Offener Brief an Umweltminister Albrecht (Grüne) in Schleswig-Holstein zur erweiterten Abschussverfügung gegen Wolf Dani

Sehr geehrter Herr Minister Albrecht,

Ihrer Pressemitteilung vom 28.10.2019 entnehmen wir, dass „die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m (… )  im schleswig-holsteinischen Amtsblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten“ ist.

Dass hier knapp 200 Hobbyjäger auf zwei Wölfe losgelassen werden, verurteilen wir auf das Schärfste.  Warum zwei Wölfe, werden sich manche Leser nun fragen. Ganz einfach: Weil die Allgemeinverfügung nun auch noch auf Gebiete des Landkreises Segeberg ausgeweitet worden ist. In diesem Landkreis befindet sich eine Wölfin. Nur 12 Kilometer liegen beide Nachweise auseinander. Hier ist die Gefahr sehr hoch, auch die Wölfin zu treffen. Seltsamerweise sind Sie und ihr Amtskollege Lies aus Niedersachsen ja vor kurzem vor der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto „Fehlschüsse“ abzusichern. Allerdings ist Richterin a. D. Almuth Hirt von der DJGT (Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierrecht e. V.) der Ansicht, dass etwaige „Fehlschüsse“ von Jägern deutsches Recht und nicht EU-Recht betreffen, sie sich also keineswegs darauf verlassen können, nicht abgeurteilt zu werden. In einer Pressemitteilung der DJGT zum EuGH-Urteil heisst es sogar, dass weder die Änderung des Naturschutzgesetzes, noch Ihr Schießbefehl EU-rechtskonform sind.

http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf?fbclid=IwAR14JEvKcvgI9pnlrb-0YKwbU2dskjXjPiQYQ5C2LkE5qvmgXT2GDSaXRmU

Ein solches Verhalten wirft auf jeden Fall die Frage auf, ob Sie sich hiermit zum Erfüllungsgehilfen der Jäger- und Agrarlobby machen, denn deren erklärtes Ziel ist es ja, komplett Schleswig-Holstein „wolfsfrei“ zu halten. Bei nur vier Wolfsnachweisen und nur zwei bestätigten Wolfsterritorien wäre dies im Fall des Tötens von Wolf Dani und eines „Fehlschusses“ auf die benachbarte Wölfin ja sogar gelungen. Zudem würde die Bildung eines Wolfsrudels im nächsten Frühjahr verhindert werden. Zudem könnte auch noch ein drittes Tier unterwegs sein, da einige Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden können. Außerdem ist im Herbst auch noch der Start der alljährlichen Jungwolfwandersaison. Jedes durchwandernde Jungtier gerät nun in Lebensgefahr.

Bereits die immer wieder erfolgte Verlängerung der Abschussverfügung war rechtswidrig, wie hier auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. bestätigt. (Rechtsgutachten ging Ihrem Ministerium zu); die jetzt erweiterte Abschussverfügung spricht den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und EU-Recht, wonach der Wolf den höchsten Schutzstatus genießt, regelrecht Hohn. Die Gesetzeslage sieht erst einen vernünftigen Herdenschutz und dann eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Eine Vergrämung wird einfach abgelehnt

Genau das schreiben Sie ja auch in Ihrem Erlass. Doch dann erklären Sie, dass eine Vergrämung  „nicht als Alternative zu verstehen sei.“  Sie schreiben: „Hierfür müsste das entsprechende Individuum bei jedem Nutztierübergriff bereits während des Übergriffs durch die Vergrämung (z.B. durch Gummigeschosse) negativ auf Nutztierübergriffe konditioniert werden. Dies ist in der Praxis nicht möglich. Zudem ist durch praktische Schießversuche in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden, dass sich die derzeit in Deutschland zugelassenen Gummigeschosse nicht für diesen Zweck eignen.“

Mit diesen völlig absurden Begründungen versuchen Sie, eine Vergrämung einfach abzuwürgen. Logischerweise ist eine Vergrämung nur möglich, wenn der Wolf sichtbar ist. Aber selbst diese gesetzlich niedergelegte Verordnung scheint Ihnen völlig egal zu sein. Ebenfalls sehr merkwürdig, dass Sie ausgerechnet jetzt erklären, die Gummigeschosse seien dazu nicht geeignet. Wäre das der Fall, hätte man sicherlich davon schon gehört, und selbst wenn dies so wäre – was wir aus gutem Grund nicht glauben – müsste man andere Möglichkeiten zur Vergrämung in Betracht ziehen, anstatt mit scharfen Geschossen loszuballern.

Und was veranlassen Sie?  Das Erschießen. Treu nach dem Motto, ist der Wolf erst mal tot, nutzt das  Gejammere der Tierschützer auch nichts mehr. Zumal Sie ja versichert hatten, dass die Abschussverfügung sofort aufgehoben werden würde, sobald ein zweiter Wolf in diesem Gebiet nachgewiesen werden würde. Da einige Risse zwar Wolf ergeben hatten, aber Dani nicht zugeordnet werden konnten, ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zweiter Wolf dort unterwegs.

Dass Ihr unrechtmäßiges Handeln sehr  wohl  auch rechtliche Folgen haben wird, scheint Sie nicht zu interessieren.

Und jetzt kurz zu den Fakten, die Sie anscheinend bewusst einfach ignorieren.

Die amtliche Rissstatistik weist seit einem halben Jahr lediglich zwei Nutztierrisse aus, die Wolf Dani GW924m zugeordnet wurden, wovon nur eine Umzäunung als „wolfssicher“ eingestuft wurde. Wobei wir in diversen Zaunkontrollen nachgewiesen haben, dass auch mit so genannten wolfsabweisenden Zäunen getrickst wird. Bei dem Zaun, den Dani „überwunden“ haben soll, hatten wir Lücken festgestellt. Dem stehen 12 Nutztierrisse gegenüber, bei denen jegliche Zäunung fehlte. Noch ausstehend sind die Untersuchungsergebnisse zu Rissen mit insgesamt 12 Nutztieren, aber selbst wenn diese alle von GW924m stammen sollten, so bleibt festzuhalten, dass in keinem der Fälle auch nur irgendeine Art von Zaun existierte. (Im gleichen Zeitraum wurden von Hunden übrigens 7 Nutztiere gerissen.) Und überhaupt verblassen diese sowieso schon sehr geringen Zahlen gegenüber den ca. 20.000 (so eine Schätzung des BUND Schleswig-Holstein) Weidetieren, die Jahr für Jahr durch andere Faktoren zu Tode kommen, also nicht im Schlachthof landen („Falltiere“). Es ist uns völlig unverständlich, wie Sie angesichts dieser Datenlage überhaupt eine Abschussverfügung aufrechthalten können, ganz zu schweigen von der nun angeordneten Ausweitung eben dieser.  Wann verstehen Sie endlich, dass die Tötung von Wölfen ein blutiger Irrweg ist? Warum nehmen Sie die WeidetierhalterInnen nicht in die Pflicht, ihre Tiere adäquat zu schützen?

Die EU erlaubt es, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen zu 100% zu fördern, und Herdenschutz ist auch in schwierigem Gelände technisch möglich. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass Risse von Weidetieren sogar provoziert werden, um lautstark den Abschuss von ‚Problemwölfen‘ fordern zu können. Warum geben ausgerechnet Sie als ‚grüner‘ Minister der Forderung nach Abschuss des ‚Problemwolfes‘ GW924m nach?  Sie werden auf diese Weise keine Befriedung der WeidetierhalterInnen erreichen; im Gegenteil werden die Forderungen in diese Richtung immer dreister werden.

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer – Volker Vogel- Frank Dreyer – Jürgen Götz – Alexander Januskiewicz

Vorstand Wolfsschutz Deutschland e.V.

Wolfsschutz-Deutschland e.V. informiert auf der Veranstaltung von „Sitz! Was? Wild!“ in Wiesbaden

PRESSEINFORMATION

Wolfsschutz-Deutschland e.V. informiert auf der Veranstaltung von „Sitz! Was? Wild!“ in Wiesbaden

15.10. 2018 – Informationen über den Wolf gibt der bundesweit agierende Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. am Sonntag, den 21. Oktober, im Rahmen einer Veranstaltung der Initiative „Sitz! Was? Wild!“ auf dem Gelände Veilchenweg in Wiesbaden. Von elf bis 18 Uhr erfahren die Besucher am Stand des Vereins alles Wissenswertes zum Thema Wolf. Mit dabei ist ab 13 Uhr auch Wolfsbotschafter Anori Pura Goia, ein Tschechoslowakischer Wolfshund, der vorführen wird, wie ein Wolf heult.

Von links: Zweiter Vereinsvorsitzender Frank Dreyer, Tschechoslowakischer Wolfshund Anori Pura Gioia und Brigitte Sommer, erste Vereinsvorsitzende von Wolfsschutz Deutschland e. V. bei Sitz! Was? Wild!

Wer sich mit dem Wolfshund fotografieren lassen will, hat dazu mit einer Spende für die Vereinsarbeit, Gelegenheit.  Die Vereinsmitglieder Frank Dreyer,  Angelika Zipper-Hüttges und Brigitte Sommer informieren über die Wölfe in Deutschland und die Arbeit, die der Verein für den Schutz der freilebenden Wölfe leistet.

Jeder, der sich für Wölfe interessiert oder mehr über die Tiere erfahren will, die vor über 100 Jahren in Deutschland ausgerottet wurden und sich jetzt wieder in Deutschland angesiedelt haben, sei  herzlich willkommen, so Brigitte Sommer. Nachdem jüngst auch im hessischen Odenwald und in der Rhön ein Wolf seine Spuren hinterließ, ist der Wolf auch in Hessen in aller Munde.

Sommer: „Die Aufklärung über den Wolf ist uns wichtig, wir unterstützen auf Wunsch auch Nutztierhalter, um  geeignete Schutzmaßnahmen vorzunehmen.“

Mit verschiedenen Petitionen zum Beispiel gegen den Abschuss des Jungwolfes Pumpak mit über 131 000 Unterzeichnern und mit der neuen Petition zum Schutz der Wölfe unter www.change.org/wolfsschutz sowie dem erfolgreichen Eilantrag gegen den Abschuss des Rosenthaler Rudels in Sachsen hat der Verein bereits bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Erst kürzlich setzte der Verein eine Belohnung von 10 000 Euro für die Ergreifung eines Täters aus, der in Sachsen eine Wölfin erschossen und dann in einem Tagebausee ertränkt hatte. Die Vereinsmitglieder decken auch ständig Falschmeldungen, so genannte „Fake-News“ auf, mit denen Unwahrheiten über Wölfe verbreitet werden.  Zudem unterstützt er Schäfer und Nutztierhalter, die beim Schutz ihrer Tiere Hilfe benötigen.

Weitere Informationen über Wolfsschutz-Deutschland e.V. gibt es auf der Webseite des Vereins unter www.wolfsschutz-deutschland.de.

 

Wolfsschutz-Deutschland lädt zum Pfingstspaziergang ein

Wolfsschutz-Deutschland lädt zum Pfingstspaziergang ein
Auch Fiona Sommer (21), die beim Verein Wolfsschutz-Deutschland als Naturschutzassistentin mithilft und „Wolfsbotschafter“ Anori Pura Gioia, ein Tschechoslowakischer Wolfshund, sind beim Pfingstspaziergang am Pfingstmontag, den 21. Mai, in Bad König mit von der Partie.

11.05.2018 – Zu einem Pfingstspaziergang rund um Bad König im Odenwald lädt die Gruppe Hessen des bundesweit agierenden Vereins  „Wolfsschutz Deutschland“ (www.wolfsschutz-deutschland.de ) alle Wolfsfreunde und Interessierte am Pfingstmontag, den 21. Mai ein. Treffpunkt ist um 13 Uhr am Bahnhof in Bad König, Bahnhofsplatz 1. Neben Informationen über Wölfe gibt es u.a. Kaffee und Kuchen bei den Vereinsmitgliedern Renate Hess und Gabi Rohner.

Jeder, der sich für Wölfe interessiert oder mehr über die Tiere erfahren will, die vor über 100 Jahren in Deutschland ausgerottet wurden und sich jetzt wieder in Deutschland angesiedelt haben, sind herzlich willkommen, so Frank Dreyer, Zweiter Vorsitzende des Vereins. Nachdem jüngst auch im hessischen Odenwald ein Wolf seine Spuren hinterließ, ist der Wolf auch in Hessen in aller Munde.

„Aufklärung über den Wolf ist uns wichtig“

Dreyer: „Aufklärung über den Wolf ist uns wichtig. Auf Wunsch unterstützen wir auch Nutztierhalter, um  geeignete Schutzmaßnahmen vorzunehmen.“ Mit verschiedenen Petitionen zum Beispiel gegen den Abschuss des Jungwolfes Pumpak (www.change.org/pumpak) mit über 131 000 Unterzeichnern, gegen den Abschuss weiterer Gehegewölfe, die aus dem Naturpark Bayerischer Wald ausgebrochen sind und mit dem erfolgreichen Eilantrag gegen den Abschuss des Rosenthaler Rudels in Sachsen hat der Verein bereits bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Erst kürzlich setzte der Verein eine Belohnung von 2000 Euro für die Ergreifung eines Täters aus, der an der Grenze zu Polen einen Wolf erschossen hatte. Die Vereinsmitglieder decken auch ständig Falschmeldungen, so genannte „Fake-News“ auf, mit denen Unwahrheiten über Wölfe verbreitet werden.

Mit von der Partie am Montag, den 21. Mai 2018 ist auch „Wolfsbotschafter“ Anori Pura Gioia, ein Tschechoslowakischer Wolfshund, der unter anderem auch in Sterbehospizen sehr kranken Menschen mit seinem Besuch einen letzten Wunsch erfüllt hat.

Weitere Informationen über „Wolfsschutz-Deutschland“ gibt es bei Frank Dreyer, Telefon 0174/9750352, oder auf der Webseite des Vereins unter www.wolfsschutz-deutschland.de  Alle Spenden und Mitgliedsbeiträge fließen direkt in Aktionen zum Schutz der Wölfe.