Abschussdrama um Wölfin Gloria geht weiter und landet beim Oberverwaltungsgericht
Der Kreis Wesel und das Landesumweltamt NRW haben Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf eingelegt, das einen Abschuss von Mutterwölfin Gloria verboten hatte.
Dazu heißt es in einer Pressemitteilung. „Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am Mittwoch, 17. Januar 2024, entschieden, die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel zur Entnahme der Wölfin GW954f weiterhin auszusetzen. Gegen diesen Beschluss hat der Kreis Wesel nach Abstimmung mit dem Landesumweltministerium am Montag, 22. Januar 2024, beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.“
Die detaillierte Beschwerde-Begründung werde derzeit in weiterhin enger Abstimmung mit dem Ministerium ausgearbeitet.
Jetzt soll das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.
Laut NRZ soll Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) im Umweltausschuss am vergangenen Mittwoch angedeutet haben, den Gang nach Münster zu wählen. Generell soll in der Landespolitik die Meinung vorherrschen, dass eine endgültige Klärung in dieser Frage auch endgültige Rechtssicherheit brächte. Krischer hatte zuvor auch bereits die Schnellabschussregelungen, die Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) ausgetüftelt hatte, begrüßt.
Wolfsschutz-Deutschland e. V hofft auf die Unabhängigkeit des Oberverwaltungsgerichtes.