Sachsen: Schießgenehmigung auf die Wolfsdynastie Königshainer Berge abgelaufen

In Sachsen ist gestern eine Abschussverfügung abgelaufen, von der kaum jemand etwas wusste. Lesen Sie unserem Bericht über eine absolut undemokratische Vorgehensweise. Von Behörden, die mauerten, statt ihrer Pflicht nachzukommen und zu informieren. Heute können wir endlich die Wahrheit aufzeigen. Lesen Sie hier unsere große Fotoreportage zu einem echten Skandal mit vielen Einblicken in drei Wolfsgebiete und weitere aktuelle Themen, wie „Wald vor Wild“.

Der MDR berichtete am 29. Oktober darüber, dass die Landkreise Bautzen und Görlitz einen Wolf zum Abschuss freigegeben hätten. Heute stellte sich heraus, dass dies Fake-News waren, denn nicht die Landkreise gaben den Wolf zum Abschuss frei, sondern das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)  ist dem Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft nachgeordnet, das noch von Wolfram Günther (Grüne) geleitet wird. Derzeitiger Präsident ist Heinz Bernd Bettig. Davor war der Forstwissenschaftler und Mitglied der CDU auch als Referent für Forstpolitik, Landtagsreferent, Redenschreiber und Persönlicher Referent des Staatsministers tätig.

Bürger haben das Recht auf Auskunft

Gemäß § 3 Umweltinformationsgesetz besteht für jede Person ein Anspruch auf Zugang zu diesen Informationen, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird. Diesen Antrag stellten wir seit Anfang November mehrmals per Mail an verschiedene Stellen Landratsamt Bautzen. Erst einer privaten Anfrage unserer Vereinsvorsitzenden Brigitte Sommer wurde mit einer Antwort heute nachgekommen. Wer also ebenfalls die Unterlagen erhalten möchte, kann hierzu ebenso einen Antrag stellen.

Fähe bereits allein erziehend

Uns liegt nun endlich die Abschussverfügung vor. Ausgestellt auf den 17. Oktober 2024, war die Zulassungsverfügung für das Rudel Königshainer Berge gültig. Der Abschuss eines Einzeltieres wirke sich nicht auf den Erhalt der lokalen Wolfspopulation aus. Hier wird völlig außer Acht gelassen, dass Anfang des Jahres bereits der Rüde des Rudels illegal getötet aufgefunden worden war. Die Welpen aus dem vergangenen Jahr sind nun erst eineinhalb Jahre alt. Schießt man ihnen die Mutter weg, werden sich Risse verstärken.

Beispielfoto Wölfe.

Fünf Rissereignisse vom 11. September bis 11. Oktober bei Treitendorf, Löbau-Mauschwitz, Löbau Krappe sowie Weißenberg sind im Schreiben aufgeführt. Bis auf einen Zaun waren alle Zäune nur 90 Zentimeter hoch. Betroffen war hauptsächlich die Schäferei A. Man könne dieser Schäferei den Einsatz von Herdenschutzhunden nicht zumuten, heißt in dem Schreiben. Dabei haben wir auch einen wolfsabweisenden Zaun mit Herdenschutzhunden in unserem Artikel dokumentiert.

Ursprünglich war der Bescheid bis zum 3. November 2024 befristet, weil die Schafsherde eingestallt werden sollte. Weil die Schäferei die Tiere doch nicht eingestallt hätte, sei die Abschussverfügung bis zum 21. November 2024 24 Uhr verlängert worden. Unglaublich, die Schäferei kommt Ihrer Pflicht, die Schafe einzustallen nicht nach und wird noch mit einer Verlängerung der Abschussverfügung belohnt?

Kein DNA-Abgleich

Das Landratsamt Bautzen beauftragte gemäß den Unterlagen eine Person mit der Durchführung. Auf dem Schreiben ist kein Datum vermerkt. Nur im Umkreis von 200 Metern einer bestimmten Schafweide durfte geschossen werden. Die Behörde sah dadurch die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass auch der „richtige“ Wolf erschossen werden würde.

Dies heißt im Umkehrschluss, dass keine DNA-Untersuchung vorweg gemacht worden ist, die auch einen Wolf aus dem Rudel Königshainer Berge als Verursacher festgestellt hätte. Ab Herbst beginnt, wie jedes Jahr, die Jungwolfwandersaison.  Also hätten die Risse auch durch durchwandernde Jungwölfe aus anderen Rudeln verursacht worden sein können.

Eine solche Abschussverfügung ist unserer Ansicht nach reiner Aktionismus, der sich nicht an die Wissenschaft anlehnt, sondern an Methoden aus dem Mittelalter erinnert.

Jäger erhielt „Kopfprämie“

In dem Schreiben des Landratsamtes Bautzen ist vermerkt, dass die ausführende Person 120 Euro pro angefangener Woche berechnen könnte.

Gemäß einer schriftlichen Anfrage von Wolfsschutz-Deutschland e. V. am 3.11.24 bestätigte uns die Fachstelle Wolf am 4.11.2024, dass sie am 17.10.2024 eine Zulassungsvoraussetzung zur Entnahme eines Wolfes zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden ausgesprochen hätte. Diese Zulassungsvoraussetzung sei allerdings  nicht öffentlich zugänglich.

Für die Zulassungsvoraussetzung wären fünf Übergriffe im Rudelterritorium Königshainer Berge im Grenzgebiet zwischen den Landkreisen Bautzen und Görlitz relevant, bei denen der zumutbare Schutz gem. § 6,  Absatz 1 Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) überwunden worden sei. Dabei seien insgesamt 78 Tiere getötet worden. Die relevanten Schadensereignisse seien von Mitte September bis Mitte Oktober 2024 aufgetreten.

 

Bei Gebrauchmachung der Zulassungsvoraussetzung nach § 6 Absatz 3 SächsWolfMVO durch den jeweiligen Landkreis ist die entsprechende Maßnahme gemäß § 10 Absatz 2 Nummer 1 SächsWolfMVO zu befristen. https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18173-Saechsische-Wolfsmanagementverordnung#p6

Im laufenden Rissgeschehen prüfe die Fachstelle Wolf, ob die Zulassungsvoraussetzungen für etwaige Managementmaßnahmen gegeben sind oder nicht, heißt es weiter in der Antwort. Handlungsgrundlage für die Feststellung der Zulassungsvoraussetzungen durch das LfULG sei die Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) von 2019.

Dies deutete bereits auf den wirklichen Aussteller hin.

Gegen die Sächsische Wolfsverordnung hatten von von Wolfsschutz-Deutschland e. V. massiv protestiert. Hintergrund hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/05/13/unser-protest-sowie-grosser-faktencheck-zur-neuen-wolfsverordnung-in-sachsen/

Verbände wurden nicht angehört

In Gerichtsverfahren dürften Abschussverfügungen, die nach dieser Sächsischen Wolfsverordnung erstellt werden, unserer Ansicht nach gekippt werd können. Voraussetzung dazu sind allerdings Klagen der großen Verbände. Die großen Verbände seien allerdings im Vorhinein gar nicht angehört worden und dies sei nach der MVO auch nicht nötig. Wir fragten beim BUND Sachsen an, dieser hätte nichts von einer Abschussverfügung auf das Rudel Königshainer Berge gehört. Beim NABU Sachsen erreichten wir niemanden.

Mindestschutz in Sachsen:

Die folgenden Mindestschutzkriterien gelten für die Schaf- und Ziegenhaltung. Für die Gehegewildhaltung gelten die Vorgaben für Festzäune.

  • Elektrozäune: mindestens 90 cm hoch und mit einer Mindestspannung von 2.000 Volt auf der gesamten Zaunlänge.

Bei Litzenzäunen gilt: Abstand zum Boden und der Abstand der drei unteren Litzen untereinander nicht größer als 20 cm; Abstand der darüberliegenden Litzen jeweils max. 30 cm. Beispiel: 20 – 20 – 20 – 30 cm.

Bei Netzzäunen darf der Abstand der waagerechten Leiter (bis zur Höhe 60cm) max. 20 cm betragen.

  • Festzäune aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material: mindestens 120 cm hoch mit festem, bodengleichem Abschluss (Spanndraht), die aufgrund ihrer Bauart ein Durchschlüpfen von Wölfen verhindern.

Aus der Praxis aus anderen Bundesländern ist bekannt, dass 2.000 Volt Spannung längst nicht ausreichen und auch bei Festzäunen eine Stromlitze angebracht werden sollte. Die Empfehlungen in Sachsen sind derart niedrig angelegt, dass praktisch jeder Wolf in Gefahr geraten kann, nach einem Riss abgeschossen zu werden.

 

 

„Nur 0 Wolfsabschuss motiviert zum Herdenschutz“ Mit diesem Slogan positionierten wir uns am vergangenen Freitag vor dem Landratsamt Bautzen, denn es gibt eine kaum der Öffentlichkeit bekannte Schießgenehmigung auf einen Wolf im Territorium „Königshainer Berge“. Das Rudel hat sein Zuhause im Grenzgebiet LK Bautzen und LK Görlitz. Ausgestellt wurde der Schießbefehl angeblich vom Landratsamt Bautzen, wegen angeblicher Risse von 78 Tieren, von Mitte September bis Mitte Oktober. Der „zumutbare“ Herdenschutz sei überwunden worden. Es wurde nicht mitgeteilt, von wann bis wann dieser Schießbefehl überhaupt gilt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestieren auf das Schärfste und forderten die großen Verbände zum Klagen auf. Das Wolfspaar Königshainer Berge hatte im vergangenen Jahr vier Welpen. Der Vaterwolf 1522m (King) wurde am 14. Februar 2024 illegal getötet auf einem Feld gefunden. Queen (813f) musste die vier Welpen alleine aufziehen. Es ist bekannt, dass ab August Wolfsrisse zunehmen. Wir sehen Indizien dafür, dass man das ganze Rudel und weitere beseitigen will. © Privat.

 

Zahlen und Fakten

Geschlachtete Schafe und Ziegen in den Landkreisen Görlitz und Bautzen

Die Zahlen weisen darauf hin, dass Schaf- und Ziegenhaltung hier keine entscheidende Rolle spielt.

2.023 Schafe und Ziegen wurden in den Landkreisen Görlitz und Bautzen im Jahr 2023 geschlachtet. I Sachsen waren es gesamt 12.881 Schafe und Ziegen.

Im Jahr 2021 wurden durch den Freistaat Sachsen und die TSK 2.281.491,21 EUR an den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen gezahlt.

Diese Zahlen lassen erahnen, dass die Schaf- und Ziegenhaltung in den Landkreisen keine allzu große Rolle spielt. Auch die Zahlen für Tierkörperbeseitigung lassen erahnen, dass auch viele Schafe und Ziegen durch Krankheiten sterben. Erst im Oktober waren auch Fälle von Blauzungenkrankheit im Landkreis Bautzen nachgewiesen worden.

 

Wolfsrisse in Sachsen

Wölfe rissen in ganz Sachsen im Jahr 2023 1.298 Schafe und Ziegen. https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden  , dabei waren die meisten Tiere nicht geschützt. https://www.wolf.sachsen.de/download/Schadensstatistik_Internet_KW37.pdf

 

Rissgeschehen, das zur Abschussverfügung herangenommen wurde, ist nicht öffentlich nachprüfbar

Die Rissgeschehen, die zur Abschussverfügung führten, sind nicht öffentlich nachprüfbar, da die Rissliste nicht aktualisiert wurde. Sie reicht nur bis zum 15. September. Wie im vergangenen Jahr zur gleichen Zeit bereits auch nicht.

 

Auch hier ist in der Statistik gut erkennbar, dass die Risse ab August September, wie jedes Jahr zunahmen. Allerdings scheinen sich die Tierhalter noch immer nicht darauf einstellen zu wollen. Quelle: https://www.wolf.sachsen.de/download/Schadensstatistik_Internet_KW37.pdf

 

Zaundokumentationen

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. waren vor Ort und wir haben uns die Zaunsituationen vor Ort einmal angeschaut und für unseren Artikel dokumentiert. Wir wissen nicht, ob auch die für den Abschuss relevanten Zäune hier mit dabei sind, unsere Dokumentationen erlauben aber sicherlich eine realitätsnahe Einschätzung der Lage vor Ort.

 

Risse bei Mauschwitz und Niedercunnewitz Ende September 2024 fanden besondere mediale Beachtung. 17 Schafe sollen bei einem Riss gestorben sein. Ein angepflockter Schafsbock soll auch gerissen worden sein. In einem Artikel in der Sächsischen Zeitung trauen die Besitzer um das „Familienmitglied“. Doch wer pflockt denn sein Tier, das er angeblich so liebt, ohne Schutz irgendwo an? ©Brigitte Sommer

 

Zaun bei Neucunnewitz: Zwar doppelt gelegt, aber mit einer Riesenlücke. Freitag, 15.11.2024, 11 Uhr.

 

Bei Mauschwitz, an der Grenze der Landkreise Görlitz und Bautzen. In der Zeit, als die Risse stattfanden, reichten große Monukulturfelder noch direkt an Weiden heran. Die Felder sind nun im November abgemäht. Die Wölfe fanden dort vorher gute Deckung. Es ist lange bekannt, dass jedes Jahr ab August die Gefahr von Rissen zunimmt. Dies könnte daran liegen, dass die Welpen mehr Fleisch benötigen, es könnte aber auch an den vielen stattfindenden Drückjagden liegen, die genau in dieser Zeit beginnen und den Wölfen ihre Beute weggeschossen wird.  © Brigitte Sommer

 

Zaun bei Hochkirch mit Loch im Maschendraht: Hinten gar kein zusätzlicher Maschendraht. Freitag, 15.11.2024, 10 Uhr.

 

 

Zaun zwischen Löbau und Weißenberg: Schafe nur hinter Stacheldraht. Dazu frei laufende Hühner an einer stark befahrenen Straße. Sonntag, 17.11.2024, 9.30 Uhr.

 

 

Zaun bei Mauschwitz am Freitag, den 15.11.24, 12.30 Uhr:  Schafe nur hinter einem knapp über 80 Zentimeter hohen Netz. Es ist zwar genug Spannung darauf, doch bei Ausfall der Spannung ist kein Schutz mehr vorhanden. 17 Schafe sollen bei Mauschwitz Ende September 2024 gerissen worden sein.

 

Kühe mit Kälbern hinter nur zwei Litzen in der Nähe von Thiemendorf.

 

Rinder hinter nur einer Litze bei Jauernick. Im Hintergrund ist der Berzdorfer See. © Brigitte Sommer

 

Positive Zaunbeispiele

 

 

 

Wolfsabweisendes Netz mit Einsatz von Herdenschutzhunden bei Järka.

 

Blick ins Gebiet der Wolfsrudel

 

Wald und Wildnis stehen für viele als Synonym für eine intakte Natur. Doch in Sachsen ist der Wald überhaupt nicht „wild“. Bis 2020 hätten 2 % der Landesfläche in Sachsen zur Wildnis ausgewiesen werden müssen. Von diesem Ziel ist Sachsen immer noch weit entfernt. Doch zum Glück brauchen Wölfe keine Wildnis, sondern sie kommen mit unserer Kulturlandschaft wunderbar zurecht.

 

Ausriss aus einer Grafik der DBB-Wolf. ©  DBB-Wolf. Das Territorium Königshainer Berge ist offiziell seit 2014 besetzt. 2018 bezog es Queen (GW813f). Ein Jahr später folgte ihr King (GW1522m) aus dem Neiße-Rudel. Ab 2020 bis 2023 zog das Paar 24 Welpen auf. Der Vaterwolf King wurde 2024 im Februar illegal getötet auf einem Feld bei Weißenberg gefunden. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/18/selbstjustiz-toter-wolf-im-territorium-koenigshainer-berge/

Kurze Zeit später stellte sich heraus, dass es tatsächlich der Vaterwolf war: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/20/koenigshainer-wolf-tatsaechlich-illegal-getoetet-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige/

Vorher war bekannt geworden, dass es eine von den Behörden geheim gehaltene Abschussverfügung gegeben hatte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/09/sachsen-geheime-wolfsjagden-in-den-territorien-elstra-und-koenigshainer-berge/

Eine Tochter aus dem Rudel Königshainer Berge, Cunni (GW2180f) lebt seit 2023 als Paar mit dem Rüden Sea (GW795m) aus dem Seenland im rot markierten Gebiet Cunewalde. Es fragt sich nur, wie lange noch, denn vorher „verschwanden“ die Wölfe dort auch.

Eine weitere Tochter des Rudels Königshainer Berge, Nonni (GW2177f) lebt mit dem Rüden Grey (GW2964m) aus unbekannter Herkunft im Rudelgebiet Nonnenwald, das bis an den Berzdorfer See bei Görlitz heran reicht. 2023 wurde aus der Verbindung ein Welpe nachgewiesen.

In diesen Gebieten, oben rot umringt,  sind wir mehrere Tage unterwegs gewesen.  Wir sahen alle drei Wolfsfamilien in Gefahr, von der Schießgenehmigung betroffen zu werden. Unser Ausgangspunkt war der Ortsrand von Löbau. Nachts vom 15. auf den 16. November hörte dort Brigitte Sommer einen Wolf heulen. In der nächsten Nacht vier Schüsse.

 

Vorsitzende Brigitte Sommer mit weiteren Aktiven auf Recherche im Gebiet Konigshainer Berge sowie drei weiteren Wolfsgebieten. © Jürgen Götz

 

Dunkle Wolken ziehen am Horizont des Wolfslandes Sachsen auf. Wölfe werden hier inzwischen auch im großen Stil illegal und lautlos entsorgt. Südlich der A 4. Zwischen Görlitz, Zittau und Bautzen leben offiziell vier Rudel und ein Paar. © Brigitte Sommer

 

Die Gegend zwischen Reichenbach, Löbau und Bautzen ist nicht dicht besiedelt, aber es gibt kaum zusammenhängende Wälder. Riesige Monokulturfelder und Windräder bestimmen die Landschaft. Weidetiere gibt es nur wenige. © Brigitte Sommer

 

Blick aus der Nähe von Reichenbach in Richtung Görlitz. Hier ist der „Görlitzer Hausberg“ Landeskrone bereits zu sehen. © Brigitte Sommer

 

An den Seen sind kaum Wildvögel zu beobachten. Viele Arten werden geschossen. © Brigitte Sommer

 

Quitzdorfer See.

 

 

Das Landschaftsschutzgebiet Königshainer Berge befindet sich im Osten der Oberlausitz und gehört zum Landkreis Görlitz. Die Königshainer Berge sind ein Granitgebiet, in dem freistehende durch Erosion geformte Felsformationen aus der Erde ragen. Das Gebiet umschließt die Gemeinde Königshain und ist etwa 50 km² groß und zu weiten Teilen bewaldet. Einige eindrucksvolle Felsformationen sind noch gut erhalten, viele der Granitfelsen wurden durch den Granitabbau entfernt, dadurch sind wunderschöne mit Wasser gefüllte Steinbrüche, wie der Firstensteinbruch, der Hamannbruch und der Thadenbruch, entstanden. Foto © Jürgen Götz

 

Blick in der Steinbrüche. Foto: © Jürgen Götz.

 

Im Hintergrund: Königshain und die Königshainer Berge. ©Brigitte Sommer

 

Königshainer Berge mit Blick in die Oberlausitz. © Brigitte Sommer

 

Schroffe Felsen . © Brigitte Sommer

 

 

Auch hier bestimmen überall Hochsitze die Aussichten. © Brigitte Sommer

 

Mystisch. © Brigitte Sommer

 

Wie überall in Deutschland, werden auch in Sachsen große Flächen Wald das ganze Jahr über gerodet. Früher wurde dies nur bei Frost erlaubt, um dem Waldboden nicht zu schaden. © Brigitte Sommer

 

Schwere Maschinen, wie Harvester, schädigen die empfindlichen Waldböden schwer. © Brigitte Sommer

 

Aber wehe, der Wolf…

Blick aus einer unserer Wildkameras, irgendwo in Deutschland. Was für eine Harmonie. Diese Rehmutter mit ihren Kitzen hat wahrscheinlich das Glück, noch zu leben, weil die Waldeigentümer die Jagd nicht erlauben.
Für andere Rehe bedeutet gerade die Herbstzeit wegen der vielen Treib- und Drückjagden Qual, Schmerz, Angst, Leid und Verlust von Familienmitglieder ertragen zu müssen.
Die Jagdstrecke an Rehen alleine in Sachsen betrug im Jahr 23/24 34.072!!! tote Tiere.
Dieser Wahnsinn muss ein Ende haben. Kein Wolf tötet derart viele Lebewesen wie die menschlichen Jäger. Kein Wolf tötet aus Lust. Kein Wolf tötet aus Habgier.
Die Daten über die Jagdstrecke in Sachsen weisen nach, dass Jäger, die Tiere, von denen sie in den Medien oft behaupten, dass die Wölfe sie ihnen vor der Flinte wegfressen würden, selbst schießen, wie zum Beispiel Mufflons. Auch Feldhasen, die auf der roten Liste stehen, werden geschossen, dazu sogar noch Bussarde und Schwäne sowie Waldschnepfen, die so selten sind, dass die meisten Menschen sie wahrscheinlich noch nie zu Gesicht bekommen haben.

 

Konzept Wald vor Wild

Bundesländer, die dieses Konzept aufgenommen haben, wie auch Sachsen, führen einen regelrechten Krieg gegen die Wildtiere. Wegen angeblicher Verbissschäden sollen sie derart gnadenlos zusammen geschossen werden, dass dies selbst den Hobbyjägern zu viel wird. So schreibt die Deutsche Wildtierstiftung, eine reine Jägerstiftung folgendes:

„Die Bundesländer Bayern und Sachsen nennen sich beide nicht nur Freistaat, beide gehen auch sehr rigoros bei der Jagd auf Rotwild, Gams oder Rehwild vor – vor allem in den staatseigenen Wäldern. Während in Bayern bereits seit 2005 die Doktrin „Wald vor Wild“ herrscht, hat der Staatsbetrieb Sachsenforst vor wenigen Jahren sein besonderes Interesse an bäumeknabbernden Wildtieren entdeckt. Im sächsischen Erzgebirge wurde jüngst die Abschussfreigabe von Rotwild für die laufende Jagdsaison stark erhöht: Fast 400 Tiere dürfen nun mehr erlegt werden als ursprünglich vorgesehen!

Rothirsche geraten in Sachsen, Hessen und Bayern in Gefahr, ausgerottet zu werden. Nicht nur im Erzgebirge ist die Lage kritisch, sondern auch in Ostsachsen an der Grenze zu Polen, wo Naturfotografen in diesem Jahr so gut wie keinen Rothirsch in der Paarungszeit vor die Kamera bekommen konnten. 3.704 Rothirsche wurden laut Jagdstatistik 23/24 getötet.

„Oberstes Gebot bei der Jagd auf Rotwild ist die Beachtung des Tierschutzes“, sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung. Aber dies scheint im konkreten Fall fraglich zu sein. In mehreren Erzgebirgsrevieren der staatlichen Forstbetriebe Neudorf und Eibenstock wurden in den vergangenen zwei Jahren deutlich mehr Alttiere erlegt als Kälber. „Wenn der gesetzlich vorgeschriebene Muttertierschutz beim Rotwild eingehalten wird, muss die Jagdstrecke der Kälber immer höher sein als die der Alttiere“, so Kinser. Zwangsläufig müssen in den staatlichen Forstbetrieben Rotwildkälber verwaist sein, die aus dem Rudel ausgestoßen werden und kaum eine Chance haben, den Winter im Erzgebirge zu überstehen. Im Einzelfall kann es sich dabei um den Tatbestand einer Straftat handeln, von dem die Eigentümer des Waldes, also die Bürger des Freistaats Sachsen, wohl kaum etwas ahnen.“

Dabei belegt ein Gutachten der renommierten Wildtierbiologin und Sachverständigen Dr. Christine Miller, das „Wald vor Wild“ inakzeptabel und nicht alternativlos ist. http://Gutachten zum Download: https://rotwilderzgebirge.files.wordpress.com/2020/11/gutachten_-rotwildacc88sung-sachsen-okt-20.pdf

 

Überall in den Wäldern zu sehen: Jagdhütten.

 

Leider werden Taten der Jagdgesellschaft dagegen wohl oft nicht strafrechtlich verfolgt.

 

Alle paar hundert Meter: Kirrplätze. Ein Salzleckstein soll Hirsche und Rehe regelmäßig anlocken um sie leichter erschießen zu können. Mehr über Kirrplätze: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/10/07/faktencheck-jaegerlatein-todesterrorzone-statt-wildruhezone/

 

Müll von ehemaligen Hochsitzen wird achtlos liegen gelassen.

 

Es sind nicht die Wölfe

 

Es sind also nicht die Wölfe, die die Wildbestände unbotmäßig dezimieren, dennoch behaupten Jäger oft etwas anderes und Medien machen mit. Statt kritisch zu hinterfragen ist Hofberichterstattung an der Tagesordnung:

 

 

Ausriss aus der Lausitzer Rundschau. Das Intro lautet: „Dieter Nowke geht seit 56 Jahren auf die Jagd. Es ist unbestritten, der Rietschener hat also viel Erfahrung. Doch die Entwicklung in Wald und Flur treiben den 83-Jährigen gerade sehr um. „Es ist fünf nach 12“, sagt er und meint damit den Wildtierbestand in dem Revier, wo er ein sogenannter Mitbegeher ist. „Ich habe also das Glück und muss nichts bezahlen.“ Quelle: https://www.lr-online.de/lausitz/weisswasser/woelfe-in-sachsen-bleibt-den-jaegern-kuenftig-nur-noch-das-waldbaden-73873507.html

Drückjagden in Prozessschutzgebieten

Über Jagden in Naturschutzgebieten, wie im Naturschutzgebiet Niederspree hatten wir schon vor zwei Jahren berichtet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/05/18/wolfsschutz-deutschland-e-v-schlaegt-alarm-wolfsrudel-an-der-grenze-zu-polen-verschwunden/

Normalerweise darf dort nur ein mal im Jahr gejagt werden. Anwohner berichten uns aber davon, dass dort nun ständig Jagden, ja sogar Drückjagden stattfinden würden und man sogar einen 18-Ender-Rothirsch geschossen hätte.

Vor zwei Jahren berichteten wir über mehrere verschwundene Rudel. Inzwischen lebe in Ostsachsen an der Grenze zu Polen kein einziger Wolf mehr und alle nachwandernden Wölfe würden ebenfalls heimlich beseitigt werden. Man rede dort nicht groß darüber, man betreibe einfach im großen Stil S S S. Schießen, Schaufeln, Schweigen.

Touristen, Naturfotografen und Spaziergänger würden sogar bedroht und von sogar öffentlichen Wegen gescheucht werden. Ähnlich wie in Niedersachsen würde man auch hier einfach Rudel „erfinden“. Auch Seeadler gäbe es im Gebiet so gut wie keine mehr.

Tatsächlich haben auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.  in der Gegend nur wenig bis gar keine Nachweise mehr von Wölfen.

 

Diesen Wolf aus dem Gebiet Bihain hatten wir vor ein paar Jahren vor einer unserer Kameras. Er erholte sich selbstständig von einer Räude-Erkrankung. Insider berichteten uns damals, dass Jäger absichtlich räudekranke, abgeschossene Füchse vor die Höhlen der Wölfe im Frühjahr platzieren würden, um die Wölfe mit Räude zu infizieren. Tatsächlich war das komplette Bihain-Rudel an Räude erkrankt. Gegen Räude gibt es drei wirksame Medikamente, die die Milben, die die Krankheit auslösen,  abtöten. Sie können in Köderform gegeben werden. Doch aus dem alten Bihain-Rudel stammt die Wölfin Queen, GW813f, die nun das Rudel Königshainer Berge führt. Zwei Töchter von ihr siedelten sich dort in der Nachbarschaft an. © Wolfsschutz-Deutschland e. V.

 

Zur Situation der Wölfe in Sachsen

In Sachsen gebe es derzeit 34 Wolfsrudel, fünf Wolfspaare und zwei territoriale Einzeltiere, teilte das Landesumweltamt in einer Pressemitteilung vom 23. Juli 2024 mit. Bis zur Auswertung aller erfassten Daten blieben diese Zahlen vorläufig.

Der Schwerpunkt des Wolfsvorkommens läge nach wie vor in Ostsachsen. Dort würde auch die höchste Dynamik in Bezug auf die Etablierung, Verschiebung und das Verschwinden von Wolfsterritorien beobachtet. So hätten sich im südlichen Landkreis Görlitz die Wolfsrudel Kottmarwald und Nonnenwald neu etabliert. Im Norden des Landkreises sei das Territorium Reichwalde neu dazugekommen. Gleichzeitig konnten die Wolfsterritorien Linz, Milkel, Tautewalde und Trebus nicht mehr nachgewiesen werden. Durch das Verschwinden von Rudeln sei es zu Verschiebungen anderer bestehender Territorien gekommen. Dazu gehörten zum Beispiel die beiden Territorien Daubitz II und Noeser Heide, die im Monitoringjahr 2023/2024 zu einem Territorium verschmolzen seien. Die miteinander verwandten Fähen dieser Territorien hätten sich beide mit demselben Rüden gepaart, der sich um die Welpen beider Fähen kümmerte. Der Status des Territoriums Ralbitz (Rosenthaler Rudel) im Landkreis Bautzen sei derzeit noch unklar.

Im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge sei das Territorium Massenei verschwunden und wurde durch das Rudel Polenztal neu besetzt. Im Süden des Landkreises hat sich zudem das Rudel Harte als grenzüberschreitendes Territorium zur Tschechischen Republik neu etabliert. Im Westen Sachsens sei das Rudel Colditzer Forst verschwunden.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilen die Ansicht der Behörden nicht, dass das Verschwinden von Wolfsrudeln mit einer hohem Dynamik unter den Rudeln zusammen hängen würde. Wir haben Hinweise dafür, dass im großen Stil illegal beseitigt wird. Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/08/09/sachsen-wolfsland-stirbt/

Und hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/10/zuwachs-in-sachsen-stagniert-wolfsland-darf-nicht-sterben/

Eine aktuelle Anfrage auf DBB-Wolf ergibt  41 Wolfsterritorien,  34 Rudel, 6 Paare sowie 1 Einzeltier. Im Vorjahr waren es: 45 Wolfsterritorien 38 Rudel, 5 Paare sowie 2 Einzeltiere.

 

Müll von ehemaligen Hochsitzen, achtlos liegen gelassen. © Brigitte Sommer

 

 

Blick in die Oberlausitz. © Brigitte Sommer

 

Talsperre Quitzdorf. © Brigitte Sommer

 

Aussichtsturm am Monumentenberg. © Brigitte Sommer

 

Brigitte Sommer und Jürgen Götz am Berzdorfer See.

 

 

Schilf bietet vielen Tieren Schutz. © Brigitte Sommer

 

Meinungen

Wie immer wenn wir vor Ort sind, versuchen wir mit den Menschen ins Gespräch zu kommen. Unser beschriftetes Vereinsauto lädt auch dazu ein.

 

Helga 84, hat uns die Erlaubnis gegeben, sie zu fotografieren und das Bild zu veröffentlichen.

Helga lebt in einem betreuten Wohnen und dreht abends eine Runde an einem See mit ihrem Rollator:

„Ich habe keine Angst davor, wenn mir mal ein Wolf begegnen würde. Ich würde mich sogar darüber freuen, mal einen zu sehen. Schon mein Vater hat mir beigebracht, die Natur mit ihren Tieren darin wertzuschätzen.“

Holger K. (56): „Was wollt Ihr nur immer mit den Wölfen? Wir haben wichtigere Probleme.“

Renate L. Hobbyfotografin: „Ich bekomme hier kaum noch Wildtiere vor die Linse, weil alles abgeschossen wird. Einen Wolf hatte ich noch nie vor der Kamera. Im Moment überlege ich, das nächste Mal lieber nach Brandenburg zu fahren. Dort wären die Bedingungen besser, heißt es.“

Heiner G. Jäger (Name geändert): Im Gebiet trafen wir zufällig auf einen Jäger, der jedoch nicht erkannt werden möchte:

„Im Prinzip habe ich nichts gegen Wölfe, sie sollten genauso Bestandteil in unserer Natur sein, wie die anderen Wildtiere auch. Jedoch müssen Wölfe, genau wie andere Wildtiere auch, reguliert werden, weil sie sich sonst ungebremst vermehren. Euch muss doch klar, sein, dass Ihr Eure Hardlinerposition nicht durchsetzen könnt. Aber ich weiß gar nichts von einer Abschussverfügung. Normalerweise würde das doch großen Anklang bei uns Jägern finden. Ich finde das merkwürdig.“

Anmerkung: Tatsächlich gab es einen Fall bei Löbau, wo bekannt wurde, dass es in Wirklichkeit gar keine Schießgenehmigung gab: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/31/sachsen-schiessgenehmigung-auf-einen-wolf-bei-loebau-ueberhaupt-in-kraft/

Sabrina H. (24):

„Tolle Arbeit, die Ihr da leistet. Ihr seid echt mutig. Danke Euch.“

 

Weitere Quellen:

https://www.wald.sachsen.de/wildarten-4390.html?fbclid=IwY2xjawGrvK9leHRuA2FlbQIxMAABHTAhbWHxVAIP23HAGf6g4yjKkfqzViH9Pq2mWmsu4WtBN51CoN0c9VFUNQ_aem_SY_PpRPyViGVQZmOuij0hA

https://rotwilderzgebirge.wordpress.com/wp-content/uploads/2020/11/gutachten_-rotwildacc88sung-sachsen-okt-20.pdf

https://www.wald.sachsen.de/prozessschutz-im-wald-9436.html?_cp=%7B“accordion-content-9441″%3A%7B“11″%3Atrue%2C“17″%3Atrue%7D%2C“previousOpen“%3A%7B“group“%3A“accordion-content-9441″%2C“idx“%3A11%7D%7D

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/05/18/wolfsschutz-deutschland-e-v-schlaegt-alarm-wolfsrudel-an-der-grenze-zu-polen-verschwunden/

http://www.dbb-wolf.de

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/sachsen

Klicke, um auf Jahresbericht_2021.pdf zuzugreifen

https://www.wolf.sachsen.de/schutz-von-nutztieren-4181.html?_cp=%7B“accordion-content-5406″%3A%7B“0″%3Atrue%7D%2C“previousOpen“%3A%7B“group“%3A“accordion-content-5406″%2C“idx“%3A0%7D%7D

Weitere Informationen über die Königshainer Berge: https://ostsachsen.de/regionen/koenigshainer-berge-erleben/

 

Wolfsland stirbt, wenn wir nichts tun

Protest im Internet bewirkt leider fast gar nichts, denn hier wird den Menschen lediglich eine Plattform gegeben, ihren Frust loszuwerden. Konsequenzen für Regierungen und Lobbyisten? So gut wie keine. Der Protest muss wieder ins echte Leben überführt werden. Wir sind seit Jahren direkt in den Wolfsgebieten aktiv und wir brauchen Hilfe vor Ort. Wir brauchen vor allen auch die Hilfe von jungen Natur- und Tierfreunden und Menschen in den besten Jahren, die fit und gut zu Fuß sind und die sich an unserem internen Monitoring und dem Aufdecken von Natur-und Tierfrevel beteiligen wollen.

Aktiv ins reale Leben

Wir schützen die Identität unserer Aktiven und geben sie nach außen nicht bekannt. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

 

Unterwegs auf Recherche vor Ort: Kassenwart Jürgen Götz aus Berlin und Vorsitzende Brigitte Sommer aus Hanau.

Information

Auch Informanten können uns dabei unterstützen, Freveltaten aufzudecken. Bei illegalen Wolfsabschüssen loben wir Belohnungen aus.  Hotline: 0176 48732612

Wir schützen auch die Identität von Informanten und anderen Quellen.

Was kann sonst noch getan werden?

Mit großem Aufwand erstellen wir eigene Artikel und übernehmen damit eine Aufgabe, die von der Presse seit Jahren nicht mehr wahrgenommen wird, denn statt ausgewogene Artikel erscheinen in der Regel einseitige, der Jagd- und Agrarlobby gefällige Geschichten. Uns hilft es sehr, unsere Artikel großflächig zu teilen.

Wir sind auf Spenden angewiesen

Unser Verein wird nicht staatlich unterstützt, was uns tatsächlich auch sehr unabhängig macht, da wir auch keine Lobbygelder annehmen. Dies zieht aber in der Konsequenz nach sich, dass wir unbedingt auf Spenden von Natur- und Tierfreunden angewiesen sind:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Sachsen: Hund rettet Wolf

Bei Görlitz entdeckte ein Gassigeher dank seines Hundes einen Wolf in einer sehr  verzwickten Lage in einem Gully, heisst es in einer Polizeimeldung vom Freitag. Das Jungtier wurde von der Feuerwehr befreit und soll sich bis jetzt in tierärztlicher Behandlung befinden. Plan sei es, das Jungtier wieder auszuwildern. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden da dranbleiben und nachfragen. Hier unser Bericht.

Wölfchen in der Grube

Der Hund habe  beim Spaziergang am Freitagmorgen bei Deschka „etwas in die Nase“ bekommen, heisst es in dem Polizeibericht. Er hätte seinen Besitzer zu einem offen stehenden Gully geführt, aus dem „es geknurrt“ hätte. Warum dort ein Gully so gefährlich offen stand wird nicht weiter erläutert. Fakt ist es aber, dass dort wohl auch ein Kind hätte hineinfallen können.

 

Der Welpe in einer höchst misslichen Lag. Von alleine wäre er aus dem Gully nicht wieder heraus gekommen. Foto © Polizeidirektion Görlitz.

Der Hundebesitzer habe sofort die schlimme Lage des Wolfs erkannt und die Polizei, die wiederum die Feuerwehr informierte, die den Wolf aus dem Schacht befreite. Eine Mitarbeiterin des Wolfsbüros sei auch vor Ort gewesen und hätte das Jungtier betäubt, das offenbar unverletzt gewesen wäre, aber dennoch zu einem Tierarzt gebracht worden wäre. Ein Auswilderungstermin stehe allerdings noch nicht fest, heisst es weiter.  Wir werden hier dranbleiben und nachfragen.

 

Hier die PM: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1057720?fbclid=IwAR1KoQeuy1EKav9u3ASPmCM7qxv3hreJzZfBXbcFhbaBrdJEu9eESyH85gQ

Hier die Meldung der Polizei: https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2022_93534.htm

Großer Faktencheck Lausitz – Nach 20 Jahren Wölfe in Sachsen ist Herdenschutz noch immer ein Fremdwort

 

 

Wölfe schwimmer gerne
Wölfe sind gute Schwimmer, das zeigen hier unsere Joungster aus der Lausitz.

Es ist nun fast zwanzig Jahre her, dass die erste Wolfsfamilie aus Polen wieder in Sachsen eingewandert ist und sich in der Lausitz niedergelassen hatte. Viele Menschen dort sind sich zwar sicher, dass der Wolf in Sachsen nie wirklich weggewesen ist. Unstrittig ist jedoch, dass Sachsen von allen Bundesländern in Deutschland die meiste Erfahrung mit dem Schutz der Weidetiere haben müsste.

Wie kann es also sein, dass es noch immer die Ausnahme zu sein scheint, seine Tiere angemessen zu schützen? Diese Jungwölfe in der Lausitz haben wir mit Hilfe einer unserer Wildkameras beobachtet. Geradezu lehrbuchmäßig zeigen sie uns hier, dass sie sehr gute Schwimmer sind und dass ein Bach oder Graben für Wölfe wirklich gar kein Hindernis darstellt.

 

Die komplette Rissliste 2019 gibt es hier: https://www.wolf-sachsen.de/images/Schadensstatistik/Schadensstatistik_2019_Stand_20190405.pdf

Warum werden die Fördermöglichkeiten nicht genutzt?

Wir haben uns deshalb auch mal die neuesten Nutztierschäden in Sachsen angeschaut. In 15 Fällen war überhaupt kein Wolf beteiligt oder aber die Tiere waren gar nicht geschützt. In zwei Fällen war die Bachseite offen gelassen worden. Dabei schriebt das BIL (Bewilligungsstelle Investitionsförderung Landwirtschaft) bereits im Januar 19 folgendes: 

Förderung des präventiven Herdenschutzes zur Vermeidung von Nutztierschäden

Im Freistaat Sachsen werden Präventionsmaßnahmen gefördert, die dem Schutz von Schafen und Ziegen sowie Wild in Gattern dienen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter, als auch Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb und umfasst den gesamten Freistaat Sachsen. Hintergrund für die Ausweitung des Fördergebietes auf den gesamten Freistaat ist die zu erwartende weitere Ausbreitung der Wölfe in Regionen, in denen sie bisher nicht dauerhaft anwesend waren.
Die Anschaffung folgender Maßnahmen zum Herdenschutz ist förderfähig:
– mobile Elektrozäune
– Breitbandlitzen („Flatterband“ als Übersprungschutz)
– Herdenschutzhunde
– Unterwühlschutz bei Wildgattern (inkl. Installationsleistung)
Die oben genannten Maßnahmen fallen unter den Punkt E „Vorhaben zur Prävention vor Wolfsschäden“, Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“. Ab sofort können die Investitionskosten in voller Höhe erstattet werden, da die Europäische Kommission am 11. Januar 2019 die Anhebung der Förderung für Investitionen in den Schutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild vor Wölfen auf 100 Prozent der Anschaffungskosten genehmigt hat. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Wichtig ist, dass vor Anschaffung der Herdenschutzmaßnahmen erst ein Antrag bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden muss!

Doch Kretschmer und Lange fordern trotz besseren Wissens Wolfsabschüsse

Angesichts der wachsenden Zahl von Wölfen in Ostsachsen und damit einhergehender Probleme müsse der Bund nach Ansicht des Görlitzer Landrats Bernd Lange „dringend handeln,“ schrieb die Sächsische Zeitung am 04.04.19. https://www.saechsische.de/goerlitzer-landrat-fordert-regulierung-des-wolfs-5054379.html  Die SZ weiter: „Jedes politische Nichthandeln nährt Populismus und Radikalismus“, sagte der CDU-Politiker. Die Wolfspopulation im Norden des Landkreises sei mit mehreren Rudeln auf vier Quadratkilometern mittlerweile dichter als von Experten für möglich gehalten. Die Menschen verlören die Geduld angesichts der Ignoranz gegenüber ihrer Situation und der Uneinigkeit in der Bundesregierung, die Bundesartenschutzgesetz und EU-Verordnung blockiere. „Dabei geht es nicht um Totalabschuss, sondern um eine Regulierung.“ Zitat Ende.

Dabei hatte doch die EU im September 18 ganz deutlich gemacht, dass Wölfe sich nicht unkontrolliert vermehren und ihr Bestand sich in Sachsen sogar gesättigt hat. Auch verwies die EU noch einmal ausdrücklich auf die Notwendigkeit, den Herdenschutz endlich anzugehen. Schreiben EU Kommission an Landratsamt Bautzen wg. Schutzstatus Wolf

Doch passiert ist wenig. Stattdessen versucht Ministerpräsident Kretschmer anscheinend seinen Landrat noch mit populistischen Forderungen zu übertreffen. So schreibt die Lausitzer Allgemeine Zeitung heute in einem Meinungsartikel, der nicht als solcher gekennzeichnet worden ist:  Zitat – „Das (Thema Wolf) ist ein unhaltbarer Zustand. Die Menschen leiden wirklich unter dem Wolf und verlangen nichts anderes, als das genau die gleichen Regeln wie in den baltischen Ländern, in Schweden und Finnland gelten, die auch seit  Jahrzehnten Erfahrung mit dem Wolf haben.“ So der Politiker Michael Kretschmer, (noch) Ministerpräsident von Sachsen. Die Aussagen sind prinzipiell richtig, nur leider fehlt die dazugehörige Glaubwürdigkeit. Der Wolf lebt schon seit Anfang der 2000er Jahre in der Lausitz und vermehrt sich nahezu unkontrolliert. Die Probleme mit dieser Tierart nehmen genauso rasant zu, wie die Wolfspopulation.“ Zitat Ende.  https://www.lausitzer-allgemeine-zeitung.org/wolfspolitik-die-falschen-versprechen-im-wahlkampf/?fbclid=IwAR2UVZwdY8ZIFMLiQrRiOhkzHlBq2Oor7fV8CtRh49o1jkGlASnvy3rTvuM

Die Ausssagen Kretschmers stehen im krassen Gegenzug zu dem, was die Wissenschaftler des Kontaktbüros, das Landrat Lange unterstellt ist, herausgefunden hatten.  Siehe Schreiben der EU:

 

 

Weidetierhalter provozieren weiter Wolfsrisse

Wir haben uns eine Weide bei Schäfer W., der zugleich auch Jäger ist, mal genauer angeschaut. Erst vor wenigen Wochen brachte der MDR einen Artikel, in dem der Jäger-Schäfer wörtlich zitiert wurde, dass er trotz 100 % Förderung die Wölfe in der Lausitz abgeschossen bekommen will. Unsere Zaunkontrolle ergab, dass sein Zaun nur den Anschein hat, wolfsabweisend zu sein. Jeweils nur eine Litze führte hier Strom. die höchste Spannung betrug dabei 2.000.

Keinerlei Spannung auf der unteren und zweitoberen Litze.

 

An der unteren Litze ist gar keine Spannung.
An einer mittleren Litze haben wir 2.000 gemessen.

Getöteter Wolf im Pumpak-Revier: Dolnoslaskie Towarzystwo Ochrony Wilkow und Wolfsschutz Deutschland setzen Belohnung von 2000 Euro aus

Zastrzelony wilk w Nysie Łużyckiej /
Erschossener Wolf in der Neiße gefunden
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Neißeaue, 26.04.2018 —-Unsere Kollegin Katarzyna, welche auf polnischer Seite der Lausitz in der Nähe von Ruszow die Wolfsforschung betreibt, hat am 13. April den Kadaver eines erschossenen Wolfes am Flussrand der Neiße gefunden. Die polnischen und deutschen Kriminalbehörden haben die Fahndung übernommen.
Der Wolf wurde höchstwahrscheinlich Anfang April erschossen, d.h. in der Osterzeit.
Fundort: Dobrzyn (auf polnischer Seite); in etwa auf deutscher Seite auf Höhe der Ortschaften Steinbach, Ungunst, Lodenau (Rothenburg OL.)
Der Fundort muß nicht dem Tatort entsprechen!
Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe der Neiße beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen hat, dann bitte der Polizei in Görlitz oder Zgorzelec oder bei 
Alexander Januszkiewicz über unser Kontaktformular auf unserer Webseite melden.


Für Hinweise die zur Ergreifung des/-r Täters/-in führen ist von unserer Seite (Wolfsschutz Deutschland und Dolnoslaskie Towarzystwo Ochrony Wilkow) eine Belohnung von 2000 Euro ausgesetzt.


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W piątek 13 kwietnia, idąc wzdłuż Nysy Łużyckiej, na wysokości miejscowości Dobrzyń zauważyłam w nurcie rzeki zwłoki zwierzęcia. Wyciągnęłam je na brzeg i okazało się, że był do dość duży samiec wilka, pozbawiony czaszki, z raną postrzałową w tylnej części tułowia. Wezwałam policję, a śledztwo z udziałem strony niemieckiej jest już w toku.
Wilk zginął najprawdopodobniej na początku kwietnia. Wkrótce na świat przyjdą wilcze szczenięta, a ich matki będą na początku przebywać z nimi niemal bez przerwy, karmiąc je mlekiem i ogrzewając. W tym czasie większość obowiązków związanych z dostarczaniem pokarmu dla karmiącej samicy spoczywa na jej partnerze. Jeżeli zastrzelony wilk był ojcem w jednej grup rodzinnych, oznacza to, że jego partnerka będzie musiała zdobywać pożywienie dla szczeniąt samodzielnie lub z pomocą starszego potomstwa, a szanse na przeżycie szczeniąt będą mniejsze. Miejsce znalezienia zwłok położone było w obrębie areału watahy wilczycy Orzechowej, ale dopiero badania genetyczne pozwolą na identyfikację tego osobnika.
Każdego roku wiele wilków w Polsce ginie od kul. Pisaliśmy o tym na WILKNecie między innymi w artykule „Freja ofiarą kłusownika”. Skala tego zjawiska jest niemożliwa do oszacowania. Odnajdowany jest tylko niewielki procent zastrzelonych wilków, a przypadki wykrycia sprawcy są niezmiernie rzadkie.
tekst: Katarzyna Bojarska, 21 kwietnia 2018

Alexander Januszkiewicz

Stellvertretender Vereinsvorsitzender

Neue Petition für den polnisch/deutschen Wolf Zottel aus der Oberlausitz – Bitte unterzeichnen und teilen!

In Sachsen soll es schon wieder einem Wolf an den Kragen gehen. Nach Pumpak – http://www.change.org/pumpak und einem Wolf aus Rosenthaler Rudel http://www.change.org/woelfe soll nun erneut ein aus Polen stammender Wolf sein Leben verlieren. Dabei gab es erst im Herbst einen Eklat. Viele Menschen aus Polen waren entsetzt darüber, als in Deutschland ein Wisent erschossen worden war, der sich über die Grenze gewagt hatte. Wir haben eine Petition für Zottel auf Deutsch und auf Polnisch verfasst. Bitte unterschreiben und teilen. https://www.change.org/p/landrat-bernd-lange-lk-görlitz-wolf-zottel-darf-nicht-getötet-werden?recruiter=80729174&utm_source=share_petition&utm_medium=facebook&utm_campaign=share_for_starters_page

 

 

 

Offener Brief an Bernd Lange – Sächsischer Schießbefehl widerspricht dem eigenen Wolfsmanagementplan!

Offener Brief an:

Bernd Lange

Landratsamt Görlitz

Bahnhofstraße 24

02826 Görlitz

 

Postanschrift

Landratsamt Görlitz

PF 30 01 52

02806 Görlitz

 

03581 663-0

info (at) kreis-gr.de

 


Bitte nehmen Sie sofort den Schießbefehl auf den Wolf bei Weißkeißel/LK Görlitz zurück!

 

Sehr geehrter Herr Lange,

 durch verschiedene Presseartikel haben wir davon erfahren, dass das Landratsamt zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde eine Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel erlassen hätte. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass auch eine entsprechende Presseerklärung an Tageszeitungen gegangen wäre. Trotz mehrmaligem Kontaktversuch per Mail wurde uns die PM vom Landratsamt Görlitz nicht zugesendet, bzw. es wurde zurück geschrieben, dass es keine PM zum Abschussbefehl gäbe. Die Eckdaten haben wir uns also aus Artikeln und durch Telefonate mit dem Kontaktbüro sowie durch Interview mit dem betroffenen Hundehalter vor Ort beschafft.

Wir widersprechen der Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel. Der Vorfall, bei dem ein Hund zu Tode kam, soll am 31.12.17 in Weißkeißel stattgefunden haben. Am 08.01.2018 wurde ein Wolf bei Kauschwitz von einer Fotofalle aufgenommen. Fakt ist, dass es bis Dato kein DNA-Ergebnis (laut Auskunft Kontaktbüro) zum toten Hund bei Weißkeißel gibt. Also ist es bei diesem Vorfall nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Wolf im Spiel war und selbst wenn ein Wolf einen kleinen Mischlingshund getötet haben sollte, ist noch lange nicht bewiesen, dass es sich um den Wolf handelt, der bei Krauschwitz in die Fotofalle gelaufen ist. Zur Zeit beginnt die Saison der Jungwanderwölfe. Es können also durchaus mehrere Wölfe in der Gegend unterwegs sein. Bei unserem persönlichen Gespräch mit dem Hundehalter verwickelte sich der Mann in Widersprüche. Nachbarn gaben die Auskunft, dass der Mischling schon öfters alleine herumgestreunt sei. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass der Wolf mit einer Katze im Maul gesehen worden sei. Bilder davon gäbe es nicht. Allerdings stünde im Managementplan, dass Wölfe die Katzen fressen, getötet werden dürften. Wir haben im Managementplan keinen Passus über Vorfälle mit Katzen gefunden. Auch beruft sich der angebliche Vorfall rein auf Hörensagen.

Die Tötung eines Hundes durch einen Wolf ist keine widernatürliche Handlung oder eine Verhaltensauffälligkeit. Der Biologie des Wolfes nach gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Wolf mit einem Hund umgehen kann, der, sehr wahrscheinlich in diesem Fall sogar allein,  in dessen Revier unterwegs war. Entweder betrachtet der Wolf das Tier als Spielpartner, Sexualpartner oder als Beute. Sollte der Wolf tatsächlich den Hund getötet haben, so hat er hier ganz offenbar seiner Biologie nach die dritte Variante gelebt, also kein unnatürliches Verhalten gezeigt.  Durch das Herumstreunen von Haustieren, wie Katze und Hund, können Wölfe generell – vor allem mitten im Wolfsgebiet – in die Nähe von Ortschaften angelockt werden. Darunter vor allem Jungwölfe durch ihre Neugierde.  Dies stellt noch kein abnormales Verhalten dar. Ein Beobachtungszeitraum von zwei bis drei Wochen ist hierfür noch überhaupt nicht aussagekräftig!

Laut Kontaktbüro müsse der bei Krauschwitz in der Fotofalle abgebildete Wolf zudem „erlöst“ werden, da er unter Räude leiden würde. Wir widersprechen. Zum ist eine solche Diagnose alleine anhand eines Bildes nicht sicher zu stellen und zum anderen widerspricht das Töten eines Wolfes wegen Räude dem sächsischen Wolfsmanagementplan. Siehe Punkt 5.6.

Zitat aus dem sächsischen Managementplan, Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.)

Rechtlicher Hintergrund: Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Zudem heilt sich Räude bei vielen Wölfen auch wieder von selbst aus. Die Lösung dafür ist  ein Einfangen bzw. Betäuben und späteres Auskurieren in einem Wildtiergehege (z.B. Weißwasser).  In Italien haben ähnliche Maßnahmen schon stattgefunden. Ein Wolf in Auffangstation wieder aufpäppeln und danach in die Freiheit entlassen. Auch in Sachsen wurde bereits ein am Bein verletzter Wolf eingefangen, aufgepäppelt und wieder freigelassen.

Rechtlicher Hintergrund:

 Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

 Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme „Entfernung des Wolfs bei Weißkeißel, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 und 5.6 „Umgang mit auffälligen Wölfen“ „paratisierte Wölfe“ im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung – Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.

Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.).

Wir bitten Sie dringend, Ihre Entscheidung zu überdenken und die Abschussverfügung zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Januszkiewicz (Zoologe)

Brigitte Sommer (Öffentlichkeitsarbeit)

www.wolfsschutz-deutschland.de

 

 

Schon wieder Schießbefehl auf Wolf in Sachsen – Im Zweifel gegen den Angeklagten!

EuropäŠischer Wolf.

Sachsen – schon wieder ist ein Schießbefehl auf einen Lausitzer Wolf herausgegeben worden. Hintergrund ist ein angeblicher Vorfall mit einem Hund, dessen Fakten bislang noch gar nicht komplett geklärt werden konnten. Angeblich soll ein Wolf zwei Hunde angefallen haben, die sich auf einem eingezäunten Grundstück befunden hätten. Ein Hund soll zu Tode gekommen sein. Hier gibt es allerdings widersprüchliche Aussagen. In einem anderen Bericht war zu erlesen, dass der getötete Hund nachts draußen alleine an der Hundehütte festgebunden gewesen sei. Das wirft die Frage auf: Welcher verantwortungsvolle Hundebesitzer bindet seinen Liebling nachts mitten im Wolfsgebiet an einer Hundehütte fest, und wendet sich nach einem Vorfall flugs an die nächste Zeitung, mit der Forderung den Wolf abzuschießen? Angeblich gäbe es dort sogar gar keinen Zaun, der das komplette Grundstück umschließt. Ein weiterer Hund sei nachts verschwunden. Welcher wirkliche Hundefreund lässt seinen Hund nachts im Wolfsgebiet alleine heraus? Dieses Mal ist, im Gegensatz zu Pumpak, sogar eine unbefristete Abschussgenehmigung erteilt worden.

Zitat: „Wie und durch wen die jetzt erteilte Ausnahmegenehmigung praktisch umgesetzt werden soll, dazu wollte sich das Landratsamt Görlitz am Donnerstag nicht äußern. Vermutlich aus Angst, es könnten sich Bürger oder Journalisten zu sehr in das Geschehen einmischen“… vermutete die Freie Presse.


Der Wolf soll angeblich an Räude leiden. Dies will man anscheinend lediglich durch Sichtung der Bilder aus einer angebrachten Wildtierkamera festgestellt haben? Weil die Einwohner sich „Sorgen“ machen würden, soll der Wolf nun abgeschossen werden. In den sozialen Netzwerken kursieren Fotos, die einen Wolf zeigen. Mehrere Tageszeitungen hatten ein Foto aus dieser Bilderserie auch als Aufmacher für ihre Geschichte für den Schießbefehl verwendet. In den sozialen Netzwerken stellten User daraufhin die wildesten Vermutungen an. Nun erweist es sich, dass es sich bei den Bildern um Archivbilder handelt. Ein tatsächlich aktuelles Bild des angeblichen Übeltäters scheint es also gar nicht zu geben, bzw. ein Bild wurde von LUPUS nicht zur Verfügung gestellt. Fakt ist, dass es wieder einmal gar keine Beweise gibt. Das DNA-Ergebnis ist nicht da. Dennoch wird der Angeklagte „Wolf“ zum Tode verurteilt. Der NABU stimmt dem Todesurteil übrigens zu. Wieder einmal.

Bitte organisieren Sie sich und protestieren Sie. Menschen, die aus dem Gebiet Weißkeißel und Weißwasser kommen, sollten sich zu „Spaziergängen“ treffen. Es kann doch nicht sein, dass schon wieder ein Wolf vorverurteilt wird, bevor überhaupt die Faktenlage klar ist. Dass das Landratsamt angeblich Angst davor hat, dass sich Journalisten und Bürger einmischen, zeigt den Zustand der Demokratie in Sachsen.

Wir wenden uns hier auch direkt an die Jäger, es gibt viele unter Ihnen, die wenn Sie auch keine Freunde der Wölfe sind, diese jedoch respektieren. Wir bitte Sie, sich genau zu überlegen, ob Sie sich zum Erfüllungsgehilfen dieses Landratsamtes Görlitz machen wollen. Eine Rechtssicherheit für den Schützen und Ausführer dieses Schießbefehls gibt es nämlich nicht.
 

Quellen:

https://www.freiepresse.de/SACHSEN/Zum-dritten-Mal-soll-in-Sachsen-ein-Wolf-erschossen-werden-artikel10100446.php

https://www.nabu.de/news/2018/01/23779.html

http://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852936&waid=392&modul_id=34&record_id=91798

http://www.sz-online.de/nachrichten/freistaat-stimmt-wolfsabschuss-zu-3858928.html