Brandenburger Wolfsverordnung Freibrief zum Wölfe töten?

Brandenburg – Die Hatz auf den Wolf geht in eine neue Runde. Der Brandenburger Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) hat eine so genannte „Wolfsverordnung“ unterzeichnet. Anfang 2018 soll sie in Kraft treten. Wir von Wolfschutz Deutschland bezweifeln allerdings, dass sich diese Verordnung wirklich konform mit EU-Recht erweisen wird. Von Seiten der EU wurde Ende des vergangenen Jahres erneut der höchste Schutzstatus für den Wolf bestätigt. Ein Vorstoß des Bundeslandwirtschaftsministers, den Schutzstatus zu lockern, wurde damit zurückgewiesen. Will das Land Brandenburg mit seiner Wolfsverordnung (BbgWolfCv) dem mächtigen Bauernverband und dem Jagdverband entgegenkommen? Brandenburg versuche, mit seiner Wolfsverodnung Einzelfallentscheidungen zu auffälligen Wölfen besser abzusichern, heißt es. Weiterhin erklärt der Minister: „Der Wolf steht weiter national und international unter Schutz. Unter diesen Bedingungen brauchen wir neben einem guten Herdenschutz klare rechtliche Regelungen, die Behörden einen Handlungsrahmen vorgibt, wenn Wölfe sich auffällig verhalten oder lernen die anerkannten Schutzeinrichtungen in Nutztierhaltungen zu überwinden.“ Im Klartext heißt dies nach unserer Ansicht: Wolfsabschüsse sollen erleichtert werden.

Dem Spiegel http://www.spiegel.de/…/brandenburg-neue-verordnung-regelt-…

sagt der Minister: „Es wird nur Einzelfallprüfungen geben. Zuständig ist das Landesumweltamt, das zunächst mildere Methoden wie Verscheuchen oder Vergrämen der Tiere versuchen muss. Bleibt dies erfolglos, darf eine „berechtigte Person“ dem Wolf nachstellen und ihn töten. Dies soll in der Regel der Jagdpächter sein.“ Und genau hier liegt eines der Hauptprobleme dieser Verordnung.

Diese Praxis eröffnet der „Problemwolfkreation“ Tür und Tor. Eine Tierfreundin war für uns in einem Gebiet vor Ort, das seit Jahren Schlagzeilen macht. http://www.maz-online.de/…/Verfahren-wegen-moeglicher-Wolfs…

Sabine Schmidt (Name geändert) hat auch Fotos gemacht, die die Lage darstellen. „Seit vielen Jahren leben Wölfe in unserer Nachbarschaft und als Tierhalterin bin ich froh, dass es hier bisher noch nie Probleme mit Wölfen gab. Aufgrund der neuen Brandenburger Wolfsverordnung, nach der zum Beispiel auch Wölfe geschossen werden dürfen, wenn sie zweimal in eine Weide eingebrochen sind, könnte sich das jetzt leider ändern,“ befürchtet die Brandenburgerin, die selbst Weidetiere hält. Denn kaum ist die Verordnung in Kraft, stellt sich die Frage, ob nicht Menschen die nötigen Übergriffe selbst herbeiführen wollen. „Seit Ende Dezember 2017 steht nun eine Schafherde im Bereich eines kommerziellen Jagdgebietes mitten im Wald, an einer Stelle, an der bislang noch nie Weidetiere zu sehen waren.“ Die Weide ist zirka zwei Kilometer von der nächsten Ortschaft, Kemlitz, entfernt. Die aus fünf Schafen bestehende Herde, ist nicht sicher eingezäunt. Eine Batterie, die auf Strom hinweist, ist nicht zu sehen. Keine 500 Meter davon entfernt hat Sabine Schmidt selbst schon Wölfe beobachten können. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Jagdpächter und Tierhalter nicht wissen, dass in dem Gebiet aktuell Wölfe leben. Seit Jahren würde sich der Tierhalter dafür einsetzen, dass Wölfe abgeschossen werden sollen, so Sabine Schmidt. „Am liebsten hätte ich die fünf armen Würstchen da draußen im Wald gleich mitgenommen. Die nächste Nacht kann schon ihre letzte sein und die bisher absolut unauffälligen Wölfe könnten mit dieser mutmaßlichen „Anköderei“ erst auf den Geschmack von Schafen gebracht werden.“

Desweiteren gibt es auch noch tierschutzrechtliche Bedenken: Auf Bildern ist ersichtlich, dass hier wohl ein aufgestellter Miststreuer als eine Art „mobiler Schafstall“ dienen soll. Der Wassereimer für die fünf Schafe ist so gut wie leer. Es stellt sich die Frage, wie tierschutzgerecht es ist, die Tiere im Dezember auf einer feuchten Wiese zu halten. Die fünf Schafe können sich zwar unter dem Miststreuer unterstellen, doch das Futter liegt nicht überdacht im Regen.

Zudem soll die Entscheidung über einen Abschuss von so genannten „Problemwölfen“, deren Verhalten nicht einmal genau definiert wurde, alleine das Landesamt für Umwelt treffen, ohne vorher Experten hinzugezogen zu haben. Das ist für Wolfsschutz Deutschland inakzeptabel. Der NABU sei im Großen und Ganzen mit der Wolfsverordnung zufrieden, erklärte dagegen die Brandenburger Geschäftsführerin Christiane Schröder, obwohl NABU die Verordnung zusammen mit den anderen Verbänden stark kritisiert hatte. Nicht die erste Aussage, die sowohl bei Naturschützern und den Jägern Verwunderung auslöst. Die Brandenburger NABU-Geschäftsführerin wollte auch dem Abschuss von Jungwolf Filou zustimmen http://www.jagdrechtsblog.com/wolfsmanagement-brandenburg-wird-das-nix/ Neben dem NABU hatten auch der BUND Brandenburg, die Grüne Liga Brandenburg sowie die Naturfreunde Brandenburg eine gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Wolfsverordnung abgegeben. https://brandenburg.nabu.de/…/171218-nabu-2-stellungnahme-w…

Hier geht es zur Brandenburger Wolfsverordnung

http://www.mlul.brandenburg.de/…/lmb1.a.3310.de/BbgWolfV.pdf

Sofortvollzug zum Wolfsabschuss gestoppt

Grüne Liga Sachsen /Wolfsschutz-Deutschland erzwingt weitere Schonfrist für das Rosenthaler Wolfsrudel
Jetzt ist es amtlich: Die Wölfe des Rosenthaler Rudels in Sachsen dürfen nicht getötet werden, solange über Widerspruchsverfahren und eine mögliche Klage der Grünen Liga / Wolfsschutz Deutschland nicht abschließend geurteilt wurde. „Für uns ein wichtiges Etappenziel“, so Tobias Mehnert, Vorsitzender der Grünen Liga Sachsen.

Auf einen zusätzlichen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Dresden hin, hat das Landratsamt Bautzen am Montag schriftlich gegenüber dem Gericht erklärt , „dass ein Sofortvollzug der Ausnahmegenehmigung bis zum Eintritt der Bestandskraft nicht angeordnet wird“, so die von der Grünen Liga beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Baumann & Partner.

„Im Gegensatz zu anderen Naturschutzorganisationen haben wir die Initiative ergriffen und gehen gerichtlich gegen diese irrwitzigen Abschussanordnung vor“, so Mehnert. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH  hatte  bereits am 2. November im Auftrag der Grünen Liga Sachsen e.V. hiergegen Widerspruch erhoben.

Wie Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) erklärt, darf  die Wölfe des Rosenthaler Rudels keine Jäger angesetzt werden, solange Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls  anschließendes Klageverfahren der Grünen Liga laufen.

Die Einbringung des Eilantrags war geboten, weil das Landratsamt zwei Tage lang trotz mehrfacher Anfragen der Kanzlei keine Auskünfte erteilt hatte und jederzeit mit dem Abschuss eines Wolfs gerechnet werden musste. Dank des Eilverfahrens konnte nicht nur ein Verzicht auf den Sofortvollzug während des Widerspruchs und Klageverfahrens bewirkt werden,  sondern auch die Grüne Liga über das Gericht endlich Einblick in den jagdrechtlichen Bescheid erhalten.

Rechtsanwalt Andreas Lukas: „Wir können unseren Eilantrag nun zurücknehmen und uns auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren. Wir kritisieren beispielsweise, dass bei der Prüfung von Alternativen zum Abschuss keine Herdenschutzhunde in Betracht gezogen worden sind, was aus unserer Sicht artenschutzrechtlich zwingend erforderlich gewesen wäre.“

Schreiben des SMUL zum Abschussentscheid in Sachsen – Wir widersprechen

Wir wissen nicht, was den Umweltminister geritten hat, dieses Schreiben zu verteilen. Hat er zu lange an mittelalterlich anmutenden Mahnfeuern gesessen und sich Fantasien hingegeben, um ganz ähnlich wie der Sheriff von Nottingham in Robin Hood, eine Politik zu fahren, die das Rechtsempfinden eines jeden rechtschaffenen Bürger ad absurdum führt? Unter anderem wird dort aufgeführt, dass die Wölfe des Rosenthalter Rudels gelernt hätten, ordnungsgemäße Zäune zu überwinden. Märchenhaft vor dem Hintergrund unserer eigenen Recherchen vor Ort. Wir fanden lediglich einen Schäfer vor, der ordnungsgemäß schützt und laut seiner Angabe noch nie einen Riss hatte. Zudem ist nicht begreiflich welche Lösung der Abschuss eines Wolfes aus dem Rudel darstellen soll.

Desweiteren wird angegeben, dass die DBB-Wolf sowie anscheinend auch LUPUS der Abschussentscheidung zugestimmt hätten. Diese Institutionen erhalten ihre Aufträge vom Landkreis, bzw. vom Bund. Sie sind dadurch wohl mutmaßlich nicht in der Lage neutral zu entscheiden.

Doch lesen Sie selbst:

 

Sachsen – Inakzeptables Fast Food Angebot für Wölfe in Rosenthal

Sachsen – Revier des Rosenthaler Rudels – Macht Landrat Harig dem Rosenthaler Rudel ein Fast-Food-Angebot, dass es nicht ablehnen kann, um dessen Tötung zu fordern?

Kein Schutz für Schafe im Gebiet rund um Rosenthal – Ralbitz – Laske.

Seit über einem Jahr sterben auffällig viele Schafe in der Gegend im Rosenthal.  Ein Landrat (Hobbyschafhalter) und zwei bis drei weitere Hobbyschafhalter machen regenmäßig mit geradezu spektakulären Rissen von sich reden. Von grausamen Anblicken geschockter Tierhalter spricht auch dieser Bericht: http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/mehrere-schafe-vom-wolf-gerissen-100.html – Bereits vor zwei Wochen erhielt Landrat Harig, der selber Hobbyhalter von Schafen ist, eine erneute Absage auf seinen Antrag, das komplette Rosenthaler Rudel zu „entnehmen.“ Für die Wölfe hieße das nichts anders als ihr Leben zu verlieren. Ein Jäger soll es nun für den Landrat richten. Wölfe will er hier anscheinend nicht haben, der Herr Harig. Gesetze scheinen ihn nicht zu interessieren. Dabei halten er und seine Kumpanen, Verzeihung – Kollegen  – sich mit deutlichen Worten nicht zurück.

Harig sagte einer Zeitung, dass Weidetierhaltung wichtiger als Artenschutz sei. Andere werden noch konkreter. J. will  „Grauhunde“ ausrotten und T. schreibt offen in die Kommentare bei Petitionen, dass man die Vorzüge einer Wolfsangel sehr zu schätzen wisse. Auch vergangenes Jahr sollte des Rosenthaler Rudel nach Willen des Landrats ausradiert werden. Schon einmal haben wir die Haltungsbedingungen vor Ort in Cunnewitz kontrolliert und wir stießen auf Zustände, die als eine Einladung an den Wolf zu werten sind.

Dieses Mal ist die Situation vor Ort noch schlimmer

Nun versucht Harig anscheinend seinen Willen mit Hilfe von Einzelgenehmigungen durchzusetzen. Dieser Mann wurde demokratisch gewählt. Er hat den Auftrag, im Interesse aller Bürger zu handeln und nicht Lobbypolitik für seinesgleichen zu betreiben. Ein Skandal. Das Umweltministerium, dass die Ausnahmegenehmigung erteilt hat, lässt mitteilen, dass man vorhabe, einen Wolf zu erschießen um damit das Rosenthaler Rudel zu vergrämen. Dies ist völlig unsinnig und weder durch den Managementplan, noch durch irgendwelche wissenschaftlichen Abhandlungen bestätigt. Kein Umweltverband wurde befragt. Angeblich soll ein bestimmter Wolf für die neuesten Risse verantwortlich sein. Wie will der Jäger, der diesen Mordauftrag übernehmen soll, diesen einen Wolf von anderen unterscheiden? Wir appellieren an die Jäger sich nicht zu Schießkumpanen dieser Leute zu machen. Wir widersprechen auf das Heftigste und haben erneut mehrere Tage in Folge die Zäune dort überprüft.

Was unsere Vereinsmitglieder gefunden haben, übertrifft alles, was bisher war. Wir fanden völlig windschiefe Zäune, die entweder nach oben hin Lücken, oder nach unten Lücken aufweisen. Keine Bodenlitze. Wir haben alle Zäune auf Strom überprüft. Keiner war ausreichend stromführend. Der absolute Clou: Eine Autobatterie, die zudem leer war. Die Bilder von vor Ort sprechen für sich. Dass diese Tierhalter sich hinstellen und öffentlich den Verlust ihrer Tiere beklagen, ist eine bodenlose Unverschämtheit. Wir fragen uns: Ist jemand, der wirklich um das Wohl seiner Tiere besorgt ist, derart fahrlässig? Zumal diese Schafe ja auch von Seiten der Nutztierhalter nicht totgestreichelt werden, sondern im Schlachthof landen.

Dass es genau in diesem Gebiet auch ganz anders geht, haben wir im Gespräch mit einem Schäfer, der seine Tiere tatsächlich liebt, festgestellt. Schäfer Schmidt (Name geändert) hält seit vielen Jahren Schafe inmitten des Gebietes des Rosenthaler Rudels. Uns erzählt er, dass er seine Tiere mit wolfssicheren Zäunen, die auch genug Strom führen, schützt. Nachts stelle er seine Schafe in den Stall.

Unser geschockter Mitarbeiter: „Zäune“ entsprechen absolut keinem vernünftigen Schutz. Hier werden Nutztiere und der Wolf gleichermaßen als Bauernopfer genutzt. Nicht nur ich warte auf den Aufschrei der vernünftigen Schäfer!“

https://wetransfer.com/downloads/c140b7700e5dcb01cc20cd92875cf01b20171031162319/53f6649746c2eea0d5a5d312618c5bfe20171031162319/ab05a4?utm_campaign=WT_email_tracking&utm_content=general&utm_medium=download_button&utm_source=notify_recipient_email

Unter diesem Link können alle Filme und Bilder eine Woche lang herunter geladen werden.

 

 

 

Skandalöse Zustände im Bereich Cuxlandrudel – Nutztiere stehen im Nassen und ohne Schutz

30.10.17

Statt Wolfsabschüsse zu fordern, sollten bestimmte Halter im Landkreis Cuxhaven eher ihre Art und Weise der Weidetierhaltung überdenken.

Gestern waren mit mit einem Team im Landkreis Cuxhaven. Der Wolfsberater Hermann Kück, der den Abschuss des ganzen Wolfsrudels dort fordert, wurde unlängst in einem Zeitungsartikel bereits dahingehend zitiert, dass er gesagt haben soll, dass die Nutztiere dort ohne Schutz stehen. Ist es nicht gerade die Aufgabe eines Wolfsberaters, Nutztierhalter über geeignete Schutzmaßnahmen zu beraten? https://www.nwzonline.de/seite1/hannover-cuxhaven-rudel-bei-cuxhaven-wolfsberater-empfiehlt-abschuss-von-fuenf-jungtieren_a_32,1,759644849.html

Wie tragbar ist ein solcher Wolfsberater? Unsere Fotos über die Zustände dort sprechen Bände. Strom ist so gut gar keiner vorhanden, zum Wasser hin ist überhaupt kein Schutz – auch kein Schutz für die Kühe, um sie vor einem Absturz in die Gräben zu bewahren. Die meisten Rinder sind mit tierschutzrechtlich fragwürdigen Stacheldraht, der nicht einmal 50 Zentimeter Höhe misst, oder mit noch niedrigeren einfachen Draht eingezäunt. Wir sehen unsere Vermutung bestätigt, dass Kühe von alleine in die Gräben fallen können und dann ertrinken oder unter Unterkühlung sterben, da niemand nach Ihnen sieht. So können sie dann leicht zur Beute von Beutegreifern wie Fuchs, Dachs oder Wolf oder von wildernden Hunden werden. Der Zaun am Deich für die Schafe führt keinen Strom.

Dazu stehen die Kühe und Rinder auch noch knöcheltief im Sumpf. Sie haben ein hohes Risiko an einem Leberegel zu erkranken. http://www.kuhgesundheit.de/2013/09/24/der-grosse-leberegel-erhoehtes-infektionsrisiko-an-feuchten-standorten/

Womit bewiesen ist, dass ein Abschuss des dort lebenden Wolfsrudels völlig unsinnig ist. Es sollen erst einmal Wolfsberater und Weidetierhalter ihre Hausaufgaben machen.

 

 

 

 

EILMELDUNG – Wolf in Sachsen soll ermordet werden!

Erneut soll ein Wolf in Sachsen sterben. Ein Bauernopfer für Landrat Harig, der es auf das Rosenthaler Rudel abgesehen hat? Nun will man erneut ein Exempel statuieren und einen Wolf abschießen. Der Schießbefehl auf Pumpak ist nicht einmal neun Monate her und schon geht es wieder los.

Wir widersprechen und behalten uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor. Nehmen Sie sofort die Ausnahmegenehmigung zur „Entnahme“ zurück.

Der Wolf ist nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart.

Die Abkommen sind völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliegt die Umsetzung dem BNatSchG. Es gilt der §44 Abs.1 und 2.

Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme „Entfernung des Wolfs, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 „Umgang mit auffälligen Wölfen“ im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung – Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen, für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.

http://www.sz-online.de/nachrichten/sachsen-gibt-wolf-zum-abschuss-frei-3805459.html

Liebe Wolfsfreunde und Unterstützer,

stellen Sie Anzeige gegen Michael Harig und gegen Staatsminister Thomas Schmidt. Rufen Sie an. Schreiben Sie Protestmails.

Postanschrift:

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Postfach 10 05 10

01076 Dresden

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Archivstraße 1

01097 Dresden

SymbolTelefon: +49 (351) 564-0

Telefax: +49 (351) 564-2099

Telefon (0351)5646814

Landrat Harig

Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen

Besucheradresse: Bautzen, Bahnhofstraße 9

Landrat: Michael Harig

Telefon: 03591 5251-80000

Fax: 03591 5250-80000

E-Mail: landrat@lra-bautzen.de

 

Bitte spenden Sie an uns, wir stellen uns auf einen Prozess ein.

Der Bayerische Rundfunk berichtet über die Übergabe unserer Petition am Montag, den 23. Oktober

Am Montag,den  23. Oktober 2017, übergeben wir im Bayerischen Umweltministerium unsere Petition gegen den Abschuss der Gehegewölfe im Bayerischen Wald. Innerhalb weniger Tage konnten wir  über www.change.org/bayernwoelfe  knapp 29000 Unterschriften sammeln! Dafür wollen wir uns bei unseren Unterstützern ganz herzlich bedanken!

Unsere Petition stößt immer mehr auf Aufmerksamkeit, auch in den Medien. Auch der Bayerische Rundfunk hat heute darüber berichtet.

Hier der Link zu dem Beitrag: http://www.br.de/nachrichten/niederbayern/inhalt/verein-uebergibt-petition-gegen-wolfabschuss-100.html

Über jeden, der uns am Montag, den 23. Oktober 2017, bei der Übergabe der Petition unterstützen will, freuen wir uns! Treffpunkt ist am Montag, 23. Oktober, um 13.40 Uhr vor dem

Bayerischen Umweltministerium, Rosenkavalierplatz 2,
81925 München

Wolfsschutz Deutschland übergibt Petition gegen das Abschießen der im Bayerischen Wald entlaufenen Wölfe an das Bayerische Umweltministerium

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und  Verbraucherschutz wird am Montag, den 23. Oktober 2017, die Petition entgegennehmen, die der Verein „Wolfsschutz-Deutschland“ gegen den Abschuss der Gehegewölfe gestartet hatte, die im Bayerischen Wald wegen eines offen stehenden Tores entlaufen waren. Die Petition haben innerhalb weniger Tag 29 000 Menschen unterschrieben. Zugleich hatte der Verein ein Gnadengesuch für die Tiere beim Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer eingereicht.

„Wir hoffen auf ein Umdenken der Bayerischen Landesregierung“, so Wolfgang Riether, Vorsitzender des Vereins „Wolfsschutz-Deutschland“ zur  Reaktion des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt auf die Petition .

Eine Abordnung des Vereins wird die Petition am Montag um 14 Uhr übergeben und darstellen, warum die Tötung der Tiere nicht nur herzlos, sondern auch völlig unbegründet sei. Die bereits vollzogene Tötung von zwei dieser Wölfe sei nach Meinung von Riether ein weiterer Akt, der sich gegen die geschützten Tiere und EU-Richtlinien richte und sei aufs Schärfste zu verurteilen.

Riether stellte noch einmal klar, dass die Äußerung in einer Pressemitteilung des Nationalparkzentrums, die Wölfe würden alleine nicht überleben können und müssten abgeschossen werden, völlig absurd sei.

Der Verein Wolfsschutz-Deutschland fordert ein Ende des hysterischen und herzlosen Umgangs mit dem Wolf.  Riether erinnerte daran, dass schon vor 15 Jahren die Wölfin „Bärbel“ aus dem Klingenthaler Tierpark entkommen sei.  Er kämpfte damals um das Leben der Wölfin, die sich selbst aus der Gefangenschaft befreit hatte und durch mehrere Bundesländer wanderte. Riether reichte damals mehrere Gnadengesuche ein. Die Wölfin „Bärbel“ hatte sich, entgegen aller Behauptungen von Funktionären der großen Naturschutzvereine, alleine ernähren können und scheu auf Menschen reagiert,  obwohl sie als Tierparkwolf ebenfalls an Menschen gewöhnt gewesen sei. Als schließlich entschieden war, dass sie frei leben sollte, hatte ein Jäger aus Niedersachsen die Wölfin willkürlich erschossen. Die Geschichte ist hier nachzulesen: http://www.gepardenland.de/Wolf/Baerbel.htm

Riether stellt klar: „Wir fordern, dass die verbliebenen Wölfe, sollten sie nicht eingefangen werden können, in Freiheit leben können.  Wo sonst, wenn nicht im Nationalpark sei genug Platz für diese Beutegreifer.  Selbst wenn Tierparkwölfe an ihre Pfleger gewöhnt seien, würden sie auf fremde Menschen scheu reagieren. „Tierparkfütterung sei  nicht mit Anfütterung gleichzusetzen. Genau wie es Bärbel gelungen ist, würden auch diese Wölfe lernen, sich selbst zu versorgen.“

Schon der bekannte Wolfsforscher Dr. Erik Zimen, der im Nationalpark Bayerischer Wald das Verhalten von Wölfen und das von Wölfen, die mit Königspudeln gepaart wurden, erforschte, habe erklärt, dass Kühe, Schweine, Hunde und Katzen wesentlich gefährlicher seien als Wölfe.

Umfragen würden bestätigen, dass die meisten Menschen in Deutschland, Österreich und in Dänemark nach wie vor den Wolf begrüßen. Wolfgang Riether: „Der Wolf ist offiziell seit der Jahrtausendwende wieder hier in seiner Heimat. Allerdings werden Ängste geschürt von Funktionären der Landwirtschaft und den Jagdverbänden und nun auch von Dr. Leibl, dem Leiter des Nationalparkzentrums Falkenstein, aus dem die Wölfe entweichen konnten. „

Leider würden die Funktionäre der großen Naturschutzverbände nicht ihren Job machen, den Wolf zu schützen, sondern würden sich an derart herz- und sinnlosen Entscheidungen beteiligen. Der Fall der Wölfin „Bärbel“ habe dies eindeutig gezeigt.

Frau Ministerin Siegesmund: Nehmen Sie den Schießbefehl zurück!

Offener Brief an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz – Ministerin Anja Siegesmund

info@anja-siegesmund

 

Liebe Frau Ministerin Siegesmund,

in einer Pressemitteilung von gestern informierte Ihr Ministerium darüber, dass geplant sei, Mischlingswelpen (so genannte Wolf-Hund-Hybrinden) der auf dem Truppenübungsplatz lebenden Wölfin bei Ohrdruf zu töten.

Unser Verein Wolfsschutz Deutschland in Pro Naturschutz Sachsen e. V. (GRÜNE LIGA Sachsen) widerspricht der geplanten Tötung. Bitte nehmen Sie den Schießbefehl zurück. Es gibt gar keinen Grund, diesen auszuführen. Gerade als Umweltministerin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sollten Sie doch einen besonderen Bezug zur Natur und Umwelt mitbringen sowie Mitgefühl mit allen Lebewesen haben.

Wild geborene Hybriden sind nach EU-Recht genauso geschützt wie „reinrassige“ Wölfe. Das Land Thüringen würde sich unserer Ansicht nach mit der Tötung der Welpen sogar strafbar machen. Es gibt Alternativen zur Tötung: z. B. minimal-invasive Sterilisation. Es gibt seit Jahrhunderten immer wieder einmal Mischlinge zwischen Hunden und Wölfen. Die schwarze Fellfarbe der amerikanischen Wölfe ist so entstanden. Die Natur löst dies durch „natürliche Rückzüchtung“ alleine. Des Weiteren ist es sehr unsicher, ob sich die Welpen überhaupt vermehren können und/oder werden.

Wir sehen die Entscheidung, diese Welpen abzuschießen, als ein fatales Signal. Zumal das Töten ohne vernünftigen Grund auch in überhaupt keiner Weise mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sein dürfte. Schon gar nicht, wegen „mangelnder Reinrassigkeit“. Frei geborene Mischlinge zwischen Hunden und Wölfen verhalten sich in der Natur genauso wie ihre Eltern. Sie sind scheu und meiden den Menschen. Sollten die Tiere getötet werden, behalten wir uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor. Wir hoffen, dass Sie Ihre Entscheidung noch einmal abwägen und überdenken. Sollten nicht gerade Sie, als Umweltministerin von Bündnis90/DIE GRÜNEN mit gutem Beispiel vorangehen und Mitgefühl sowie Empathie zeigen?

Mit hoffnungsvollen Grüßen

 

Wolfgang Riether

Vereinsvorsitzender

Wolfsschutz Deutschland in Pro Naturschutz Sachsen e. V. (GRÜNE LIGA Sachsen)

Dazu auch ein Hintergrund aus Italien: https://www.facebook.com/parcogransassolaga/videos/1867209893530437/?hc_ref=ARQI9OyjXSk7M7_9j6fOslCImxW3-woNGAxqEwAuVm3ywJjI5leAe2mhqTKiOCId8ws&pnref=story

Das schreiben die Ökojäger dazu:

Die Feldforschung in Italien belegt beispielhaft eine Alternative zum Abschuss. Dort werden im Rahmen des europäischen LIFE-Projekts „Mirco“ Hybriden eingefangen, sterilisiert und besendert. Dann lässt man sie wieder frei. Damit soll die genetische Gefährdung der lokalen Wolfspopulation verringert werden. Fünf Hybriden wurden bereits im Mai sterilisiert und mit GPS-Sendern ausgestattet. So erhofft man sich auch neue Erkenntnisse über die Lebensweise dieser Mischlingsrudel. Hier die Videoaufnahme einer Fotofalle vom 12.05.17 im Gran Sasso (Abruzzen), die Hybriden mit Halsbandsendern zeigt.

 

 

Aufruf zur illegalen Tötung? Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige gegen Wendelin Schmücker

Pressemitteilung

13.10. 2017

„Die Äußerung  >Wolfsmanagement funktioniert nur mit dem Gewehr< , die Wendelin Schmücker in einer öffentlichen Kreistagssitzung im niedersächsischen Nendorf geäußert hat, ist schon als kriminell zu bezeichnen“ , so Wolfgang Riether, Vorsitzender des Vereins „Wolfsschutz Deutschland“ in Pro Naturschutz Sachsen e.V.  Der Verein Wolfsschutz Deutschland hat jetzt Anzeige gegen ihn erstattet.  

Kurze Zeit nach Schmückers Statement wurde bei Vreschen-Bokel im Landkreis Ammerland ein mit einer Schusswaffe getöteter Wolf in einem Maisfeld gefunden. Riether: „Da kann man sich schon fragen, ob jemand die Äußerung Schmückers einfach mal in die Tat umgesetzt hat.“

Als  Sprecher der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, der sich auch zur Aufgabe gemacht habe, Tiere zu schützen und eine Vorbildfunktion auszuführen, müsste Schmücker nach Ansicht von Riether mit gutem Beispiel vorangehen und mit endlich damit aufhören, Hass gegen den Wolf zu schüren. Seine Äußerungen, wie „Eine historische Leistung sei es gewesen, dass in Deutschland einst die Ausrottung der Wölfe glückte“ (Zitat aus dem „Spiegel“), führe eindringlich vor Augen, wie ernst ihm der Satz sei, den er in der Kreistagssitzung von sich gegeben habe.

Der Wolf, so Riether, sei nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliege die Umsetzung dem Bundesnaturschutzgesetz.

Riether: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist damit sogar eine besonders streng geschützte Art. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.“

Weidetierhalter müssten sich eben darauf einstellen, dass der Wolf wieder da sei. Mit Nutztieren Geld verdienen wollen, aber seine Tiere ungeschützt weiden zu lassen, sei einfach nur fahrlässig.  Oftmals seien es auch streunende Hunde, die für Risse verantwortlich seien, aber das ließen Wolfsgegner wie Schmücker bewusst außer Acht.

Seit dem Jahr 2000 seien  nur rund 3.500 Nutztiere von Wölfen in Deutschland gerissen worden,  also 205 pro Jahr im Schnitt.  Riether: „Damit bleiben die durch Wölfe entstehenden Schäden weit unter den Verlusten, die Nutztierhalter durch andere Einflüsse (Unfälle) oder natürliche Gegebenheiten (Krankheiten) verlieren. “ Und Schäfer würden für jedes Tier, das sie durch Wolfsrisse verlieren obwohl es gut geschützt sei, eine Entschädigung erhalten.