Sachsen: Schießbefehl auf Wolf bei Löbau illegal

Es ist eine Geschichte wie im Krimi. Landrat Meyer (CDU) aus dem Landkreis Görlitz beschloss Anfang des Jahres den Abschuss eines Wolfs bei Löbau und die Massenmedien stiegen eifrig mit ein und verkündeten baldigen Vollzug. Doch die Rechnung wurde ohne uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gemacht, denn wir vermuteten, dass der Schießbefehl nicht rechtens sein könnte. Man verweigerte uns die Auskunft dazu, drohte uns sogar. Danach schalteten wir unseren Anwalt ein und dieser wurde tätig. Und tatsächlich teilt die Fachstelle Wolf des  Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden mit, dass die Voraussetzungen für eine Entnahme nicht vorlägen.

Eine interne Revision zum Fall des mehrfach von Wölfen heimgesuchten Wildgatters in Krappe bei Löbau (Landkreis Görlitz) hätte ergeben, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Entnahme nach Sächsischer Wolfsmanagementverordnung nicht vorliegen würden.

In einer Reihe weiterer Veröffentlichungen in den Massenmedien hatte sich der Landrat noch darüber beschwert, dass kein Jäger auf den Wolf schießen wolle. Auch Sachsen-Forst hätte abgelehnt. Man wolle daraufhin Polizisten kontaktiert haben. Wir hoffen, dass bislang wirklich niemand diesen Auftrag angenommen hat.  Falls dieser Wolf durch einen Abschuss zu Tode gekommen sein sollte, werden wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. Anzeige gegen Ersteller und Ausführende erstatten.

Eine wesentliche Voraussetzung sei, dass das Kriterium »Zumutbarer Schutz« erfüllt sein muss. Das ist der Fall, wenn der Zaun auf seiner gesamten Länge 180 Zentimeter hoch ist und über einen Untergrabschutz von 50 Zentimetern Breite verfügt. Der Untergrabschutz muss mit Erdankern befestigt, oder 50 Zentimeter tief in den Boden eingelassen sein.

Zur Einordnung: Bei dem Wildgatter handelt es sich um ein mehrere Hektar großes Gehege, das von einem Festzaun umgeben ist. Der bauliche Zustand des zwei Kilometer langen und 180 Zentimeter hohen Festzaunes mit Untergrabschutz wurde bei jeder Rissbegutachtung stichprobenartig überprüft. Im überwiegenden Teil der Fälle konnte dabei der zumutbare Schutz nachgewiesen werden. Die Revision identifizierte jedoch eine Schwachstelle, an der der Zaun leicht nach außen geneigt war und die Zaunhöhe nur bei 160 – 170 Zentimetern lag.

Hintergrund:

Das LfULG hatte via Pressemitteilung am 21.11.2022 unter anderem darüber informiert, dass es zuletzt im Raum Löbau wiederholte Übergriffe auf ein und dasselbe Wildgatter gab und laut Dokumentation der Rissbegutachtung der 1,80 Meter hohe Festzaun in mindestens zwei Fällen überklettert worden war. In diesem Zuge sei auf der Grundlage von § 3 Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz über den Fall im Raum Löbau informiert worden und die Dokumentation zum Rissgeschehen übergeben worden. Sie bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob Managementmaßnahmen nach § 6 SächsWolfMVO eingeleitet werden oder nicht.

Hier die Pressemitteilung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1062972?fbclid=IwAR1DA3UO4mFuVjpTU2hIrWHNWZ2LohQI9bC4GzlaUSVD977uyz8qr6WFAlE

Hier unser Bericht vom 31. Januar: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/31/sachsen-schiessgenehmigung-auf-einen-wolf-bei-loebau-ueberhaupt-in-kraft/

Wir freuen uns sehr über finanzielle Unterstützung, denn wir erstatten auch immer wieder Strafanzeigen über Anwälte, um an Hintergründe zu gelangen. Unter anderem haben wir so einen Namen eines Jägers erfahren, der einen Wolf in Mecklenburg-Vorpommern illegal abgeschossen hatte. Heute haben wir dazu beigetragen, dass der Schießbefehl zurück gezogen werden muss.  Strafanzeigen und Auskunftsbegehren sind teuer, daher freuen wir uns über Spenden:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Happy End in Sachsen – verirrter Wolfswelpe aus einer misslichen Lage befreit

Die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) informierte gestern in einer Pressemitteilung darüber, dass sich ein Wolfswelpe in den Dresdner Ortsteil Langebrück verirrt hätte. Als der Wolfswelpe Menschen wahrgenommen hätte, hätte er versucht, in ein Grundstück zu flüchten und wäre aber in einem Zaun stecken geblieben. Daraufhin sei die Polizei informiert worden. Ein herbei gerufener Tierarzt hätte den Welpen aber schließlich aus dem Zaun befreien können.

Anscheinend hat der Tierarzt den Welpen wieder frei gelassen, denn das Sächsische Umweltministerium schreibt weiter in seiner Pressemitteilung, dass es danach allerdings unklar gewesen wäre, ob der Welpe den Weg zurück in die zirka 200 Meter entfernte Dresdner Heide gefunden hatte. Zwischenzeitlich seien in der Fachstelle auch weitere Sichtungsmeldungen eingegangen. Deshalb hätte gestern Vormittag ein Mitarbeiter nachgeschaut, ob sich der Welpe noch im Ort befindet. Das Jungtier sei jedoch nicht mehr auffindbar gewesen. Die Experten der Fachstelle würden vermuten, dass der Welpe wieder in der Dresdner Heide zurück gefunden hat, heisst es weiter in der Pressemitteilung.

Wolfswelpen sind jetzt vier bis fünf Monate alt und sie gehen auch schon mal alleine auf Entdeckung. Gerade wenn Eltern und Geschwister auf der Jagd sind, kann es auf einem so genannten Rendevouvplatz, auf dem sich die Familie wieder trifft, langweilig werden. Allerdings suchen zur Zeit auch jede Menge Menschen den Wald nach Pilzen ab. Vielleicht ist der Welpe auch erschreckt worden. Das Wolfspaar in der Dresdner Heide hat in diesem Jahr mindestens sieben Welpen.

Generell kommen Wölfe bei ihren Streifzügen auch immer wieder an Ortschaften vorbei oder durchqueren diese. Dabei kann es passieren, dass sich ein Wolf in einen Ort verläuft. Wölfe sind sehr vorsichtige Tiere. Sie nehmen Menschen mit ihren gut ausgebildeten Sinnen meist frühzeitig wahr und weichen meist bereits aus, bevor sie überhaupt bemerkt werden. Wer dennoch einem Wolf begegnet, sollte sich ruhig verhalten und das Tier nicht in die Enge treiben. Grundstücksbesitzer, auf deren Grundstück sich ein Wolf befindet, sollten dem Tier eine Fluchtmöglichkeit anbieten und es nicht bedrängen. In der Regel dreht sich der Wolf um und zieht von dannen.

Hier geht es zur Pressemitteilung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/586086?fbclid=IwAR2h3Tgs4maCGZP147-QAtpQ17sQV2L6wB_p_JG2o7rP_kxOikEiszBpn1c

Weitere Quelle: https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/karte-der-territorien