Gifhornskandal: Wolfskiller tötete(n) Mutter und Tochter

Im März und April waren in Niedersachsen im Landkreis Gifhorn zwei schlimm zugerichtete Wölfe gefunden worden. Ein Tier wies schwere Verletzungen am Kopf auf, dem anderen war sogar der Kopf abgetrennt worden. Jetzt gibt es Neuigkeiten zu den illegalen, grausamen Wolfsmorden.

Auf Nachfrage beim Umweltministerium bestätigte uns eine Sprecherin gestern, dass die Identität der Opfer nun bekannt sei.

Es handelt sich um Mutter und Tochter aus dem Rudel Ringelah

Beispielfoto Wolfsmutter mit Tochter ©Brigitte Sommer

 

Der Totfund vom 23. März auf einem Parkplatz ist die Wölfin GW1861f. Die genetische Herkunft passe somit zu dem Fundort, da das Rudel Ringelah nördlich von Gifhorn sein Territorium hat. Bei dem von Passanten gefundenen Wolfskopf vom 7. April in Leiferde handle es sich um den Wolf GW3200f. „Es handelt sich damit um einen weiblichen Nachkommen der Elterntiere des Rudels Ringelah, GW1861f und GW1595m. Beide Totfunde gehören somit zum Rudel Ringelah.“
Beim Erscheinen unseres Artikels war noch nicht bekannt, dass es sich um zwei verschiedene Tiere handelt.

Seit 2018 nur gequälte, weibliche Wölfe im Landkreis aufgefunden?

Auffallend ist, dass im Landkreis nur weibliche Wölfe von besonders grausamen Aktionen betroffen zu sein scheinen. Man könnte meinen, jemand möchte die Bildung von Rudeln verhindern. Dies alleine erklärt aber die extremen Quälereien von Wölfinnen nicht. Unsere Belohnung von 15.000 Euro für Hinweise des Täters ist noch immer aktuell: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/11/gekoepfter-wolf-wolfsschutz-deutschland-e-v-erhoeht-belohnung-auf-15-000-euro/

Wir wissen nicht, ob es sich bei dem oder den Tätern eventuell auch um brutale Frauenhasser im Allgemeinen handeln könnte, Statistiken zeigen allerdings auf, dass Triebtäter häufig mit dem Quälen von Tieren angefangen haben. Wir werden die Taten in Kürze in einem Artikel einer Kriminologin näher beleuchten.

 

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Wolfsschutz Deutschland stellt Strafanzeige gegen Unbekannt wegen drei erschossenen Wolfsrüden in Brandenburg

Wolfsschutz Deutschland erstellt Strafanzeige gegen Unbekannt wegen drei erschossenen Wolfsrüden in Brandenburg
Ermordet und im Wald liegen gelassen: Der getötete Wolf bei Müllrose. Foto: Udo Specht

Innerhalb von nur zwei Wochen sind in Brandburg drei getötete Wölfe gefunden worden. Bei den ersten beiden Tieren aus der Nähe von Müllrose und Gölsdorf, beide im Landkreis Oder-Spree, wurde durch die im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) durchgeführte pathologische Untersuchung festgestellt, dass die Jungwölfe erschossen worden sind. Weitere Untersuchungen stehen noch aus, so das Landesamt für Umwelt in Potsdam. Das eine Jungtier bei Müllrose wurde am 9. Juli 2018 in einem Wald gefunden, das andere bei auf einem Feld bei Gölsdorf am 21. Juli 2018. Dieses Jungtier wurde während der Rapsernte entdeckt. Es war bereits mumifiziert.

Gestern wurde ein weiterer Rüde tot in zirka drei Kilometern Entfernung von Zossen gefunden. Auch dieser Wolf weißt eine Schussverletzung auf. Weitere Untersuchungen zu diesem Tier laufen noch, laut  Landesamt für Umwelt in Potsdam.

Laut DBB-Wolf gab es in Brandenburg von 1990 bis 2018 95 Totfunde von Wölfen. Davon wurden 13 Wölfe illegal getötet. Nun kommen drei weitere Tiere hinzu, die alleine in den vergangenen zwei Wochen entdeckt worden sind. Also 16 Wölfe, die durch bewusstes und mutwilliges Handeln von Menschen ums Leben gekommen sind. Umgekehrt gibt es keinen einzigen Fall, ja nicht einmal einen Angriff eines Wolfes auf einen Menschen. Wer als Bestie zu bezeichnen ist, wird heute erneut deutlich.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben heute in allen drei Fällen Strafanzeige erstattet. Die Tötung eines streng unter Artenschutz gestellten Wildtieres, wie der Wolf, verstößt sowohl gegen deutsche Gesetze, als auch gegen EU-Recht. Diese Straftaten können mit Gefängnis von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wir fordern, dass der Rechtsstaat hier endlich konsequent ermittelt.

Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige wegen des erschossenen Wolfs bei Lübars in Sachsen-Anhalt

Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige wegen des erschossenen Wolfs bei Lübars in Sachsen-Anhalt
Schon wieder wurde ein erschossener Wolf aufgefunden, dieses Mal in Sachsen-Anhalt. (Symbolbild)

Pressemitteilung, 18. Juli 2018

Der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ hat Anzeige gegen Unbekannt  wegen des Verstoßes gegen das Natur- und Tierschutzgesetz sowie EU-Gesetze bei der Polizei in Sachsen-Anhalt gestellt. Grund ist der erschossene Wolfs, der am 11. Juli in der Nähe von Lübars im Jerichower Land auf einem Feld aufgefunden wurde. Es handelt sich um den zweiten getöteten Wolf, der innerhalb von zwei Wochen aufgefunden wurde. Vor kurzem war am Tagebausee Mortka im Landkreis Bautzen eine erschossene und dann im See versenkte Wölfin entdeckt worden.

Wie Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland erklärte, handle es sich in diesem Jahr bundesweit  bereits um den vierten Wolf, dessen Leben von einem Menschen illegal ausgelöscht worden sei.  Seit 2009 wurde in Sachsen-Anhalt nun schon der vierte Wolf widerrechtlich erschossen, wobei drei der erschossenen Wölfe im Jerichower Land gefunden wurden, nämlich 2009,2015 und 2018.  Ein weiterer illegal erschossener Wolf wurde 2016 im Landkreis Stendal gefunden. Insgesamt, so Sommer, seien seit 2009 bundesweit mindestens 29 Wölfe illegal erschossen worden. Die Dunkelziffer sei  mit Sicherheit weitaus höher.  Um weitere illegale Abschüsse und Wolfstötungen zu verhindern, werde man auch in Sachsen-Anhalt mit Antiwilderer-Patrouillen beginnen.

Sommer: „Das ist einfach nur verwerflich, wie Wolfshasser artgeschützte Tiere einfach abknallen“.  Sie hoffe, dass der, oder die Täter(in) von der Polizei ermittelt werden können.  Dieses Töten sei kein „Kavaliersdelikt“, sondern sehe nach dem Bundesnaturschutzgesetz  eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer hohe Geldstrafe vor.

Hier die PM als PDF-Datei:

PM_Anzeige_wegen_des_erschossenen_Wolfs_bei_Lübars

 

EILMELDUNG – Wolf in Sachsen soll ermordet werden!

Erneut soll ein Wolf in Sachsen sterben. Ein Bauernopfer für Landrat Harig, der es auf das Rosenthaler Rudel abgesehen hat? Nun will man erneut ein Exempel statuieren und einen Wolf abschießen. Der Schießbefehl auf Pumpak ist nicht einmal neun Monate her und schon geht es wieder los.

Wir widersprechen und behalten uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor. Nehmen Sie sofort die Ausnahmegenehmigung zur „Entnahme“ zurück.

Der Wolf ist nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart.

Die Abkommen sind völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliegt die Umsetzung dem BNatSchG. Es gilt der §44 Abs.1 und 2.

Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme „Entfernung des Wolfs, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 „Umgang mit auffälligen Wölfen“ im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung – Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen, für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.

http://www.sz-online.de/nachrichten/sachsen-gibt-wolf-zum-abschuss-frei-3805459.html

Liebe Wolfsfreunde und Unterstützer,

stellen Sie Anzeige gegen Michael Harig und gegen Staatsminister Thomas Schmidt. Rufen Sie an. Schreiben Sie Protestmails.

Postanschrift:

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Postfach 10 05 10

01076 Dresden

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Archivstraße 1

01097 Dresden

SymbolTelefon: +49 (351) 564-0

Telefax: +49 (351) 564-2099

Telefon (0351)5646814

Landrat Harig

Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen

Besucheradresse: Bautzen, Bahnhofstraße 9

Landrat: Michael Harig

Telefon: 03591 5251-80000

Fax: 03591 5250-80000

E-Mail: landrat@lra-bautzen.de

 

Bitte spenden Sie an uns, wir stellen uns auf einen Prozess ein.