Erschießung Wolf Zottel – Veröffentlichung über Gutachten wirft noch mehr Fragen auf – Petition weiter offen

In einer Pressemitteilung auf der Homepage des Landratsamtes Görlitz heisst es lapidar, dass das vom Leibnitz-Institut bestellte Gutachten über die „Entnahme“ – im Klartext Erschießung – des Jungwolfes Zottel vom Leibnitz Institut in Berlin sei nun teilweise fertig. Das Gutachten bescheinige, dass der Wolf „fachgerecht getötet worden sei.“ Diese Ausdrucksweise finden wir respektlos und mehr als zynisch, geht es doch um ein Mitgeschöpf, dem man das Wertvollste geraubt hat, was es besaß: Sein Leben!

Hintergrund: Am 02.02.18 wurde der Wolf Zottel getötet. Zuvor sollte der Jungwolf aus dem polnischen Mymiarki-Rudel Ende Dezember 2017 zwei Hunde im Raum Weißkeißel und Krauschwitz getötet haben. Der eine Hund sei frei herumgelaufen, der andere wäre an einer Hundehütte festgebunden gewesen, hießt es vom Kontaktbüro. Wir waren in Weißkeißel vor Ort. Der betroffene Hund war zirka 200 Meter vom Haus des Halters aufgefunden worden. Die Hundehütte war nicht in einem umzäunten Bereich des Gartens untergebracht. Der Besitzer des Hundes verwickelte sich im Gespräch mit uns in Widersprüche. Nachbarn, die Hühner und Katzen hielten, klagten uns gegenüber über keinerlei Verlust ihrer Tiere. Der Bereich in Krauschwitz liegt keinesfalls in einer Ortschaftslage, sondern mitten im Wald Dass hier Wölfe oder andere Wildtiere auftauchen können, ist also alles andere als verwunderlich.

Siehe auch unser offener Brief https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/20/offener-brief-an-bernd-lange-saechsischer-schiessbefehl-widerspricht-dem-eigenen-wolfsmanagementplan/https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/20/offener-brief-an-bernd-lange-saechsischer-schiessbefehl-widerspricht-dem-eigenen-wolfsmanagementplan/

Ein DNA-Ergebnis gab es nach unseren Recherchen nur für den Vorfall in Weißkeißel. Dort sei der Wolf als Verursacher festgestellt worden, keinesfalls ist bis dato jedoch bewiesen, dass es damit auch Wolf Zottel war.  Die Erschießung des Jungwolfs verstößt ganz klar gegen mindestens zwei Punkte (5.4 und 5.6) des sächsischen Wolfsmanagementplan. Räude reicht als Grund keinesfalls für eine Tötung aus, auch darf ein Wolf nach dem sächsischen Wolfsmanagementplan nicht ohne vorherige Vergrämungsmaßnahmen getötet werden. Der Erhaltungszustand des Wolfs ist in Sachsen nicht einmal erreicht. Das unter strengem Schutz stehende Tier hätte also nach unserer Ansicht eingefangen und behandelt werden müssen, wie es auch schon bei einem Wolf, der sich am Bein verletzt hatte, gemacht worden war. Der Wolf konnte in die Freiheit zurück. Warum nicht Zottel?

Weiter wird aus dem Gutachten zitiert, dass Zottel an einer Dermatitis gelitten hätte, wie sie auch bei Räude beobachtet werden kann. Diese schwammige Erläuterung ist nicht anders zu verstehen, als dass anscheinend gar nicht sichergestellt ist, dass Zottel überhaupt unter Räude litt. Zudem wäre Räude behandelbar gewesen und auch eine Dermatitis, die beispielsweise durch Pilzinfektionen oder bakteriellen Infektionen oder auch durch Beschuss mit Bleimunition entstehen kann, wäre mit Antibiotika und Kortison zu behandeln gewesen.  Ilka Reinhardt vom LUPUS-Institut  wurde in einem Interview mit MDR SACHSEN so zitiert: „Generell sind wir sehr erleichtert, dass dieses Tier nun entnommen wurde und wir den Menschen in der Region sagen können, dass sie keine Angst mehr haben müssen.“ Reinhardt betonte, dass der Abschuss so erfolgte, wie es der Managementplan vorsieht. „Wenn sich Wölfe so verhalten, dass das nicht tolerabel ist – und das ist in diesem Fall so gewesen – müssen sie zum legalen Abschuss freigegeben werden.“ In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der GRÜNEN heisst es vom Umweltministerium, dass nach Tabelle 8.5 im Wolfsmanagementplan gestattet sei, dass ein Wolf entnommen werden kann. Wir widersprechen: Unter Punkt 8.5 ist aufgeführt, dass hier ebenfalls nur nach Besenderung und Vergrämung eine „Entnahme“ infrage kommt, und das auch nur bei einem Wolf, der nachweislich angefüttert wurde. Dies ist bei Zottel unstrittig nicht der Fall.

Außerdem fragen wir uns, was genau an diesem Jungwolf besonders angsteinflößend gewesen sein soll? Sollten nicht gerade die Mitarbeiter von LUPUS und dem Kontaktbüro die Bevölkerung aufklären, statt sich an Panikmache zu beteiligen bzw. Angst zu schüren?

Eine Jägerzeitung hatte dem Jungwolf aus Polen sogar unterstellt, dass er dafür verantwortlich gewesen sein sollte, dass ein wildernder Jagdhund durch einen Wolf zu Tode kam. Eine Pressemitteilung des Kontaktbüros Sachsen von heute widerlegt diese These ganz klar. Es war ein Rüde aus einen anderen Rudel. Sein Verhalten wird als normal beschrieben. Es ist auch normal, dass herumstreunende Hunde von Wölfen als Beute gesehen werden können. Warum stellt dies aber für den einen Wolf das Todesurteil dar und für den anderen nicht? Zumal es nicht einmal gesichert ist, dass Zottel der Verursacher bei Weißkeißel war.

Der Fall Zottel sorgt weiter für Unmut in den sozialen Netzwerken. So schreibt ein User, zu den Aktionen des Kontaktbüros und des Landratsamtes:  „Die geben sogar die, für jeden so wichtige, 112 Nummer zur Meldung von Wolfssichtungen frei…es ist unfassbar wie tief das Rotkäppchensyndrom dort verwurzelt ist. Ich sehe schon die Schlagzeile: „Wolf war Schuld an zu später Hilfe“ …zu einem schweren Unfall auf der Autobahn konnten die Rettungskräfte erst verspätet ausrücken – die Notfallrufnummer 112 war durch Wolfssichtungsmeldungen überlastet.“

Unsere Petition www.change.org/zottel ist weiterhin offen. Wir fordern Landratsamt, Umweltamt und die Mitarbeiter des Kontaktbüros sowie LUPUS auf, den Fall Zottel lückenlos aufzuklären und wir protestieren gegen die bisherige Informationspolitik. Eine Abschussgenehmigung wurde nicht veröffentlich, ebenso gab es keinerlei Informationen zum Hintergrund. Das Gutachten, aus dem zitiert wurde, ist nicht veröffentlich, ebenso gibt es keinerlei Beweise darüber, dass Wolf Zottel tatsächlich Kaninchen oder Katzen gefressen hat, wie behauptet. Nach unseren Recherchen beruhen diese Anschuldigungen rein auf Hörensagen. Wir erstatteten bereits Anzeige gegen den unbekannten Schützen, den Landrat und den Umweltminister. https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/02/02/pressemitteilung-wolfsschutz-deutschland-erstellt-anzeige-gegen-landrat-umweltminister-und-unbekannten-schuetzen/

Quellen:

http://www.wolf-sachsen.de/de/aktuelles/allgemeines-sonstiges/459-untersuchungsbefund-des-entnommenen-wolfes-liegt-vor

 

http://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852594&waid=392&modul_id=34&record_id=92696

 

https://www.mdr.de/sachsen/befund-wolfsabschuss-sachsen-100.html

 

https://www.jagderleben.de/news/jagdhund-wolf-getoetet

 

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=12030&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined

http://www.wolf-sachsen.de/de/aktuelles/allgemeines-sonstiges/460-jagdhund-auf-dem-truppenuebungsplatz-oberlausitz-von-einem-wolf-getoetet

 

 

 

Total unglaubwürdig! Faktencheck Artikel in der MAZ: Hündin nach Wolfsangriff eingeschläfert

Unsere Mitarbeiter Manuel R.  und Rüdiger S. haben die Sachlage im brandenburgischen Kleinstädtchen Steinberg überprüft. 

 

Rüdiger S: „Die Gegend ist wie geschaffen für durchziehende und territoriale Wölfe! Die Gemarkung Sternberg hat nur eine durch den Ort führende Straße ansonsten ist da rund herum nur Wald und die A2. Bis zum nächsten Ort sind es jeweils um die 4 Kilometer! Der Ort Steinberg liegt in einem Wolfseck , d.h. nördlich(ungefähr 20km Klietzer Rudel), östlich( ca 20 km Entfernung) Lehniner Rudel, westlich( ca. 10 km) Görzker Rudel und westlich( ca.15 km ) Altengrabower Rudel! Es ist aus meiner Sicht also nicht verwunderlich das hier in einem so dicht getränktem Gebiet Wölfe durch ziehen.“

Die Bewohner dort sollten also auch reichlich Erfahrung mit dem Schutz ihrer Weidetiere haben. Leider bot sich uns ein komplett gegenteiliges Bild. 

Nach dem Artikel in der  „Märkischen Allgemeinen“ am 13. Februar dieses Jahres  unter der Überschrift „Hündin nach Wolfsangriff eingeschläfert“ ergeben sich noch immer einige ungeklärte Fragen.  Ob es nun ein Wolf war, oder nicht wird sich dabei nie klären, da die Hundebesitzerin eine kostenlose DNA-Überprüfung verweigerte.  Wir haben uns vor Ort einmal umgeschaut und uns die Gegebenheiten vor Ort genau betrachtet.

Angeblich soll die 13-jährige Terrierhündin von einem Wolf in dem Örtchen Steinberg bei Ziesar angegriffen und durch einen Gitterzaun hindurch verletzt worden sein. Dem Tier hatte die Hälfte des Vorderlaufs gefehlt.

In einer Tierklinik wurde empfohlen, den Vorderlauf zu amputieren, um das Leben der Hündin zu retten. Die Hundehalterin wollte die 13-jährige Hündin allerdings nicht, so O-Ton, als Krüppel behalten und ließ sie einschläfern. Fakt ist: Ein Wolf als Verursacher  konnte gar nicht bewiesen werden, da die Hundebesitzern – wie oben schon erwähnt – keine DNA-Untersuchung zuließ, obwohl dies kostenlos gewesen wäre.  Genproben von der Wunde am Vorderlauf oder den Fellresten am Gartenzaun sind nicht vorzeigbar. Ebenso wenig die Reste des Vorderlauf.

Nicht einmal zehn Meter entfernt vom Haus – hatte niemand etwas gehört?– steht auf Betonankern ein Stabgitterzaun. Die Zwischenabstände der Stabgitter weisen großzügig gemessen knapp 4,5 cm aus. Die anatomischen Gebissmaße eines Wolfs haben einen Abstand zwischen den  Fangzähnen von 4,5 cm. Dazu links, rechts je ein cm für Muskeln, Sehnen, Haut, Fell, womit der Wolfsfang wenigstens 6,5 cm breit ist. Somit würde der Maulfang eines Wolfs  weder direkt, noch  waagerecht  durch diese Stabgitter passen. Hochkant ginge dies eventuell , doch dann würde der Fang zum Biss nicht mehr möglich sein. Es ist zwar möglich, dass ein kleiner Jagdterrier die Pfote durch das Gitter stecken würde. Dennoch ist die These, dass der Wolf dort die Pfote abgebissen haben soll, äußerst unwahrscheinlich. Hat der Hund sich evtl. vielmehr bei der Baujagd verletzt oder ist in ein Tellereisen geraten? Auch können wir nicht ganz nachvollziehen, warum der Hund eingeschläfert werden sollte. Schließlich leben sehr viele Hunde und Katzen ohne Probleme auf drei Beinen. 

Bleibt die Frage: Hat sich der Reporter, der diesen Bericht in der „MAZ“ schrieb, diesen Zaun einmal genauer angeschaut? Davon ist in dem Bericht jedenfalls nichts zu lesen.

Merkwürdig und unverständlich erscheint es, dass laut diesem Bericht ein kleiner „Familienhund“  zu dieser Jahreszeit und im „Belagerungsgebiet von Wölfen“ nachts draußen allein verbringen muss. Sollte er einen Wolf erschrecken, vergrämen oder gar verjagen?

Vom aufgeräumten Örtchen  Ziesar um die Ecke durch Steinberg stellt sich der Eindruck vom Vergessen ein. Hier wohnt auch der Amtsdirektor von Ziesar, Norbert Bartels, der die Situation in Steinberg mit einem „Belagerungszustand“ verglicht. Die ordentlich gereihten Häuser, mitten im Ort ein Kinder-,Spiel- und Freizeitplatz, etwas außerhalb ein hergerichteter Badeteich  zeugen von Beschaulichkeit. 

 

Vom Dorf weg reiht sich Weidefläche an Weidefläche, mit größeren Tierbeständen in der Nähe, weiter draußen einzelne Tiere. Die Umzäunungen der Weiden wurde offenbar im letzten Jahrhundert eingerichtet. Die meisten sind  verfallen, verrostet, beschädigt, durchwuchert, da oder dort vielleicht hüfthoch ein verrosteter Draht, nirgendwo Stromfluss, die Zugänge offen oder oft ist nur ein Querbalken vorhanden. Sind das die Paradebeispiel für die „gute, fachliche Praxis der Einzäunung von Weidetieren“ gemäß Standard vom Bauernverband? Dazwischen eine kleinere Fläche mit Mutterkühen und Kälbern, die  derart zugemüllt ist, dass im Falle eines Ausweichens die Tiere sich die Läufe brechen würden. Auf den Bildern wird deutlich, warum es dort zu Rissen von Kälbern kommen kann, ganz gleich ob von wildernden Hunden, oder von anderen Beutegreifern wie Wölfen, verursacht. Der Zaun ist dermaßen mangelhaft, dass die Kälbchen unten durchschlüpfen können. Außerhalb der Umzäunung könnten sie nicht mehr von der Herde beschützt und verteidigt werden. 

Aus Gesprächen mit Ortskundigen stellten sich aber noch ganz andere Wahrnehmungen ein. Die Bauern würden sich hauptsächlich  fürs Geld verdienen interessieren. Bei einem Riss, ohne dass die Tiere zuvor ausreichenden Schutz genossen, zahlt aber der Staat nicht. Andererseits werden Gelder zur Förderung in Brandenburg vielfach nicht abgerufen von den Weidetierhaltern. Erzählt wurde uns auch von privat gehaltenen Wolfshunden, die für Filmaufnahmen trainiert sein sollen, sich aber öfter von selbst auf die Pfoten in die Umgebung machen… „weshalb beinah jede Nacht „Wölfe“ in die aufgestellte Fotofalle tappen“. Ein vereinbarter Termin mit einem Wolfsberater zur Erfassung des „Wolfsangriffs“ auf die Terrierhündin endete bedrohlich. Eine aufgelaufene Dorfcrew verhinderte dies, die Hundehalterin erschien nicht, die Reste der Hundepfote blieben „verschollen“. Belegbilder aus Fotofallen im dörflichen Umfeld bleiben privat unter Verschluss. Warum wohl? Hier geht es zum Artikel: http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Wolf-greift-eingezaeunten-Hund-an-Tier-muss-eingeschlaefert-werden

Doch nicht nur die MAZ setzte auf tendenziöse Berichterstattung, weitere Medien übernahmen mutmaßlich den Fall,  ohne selber recherchiert zu haben:

https://www.facebook.com/mozde/posts/er-ist-und-bleibt-ein/1789290824438446/

https://www.maennersache.de/dorf-angst-wolf-beisst-huendin-pfote-ab-5235.html

https://www.nordkurier.de/brandenburg/dorf-lebt-in-angst-vor-woelfen-1631264202.html

 

Liebe SPD – Wir möchten Sie an Ihre Wahlaussage erinnern! – Offener Brief

Offener Brief an:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),

Der SPD-Parteivorstand,

vertreten durch den Generalsekretär Lars Klingbeil

Wilhelmstraße 141

10963 Berlin

Fon: 030 – 25991 – 500

Fax 030 – 25991 – 375

parteivorstand[at]spd.de

 

Lieber Herr Klingbeil,

wir sind sehr erstaunt darüber, dass die Tagesschau gestern meldete, dass die CDU und die SPD in den Verhandlungen zur Groko sich darüber geeinigt hätten, dass unsere Wölfe in Deutschland in Zukunft „dezimiert“ werden sollten. Dabei meldeten das BfN Anfang des Jahres, dass der Erhaltungszustand des Wolfes nicht erreicht worden sei. Abgesehen davon, dass Abschüsse gegen geltendes EU-Recht verstoßen und Deutschland damit in Konsequenz mit Strafen zu rechnen hätte, widerspricht diese Meldung Ihren eigenen Aussagen vor der Bundestagswahl. Erinnern Sie sich? Wir hatten Ihre Partei vor der Bundestagswahl gefragt, wie die Position der SPD zum Schutz der Wölfe in Deutschland ist.

Sie hatten uns folgendes geantwortet: “

„Wir begrüßen die natürliche Rückkehr des Wolfes. Der Wolf in Deutschland wird der Mitteleuropäischen Flachlandpopulation zugerechnet, die zusammen mit den polnischen Exemplaren ca. 500 Tiere umfasst.

Wissenschaftliche Studien halten den günstigen Erhaltungszustand für den Wolf in Deutschland für noch nicht erreicht. Er genießt daher besonderen Schutz nach der FFH-Richtlinie. Der Wolf wird in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) als streng geschützte Art eingestuft.  Wir begrüßen den strengen Schutzstatus für den Wolf und sehen keine Veranlassung, ihn zu ändern.“

Hier ist der Link dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/09/22/bundestagswahl-2017-antwort-der-spd-zu-unserer-anfrage-wie-sie-mit-dem-schutzstatus-der-woelfe-umgehen-wollen/

Sicherlich haben Sie viele Natur- und Wolfsfreunde beim Wort genommen und die SPD auch wegen dieser klaren Position gewählt. Wir möchten Sie noch einmal daran erinnern, dass es gar nicht gut wirkt, sich an Wahlaussagen nicht zu halten und appellieren an Sie, sich nicht zum Erfüllungshilfen von Lobbyinterressen zu machen, sondern zu Ihren Wurzeln zurückzukehren und wieder eine Partei FÜR die Menschen in Deutschland zu werden.

Mit den besten Grüßen

 

Brigitte Sommer

  1. Vorsitzende

Wolfsschutz Deutschland e. V. in Gründung

Pressemitteilung – Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige gegen Landrat, Umweltminister und unbekannten Schützen

Wolf in Sachsen wurde auf Anweisung der Behörden erschossen.

02.02.18 – Sachsen – Das Landratsamt Görlitz teilte heute Mittag auf seiner Homepage mit, dass ein als verhaltensauffällig eingestufter Wolf „entnommen“ worden sei. Dies heißt im Klartext nichts anderes als „getötet“, sagt die Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer, die im Namen des Vereines in Gründung Anzeige gegen den Landrat des Landkreises Görlitz, Bernd Lange, den Umweltminister des Freistaates Sachsen, Thomas Schmidt sowie auch gegen den unbekannten Schützen erstattet hat.

„Es ist ganz klar nicht mit dem sächsischen Wolfsmanagementplan unter 5.4 vereinbar, einen Wolf ohne vorherige Vergrämung zu töten,“ erklärt Alexander Januszkiewicz. Der Diplom Biologe ist im Auftrag des Vereines im Gebiet der Oberlausitz für Forschung und Beobachtung zuständig. Weiterhin verstoße es ebenfalls gegen den Wolfsmanagementplan im Punkt 5.6. Deshalb kann auch Räude nicht als Grund für eine Tötung geltend gemacht werden. Weder habe das Landratsamt auf das Verlangen von weiteren Informationen, die die Mitarbeiter des Vereines angefordert hatten reagiert, noch auf eine Petition auf http://www.change.org/zottel  die mehr als zehntausend Menschen innerhalb von nur drei Tagen unterzeichnet hatten.

„Welchen Sinn machen Wolfsmanagementpläne, wenn sich verantwortliche Politiker einfach über Recht und Gesetz hinwegsetzen;“ fragt sich Sommer. Diese Frage stellten sich kurz nach der Bekanntgabe über die Tötung des Wolfes auch zahlreiche User von sozialen Netzwerden. So wollen sich viele Menschen Wolfsschutz Deutschland anschließen und ebenfalls eine Anzeige aufgeben. Der Wolf, den Menschen aus Polen liebevoll Zottel nannten, und der höchstwahrscheinlich auch aus einem polnischen Rudel stammt, hätte, wie es in Italien gängige Praxis ist, in einer Station mit Medikamenten behandelt werden können und danach wieder in die Freiheit entlassen werden können, so Januskiewics. Auch in Sachsen ist es nicht neu, kranke Wölfe zu behandeln. Im Falle eines Wolfs, der sich am Bein verletzt hatte, wurde dies vor ein paar Jahren erfolgreich umgesetzt.

Auch das Reißen eines Hundes stellt kein abnormales Verhalten bei einem Wolf dar. Zumal der Hund bei Weißkeißel, seine Hundehütte und seinen Platz nicht im eingezäunten Bereich des Gartens gehalten wurde, wie Mitarbeiter des Vereines vor Ort festgestellt hatten. Das tote Tier soll auch nicht beim Besitzer, sondern mindestens 300 Meter entfernt an einem Damm gefunden worden sein. Nachbarn berichteten, dass es sich um einen Streuner gehandelt hätte. Laut DNA-Ergebnis ist ein Wolf als Verursacher beweisen worden, nicht aber, dass es auch Wolf Zottel war. Am zweiten Hund hätte keine DNA-Ergebnis festgestellt werden können, hieß es auf unsere Anfrage.

Sommer: „Wir sind entsetzt über eine derartige Willkür und Mitleidslosigkeit. Sollte es nicht heißen: Im Zweifel für den Angeklagten?“

 

 

 

Neue Petition für den polnisch/deutschen Wolf Zottel aus der Oberlausitz – Bitte unterzeichnen und teilen!

In Sachsen soll es schon wieder einem Wolf an den Kragen gehen. Nach Pumpak – http://www.change.org/pumpak und einem Wolf aus Rosenthaler Rudel http://www.change.org/woelfe soll nun erneut ein aus Polen stammender Wolf sein Leben verlieren. Dabei gab es erst im Herbst einen Eklat. Viele Menschen aus Polen waren entsetzt darüber, als in Deutschland ein Wisent erschossen worden war, der sich über die Grenze gewagt hatte. Wir haben eine Petition für Zottel auf Deutsch und auf Polnisch verfasst. Bitte unterschreiben und teilen. https://www.change.org/p/landrat-bernd-lange-lk-görlitz-wolf-zottel-darf-nicht-getötet-werden?recruiter=80729174&utm_source=share_petition&utm_medium=facebook&utm_campaign=share_for_starters_page

 

 

 

Rissprovokation und/oder der Versuch einer illegalen Wolfsbeseitigung? Update zur Lage der Schafe in Kemlitz

Brandenburg – 28.01.18 – Wir waren erneut vor Ort in Kemlitz bei den fünf Schafen, die auf einer mehr als unzureichend eingezäunten Weide mitten im Wolfsgebiet untergebracht waren. Im Vergleich zu unserem ersten Besuch Mitte und Ende Dezember 17 hat sich nichts geändert. Siehe auch: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/07/brandenburger-wolfsverordnung-freibrief-zum-woelfe-toeten/

Das ist der Bericht unseres Wolfsschutzmitarbeiters: „Das Ganze weist sehr auf Lockplatz für Wölfe mit Lebendfutter hin. Auf der Nordseite steht ein stabil ausgebauter Anstand, gegenüber an einem Maisfeld ist ein mobiler Anstand platziert. Die Versorgung ist genau genommen Futterverweigerung. Das Heu unter dem Misttreuer ist komplett durchnässt. Am Zaun steht ein zugefrorener, gerissener Plastikeimer. Der Wind pfeift jämmerlich übers Gelände. Die fünf Tiere können sich nirgendwo unterstellen. Die Weidefläche ist für fünf Tiere viel zu groß bemessen. Sie ist mit einer Art mobilem Zaun umgeben. Drei Litzen, eine weitere soll wohl so etwas  so etwas wie ein Flatterband darstellen  – das ist jedoch Quatsch, weil eben nichts flattert, und die Höhe der oberen Litze gutmütig gemessen 85 cm  und weniger und ohne Strom ist. Ich habe es getestet: die Stromversogung steht in einem Blechkasten. Klemmen sind am Zaun angeschlossen. Es handelt sich um eine normale Autobatterie mit 12v, 380a u. 65 ah. Die Batterie ist leer. Auf der Seite am mobilen Anstand sind nebeneinander zwei Unterwühlungen zu sehen. 

Die ganze Gegend ist ein intensiv ausgebautes Jagdgebiet mit mehreren mobilen und festen Anständen.“ Bei einer erneuten Kontrolle standen die Tiere nun komplett außerhalb des Zaunes. 

Wir haben den zuständigen Wolfsberater informiert. Der Besitzer der Schafe wurde anscheinend auch ausfindig gemacht.  Doch das Wohl seiner Tiere scheint ihn wenig zu stören. Die Leute, die für diese „Weidetierhaltung“ verantwortlich sind, müssen sich schon die Frage gefallen lassen, ob sie mit dieser Technik Risse provozieren  oder gar Wölfe illegal beseitigen wollen? Fakt ist, dass, falls die Brandenburger Wolfsverordnung jemals in Kraft treten sollte, dies solchen Praktiken Tür und Tor öffnen kann. 

Gleichzeitig ist dieses Drama dort ein deutliches Argument für den Wolf. Denn trotz, dass die Tiere geradezu auf einem Silberteller „serviert“ werden, ist den Schafen bislang nichts passiert. Und das mitten im Wolfsgebiet.

Hier sind aktuelle Fotos:

 

 

 

 

 

Offener Brief an Umweltministerin Siegesmund: Heben Sie auch den zweiten Schießbefehl auf die Thüringer Wolfswelpen auf!

Offener Brief an Ministerin Siegesmund

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Postfach 90 03 65

99106 Erfurt

Telefon: 0361 / 37 900

Telefax: 0361 / 57 39 11 044

 

Sehr geehrte Frau Ministerin,

wir fordern Sie hiermit höflich aber bestimmt auf, umgehend den Schießbefehl gegen die Wolfshybriden zurückzunehmen, zudem appellieren wir an ihr Mitgefühl den jungen Tieren gegenüber. Es besteht hier kein „Zugzwang“, es ist kein Handeln erforderlich. Die Welpen wandern frühestens mit der Geschlechtsreife – im Alter von ca. 2 Jahren – ab.

Ihre Entscheidung kann zudem als Aufruf zu einer Straftat verstanden werden. Der unberechtigte und unnötige Abschuss der Welpen gilt außerdem als deutlicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Ich appelliere an Ihr Mitgefühl und auch an Ihre Verpflichtung als Ministerin.  Kein Minister/Ministerin ist befugt, das Washingtoner Artenschutzabkommen, EG-Verordnungen, FFH-Richtlinien oder Berner Konventionen außer Kraft zu setzen.

Der Wolf und Wolfshybriden werden durch zahlreiche Rechtsvorschriften streng geschützt. Der „Aufruf“ bzw. die „Freigabe“ zum Abschuss kommt einem Aufruf zu einer Straftat gleich und wäre somit wiederum eine Straftat. Insbesondere Bündnis90/Die Grünen würden in ein negatives Licht gerückt.

Durch folgende geltende Rechtsvorschriften wird der Wolf und auch Hybriden streng geschützt:

 

  • Washingtoner Artenschutzabkommen
  • EG Verordnung 338/97
  • FFH Richtlinien
  • Sowie die Berner Konvention
  • der Managementplan von Thüringen verstößt gegen EU-Recht, das Mischlinge unter den gleichen Status wie reinrassige Wölfe stellt.

Die Feldforschung in Italien zeigt beispielhaft Alternativen auf. Hier wurden Hybriden eingefangen und sterilisiert. Bitte achten und respektieren Sie geltendes deutsches, nationales und internationales Recht, nehmen Sie Ihre Verpflichtung wahr, und korrigieren Sie umgehend den Aufruf zu einer Straftat – den Abschuss der unschuldigen und unauffälligen Jungtiere.

Die Petition www.change.org/wolfswelpen erzielte fast 28.000 Unterschriften. Bei Übergabe versicherten Sie der Petitionsstellerin, dass die Welpen gefangen werden sollten und in ein Gehege überführt werden sollten. Das entspricht zwar nicht unserer Forderung nach Sterilisation und Zurücksetzen in die Natur, wie es in Italien praktiziert wird, ist aber einem Abschuss gegenüber unbedingt vorzuziehen. Angeblich sollen die Welpen nicht in die Fallen gegangen sein. Gibt es Beweise, von einem unabhängigen Institut, dass überhaupt Fallen aufgestellt worden sind? Wir verweisen auch auf den Infobrief des Kontaktbüros. Darin wird auch auf so genannte Hybriden eingegangen. Gelegentliche Mischlinge zwischen Wolf und Hund sind nicht neu. Die Hundegene sind in der Wolfspopulation nicht mehr nachweisbar. Es besteht also überhaupt kein Grund, mit einer solchen Härte gegen junge Lebewesen vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Klages

www.wolfsschutz-deutschland.de

 

Offener Brief an Bernd Lange – Sächsischer Schießbefehl widerspricht dem eigenen Wolfsmanagementplan!

Offener Brief an:

Bernd Lange

Landratsamt Görlitz

Bahnhofstraße 24

02826 Görlitz

 

Postanschrift

Landratsamt Görlitz

PF 30 01 52

02806 Görlitz

 

03581 663-0

info (at) kreis-gr.de

 


Bitte nehmen Sie sofort den Schießbefehl auf den Wolf bei Weißkeißel/LK Görlitz zurück!

 

Sehr geehrter Herr Lange,

 durch verschiedene Presseartikel haben wir davon erfahren, dass das Landratsamt zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde eine Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel erlassen hätte. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass auch eine entsprechende Presseerklärung an Tageszeitungen gegangen wäre. Trotz mehrmaligem Kontaktversuch per Mail wurde uns die PM vom Landratsamt Görlitz nicht zugesendet, bzw. es wurde zurück geschrieben, dass es keine PM zum Abschussbefehl gäbe. Die Eckdaten haben wir uns also aus Artikeln und durch Telefonate mit dem Kontaktbüro sowie durch Interview mit dem betroffenen Hundehalter vor Ort beschafft.

Wir widersprechen der Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel. Der Vorfall, bei dem ein Hund zu Tode kam, soll am 31.12.17 in Weißkeißel stattgefunden haben. Am 08.01.2018 wurde ein Wolf bei Kauschwitz von einer Fotofalle aufgenommen. Fakt ist, dass es bis Dato kein DNA-Ergebnis (laut Auskunft Kontaktbüro) zum toten Hund bei Weißkeißel gibt. Also ist es bei diesem Vorfall nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Wolf im Spiel war und selbst wenn ein Wolf einen kleinen Mischlingshund getötet haben sollte, ist noch lange nicht bewiesen, dass es sich um den Wolf handelt, der bei Krauschwitz in die Fotofalle gelaufen ist. Zur Zeit beginnt die Saison der Jungwanderwölfe. Es können also durchaus mehrere Wölfe in der Gegend unterwegs sein. Bei unserem persönlichen Gespräch mit dem Hundehalter verwickelte sich der Mann in Widersprüche. Nachbarn gaben die Auskunft, dass der Mischling schon öfters alleine herumgestreunt sei. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass der Wolf mit einer Katze im Maul gesehen worden sei. Bilder davon gäbe es nicht. Allerdings stünde im Managementplan, dass Wölfe die Katzen fressen, getötet werden dürften. Wir haben im Managementplan keinen Passus über Vorfälle mit Katzen gefunden. Auch beruft sich der angebliche Vorfall rein auf Hörensagen.

Die Tötung eines Hundes durch einen Wolf ist keine widernatürliche Handlung oder eine Verhaltensauffälligkeit. Der Biologie des Wolfes nach gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Wolf mit einem Hund umgehen kann, der, sehr wahrscheinlich in diesem Fall sogar allein,  in dessen Revier unterwegs war. Entweder betrachtet der Wolf das Tier als Spielpartner, Sexualpartner oder als Beute. Sollte der Wolf tatsächlich den Hund getötet haben, so hat er hier ganz offenbar seiner Biologie nach die dritte Variante gelebt, also kein unnatürliches Verhalten gezeigt.  Durch das Herumstreunen von Haustieren, wie Katze und Hund, können Wölfe generell – vor allem mitten im Wolfsgebiet – in die Nähe von Ortschaften angelockt werden. Darunter vor allem Jungwölfe durch ihre Neugierde.  Dies stellt noch kein abnormales Verhalten dar. Ein Beobachtungszeitraum von zwei bis drei Wochen ist hierfür noch überhaupt nicht aussagekräftig!

Laut Kontaktbüro müsse der bei Krauschwitz in der Fotofalle abgebildete Wolf zudem „erlöst“ werden, da er unter Räude leiden würde. Wir widersprechen. Zum ist eine solche Diagnose alleine anhand eines Bildes nicht sicher zu stellen und zum anderen widerspricht das Töten eines Wolfes wegen Räude dem sächsischen Wolfsmanagementplan. Siehe Punkt 5.6.

Zitat aus dem sächsischen Managementplan, Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.)

Rechtlicher Hintergrund: Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Zudem heilt sich Räude bei vielen Wölfen auch wieder von selbst aus. Die Lösung dafür ist  ein Einfangen bzw. Betäuben und späteres Auskurieren in einem Wildtiergehege (z.B. Weißwasser).  In Italien haben ähnliche Maßnahmen schon stattgefunden. Ein Wolf in Auffangstation wieder aufpäppeln und danach in die Freiheit entlassen. Auch in Sachsen wurde bereits ein am Bein verletzter Wolf eingefangen, aufgepäppelt und wieder freigelassen.

Rechtlicher Hintergrund:

 Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

 Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme „Entfernung des Wolfs bei Weißkeißel, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 und 5.6 „Umgang mit auffälligen Wölfen“ „paratisierte Wölfe“ im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung – Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.

Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.).

Wir bitten Sie dringend, Ihre Entscheidung zu überdenken und die Abschussverfügung zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Januszkiewicz (Zoologe)

Brigitte Sommer (Öffentlichkeitsarbeit)

www.wolfsschutz-deutschland.de

 

 

Faktencheck Abschussverfügung auf Wolf bei Weißkeißel in Sachsen

18.01.18 – Update zum Bericht von gestern.

WIR VERBREITEN KEINE FAKE-NEWS! Diese Nachricht haben wir heute an das Wolfsbüro gesendet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Tagen kursiert in den sozialen Netzwerken ein Foto, das angeblich von einer Wildkamera von LUPUS aufgenommen worden sein soll. Unser Mitarbeiter ………………………. hat mehrmals mit Ihnen telefoniert, unter anderem mit Sophia Liehn, um über den Sachverhalt zum Abschussentscheid Klarheit zu bekommen. Dabei hat er auch gefragt, ob dieses Bild, siehe Anhang, von der SZ wurde es mit Archivbild untertitelt, von LUPUS stammt. ………………. sagt, Frau Liehn hätte ihm die Auskunft gegeben, dass das Bild NICHT von Lupus sei. Nun erhalten wir einen Screenshot aus einer FB-Gruppe, wo angeblich eine offizielle schriftliche Antwort von Ihnen gepostet ist. Darin steht, dass das Bild von LUPUS sei.

Könnten Sie uns bitte aufklären? Normalerweise sind Bilder aus Wildkameras von Lupus immer auch mit Copyrightzeichen versehen. Dieses Bild wird von diversen Zeitungen mal als Archivbild und mal als privat untertitelt. Ferner hätten wir gerne Auskunft darüber, ob es bereits ein DNA-Ergebnis zum toten Hund gibt. Wie kommen Sie darauf, dass es ausgerechnet der Wolf auf dem Bild in Krauschwitz gewesen sein soll, der den Hund in Weißkeißel getötet haben soll? Wir waren mit drei Mitarbeitern vor Ort. Der betroffene Hundehalter hat auch mit uns gesprochen und sich in Widersprüche verwickelt. Nachbarn sagen, dass der Hund immer herum gestreunert sei. Das Anwesen ist im Bereich der Hundehütte nicht eingezäunt. Selbst wenn tatsächlich ein Wolf den Streuner getötet hat, ist dies doch nicht der Beweis, dass es der Wolf war, der in Krauschwitz in die Kamera gelaufen ist, oder?

Ein Wolf unterscheidet sicherlich nicht einen nachts frei herumlaufenden Hund von einem „normalen“ Beutetier, wie Kaninchen, etc. Wie kommt eine derartige Abschussverfügung zustande? Was war Ihr Anteil an der Verfügung? Was haben Sie dem Landratsamt vorgeschlagen?

Selbst wenn es sich um einen Wolf mit Räude handeln sollte, der dort herumstreift, so ist diese behandelbar. In Sachsen ist kein stabiler Erhaltungszustand der Wolfspopulation erreicht.

Wir bitten Sie um ein schnellstmögliches Feedback

Mit freundlichen Grüßen

 

Kurz darauf hat uns Frau Liehn vom Kontaktbüro zurückgerufen und mitgeteilt, dass es sich um ein bedauerliches Missverständnis handeln würde. Man hätte sowohl private, als auch Bilder von LUPUS gehabt. Allerdings hätte die Privatperson Bilder, die von LUPUS erstellt worden sind, ohne Genehmigung vorab weiterverteilt. Diese seien dann in diversen Zeitungen und auch bei uns gelandet. Auf unsere Rückfrage hätte unser Mitarbeiter wohl ihre Aussage verwechselt, dass LUPUS nicht die privaten Bilder genommen hätte, sondern die eigenen. Dadurch, dass die Bilder vorab verteilt worden wären, seien viele Missverständnisse entstanden. Sogar ein falsches Copyright, wie in Falle der sächsischen Zeitung, seien dadurch entstanden, dass die Fotos unerlaubt überall verteilt worden seien.

 

Update -Faktencheck Abschussverfügung auf Wolf bei Weißkeißel in Sachsen.

Im Zweifel gegen den Angeklagten: Unfassbarer Fall von Amtsmissbrauch?

Sachsen – Am Donnertag der vergangenen Woche meldeten diverse Tageszeitungen in Sachsen, dass auf einen Wolf im Raum Weißkeißel eine Abschussverfügung herausgegeben worden sein sollte. Bis heute ist dazu allerdings keinerlei weitere Information an die Öffentlichkeit gegeben worden. Das heißt, offiziell gibt es diesen Abschussbefehl bislang nicht einmal. Einer unserer Mitarbeiter hat deswegen mit dem Büro in Rietschen telefoniert. Die genetische Untersuchung vom Tierarzt und Institut (Kadaver) liege bis dato noch nicht vor. Der Schießbefehl sei vom Ministerium in Dresden herausgegeben worden, heißt es von dort. Man vermute lediglich den angeblich von Räude befallenen Wolf als Verursacher für die Attacken auf die Hunde. Bilder aus einer privaten Wildkamera kursieren im Netz und führen zu allerlei Vermuten in den sozialen Netzwerken. Die SZ nahm ein solches Bild sogar als Aufmacher für einen Artikel, gab allerdings an, dass es sich bei dem Foto um ein Archivbild handeln würde.  Fakt ist, dass nicht einmal abschließend klar ist, auf welchen Wolf geschossen werden soll. Dem Wolf (falls er wirklich ein Räudefall ist) sollte lieber geholfen werden (Betäubung und Auskurieren im Gehege). Tatsache ist, dass die Fotoserie einen Wolf zeigt, der nicht in Weißkeißel in die Fotofalle gegangen sein soll, sondern in Krauschwitz. Das Gebäude, das darauf im Hintergrund zu sehen ist, deckt sich nicht mit dem, an dem unsere Mitarbeiter vor Ort waren. Wie die Behörde zum Schluss gekommen sein will, dass es gerade dieser Wolf war, der den Hund getötet haben soll, erschließt sich uns nicht. Uns sagte Frau Liehn vom Kontaktbüro, dass es keine Fotos geben würde, die den angeblich von Räude befallenen Wolf mit einem Haustier im Maul zeigen würden. Die Genehmigung zur Entnahme, wurde ausschließlich aufgrund von Aussagen von Privatpersonen verfügt. Diese Menschen haben also lediglich behauptet, dass sie den Wolf mit einer Katze im Maul gesehen hätten. Da im sächsischen Managementplan aufgeführt ist, dass Wölfe, die Katzen und Hunde beißen oder fressen, abgeschossen werden dürfen, öffnet dieser Aspekt der Verleumdung Tür und Tor. 

Drei Mitarbeiter von Wolfsschutz Deutschland waren vor Ort in Weißkeißel. Dabei konnten Sie mit dem betroffenen Hundehalter sprechen. Unseren Mitarbeitern fiel dabei auf, wie emotionslos der Halter von seinem verstorbenen Tier, einem Cockerspanielmix, sprach. Angeblich sei der Hund vor dem tödlichen Angriff schon einmal von einem Wolf gebissen worden, er habe sich aber erholt. Nur wenige Tage später hätte die tödliche Attacke stattgefunden, heißt es. Dabei fiel unseren Mitarbeitern auf, dass die Hundeleine nicht zerrissen war, wie es in früheren Berichten hieß, sondern ordentlich über der Hundehütte hing. Um die Hundehütte herum waren keinerlei Kampfspuren zu erkennen, was bei dem matschigen Boden, der zur Zeit regenbedingt vorherrscht, doch sogar noch deutlicher zu sehen sein müsste. Der Gartenteil, auf dem die Hundehütte steht, weißt keinerlei Umzäunung auf. Der Halter räumte ein, dass er seinen Hund nicht daran gehindert hätte, herumzustreunen. Er sei schließlich immer wieder zurückgekommen. Ferner hält der Mann Hühner und Katzen, denen bislang nichts passiert ist. Weiterhin wurde der tote Hund nicht auf dem Grundstück des Besitzers gefunden, sondern an einem Damm zirka 200 Meter entfernt. Auch Nachbarn berichteten uns, dass der Hund immer wieder herumgestreunt wäre. 

Sollte nicht eher der Hundehalter anzeigt werden? Welcher verantwortungsbewusste Halter lässt denn einen verletzen Hund nach einem Biss nachts erneut herumstreunen, und das mitten im Wolfsgebiet? Und weitere Fragen stellen sich. Im einem der Nachbarhäuser leben etliche Katzen. Die Halterin hat keines ihrer Tiere verloren. Fazit: Erneut eine sehr konstruiert wirkende und nicht glaubhafte Geschichte aus Sachsen. Ein Schießbefehl scheint hier rein rechtlich gar nicht durchführbar zu sein, denn die Schuld des angeblichen Täters „Wolf“ ist durch nichts erwiesen.

Schon wieder Schießbefehl auf Wolf in Sachsen – Im Zweifel gegen den Angeklagten!

EuropäŠischer Wolf.

Sachsen – schon wieder ist ein Schießbefehl auf einen Lausitzer Wolf herausgegeben worden. Hintergrund ist ein angeblicher Vorfall mit einem Hund, dessen Fakten bislang noch gar nicht komplett geklärt werden konnten. Angeblich soll ein Wolf zwei Hunde angefallen haben, die sich auf einem eingezäunten Grundstück befunden hätten. Ein Hund soll zu Tode gekommen sein. Hier gibt es allerdings widersprüchliche Aussagen. In einem anderen Bericht war zu erlesen, dass der getötete Hund nachts draußen alleine an der Hundehütte festgebunden gewesen sei. Das wirft die Frage auf: Welcher verantwortungsvolle Hundebesitzer bindet seinen Liebling nachts mitten im Wolfsgebiet an einer Hundehütte fest, und wendet sich nach einem Vorfall flugs an die nächste Zeitung, mit der Forderung den Wolf abzuschießen? Angeblich gäbe es dort sogar gar keinen Zaun, der das komplette Grundstück umschließt. Ein weiterer Hund sei nachts verschwunden. Welcher wirkliche Hundefreund lässt seinen Hund nachts im Wolfsgebiet alleine heraus? Dieses Mal ist, im Gegensatz zu Pumpak, sogar eine unbefristete Abschussgenehmigung erteilt worden.

Zitat: „Wie und durch wen die jetzt erteilte Ausnahmegenehmigung praktisch umgesetzt werden soll, dazu wollte sich das Landratsamt Görlitz am Donnerstag nicht äußern. Vermutlich aus Angst, es könnten sich Bürger oder Journalisten zu sehr in das Geschehen einmischen“… vermutete die Freie Presse.


Der Wolf soll angeblich an Räude leiden. Dies will man anscheinend lediglich durch Sichtung der Bilder aus einer angebrachten Wildtierkamera festgestellt haben? Weil die Einwohner sich „Sorgen“ machen würden, soll der Wolf nun abgeschossen werden. In den sozialen Netzwerken kursieren Fotos, die einen Wolf zeigen. Mehrere Tageszeitungen hatten ein Foto aus dieser Bilderserie auch als Aufmacher für ihre Geschichte für den Schießbefehl verwendet. In den sozialen Netzwerken stellten User daraufhin die wildesten Vermutungen an. Nun erweist es sich, dass es sich bei den Bildern um Archivbilder handelt. Ein tatsächlich aktuelles Bild des angeblichen Übeltäters scheint es also gar nicht zu geben, bzw. ein Bild wurde von LUPUS nicht zur Verfügung gestellt. Fakt ist, dass es wieder einmal gar keine Beweise gibt. Das DNA-Ergebnis ist nicht da. Dennoch wird der Angeklagte „Wolf“ zum Tode verurteilt. Der NABU stimmt dem Todesurteil übrigens zu. Wieder einmal.

Bitte organisieren Sie sich und protestieren Sie. Menschen, die aus dem Gebiet Weißkeißel und Weißwasser kommen, sollten sich zu „Spaziergängen“ treffen. Es kann doch nicht sein, dass schon wieder ein Wolf vorverurteilt wird, bevor überhaupt die Faktenlage klar ist. Dass das Landratsamt angeblich Angst davor hat, dass sich Journalisten und Bürger einmischen, zeigt den Zustand der Demokratie in Sachsen.

Wir wenden uns hier auch direkt an die Jäger, es gibt viele unter Ihnen, die wenn Sie auch keine Freunde der Wölfe sind, diese jedoch respektieren. Wir bitte Sie, sich genau zu überlegen, ob Sie sich zum Erfüllungsgehilfen dieses Landratsamtes Görlitz machen wollen. Eine Rechtssicherheit für den Schützen und Ausführer dieses Schießbefehls gibt es nämlich nicht.
 

Quellen:

https://www.freiepresse.de/SACHSEN/Zum-dritten-Mal-soll-in-Sachsen-ein-Wolf-erschossen-werden-artikel10100446.php

https://www.nabu.de/news/2018/01/23779.html

http://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852936&waid=392&modul_id=34&record_id=91798

http://www.sz-online.de/nachrichten/freistaat-stimmt-wolfsabschuss-zu-3858928.html