Blutige Exekution eines Wolfs im Heidekreis: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen

Das verordnete Schweigen des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums ist gebrochen und die traurige Gewissheit ist da: Anfang Oktober 2026 wurde im Heidekreis der Abschuss eines Wolfes eiskalt vollstreckt. Hinter verschlossenen Türen hatte die Behörde eine geheime Schnellabschussverfügung erlassen, deren Existenz erst auf massiven Druck scheibchenweise eingeräumt wurde. Gegen diese Praxis staatlicher Willkür und die gezielte Ausschaltung des Rechtsstaates zieht Wolfsschutz-Deutschland e. V. nun die Konsequenz und bringt den ersten Fall vor die Justiz. Wir stellen umfassende Strafanzeigen gegen die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne), den amtierenden Leiter der Kreisverwaltung des Heidekreises, Landrat Jens Grote, die Führung der dortigen Unteren Jagdbehörde sowie gegen die noch unbekannten, ausführenden Schützen vor Ort.

Da das Ministerium die exakte Identität des getöteten Tieres unter Verschluss hält, besteht der dringende Verdacht, dass dieser Abschuss Wolfsterritorien mit Nachwuchs der Region im Kern getroffen hat. Es könnten Tiere des Rudels „Schwarmstedt“ oder des Rudels „Rethem“ oder angrenzende Rudel wie Wedemark ins Visier des Abschusskommandos geraten sein. Sollte ein für die Aufzucht notwendiges Elterntier eines dieser Rudel erschossen worden sein, droht den diesjährigen Welpen im Spätherbst der qualvolle Tod durch Verhungern, oder sogor mehr Risse, da unerfahrene Jungtiere zu leichter Beute, wie ungeschützten Weidetieren, greifen müssen. Um eine solche Tragödie und das bewusste Umgehen von Gesetzen zu stoppen, lauten unsere Vorwürfe gegen die Amtsträger unter anderem auf Rechtsbeugung (§ 339 StGB) im Amt, Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§ 71 BNatSchG) sowie Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund (§ 17 TierSchG). Die pauschale Geheimhaltung der Abschusszonen ist aus unserer Sicht gezielt darauf ausgelegt, den verfassungsmäßig verankerten Eilrechtsschutz systematisch auszuhebeln und Gerichte vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Illusion des Rechtswegs: Wenn Bürokratie den Artenschutz aushebelt

Dieser Vorfall im Heidekreis legt schonungslos einen tiefen, schmerzhaften Riss an der Basis des organisierten Naturschutzes offen. Seit Jahren haben wir von Wolfschutz-Deutschland e. V. intensiv vor genau dieser Technokratisierung und Verheimlichung der behördlichen Abschussverfahren gewarnt. Dennoch wurde der kritische Diskurs über einen langen Zeitraum hinweg durch das immer gleiche Narrativ beruhigt, dass dem Tötungswahn primär auf dem langwierigen Rechtsweg und durch finanzielle Unterstützung klagefähiger Verbände beizukommen sei.
Diese einseitige Fokussierung auf juristische Scharmützel hat in der Praxis zu einer folgenschweren Sedierung der Zivilgesellschaft geführt. Anstatt die notwendige, aktive Präsenz direkt in den bedrohten Revieren zu stärken, wurde den Menschen suggeriert, eine passive Spendenbereitschaft genüge, um die Wölfe zu retten. Während engagierte Aufrufe zu physischer Wachsamkeit und zivilgesellschaftlicher Kontrolle als zu anstrengend ins Hintertreffen gerieten, hat sich das blinde Vertrauen auf den reinen Rechtsweg als fatales Placebo erwiesen. Während Verbände noch intern über Satzungsänderungen debattieren, schaffen die Behörden im Schutz der Dunkelheit unumkehrbare Fakten.

Das Monitoring-Dilemma: Vom wissenschaftlichen Datensatz zur Abschusskoordinate

Wie gefährlich die andauernde Naivität gegenüber staatlich gelenkten Strukturen ist, zeigt ein Blick auf das offizielle Wolfsmonitoring. Bis heute wird beharrlich dafür geworben, Sichtungen und Wildkamerabilder an die behördlichen Erfassungssysteme zu melden – im guten Glauben, den Wissenschaftlern zu helfen. Dass diese Daten jedoch längst nicht mehr primär wissenschaftlichen Zwecken dienen, haben jüngste Einblicke in Schulungsmaterialien des Deutschen Jagdverbandes (DJV) auf drastische Weise offengelegt. Das Video wurde inzwischen vom DJV wegen einer angeblichen Fotoverwechslung offline gestellt. Es liegt uns aber intern vor. 
Dort ist offen dargelegt worden, dass die erhobenen Monitoringdaten im Rahmen zukünftiger Handlungsaspekte gezielt dafür herangezogen werden sollten, die exakten Aufenthaltsorte der Tiere für behördlich angeordnete Abschüsse zu lokalisieren. Wer die Öffentlichkeit in Unkenntnis dieser Dynamiken weiterhin zur Datenabgabe an das von der Jägerschaft dominierte Monitoring anleitet, gerät in den dringenden Verdacht, den Abschusskommandos unfreiwillig die Zielkoordinaten zuzuarbeiten. Das gutgläubig gesammelte Wissen der Tierfreunde wird so zur Beihilfe für die Jägerschaft.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Das System der 18 Abschusszonen

Wie flächendeckend und rücksichtslos das Land Niedersachsen die Reviere der geschützten Wildtiere inzwischen mit Abschussgenehmigungen überzieht, offenbart ein Blick hinter die Kulissen der ministeriellen Dokumentation. Insgesamt listen die behördlichen Tabellen bereits die schockierende Zahl von 18 eingeleiteten Schnellabschussverfahren seit dem Inkrafttreten der neuen Rechtslage auf. Doch diese vermeintliche Transparenzliste entlarvt sich bei genauerem Hinsehen als ein Instrument der gezielten Täuschung. Bis zu den jüngsten Enthüllungen Anfang Oktober wurde bei sämtlichen 18 Verfahren stur der offizielle Vermerk „kein Wolf erlegt“ geführt. Während die Öffentlichkeit und die über Satzungsänderungen brütenden Verbände durch diese scheinbar erfolglose Statistik in Sicherheit gewiegt werden sollten, sind im Heidekreis und einer Nachbarregion im Geheimen längst Wölfe erschossen worden.
Diese hohe Zahl von 18 freigegebenen Jagdzonen beweist zudem die fundamentale Mitschuld des offiziellen Monitorings, vor dessen Naivität wir seit Jahren intensiv warnen. Jedes Foto, jede Spur und jede gutgläubig gemeldete Sichtung liefert den Behörden exakt das Datenmaterial, um eine dieser 18 Abschussverfügungen rechtlich zu begründen und die Jäger direkt an die Aufenthaltsorte der Wolfsfamilien zu leiten. Das Ministerium verwaltet hier im Verborgenen eine blutige Abschussliste, die erst durch den massiven Druck scheibchenweise ans Licht gezerrt werden kann.

Aufrüstung der Jagdmethoden: Die drohende Renaissance der Lappjagd

Die in den Schulungen skizzierten Zukunftsszenarien offenbaren zudem eine erschreckende Eskalation der Jagdmethoden, die jeglichen Bezug zu einem ethischen Artenschutz vermissen lässt. So sei in jenen internen Beiträgen darüber gesprochen worden, dass für zukünftige Wolfsentnahmen potenziell auch auf die historisch-brutale Methode der Lappjagd zurückgegriffen werden könne. Diese großflächige Einkesselung ganzer Areale mittels Tüchern bezwecke keine selektive Entnahme eines Einzeltieres, sondern sei auf die systematische Traumatisierung und Auslöschung ganzer Familienverbände ausgelegt.
Als Wolfsschutz-Deutschland e. V. vertreten wir hierzu eine unmissverständliche und unkompromittierende Position: Wir lehnen jede Form der Jagd aus ethischen und ökologischen Gründen ab. Es gibt für uns kein Szenario, in dem einem Wolfsabschuss – ungeachtet jedweder behördlicher Konstruktionen – zugestimmt werden kann. Statt uns hinter bürokratischen Vorlesungen, Vereinsmeierei oder internen Verbandskämpfen zu verbarrikadieren, fordern wir die sofortige und kompromisslose Umkehr von diesem blutigen Irrweg. Einzig ein flächendeckender, lückenlos staatlich finanzierter Herdenschutz bietet Weidetieren dauerhaften und echten Schutz. Steuergelder gehören in die präventive Infrastruktur, nicht in die verdeckte, technokratische Verfolgung einer geschützten Art.

Schluss mit der Lethargie: Zeigt Präsenz vor Ort und unterstützt Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. müssen endlich Gehör finden. Während in den sozialen Netzwerken fleißig Herzchen verteilt, betroffene Emojis gepostet und lahme Ausflüchte gesucht werden, sterben in den Wäldern Niedersachsens die Wölfe. Diese digitale Bequemlichkeit rettet kein einziges Tier vor den Abschusskommandos. Unsere Aktiven vor Ort kämpfen ununterbrochen in den betroffenen Gebieten und stoßen allmählich an ihre physischen und psychischen Belastungsgrenzen. Es reicht nicht mehr aus, wegzusehen oder die Verantwortung auf langwierige, im Hintergrund blockierte Gerichtsprozesse abzuschieben.

Befreit Euch endlich aus der Lethargie und werdet aktiv. Wir fordern alle echten Wolfsfreunde auf, sich zu bewegen und uns direkt in den Revieren zu unterstützen. Wir brauchen dringend neue, engagierte Mitglieder, die bereit sind, vor Ort physische Präsenz zu zeigen, wachsam zu sein und zivilgesellschaftliche Kontrolle auszuüben. Nur wenn wir gemeinsam vor Ort Stärke und Entschlossenheit demonstrieren, können wir diesem verdeckten Tötungswahn der Behörden wirksam entgegentreten. Werdet jetzt Mitglied, unterstützt unsere Teams in den bedrohten Territorien und helft dabei, das Sterben im Heidekreis und ganz Niedersachsen zu stoppen. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wolf_ins_bundesjagdrecht_aufnehmen/schnellabschusse/veroffentlichung-der-interventionsgebiete-sowie-der-beendeten-schnellabschussverfahren-252705.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/03/erste-woelfe-heimlich-in-niedersachsen-offiziell-getoetet/

http://www.wolfsmonitoring.com

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

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Schießerlaubnis Rodewaldrudel: Oberverwaltungsgericht Lüneburg segnet Wild-West-Methoden der Landesregierung ab

Beschwerde gegen die erneute Genehmigung zum Abschuss des Rodewalder Wolfsrüden erfolglos, gab dasOberverwaltungsgericht gestern in einer Pressemeldung bekannt. Wir von Wolfsschutz Deutschland protestieren auf das Schärfste gegen diesen Entscheid und weisen darauf hin, dass dieses Urteil unserer Ansicht nach komplett gegen höherrangiges EU-Recht verstößt, denn zusätzlich wurde es laut O-Ton im Bescheid gestattet, „dass ein Wolf auch dann getötet werden darf, wenn er nicht anhand leicht erkennbarer äußerer Merkmale (etwa einer besonderen Fellzeichnung) als der Leitrüde des Wolfsrudels identifiziert werden kann, und dass diese Vorgehensweise gegebenenfalls bis zur Tötung des Leitrüden oder bis zum Ausbleiben weiterer Weidetierrisse fortgesetzt werden dürfe.“

Eine solche Entscheidung ist nichts anderes als eine Legalisierung einer Wolfsjagd, bei der es wohl völlig egal zu sein scheint, ob es denn wirklich den Verursacher der Risse treffen würde oder einen völlig anderen Wolf. Die Genehmigungserweiterung auf den Heidekreis könnte sogar noch andere Wolfsrudel als das Rodewalder Rudel treffen.

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 24. November 2020 die Beschwerde einer staatlich anerkannten Naturschutzvereinigung gegen die neuerlich erteilte Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen, heisst es weiter in der Pressemitteilung.  (Az. 4 ME 199/20).

Schießgenehmigung gilt bis zum 31.12.2020

Nachdem diese Ausnahmegenehmigung Ende März 2020 ausgelaufen war, ohne dass der Wolf erlegt werden konnte, sei es im Territorium des Rodewalder Wolfsrudels im Mai und Juni 2020 zu zwei weiteren Rissen von Rindern und Pferden gekommen. Daraufhin erteilte hätte der NLWKN mit dem Bescheid vom 17. Juli 2020 erneut eine für sofort vollziehbar erklärte Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfsrüden erteilt. Dabei waren dem Rodewaldrüden  diese Risse gar nicht zweifelsfrei nachgewiesen worden. Diese erneute Schießgehmigung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet und örtlich auf einzelne im Wolfsterritorium liegende Städte und Gemeinden in den Landkreisen Nienburg/Weser und Heidekreis beschränkt.

Einen dagegen gerichteten Eilantrag einer Naturschutzvereinigung hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg mit Beschluss vom 5. Oktober 2020 abgelehnt (Az. 5 B 2442/20).

Strafanzeigen und Beschwerden bei der EU

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat diesen erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, sei gerechtfertigt. Es könne davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Pferde und Rinder reißen und dadurch Schäden in erheblichem Umfang verursachen werde. Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt die dringliche Frage in den Raum, ob besagte Tierhalter nicht selbst Risse provoziert haben, um eben solche Entscheidungen zu erreichen. Als Beweis dienen Fotos von Zaunkontrollen in betreffenden Gebiet, die darstellen, wie wenig Halter zum Schutz ihrer Tiere tun. Pferde sind auf ablegegendsten Weiden untergebracht, mit teilweise nur zwei Litzen als Zaun. So können auch die Pferde leicht ausbrechen und zu einer Gefahr für Wanderer und Straßenverkehr werden.

Normales Wolfsverhalten kriminalisiert

Außerdem sei damit zu rechnen, dass der Wolf seine Jagdtechnik auch an seine Nachkommen weitergeben werde, zumal andere Wölfe des Rudels schon an bisherigen Angriffen auf große Weidetiere beteiligt gewesen seien, heisst es weiter in der PM.  Woher sollen Wölfe wissen, dass sie Schafe – weil im Entschädigungskatalog, reißen dürfen und andere Tiere, die wegen geringer Körpergröße oder schlechtem Allgemeinzustand ins Beuteschema passen – nicht reißen dürfen? Dies hat mit einer Weitergabe der Jagdtechniken an Welpen nichts zu tun, da das Reißen von Beute im Spektrum zum normalen Verhalten eines Wolfs gehört.  Zumutbare Alternativen zur Tötung seien ebenfalls nicht ersichtlich. Wir sind der Ansicht, dass es sehr wohl zumutbare Alternativen geben würde, wenn man es denn wollen würde, nämlich die unbürokratische Förderung von wolfsabweisenden Zäunen bei Rindern und Pferden, wie es einige Weidetierhalter ja dort bereits realisiert haben. Ferner sind Herdenschutzhunde auch bei Pferde- und Rinderhaltung realisierbar. Ebenso finden wir es für Pferdehalter zumutbar, ihre Tiere nachts in einen Stall zu bringen.

Außerdem verstoße der seit dem 13. März 2020 geltende § 45a Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), der den Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Wolfsrudels in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Einzeltier erlaubt, nicht gegen europäisches Recht, heisst es weiter in der Pressemitteilung des OVG. Diese Rechtsauffassung zweifeln wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. und wir werden Strafanzeigen erstatten und eine offizielle Beschwerde an die EU senden, falls ein Wolfs des Rodewald-Rudels oder eines benachbarten Rudels aufgrund dieser Tötungserlaubnis sein Leben verlieren sollte.

Der Beschluss sei unanfechtbar, endet die PM des Oberverwaltungsgerichtes.

Wolfsschutz Deutschland e. V. ruft zum legalen Widerstand auf

Wie auch im vergangenen Jahr, rufen wir dazu auf, die Vorgänge im Landkreis Nienburg und im Heidekreis sehr genau zu beobachten sowie zu dokumentieren und weitläufige Spaziergänge und Wanderungen zu unternehmen. Wir sichern neuen Vereinsmitgliedern aus diesen Gebieten zu ihrem Schutz zu, völlig inkongnito zu bleiben.

Hier die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/beschwerde-gegen-die-erneute-genehmigung-zum-abschuss-des-rodewalder-wolfsruden-erfolglos-194854.html

 

Wir erinnern: Wolf Kurti, erstes Opfer deutscher Lobbypolitik – erschossen am 27.04.2016

Der junge Wolf war besendert und hatte deshalb keine Chance, dem Abschuss zu entkommen.

Am  27. April 2016 wurde der junge Wolfsrüde Kurti (MT 6) im Heidekreis in Niedersachsen erschossen. Wir möchten heute, wie jedes Jahr, an Wolf Kurti erinnern. Er war wohl das erste „Bauernopfer“ von Politik und Umweltverbänden an die Landwirtschafts- und Jagdlobby. Der Tod von Kurt war auch ein Startschuss zur Opposition von Natur und Tierfreunden *innen, die Ungerechtigkeiten, wie sie dem jungen Wolf widerfahren sind, nicht mehr wehrlos hinnehmen wollten. Anfangs noch als Initiative, begannen wir mit den ersten Zaunkontrollen und Spaziergängen und schützten nur wenige Wochen später das Rosenthaler Rudel in Sachsen durch Nachtwanderungen vor dem Abschuss. Einer sächsischen Naturschutzorga finanzierten wir einen Teil der Klage gegen den Abschuss vor Gericht. Vor zwei Jahren gündete sich Wolfsschutz Deutschland e. V. dann als Verein. Für uns ist jedes Wolfsleben wertvoll. Es gab in Deutschland bis heute keinen einzigen Problemwolf, dafür aber jede Menge Problempoltiker, und eine starke Agrar- und Jagdlobby, die mit aller Macht ihren Willen durchsetzen will.

Hier zu Kurtis Geschichte, in der auch große Umweltverbände und die Niedersächsischen Grünen keine gute Figur gemacht haben. https://wolfsschutz-deutschland.de/fall-kurti/

 

 

 

Eilmeldung – Niedersachsen – Beschwerde wird vom OVG abgewiesen – Wolf Roddy stoll sterben

Beschwerde betreffend die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Wolfsrüden erfolglos

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. Februar 2019 (Az. 4 ME 48/19) die Beschwerde des Freundeskreis frei lebender Wölfe gegen die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen.

Diesem Wolf mit dem Gencode GW717m, genannt Roddy,  sollen angeblich eindeutig mehrere Angriffe auf Rinder seit April 2018 nachgewiesen worden sein. Zwei dieser Angriffe hätten sich gegen Tiere gerichtet, die in einer Herde mit einer genügend großen Anzahl gesunder erwachsener Rinder gehalten worden seien, so dass von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz ausgegangen werden durfte, so die Presseerklärung von heute.  Mit Bescheid vom 23. Januar 2019 erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine bis zum 28. Februar 2019 befristete Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale Entnahme des genannten Wolfs aus der Natur in den Landkreisen Nienburg und Heidekreis sowie der Region Hannover. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte einen Eilantrag der Naturschutzvereinigung mit Beschluss vom 15. Februar 2019 (Az. 5 B 472/19) abgelehnt.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Es hält die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, für gerechtfertigt. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben wird. Diese Aussage ist durch keine Abhandlung wissen schaftlich bestätigt worden. Weiter sei ein unkalkulierbares Schadensrisiko für Rinderhalter begründet. Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich. Es gebe ausreichende Belege dafür, dass dieser Wolf sich auf das Reißen von Rindern spezialisiert hätte. Schutzmaßnahmen wie ausreichend hohe Elektrozäune, Behirtung oder Verbringung der Tiere in Nachtpferche seien nicht zumutbar, zumal diese flächendeckend von allen Rinderhaltern im Territorium des Rodewalder Rudels ergriffen werden müssten.

Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Dieses Urteil ist ein Affront für den Wolfsschutz in Deutschland. Es kann nicht Mittel sein, nicht schützen zu wollen und so Wolfsabschüsse zu erreichen. Dieses Urteil ist unserer Ansicht weder mit EU-Recht noch mit dem Natur- oder Tierschutzrecht vereinbar. Sollte der Abschuss tatsächlich vollzogen werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige gegen Umweltminister Lies, den Schützen und den Tierhalter stellen.

Niedersachsen – Umweltministerium bestätigt Riss an Minishettyfohlen ohne DNA-Ergebnis abzuwarten

@ Pixabay – Minishettystute mit Fohlen, das zirka ein dreiviertel Jahr alt ist. Genau so alt soll auch das tote Fohlen in Niedersachsen gewesen sein. Allerdings sah das Fohlen auf den Bildern deutlich kleiner aus. Der Ernährungszustand wirkte nicht optimal.

Kaum wurde das Gnarrenburger Rudel im „Friedhofsgärtnergate Steinfeld“ entlastet, wird dem Rodewaldrudel oder Wölfen im Heidekreis eine neue Untat vorgeworfen. In Stöcken im Heidekreis soll ein Wolf eine Minishettymutterstute mit einem angeblich im März 2018 geborenen Fohlen angegriffen haben. Das Fohlen soll gerissen, und fast vollständig aufgefressen worden sein. Entsprechende Bilder machten in sozialen Netzwerken auf Wolfshasser- sowie Weidetierhalter- und Pferdehalterseiten schnell die Runde. Zu sehen war auf den Bildern ein dunkles Minishetty, mit einer Risswunde seitlich am Hals. Diese Wunde sah Verletzungen, die Pferde sich an Stacheldrähten zuziehen können, auf den ersten Blick sehr ähnlich. Dazu gab es ein weiteres Bild von einem sehr klein wirkenden Fohlen, bei dem nur noch Kopf und Vorderbeine zu sehen waren. Der Rest schien aufgefressen zu sein.

Das Umweltministerium bestätigt nach nur einem Tag, dass das Fohlen von einem Wolf gerissen worden sei, ohne ein Ergebnis eines DNA-Abstriches abzuwarten. Wie kann das sein?

Dass der Halter oder die Halterin des Tieres keinesfalls neutral mit der Situation umging, zeigt sich daran, dass er Wolfsberater und Presse zum gleichen Termin einbestellt hatte. So ist sichergestellt, dass in kürzester Zeit ziemlich einseitige Berichte über den Vorfall erscheinen werden. Der Besitzer der Tiere muss also vorher bereits entsprechend „gebrieft“ worden sein. Die Wolfshasserszene in Deutschland ist sehr gut vernetzt. Man gibt sich gegenseitig Tipps und gruselige Lügengeschichten, die schnell die Runde machen, weiter. In einer Regionalzeitung drückt der betoffene Pferdezüchter mächtig auf die Tränendrüse. Seine Kinder seien traumatisiert, heisst es. Sie hätten den schlimmen Anblick ertragen müssen. Es seien in der Nähe bereits Kälber gerissen worden. Ja, warum hat der Halter ein kleines Fohlen nicht besser geschützt, wenn er doch seit einiger Zeit weiß, dass das Rodewaldrudel oder auch andere Wölfe in der Nähe leben? Wolfsberater Wichmann wird auch in einem Print-Artikel in der Harke zitiert: darin macht er Tatsachenbehauptungen über den Wolf. Es sei nur noch die Frage, ob das Labor nachweisen könne, welchem Wolf die Untat nachzuweisen wäre. Wichmann ist Jäger. Große Teile der Jägerschaft in Niedersachsen sprechen sich offen gegen Wölfe aus, obwohl die Jägerschaft mit dem Wolfsmonitoring in Niedersachsen offiziell beauftragt ist.  Kann also ein Wolfsberater wie Wichmann überhaupt neutral begutachten? Die Kreiszeitung hatte ihn im Oktober auf seiner Arbeit begleitetet. Dort beklagte er sich: „Das Ehrenamt ist für ihn zu einem zweiten Hauptamt geworden, bis zu 40 Stunden kostet es ihn in der Woche. „Und immer nur tote Tiere“, ächzt Wiechmann. So hat er sich den Posten damals nicht vorgestellt. Er und seine Kollegen werden immer erst dann gerufen, wenn der Riss Geschichte ist. Nach diesem Tag wirkt ihre Aufgabe auf mich wie Drecksarbeit.“ Weiter wurde er zitiert:  „Ob es sich um einen Unfall oder Riss – und wenn ja, von welchem Tier – handelt, findet der Wolfsberater nicht selbst heraus. Natürlich, Wiechmanns  (Die Kreiszeitung schrieb den Namen mit ie – es gibt aber in der Wolfsberater-Liste nur einen Hubert Wichmann keinen Hubert Wiechmann) Erfahrung ermöglicht ihm in den meisten Fällen eine Hypothese. Ob die zutrifft, weiß er aber erst, wenn das Wolfsbüro und das Forschungsinstitut Senckenberg in Wilhelmshaven den Bericht und die DNA-Spuren ausgewertet haben. „Vorher ist alles Spekulation.““ Hier der Link: https://www.kreiszeitung.de/lokales/nienburg/nienburg-weser-ort45437/immer-tote-tiere-10301965.html

Vorher ist alles Spekulation, sagte der Wolfsberater selber

In der Risstatistik ist der Fall bereits mit Ergebnis „Wolf“ eingetragen worden. Eine offizielle Pressemitteilung dazu gibt es von Lies noch nicht. https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/nutztierschaeden/nutztierschaeden-161701.html

Interessant sind die Hinweise in der rechten Spalte der Liste. Hier ist angegeben, ob ein Mindestschutz vorhanden gewesen ist. Hier steckt auch der Detailteufel im Niedersächsischen Managementplan selber. Tierhalter müssen bei Pferden und Kühen keinen Schutz anwenden. Während erwachsene Kühe und normale Pferde überhaupt nicht auf dem Speiseplan von Wölfen stehen, können kranke und kleine Kälber sowie auch ein Minishettyfohlen schon Opfer werden. Besonders dann, wenn die Zäune so nachlässig erstellt worden sind, dass Fohlen und Kälber unter ihnen hindurch gelangen können, und nicht mehr zurückfinden. Vor dem Zaun haben sie auch keinen Schutz mehr von ihren Eltern. War dies auch im Fall des Fohlens im Heidekreis so? In einem Artikel in der Printausgabe der Harke ist der Zaun im Hintergrund zu sehen. Große Zwischenabstände bieten hier nicht nur Wölfen Gelegenheit, sondern auch wildernden Hunden.  Warum wurden Tierhalter vom Ministerium nicht entsprechend informiert? Stattdessen scheint der Umweltminister es vorzuziehen, mit der Lobby zu heulen und lieber Wolfsabschüsse zu fordern. Warum? Will man sich Entschädigungen ersparen? Entschädigungen für Kälber und kleine Pferde fallen nämlich unter „Billigkeitsleistungen“ und sind freiwillig. 

Pferderipper sind eine echte Gefahr, nicht nur für Pferde

In diesem Jahr sind schätzungsweise über 30 Pferde durch Pferderipper schwer verletzt worden, oder sogar gestorben. Nach dem Vorfall in Niedersachsen wartet die Pferdezeitung St.Georg sofort mit einem wolfskritischen Artikel auf. https://www.st-georg.de/news/ministerium-bestaetigt-ponyfohlen-in-niedersachsen-von-wolf-getoetet/?fbclid=IwAR0T5gHRm1HxRgWyqsO_cLnXBYiv0jjV-DfsBTslIuiURL68raUmQ_uLRCE

Über die Gefahr von Pferderippern ist in dieser Zeitung unsers Wissens nach noch nichts erschienen. Warum nicht? Schließlich ist die Gefahr für Pferde um ein vielfaches höher als durch den Wolf. Besonders gruselig. Viele Serienmörder in Deutschland probierten sich vorher an Pferden und anderen Tieren aus, bevor sie Menschen umbrachten.