Aktueller Blick ins Zuhause der Wölfe in Sachsen – Neue Zahlen und alte Probleme mit Weidetierhaltern und Jägern

Sechs neue Wolfsterritorien sind in Sachsen dazugekommen. Dies ergeben neue Zahlen des Wolfsmonitorings in Sachsen. Dem gegenüber stehen 17  tote Wölfe und ein ganzes Rudel, das verschwunden ist. Dies bestätigt uns, dass das Märchen von einer  unkontrollieren Vermehrung der Wölfe ins Reich der Brüder Grimm gehört.

Der Wolfsbestand in Sachsen sei um weitere sechs Territorien auf aktuell 27 Territorien angestiegen, schreibt die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes gestern in einer Pressemitteilung.  Dabei handele es sich um 22 Rudel, vier Paare und ein territoriales Einzeltier. Neu dazugekommen seien die Wolfsterritorien Mulkwitz, Neiße, Neusorge, Dresdner Heide, Laußnitzer Heide und Elstra. Einige bereits nachgewiesene Territorien hätten sich verschoben und ein Rudel existiere nicht mehr. Hierbei handele es sich um das seit 2011 bekannte Nieskyer Rudel.

Beispielbild © Brigitte Sommer
Dass in Süd- und Westsachsen noch ganz viel Platz für weitere Wölfe ist, zeigt die offizielle Karte der Territorien des Monitoringjahres 2018/2019.
Karte Territorien Sachsen im Monitoring-Jahr 2018/2019 @Freistaat Sachsen.

Dies seien Ergebnisse des aktuell ausgewerteten Monitoring-Jahres 2018/19, die die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes Sachsen (LfULG) am Dienstag in Dresden in einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Damit sind in Sachsen 27 Wolfsterritorien bestätigt worden. Einige der oben genannten neuen Rudel hätten erst rückwirkend durch den Nachweis von Welpen in diesem Sommer bestätigt werden können, wie zum Beispiel das Dresdner-Heide-Rudel. Mit dem Wermsdorfer Forst und dem Raum Moritzburg gebe es zwei weitere potentielle Gebiete. Hier würden einzelne Nachweise vorliegen. Ob es sich um ein jeweils neu etabliertes Territorium handeln würde, sei derzeit noch nicht sicher belegbar. Acht weitere Wolfsterritorien hätten nur einen kleinen Teil ihres Gebietes auf sächsischer Seite und würden daher in den Nachbarländern mitgezählt.

Das Nieskyer Rudel siehe roten Kreis in der Mitte, gibt es nicht mehr. Telemetrie-Karte Streifgebiete bis 30092019 – @Freistaat Sachsen

Im aktuell laufenden Monitoring-Jahr 2019/20 konnte in zwanzig Territorien durch Aufnahmen von Welpen oder einer Fähe mit Gesäuge der Nachweis von Reproduktion erbracht werden, heisst es in der Pressemitteilung weiter.  In den vier Rudeln Daubitz, Neustadt, Nochten und Knappenrode II seien jeweils eine Doppelreproduktion bestätigt worden, d.h., dass in diesen Territorien jeweils zwei Fähen mit Gesäuge beziehungsweise zwei Würfe mit Welpen bestätigt wurden. Solche Doppelreproduktionen hätte es in Sachsen in der Vergangenheit bereits mehrmals gegeben.

Screenshots der Territorien auf DBB-Wolf – Dass es hier erscheint, als wären nur zwei Territorien neu hinzugekommen, liegt daran, dass die Daten von 2017/2018 noch einmal upgedatet worden sind.

Fakten bestätigen also, dass das Märchen von der unkontrollierten Verbreitung von Wölfen ins Reich der Brüder Grimm gehört.

Wenn das Nahrungsangebot im Gebiet groß genug ist, könnte es vorkommen, dass neben den Inhabern der Territorien beispielsweise eine erwachsene Tochter ebenfalls Nachwuchs bekäme. In zwei weiteren Gebieten im Bereich zwischen Bernsdorf und Hoyerswerda sowie im Bereich des Berzdorfer Sees seien ebenfalls Welpen bestätigt worden. Hier sei allerdings noch unklar, ob es sich nur um Verschiebungen bestehender Rudel, oder um die Etablierung neuer Rudel handeln würde.

17 tote Wölfe in nur einem Jahr – ein komplettes Rudel verschwunden

Es hätte auch Verluste gegeben. So existiere das Nieskyer Rudel nicht mehr und allein in diesem Jahr seien bis heute 17 tote Wölfe gefunden worden. In 13 dieser Fälle starben die Wölfe bei Verkehrsunfällen, gibt das LfULG an. In einem Fall hätte die Todesursache nicht geklärt werden können und in drei weiteren Fällen wären die Wölfe an einer natürlichen Todesursache gestorben.

Umstrittene Besenderung?

Zwei Wölfinnen wurden eingefangen und mit Sendehalsbändern versehen. Foto Wölfin Lotta _FT11 beim_Fang ©LUPUS

Eine wertvolle Ergänzung zum herkömmlichen Monitoring würden seit Juli 2019 die beiden Wolfsfähen »Lotta« (FT11) und »Juli« (FT12) liefern. Mit Halsbandsendern ausgestattet, lieferten sie u.a. wichtige Erkenntnisse für die jährliche Erhebung der Größe von Populationen und Territorien sowie zum Abwanderungs- und Ausbreitungsverhalten der Tiere. Den ersten Telemetrie-Daten nach zu urteilen, gehören beide Wölfinnen zum Neustädter Rudel. Zitat: „Im September verlagerte FT12 »Juli« ihren räumlichen Schwerpunkt zunächst an den Süd-Westrand des Neustädter Territoriums. Im Oktober erkundete sie dann das Gebiet nordwestlich des Neustädter Territoriums auf Brandenburgischer Seite, um schließlich Ende Oktober weiter nach Norden an Cottbus (Brandenburg) vorbei zu wandern. Ob dies nur ein größerer Ausflug ist, oder ob sich die Jährlingsfähe auf Abwanderung begeben hat, werden die Daten der nächsten Wochen/Monate zeigen.“

Die beiden Wolfsfähen seien im Rahmen des in diesem Jahr neu gestarteten Landesprogramms »Besenderung Wolf« im Auftrag des LfULG vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland gefangen worden. Die Soft-Catch-Falle funktioniert nach dem Prinzip des Tellereisens, bei dem nach Auslösung zwei Metallbügel zusammenschlagen, wobei es häufig zu schweren Verletzungen (Knochenbrüchen), in jedem Fall aber zu großen Schmerzen kommt. Durch die Schaumstoffpolsterung an den Bügeln solle das vermieden werden. Im Zusammenhang mit einem Fallensender werde zudem sichergestellt, dass das gefangene Tier innerhalb kürzester Zeit aufgesucht und narkotisiert werden könne. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  schätzen Soft Catch Traps als tierschutzbedenklich ein und wir sind sehr skeptisch, was eine angebliche Schmerzfreiheit betrifft. Hier ein Selbstversuch aus den USA. Es ist deutlich zu erkennen, dass der Probant deutliche Quetschungen an den Fingern aufweist. Dabei hat er sich sofort selber aus der Falle befreit. https://www.youtube.com/watch?v=ZOAVwtH2PzM

Allerdings sagte uns Vanessa Ludwig vom LfULG telefonisch dazu, dass man die Fallen hier in Deutschland auf Gewichtsklassen einstellen würde und keine schwere Verletzung – außer evtl. Hämatomen (blaue Flecke) zu befürchten wären. Auch seien in die Soft Catch Traps auch Hasen und Füchse geraten, die auch keinen Schaden davongetragen hätten.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sehen solche Besenderungsaktionen sehr kritisch. Es gibt bereits genug Daten und Fakten über das Wanderverhalten von Wölfen. Kaum eines der Tiere hat bislang eine solche Besenderung lange überlebt, denn die Daten können auch von Kriminellen ausgelesen werden, die die Wölfe dann illegal abschießen. Beispiele dafür sind Wolf Arno in Mecklenburg-Vorpommern und Naya in Belgien. Auch könnten besenderte Wölfe bei Abschussgenehmigungen als „Judaswölfe“ fungieren und unfreiwillig den Standort des Rudels verraten. Geht die  Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf) – https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/26/bundestag-oeffnet-der-wiederausrottung-der-woelfe-tuer-und-tor-debatte-in-der-nacht-zeigt-den-maechtigen-einfluss-der-lobbyisten/) durch, wäre es künftig erlaubt, sogar ganze Rudel zu erschießen. Rudel, in denen besenderte Wölfe leben, hätten gar keine Chance zu überleben.

© Wolfschutz Deutschland e. V.

Weidetierhalter, die sich gegen den Schutz ihrer Tiere stemmen?

Das Zusammenleben mit Wölfen führe auch zu Konflikten. So seien dem Wolfsmanagement Sachsen in diesem Jahr 155 Schadensfälle an Haus- und Nutztieren gemeldet worden. (Stand 31. Oktober). In 110 Fällen sei der Wolf als Verursacher wahrscheinlich gewesen. Dabei wurden insgesamt 342 Tiere getötet, 75 verletzt und 56 sind vermisst. Betroffen waren laut Liste hauptsächlich Schafe und Ziegen, gefolgt von Gatterwild sowie fünf Rindern, einem Alpaka, einem Strauß und einem Hund, heisst es in der Pressemitteilung weiter. Hier ein Link zur Rissliste:  https://www.wolf.sachsen.de/schadensstatistik-4169.html?fbclid=IwAR33TjOLeQNz1cWuuEs7EFatudVRK_d3FGtPz6wLiEWgvQ7yzY8qgTYhqjs Dabei fällt uns auf, dass bei sehr vielen Weidetierhaltern auch nach rund 20 Jahren, in denen sich die Wölfe in Sachsen wieder angesiedelt haben, anscheinend kein Wille vorhanden ist, die Tiere zu schützen. In der rechten Spalte der Liste ist nur allzu oft aufgeführt, dass Zäune zum Wasser hin komplett offen waren, dass Festzäune ohne Strom waren, oder dass es sich sogar um die tierschutzrechtlich sehr umstrittene Anbindehaltung gehandelt hat, oder schlicht gar kein Zaun vorhanden gewesen ist. Dies ist nach wie vor eine Einladung zu Fast Food für die Wölfe.

In mehr als der Hälfte der Fälle waren Weidetiere nicht geschützt

Wie wichtig es ist, dass Tierhalter Schutzzäune regelmäßig überprüfen und eventuell vorhandene Schwachstellen zeitnah beseitigen, zeigen allein die begutachteten Schadensfälle seit Übernahme der Rissbegutachtung durch die Fachstelle Wolf ab 1. August 2019. In 52 Prozent der Fälle waren die Kriterien für den Mindestschutz nicht erfüllt. Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern haben im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, sich Herdenschutzmaßnahmen, wie z.B. die Anschaffung von Elektrozäunen, fördern zu lassen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter, als auch für Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb. Seit Anfang dieses Jahres liegt der Fördersatz bei 100 Prozent. Die Förderung der präventiven Maßnahmen wurde bereits von zahlreichen Tierhaltern genutzt, was die hohe Zahl von über eintausend Förderanträgen 2019 verdeutlicht.

Fake News von Weidetierhaltern

Diese Weidetierhalterin aus dem Gebiet des Rosenthaler Rudels verbreitete über soziale Netzwerke Fake-News.

Laut telefonischer Auskunft von Christian Starke, seines Zeichens Leiter des Umwelt- und Forstamts beim Landratsamt Bautzen, vom 28.102019, liegt aktuell kein Antrag zur ‚Entnahme‘ eines oder mehrerer Mitglieder des Rosenthaler Wolfsrudels vor.
Allgemein zum Procedere: Die Fachstelle Wolf, die auch die Rissbegutachtung leistet, informiert das Landratsamt, wenn die (prinzipielle) Zulässigkeit einer ‚Entnahme‘ gegeben ist. Grundlage für die Feststellung der Zulässigkeit ist der Kriterienkatalog der sächsischen Wolfsverordnung.

Indes fordern Weidetierhalter wohl auch noch, dass ihnen Standartzäune und die besseren wolfsabweisenden Netze von extra eingestellten Mitarbeitern kostenfrei aufgebaut werden sollen. Dies ist unserer Ansicht nach der völlig falsche Weg. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweit einheitliche Lösung mit der kompletten Bezahlung von wolfsabweisenden Zäunen für alle Berufs- und Hobbyweidetierhalter in ganz Deutschland (was auch wandernde Jungwölfe einschließen würde) geben, wie es ja auch von der EU seit Anfang des Jahres erlaubt wurde. Desweiteren fordern auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. eine höhere Weidetierprämie für Weidetierhalter *innen. Dafür sollte es dann aber auch keine Entschädigung bei Rissen mehr geben. Ganz zu schweigen von Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen. Dies zieht lediglich alle möglichen Tricksereien bestimmter Weidetierhalter *innen nach sich, die das Wohl ihrer Tiere aufs Spiel setzen, um einen Abschuss zu erlangen. Wir haben bei zahlreichen Kontrollen nachgewiesen, dass hier teilweise kein Strom auf den Zäunen war und sich große Lücken in den Zäunen befanden. Wir halten deswegen auch die Änderung des Naturschutzgesetzes (Lex-Wolf) für völlig verfehlt. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/26/bundestag-oeffnet-der-wiederausrottung-der-woelfe-tuer-und-tor-debatte-in-der-nacht-zeigt-den-maechtigen-einfluss-der-lobbyisten/

Schüsse im Prozessschutzgebiet Neusorge – Hirsch – Spreeaufwurf

Am 02. November 2019 nahmen Vereinsmitglieder von Wolfsschutz Deutschland e. V. Schüsse im  Prozessschutzgebiet Neusorge – Hirsch – Spreeaufwurf wahr, wo sich auch ein neues Wolfsterritorium befindet. In einem Prozessschutzgebiet darf im Gegensatz zu „normalen Naturschutzgebieten“ überhaupt nicht gejagt werden. Unsere Mitarbeiter meldeten den Vorfall der Polizei in Rothenburg.

Sachbeschädigung durch Jäger

Jäger P. besprühte eine unserer Wildkameras mit roter Farbe und flmte sich selbst dabei.

Unser Biologe schreibt an einem wissenschaftlich fundierten Aufsatz über kleine Beutegreifer und andere Arten in Wolfsrevieren. Dazu haben wir zu Forschungszwecken Wildkameras aufgehängt. Leider werden diese immer wieder gestohlen und auch beschädigt. Unter anderem wurde gegen den Vorsitzenden eines sächsischen Jagdvereines auch ein Verfahren eröffent. Günther P. hatte sich beim Besprühen unserer Wildkamera selber gefilmt und so konnten wir Anzeige gegen „bekannt“ erstellen. Das Verahren wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft gegen Bezahlung der Kamera eingestellt.

Quellen: http://www.dbb-wolf.de

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/231389?fbclid=IwAR37pHuvwtRZO1AnUvT7cT81ocJv15xvfTmfbwCvDQHU_micQdx8fCsTu_c

Link zur Rissliste: https://www.wolf.sachsen.de/schadensstatistik-4169.html?fbclid=IwAR1k6-wbRgpZ0l9HbF9D1efU4AAaOrS-wPQ_enNHMTXz3MqQRPZ1Y8-laS8

 

Faktencheck: Angeblicher Hunderiss in Sachsen – Lügt die Besitzerin?

Hinter dieser Baumgruppe liegt das Anwesen.

 

Weißkeißel liegt inmitten von Wäldern und Feldern. Kein Wunder sind hier viele Wildtiere unterwegs.

 

Im Februar des vergangenes Jahr wurde ein Wolf in der gleichen Gegend erschossen, weil er einen Hund getötet haben sollte. Wolf „Zottel“ litt höchstwahrscheinlich unter Räude. Diese hätte behandelt werden können. Es gibt zwei Medikamente in Tablettenform, die man als Köder damals hätte verabreichen können.  Stattdessen erschoss man das Tier. Wir berichteten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/02/23/erschiessung-wolf-zottel-veroeffentlichung-ueber-gutachten-wirft-noch-mehr-fragen-auf-petition-weiter-offen/

Nun scheint diese Methode der Abschussforderung von Wölfen ein Comeback zu erleben. Am 7. August wurde erneut ein toter Hund bei Weißkeißel aufgefunden. Schon erscheinen die ersten reißerischen Berichte über den aktuellen  Vorfall.

Tag 24 schreibt:

Weißwasser –Entsetzen in der Oberlausitz! In Weißkeißel (Landkreis Görlitz) fanden Halter ihren geliebten Mischling Schila (10) leblos auf und völlig entstellt, ohne Kopf. Die Bernersennen-Schäferhündin wurde von einem Wolf getötet, das vermutet nicht nur die Polizei.

Hundehalterin Madeleine Troll (43) betrat am Morgen ihre Terrasse.

„Ich sah in rund 200 Metern Entfernung einen Wolf auf der Wiese, wie er an etwas zerrte. Ich dachte, er hätte ein Reh gerissen“, sagt die Bürokauffrau traurig. „Da wusste ich noch nicht, dass er gerade unsere Schila fraß.“ Zitat aus dem Artikel: „Entsetzen in der Oberlausitz! In Weißkeißel (Landkreis Görlitz) fanden Halter ihren geliebten Mischling Schila (10) leblos auf und völlig entstellt, ohne Kopf. Die Bernersennen-Schäferhündin wurde von einem Wolf getötet, das vermutet nicht nur die Polizei. Hundehalterin Madeleine Troll (43) betrat am Morgen ihre Terrasse. „Ich sah in rund 200 Meter Entfernung einen Wolf auf der Wiese, wie er an etwas zerrte. Ich dachte, er hätte ein Reh geriss“, sagt die Bürokauffrau traurig. „Da wusste ich noch nicht, dass er gerade unsere Schila fraß.“ Hier geht es zum Artikel https://www.tag24.de/nachrichten/weisswasser-wolf-beisst-hund-tot-schila-raueber-holt-sogar-ihren-kopf-1163688?fbclid=IwAR019hUvPU-mS-bg3i1UmBPd8W88txYNHkxDGCJdX1LJtOWvg91cFZ-4RXY

Wir waren vor Ort und haben unter anderem  mit einigen  Nachbarn über den Vorfall  gesprochen.  Sie hätten noch nie  einen Wolf  in der Region gesehen, sagten sie zu uns. Angeblich hätten aber irgendwelche weiteren Bekannten angeblich schon einmal Wölfe gesehen. Dies sei aber mehr Hörensagen und Ausschmückung von Geschichten á la „stille“ Post, als es Fakten entspräche.  Wir haben das Gelände im Umkreis von zirka zwei Kilometern  nach Wolfsspuren bzw. Losung  sowie Rissresten abgesucht,  aber nichts dergleichen gefunden. Der getötete Hund soll ein großer schwarzer 45 kg schwerer Hund gewesen  sein und er wäre sonst eigentlich immer auf dem Grundstück in einem Zwinger eingesperrt gewesen. Zwingerhaltung halten wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. aus tierschutzrechtlichen Gründen allerdings für sehr bedenklich.

Dieser Hund scheint also keineswegs ein geliebtes Familienmitglied gewesen zu sein. Diese Auskunft deckt sich auch mit einem Artikel aus TAG 24, in dem die Hundehalterin Madeleine Troll behauptet, dass die Polizei ihr gesagt hätte, es sei ein Wolf gewesen. Polizei und Wolfsexperten hätten ihren eigenen Verdacht sofort bestätigt. Wir fragten heute bei der Polizei nach. Hauptwachtmeister Urban von der Polizei Weißwasser gab uns die Auskunft, dass am 07.08.2019 Beamte vor Ort lediglich einen toten Hund vorgefunden hätten. Irgendwelche Spekulationen hätte die Polizisten bestimmt nicht gemacht und es sei auch nichts im Bericht vermerkt. 

Lügt die Hundebesitzerin?

Vanessa Ludwig von LUPUS und der Fachstelle Wolf in Nossen gab uns die telefonische Auskunft, dass Mitarbeiter der Fachstelle Wolf vor Ort nie angeben würden, dass der Hund mit Sicherheit von einem Wolf gerissen worden sei. Es sei bereits viel von dem Kadaver gefressen worden. Man hätte lediglich den Wolf als Verursacher nicht ausschließen können. Allerdings wäre ein Verschleppen des Hundekopfes normalerweise eher anderen Waldbewohnern, wie zum Beispiel Füchsen zuzuschreiben. Der Kadaver des Hundes sei ins Senckenberg-Institut nach Berlin gebracht worden, wo weitere Untersuchungen stattfinden würden. Dort würde man auch DNA-Proben nehmen, die anschließend im Senckenberg-Institut in Gelnhausen  untersucht werden würden. Erst wenn weitere Ergebnisse vorliegen würden, könne man genauere Auskunft geben. Außerdem habe man dort Wildkameras aufgehängt, um zu schauen, was oder wer sich dort weiter aufhält. 

Anmerkung von Wolfsschutzz-Deutschland e.V. : Selbst wenn es stimmt, dass Frau Troll einen Wolf an ihrem toten Hund gesehen hat, heißt das noch lange nicht, dass ein Wolf auch tatsächlich den Hund gerissen hat. Wölfe fressen nämlich auch Aas. Auch wenn die DNA-Analyse einen Wolf bestätigen sollte,  heißt das nicht, dass der Wolf auch der „Täter“ war.

Unser Team vor Ort hatte das Gefühl, dass die Befragten nicht von einem Wolfsübergriff überzeugt sind und diese Geschichte nicht wirklich glauben. Wollten sich die Besitzer am Ende selber ihres ihnen lästig gewordenen Hundes entledigen? Oder hat ein Jäger den Hund erschossen und den Kopf wegen einer verräterischen Wunde verschwinden lassen? Unklar. Fakt ist, dass Wölfe, Hunde als Spielpartner, als Sexualpartner (sofern in der Ranzzeit kein Wolf zur Verfügung steht) oder als Beute wahrnehmen können. Ein Hund, der allein ohne Besitzer unterwegs ist, kann zur Beute werden, da kein Mensch mit seiner Anwesenheit den Wolf schützt. Wölfe sehen uns Menschen ebenfalls als Beutegreifer, deshalb sind Hunde an der Leine in Wolfsgebieten in Sicherheit, unangeleinte Hunde nicht. Selbst wenn es also ein Wolf gewesen ist, ist dies keinesfalls ein unnatürliches Verhalten. 

In der Gegend um Krauschwitz befindet sich das Daubitzer Rudel sowie das Nochtener Rudel. Die Anwohner sollten eigentlich seit Jahren schon auf Wölfe eingestellt sein.

 

 

Schon wieder Schießbefehl auf Wolf in Sachsen – Im Zweifel gegen den Angeklagten!

EuropäŠischer Wolf.

Sachsen – schon wieder ist ein Schießbefehl auf einen Lausitzer Wolf herausgegeben worden. Hintergrund ist ein angeblicher Vorfall mit einem Hund, dessen Fakten bislang noch gar nicht komplett geklärt werden konnten. Angeblich soll ein Wolf zwei Hunde angefallen haben, die sich auf einem eingezäunten Grundstück befunden hätten. Ein Hund soll zu Tode gekommen sein. Hier gibt es allerdings widersprüchliche Aussagen. In einem anderen Bericht war zu erlesen, dass der getötete Hund nachts draußen alleine an der Hundehütte festgebunden gewesen sei. Das wirft die Frage auf: Welcher verantwortungsvolle Hundebesitzer bindet seinen Liebling nachts mitten im Wolfsgebiet an einer Hundehütte fest, und wendet sich nach einem Vorfall flugs an die nächste Zeitung, mit der Forderung den Wolf abzuschießen? Angeblich gäbe es dort sogar gar keinen Zaun, der das komplette Grundstück umschließt. Ein weiterer Hund sei nachts verschwunden. Welcher wirkliche Hundefreund lässt seinen Hund nachts im Wolfsgebiet alleine heraus? Dieses Mal ist, im Gegensatz zu Pumpak, sogar eine unbefristete Abschussgenehmigung erteilt worden.

Zitat: „Wie und durch wen die jetzt erteilte Ausnahmegenehmigung praktisch umgesetzt werden soll, dazu wollte sich das Landratsamt Görlitz am Donnerstag nicht äußern. Vermutlich aus Angst, es könnten sich Bürger oder Journalisten zu sehr in das Geschehen einmischen“… vermutete die Freie Presse.


Der Wolf soll angeblich an Räude leiden. Dies will man anscheinend lediglich durch Sichtung der Bilder aus einer angebrachten Wildtierkamera festgestellt haben? Weil die Einwohner sich „Sorgen“ machen würden, soll der Wolf nun abgeschossen werden. In den sozialen Netzwerken kursieren Fotos, die einen Wolf zeigen. Mehrere Tageszeitungen hatten ein Foto aus dieser Bilderserie auch als Aufmacher für ihre Geschichte für den Schießbefehl verwendet. In den sozialen Netzwerken stellten User daraufhin die wildesten Vermutungen an. Nun erweist es sich, dass es sich bei den Bildern um Archivbilder handelt. Ein tatsächlich aktuelles Bild des angeblichen Übeltäters scheint es also gar nicht zu geben, bzw. ein Bild wurde von LUPUS nicht zur Verfügung gestellt. Fakt ist, dass es wieder einmal gar keine Beweise gibt. Das DNA-Ergebnis ist nicht da. Dennoch wird der Angeklagte „Wolf“ zum Tode verurteilt. Der NABU stimmt dem Todesurteil übrigens zu. Wieder einmal.

Bitte organisieren Sie sich und protestieren Sie. Menschen, die aus dem Gebiet Weißkeißel und Weißwasser kommen, sollten sich zu „Spaziergängen“ treffen. Es kann doch nicht sein, dass schon wieder ein Wolf vorverurteilt wird, bevor überhaupt die Faktenlage klar ist. Dass das Landratsamt angeblich Angst davor hat, dass sich Journalisten und Bürger einmischen, zeigt den Zustand der Demokratie in Sachsen.

Wir wenden uns hier auch direkt an die Jäger, es gibt viele unter Ihnen, die wenn Sie auch keine Freunde der Wölfe sind, diese jedoch respektieren. Wir bitte Sie, sich genau zu überlegen, ob Sie sich zum Erfüllungsgehilfen dieses Landratsamtes Görlitz machen wollen. Eine Rechtssicherheit für den Schützen und Ausführer dieses Schießbefehls gibt es nämlich nicht.
 

Quellen:

https://www.freiepresse.de/SACHSEN/Zum-dritten-Mal-soll-in-Sachsen-ein-Wolf-erschossen-werden-artikel10100446.php

https://www.nabu.de/news/2018/01/23779.html

http://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852936&waid=392&modul_id=34&record_id=91798

http://www.sz-online.de/nachrichten/freistaat-stimmt-wolfsabschuss-zu-3858928.html

 

 

 

Fall Pumpak – oder, wie kreieren wir einen Problemwolf

 

Pumpak – kein Problemwolf, sondern Opfer!

Vor über zwei Jahren klettert in Polen ein Wolfswelpe aus einem Bau, der Geschichte machen sollte. Die einen trachten ihm nach dem Leben, die anderen wollen sein Leben retten. In unserer Petition setzen sich bislang fast 100.000 Menschen für einen jungen Wolf aus Polen ein, der zwischen Sachsen und Polen herumwandert. Pumpak nennt man ihn liebevoll in Polen. Übersetzt heißt das „der Fette“. Und das hat seinen Grund. Pumpak liebt Kuchen und Dinge auf Komposthaufen. Dem Wolf geht es wie dem Menschen. Leckere Sachen setzen an. Vor einem Jahr ist er beim Hüten seiner Geschwister noch schlank. Schon damals fällt der polnischen Wissenschaftlerin Katarzyna Bojarska auf, dass sie es mit einem besonderen Tier zu tun hat. Als wir sie in Polen im Mai dieses Jahres besuchten, erzählt sie uns, dass er sich besonders liebevoll um seine ein Jahr jüngeren Geschwister gekümmert hat. Auffällig ist ein weißer Sattel auf der Schulter, ebenso eine ausgeprägte „Stupsnase.“ Es hieß, dass Pumpak von einem Förster angefüttert worden sein soll. Beweise gibt es dafür nicht. Nur Aussagen.

Nun macht Pumpak den großen Fehler, Ende November 2016 die Neiße zu überqueren. Auf deutscher Seite ist die Aufregung groß. Pumpak bedient sich im November an Komposthaufen. Nachweislich geht er Menschen aber aus dem Weg und flüchtet, sobald er sie sieht. Flugs werden Flugzettel ausgeteilt. Man solle jeden Wolf melden. Nach dem Verteilen der Handzettel explodieren die Sichtungen und Vorkommnisse.  Eine Liste wird erstellt und rückdatiert auf März.  Darauf finden sich 39 Vorfälle in der Liste, davon sind 26 mit einem Fragezeichen versehen. Dazu kommt noch eine Liste mit 26 Anhaltspunkten, dass es Pumpak nicht gewesen sein soll. Stand das Urteil da schon fest? Unklar. Fakt ist, dass Pumpaks Tod bereits Mitte Dezember beschlossene Sache war.

Zitat 15.12.16 –  „Grundlage des Protokolls Wolf, in denen selbst LUPUS erfolgreiche Vergrämungsmaßnahmen infrage stellt….ist damit die Überprüfung von Alternativen zum Abschuss ohne erfolgversprechendes Ergebnis erfolgt.“

Gleichzeitig ging die mediale Berichterstattung los. Sichtungen von Pumpak landeten in TV und in Tageszeitungen. Besonders hervorstechend ist ein Ereignis, das in der Liste auf den 23.11.2016 datiert ist. Pumpak soll im Hof der Familie gestanden haben, Frau S. habe Bilder gemacht. Kurz vor Pumpaks Todesurteil, nämlich am 12.12.16, erscheint aber erst der Artikel in einer Lokalzeitung. Eine so lange Zeitspanne nach Sichtung und Veröffentlichung ist absolut unüblich.

Dabei sollte doch eigentlich erst vergrämt werden. Allerdings bezweifeln die Wissenschaftler selbst den Erfolg einer solchen Aktion. Das Amt fragt nach Kosten-Nutzen. Die Öffentlichkeit wurde aber erst am 17. Januar 2017 informiert.

In der Abschussentscheidung steht, dass dabei maßgeblich gewesen wäre, dass Pumpak einem Jäger im Sommer eine Wildschweinschwarte gestohlen habe. Weiterhin könne er gefährlich für Menschen werden. Das Gutachten von LUPUS ist nicht eindeutig. Dort steht, dass eben dieser Nachweis nicht erbracht werden konnte.

Im nächsten Absatz steht, dass Frau Bojarska eine Probe nachgereicht hätte. Wurde diese nach analysiert? Unklar. Doch selbst wenn Pumpak der Übeltäter gewesen ist, ist dies doch kein Grund für einen Abschuss. Schließlich bedienen sich auch andere Wildtiere an Abfällen. Ebenso steht in dem Gutachten, dass Pumpak zwei Mal besendert worden sei. Diente dabei Futter als Köder? Haben die Wissenschaftler Pumpak selbst angefüttert?

Weiter wird bestätigt, dass Pumpak kein Interesse an Menschen zeigt und sich sofort zurückziehen würde. Auch steht in dem Gutachten, dass Pumpak sich gar nicht so häufig sehen lassen würde.

Ja, wie denn nun?

Kurz nach Bekanntwerden der Abschussverfügung wird Pumpak dann doch noch einmal gesehen. Die Dame sagt, dass sie einen Kuchen zum Abkühlen hinausgestellt habe. Da hätte sie einen Wolf gesehen, der aber sofort geflüchtet sei, als er sie sah. Sie sagte, dass er wirklich nur den Kuchen wollte, er gar nicht gefährlich gewirkt habe und sie auch keine Angst gehabt habe.

Zur gleichen Zeit legen die Umweltverbände NABU, GzSDW und Co. Protest gegen den Abschussentscheid ein. LUPUS gibt zu Bedenken, dass nicht einmal der Versuch gemacht worden wäre, zu vergrämen. Wie kommen die LUPUS-Mitarbeiter zu einer solchen Aussage? Haben sie denn nicht am Abschussentscheid mitgewirkt?

Laut Akte ist dies so.

Die Umweltverbände verlautbaren, dass sie keine Klage gegen den Entscheid erheben können.

Die einen reden, die anderen handeln!

Zu dieser Zeit hat  unser Vereinsmitglied Brigitte Sommer die Petition für Pumpak ins Leben gerufen, die damals innerhalb von nur drei Tagen fast 15.000 Unterschriften erzielt hat. Aktuell steht die Petition bei fast 100.000 Unterstützern. Unser Vereinsmitglied Alexander Januszkiewicz versuchte zur gleichen Zeit auf dem Weg der Privatklage etwas zu erreichen. Gleichzeitig hatte die Grüne Liga mit ihrer gerichtlichen Intervention Erfolg und Akteneinsicht erlangt.

Die Abschussverfügung für Pumpak wurde nicht verlängert, aber er ist seit Ende Januar verschwunden. Wurde er gewildert? Von Seiten der Jägerschaft wollte jedenfalls niemand den Todesschuss ausführen. Dafür sind wir sehr dankbar.

„Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt.“ Dies  soll Gustav Heinemann, dritter Bundespräsident der BRD gesagt haben.  Wölfe wurden,  seit die Menschen sesshaft wurden und mit dem Ackerbau anfingen, als Konkurrenz gesehen und gnadenlos dezimiert und verfolgt. Zu Zeiten der Jäger und Sammler sah das noch ganz anders aus. Die Legenden um „Bruder Wolf“ haben einen wahren Hintergrund. Mensch und Wolf waren Jagdgenossen, als Folge daraus entstanden Freundschaften, so genannte Lagerwölfe wurden in Familienverbände integriert. Neueste Erkenntnisse scheinen sogar zu bestätigen, dass der Mensch das Jagen vom Wolf gelernt hat und nicht umgekehrt. Dieses Erbe steckt heute noch immer in unseren Hunden. Die einen werden geliebt und verwöhnt, die wilden Verwandten gnadenlos verfolgt. Im Mittelalter brachte die Kirche Wölfe als „Hilfsgeister“ mit Frauen in Verbindung. Zu der Zeit der Hexenverbrennung erlitten Frauen und Wölfe ungeahntes Leid.  Wölfe wurden in Westeuropa fast komplett ausgerottet. Nun sind sie wieder da. Sie kommen nicht wegen uns, sondern wegen der wildreichen Wälder. Doch nicht jeder mag das akzeptieren. „Wie nützlich ist der Wolf?“ Gegenfrage: „Wie nützlich ist der Mensch?“

Nach dem Nutzen für unsere Erde beurteilt, schneidet nicht der Wolf schlecht ab, sondern wir.

 

Ein Blick in die Akte sowie Presseecho von damals.

 

 

 

 

 

Der Fall Pumpak im Pressespiegel von Anfang des Jahres:

https://www.tag24.de/nachrichten/rietschen-goerlitz-wolf-garten-sachsen-begegnung-angst-furcht-gesichtet-190909

http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/problemwolf-pumpak-soll-leben-petition100.html

 

http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/problemwolf-pumpak-abschussgenehmigung-laeuft-aus-100.html

 

http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/pumpak-abschuss-umstritten-100.html

 

 https://www.change.org/p/wolf-pumpak-muss-weiterleben/u/19560638

 

https://husky-echo.de/wolf-pumpak-darf-nicht-getoetet-werden/

 

http://www.sz-online.de/sachsen/pumpak-darf-leben-3618033.html

 

Jungwolf Kurti, unschuldig zum Tode verurteilt?

Für Menschen, die in Deutschland vor Gericht stehen, gilt der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Bei Tieren ist dies nicht so, gelten sie doch noch immer als Sache. Noch schlimmer steht es in Deutschland in Punkto Tierrechte für Wölfe. Reicht es hier völlig aus, Lügengeschichten in Zeitungen und anderen Medien zu verbreiten? Einen unschuldigen Jungwolf quasi per Mutmaßungen zum Tode zu verurteilen?

Fakt ist, der aus dem Niedersächsischen Rudel aus Munster stammende Rüde Kurti (MT6) ist am 27. April des vergangenen Jahres durch einen Polizisten erschossen worden. Genehmigt wurde dies von einem Grünen Umweltminister. Wie lautete das Urteil? Kurti sei nicht scheu und hätte sich wiederholt Menschen gezeigt, ja sogar einen angeleinten Hund gebissen.  Es bestünde eine Gefahr für Menschen.

Doch stimmt das wirklich?

Wir rollen den Fall Kurti hier noch einmal auf und bringen die Fakten: Wie viele Jungwölfe in Deutschland hatte Kurti nicht die nötige Erfahrung, sich nicht sehen zu lassen. Wie alle Jungwölfe wanderte auch er im Alter von zwei Jahren herum. Als Jährling war er zusammen mit seiner Schwester besendert worden. Im Nachhinein hieß es, dass er und seine Schwester von vorne herein, wie das komplette Munster Rudel, auffällig gewesen seien. In Wirklichkeit sind Kurti und seine Schwester, die übrigens unter ungeklärten Umständen kurze Zeit nach ihm zu Tode kam, durch Zufall in die Falle geraten. Es hätte genauso gut die Geschwister treffen können. Besendert wurden sie durch LUPUS.

Nun kamen örtliche Politiker sowie Teile der Jägerschaft Niedersachsen,  die sich offen gegen Wölfe aussprechen, ins Spiel. Ganz vorne mit dabei Politiker W. und sein Bekannter P., der sich eine Villa am Rande des Wolfsgebietes gebaut hat. Die Frau des Bekannten P. sei, als sie mit Kinderwagen und Hund spazieren ging, von Kurti verfolgt worden. Zeitungen berichteten wochenlang über diesen angeblichen Vorfall. Wir schrieben damals Herrn P. an. Er schrieb zurück, dass Kurti parallel im Wald nebenher gelaufen wäre. Seine Frau hätte es mit der Angst zu tun bekommen. Kurti wäre erst abgedreht, als sie ihren Hund, einen Ridgeback, vor der Haustüre angeleint hätte.  Von Aggression seitens Kurti kein Wort. Später soll Kurti durch Ortschaften gelaufen sein. Ein völlig normales Jungwolfverhalten, wie eigentlich bekannt sein sollte. Es hieß, Kurti  sei von Soldaten angefüttert worden. Doch gibt es Beweise? Nein. Es seien Bilder gemacht worden. Wurden sie veröffentlicht? Nein.

Kurti soll schließlich sogar dem Hund der Familie M. in den Hintern gebissen haben. Etliche reißerische Artikel und Sendungen sind noch heute darüber zu finden. Doch stimmt das? Fakt ist, dass kein DNA-Ergebnis diese Geschichte bestätigt. In einem Filmbeitrag des NDR, in dem die Familie M., übrigens auch Bekannte von Politiker W., ihre Geschichte erzählt, wurde keine Wunde des Hundes gezeigt. In einem späteren Beitrag wurde ein angebliches Foto einer Wunde gezeigt. Darauf war eine geklammerte Blessur am After zu sehen, die mehr nach einer ausgedrückten Fistel aussah, als nach einem Wolfsbiss. Es zeigte lediglich einen Kratzer. Erstellt hatte dieses Foto die Fotografin Anne F., die als freie Mitarbeiterin bei mehreren Tageszeitungen im Gebiet arbeitet. Doch wie glaubhaft ist diese Fotografin? Sie hatte sich mehrmals als Wolfsgegnerin öffentlich geäußert. Normalerweise sind Fotografen und Journalisten, die an einem speziellen Thema arbeiten, verpflichtet, neutral zu sein.

Wegen Kurtis angeblich mangelnder Scheu wurde sogar ein Wolfsexperte aus Schweden eingeflogen. Zum Vergrämen und Beschießen mit Gummigeschossen. Doch Kurti zeigte sich zu scheu, um vergrämt zu werden. Karlsson bescheinigte Ungefährlichkeit. https://www.kreiszeitung.de/lokales/heidekreis/lueneburger-heide-wolfsexperte-jens-karlsson-spuert-wolf-kurti-6190855.html

Doch trug dies zu Kurtis Entlastung bei?

Nein, ganz im Gegenteil. War sein Abschuss längst beschlossene Sache? Waren NABU und Co. bereit, einem Bauernopfer zuzustimmen? Unklar. Doch Fakt ist, dass der Nabu seinen Wolfsbotschaftern folgenden Maulkorb verpasst hat:

„Liebe Wolfsbotschafterinnen, liebe Wolfsbotschafter, in den letzten Wochen hat das offizielle Monitoring in Niedersachsen eine Häufung von Nahbegegnungen des Wolfes MT6 festgestellt. Gemäß der Kriterien im niedersächsischen Managementplan, der BfN-Richtlinien und der Facheinschätzung des Bundesumweltministeriums, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (Institut LUPUS) sowie einer Beratung des AK Wolf in Niedersachsen, bei dem auch der NABU vertreten ist, haben wir es somit erstmalig mit einem „auffälligen“ Wolf in Deutschland zu tun.

Es besteht hier ausdrücklich Handlungsbedarf, denn wie wir aus verschiedenen Studien wissen, kann durch einen solchen Wolf für Menschen eine gefährliche Situation entstehen. Eine gefährliche Situation muss bei so kurzer Distanz nicht primär von dem Wolf ausgelöst werden. Auch andere Faktoren können ausschlaggebend sein: z.B. panische oder unüberlegte Reaktionen des Menschen, ein aggressiver Hund oder andere Dinge, die den Wolf plötzlich erschrecken können. Für uns als NABU ist es von extrem großer Bedeutung, unserem Motto „Wir nehmen die begründeten Ängste und Sorgen der Menschen ernst“ jetzt gerecht zu werden. Ihr als Wolfsbotschafter seid Ansprechpartner für die Menschen in Eurem Umfeld, daher ist es wichtig, dass Ihr diese Situation aus Sicht des Natur- und Artenschutzes bewertet. Dazu gehört: – Bitte unterscheidet zwischen Meldungen in den Medien und offiziellen Berichten des Monitorings! Immer wieder wird verkürzt dargestellt oder falsch zitiert.

Eure Informationen sollten jedoch aus sicheren, verifizierten Quellen stammen. Wir vom Bundesverband recherchieren aktuelle Fälle und überprüfen diese. Das kostet Zeit. Zeit, die wir uns nehmen müssen (Sorgfalt vor Schnelligkeit) und so dürft Ihr Euch als WoBos nicht zu Statements auf Basis von Medienberichten hinreißen lassen. – Offiziell bestätigte Nahbegegnungen sollten niemals bagatellisiert oder als unglaubwürdig dargestellt werden. Menschen mit Ängsten vor Wölfen müssen Informationen zur Vergrämung des Wolfes MT6 in Niedersachsen ernst genommen werden – ihnen allen pauschal eine Form der Phobie zu unterstellen, ist kontraproduktiv. 

Die Frage, ob dieses distanzlose Wolfsverhalten aus biologischer Sicht „normal“ oder „unnormal“ ist, tritt in den Hintergrund. Entscheidend ist viel mehr, dass die Sicherheit des Menschen an erster Stelle steht und daher die Kaskade von Maßnahmen weiter verfolgt werden muss (1. Besenderung, 2. Vergrämung, 3. Entnahme).

Die Besenderung von MT6 ist ja bereits im Sommer erfolgt, so dass an dieser Stelle nun die Vergrämung notwendig wird. – Nach wie vor kann über die Ursache des distanzlosen Verhaltens dieses Wolfes nur spekuliert werden. In der Wissenschaft sind als Auslöser für dieses Verhalten Krankheiten wie die Tollwut und positive Erfahrungen mit Menschen bekannt. MT6 wurde bei der Besenderung untersucht – eine Erkrankung kann also weitgehend ausgeschlossen werden. Insofern spricht zurzeit alles für eine Futterkonditionierung, weshalb es umso wichtiger ist, die Menschen darüber zu informieren, dass eine vermeintlich gut gemeinte Fütterung eines Wolfes zu seinem Tod führen kann. – Der AK Wolf Niedersachsen hat durch den NABU initiiert beschlossen, dass bei dem betroffenen Rudel Munster eine ausführliche Ursachenforschung betrieben wird. Wenn menschliches Fehlverhalten die Ursache für dieses Wolfsverhalten sein sollte, muss diese aus der Welt geschaffen werden! – Wir als NABU begleiten die Rückkehr der Wölfe aus Sicht des Natur- und Artenschutzes* – nicht als Tierschützer. Das bedeutet konkret, dass wir uns, sollte die Vergrämung nicht funktionieren, für die Tötung des Wolfes aussprechen werden. Eine Verbringung in ein Gehege lehnen wir aus Tierschutzgründen ab – derlei Versuche in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die in Freiheit geborenen und aufgewachsenen Tiere in einem Gehege einem enormen Stress ausgesetzt sind, an dem sie nach nicht allzu langer Zeig verenden. Ausnahmen kann es z.B. geben, wenn der betreffende Wolf sehr jung ist. Das ist bei MT6 nicht der Fall. – Zu einer sachlichen Auseinandersetzung ohne übermäßige Emotionalisierung gehört auch, dass wir eventuell auffälligen Wölfen keine Namen geben! Im derzeitigen Fall bleibt es bei MT6 und nicht bei Kurt oder Kurti. – Wichtig ist: Ihr seid als NABU-Wolfsbotschafter an die offiziellen Positionen und Kommunikationslinien des NABU gebunden. Hierzu gehört, dass Ihr als NABU Wolfsbotschafter keine Petitionen unterstützt, die der NABU-Meinung zuwider laufen und auch keine Diskussionen anzettelt, die fachlich nicht begründbar sind (wie z.B. das Verbringen eines Wolfes in ein Gehege). Wir weisen sicherheitshalber darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese Richtlinien zur Folge hat, dass Ihr das Amt als Wolfsbotschafter abgeben müsst. – Bitte vermeidet hektischen Aktivismus. Prüft, ob Petitionen, die Ihr als Privatpersonen unterstützt, vernünftig formuliert und an die richtigen Stellen adressiert sind. Wenn wir als NABU keine Petition starten, hat das einen guten Grund. Petitionen oder sonstigen Aktionismus dürft Ihr nicht in der Rolle als NABU-Wolfsbotschafter unterstützen, solange der NABU die Petition nicht offiziell unterstützt. *Artenschutz umfasst den Schutz der Populationen wild lebender Arten, während der Tierschutz auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit zielt. Das bedeutet, dass im begründeten Einzelfall der Artenschutz höher einzustufen ist als der Tierschutz.“

Das schrieb Sebastian K., ein Tierfilmer, dazu:

„Wenn Du das Interview vollständig gehört hast, weißt Du auch, dass ich MT6 derzeit als für Menschen nicht gefährlich halte. Dies ist eine Einschätzung und kein Wissen. Ich habe die Hoffnung, dass die kürzlich erfolgten Vergrämungsversuche oder vielleicht einfach die weitere Entwicklung des jungen geschlechtsreifen Wolfes dazu führen, dass er sich nicht mehr tagsüber in Menschennähe zeigt. Sollte er aber sein auffälliges Verhalten weiter zeigen, müsste man meines Erachtens die „Entnahme“ veranlassen; nicht weil ich – wie gesagt – unmittelbare Gefahr für Menschen in Verzug sehe, sondern weil ich die ländliche Bevölkerung als noch nicht ausreichend erfahren im Zusammenleben mit Wölfen ansehe, als dass sie Wölfe, die sich tagsüber in Menschennähe zeigen akzeptieren könnte – wie dies z.B. ja wohl in Bezug auf die Wölfin Timisch in Rumänien der Fall war.“

Glaubten manche Naturschützer ernsthaft, dass es danach Ruhe gibt, wenn man ein unschuldiges Tier dem Mob zum Fraß vorwirft?

Das Gegenteil ist seit dem Abschuss von Kurti passiert. Es gibt fast keine Woche, in der nicht weitere Abschüsse von Jungtieren gefordert werden. Christiane Schröder, Landesgeschäftsführerin des NABU-Brandenburg, stimmte dem Abschuss des Jungwolfes Filou bei Rathenow zu.  Dem Abschuss von Kurti stimmten LUPUS, NABU, Freundeskreis frei lebender Wölfe, WWF, GzSdW sowie weitere Vereine gemeinschaftlich zu. Auch für den Jungwolf Pumpak in Sachsen gab es einen Abschussentscheid, gegen den die Umweltverbände Klage einreichen wollten, dies aber nicht taten. Nur ein Verein reagierte wirklich: Wolfsschutz-Deutschland (Grüne Liga Sachsen).

Ist das Drama um Kurti damit zu Ende? Nein, nicht einmal im Tod, hat das Jungtier Frieden. Sein malträtierter Körper wird nun im Landesmuseum Hannover ausgestellt. Hier ein Bericht des NDR dazu http://www.ardmediathek.de/tv/Hallo-Niedersachsen/Wolf-Kurti-kommt-ins-Museum/NDR-Fernsehen/Video?bcastId=25231206&documentId=42317918

Weil sein Körper zu dünn und zu schmal war, musste das Fell zusätzlich gedehnt und der Plastikdummy verkleinert werden. Deutschland in Angst vor einem Jungtier, das kaum größer als ein Fuchs war?

Nach der Ausstellungseröffnung lautet ein Artikel „Selfies mit dem Problemwolf!“ http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Selfies-mit-dem-Problem-Wolf

Bettina Jung, von der Partei Ethia protestierte dagegen. Auch die Mitglieder unseres Vereines finden diese Darstellung und Vorführung respektlos.

 

 

Wolfsschutz Deutschland gegen Abschuss des Wolfsmischlings

Wolfsschutz Deutschland gegen Abschuss des Wolfsmischlings

13.06.17 – Die Sächsische Zeitung schrieb in Ihrer gestrigen Onlineausgabe einen Artikel über Mischlinge zwischen Wölfen und Hunden im Grenzgebiet zwischen Tschechien und Deutschland. Es geht um drei Tiere, die getötet werden sollten. Einer sei überfahren worden, der andere von einem Jäger in Tschechien erschossen worden. Ein Mischling lebt noch. Im droht auch auf deutschem Gebiet der Abschuss. Laut Landesregierung und dem LUPUS Institut soll das Tier sterben.
Wir widersprechen, denn nach dem Europäischen Artenschutzgesetz sind F1-Mischlinge zwischen Wölfen und Hunden genauso streng geschützt wie reinrassige Wölfe. Seit Jahrtausenden leben Wölfe auf der Erde. Dabei kommt es immer wieder zu Vermischungen zwischen Wolf und Hund. Laut Spezialisten entstand sogar die schwarze Farbe amerikanischer Wölfe durch Hundeeinschlag. Heute sind schwarze Wölfe in den USA nicht weniger reinrassig, als ihre grauen Artgenossen. Die Natur regelt dies von alleine.
So genannte Hybriden werden meist von den reinrassigen Wölfen selbst gehindert, sich zu vermehren. Alternativ käme eine Einfangaktion mit Sterilisation infrage. Das Tier könnte anschließend wieder in die Natur entlassen werden. Wie schon beim Abschussentscheid um Pumpak machen hier Landesregierung in Sachsen und LUPUS keine gute Figur. Hier ist der Artikel mit einem Filmbeitrag.  Die http://www.sz-online.de/nachrichten/schluckenauer-woelfe-sind-mischlinge-3702848.html