Mit Mahnfeuern direkt zurück ins Mittelalter!

In Deutschland brennen wieder Feuer. Sie zeugen von nichts anderem als von rückwärts gerichtetem und naturfeindlichem Gedankengut, von dem man glaubte, dass es im Mittelalter ausgestorben wäre. Damals wurden Hexen und Andersdenkende verbrannt. Die Symbolkraft so genannter „Mahnfeuer“ von Weidetierhaltern könnte nicht exemplarischer dafür sein, dass einfach kein Wille vorhanden ist, sich mit Wölfen und der Natur zu arrangieren. 

Im Mahnfeuer-Aufruf fordert Wendlin Schmücker vom „Förderverein der deutschen Schafhaltung“ das „Regulieren der Bestände“ und ein Raumplanungskonzept, „das  Wolfsrudel in urbanen Gebieten oder in Gebieten mit Weidetierhaltung grundsätzlich nicht mehr duldet“. Wegen zunehmender Wolfsschäden „infolge des ungehemmten, unkontrollierten Populationswachstums“ stünden immer mehr Betriebe vor immer größeren Problemen. Wölfe würden durch „ihre rasante Vermehrung und Ausbreitung“ zur Bedrohung für die artgerechte Weidetierhaltung, so der Schäfer aus Niedersachsen. Schmücker hat auch schon mit einem erfolglos gebliebenen Waffenschein-Antrag zum Schutz der Herden Aufsehen erregt,“ schreibt die Südwestpresse.   Hier der komplette Artikel mit einem Kurzkommentar von uns:  https://www.swp.de/suedwesten/mahnfeuer-gehen-den-wolf-30918870.html?fbclid=IwAR2_0Z_x3VqWW1PUy3ktOffwTxQQ87E2ReO7xbpGQYIKkhh7W5v-V3yydBQ

Kommentar von Brigitte Sommer, Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.

Von Herrn Schmücker sind wir leider solche alternativen Fakten gewohnt. Vergangenes Jahr wollte er sich schon eine Waffe zulegen und selber auf Wölfe schießen zu können. Das scheiterte aber schon daran, dass er keine Waffenbesitzkarte erhielt. Abgesehen davon, wäre ein Abschuss auch strafbar gewesen. Um ihn davor zu bewahren, haben wir ihm eine Seifenblasenpistole geschenkt. Sie macht keinen Krach, ist auf natürliche Weise wiederauffüllbar und liegt gut in der Hand. Außerdem würden die Schafe nicht durch den Krach einer wirklichen Pistole erschreckt und traumatisiert werden. Sie passe auch zu den vielen Seifenblasen, die er zum Thema Wolf verbreitet, haben wir in einem Begleitschreiben vermerkt.

Wolfsbestand in Deutschland nach wie vor gefährdet

Dass sich Wölfe rasant vermehren würden, gehört zum gleichen Seifenblasenrepertoire des Herrn Schmücker. Die EU hat erst im September 2018 erneut bestätigt, dass sich die Wölfe in Deutschland noch immer nicht in einem sicheren Erhaltungszustand befinden. Auch hat die EU bestätigt, dass Fachleute des LUPUS-Instituts eine Sättigung des Wolfsbestandes in Sachsen nachgewiesen haben. Im Klartext: Wo kein Platz mehr vorhanden ist, vermehren sich die Wölfe auch nicht weiter. Entweder Herr Schmücker will sich nicht mit der Biologie des Wolfes auseinandersetzen, oder er verbreitet absichtlich alternative Fakten. Der Bestand an Wölfen richtet sich nach dem jeweiligen Nahrungsangebot, das bei uns in Deutschland unglaublich hoch ist. Der hohe Bestand an Rehwild und Hirschen wurde auch durch ganzjährige Fütterungsaktionen von Jägern mit verursacht. Wölfe sind also vor rund 20 Jahren zurück nach Deutschland gekommen, weil die Wälder und Kulturlandschaften voller Wild sind. So genannte Nutztiere machen nur 1,1 Prozent in der Ernährung des Wolfs aus. Waren es vor zwanzig Jahren offiziell zwei Wölfe in Sachsen, sind es nun zirka 700 Tiere, die hauptsächlich in Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt leben. Große Teile von Deutschland sind noch völlig unbesiedelt, bzw. es ziehen dort nur vereinzelte Jungwölfe durch. So genannte Rudel in Deutschland sind kleine Familienverbände mit den Elterntieren und den einjährigen Welpen, die oft noch mit der Aufzucht der aktuellen Welpen helfen, die immer Ende April, Anfang Mai geboren werden. Zweijährige Jungtiere wandern ab, um sich ein neues, eigenes Revier zu suchen. Und hier kommt der Knackpunkt. Unterbricht man diese Wanderung der Jungwölfe oder schießt gar Wölfe in Gebieten ab, wird der Vermehrungszyklus unterbrochen. Dies ist ein erster Schritt zur Ausrottung der Wölfe. Es ist nicht möglich, Wölfen Reservate zur Verfügung zu stellen und sie in so genannten Wolfsfreien Zonen zu erschießen, ohne dass ihre Bestände gefährlich zurück gehen. Das Ergebnis sieht man gerade in Nordamerika, wo der Bestand in den Nationalparks Denali, Yellow-Stone und BANF dramatisch zurückgeht, weil Wölfe außerhalb dieser Schutzgebiete erschossen werden dürfen. Auch verteidigen Wölfe ihr Revier gegen andere Wölfe. Eine Wolfsfamilie braucht mindestens 250 Quadratkilometer. Ein Zuviel an Wölfen in einem Gebiet kann es also auch nicht geben.

Weidetierhalter erhalten alles bezahlt

Weidetierhalter in den meisten Wolfsgebieten erhalten jetzt sogar 100 Prozent Förderung und 100 Prozent Erstattung von Schäden, also von Zäunen bis hin zum Kauf von Herdenschutzhunden. Es gibt also gar keinen Grund, Mahnfeuer gegen Wölfe zu errichten. Dass Herdenschutz wirkt, wurde beispielsweise in Niedersachsen sogar statistisch nachgewiesen. Schaut man sich die so genannten Nutztierrisslisten an, wie z. B. in Sachsen, fällt auf, dass unter den Bemerkungen sehr oft aufgeführt ist, dass die Tiere nur unzureichend oder gar nicht geschützt waren. Genau das weisen wir immer wieder mit Zaunkontrollen nach. Speziell in Sachsen wird sogar auch noch die tierschutzrechtlich bedenkliche Anpflockhaltung praktiziert. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werfen Herrn Schmücker vor, dass bei ihm und vielen Weidetierhaltern einfach kein Wille vorhanden ist, sich endlich darauf einzulassen, was eine Mehrheit der Bürger in Deutschland möchte. Anscheinend fühlen die Weidetierhalter sich in ihren Forderungen von der Politik unterstützt, und es erscheint ihnen einfacher, nach Wolfsabschuss zu schreien, als zu schützen. Tatsächlich werden sie von der Politik und von den Bauernverbänden aber gar nicht unterstützt. So blockiert die GroKo weiterhin Weidetierprämien und auch in Brüssel wurde vor Kurzem keine Agrarwende, von der kleine Schäfereibetriebe profitieren würden, beschlossen. Stattdessen bleibt alles beim Alten. Subventioniert werden vor allem die Großen, die immer größer werden müssen, um zu verdienen. Was wiederum die Massentierhaltung und die damit verbunden Umweltprobleme wie Gülle und Nitratbelastung, vorantreibt. Herr Schmücker hätte also in Wirklichkeit alle Hände voll zu tun, um tatsächlich für seine Verbandmitglieder etwas zu erreichen. Doch stattdessen sucht er einen Sündenbock, den er in dem wehrlosen Tier Wolf zu finden glaubt. Doch am Wolf liegt es nicht, dass immer mehr Schäfereien schließen müssen. Wolle wird billig aus Australien importiert und Fleisch ist in Deutschland nicht gefragt. Auch hier ist die Gefrierware aus dem Ausland billiger.

Mahnfeuer sind Tierquälerei und Umweltsünde zugleich

Außerdem sind Mahnfeuer, gerade in Bezug auf die immer trockener werdenden Jahreszeiten geradezu fahrlässig, was die Brandgefährdung betrifft. Zudem verbrennen viele Kleintiere, die im aufgeschichteten Reisig Schutz suchen jämmerlich und unter fürchterlichen Qualen. Auch die CO2-Bilanz von solchen Feuern ist eine Umweltsünde.

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert gegen die erneute Verlängerung des Schießbefehls auf Wolf Roddy in Niedersachsen

Umweltminister Lies steht in Niedersachsen vor gewaltigen Herausforderungen. Viele Böden sind sowohl mit Gülle als auch mit Glyphosat vergiftet. Die EU droht Deutschland mit Milliardenklagen, wird das Nitratproblem, das von der vielen Gülle kommt, nicht gelöst. Niedersachsen hat zudem nicht genug Naturschutzgebiete ausgewiesen. Hier droht speziell Niedersachsen eine Millionenklage.

Statt sich als Umweltminister diesen Herausforderungen zu stellen, geht Olaf Lies seit Monaten gegen eine harmlose Wolfsfamilie im Landkreis Nienburg vor. Der Feldzug gipfelte in einem Schießbefehl, den Lies vor drei Monaten ausgestellt hatte und der nun Monat für Monate verlängert wird. Der Rüde des kleinen Rodewaldrudels, bestehend aus Roddy, seiner Partnerin Lichta und dem einjährigen Welpen Grindi, soll Rinderrisse in Höhe von unter 2.000 Euro verursacht haben. Der geschädigte Landwirt hätte nach dem Managementplan Niedersachsen Billigkeitsleistungen erhalten können. Doch statt den Landwirt zu entschädigen, gab es stattdessen das Todesurteil für Wolf Roddy. Unfassbarerweise kommt noch hinzu, dass die Rinder so gut wie gar nicht geschützt waren. Ein Eilantrag des Freundeskreises frei lebender Wölfe wurde seitens des Gerichtes abgebügelt und die nächst höhere Instanz sogar ausgeschlossen.

NABU und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe sollten Widerspruch eingelegt haben, allerdings ist nicht publiziert, was aus diesem Widerspruch geworden ist. Wir fordern beide Organisationen sowie auch den Freundeskreis frei lebender Wölfe auf, die in ihrem Rahmen möglichen rechtlichen Schritte zu unternehmen. 

Denn nun wurde also der Schießbefehl erneut verlängert, ließ Umweltminister Lies am Montagabend vom NDR verkünden. Nicht in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums, wie es eigentlich üblich wäre. Erst einen Tag später, war dann die knappe Mitteilung auf der Homepage des Ministeriums zu lesen. Zitat:

Pressemitteilung Nr. 46/2019

Die bis Ende April befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.05.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben.

Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort. http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/ausnahmegenehmigung-zur-toetung-des-wolfsrueden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-176423.html

Welche problematischen Jagdtechniken, bitte? Wir haben im Gebiet mehrmals nachgewiesen, dass Weidetiere dort nicht geschützt werden, während Obst- und Gemüseplantagen sehr wohl eingezäunt werden können. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/02/grosser-faktencheck-mit-zaunkontrolle-in-niedersachsen-im-gebiet-des-rodewaldrudels/

Laut Niedersächsischem Managementplan muss jede Verlängerung einer Abschussgenehmigung erneut geprüft werden. Dies geschah augenscheinlich nicht. Auch gab es keinerlei Rinderrisse mehr, für die Roddy verantwortlich gemacht werden konnte. Vielmehr wurde aber ein weiteres Rudel im Norden des Gebietes offiziell nachgewiesen. Im Süden befindet sich höchstwahrscheinlich noch ein weiteres Rudel. Solange im Landkreis Nienburg nicht geschützt wird, wird es auch künftig Risse geben. Ein Wolf fragt sich doch nicht, ob er lieber Rind oder Reh frisst. Er nutzt die Gelegenheit. Kälber, die unter den Zäunen hindurch gelangen und nicht mehr zurückfinden, sind leichte Beute für jeden Wolf. Der Riss bei Rethem geht höchstwahrscheinlich sogar sowieso auf das Konto des neu nachgewiesen Rudels. Was Lies den Menschen in einem Interview in den Schuamburger Nachrichten https://www.sn-online.de/Nachrichten/Der-Norden/Rodewalder-Problemwolf-Umweltminister-Olaf-Lies-im-Interview?fbclid=IwAR0KwRd3QG1TpPVOeBbK472_wmhXANkwl0d2PdMnBcz5x0SLHs4XZFgxzjw  vormachen will ist, dass Herden durch Abschüsse geschützt werden könnten. Dem ist nicht so. Alleine Herdenschutz wirkt und schützt. Zumal die EU die kompletten Kosten übernimmt. Zudem möchte Lies wohl den  Wolf ins Jagdrecht haben und nicht nur Polizeischützen, auch die Jäger sollen Roddy und sogar ganze weitere Wolfsfamilien töten dürfen. Schießen und schauen, ob es was nutzt? Über die Kosten des Einsatzes will Lies sich nicht äußern. Uns hat ein Insider aus dem Ministerium erzählt, dass es über 100.000 Euro wären. Roddy hatte einen Schaden von unter 2.000 Euro verursacht, den der Halter auch ersetzt bekommen hätte, hätte er denn einen Antrag gestellt. Zitat: Wie viel kostet es, dem Rodewalder Wolf hinterher zu jagen Zitat Lies: Wenn es erledigt ist, werden wir sagen, wie viele Kosten entstanden sind. Wir dokumentieren nicht nach außen, wie wir vorgehen, um die Entnahme nicht noch schwieriger zu machen.

Es ist unserer Auffassung nach offensichtlich, dass Umweltminister Lies, nicht die Politik macht, für die die Wähler die Landesregierung gewählt haben, sondern dass er der Agrar- und Jägerlobby in die Hände spielt. Wir fordern, dass diese Schießbefehlfarce sofort beendet wird. Ein derart überfordert wirkender Minister sollte zudem überlegen, die nötigen Konsequenzen aus diesem Skandal zu ziehen und einen Rücktritt in Erwägung ziehen. Falls Roddy wirklich erschossen werden sollte, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  Anzeige gegen Minister und Schützen stellen. Es ist weder mit dem Tierschutz- noch mit dem Naturschutzgesetz noch mit EU-Recht vereinbar, dass ein unter dem höchsten Schutzstatus stehendes Wildtier wie der Wolf Roddy erschossen werden soll. Der Erhalt des Wolfs in Deutschland ist laut EU nach wie vor nicht gesichert. Es kommt also auf die Nachkommen jedes einzelnen Tieres an. Zudem Wolf Roddy genetisch besonders wertvoll ist, da er wohl nicht aus der hiesigen Population stammt. Zudem kommt noch erschwerend hinzu, dass die Fähe mit ziemlicher Sicherheit wieder tragend war und nun wahrscheinlich auch bereits Welpen geboren hat. Fällt ein Versorger des Rudels aus, kann die Mutter alleine ihre Welpen nur schwer bis gar nicht durchbekommen. Den Welpen wäre also der Hungertod so gut wie sicher. Der Schießbefehl ist weder sachlich noch ethisch vertretbar.

Wir werden weiterhin in dem Gebiet des Rodewaldrudels im Rahmen aller legalen Methoden aktiv sein.

Weitere Stimmen

Das sagen die Grünen, die auch eine kleine Anfrage gestellt haben, in der sie unter anderem Auskunft über die Höhe der Kosten haben möchten. 190502_KA_Rodewalder_Wolf

Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher

„Umweltminister Olaf Lies betreibt beim Wolfsmanagement weiterhin symbolische Ankündigungspolitik ohne inhaltliche Substanz.

Beim Rodewalder Wolf bleibt die Begründung fortgesetzter Nutztierrisse mehr als fraglich, da seit Wochen keine neuen Risse mehr gemeldet wurden. Anscheinend wurde der vom Land geförderte Herdenschutz in der Region endlich verbessert. Die massive Kritik der Umweltverbände und der Wolfsberater an seiner Begründung der Abschussverfügung als unsachlich, ist daher mehr als berechtigt. Für sein Versagen beim Abschuss hat der Minister immer neue Ausreden. Jetzt fällt ihm zum einen auf, dass das Gebiet so groß ist, und nach den Tierschützern sind nun die Jäger Schuld, die bei der Wolfsjagd nicht ausreichend mitwirken würden, obwohl sie den Wolf gar nicht schießen dürfen.

Statt sich mit immer neuen Ankündigungen als vermeintlich ‚harter Hund‘ zu präsentieren, sollte Umweltminister Olaf Lies den Weidetierhalter wirklich helfen. Er könnte endlich die Entschädigungszahlungen und die Förderung des Herdenschutzes beschleunigen, wie es im Grünen-Antrag gefordert ist. Auch wäre die von den Schafhaltern geforderte und von der CDU-Landwirtschaftsministerin verweigerte Weidetierprämie unabhängig vom Wolf eine wirksame Hilfe für das Weideland Niedersachsen.“

Zum Hintergrund

Der Wolf ist nach EU und Bundesrecht weiterhin streng geschützt. Lediglich Wölfe oder Wolfsrudel, die durch das wiederholte Überwinden von Schutzzäunen eine erhebliche Gefahr für   Weidetiere darstellen, können begründet getötet werden. Mit einer Anfrage fragen die Grünen nach der Zahl der Nutztierrisse und Herdenschutzmaßnahmen seit der Abschussverfügung.

https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/presseinfos/artikel/christian-meyer-hilfloser-minister-verlaengert-grundlos-frist-fuer-wolfsabschuss.html

 

Das sagt Richterin a. D. Almuth Hirt, die auch für die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht tätig ist. http://www.djgt.de

Nach den Hinweisen zur Erteilung artenschutzrechtlicher
Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beim Wolf vom 30.10.2018 bedarf es
nach Ablauf einer Befristung einer erneuten Prüfung und Bewertung des
Sachverhalts durch die zuständige Behörde.Es bestehen erhebliche
Zweifel, ob die Behörde bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung
alle zu berücksichtigenden Gesichtspunkte beachtet hat.

1. Die Ausnahmegenehmigung vom 23.1.2019 ist auf zwei Roddy
nachgewiesene Rinderrisse und die darauf gestützte Prognose
zukünftiger weiterer Rinderrisse gestützt. Soweit ersichtlich sind
derartige Roddy zuzuordnende Rinderrisse seit 23.1.2019 nicht erfolgt.
Etwaige Risse anderer Nutz- oder Hobbytiere haben bei der der
Verlängerung der Ausnahmegenehmigung und der dabei anzustellenden
Prognose außer Betracht zu bleiben.Inwieweit die Behörde dies beachtet
hat, ist unklar.

2.Ein weiterer erheblicher Umstand, der einer Verlängerung der
Befristung entgegensteht, ist die Tatsache, dass Roddy in dem Zeitraum
der Verlängerung der Befristung, als Elterntier für die Aufzucht
seiner Welpen benötigt wird.. Seine Tötung könnte, da sie das
Verhungern der Welpen zur Folge haben kann, tierschutzrechtlich
relevant sein. Die am 16. 04. 2019 beschlossene Fassung der
Sächsischen Wolfsmanagementverordnung – SächsWolfMVO sieht in § 8 die
Entnahme von Elterntieren mit den entsprechenden nachteiligen Folgen
für die Welpen ( ihre Entnahme aus Tierschutzgründen ) nur im Fall von
§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG ( Entnahme im Interesse der
Gesundheit des Menschen ) vor. Demgegenüber enthielt der
Referentenentwurf zur SächsWolfVO in § 6 auch noch die Möglichkeit
der Tötung von Elterntieren zur Vermeidung erheblicher
wirtschaftlicher Schäden nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG. .
Dass diese Bestimmung in die endgültige Fassung der SächsWolfVO nicht
übernommen wurde, ist wohl darauf zurückzuführen, dass der
Verordnungsgeber erkannt hat, dass die Tötung von Elterntieren zur
Vermeidung wirtschaftlicher Schäden weder ethisch noch
tierschutzrechtlich zu rechtfertigen ist.
Die SächsWolfMVO gilt zwar nicht in Niedersachsen, ihr kann aber als
allgemeiner Grundsatz entnommen werden, dass die Tötung von
Elterntieren zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden dem
Tierschutzgesetz nicht entspricht, zumal auch § 22 Abs. 4 BJagdG den
Grundsatz des Elternschutzes selbst für Wild ohne Schonzeit
enthält.Die Begründung des sächsischen Verordnungsgebers zu § 8 der
Verordnung führt dezidiert aus, dass der Schutz der Elterntiere
grundsätzlich zu gewährleisten ist, allerdings nicht uneingeschränkt,
die Abwehr von Gefahren für den Menschen gehe dem Elternschutz vor. Im
Umkehrschluss bedeutet dies aber, dass in den anderen Fällen des § 45
Abs. 7 BNatSchG der Elternschutz Vorrang vor wirtschaftlichen
Interessen hat.Dem muss auch die Entscheidung über die Verlängerung
der Ausnahmegenehmigung für Roddy, die allein auf § 45 Abs. 7 Satz 1
Nr. 1 BNatSchG ( Entnahme zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher
Schäden ) gestützt ist, Rechnung tragen.