Erfolg unserer Strafanzeige: Jäger muss Strafe zahlen
Eine unserer Strafanzeigen hatte jetzt Erfolg. Ein Jäger (Name ist uns bekannt) aus Mecklenburg-Vorpommern muss 500 Euro Strafe für die „Erlösung“ eines Wolfs zahlen, dessen Verletzungen wohl von selbst abgeheilt wären.
Dem Täter ist von der Staatsanwaltschaft Schwerin auferlegt worden, 500 Euro zu zahlen, sonst wird das Verfahren gegen Erhebung der öffentlichen Klage fortgesetzt. Berücksichtigt worden sei, dass der sich der Beschuldigte selbst angezeigt habe. Angeblich wollte der Mann einen schwer verletzten Wolf „erlösen“. Die Staatsanwaltschaft Schwerin teilt nun aber mit, dass der Laufapparat von rechts stark und von hinten links leicht eingeschränkt gewesen war. Die Verletzungen wären aber mit hoher Wahrscheinlichkeit von selbst weiter abgeheilt.
Lage falsch eingeschätzt
Unserer Meinung nach hat dieser Jäger also nicht die Sachkenntnis bewiesen, um die Lage richtig einzuschätzen. Die Strafe halten wir als viel zu mild. Wir sehen diesen schlimmen Vorfall als weiteres Indiz dafür, dass die Hobbyjagd endlich verboten werden sollte. Jäger sollten auch keinesfalls die Entscheidung, wie z. B. in Niedersachsen, erhalten dürfen, Wölfe vor Ort zu „erlösen“. Wie an diesem Fall zu sehen, ist eine umfangreiche Sachkenntnis über Tiere nicht unbedingt vorhanden.
Trotzdem darf man froh sein, dass überhaupt mal eine Staatsanwältin/Staatsanwalt da etwas unternommen hat. Bislang landeten solche Anzeigen immer im Papierkorb. Anders als z.B. in Italien geht die Polizei solchen Vergehen so gut wie nicht nach. Wäre der Täter nicht bekannt gewesen, wäre auch hier wohl wieder alles im Sande verlaufen. Das rührt auch daher, weil viele Staatsanwälte und Richter selbst Jäger sind, oder sich der Lobby gesteuerten Politik brav unterordnen.
Es gibt verschiedene Päppelstellen auch in Deutschland. Doch im Gegensatz zu Italien, wo Tierschützerinnen und Tierschützern immer wieder teils aussichtslos erscheinende Fälle retten, wird sich hier kaum die Mühe gemacht, ein verletztes Tier zu retten.
Hier ganz aktuelle Beispiele aus Italien:
Wir berichteten hier über den Fall: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/01/04/schon-wieder-vier-woelfe-illegal-getoetet-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeigen/
Wir brauchen Unterstützung:
Durch das Stellen von Strafanzeigen, die wir über einen Anwalt tätigen müssen, weil wir sonst keine Akteneinsicht bekämen, haben wir hohe Kosten. Um diese auch weiter tragen zu können, brauchen wir Unterstützung:
Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX
Auch über Paypal können Sie uns helfen: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/