Unser Wolfskalender 2025 ist da!

Soeben ist er eingetroffen und kann verschickt werden: Unser neuer Wolfskalender für 2025. Auch in diesem Jahr gibt es eine limitierte Auflage mit zwölf Aufnahmen, die es nirgendswo sonst zu sehen oder zu kaufen gibt. Bei den zwölf Aufnahmen handelt es sich wieder um eigene Fotos, also keine von Agenturen. Das Kalenderformat ist DIN A 3. Ein Wandschmuck für jeden, der Wölfe in sein Herz geschlossen hat und unseren Verein bei unserer Arbeit zum Schutz der Wölfe unterstützen will.

Update 11.12.24: Unsere Kalender für 2025 sind ausverkauft. Ganz herzlichen Dank für die tolle Unterstützung und das große Interesse. 🙂 – Wer bist zum 10. Dezember bestellt hat, bekommt seinen Kalender noch.

 

Zu sehen sind zwölf wunderschöne Wolfsfotos, darunter auch eine Wolfsfamilien und Welpen. Ein kleiner Blick in die faszinierende Welt der Wölfe. Gedruckt auf hochwertigem Papier. Die Bilder können nach Ablauf des Kalenders ausgeschnitten und gerahmt werden.

Den Kalender gibt es für eine Mindestspende von 20,00 €. Er wird so schnell wie möglich ausgeliefert, wenn der Betrag per Vorabüberweisung auf unserem Konto, oder PayPal-Konto eingetroffen ist.  Bitte „Spende Kalender“ als Betreff vermerken.

 

Wolfskalender 2025. Alle Rechte © Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Wichtig: Damit wir Euch den Wolfskalender auch zuschicken können, sendet bitte außerdem eine Mail mit Eurer Lieferadresse an Juergen.Goetz@wolfsschutz-deutschland.de 

Hier unser Konto:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

oder Ihr überweist den Betrag von 20,00 € per PayPal: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Hier könnt Ihr Euch alle Bilder anschauen:

 

Schon wieder Schießbefehl auf Wolf in Sachsen – Im Zweifel gegen den Angeklagten!

EuropäŠischer Wolf.

Sachsen – schon wieder ist ein Schießbefehl auf einen Lausitzer Wolf herausgegeben worden. Hintergrund ist ein angeblicher Vorfall mit einem Hund, dessen Fakten bislang noch gar nicht komplett geklärt werden konnten. Angeblich soll ein Wolf zwei Hunde angefallen haben, die sich auf einem eingezäunten Grundstück befunden hätten. Ein Hund soll zu Tode gekommen sein. Hier gibt es allerdings widersprüchliche Aussagen. In einem anderen Bericht war zu erlesen, dass der getötete Hund nachts draußen alleine an der Hundehütte festgebunden gewesen sei. Das wirft die Frage auf: Welcher verantwortungsvolle Hundebesitzer bindet seinen Liebling nachts mitten im Wolfsgebiet an einer Hundehütte fest, und wendet sich nach einem Vorfall flugs an die nächste Zeitung, mit der Forderung den Wolf abzuschießen? Angeblich gäbe es dort sogar gar keinen Zaun, der das komplette Grundstück umschließt. Ein weiterer Hund sei nachts verschwunden. Welcher wirkliche Hundefreund lässt seinen Hund nachts im Wolfsgebiet alleine heraus? Dieses Mal ist, im Gegensatz zu Pumpak, sogar eine unbefristete Abschussgenehmigung erteilt worden.

Zitat: „Wie und durch wen die jetzt erteilte Ausnahmegenehmigung praktisch umgesetzt werden soll, dazu wollte sich das Landratsamt Görlitz am Donnerstag nicht äußern. Vermutlich aus Angst, es könnten sich Bürger oder Journalisten zu sehr in das Geschehen einmischen“… vermutete die Freie Presse.


Der Wolf soll angeblich an Räude leiden. Dies will man anscheinend lediglich durch Sichtung der Bilder aus einer angebrachten Wildtierkamera festgestellt haben? Weil die Einwohner sich „Sorgen“ machen würden, soll der Wolf nun abgeschossen werden. In den sozialen Netzwerken kursieren Fotos, die einen Wolf zeigen. Mehrere Tageszeitungen hatten ein Foto aus dieser Bilderserie auch als Aufmacher für ihre Geschichte für den Schießbefehl verwendet. In den sozialen Netzwerken stellten User daraufhin die wildesten Vermutungen an. Nun erweist es sich, dass es sich bei den Bildern um Archivbilder handelt. Ein tatsächlich aktuelles Bild des angeblichen Übeltäters scheint es also gar nicht zu geben, bzw. ein Bild wurde von LUPUS nicht zur Verfügung gestellt. Fakt ist, dass es wieder einmal gar keine Beweise gibt. Das DNA-Ergebnis ist nicht da. Dennoch wird der Angeklagte „Wolf“ zum Tode verurteilt. Der NABU stimmt dem Todesurteil übrigens zu. Wieder einmal.

Bitte organisieren Sie sich und protestieren Sie. Menschen, die aus dem Gebiet Weißkeißel und Weißwasser kommen, sollten sich zu „Spaziergängen“ treffen. Es kann doch nicht sein, dass schon wieder ein Wolf vorverurteilt wird, bevor überhaupt die Faktenlage klar ist. Dass das Landratsamt angeblich Angst davor hat, dass sich Journalisten und Bürger einmischen, zeigt den Zustand der Demokratie in Sachsen.

Wir wenden uns hier auch direkt an die Jäger, es gibt viele unter Ihnen, die wenn Sie auch keine Freunde der Wölfe sind, diese jedoch respektieren. Wir bitte Sie, sich genau zu überlegen, ob Sie sich zum Erfüllungsgehilfen dieses Landratsamtes Görlitz machen wollen. Eine Rechtssicherheit für den Schützen und Ausführer dieses Schießbefehls gibt es nämlich nicht.
 

Quellen:

https://www.freiepresse.de/SACHSEN/Zum-dritten-Mal-soll-in-Sachsen-ein-Wolf-erschossen-werden-artikel10100446.php

https://www.nabu.de/news/2018/01/23779.html

http://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852936&waid=392&modul_id=34&record_id=91798

http://www.sz-online.de/nachrichten/freistaat-stimmt-wolfsabschuss-zu-3858928.html