Thüringen: 500.000 Euro für die Tötung von Wölfen? – Beschwerde der DJGT gegen Verfahrenseinstellung – Wolfsschutz Deutschland e. V. schließt sich an

In Thüringen hatte sich eine auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf lebende Wölfin im Jahr 2018 mit einem Hund gepaart und in 2019 noch einmal mit einem ihrer durch diese Paarung entstandenen Söhne (auch dies ist nicht ungewöhnlich, wenn kein anderer männlicher Wolf vorhanden ist) Welpen gezeugt. Solche Paarungen kommen in der Natur äußerst selten vor, denn Wölfe sind nur ein Mal im Jahr überhaupt paarungsbereit. Da die Ohrdrufer Wölfin zur Zeit ihrer Paarungsbereitschaft auf keinen männlichen Wolf zugreifen konnte, paarte sie sich mit einem streunenden Hund. Ihre Welpen zog sie allerdings wie ganz normale Wolfswelpen auf. Dabei hat sie die Riesenleistung erbracht, 2018 ihre Welpen auch noch alleine durchzubringen, denn sie hatte ja keinen „Gatten“ dazu, der mit der Aufzucht half. Die Welpen hatten keinerlei Kontakt zu Menschen. Solche so genannten „Hybriden“ verhalten sich deshalb nicht anders als „normale“ Wölfe. Allerdings haben sie bei der Partnersuche und Vermehrung viel schlechtete Bedingungen, da Wölfe sich normalerweise immer Wölfe auswählen. Das Rendevous kam also nur zustande, weil es in Deutschland noch zu wenige Wölfe gibt. Das Thüringer Umweltministerium vertrat allerdings die Auffassung, dass man die Nachkommen einfach töten dürfe. Seither überschlagen sich Proteste genauso wie anscheinend auch die Kosten für diese Jagd.

Die Thüringische Landeszeitung will jetzt erfahren haben, dass die Thüringer Umweltministerin Siegesmund (Grüne) für Wölfe in Thüringen zirka eine halbe Million Euro ausgeben würde. Im Bezahlartikel wird allerdings deutlich, dass hier vor allem Beträge gemeint sind, die für die „Tötung“ von Wölfen aufgewendet worden sind und es wohl auch weiter werden.  Im laufenden Jahr würde das Umweltministerium etwa 200.000 Euro für Versuche ausgeben, die fünf Mischlingswelpen der Ohrdrufer Wölfin tot oder lebendig zu fangen, schreibt die TLZ. Allein die Beauftragung einer Tierärztin für den Lebendfang würde mit 54.000 Euro zu Buche schlagen. Ein für den Lebendfang beauftragtes Expertenbüro würde  zudem etwa 37.000 Euro erhalten. Diese Zahlen wären Mitgliedern eines Landtagsausschusses vertraulich mitgeteilt worden.

Beispielbild © Brigitte Sommer

Gesunde Welpen durch Schüsse hingerichtet

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte das Verfahren gegen Umweltministerin Siegesmund und weitere Beteiligte im September dieses Jahres eingestellt. Tatsächlich sei am 17.02.2018 durch Mitarbeiter des Bundesforstes die letale Entnahme von zwei männlichen sowie am 27.02.2018 die letale Entnahmen von einem weiblichen Wolf-Hund-Mischling auf dem Truppenübungsplatz in Ohrdruf erfolgt, heisst es im Einstellungsschreiben des Urteils.

Aus den zur Akte gelangten Untersuchungsbefunden des Leibnitz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung vom 07.05.2018, hätte sich ergeben, dass am 27.02.2018 ein neun Monate altes weibliches Tier (Wolf-Hund-Hybride) durch einen Kopfschuss und am 17.01.2018 zwei männliche Hund-Wolf-Hybriden auf dem Truppenübungsplatz durch Schüsse getötet worden seien.

In ihrer Begründung schreibt die Staatsanwaltschaft unter anderem, dass die Tötung favorisiert worden sei, da man frei geborenen Tieren eine Unterbringung in einem Park nicht zumuten wolle. (Anmerkung Wolfsschutz: der geplante Park ist kein normaler für Besucher zugänglicher Park). Außerdem sei der Bestand der Art als solcher nicht gefährdet und die Verantwortlichen seien davon ausgegangen, dass „vernünftige“ Gründe vorgelegen hätten. Außerdem habe man unter Zeitdruck gehandelt.

Beschwerde der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. gegen die Einstellung des Verfahrens

In ihrer Beschwerde legt die DJGT insbesondere dar, dass die beschuldigten Entscheidungsträger wie ihre namentlich bekannten Berater sich zu ihrer Rechtfertigung weder auf die Hinweise der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) vom 30.10.2018, noch auf die Empfehlung 173 der Berner Konvention berufen können. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, entlastet sie nicht, da die Besonderheiten der vorliegenden Konstellation nicht berücksichtigt sind. Dazu erfordern ordnungsgemäße Ermittlungen die sachverständig zu belegende Gefahr, dass sich die sechs Hybriden so stark ausbreiten, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder vernichten. Diese besteht bei einer Hybridisierungsrate von unter 1 % aber nicht. Auch auf weitere noch erforderliche Ermittlungshandlungen wird hingewiesen. Die DJGT hatte bereits zu den Vorgängen am 24.04.2018 eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

Hier der Link zur Beschwerde: http://www.djgt.de/system/files/305/original/191125_DJGT_Dienstaufsichtsbeschwerde_anonymisiert.pdf

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. schließen uns dieser Beschwerde an

Gegen die Tötung der Mischlingswelpen hatten wir bereits protestiert und auch zwei Mal Anzeige gegen die Ministerin sowie weitere Personen erstattet. Wir schließen uns nun der Dienstaufsichtsbeschwerde der Deutschen Juristischen Gesellschaft an.

Siegesmund will weiter töten

Doch damit nicht genug: Laut Thüringer Allgemeine ist das Thüringer Umweltministerium auch in diesem Jahr von seinem ursprünglichen Plan abgerückt, die neuen Welpen, die die Ohrdrufwölfin mit einem ihrer verbliebenen Söhne im Frühjahr gezeugt hatte, leben zu lassen. Zitat: „Das Umweltministerium will die fünf im Mai geborenen Wolfshybriden jetzt doch töten lassen. Es ist damit von seinem Ursprungsplan abgerückt, die Ohrdrufer Hund-Wolf-Mischlinge einzufangen, um sie im Bärenpark Worbis unterzubringen, der zu diesem Zweck für 76.403 Euro umgebaut wurde. „Ein Antrag auf letale Entnahme der 2019 geborenen Wolf-Hund-Hybriden wurde von der oberen Naturschutzbehörde positiv beschieden“, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Die rechtliche Grundlage einer Tötung finde sich im Bundesnaturschutzgesetz. „Sie dient dem Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen.“ Mit anderen Worten: Sie dient der genetischen Reinerhaltung der Tierart Wolf.“

Solche Argumente befördern geradezu rassistische, nach rückwärts gerichtetete Naturschutzgedanken, die eigentlich gerade in Deutschland so nicht aufkommen dürften. Die Mischlingwelpen der Ohrdrufer Wölfin sind nämlich zum Teil schwarz und in Deutschland kommen schwarze Wölfe normalerweise nicht vor, sondern nur graue Wölfe. In den vergangenen Jahrhunderten haben sich mit Sicherheit immer einmal wieder Wölfe mit Hunden gepaart. Forscher meinen sogar, dass die schwarze Fellfarbe von amerikanischen Wölfen durch Hundegene in die Population eingetragen worden sei. Man ist sich nur nicht darüber einig, wann genau dies geschehen ist. In Italien leben heute schon schwarze Wölfe, die durch so genannte Hybridisierung entstanden sind. Die Rate in Deutschland liegt bei unter 1 %. Von einer Gefährdung des „reinen Wolfs“ kann außerdem überhaupt keine Rede sein.

Quellen: https://www.tlz.de/wolf-kostet-land-eine-halbe-million-euro-id227812481.html?utm_source=Facebook&utm_medium=Social&utm_campaign=share&__pwh=JVvfn1x3407%2FSr6oLMmoSA%3D%3D&fbclid=IwAR3SuIgF8MTMlhRW83k90syZ5SfCJbY1OWXH4CSUigH0ydiFUF1OZpOFBdo

https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/gotha/thueringer-wolfshybriden-sollen-jetzt-getoetet-werden-id227587915.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/19/wolfswelpentoetung-in-thueringen-wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-erneut-anzeige-gegen-umweltministerin-siegesmund-und-den-schuetzen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/03/27/drei-wolfswelpen-erschossen-wolfsschutz-deutschland-erstattet-anzeige-gegen-die-thueringer-umweltministerin-siegesmund/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/22/offener-brief-an-umweltministerin-siegesmund-heben-sie-auch-den-zweiten-schiessbefehl-auf-die-thueringer-wolfswelpen-auf/