes Täuschungsmanöver. „Denn genau wie in Sachsen, wo der Wolf bereits im Jagdrecht ist, tritt automatisch eine ganzjährige Schonung in Kraft.“ Leichtere Abschüsse oder gar Wolfsregulation, wie es sich Jäger und Bauern wünschen und wie es Ihnen wohl von CDU- und SPD-Politikern versprochen worden wäre, könne es so nicht geben.
„Der Wolf ist weiterhin nach EU-Recht geschützt und mit dem Jagdrechttrick bekommen Weidetierhalter auch keinen einzigen Cent mehr zur Unterstützung. Wir fordern stattdessen die Landesregierung in Niedersachsen auf, endlich Wolfs- und Naturschutz so umzusetzen, wie es dem Wählerauftrag entspricht. Laut Umfragen möchte ein Großteil der Deutschen Bevölkerung mit dem Wolf leben und ihm seinen entsprechenden Platz zugestehen. Um Konflikte zu vermeiden, sollten endlich Weidetierhalter zeitnah und unbürokratisch unterstützt, schwarze Schafe die Risse provozieren und ihre Tiere vernachlässigen aber auch endlich in die Verantwortung genommen werden.
Ferner fordern wir die unwürdige und Millionen verschlingende sowie unserer Ansicht nach dazu noch illegale Jagd von Minister Lies auf das Rodewaldrudel endlich einzustellen.“
Kleiner Bruder, kleine Schwester des Wolfs: Erstmals ein Goldschakal in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt erstmals Nachweise eines Goldschakals (Canis aureus) für Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich um einen männlichen Goldschakal, der im August 2020 zunächst in Mülheim an der Ruhr nachgewiesen wurde und im September nahe der niederländischen Grenze in Kranenburg/Kreis Kleve erneut genetisch erfasst werden konnte.
Am 18. August 2020 wurde auf einer Weide in Mülheim an der Ruhr ein Schaf tot aufgefunden. Die genetischen Untersuchungen durch das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen kamen jetzt zu dem Ergebnis, dass das Schaf durch einen männlichen Goldschakal getötet wurde. Ihm wurde die Kennung GG010m zugewiesen. Zwei am Vortag auf dieser Weide ums Leben gekommene Schafe sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls diesem Individuum zuzuschreiben. Eine genetische Beprobung war aufgrund der bereits erfolgten Tierkörperbeseitigung nicht mehr möglich.
Am 23. August 2020 wurde ein Goldschakal an dieser Schafweide von einer Wildkamera erfasst. Die Aufnahmen wurden von nationalen und internationalen Experten verifiziert. Weitere DNA-Spuren von GG010m konnten an einem am 27.08.2020 gefundenen Rehkitz festgestellt werden.
Am 25. und am 28. September 2020 wurden in Kranenburg tote Schafe auf einer Weide gefunden. Die genetischen Untersuchungen durch das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen belegen ganz aktuell, dass auch diese Schafe durch den männlichen Goldschakal mit der Kennung GG010m getötet wurden.
Das LANUV weist darauf hin, dass Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor dem Wolf grundsätzlich auch zum Schutz vor Goldschakalen, Füchsen und Hunden geeignet sind. Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild in Wolfsgebieten und Pufferzonen können Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und die wolfsabweisende Optimierung bestehender Zäune und Zubehör für den Schutz ihrer Herden vor Übergriffen beantragen.
Hintergrund zum Goldschakal
Das natürliche Verbreitungsgebiet des Goldschakals umfasst Bereiche Asiens und reicht bis nach Zentral-, Ost- und Südeuropa. In der Wahl eines Lebensraums ist die Art sehr flexibel und kann sich gut an verschiedene Gegebenheiten anpassen. So ist der Goldschakal sowohl in einer reich strukturierten Agrarlandschaft anzutreffen, als auch in Feuchtgebieten mit geeigneten Bedingungen. Eines der wichtigsten Kriterien bei der Lebensraumwahl ist die ausreichende Verfügbarkeit von Nahrung. Diese besteht hauptsächlich aus kleinen bis mittelgroßen Säugetieren, aber auch aus Amphibien, Insekten, Fischen, Aas und pflanzlicher Nahrung. Der Goldschakal ist in der Lage, sich sehr gut an die saisonal verfügbaren Ressourcen anzupassen. Die ausgeprägte Anpassungsfähigkeit ist ein Grund für seine weitere Ausbreitung in Richtung Norden und Westen. So kam es in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder zu Erstnachweisen in Ländern, in denen der Goldschakal zuvor nicht heimisch gewesen ist. In Deutschland wurden ab 1998 die ersten Nachweise geführt. Weitere Informationen zum Thema Goldschakal finden Sie unter: https://www.goldschakal.at/deutschland/
Aktuell gibt es in Sachsen 29 bestätigte Wolfsterritorien. Dabei handelt es sich um 28 Rudel und ein Paar. Neu dazugekommen sind die Rudel Neukollm, Daubitz II, Rauden und Hohwald, die alle in der Lausitz liegen. Das teilte die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden mit. Sie beruft sich dabei auf die jetzt vorliegende Auswertung für das Monitoringjahr 2019/2020, das den Zeitraum vom 1. Mai 2019 bis zum 30. April 2020 umfasst.
Die Auswertung zeigt, dass sich der Wolfsbestand mit vier neuen Rudeln in der Lausitz verdichtet hat und insgesamt räumlich in Sachsen ausbreitet. Inzwischen ist auch der Nordwesten Sachsens besiedelt und im Erzgebirge gab es ebenfalls mehr Nachweise als in den vergangenen Jahren. Die beiden im Erzgebirge bestätigten Vorkommen werden jedoch nicht über das sächsische Monitoring erfasst, da sie ihren Schwerpunkt auf tschechischer Seite haben.
In vier weiteren Gebieten in Sachsen gibt es einzelne Nachweise, die auf ein Wolfsvorkommen schließen lassen. Dazu gehören der Wermsdorfer Forst, der Raum Marienberg, der Raum Moritzburg und der Raum Weißwasser. Ob es sich dabei um Einzeltiere, ein Paar oder Rudel handelt und ob die Gebiete gegebenenfalls zu Wolfsterritorien werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar und wird über das Monitoring weiter beobachtet. Hingegen ist der Status in den beiden bisher bestätigten Territorien Gohrischheide und Stolpen-Hohnstein aktuell unklar. Es konnten nicht genügend Nachweise für ein dauerhaftes Wolfsvorkommen erbracht werden.
In 26 Rudeln hat es im Monitoringjahr 2019/2020 Nachwuchs gegeben. Insgesamt konnten 96 Welpen bestätigt werden. In den Rudeln Knappenrode II, Neustadt/Spremberg und Nochten hat es jeweils eine Doppelreproduktion gegeben. Das belegen sowohl Fotoaufnahmen, als auch genetische Untersuchungen. Zu einer Doppelreproduktion kann es zum Beispiel kommen, wenn eine jungerwachsene Wölfin im elterlichen Rudel ebenfalls Nachwuchs bekommt und so aus zwei Generationen Welpen aufgezogen werden.
Der Wolfsbestand hat nicht nur Zuwachs bekommen. 24 Wölfe sind tot aufgefunden worden. In 18 Fällen waren Verkehrsunfälle die Ursache. Drei Wölfe starben eines natürlichen Todes, ein Wolf wurde im Dezember 2019 illegal getötet und in zwei Fällen blieb die Todesursache unklar.
Im aktuell laufenden Monitoringjahr 2020/2021 konnte bisher in 17 Rudeln eine Reproduktion nachgewiesen werden. Auch zu den beiden mit einem Senderhalsband ausgestatteten sächsischen Wölfen gibt es neue Daten: Die Wölfin „Juli“ (FT12) hatte Sachsen bereits im März Richtung Mecklenburg-Vorpommern verlassen. Seither hält sie sich im Landgrabental zwischen Anklam und Friedland auf und ist offensichtlich dort sesshaft geworden. Der seit April 2020 mit einem Senderhalsband ausgestattete Rüde „Peter“ (MT8) ist der Vaterwolf des Mulkwitzer Rudels. Er bewegt sich als territorialer Wolf am Rand des Truppenübungsplatzes Oberlausitz auf einer Fläche von rund 60 Quadratkilometern. Über Aufnahmen aus Fotofallen konnten im Mulkwitzer Rudel bisher drei Welpen bestätigt werden.
Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. konnten allerdings keine Nachweise zum Rudel bei Neusorge feststellen und auch keine Nachweise zum Rosenthaler Rudel. Wir forschen zur Anwesenheit von anderen Arten in Wolfsrevieren und haben hierdurch natürlich auch die Nachweise von Wölfen auf unseren Forschungswildkameras. Im Fall der beiden erwähnten Rudel haben wir weder Bilder noch Spuren in diesem Jahr gefunden.
Ein Monitoringjahr lehnt sich nicht an das Kalenderjahr an, sondern an das biologische „Wolfsjahr“: von der Geburt der Welpen bis zum Ende ihres ersten Lebensjahres. Die ausführliche Datenauswertung der jährlichen Erhebung kann immer erst im Herbst abgeschlossen werden, da die Untersuchungsergebnisse der im Frühjahr gesammelten Genetikproben nicht früher vorliegen. Diese werden jedoch benötigt, um die Anzahl der Territorien zu ermitteln.
Seit über 20 Jahren gibt es wieder Wölfe in Deutschland. Seither gab es keinen einzigen Angriff eines frei lebenden Wolfes in Deutschland auf Menschen. Wir müssen uns also wirklich nicht vor Wölfen fürchten. Ganz im Gegenteil. Die bedrohten Beutegreifer müssen sich vor uns Menschen fürchten.
Sieben illegale Tötungen – ein Fall einfach „nachlegalisiert“
Schon sieben Mal wurden in diesem Jahr Wölfe illegal getötet. Alleine zwei Fälle gibt es bereits im Oktober. Die Dunkelziffer schätzen wir mindestens dreifach so hoch ein. Wir fragen uns, wo hier der Rechtsstaat bleibt. Ermittlungen laufen regelmäßig ins Leere und Verfahren, wenn sie denn überhaupt eröffnet werden, werden einfach eingestellt. Den skandalösesten Fall beschreibt eine Abschuss einer Jungwölfin im April. Der Grund: sie habe sich mit einem Hund gepaart. Eine anschließende Untersuchung ergab, dass das Jungtier gar nicht tragend war. Wir erstatteten Anzeige gegen Minister Backhaus und Folgende. Ein Verfahren wurde erst gar nicht aufgenommen. Stattdessen landet dieser Fall nun in der Statistik als „Wolfsmanagementmaßnahme“. Wir berichteten über diesen Fall hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/14/mecklenburg-vorpommern-wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-anzeige-gegen-minister-till-backhaus-und-landrat-sebastian-constien-wegen-illegaler-toetung-einer-woelfin/
Fünf Fälle erscheinen in der Statistik als „unklar“. Besonders pikant ist es hier, dass ein Altwolf aus dem Rosenthaler Rudel getötet worden ist. Seit Jahren versuchen Wolfshasser aus Sachsen dieses Rudel zu eliminieren. Doch auch in Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie Mecklenburg-Vorpommern scheint sich die SSS-Kultur (Schießen, Schaufeln, Schweigen) immer mehr breit zu machen.
69 tote Wölfe im Straßenverkehr
69 Wölfe mussten ihr Leben im Straßenverkehr lassen.
Mit viel gutem Willen können wir die Zahl der Wölfe in Deutschland mit Welpen auf zirka 1.000 Tiere schätzen. Bis Ende des Jahres könnten es sogar noch 100 tote Wölfe, wie im jahr 2019, werden. Gerade in diesem Bezug empfinden wir Forderungen der Jäger- und Bauernlobby, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, seinen Schutzstatus zu minimieren und zu regulieren geradezu eine Frechheit. Zumal der Wolf noch immer auf der roten Liste als gefährdete Art aufgeführt ist. https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/10/10/rote-liste-der-wolf-gilt-in-deutschland-noch-immer-als-gefaehrdete-art/
In Sachsen „verschwinden“ ganze Rudel
In Sachsen vermissen unsere Mitglieder die Spuren von kompletten Rudeln. Zudem wird in Prozesszuschutzgebieten eindeutigt gejagt, obwohl dies dort verboten ist. Auch in Bayern ist ein Wolf seit diesem Jahr verschwunden. Der Vaterwolf des Rudels auf dem Trupü Grafenwöhr.
Wir fordern die Landesregierungen auf, endlich den Schutz der Wölfe zu gewährleisten, statt Wolfsverordnungen zu kreieren – wie der Niedersächsische Umweltmnister Lies – die eindeutig genauso gegen EU-Recht verstoßen, wie die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Immer mehr Wölfe aus dem niedersächsischen Schneverdingen scheinen Gefallen an NRW zu finden. Neben Gloria von Wesel und ihrem Bruder hat nun eine weitere Wölfin mit der Kennung GW 1800F ihren Weg in das Gebiet zwischen Schermbeck und Haltern gefunden.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt weitere Wolfsnachweise im Bereich der Hohen Mark.
Aufgrund der genetischen Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen konnte ein weiblicher Wolf mit der Kennung GW1800f erstmalig anhand von drei Losungsfunden erfasst werden. Die Nachweise erfolgten am 08. und 20. Mai 2020 bei Reken im Kreis Borken und am 19. Juli 2020 bei Haltern am See im Kreis Recklinghausen. GW1800f stammt aus dem Niedersächsischen Rudel Schneverdingen und trägt aus diesem Grund dasselbe genetische Merkmal, den Haplotyp HW02, wie die ebenfalls aus diesem Rudel stammenden Wölfe im Territorium Schermbeck.
Genetische Spuren eines Wolfes mit dem Haplotyp HW02 konnten ebenfalls an einem am 18. Mai 2020 in Dülmen (Kreis Coesfeld) gefundenen Wildtierkadaver nachgewiesen werden. Eine Individualisierung war in diesem Fall nicht möglich.
Am 26. Juni 2020 gelangen gegen Mitternacht mithilfe einer Fotofalle Aufnahmen eines Wolfes auf dem Gebiet der Gemeinde Reken (Kreis Borken). Alle Aufnahmen wurden durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf geprüft. Alter, Geschlecht und Identität des betreffenden Wolfes sind auf den Aufnahmen der Fotofalle nicht zu erkennen.
Es herrscht kaum Ruhe um die Wölfin Gloria von Wesel und ihren Bruder. Fast tagtäglich erscheinen neue angebliche Rissmeldungen und Schreckensgeschichten in der lokalen Presse. Zitat: Schermbeck/Gahlen. In der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch hat mit hoher Wahrscheinlichkeit einer der beiden Schermbecker Wölfe im bevorzugtem Jagdgebiet im Heisterkamp in Gahlen erneut zwei Schafe gerissen, lautet das Intro eines Artikels aus Schermbeck Online. Auf dem Aufmacherbild ist ein Zaun zu sehen, der nachzu perfekt nachgerüstet zu sein scheint. Was Schermbeck Online hier aber verheimlicht, ist die Sicht auf die andere Seite des Zaunes. Hier ist alles wie gehabt. Sollte es also hier tatsächlich zu einem Riss gekommen sein, war wohl kein echter Schutz vorhanden.
Hinten hui und vorne pfui. In der Lokalpresse wird der Eindruck erweckt, dass der Zaun nachgerüstet wäre. Dies stimmt nicht. Er ist an einer Seite immer noch so wenig gesichert, wie zuvor.
Fotofalle belegt erneut Wolf im Neckar-Odenwald-Kreis
Im Gebiet der Gemeinde Mudau im Landkreis Neckar-Odenwald ist erneut die aktuelle Anwesenheit eines Wolfes belegt worden. Das männliche Tier ist in eine Fotofalle geraten, das Bild werten die Fachleute von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg (FVA) als eindeutigen Nachweis (so genannter C1-Nachweis).
Ob es sich um denselben Wolf handelt, der vor einigen Wochen in der Region Schafe gerissen hat, lässt sich nicht sagen. Auch ob sich der Wolf nach wie vor in der Gegend befindet oder weitergezogen ist, ist nicht sicher.
Alle zehn Jahre veröffentlicht das Bundesamt für Naturschutz eine Bestandsaufnahme für Tiere, Pilze und Pflanzen. In diesem Jahr sind die Säuegetiere an der Reihe. Ihre Situation biete ein „durchmischtes Bild“, wird BfN-Präsidentin Beate Jessel in einer aktuellen Pressemitteilung zitiert. Der Zustand vieler Säugetiere in Deutschland habe sich in den vergangenen zehn bis 15 Jahren verschlechtert. Verbesserungen wären dagegen für Arten zu verzeichnen, die von gezielten Natur- und Umweltschutzmaßnahmen profitieren. Knapp ein Drittel der Säugetiere in Deutschland seien in ihrem Bestand gefährdet, heißt es.
Das sind Ergebnisse der aktuellen Roten Liste der Säugetiere, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gemeinsam mit dem Rote-Liste-Zentrum (RLZ) vorgestellt hat. Für insgesamt 97 in Deutschland einheimische Säugetiere hatten die Autorinnen und Autoren der neuen Roten Liste die Bestandssituation und das Ausmaß der Gefährdung ermittelt.
Die aktuelle Rote Liste belege, dass insgesamt 30 Arten und Unterarten und damit 31 Prozent der bewerteten Säugetiere Deutschlands bestandsgefährdet sind, sie also in eine der vier Kategorien – Vom Aussterben bedroht, Stark gefährdet, Gefährdet oder Gefährdung unbekannten Ausmaßes – eingestuft worden sind“, so BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel. Zu den bestandsgefährdeten Arten zählten Arten des Offenlandes wie der Feldhase, bei dem 191.854 Exemplare 2019 von Hobbyjägern erschossen worden sind.
Als vom Aussterben bedroht gelte der Iltis. Das BfN richtet hier sogar einen Appell, die Jagd auf dieses Tier ganz einzustellen. Wolfsschutz Deutschland e. V. ist es deshalb schleierhaft, warum die Hobbyjagd nicht längst verboten ist. Auch Waldschnepfen, Füchse, Dachse, Mauswiesel und Rehe, die auch in der Liste auftauchen, werden gnadenlos bejagt.
Fischerei und Landwirtschaft schaden Flora und Fauna
Im Meere ist es der Schweinswal und im Wald die Bechsteinfledermaus, die bestandsgefährdet sind. „Ihre Vorkommen gehen zurück, weil die menschliche Nutzung ihrer Lebensräume weiter zunimmt“, so die BfN-Präsidentin. „Die Auswirkungen unserer Nutzungen sind es auch, die dazu geführt haben, dass das Graue Langohr als Fledermaus, der Luchs und der Zwergwal jetzt als vom Aussterben bedroht eingestuft sind.“
Positiv entwickelt hätten sich in den vergangenen zehn bis 15 Jahren hingegen die Bestände von 17 Säugetieren und damit rund 18 Prozent der bewerteten Arten und Unterarten. Ausschlaggebend dafür wären vor allem Maßnahmen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes. Bei weiteren 39 Arten sei zumindest eine stabile Entwicklung festgestellt worden, was oft gezielten Artenhilfsmaßnahmen zu verdanken wäre: Von Maßnahmen im Quartierschutz oder der Einrichtung von Trittstein- oder Vernetzungsbiotope.
Naturschutz wirkt
Es gibt allerdings auch Arten, deren Lebensbedingungen sich in den vergangenen Jahren verbessert haben. „17 Arten führt die Rote Liste auf, bei denen „Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes wirken“, so Jessel. Neben dem Fischotter und dem Wolf gilt dies für die Kegelrobbe. Den bis zu 300 Kilogramm schweren Raubtieren haben vor allem eine bessere Wasserqualität in Nord- und Ostsee sowie neu eingerichtete Ruhezonen geholfen.
Jäger und Fischer mögen keine Konkurrenz
Das Robbenzentrum Föhr päppelt deshalb jährlich nicht nur 30 bis 40 Seehunde, sondern seit einigen Jahren auch zwei bis drei Kegelrobben auf, die krank am Strand gefunden und ins Zentrum gebracht werden. Vor allem nach heftigen Stürmen würden die Tiere zu ihr gebracht, berichtet Zentrumsleiterin Janine Bahr-van Gemmert der TAZ, denn die Jungtiere besäßen ein flauschiges Fell und müssten die ersten Wochen im Trockenen liegen, in Dünen oder auf Felsen. „Unter den Fischern ist die Kegelrobbe ähnlich beliebt wie der Wolf bei den Jägern“, sagt Bahr-van Gemmert, „sie fürchten die Konkurrenz.“ Dabei könnte man mit dem Beifang aus der Nordsee eines einziges Tages alle Seehunde und Robben der Nordsee ein Jahr lang ernähren, sagt die Tierärztin.
Deutschland braucht mehr Wildnis
„Um den Artenrückgang ernsthaft aufzuhalten, müssen wir an einer Reihe von Stellschrauben drehen“, sagt BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel. „Einzelne Artenhilfsmaßnahmen reichen nicht aus. Wir brauchen auf breiter Fläche eine naturverträglichere Land- und Forstwirtschaft. Im Verkehrs- und Siedlungsbereich müssen wir die anhaltende Flächeninanspruchnahme reduzieren. Darüber hinaus brauchen wir eine bessere Durchlässigkeit unserer Landschaft für mobile Arten, sowohl zu Lande als auch zu Wasser. Die Rote Liste zeigt uns ganz deutlich, dass wir unsere Wirtschaftsweisen im Offenland, in den Wäldern und Gewässern verändern müssen, um unsere Artenvielfalt in Deutschland erhalten zu können.“
Hintergrund Die Roten Listen der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands In den Roten Listen wird der Gefährdungsstatus von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten für einen bestimmten Bezugsraum dargestellt. Von den etwa 72.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Deutschlands werden in den Roten Listen mehr als 30.000 auf ihre Gefährdung hin untersucht. Die Roten Listen sind zugleich Inventarlisten für einzelne Artengruppen und bieten Informationen nicht nur zu den gefährdeten, sondern zu allen in Deutschland vorkommenden Arten der untersuchten Organismengruppen.
Die Autorinnen und Autoren bewerten die Gefährdung anhand der Bestandssituation und der Bestandsentwicklung. Die Grundlagen für die Gefährdungsanalysen werden von einer großen Zahl von ehrenamtlichen Artenkennerinnen und Artenkennern ermittelt. Die Roten Listen selbst werden von den Autorinnen und Autoren ebenfalls in weiten Teilen ehrenamtlich erstellt. Sie werden dabei vom Rote-Liste-Zentrum im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) fachlich begleitet. Die Methodik für die Bewertung der Arten wurde vom BfN gemeinsam mit Autorinnen und Autoren entwickelt. Die fachliche Endabnahme und Herausgabe der Roten Listen erfolgen durch das BfN. Für den Schutz der Artenvielfalt in Deutschland stellen Rote Listen eine entscheidende Grundlage dar. Sie dokumentieren den Zustand von Arten und mittelbar die Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Natur. Damit sind sie Frühwarnsysteme für die Entwicklung der biologischen Vielfalt und zeigen auf, wo Handlungsbedarf besteht. Sie ermöglichen es, Naturschutzmaßnahmen zu gewichten, bei der Umsetzung Prioritäten zu setzen und weisen zugleich auf Forschungsbedarfe hin.
Das Rote-Liste-Zentrum Das Rote-Liste-Zentrum (RLZ) koordiniert seit Dezember 2018 im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) die Erstellung der bundesweiten Roten Listen. Das Bundesumweltministerium fördert das Zentrum mit jährlich 3,1 Millionen Euro. Es ist am Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Bonn angesiedelt und wird fachlich vom BfN betreut. Das Rote-Liste-Zentrum unterstützt die Autorinnen und Autoren sowie weitere beteiligte Fachleute der Roten Listen, indem es sie bei der Erstellung fachwissenschaftlich begleitet und Kosten für die Koordination, die Arbeitstreffen der Fachleute und andere
Rund 400.000 Hobbyjäger machen Wildtieren in Deutschland das Leben regelrecht zur Hölle. Viele Spaziergänger glauben, dass sie Tieren des Waldes etwas Gutes tun, wenn sie Wege und Bereiche nicht betreten, an denen Schilder hängen mit dem Wortlaut: „Wild-Ruhe-Zone“. In Wirklichkeit handelt es sich nicht um Bereiche, in denen Rehe, Hirsche und Co. gut leben können. Ganz im Gegenteil, werden sie hier auf grausamste Art und Weise durch Futter angelockt und während des Fressens oder auf der Suche nach Leckereien, getötet.
Links und rechts solcher Wege führen kleine Trampelpfade in den Wald hinein. Sie enden an so genannten Kirr-oder Luderplätzen, auf denen Mais, Getreide oder Fleisch ausgelegt ist. Um diese Plätze herum stehen oft mehrere Hochsitze. Diese Art und Weise des Alockens wird in ganz Deutschland praktiziert. Die Tiere haben keine Chance. Oft werden sie nicht richtig getroffen und es erfolgt auch keine ordentliche Nachsuche. In vielen Fällen liegen sterbende Tiere tagelang im Wald und quälen sich unter unfassbaren Schmerzen.
Verbot der Hobbyjagd
Wolfsschutz Deutschland e. V. setzt sich für ein Verbot der Hobbyjagd in Deutschland ein. Im Gegensatz zu Wölfen und anderen Beutegreifern, die de Wildpopulationen tatsächlich gesund erhalten und auch regulieren können, da sie nur alte, kranke, schwache und ganz junge Tiere reißen, hat es der Hobbyjäger auf die schönste Trophäe abgesehen und schießt auf die erfahrenen und gesunden Tiere. Dadurch werden zudem bestehende Familienverbände zerschossen und die Wildtiere versuchen mit mehr Nachwuchs gegen zu regulieren. Hobbyjäger töten nicht nur Wildschweine, Hirsche und Rehe. Sie erschießen auch Marder, Fasane, Feldhasen, Rebhühner, Waldschnepfen, Schwäne, Dachse und viele weitere Arten.
Die folgenden Bilder sprechen für sich:
Abschusszone statt Ruhezone. Links und rechts von solchen Wegen führen kleine Trampelpfade in den Wald, die an einem so genannten Luder-oder Kirrplatz enden. Hier werden Tiere mit Mais, Getreide oder Fleisch angefüttert, um sie zu erschießen.
Weil empfindliche Menschen grausame Bilder von erschossenen Tieren nur schwer ertragen können, möchten wir hier die grausamsten Bilder auch nicht zeigen. Wer sich aber von der wirklichen Motivation vieler Hobbyjäger überzeugen will und den auch drastische Bilder von furchtbarer Baujagd nicht abschrecken, findet hier weitere Beispiele sinnloser Quälerei: https://www.facebook.com/Niederwildhege
Hobbyjäger betonen gerne und oft, dass sie eigentlich gar nicht gerne jagen und sie zur Regulation des Wildes praktisch schon gegen ihren Willen schießen müssten. Etwas über die wahre Motivation vieler Hobbyjäger findet sich hier: https://www.facebook.com/Paul.und.Gerold.Reilmann
Bitte unsere Petition unterzeichnen und teilen!
Unsere Petition für den Wolf setzt auch ein Zeichen gegen die Hobbyjagd. Wir wollen mehr Unterzeichner als es Hobbyjäger gibt: http://www.change.org/wolfsschutz
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