Sachsen: Hund rettet Wolf

Bei Görlitz entdeckte ein Gassigeher dank seines Hundes einen Wolf in einer sehr  verzwickten Lage in einem Gully, heisst es in einer Polizeimeldung vom Freitag. Das Jungtier wurde von der Feuerwehr befreit und soll sich bis jetzt in tierärztlicher Behandlung befinden. Plan sei es, das Jungtier wieder auszuwildern. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden da dranbleiben und nachfragen. Hier unser Bericht.

Wölfchen in der Grube

Der Hund habe  beim Spaziergang am Freitagmorgen bei Deschka „etwas in die Nase“ bekommen, heisst es in dem Polizeibericht. Er hätte seinen Besitzer zu einem offen stehenden Gully geführt, aus dem „es geknurrt“ hätte. Warum dort ein Gully so gefährlich offen stand wird nicht weiter erläutert. Fakt ist es aber, dass dort wohl auch ein Kind hätte hineinfallen können.

 

Der Welpe in einer höchst misslichen Lag. Von alleine wäre er aus dem Gully nicht wieder heraus gekommen. Foto © Polizeidirektion Görlitz.

Der Hundebesitzer habe sofort die schlimme Lage des Wolfs erkannt und die Polizei, die wiederum die Feuerwehr informierte, die den Wolf aus dem Schacht befreite. Eine Mitarbeiterin des Wolfsbüros sei auch vor Ort gewesen und hätte das Jungtier betäubt, das offenbar unverletzt gewesen wäre, aber dennoch zu einem Tierarzt gebracht worden wäre. Ein Auswilderungstermin stehe allerdings noch nicht fest, heisst es weiter.  Wir werden hier dranbleiben und nachfragen.

 

Hier die PM: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1057720?fbclid=IwAR1KoQeuy1EKav9u3ASPmCM7qxv3hreJzZfBXbcFhbaBrdJEu9eESyH85gQ

Hier die Meldung der Polizei: https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2022_93534.htm

Großer Faktencheck Lausitz – Nach 20 Jahren Wölfe in Sachsen ist Herdenschutz noch immer ein Fremdwort

 

 

Wölfe schwimmer gerne
Wölfe sind gute Schwimmer, das zeigen hier unsere Joungster aus der Lausitz.

Es ist nun fast zwanzig Jahre her, dass die erste Wolfsfamilie aus Polen wieder in Sachsen eingewandert ist und sich in der Lausitz niedergelassen hatte. Viele Menschen dort sind sich zwar sicher, dass der Wolf in Sachsen nie wirklich weggewesen ist. Unstrittig ist jedoch, dass Sachsen von allen Bundesländern in Deutschland die meiste Erfahrung mit dem Schutz der Weidetiere haben müsste.

Wie kann es also sein, dass es noch immer die Ausnahme zu sein scheint, seine Tiere angemessen zu schützen? Diese Jungwölfe in der Lausitz haben wir mit Hilfe einer unserer Wildkameras beobachtet. Geradezu lehrbuchmäßig zeigen sie uns hier, dass sie sehr gute Schwimmer sind und dass ein Bach oder Graben für Wölfe wirklich gar kein Hindernis darstellt.

 

Die komplette Rissliste 2019 gibt es hier: https://www.wolf-sachsen.de/images/Schadensstatistik/Schadensstatistik_2019_Stand_20190405.pdf

Warum werden die Fördermöglichkeiten nicht genutzt?

Wir haben uns deshalb auch mal die neuesten Nutztierschäden in Sachsen angeschaut. In 15 Fällen war überhaupt kein Wolf beteiligt oder aber die Tiere waren gar nicht geschützt. In zwei Fällen war die Bachseite offen gelassen worden. Dabei schriebt das BIL (Bewilligungsstelle Investitionsförderung Landwirtschaft) bereits im Januar 19 folgendes: 

Förderung des präventiven Herdenschutzes zur Vermeidung von Nutztierschäden

Im Freistaat Sachsen werden Präventionsmaßnahmen gefördert, die dem Schutz von Schafen und Ziegen sowie Wild in Gattern dienen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter, als auch Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb und umfasst den gesamten Freistaat Sachsen. Hintergrund für die Ausweitung des Fördergebietes auf den gesamten Freistaat ist die zu erwartende weitere Ausbreitung der Wölfe in Regionen, in denen sie bisher nicht dauerhaft anwesend waren.
Die Anschaffung folgender Maßnahmen zum Herdenschutz ist förderfähig:
– mobile Elektrozäune
– Breitbandlitzen („Flatterband“ als Übersprungschutz)
– Herdenschutzhunde
– Unterwühlschutz bei Wildgattern (inkl. Installationsleistung)
Die oben genannten Maßnahmen fallen unter den Punkt E „Vorhaben zur Prävention vor Wolfsschäden“, Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“. Ab sofort können die Investitionskosten in voller Höhe erstattet werden, da die Europäische Kommission am 11. Januar 2019 die Anhebung der Förderung für Investitionen in den Schutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild vor Wölfen auf 100 Prozent der Anschaffungskosten genehmigt hat. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Wichtig ist, dass vor Anschaffung der Herdenschutzmaßnahmen erst ein Antrag bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden muss!

Doch Kretschmer und Lange fordern trotz besseren Wissens Wolfsabschüsse

Angesichts der wachsenden Zahl von Wölfen in Ostsachsen und damit einhergehender Probleme müsse der Bund nach Ansicht des Görlitzer Landrats Bernd Lange „dringend handeln,“ schrieb die Sächsische Zeitung am 04.04.19. https://www.saechsische.de/goerlitzer-landrat-fordert-regulierung-des-wolfs-5054379.html  Die SZ weiter: „Jedes politische Nichthandeln nährt Populismus und Radikalismus“, sagte der CDU-Politiker. Die Wolfspopulation im Norden des Landkreises sei mit mehreren Rudeln auf vier Quadratkilometern mittlerweile dichter als von Experten für möglich gehalten. Die Menschen verlören die Geduld angesichts der Ignoranz gegenüber ihrer Situation und der Uneinigkeit in der Bundesregierung, die Bundesartenschutzgesetz und EU-Verordnung blockiere. „Dabei geht es nicht um Totalabschuss, sondern um eine Regulierung.“ Zitat Ende.

Dabei hatte doch die EU im September 18 ganz deutlich gemacht, dass Wölfe sich nicht unkontrolliert vermehren und ihr Bestand sich in Sachsen sogar gesättigt hat. Auch verwies die EU noch einmal ausdrücklich auf die Notwendigkeit, den Herdenschutz endlich anzugehen. Schreiben EU Kommission an Landratsamt Bautzen wg. Schutzstatus Wolf

Doch passiert ist wenig. Stattdessen versucht Ministerpräsident Kretschmer anscheinend seinen Landrat noch mit populistischen Forderungen zu übertreffen. So schreibt die Lausitzer Allgemeine Zeitung heute in einem Meinungsartikel, der nicht als solcher gekennzeichnet worden ist:  Zitat – „Das (Thema Wolf) ist ein unhaltbarer Zustand. Die Menschen leiden wirklich unter dem Wolf und verlangen nichts anderes, als das genau die gleichen Regeln wie in den baltischen Ländern, in Schweden und Finnland gelten, die auch seit  Jahrzehnten Erfahrung mit dem Wolf haben.“ So der Politiker Michael Kretschmer, (noch) Ministerpräsident von Sachsen. Die Aussagen sind prinzipiell richtig, nur leider fehlt die dazugehörige Glaubwürdigkeit. Der Wolf lebt schon seit Anfang der 2000er Jahre in der Lausitz und vermehrt sich nahezu unkontrolliert. Die Probleme mit dieser Tierart nehmen genauso rasant zu, wie die Wolfspopulation.“ Zitat Ende.  https://www.lausitzer-allgemeine-zeitung.org/wolfspolitik-die-falschen-versprechen-im-wahlkampf/?fbclid=IwAR2UVZwdY8ZIFMLiQrRiOhkzHlBq2Oor7fV8CtRh49o1jkGlASnvy3rTvuM

Die Ausssagen Kretschmers stehen im krassen Gegenzug zu dem, was die Wissenschaftler des Kontaktbüros, das Landrat Lange unterstellt ist, herausgefunden hatten.  Siehe Schreiben der EU:

 

 

Weidetierhalter provozieren weiter Wolfsrisse

Wir haben uns eine Weide bei Schäfer W., der zugleich auch Jäger ist, mal genauer angeschaut. Erst vor wenigen Wochen brachte der MDR einen Artikel, in dem der Jäger-Schäfer wörtlich zitiert wurde, dass er trotz 100 % Förderung die Wölfe in der Lausitz abgeschossen bekommen will. Unsere Zaunkontrolle ergab, dass sein Zaun nur den Anschein hat, wolfsabweisend zu sein. Jeweils nur eine Litze führte hier Strom. die höchste Spannung betrug dabei 2.000.

Keinerlei Spannung auf der unteren und zweitoberen Litze.

 

An der unteren Litze ist gar keine Spannung.
An einer mittleren Litze haben wir 2.000 gemessen.

Getöteter Wolf im Pumpak-Revier: Dolnoslaskie Towarzystwo Ochrony Wilkow und Wolfsschutz Deutschland setzen Belohnung von 2000 Euro aus

Zastrzelony wilk w Nysie Łużyckiej /
Erschossener Wolf in der Neiße gefunden
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Neißeaue, 26.04.2018 —-Unsere Kollegin Katarzyna, welche auf polnischer Seite der Lausitz in der Nähe von Ruszow die Wolfsforschung betreibt, hat am 13. April den Kadaver eines erschossenen Wolfes am Flussrand der Neiße gefunden. Die polnischen und deutschen Kriminalbehörden haben die Fahndung übernommen.
Der Wolf wurde höchstwahrscheinlich Anfang April erschossen, d.h. in der Osterzeit.
Fundort: Dobrzyn (auf polnischer Seite); in etwa auf deutscher Seite auf Höhe der Ortschaften Steinbach, Ungunst, Lodenau (Rothenburg OL.)
Der Fundort muß nicht dem Tatort entsprechen!
Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe der Neiße beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen hat, dann bitte der Polizei in Görlitz oder Zgorzelec oder bei 
Alexander Januszkiewicz über unser Kontaktformular auf unserer Webseite melden.


Für Hinweise die zur Ergreifung des/-r Täters/-in führen ist von unserer Seite (Wolfsschutz Deutschland und Dolnoslaskie Towarzystwo Ochrony Wilkow) eine Belohnung von 2000 Euro ausgesetzt.


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W piątek 13 kwietnia, idąc wzdłuż Nysy Łużyckiej, na wysokości miejscowości Dobrzyń zauważyłam w nurcie rzeki zwłoki zwierzęcia. Wyciągnęłam je na brzeg i okazało się, że był do dość duży samiec wilka, pozbawiony czaszki, z raną postrzałową w tylnej części tułowia. Wezwałam policję, a śledztwo z udziałem strony niemieckiej jest już w toku.
Wilk zginął najprawdopodobniej na początku kwietnia. Wkrótce na świat przyjdą wilcze szczenięta, a ich matki będą na początku przebywać z nimi niemal bez przerwy, karmiąc je mlekiem i ogrzewając. W tym czasie większość obowiązków związanych z dostarczaniem pokarmu dla karmiącej samicy spoczywa na jej partnerze. Jeżeli zastrzelony wilk był ojcem w jednej grup rodzinnych, oznacza to, że jego partnerka będzie musiała zdobywać pożywienie dla szczeniąt samodzielnie lub z pomocą starszego potomstwa, a szanse na przeżycie szczeniąt będą mniejsze. Miejsce znalezienia zwłok położone było w obrębie areału watahy wilczycy Orzechowej, ale dopiero badania genetyczne pozwolą na identyfikację tego osobnika.
Każdego roku wiele wilków w Polsce ginie od kul. Pisaliśmy o tym na WILKNecie między innymi w artykule „Freja ofiarą kłusownika”. Skala tego zjawiska jest niemożliwa do oszacowania. Odnajdowany jest tylko niewielki procent zastrzelonych wilków, a przypadki wykrycia sprawcy są niezmiernie rzadkie.
tekst: Katarzyna Bojarska, 21 kwietnia 2018

Alexander Januszkiewicz

Stellvertretender Vereinsvorsitzender

Neue Petition für den polnisch/deutschen Wolf Zottel aus der Oberlausitz – Bitte unterzeichnen und teilen!

In Sachsen soll es schon wieder einem Wolf an den Kragen gehen. Nach Pumpak – http://www.change.org/pumpak und einem Wolf aus Rosenthaler Rudel http://www.change.org/woelfe soll nun erneut ein aus Polen stammender Wolf sein Leben verlieren. Dabei gab es erst im Herbst einen Eklat. Viele Menschen aus Polen waren entsetzt darüber, als in Deutschland ein Wisent erschossen worden war, der sich über die Grenze gewagt hatte. Wir haben eine Petition für Zottel auf Deutsch und auf Polnisch verfasst. Bitte unterschreiben und teilen. https://www.change.org/p/landrat-bernd-lange-lk-görlitz-wolf-zottel-darf-nicht-getötet-werden?recruiter=80729174&utm_source=share_petition&utm_medium=facebook&utm_campaign=share_for_starters_page

 

 

 

Offener Brief an Bernd Lange – Sächsischer Schießbefehl widerspricht dem eigenen Wolfsmanagementplan!

Offener Brief an:

Bernd Lange

Landratsamt Görlitz

Bahnhofstraße 24

02826 Görlitz

 

Postanschrift

Landratsamt Görlitz

PF 30 01 52

02806 Görlitz

 

03581 663-0

info (at) kreis-gr.de

 


Bitte nehmen Sie sofort den Schießbefehl auf den Wolf bei Weißkeißel/LK Görlitz zurück!

 

Sehr geehrter Herr Lange,

 durch verschiedene Presseartikel haben wir davon erfahren, dass das Landratsamt zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde eine Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel erlassen hätte. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass auch eine entsprechende Presseerklärung an Tageszeitungen gegangen wäre. Trotz mehrmaligem Kontaktversuch per Mail wurde uns die PM vom Landratsamt Görlitz nicht zugesendet, bzw. es wurde zurück geschrieben, dass es keine PM zum Abschussbefehl gäbe. Die Eckdaten haben wir uns also aus Artikeln und durch Telefonate mit dem Kontaktbüro sowie durch Interview mit dem betroffenen Hundehalter vor Ort beschafft.

Wir widersprechen der Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel. Der Vorfall, bei dem ein Hund zu Tode kam, soll am 31.12.17 in Weißkeißel stattgefunden haben. Am 08.01.2018 wurde ein Wolf bei Kauschwitz von einer Fotofalle aufgenommen. Fakt ist, dass es bis Dato kein DNA-Ergebnis (laut Auskunft Kontaktbüro) zum toten Hund bei Weißkeißel gibt. Also ist es bei diesem Vorfall nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Wolf im Spiel war und selbst wenn ein Wolf einen kleinen Mischlingshund getötet haben sollte, ist noch lange nicht bewiesen, dass es sich um den Wolf handelt, der bei Krauschwitz in die Fotofalle gelaufen ist. Zur Zeit beginnt die Saison der Jungwanderwölfe. Es können also durchaus mehrere Wölfe in der Gegend unterwegs sein. Bei unserem persönlichen Gespräch mit dem Hundehalter verwickelte sich der Mann in Widersprüche. Nachbarn gaben die Auskunft, dass der Mischling schon öfters alleine herumgestreunt sei. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass der Wolf mit einer Katze im Maul gesehen worden sei. Bilder davon gäbe es nicht. Allerdings stünde im Managementplan, dass Wölfe die Katzen fressen, getötet werden dürften. Wir haben im Managementplan keinen Passus über Vorfälle mit Katzen gefunden. Auch beruft sich der angebliche Vorfall rein auf Hörensagen.

Die Tötung eines Hundes durch einen Wolf ist keine widernatürliche Handlung oder eine Verhaltensauffälligkeit. Der Biologie des Wolfes nach gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Wolf mit einem Hund umgehen kann, der, sehr wahrscheinlich in diesem Fall sogar allein,  in dessen Revier unterwegs war. Entweder betrachtet der Wolf das Tier als Spielpartner, Sexualpartner oder als Beute. Sollte der Wolf tatsächlich den Hund getötet haben, so hat er hier ganz offenbar seiner Biologie nach die dritte Variante gelebt, also kein unnatürliches Verhalten gezeigt.  Durch das Herumstreunen von Haustieren, wie Katze und Hund, können Wölfe generell – vor allem mitten im Wolfsgebiet – in die Nähe von Ortschaften angelockt werden. Darunter vor allem Jungwölfe durch ihre Neugierde.  Dies stellt noch kein abnormales Verhalten dar. Ein Beobachtungszeitraum von zwei bis drei Wochen ist hierfür noch überhaupt nicht aussagekräftig!

Laut Kontaktbüro müsse der bei Krauschwitz in der Fotofalle abgebildete Wolf zudem „erlöst“ werden, da er unter Räude leiden würde. Wir widersprechen. Zum ist eine solche Diagnose alleine anhand eines Bildes nicht sicher zu stellen und zum anderen widerspricht das Töten eines Wolfes wegen Räude dem sächsischen Wolfsmanagementplan. Siehe Punkt 5.6.

Zitat aus dem sächsischen Managementplan, Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.)

Rechtlicher Hintergrund: Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Zudem heilt sich Räude bei vielen Wölfen auch wieder von selbst aus. Die Lösung dafür ist  ein Einfangen bzw. Betäuben und späteres Auskurieren in einem Wildtiergehege (z.B. Weißwasser).  In Italien haben ähnliche Maßnahmen schon stattgefunden. Ein Wolf in Auffangstation wieder aufpäppeln und danach in die Freiheit entlassen. Auch in Sachsen wurde bereits ein am Bein verletzter Wolf eingefangen, aufgepäppelt und wieder freigelassen.

Rechtlicher Hintergrund:

 Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

 Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme „Entfernung des Wolfs bei Weißkeißel, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 und 5.6 „Umgang mit auffälligen Wölfen“ „paratisierte Wölfe“ im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung – Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.

Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.).

Wir bitten Sie dringend, Ihre Entscheidung zu überdenken und die Abschussverfügung zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Januszkiewicz (Zoologe)

Brigitte Sommer (Öffentlichkeitsarbeit)

www.wolfsschutz-deutschland.de

 

 

Schon wieder Schießbefehl auf Wolf in Sachsen – Im Zweifel gegen den Angeklagten!

EuropäŠischer Wolf.

Sachsen – schon wieder ist ein Schießbefehl auf einen Lausitzer Wolf herausgegeben worden. Hintergrund ist ein angeblicher Vorfall mit einem Hund, dessen Fakten bislang noch gar nicht komplett geklärt werden konnten. Angeblich soll ein Wolf zwei Hunde angefallen haben, die sich auf einem eingezäunten Grundstück befunden hätten. Ein Hund soll zu Tode gekommen sein. Hier gibt es allerdings widersprüchliche Aussagen. In einem anderen Bericht war zu erlesen, dass der getötete Hund nachts draußen alleine an der Hundehütte festgebunden gewesen sei. Das wirft die Frage auf: Welcher verantwortungsvolle Hundebesitzer bindet seinen Liebling nachts mitten im Wolfsgebiet an einer Hundehütte fest, und wendet sich nach einem Vorfall flugs an die nächste Zeitung, mit der Forderung den Wolf abzuschießen? Angeblich gäbe es dort sogar gar keinen Zaun, der das komplette Grundstück umschließt. Ein weiterer Hund sei nachts verschwunden. Welcher wirkliche Hundefreund lässt seinen Hund nachts im Wolfsgebiet alleine heraus? Dieses Mal ist, im Gegensatz zu Pumpak, sogar eine unbefristete Abschussgenehmigung erteilt worden.

Zitat: „Wie und durch wen die jetzt erteilte Ausnahmegenehmigung praktisch umgesetzt werden soll, dazu wollte sich das Landratsamt Görlitz am Donnerstag nicht äußern. Vermutlich aus Angst, es könnten sich Bürger oder Journalisten zu sehr in das Geschehen einmischen“… vermutete die Freie Presse.


Der Wolf soll angeblich an Räude leiden. Dies will man anscheinend lediglich durch Sichtung der Bilder aus einer angebrachten Wildtierkamera festgestellt haben? Weil die Einwohner sich „Sorgen“ machen würden, soll der Wolf nun abgeschossen werden. In den sozialen Netzwerken kursieren Fotos, die einen Wolf zeigen. Mehrere Tageszeitungen hatten ein Foto aus dieser Bilderserie auch als Aufmacher für ihre Geschichte für den Schießbefehl verwendet. In den sozialen Netzwerken stellten User daraufhin die wildesten Vermutungen an. Nun erweist es sich, dass es sich bei den Bildern um Archivbilder handelt. Ein tatsächlich aktuelles Bild des angeblichen Übeltäters scheint es also gar nicht zu geben, bzw. ein Bild wurde von LUPUS nicht zur Verfügung gestellt. Fakt ist, dass es wieder einmal gar keine Beweise gibt. Das DNA-Ergebnis ist nicht da. Dennoch wird der Angeklagte „Wolf“ zum Tode verurteilt. Der NABU stimmt dem Todesurteil übrigens zu. Wieder einmal.

Bitte organisieren Sie sich und protestieren Sie. Menschen, die aus dem Gebiet Weißkeißel und Weißwasser kommen, sollten sich zu „Spaziergängen“ treffen. Es kann doch nicht sein, dass schon wieder ein Wolf vorverurteilt wird, bevor überhaupt die Faktenlage klar ist. Dass das Landratsamt angeblich Angst davor hat, dass sich Journalisten und Bürger einmischen, zeigt den Zustand der Demokratie in Sachsen.

Wir wenden uns hier auch direkt an die Jäger, es gibt viele unter Ihnen, die wenn Sie auch keine Freunde der Wölfe sind, diese jedoch respektieren. Wir bitte Sie, sich genau zu überlegen, ob Sie sich zum Erfüllungsgehilfen dieses Landratsamtes Görlitz machen wollen. Eine Rechtssicherheit für den Schützen und Ausführer dieses Schießbefehls gibt es nämlich nicht.
 

Quellen:

https://www.freiepresse.de/SACHSEN/Zum-dritten-Mal-soll-in-Sachsen-ein-Wolf-erschossen-werden-artikel10100446.php

https://www.nabu.de/news/2018/01/23779.html

http://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852936&waid=392&modul_id=34&record_id=91798

http://www.sz-online.de/nachrichten/freistaat-stimmt-wolfsabschuss-zu-3858928.html