Pressemitteilung: „Lex Wolf“ ist ignorant und Demokratie gefährdend

P R E S S E M I T T E I L U N G

18. Februar 2020

„Lex Wolf“  verstößt gegen das höherrangige EU-Recht  Pressemitteilung von Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu unserem Offenen Brief an Bundespräsident Steinmeier

Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“  gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund  dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren.

Die „Lex Wolf“ werde nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese seien struktureller Natur und existierten bereits lange bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begonnen habe. Zudem biete die „Lex Wolf“  für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen.  Es werde der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig, so Sommer,  würden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

Wie Brigitte Sommer erklärt, sei es wohl sicher, dass die EU auch im Fall der „Lex Wolf“ ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten werde. Dies scheine die gewählten Volksvertreter aber gar nicht zu stören, was wiederum den höchst zweifelhaften Einfluss von Lobbyverbänden aufzeige, der das politische Handeln immer mehr bestimme.

Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sogenannte  “ Lex Wolf“, würde es künftig erlaubten, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Wie Sommer feststellt, würden dann die nächsten Wölfe in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie könnten dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.

Derweil sei durch Studien wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Sommer: „Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle“.

Sommer: „In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der „Lex Wolf“ seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.“ Statt Weidetierhaltern das Kreieren von Wolfsrissen durch Zauntricksereien zu erlauben, sollte es gar keine Abschussgenehmigungen aufgrund von Wolfsrissen geben. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweite Lösung zur Entschädigung sowie Forderung und Förderung an Weidetierhalter geben, indem ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt werden würde. Dies würde auch Schäden, die wandernde Jungwölfe verursachen, abdecken.

Sommer erinnerte daran, dass EU-Kommissar Karmenu Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ermahnt hatte, dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaube seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen würden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange zu erwarten.

Sommer erinnerte daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.

Wolfsschutz-Deutschland : „Lex Wolf“ ein Machwerk von Lobbyisten

P R E S S E M I T T E I L U NG

  1. Mai 2019

Als ein „Machwerk von Lobbyisten aus Bauernverbänden, Weidetierhaltern und vielen Jägern“ bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V.,  den durch gewinkten  Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes, der das Abschießen von Wölfen erleichtert und das Ausrotten von Wolfshybriden legalisiert.

Das willkürliche Abschießen von Wölfen, völlig unabhängig davon, welcher Wolf den Riss verursacht habe, sei ein weiterer Schritt, den Natur- und Artenschutz in Deutschland zugrunde zu richten. Auch die Art und Weise, wie dieses Gesetz zustande gekommen sei, zeige diktatorische Ausmaße. Es sei demokratisch nicht akzeptabel, dass anerkannte Naturschutzorganisationen über den Inhalt des Gesetzesentwurfs erst aus der Zeitung erfahren haben.

In dem Gesetz werde völlig außer Acht gelassen, dass Risse nicht durch ansässige Rudel, sondern auch von durchwandernden Jungwölfen verursacht werden könnten. Sommer: „Weder die SPD-Umweltministerin Svenja Schulze, noch alle anderen Ministerinnen und Minister haben sich vorher mit der Biologie des Wolfs beschäftigt. Fallen Elterntiere weg, werden nicht weniger, sondern mehr Weidetiere gerissen“.  Statistiken würden das beweisen. „Mit ihrem Gesetz hebelt die Bundesregierung nicht nur das EU-Recht aus, sondern auch das Tierschutzgesetz“, erklärte Brigitte Sommer. Im Gesetz sei kein Wort von Herdenschutz zu lesen. Derweil sei es so, dass Weidetierhalter Wölfe bereits seit Jahren anfüttern würden, um ebenso Wolfsabschüsse fordern zu können. Damit setzen sie bewusst das Leben der ihnen anvertrauten Tiere aufs Spiel, so Sommer. Seit zwei Jahren würde der Verein Wolfsschutz-Deutschland regelmäßig nachweisen, dass Weidetiere nicht vor Wolfsangriffen geschützt würden. Hinzu komme, dass die Bundesumweltministerin auf der Webseite ihres Ministeriums eine ganz anderes politische Richtung präsentiere. Wörtlich stehe dort zu lesen: „Eine Bejagung ist grundsätzlich keine Lösung für den Herdenschutz, weil die verbleibenden Wölfe weiterhin ungeschützte Nutztiere angreifen werden. Außerdem werden bestehende Rudelstrukturen schnell zerstört und zuwandernde Wölfe und elternlose Jungtiere noch eher auf schlecht geschützte Nutztiere zurückgreifen als auf Rehe oder Wildschweine“.

Eine Politik gegen Natur und Umwelt

Dabei sei es laut Europäischer Union seit Anfang des Jahres möglich, dass die Weidetierhalter 100 Prozent Entschädigung bei Rissen erhalten sowie eine 100 Prozent Förderung bei der Anschaffung von Zäunen und auch Herdenschutzhunden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürften Weidetierhalter nun überhaupt keine Motivation mehr haben, ihre Tiere zu schützen. Dabei wirke funktionierender Herdenschutz. Außerdem würden Statistiken auch beweisen, dass es in vielen Regionen, wie beispielsweise in Baden-Württemberg oder auch Schleswig-Holstein mehr Hunde- als Wolfsrisse gebe. In Niedersachsen und Sachsen könne gerade mal rund die Hälfte aller Vorfälle dem Wolf angelastet werden. Sommer: „Diese Zahlen belegen auch, dass es Weidetierhalter mit dem Schutz ihrer Tiere eben nicht ernst meinen“.

Äußerst bedenklich und irrwitzig sei, dass Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher Schäden erlaubt seien. Sommer: „Das ist, als ob die Polizei wahllos ein verkehrssicheres Auto aus dem Verkehr zieht, weil es ja eventuell einen Unfall verursachen könnte.“ Selbst wenn Risse nicht genetisch einem Wolf zugeordnet werden könnten, sei es mit diesem Gesetz nun möglich, einfach Wölfe und sogar ganze Wolfsrudel abzuschießen.

Und wenn der Wolf erneut ausgerottet sei, was das Gesetz unweigerlich nach sich ziehen werde, bestünde nach wie vor das Hunderissproblem. Auch würden Schafe und andere Weidetiere durch Krankheiten und Vernachlässigung ihrer Besitzer sterben. In Bayern, so Sommer, kämen pro Jahr 50.000 Schafe durch Krankheiten und Vernachlässigung um. Durch den Wolf seien dies gerade einmal 50.

Gerade eine Umweltministerin habe die Verantwortung, Politik für und nicht gegen die Umwelt zu machen, doch das, so Sommer, sei schon lange nicht mehr der Fall.

Auch die im Gesetz festgeschriebene Ausrottung von Wolfshybriden sei absolut nicht hinnehmbar. Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter einem Prozent bestehe keine Gefahr, dass sich Wolfshybriden so stark ausbreiten, dass sie den sogenannten „reinerbigen Wolf “ verdrängen. Eine solche Vorgehensweise, wie durch die Bundesregierung jetzt beschlossen, sei als rassistisch zu bezeichnen, betonte Sommer, die erklärte, dass ihr Verein mit allen möglichen Mitteln die Umsetzung dieses derart naturfeindlichen Gesetzes verhindern werde.

Hier die PM als PDF-Datei:

PM_Lex_Wolf_Machwerk_von_Lobbyisten

Auch in Mecklenburg-Vorpommern keine Hinweise auf rasante Vermehrung des Wolfes

Das Märchen von der „rasanten“ Vermehrung.

 

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht die Rede von der „rasanten Vermehrung“ der Wölfe in Deutschland ist. Dabei dreschen nicht nur Politiker, Weidetierhalter und Wolfsgegner diese Phrase. Nein, auch so genannte Wolfsexperten und Mitarbeiter der großen Umweltverbände lassen sich dazu hinreißen, von einer rasanten Vermehrung zu reden. Im Koalitionsvertrag von SPD sowie CDU/CSU ist gar von Dezimierung der Wölfe die Rede. Fakt ist jedoch: In der Roten Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands (2009) wird der Wolf als eine vom Aussterben bedrohte Art eingestuft. Wenngleich sich der deutsche Wolfsbestand in den vergangenen Jahren positiv entwickelt hat, weist die Art – gemäß dem deutschen FFH-Bericht von 2013 – immer noch eine ungünstige Erhaltungssituation auf, schreibt das Bundesamt für Naturschutz in einer Zusammenfassung Ende 2017.

Wölfe paaren sich nur einmal im Jahr, nämlich jetzt und in den kommenden Wochen. Die Jungtiere vom Vorjahr kümmern sich oft noch mit um den Nachwuchs, der im Frühjahr auf die Welt kommt. Jetzt ist auch die Zeit für die zweijährigen Wölfe, sich ein eigenes Revier zu suchen. Da Wölfe ihre Reviere verteidigen, können sich die Jungtiere nur dort niederlassen, wo noch keine anderen Wölfe ihr Revier eingerichtet haben. Diese Verhaltensweisen sind es, die eine „rasante Vermehrung“ so gut wie unmöglich machen. Die meisten Jungtiere erreichen ihr drittes Lebensjahr nicht. Man ging bisher von einer Vermehrungsrate von 30 % aus. Im Monitoringjahr 2016/17 stagniert diese Rate nicht nur, sie ist sogar zurückgegangen.

In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Anzahl der Welpen von 13 auf 14 leicht erhöht. Die Territorien sind bei 3 allerdings gleich geblieben. Der Verbleib des bisherigen Lübtheener Rudels ist derzeit ungeklärt. Anfang 2017 konnte der seit 2007 in der Lübtheener Heide lebende, mindestens 12-jährige Rüde letztmalig anhand von Fotofallenbildern dokumentiert werden. Die beiden besenderten Jährlingsfähen des Rudels, WF2 Naya und WF3 Emma, sind abgewandert; seit Mai 2017 wurden sie nicht mehr in der Lübtheener Heide nachgewiesen. Zu dem aktuellen Status der Elterntiere des Lübtheener Rudels liegen keine Hinweise vor, schreibt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Mit 12 Jahren hat der Rüde ein stattliches Alter für einen frei lebenden Wolf erreicht. Dennoch ist Wilderei als Ursache nicht auszuschließen. Erst im Dezember 2016 wurde dort der Jungwolf Arno erschossen aufgefunden.

Schaut man sich die Anzahl von Wölfen in Mecklenburg-Vorpommern an und vergleicht sie mit den Schäden, stehen die Forderungen von Weidetierhaltern in einem ganz anderen Licht. Zitat aus der Pressemitteilung der Landesregierung: Im Jahr 2017 leistete das Land MV Kompensationszahlungen an Tierhalter in Höhe von etwa 15.700 Euro. Landesweit waren 28 Übergriffe auf Nutztiere registriert worden, bei denen ein Wolf als Verursacher festgestellt oder nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei wurden 66 Tiere getötet und 22 Tiere verletzt. Seit Jahresbeginn 2018 wurden 4 Übergriffe auf Nutztiere registriert, bei denen ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte. Der vorbeugende Herdenschutz wurde im Jahre 2017 mit etwa 138000  Euro und im Jahre 2018 bislang mit etwa 32 000 Euro gefördert.

Quellen:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?id=136019&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/zusammenfassung?Bundesland=&Jahr=2016

https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/presse/2017/Dokumente/Pressehintergrund_Wolf_2017bf.pdf

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?id=122660&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle