Niedersächsische Politiker beugen mit ihren Forderungen nach Wolfstötungen ganz klar EU-Recht

Kommentar

 

Der niedersächsische Umweltminister Lies wurde in einem Bericht des NDR damit zitiert, dass er sich in Brüssel für eine Abschussquote für Wölfe einsetzen wolle. Seine Vorstellungen: auch in Niedersachsen sollten künftig, ähnlich wie in Frankreich, bis zu 50 Wölfe geschossen werden dürfen. Allerdings räumt der Minister in dem Beitrag selber ein, dass der Erhaltungszustand des Wolfs erreicht sein müsse. Ist die Forderung des Ministers als nichts anderes als billiger Populismus, oder gar eine Unterwerfungsgeste an den Koalitionspartner CDU zu bewerten? Denn ganz nach dem Motto „Schlimmer geht immer“ behauptete der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Martin Bäumer, am Donnerstag in einer Tageszeitung: „In Deutschland leben zurzeit 1000 Wölfe, 2022 werden es über 4000 und 2030 über 40.000 Wölfe sein. Dieser jährliche Zuwachs von rund 30 Prozent wird es notwendig machen, auch in Niedersachsen Wölfe konsequent zu töten.“ Wo Martin Bäumer diese Zahlen hergenommen haben will, ist uns völlig rätselhaft.

Laut einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums habe angeblich die EU-Kommission ein einheitliches Monitoring der Wolfspopulation zwischen Polen und Deutschland ausdrücklich begrüßt und dafür ihre Unterstützung zugesagt. Erfreulich sei zudem die Aussage, dass es den Nationalstaaten, also dem Bund, obliege, den Erhaltungszustand in selbst definierten Zeiträumen zu bestimmen. Um der dynamischen Populationsentwicklung gerecht zu werden, sei es demnach durchaus möglich, den Erhaltungszustand nicht nur alle sechs Jahre, sondern jährlich zu bestimmen.

Wir von Wolfsschutz Deutschland sind entsetzt darüber, wie man sich augenscheinlich Zahlen passend machen möchte. Und dies nur um Bauernverband und Jägerlobby schönzutun? Sollte die EU tatsächlich die Aufweichung des Schutzes durch das Dazuzählen der polnischen Wolfspopulation in Erwägung ziehen, so werden sich Politiker und Lobbyisten endgültig von Recht und Gesetz verabschieden.

Dazu schreibt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) Ende 2017 in seiner Zusammenfassung: In der Roten Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands (2009) wird der Wolf als eine vom Aussterben bedrohte Art eingestuft. Wenngleich sich der deutsche Wolfsbestand in den vergangenen Jahren positiv entwickelt hat, weist die Art – gemäß dem deutschen FFH-Bericht von 2013 – immer noch eine ungünstige Erhaltungssituation auf. Das ist auch in Niedersachsen so. Hier nennt Lies übrigens auch eine falsche Zahl. Er sagt, es gäbe 14 Rudel. In Wirklichkeit sind es zehn Rudel, vier Paare und zwei Einzeltiere. Die Anzahl der Territorien ist im Vergleich von 15/16 um fünf gestiegen. 2015/2016 wurden sechs Rudel, vier Paare sowie ein Einzeltier gezählt.

In Niedersachsen haben sich die Wölfe wirklich erfolgreich vermehrt und das soll auch so sein. Denn dies ist ja Sinn und Zweck des Abkommens der EU, das den Wolf unter den höchsten Schutzstatus gestellt hat. Eine Zunahme von 30 Prozent wäre also im Sinne des EU-Abkommens sogar erfreulich. Allerdings ist dies, bundesweit gesehen, nicht der Fall. Ferner behauptet Lies in dem NDR-Bericht, dass zusammen mit der Begrenzung der Population auf bestimmte Gebiete letztlich die Akzeptanz für den Wolf in der Bevölkerung steigen würde. Auch diese Behauptung ist nicht richtig. Laut Umfragen zweier Umweltverbände begrüßen eine Mehrheit der Deutschen und Österreicher sowie auch Dänen den Wolf.

Eine Lobby aus Weidetierhaltern, Landwirten und Hobbyjägern hatte dagegen von Anfang an ein Problem mit der Akzeptanz des Wolfes. Diese Lobby nutzt jede Gelegenheit, um in der Bevölkerung Angst und Panik zu verbreiten. Raum dazu geben die Medien. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht falsche, oder grotesk aufgebauschte Berichte in Tageszeitungen erscheinen. 2.398 Meldungen über die Sichtung von Wölfen gab es in Niedersachsen. Mehr als die Hälfte davon ist allerdings unbestätigt. Die Zahlen beweisen aber auch, wie problemlos das Zusammenleben von Wolf und Mensch in der Kulturlandschaft Niedersachsen funktioniert. Passiert ist nämlich gar nichts. Auch die Schäden an Nutztieren sind im Vergleich zu den Schlachtzahlen geradezu lächerlich: 166 Übergriffe gab es auf Schafe. Davon wurde der Wolf sogar 33 Mal ausgeschlossen. In 46 Fällen war eine Feststellung nicht möglich. 43 Übergriffe auf Rinder sind gezählt worden. Nur neun Mal war es auch der Wolf. Angriffe auf Pferde durch Wölfe gab es gar keine.

In Tageszeitungen wird Lies immer wieder im Zusammenhang mit dem Thema Wolf zitiert, dass die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle stehen solle. Wir fragen uns: Wie kommt es dann, dass immer mehr Niedersachsen an gesundheitlichen Folgen wegen des Pflanzengiftes Glyphosat leiden? Ferner werden in Niedersachsens Gewässern immer mehr multiresistente Keime entdeckt. Durch Wölfe ist kein Mensch verstorben, ja nicht einmal angegriffen worden. Ein Mann verstarb allerdings an Keimen in einem Gewässer.

Wir von Wolfsschutz Deutschland fordern die Landesregierung in Niedersachsen auf, den Nebenkriegsschauplatz  „Wolf“ endlich zu befrieden und sich mit den echten Herausforderungen und Problemen im Land Niedersachsen zu befassen. Würde das Land wirklich Wölfe schießen, könnten neben Rügen der EU auch empfindliche Strafzahlungen auf  Niedersachsen zukommen. Zahlen müssten diese Strafen am Ende wieder die Steuerzahler.

 

Brigitte Sommer
Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland, Verein in Gründung
 

Quellen:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/umweltminister-lies-spricht-mit-eu-kommission-zum-thema-wolf–162572.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Lies-will-Abschuss-Quote-fuer-Woelfe,wolf3380.html 

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Wirtschaftsbereiche/LandForstwirtschaftFischerei/TiereundtierischeErzeugung/AktuellSchlachtungen.html

https://www.wolfsmonitoring.com/fileadmin/dateien/wolfsmonitoring.com/pdfs/Wolfsmonitoringbericht_LJN_2016_2017.pdf 

https://www.gifhorner-rundschau.de/gifhorn/article213653461/Ich-war-von-dem-Glyphosat-Wert-meines-Sohns-Noel-geschockt.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Gefaehrliche-Keime-in-Baechen-Fluessen-und-Seen,keime302.html

https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/fordert-konsequentes-toeten-woelfen-niedersachsen-9676387.html

 

 

 

 

 

Bundestagswahl 2017: Antwort der CDU/CSU zu unserer Anfrage, wie sie mit dem Schutzstatus der Wölfe umgehen wollen

 

 

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 haben wir die Fraktionen im Deutschen Bundestag gebeten, uns darüber zu informieren, wie sie zum Thema Wolfsschutz eingestellt sind, bzw. wie sie in der folgenden Legislaturperiode mit diesem Thema umgehen wollen.

Diese beiden Fragen haben wir gestellt.

1 ) Wie  ist  Ihre  parteiinterne  Meinung  bezüglich  der  in  einigen Bundesländern  von Wolfsgegnern diskutierten Forderung nach einer Lockerung des Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?

2 )  Gibt  es  in  Ihrer  Partei  Pläne  hinsichtlich  einer  Lockerung  des  Schutzstatus  des Wolfs in Deutschland?

Hierzu hat uns die CDU/CSU-Fraktion folgende Antwort übermittelt:

„CDU und CSU begrüßen die Rückkehr von Wildtieren, die lange Zeit in Deutschland nicht mehr vorkamen. Das gilt auch für den Wolf. Bei ihm besteht allerdings die Notwendigkeit,ein  konfliktfreies  Miteinander  in  unserem  dichtbesiedelten  Land  sicherzustellen  und Bevölkerung  wie  Weidetiere  zu  schützen.  CDU  und  CSU  begrüßen  ausdrücklich  die Bemühungen  der  Bundesländer  dazu. Unser  Ziel  ist, die  Aktivitäten  zwischen  Bund  und Ländern  abzustimmen  und  beispielsweise  Schutzmaßnahmen  und  Ausgleichsregelungen zu  harmonisieren  sowie  nationale  Monitoringstandards  zu  entwickeln.  Deshalb  hat  die Bundesregierung  bereits  im  Jahr  2016  ein  Dokumentations-  und  Beratungszentrum  des Bundes  eingerichtet,  das die  Rückkehr  des  Wolfs  aktiv  begleitet  und  die  Länder  in  ihrem Bemühen für ein konfliktfreies Miteinander unterstützt.

Damit  die Rückkehr des  Wolfs  nachhaltig  gelingt  und  sich  verträglich  gestaltet,  müssen Bund  und  Länder  auch gemeinsam  darüber  beraten,  wie ein  für  unsere  dicht  besiedelte Kulturlandschaft  verträgliches  Populationsmanagement  des  Wolfs  definiert  werden  kann und welche rechtlichen Regelungen dafür notwendig sind. Wir haben uns als CDU und CSU in  unserem  gemeinsamen  Regierungsprogramm  2017  bis  2021  darauf  verständigt,  den Schutzstatus von Tieren und Pflanzen im Lichte der Populationsentwicklung regelmäßig zu überprüfen  und  ggf.  anzupassen. Da  die  Wolfsbestände in  Deutschland  kontinuierlich  bis stark  anwachsen – es gibt  schon  über  50  Rudel – kann  man  unseres  Erachtens  bald  nicht mehr  von  einer  ungünstigen  Erhaltungssituation  sprechen.  Es  muss  konkret  definiert werden,  wann  ein  guter  Erhaltungszustand  beim  Wolf  vorliegt.  Dann  kann  entschieden werden,  ob  der Wolf  länger  eine  streng  geschützte  Art  nach der  FFH-Richtlinie  Anhang  4 bleiben  muss oder  als  eine  Art nach  der  FFH-Richtlinie Anhang  5 zu  betrachten  ist. Dabei muss  auch  die  Verbindung  der  heimischen  Wolfspopulation  zu  den  Nachbarpopulationen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls mit in die Betrachtung einbezogen werden.“