Herzloses Deutschland: Zwei Wolfswelpen wegen Räude umgebracht

Die Opfer von Räude leiden unter unerträglichem Juckreiz. Unbehandelt führt die Krankheit fast immer zu einem qualvollen Tod, auch durch Sekundärinfektionen. Die Krankheit sei aber Teil natürlicher Regulations-Prozesse bei wild lebenden Tieren, heißt es. Sicherlich ist dies in vielen Fällen, in denen die Krankheit niemandem bekannt wird, nicht von der Hand zu weisen. Doch haben wir Menschen nicht die Verantwortung und eine moralische Verpflichtung zu helfen, wenn wir auf das Leid dieser Tiere aufmerksam werden, statt sie totzuschießen? Lesen Sie hier in unserer neuen Reportage dass es Alternativen gibt.

Zwei Jungtiere bei Zschornewitz Gräfenhainichen im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt brauchten Ende des vergangenen Jahres ganz offensichtlich Hilfe. Beide Jungwölfe hätten an Räude gelitten und sie seien in einem stark geschwächten Zustand gewesen,“ schreibt das Jägerblatt „Natürlich Jagd“. Die Jungtiere seien insbesondere von Futterstellen angezogen worden, die für Katzen und andere Tiere eingerichtet gewesen waren. Anwohner hätten wohl nicht helfen wollen, sondern wären von den beiden hilflosen Wolfskindern „verunsichert“ gewesen.

Durch das unbeabsichtigte Anlocken der kranken Wölfe mit Futter wäre eine Habituierung entstanden, behauptete das Jägerblatt „Natürlich Jagd“. Ein Welpe wurde Ende des vergangenen Jahres erschossen, der zweite Welpe am 27.01.24. Auch bei anderen Wildtieren, wie zum Beispiel bei Eichhörnchen, ist es bekannt, dass sie in Not die Nähe des Menschen suchen. Von einer dauerhaften Habiturierung (Gewöhnung) kann also unserer Ansicht gar keine Rede sein.

 

Screenshot aus einer unserer Wildkamerafilme. Bei diesem älteren Wolf heilte die Räudeerkrankung aus. © Wolfsschutz-Deutschland e. V

 

Bei diesem Film aus einer unserer Wildkameras ist ein älterer Wolf zu sehen, dessen Räudeerkrankung abheilte.

Räude wird durch Milben verursacht, die sich in die Haut bohren. Die Folge ist ein unerträglicher Juckreiz mit Krustenbildung mit dem Ausfall von Haaren und Fell. Gegen die Krankheit gibt es aber drei sehr wirksame Medikamente, die in Köderform gegeben werden könnten. Zwar ist die Umgebung, in der sich die befallenen Tiere verstärkt aufhalten, noch bis zu drei Wochen ansteckend, doch es muss dabei ein intensiver Kontakt stattfinden. Ist es also wirklich unabdingbar, an Räude erkrankte Wölfe zu töten? Nein, das ist es nicht. In seltenen Fällen heilt Räude sogar von selbst aus. Allerdings brauchen Tiere im geschwächten Zustand und kaum noch Fell am Körper in den Wintermonaten unbedingt Hilfe, weil sie auch erfrieren könnten.

Da sich die beiden geschwächten Jungtiere  an bestimmten Katzenfutterstellen bedienten, hätte es die Möglichkeit gegeben, die Mittel in Tablettenform an diesen Futterstellen in Köderform zu verabreichen. Wer nah genug an die beiden Tiere zum Erschießen heran kam, hätte sie sicherlich auch mit einem Betäubungsschuss außer Gefecht setzen können. Es gibt in Deutschland mehrere Wolfsauffang- und Päppelstellen, die aber nur in den seltensten Fällen genutzt werden. Auch Sekundärinfektionen durch Bakterien könnten in einer Station mit Antibiotika behandelt werden. Bis zum Nachwachsen des Fells, bzw. bis zum Frühjahr und Sommer hätten diese Tiere in einer Päppelstation untergebracht werden können. Verunfallten Wölfen darf zum Beispiel in Deutschland gar nicht geholfen werden, wenn sie nicht in der Lage sind, sich von selbst von der Unfallstelle wegzubewegen.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben dem Umweltministerium Sachsen-Anhalt mehrere Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gemailt, aber bis jetzt keinerlei Antwort erhalten. Oft müssen hier Antworten auch „erklagt“ werden.

 

Mindestens fünf Wölfe wurden im Rahmen des „Wolfsmanagementplanes“ wegen Räude getötet. Der neueste Fall aus Sachsen-Anhalt, am 27.01.24 ist noch nicht in der Liste aufgeführt. Auch die vielen Fehlschüsse unter Umweltminister Lies (SPD) zeigen sich deutlich in der Statistik von Niedersachsen.  Auch sein Nachfolger Meyer (Grüne) führte geheime Wolfsjagden mit Fehlschüssen weiter, obwohl seine Partei noch gegen die Praxis seines Vorgängers geklagt hatte. Quelle: http://www.dbb-wolf.de

 

Brandenburger Hobbyjäger nehmen Räude als Ausrede, endlich schießen zu dürfen?

Nach dem Fund eines toten Räudewolfes Anfang des Jahres in Rietz-Neuendorf (Oder-Spree) sprachen Wolfsbeauftragte im Auftrag des Umweltamtes von „Einzelfällen“ der Erkrankung und dass diese „generell nicht problematisch“ seien.

Der Jagdverband fordert aber, Wölfe in das Jagdgesetz aufzunehmen, um kranke Tiere töten zu können. Stark mit Räude befallene Wölfe würden leiden und sie wären kaum noch in der Lage selbst zu jagen und werden zumeist aus dem Rudel verstoßen“, sagte Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes in einer Pressemitteilung.

Die Tiere von ihrem Leid zu erlösen, sei unter der derzeitigen Gesetzeslage allerdings nicht möglich, da sie streng geschützt sind. „Wenn wir in der freien Wildbahn ein Tier, was dem Jagdrecht unterliegt – beispielsweise ein mit Räude befallener Fuchs – sehen, dürfen wir das Tier erlösen“, so Geschäftsführer Kai Hamann. „Beim Wolf müssten wir zugucken, wie er qualvoll zugrunde geht, erfriert oder verhungert.“ Eine Bekämpfung der Krankheit durch den Einsatz von Medikamenten in der Natur komme nicht in Frage. Köder könnten nicht gezielt ausgelegt werden und kranke Tiere seien weiterhin mobil.

Warum  dies in Deutschland nicht in Frage kommen soll, obwohl es im Ausland funktioniert, erschließt sich uns nicht. Auch Füchsen könnte mit der Gabe von Medikamenten geholfen werden. Unter vorgehaltener Hand wird sogar erzählt, dass Hobbyjäger absichtlich an Räude verendete Füchse in der Nähe von Wolfshöhlen legen, damit sich die Wölfe anstecken.

 

Update 05. Februar 2023 – Das Umweltministerium hat doch unsere Anfrage noch bearbeitet. Wir stellen die Antwort hier ein

Zitat:

„Beide Jungtiere waren hochgradig mit Räude befallen, stark abgekommen, mit vielen infektiösen offenen Stellen am Körper und deswegen geschwächt. Während auftretender Kälte- und Frostperioden mussten die Tiere, um den Verlust von Körperwärme und damit das Erfrieren zu vermeiden, nachts geschützte Schlafstellen aufsuchen. Sie nutzten dabei Möglichkeiten, die sich im Siedlungsbereich boten. Aufgrund dieses Verhaltens konnten die Tiere nicht an der Beute des Rudels partizipieren. Sie suchten daher tagsüber Nahrungsquellen im Siedlungsbereich auf, etwa für Katzen und kleinere Wildtiere angelegte Futterstellen. Das hat zum weitgehenden Verlust der Scheu vor Menschen geführt (Habituierung). Dies zeigte sich darin, dass sie teils nur wenige Meter Abstand zu Menschen einhielten, nach Beseitigung der Futterstellen im Siedlungsbereich Katzen jagten und fraßen oder sich im direkten Umfeld einer Fleischverkaufsstelle aufhielten.

 

Wölfe, die kaum Scheu vor Menschen zeigen sowie regelmäßig auch tagsüber unbeeindruckt das direkte Umfeld von Menschen frequentieren und dort Futter erwarten, stellen aufgrund dieser Tatsachen, verbunden mit ihrer Körperstärke und Bisskraft, über die selbst geschwächte Tiere noch verfügen, eine erhebliche Gefahr dar. Sie sind im Extremfall nicht nur dazu in der Lage, Menschen schwer zu verletzen, sondern sogar zu töten. Im WZI wurde diskutiert, wie mit dieser Situation umzugehen ist. Dabei wurde klar, dass das in Fällen habituierter Wölfe mildere Mittel der Vergrämung vorliegend nicht in Frage kommt. Eine erfolgreiche Vergrämung hat nämlich zur Voraussetzung, dass der betreffende habituierte Wolf zwar die bequeme Möglichkeit des Futterangebotes innerhalb von Siedlungen nutzt, insgesamt aber körperlich fit und in der Lage ist, sich weiterhin naturgemäß von Wild zu ernähren. In solchen Fällen besteht eine realistische Chance, dem Wolf durch Vergrämungsmaßnahmen die Ortschaften mit ihren Futterquellen zu verleiden und ihn dauerhaft zu vertreiben. Im vorliegenden Fall waren beide habituierten Wölfe aufgrund des starken Räudebefalls und der daraus resultierenden Schwächung für ihr Überleben auf die Futterquellen der Siedlung angewiesen. Ohne Zugang zu dieser Nahrung wären die Tiere mit Sicherheit kurzfristig verendet. Daher war nicht zu erwarten, dass Vergrämungsmaßnahmen Erfolg haben. Solche Maßnahmen würden die erkrankten und geschwächten Tiere zusätzlich einem erheblichen zusätzlichen Stress aussetzen, dem sie sich nicht durch Meidung der Futterquellen des Ortes entziehen könnten. Da solche Vergrämungsmaßnahmen in Konstellationen wie der vorliegenden sehr wahrscheinlich zum qualvollen Versterben des betroffenen Wolfes führen würden, könnten diese zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz darstellen. Aus diesen Gründen hat sich das WZI nach gründlicher Überlegung für die letale Entnahme der beiden habituierten Wölfe entschieden.

 

Ein Behandlungsversuch der Räude kam aus den vorgenannten Gründen nicht in Betracht. Unabhängig davon, dass die Erfolgsaussichten einer solchen Behandlung bei Wildtieren schwer einschätzbar sind und zudem die Ausheilung der Krankheit auch nach erfolgreicher Behandlung gewisse Zeit erfordert, hätte dies nichts an der bestehenden Habituierung der Wölfe und der damit verbundenen Gefahr, dass Menschen durch die Wölfe zu Schaden kommen, geändert. Es wurde versucht, die Wölfe mit einer am Ortsrand aufgestellten Falle zu fangen. Dies gelang nicht, die Wölfe konnten jedoch an der mit einem Köder bestückten Falle geschossen werden.“

 

 

Italien zeigt, dass es auch anders geht:

Immer wieder beweisen italienische Tierschützer, aber auch Anwohner, dass sie mit einem ganz anderen Verständnis Bruder und Schwester Wolf begegnen. Dass dort sogar aussichtslos erscheinende Fälle immer wieder gerettet werden, scheint auch an einer tiefen inneren Verbundenheit für Tiere und Natur einherzugehen.

Diese beiden schwer kranken, und ganz offensichtlich auch unter Räude leidenden Wolfswelpen, hätten in Deutschland keine Chance bekommen. Hier wären sie getötet worden. In Italien retteten Anwohner und Tierschützer ihnen das Leben. © Centro Recupero Animali Selvatici – ENPA Perugia.

 

Übersetzung aus dem italienischen:

Die beiden von unserem CRAS geretteten Wolfsjungen sind wieder zu Kräften gekommen und nach etwa zwei Monaten Pflege endlich außer Gefahr und in der Lage, einen neuen Lebensweg einzuschlagen.
Sie wurden im Hof eines Landhauses in der Nähe von Torgiano gefunden, allein, entkräftet und schwer krank. Die Überwachung bestätigte die Abwesenheit von Erwachsenen und das notwendige Eingreifen unserer Mitarbeiter, um ihre Genesung zu versuchen.
Ihr Gesundheitszustand war sehr schlecht, und es dauerte Wochen, bis sie auf die Behandlung ansprachen. Nach monatelanger Behandlung sind sie schließlich wieder gesund und wurden vor einigen Tagen in das Wildtiergebiet Civitella Alfedena im Park Abruzzo Lazio Molise gebracht. Sie werden dort in einem Zustand der Halbfreiheit leben und können leider nicht in die freie Wildbahn zurückkehren, da ihnen die Führung durch erwachsene Wölfe in ihrem Rudel fehlt. Für junge Wölfe ist die Lernphase die Grundlage des Überlebens, und diese jungen Waisen hatten nicht das Glück, auf die Fürsorge und die Lehren der Familie zählen zu können, da sie ihre Mutter und ihr Rudel im Alter von nur wenigen Wochen verloren.
Ein herzliches Dankeschön an alle Institutionen, die diese Rettungsaktion möglich gemacht haben, insbesondere aber an PNALM-Direktor Luciano Sammarone und Dr. Leonardo Gentile, der die beiden Welpen aufgenommen hat.

 

 

Räudemilben sind übrigens sehr wirtsspezifisch. Für Menschen stellt der Erreger einen Fehlwirt dar – die Milben können sich hier nicht fortpflanzen. Trotzdem kann es durch den Kontakt zu infizierten (Haus-)Tieren zu einer juckenden Hauterkrankung, der so genannten Pseudokrätze, kommen. Falls keine ständige Neuinfektion stattfindet, heilt diese auch ohne Behandlung innerhalb von von wenigen Wochen ab.

Es gibt allerdings auch eine Milbe, die sich auf Menschen spezialisiert hat. Eltern mit Kindern im Kindergarten oder in der Schule werden die Krankheit unter Krätze kennen. Hier helfen auch Tabletten oder Cremes.

Weitere Informationen über Räude: https://tierauffangstation.de/raeude/

Wir fordern ein Umdenken in Deutschland

Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist der Meinung, dass es gerade in einem Land wie Deutschland endlich zu einem Umdenken kommen muss, was den Umgang mit kranken und verunfallten Wildtieren betrifft. Es gibt Päppelstationen und es mangelt auch nicht an kenntnisreichen Medizinern. Sehr gerne würden wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. uns auch an einer weiteren Päppelstation beteiligen. Dafür müssen allerdings endlich auch die Rahmenbedingungen in Deutschland geschaffen werden, denn bis heute werden Menschen, die helfen wollen, kriminalisiert, ja Tierärzte müssen sogar mit Anzeigen wegen Jagdwilderei rechnen, wenn sie retten wollen statt töten.

„Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt,“ sagte einst Gustav Heinemann.

 

Quellen:

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/01/raeude-wolf-jagdverband-abschuss-toeten-umweltamt-schutz-tierwohl-brandenburg.html

https://www.natuerlich-jagd.de/news/zweiter-raeudiger-wolf-in-sachsen-anhalt-geschossen/?fbclid=IwAR1yMDBWLYevV33aetmmAmeJ1IzHcgEe9Z0xTjChuEWcfkrzQSRR-IRa5y4

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden und wir lassen uns durch Drohungen nicht einschüchtern. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Räude als natürliche Regulation verstehen?

Aufnahmen von Wildkameras in Sachsen-Anhalt zeigen Fälle von Räude bei Wölfen. Die Infektion kann schwerwiegend verlaufen und führt nicht selten zum Tod der Tiere. Jedoch ist die Krankheit Teil natürlicher Regulationsprozesse bei wildlebenden Tieren − auch wenn es im Einzelfall für Menschen schwer zu akzeptieren sei, schrieb das Landesumweltamt am fünften Juni in einer Pressemitteilung. Wir stellen diese Aussage gerne in unserem Artikel zur Diskussion. Teilen Sie uns Ihre Ansicht in den Kommentaren mit.

In fünf der in Sachsen-Anhalt bekannten Wolfsrudel seien nachweislich Fälle von Räude aufgetreten. Das zeigen Bilder aus Wildkameras und ein Wolfstotfund im April bei Jütrichau. Betroffen seien die Territorien Oranienbaumer Heide, Stresower Heide, Hoher Fläming, Parchen und Zerbst.

Dieser Wolf hat keine Räude und kratzt sich wahrscheinlich wegen Mückenstichen. Allerdings sind die Anfangssymptome bei Räude ähnlich. Die Tiere kratzen sich bis die Haut offene Wunden aufweist Das Fell fällt an den betroffenen Stellen ab. Was im Sommer noch keine schlimme Auswirkungen hat, kann im Winter zum Erfrierungstod führen. Für Hunde gibt es mehrere sehr gut wirksame Medikamente, die die Milben töten. Sie würden auch beim Wolf wirken. Doch dies scheint nicht gewollt zu sein.

Bei der Krankheit handelt es sich um die von Milben verursachte Sarcoptes-Räude, von der sogenannte Hundeartige, also Füchse, Marderhunde oder Wölfe, befallen werden. Die Milbenart nistet sich im Fell ein und legt ihre Eier in der Haut ab. Das führt bei den befallenen Tieren zu starkem Juckreiz, der durch intensives Kratzen bekämpft wird. Dadurch fällt das Fell an diesen Stellen aus, die Haut wird eröffnet und es kommt zu Entzündungen, die das Immunsystem belasten. Das wiederum führt zu Auszehrung und im schlimmsten Fall zum Tod. Räudeausbrüche können in Wolfspopulationen zu einer deutlich erhöhten Sterberate, insbesondere unter den Welpen führen. Tiere mit starkem Immunsystem heilen die Krankheit meist aus, selbst wenn sie massiv befallen sind. Generell handele es sich dabei um einen natürlichen Regulationsmechanismus, der ohne menschliche Eingriffe funktioniert, so die Ansicht des LAU.

Nicht nur in Sachsen-Anhalt, auch in anderen Bundesländern wie Sachsen und Brandenburg haben wir immer wieder Wölfe mit Räude vor unseren Kameras.

Bei jagdbaren Tieren, wie Füchsen, sei es üblich, stark erkrankte Tiere zu schießen. Bei streng geschützten Tierarten wie Wölfen wäre auch bei Räudeerkrankung der Abschuss nur in Ausnahmen möglich. Insbesondere, wenn ein Tier so stark geschwächt ist, dass es nicht mehr flüchten kann und wenn nach tierärztlicher Einschätzung keine Chance auf Überleben besteht, dürfe es getötet werden.

Und genau bei dieser Argumentation können wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. in Punkto Logik und Ethik nicht mehr ganz folgen. Während Füchse, die sowieso in fast allen Bundesländern, in manchen sogar ohne Schonzeit und ohne vernünftigen Grund bereits geschossen werden dürfen, dürfen sie bei Räude dann gleich nach Sichtung „erlöst“ werden. Aber ein Wolf, bei dem eine Räudeerkrankung beobachtet wird, darf weder „erlöst“ noch darf ihm geholfen werden? Die Spätfolgen von Räude können furchtbar sein. Schwere bakterielle Infektionen können zu einer Sepsis führen, oder das betroffene Tier kann im Winter elendig erfrieren. Für Hunde dagegen gibt es es Hilfe. Drei wirksame Medikamente töten die Milben ab. Infolge dessen kann die Haut heilen und das Fell nachwachsen. Per Köderform könnte auch Wölfen dieses Medikament verabreicht werden. Übrigens gibt es das Krankheitsbild auch beim Menschen. Die Milbenerkrankung beim Menschen wird in der Umgangssprache Krätze genannt. Cremes und Medikamente können die Milben beseitigen.

Vor ein paar Jahren wurde ein Tierfilmer, der Pinguine in der Antarktis gerettet hatte, statt nur ihren Überlebenskampf mit anschließendem sicheren Tod zu filmen, für sein entschlossenes Handel gefeiert.

Der Natur ihre Auslese treffen zu lassen, ist einfach, solange man dies als mitfühlendes Mitlebewesen nicht mitbekommt. Doch sofern Leid bemerkt wird und Hilfe möglich wäre, gibt es da nicht eine moralische und ethische Verpflichtung zu helfen?

Wie ist Ihre Meinung? Teilen Sie sie uns gerne in den Kommentaren mit.

Quelle: https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Wir_ueber_uns/Pressemitteilungen/2023/Pressemitteilung_Nr_12_Raeude.pdf?fbclid=IwAR24gsTAaNtVVmZ_sbKJQbu4Bme-9pf5Qu4HeALDkqwcpPRYfc6xGfcDhxc

Fixe Fakten – Nachrichten aus Sachsen, Niedersachsen, Brandenburg, Thüringen und der Schweiz

In unseren Kurznachrichten geht es heute um Neuigkeiten zum Fall Löbau, Freispruch für einen Gastjäger aus den Niederlanden, im Zweifel für den angeklagten Mensch, gegen den angeklagten Wolf geht es in Thüringen, totgefahrene Wölfe in Deutschland, seltsame Forschungsprojekte, einem Wolf am Sender, Kalt- und Warmherzigkeiten, verweigerte Behandlungen und das Rodewaldpaar ist verschwunden sowie umweltschädliche Schafe.

Sachsen:

Es gibt Neues im Fall Schießgenehmigung Löbau. Dort sind nicht nur wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. tätig geworden. Während wir erst die Akteneinsicht abwarten wollten, brachte der BUND Sachsen einen Eilantrag auf den Weg, dem das Verwaltungsgericht Dresden auch stattgegeben hatte. Es hatten sich noch weitere Verbände und Vereine eingeschaltet. Jetzt muss der Halter des Wildgatters bei Löbau erst einmal seinen Zaun nachbessern, während Landrat Meyer (CDU) schmollt. https://www.sueddeutsche.de/wissen/tiere-dresden-umweltschuetzer-beantragen-rechtsschutz-fuer-loebauer-wolf-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230228-99-774027?fbclid=IwAR0ZEL020wWfkQbDsOWAuDnSM-f5Zd0IRmnmjIXTE-Ghtl4r1UyKGyCu__8

Die Schießgenehmigung war vorher bereits durch eine interne Revision zurückgenommen worden. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/02/21/sachsen-schiessbefehl-auf-wolf-bei-loebau-illegal/

Bei Kubschütz wurde ein Strohlager mit einer Stromlitze abgesperrt, damit sich hier ein Wolf, der mit Räude befallen ist, nicht mehr wärmen kann. Außerdem würde das Tier hinken. Man überlege einen Abschuss. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. drücken unser Entsetzen über diese Vorgehensweise aus. Es gibt zur Behandlung von Räude drei wirksame Medikamente, die hier leicht in dem Strohlager als Köder verabreicht werden könnten. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/kranker-wolf-kubschuetz-100~amp.html?fbclid=IwAR1qa1GGyvnoFxVCwPPECiUqzBkzyDXfl3JbNG-1wH-FLnffaHMgCGiJbEE

Dazu wurde gestern im Landkreis Görlitz und im Landkreis Bautzen ein Jungwolf überfahren. Am 7. Februar war ein Welpe in der Sächsischen Schweiz überfahren worden. https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

 

Schweiz:

Es ist kaum zu glauben, aber in der Schweiz wurde ein Wolf getötet, weil er „humpelte“. Dabei sind Wölfe außerordentlich widerstandsfähig und sie kommen auch mit Behinderungen zurecht. In Italien, Polen und Tschechien https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/ein-wolf-mit-gebrochenen-pfoten-wurde-gerettet-und-behandelt-fotos/ss-AA187S4E?ocid=msedgntp&cvid=1eea8b1bcbca459aa352877724f944bf&ei=14&fbclid=IwAR1_g-_OvdXxPm91AWRMhCV2MZf3Nyziehexfmr_e7m-V_MDldYRGCmDi6U#image=1

werden sogar regelmäßig kranke Wölfe wieder gesund gepflegt. Warum wird gerade in der Schweiz, Deutschland und Österreich derart herzlos agiert? https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-graubuenden-verletzter-wolf-erlegt-539?fbclid=IwAR1tVtYfhOaJ1i1eQImcdw4ajNPr6zYBUdJd0mp44uBQNYIYRezqZpaIOiU

Zu viele Schafe schaden der Biodervisität. Dieser Meinung ist David Gehrke, seines Zeichens Jäger, Hirte, Biberist und Geschäftsführer der Gruppe Wolf Schweiz, die von uns, Wolfsschutz-Deutscland e.V., immer wieder dafür kritisiert wurde, dass ständig „legalen“ Abschüssen zugestimmt worden war. Mit diesem Leserbrief macht Herr Gehrke aber eine 180-Grad-Wende: https://wildbeimwild.com/zu-viele-schafe-schaden-der-biodiversitaet/?fbclid=IwAR0WCdOsb_ot6FkoppaEEv3u-rrFRv-21tEBR4AYW4s15hb1pZjxbMqegRU

Niedersachsen:

Das Elternpaar des Rodewaldrudels ist verschwunden. Bislang wurde es auch durch das Wolfsmonitoring der Jägerschaft nicht nachgewiesen. Auch wir hatten das Paar nicht mehr auf unseren Forschungskameras. https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien?

Auf den Vaterwolf des Rudels galt Jahre lang eine Abschussgenehmigung. Mit großem Aufwand versuchten wir und andere Tierschützer das Rudel zu beschützen. Siehe auch Reportage von September 21: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/09/09/wolfsschutz-deutschland-e-v-klagt-an-niedersaechsische-bauern-provozieren-wolfsrisse/

Hobbyforscher aus den Niederlanden melden ein neues Wolfspaar im Rudelgebiet des ehemaligen Rodewaldrudels. Wir können dies nicht bestätigen.

Das Umweltministerium meldete in einer Pressemitteilung, dass ein 40 Kilogramm schwerer Rüde besendert worden sei. Vor allem ein Satz aus der PM des Ministers Christian Meyer (Grüne) sollte hier hängen bleiben: „Auch die Entnahme von problematischen Wölfen lasse sich durch die Daten objektiver begründen.“ Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen Besenderungen kritisch. Zum Einen wurde schon vielfach geforscht und es sind zahlreiche Daten zugänglich. Schon X-mal wurde nachgewiesen, dass Herdenschutz wirksam ist und zum Anderen können solche Sendehalsbänder gehackt werden. Vielen Wölfen wurde dies schon zum Verhängnis. https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-20-wolfbesenderung-220024.html

Im Raum Helmstedt wurde am 20. Februar ein Wolf überfahren, am 18. Februar im Landkreis Harburg. Das Ergebnis eines  weiteren Todesfalls bei Celle steht noch aus. https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

Ein seltsames Forschungsprojekt geht zudem  an den Start. Schwammig formuliert, ist es hier schwer zu definieren, um was es letztendlich wirklich geht. „Interventiosteams“ klingt aber nicht wirklich nach echtem Schutz für Wölfe, sondern eher nach erleichterten Abschüssen. Auch scheinen die Hobbyjäger hier mit Forschungsgeldern bedacht zu werden. In diesem Zusammenhang wundern wir uns nicht darüber, dass das Landvolk sich darüber beklagt, dass das Geld nicht in Zäune gesteckt wird. https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presse_und_offentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/aus-nachster-nahe-219716.html?fbclid=IwAR1HOS62F3JSAeo3OpFTWVs_skrid29tfaSoWMagrWOopeny8QtmM-S6eZM

Thüringen:

Im Zweifel für den Angeklagten gilt wohl nicht mehr, oder wie sonst konnte es passieren, dass bei einer genetischen Untersuchung ein Wolf nicht eindeutig für den Tod eines Herdenschutzhundes nachgewiesen werden konnte. Das Thüringer Umweltministerium lässt aber dennoch bekanntgeben, dass es der Wolf gewesen sein soll. Ein Fall, der sprachlos macht: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/arnstadt-ilmkreis/toter-herdenschutzhund-wolf-genanalyse-schafe-100.html?fbclid=IwAR0Nqobc6J1bundMb5-U6MgIARWBznlK-VuvhmL6_8fBDrsK0h0Yt5PR1u8

 

Brandenburg:

Ein niederländischer Gastjäger, der einen Wolf erschossen hatte, wurde auch jetzt in der Berufungsverhandlung frei gesprochen. Der Mann hatte behauptet, er hätte den Wolf aus einer Notwehrsituation erschossen, weil das Jungtier während einer Drückjagd Hunde angegriffen hätte. Diese Behauptung klingt ziemlich unglaubwürdig, da Welpen bestimmt nicht auf Angriff aus sind und schon gar nicht, wenn sie dem Stress einer Drückjagd ausgesetzt sind. Aus Sicht des Gerichts konnte nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden, wie das Tier genau getötet worden war. Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes war es der erste Fall in Deutschland dieser Art, der vor Gericht landete. Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/potsdam-mittelmark/ich-habe-das-allerbeste-fur-die-tiere-getan-jager-wegen-wolf-abschuss-erneut-freigesprochen-9388052.html?fbclid=IwAR3OjVJ3z68DK1573vdqbfEe2tGoMe-ywBxDJ3D2FNEEAHW_F9tYPIUOZxo

Am 17. Februar wurde ein Welpe im Landkreis Oberhavel überfahren, am 12. Feburar im Landkreis Spree-Neiße sowie am 10. und 11. Februar je ein Welpe im Landkreis Potsdam-Mittelmark.

 

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Das Erstellen unserer Reportagen, die Richtigstellungen, die Bewertungen werden mit großem zeitlichen Aufwand und persönlichem Einsatz erstellt. Unser Verein wird nicht staatlich unterstützt, deshalb sind wir auf Spenden angewiesen. Ein monatlicher Beitrag  von fünf Euro in einem Abo hilft uns sehr, unsere Reportagen auch weiterhin werbefrei anbieten zu können und auch unsere aktive Arbeit in den Wolfsgebieten kann weiterhin stattfinden.

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Auch über Paypal sind Spenden möglich. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Skandal in Sachsen-Anhalt: Ließ das Wolfskompetenzzentrum absichtlich einen Jungwolf erfrieren?

Die Wolfsmonitoringzahlen für Sachsen-Anhalt liegen nun vor. Mit 22 Rudeln und drei Paaren hat sich die Zahl der Wölfe im Vergleich zum Vorjahr mit 19 Rudeln und vier Paaren leicht erhöht. So weit, so erfreulich ist es auch, dass die Risse an Weidetieren abgenommen haben. Herdenschutz wirkt also. Doch auch einen Skandal geben die Daten des Monitorings preis. Ein unter Räude leidendes Jungtier ließ man wohl erfrieren und verhungern, obwohl es mehrere Medikamente zur Behandlung von Räude gibt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. zeigt sich entsetzt über die Herzlosigkeit. Denn es hätte relativ einfach geholfen werden können.

Beispielbild Jungwolf, zirka vier Monate alt.

Gegen Räude gibt es drei sehr wirksame Medikamente, die sowohl bei Hunden als auch bei Wölfen eingesetzt werden könnten. Es gibt sogar Tabletten, die in Köderform verabreicht werden könnten.

Zitat aus dem Monitoringbericht:

Rudel Oranienbaumer Heide (OH)

„Wieder wurden schwere Räudefälle bei mehreren Tieren des Rudels bekannt. In der Umgebung wurden im Januar/Februar 2021 bei strengen Nachfrösten (-18°C) zwei Fälle von schutzsuchenden Wölfen in privaten Pferde-Offenställen bekannt. In beiden Fällen gab es keine Nutztierübergriffe, vielmehr suchten die von Räude gekennzeichneten Jungwölfe in selbst angelegten Strohnestern Witterungs- und Kälteschutz. Beide Vorfälle wurden sofort dem WZI gemeldet. Eines der Tiere erfror unweit des zuvor aufgesuchten Pferdestalles, der Verbleib des zweiten Tieres ist unklar.“

Dass die Natur oft unerbittlich und grausam ist und man nicht eingreifen dürfe, wird oft auch als Erklärung für eine solche „unterlassene Hilfeleistung“ hergenommen. Dabei wurde vor ein paar Jahren noch ein Tierfilmer frenetisch gefeiert, der sich über dieses ungeschriebene Gesetz hinweggegsetzt hatte und statt nur mit der Kamera draufzuhalten, den Tieren geholfen hatte. Siehe Bericht in der Welt: https://www.welt.de/kmpkt/article191244587/Tierfilmer-retten-Pinguine-vor-dem-Tod.html

Unserer Ansicht nach, hätte nach Kenntnis dieser beiden in Not geratenen Jungtiere, die ja geradezu in einem Stall „um Hilfe gebeten hatten“, auch eine Hilfe erfolgen müssen. Uns ist auch die Kaltschnäuzigkeit der StallinhaberInnen unerklärlich. Wie kann man es verantworten, dass Tiere praktisch in der Haustüre leiden und erfrieren? Solche entkräftigten Tiere hätten bestimmt auch betäubt und eingefangen werden können. Es gibt mehrere Päppelstationen in Deutschland. Aus Italien und anderen benachbarten Ländern werden immer wieder Erfolgsgeschichten gemeldet, während sich in Deutschland eine erschreckende Kaltherzigkeit immer mehr auszubreiten scheint.

Hier ist ein Wolf mit einer fast ausgeheilten Räude zu sehen.

Mehr Wölfe, weniger Risse

„In diesem Jahr bemerkenswert ist die positive Entwicklung bei den Nutztierrisszahlen. Sowohl die Zahl der Übergriffe als auch die Anzahl getöteter/verletzter Tiere ging trotz steigender Wolfspopulation spürbar zurück. Mindestens teilverantwortlich sind neben möglichen unbekannten Faktoren die Wahrnehmung der Fördermöglichkeiten des Landes für Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf durch die Nutztierhalter, aber auch eine intensivierte Beratung/Begleitung durch alle Akteure, die sich mit dem Thema Herdenschutz beschäftigen. Bei den meisten Vorfällen waren trotzdem fehlender Untergrabungsschutz bzw. Mängel in Zaunführung und Elektrifizierung auszumachen, so dass ein Eindringen von Wölfen in die Herden zu einfach möglich war.“

Karte der Wolfsterritorien.

ß

 

 

 

Hier der komplette Monitoring-Bericht aus Sachsen-Anhalt: https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/WZI/Dateien/Monitoringbericht_2020-21.pdf

Hier auch noch einmal Zahlen zum Vergleich auf DBB-Wolf: https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/status-und-reproduktion?Bundesland=&Jahr=2020

 

Sachsen – Toter Wolf in Pferdestall gefunden – Wie mit kranken Wölfen umgehen? – Einladung zur Diskussion!

Sachsen – laut einer Pressemitteilung des Kontaktbüros „Wölfe in Sachsen“ ist am 18.03.18 ein toter Wolf in einem Pferdestall entdeckt worden. Wie der Welpe dorthin geriet, ist bislang unklar. Ziemlich sicher dagegen ist, dass das Tier unter Räude litt. Wahrscheinlich habe sich der Welpe ähnlich wie es bei Füchsen bekannt ist, die an Räude leiden, wegen der unter der Hautkrankheit verbundenen Unterkühlung, an einen geschützten, wärmeren Ort zurückziehen wollen und er sei dort gestorben. Lange sei das Tier noch nicht tot gewesen, heißt es in der Pressemitteilung. Alles würde darauf hinweisen, dass es dem Welpen schön länger nicht gut gegangen ist. Der Fundort gehört in das Gebiet des Kollmer-Rudels. Schon im Sommer hätten Aufnahmen im Rahmen des Wolfsmonitorings darauf hingewiesen, dass dort mehrere Wölfe unter Räude litten.

Räude ist behandelbar

Was für uns von Wolfsschutz Deutschland die Frage aufwirft, ob hier nicht ein Eingreifen, das heisst eine Behandlung, durch die Mitarbeiter des sächsischen Wolfsmanagements notwendig gewesen wäre. Zur Behandlung von Räude gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen gibt es ein Mittel, das direkt auf das Fell im Nacken aufgebracht wird und zum anderen gibt es auch zwei Medikamente, die bei Hunden sehr wirksam sind. Wir haben die Tierärztin Katja Lautner dazu befragt: „Diese Mittel sind nicht offiziell für Wölfe zugelassen. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass sie auch bei Wölfen wirken. Es ist also möglich, diese beiden Medikamente in Tablettenform in Köder zu verpacken, und den Wölfen so zu verabreichen.“ Eine andere Frage ist der ethische Aspekt. „Es ist die Frage, wie wir hier in Deutschland den Wolf als immer noch in seiner Art gefährdetes Wildtier behandeln wollen? Wollen wir die Natur entscheiden lassen, ob ein erkranktes Tier überleben soll oder kann, oder nehmen wir einen Eingriff in die natürlichen Abläufe vor?“

Abschuss von Zottel verstieß gegen Wolfsmanagementplan

Da der Wolf in Deutschland noch immer jenseits eines günstigen Erhaltungszustandes ist, müsse unserer Ansicht nach hier eingegriffen werden. Denn in Folge des Wolfsmonitorings, also der Überwachung von Wölfen,  haben Menschen auch die Verantwortung dafür zu tragen, wenn es deutliche Anzeichen dafür gibt, dass mehrere Wölfe unter Krankheiten leiden, die behandelbar sind. Bislang sind Daten des Wolfsmonitorings vor allem dann zum Tragen gekommen, wenn es um einen Wolfsabschuss ging, wie im Fall Kurti, der übrigens völlig gesund war und auch im Fall Pumpak. Hier konnte der Schießbefehl nicht ausgeführt werden, weil Pumpak von der Bildfläche verwand und weil Wolfsschutz Deutschland zusammen mit der Grüne Liga gegen den Abschuss vorging. Allerdings kostete Zottel die Krankheit das Leben. Der Abschuss verstieß ganz klar gegen die Punkte 5.4 und 5.6 im sächsischen Wolfsmanagementplan.

Wir von Wolfsschutz Deutschland möchten Sie einladen, mit uns zu diskutieren. Die Mitarbeiter des Wolfsmanagements in Sachsen haben also bereits im Sommer beobachtet, dass es den Welpen des Rudels nicht gut ging. So kann man auch davon ausgehen, dass die Mitarbeiter wussten, wo sich der Rendevouzplatz, also der Treffpunkt des Rudels befunden hatte. Köder mit Tabletten hätten also ausgelegt werden können und mit ziemlicher Sicherheit auch vom richtigen Wolf aufgenommen werden können. Das Gleiche gilt übrigens auch für den Wolf Zottel. Da man seine Wege kannte, wäre es unserer Ansicht nach, ein Leichtes gewesen, ihm die Medikamente zu verabreichen, statt das Tier abzuschießen. Es gibt zwei Mittel, die sich bei Hunden als hochwirksam erwiesen haben. Auch bei empfindlichen Tieren, wie z. B. Hütehunden, hätten diese Mittel schon gewirkt, so Dr. Lautner.

Hier ist die Pressemitteilung des Kontaktbüros Wolf in Sachsen PM_Totfund_eines_Wolfswelpen_in_einem_Pferdestall_im_Landkreis_Goerlitz

Hier ist unsere Petition für den wegen Räude erschossenen Wolf Zottel http://www.change.org/zottel

Bericht des MDR mit Video zum Fall: https://www.mdr.de/mediathek/video-183558_zc-89922dc9_zs-df360c07.html

Offener Brief an Bernd Lange – Sächsischer Schießbefehl widerspricht dem eigenen Wolfsmanagementplan!

Offener Brief an:

Bernd Lange

Landratsamt Görlitz

Bahnhofstraße 24

02826 Görlitz

 

Postanschrift

Landratsamt Görlitz

PF 30 01 52

02806 Görlitz

 

03581 663-0

info (at) kreis-gr.de

 


Bitte nehmen Sie sofort den Schießbefehl auf den Wolf bei Weißkeißel/LK Görlitz zurück!

 

Sehr geehrter Herr Lange,

 durch verschiedene Presseartikel haben wir davon erfahren, dass das Landratsamt zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde eine Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel erlassen hätte. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass auch eine entsprechende Presseerklärung an Tageszeitungen gegangen wäre. Trotz mehrmaligem Kontaktversuch per Mail wurde uns die PM vom Landratsamt Görlitz nicht zugesendet, bzw. es wurde zurück geschrieben, dass es keine PM zum Abschussbefehl gäbe. Die Eckdaten haben wir uns also aus Artikeln und durch Telefonate mit dem Kontaktbüro sowie durch Interview mit dem betroffenen Hundehalter vor Ort beschafft.

Wir widersprechen der Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel. Der Vorfall, bei dem ein Hund zu Tode kam, soll am 31.12.17 in Weißkeißel stattgefunden haben. Am 08.01.2018 wurde ein Wolf bei Kauschwitz von einer Fotofalle aufgenommen. Fakt ist, dass es bis Dato kein DNA-Ergebnis (laut Auskunft Kontaktbüro) zum toten Hund bei Weißkeißel gibt. Also ist es bei diesem Vorfall nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Wolf im Spiel war und selbst wenn ein Wolf einen kleinen Mischlingshund getötet haben sollte, ist noch lange nicht bewiesen, dass es sich um den Wolf handelt, der bei Krauschwitz in die Fotofalle gelaufen ist. Zur Zeit beginnt die Saison der Jungwanderwölfe. Es können also durchaus mehrere Wölfe in der Gegend unterwegs sein. Bei unserem persönlichen Gespräch mit dem Hundehalter verwickelte sich der Mann in Widersprüche. Nachbarn gaben die Auskunft, dass der Mischling schon öfters alleine herumgestreunt sei. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass der Wolf mit einer Katze im Maul gesehen worden sei. Bilder davon gäbe es nicht. Allerdings stünde im Managementplan, dass Wölfe die Katzen fressen, getötet werden dürften. Wir haben im Managementplan keinen Passus über Vorfälle mit Katzen gefunden. Auch beruft sich der angebliche Vorfall rein auf Hörensagen.

Die Tötung eines Hundes durch einen Wolf ist keine widernatürliche Handlung oder eine Verhaltensauffälligkeit. Der Biologie des Wolfes nach gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Wolf mit einem Hund umgehen kann, der, sehr wahrscheinlich in diesem Fall sogar allein,  in dessen Revier unterwegs war. Entweder betrachtet der Wolf das Tier als Spielpartner, Sexualpartner oder als Beute. Sollte der Wolf tatsächlich den Hund getötet haben, so hat er hier ganz offenbar seiner Biologie nach die dritte Variante gelebt, also kein unnatürliches Verhalten gezeigt.  Durch das Herumstreunen von Haustieren, wie Katze und Hund, können Wölfe generell – vor allem mitten im Wolfsgebiet – in die Nähe von Ortschaften angelockt werden. Darunter vor allem Jungwölfe durch ihre Neugierde.  Dies stellt noch kein abnormales Verhalten dar. Ein Beobachtungszeitraum von zwei bis drei Wochen ist hierfür noch überhaupt nicht aussagekräftig!

Laut Kontaktbüro müsse der bei Krauschwitz in der Fotofalle abgebildete Wolf zudem „erlöst“ werden, da er unter Räude leiden würde. Wir widersprechen. Zum ist eine solche Diagnose alleine anhand eines Bildes nicht sicher zu stellen und zum anderen widerspricht das Töten eines Wolfes wegen Räude dem sächsischen Wolfsmanagementplan. Siehe Punkt 5.6.

Zitat aus dem sächsischen Managementplan, Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.)

Rechtlicher Hintergrund: Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Zudem heilt sich Räude bei vielen Wölfen auch wieder von selbst aus. Die Lösung dafür ist  ein Einfangen bzw. Betäuben und späteres Auskurieren in einem Wildtiergehege (z.B. Weißwasser).  In Italien haben ähnliche Maßnahmen schon stattgefunden. Ein Wolf in Auffangstation wieder aufpäppeln und danach in die Freiheit entlassen. Auch in Sachsen wurde bereits ein am Bein verletzter Wolf eingefangen, aufgepäppelt und wieder freigelassen.

Rechtlicher Hintergrund:

 Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

 Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme „Entfernung des Wolfs bei Weißkeißel, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 und 5.6 „Umgang mit auffälligen Wölfen“ „paratisierte Wölfe“ im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung – Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.

Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.).

Wir bitten Sie dringend, Ihre Entscheidung zu überdenken und die Abschussverfügung zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Januszkiewicz (Zoologe)

Brigitte Sommer (Öffentlichkeitsarbeit)

www.wolfsschutz-deutschland.de