Wölfe mit Sendern: Notwendigkeit oder überflüssiges Risiko?

In Sachsen sollen Senderhalsbänder helfen, die Geheimnisse der Wölfe zu lüften. Das Landesumweltamt Sachsen meldet weitere Besenderungen. Die Daten sollen zeigen, wie Wölfe sich bewegen, welche Reviere sie nutzen und wie sie mit ihrer Umwelt interagieren. Doch braucht es diese Technik wirklich noch? Und wer zahlt dafür – vor allem, wenn besenderte Wölfe dadurch gefährdeter werden?

Seit 2019 läuft das Besenderungsprogramm in Sachsen, koordiniert vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mit dem Senckenberg Museum Görlitz und dem LUPUS Institut. Seit 2019 seien in Sachsen 17 Wölfe gefangen und mit Senderhalsbändern ausgestattet worden. Wie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden mitteilte, seien aktuell vier Wölfe für die Wissenschaft unterwegs. Alle vier Tiere senden ihre Lokationsdaten aus dem nördlichen Landkreis Görlitz, heißt es in einer Pressemitteilung vom 20. Februar 2025.
Screenshot aus der Pressemitteilung.

Bei den besenderten Wölfen FT21 »Tilda« und MT9 »Leon« handele es sich um die Fähe und den Rüden des Rudels Daubitz II. FT22 »Yuma« sei eine gemeinsame Tochter der beiden Tiere aus dem Wurf 2023. Dass zeitgleich drei Tiere aus einem Rudel besendert werden konnten, sei bisher einmalig in Sachsen. Die Bewegungsprofile der beiden Elterntiere seien typisch für territoriale Wölfe. Kerngebiet des Rudels Daubitz II ist der östliche Teil des Truppenübungsplatzes Oberlausitz. Auch die Teichgebiete südlich davon würden intensiv von ihnen genutzt, das Waldgebiet der Noeser Heide jedoch kaum. FT22 »Yuma« würde sich noch im Elternterritorium aufhalten. Ihr Streifgebiet überschneide sich dabei fast vollständig mit dem ihrer Mutter.

Für eine Überraschung sorge die Genetik des Rüden MT9 »Leon«. Im Frühjahr 2023 hätte er sich sowohl mit FT21 »Tilda« als auch mit der Fähe des Rudels Noeser Heide, dessen Rüde er von 2020 bis 2023 gewesen sei, verpaart. Beide Verpaarungen würden deshalb für das Monitoringjahr 2023/2024 als ein Territorium – Daubitz II – geführt. Ob das Rudel Noeser Heide noch existiere, soll über das herkömmliche Monitoring weiter untersucht werden.

MT10 »Janos« sei der vierte Wolf, der mit einem Senderhalsband ausgestattet wurde. Es handelt sich dabei um den Rüden des neuen Rudels Weißkeißel. Nach seinem Fang Ende März 2024 konnte anhand seines Bewegungsprofils nachverfolgt werden, dass es im Raum Weißkeißel in der Paarungszeit 2024 zu einem Wechsel des Territoriums gekommen war. Der Rüde nutze das ehemalige Kerngebiet des Rudels Sagar, das seit dem Winter 2023/2024 nicht mehr nachgewiesen werden konnte. Zusammen mit seiner Partnerin, einer Tochter des Rudels Halbendorf, hätte »Janos« im vergangenen Sommer vier Welpen aufgezogen.

Im April 2024 sei noch ein fünfter Wolf (MT11 »Fred«) besendert worden, der drei Monate nach seiner Besenderung bei einem Verkehrsunfall auf der Spreestraße zwischen Neustadt/Spree und Boxberg ums Leben gekommen sei. Auffallend viele besenderte Wölfe kommen in Deutschland ums Leben.

Sender sollen Lücken schließen, die klassische Methoden nicht abdecken – etwa detaillierte Bewegungsmuster oder die Nutzung von Kulturlandschaften. Doch viele dieser Fragen wurden in anderen Regionen längst untersucht. Warum also noch mehr Sender in Sachsen, wo 41 Wolfsterritorien (Stand Juli 2024) schon gut dokumentiert sind? Brauchen wir wirklich weitere Daten, um zu wissen, welche Wölfe sich wo aufhalten?

Illegale Jagd: Ein Risiko wird ignoriert

Ein Punkt wird im Programm gern ausgeblendet: Besenderte Wölfe sind leichter aufzuspüren – nicht nur für Forscher, sondern auch für Gegner der Wölfe. Studien zeigen, dass Tiere mit Sendern häufiger illegal getötet werden. In Sachsen, wo die Wolfspopulation wächst, aber nicht überall willkommen ist, ist das kein kleines Problem. Im Monitoringjahr 2023/2024 wurden 34 tote Wölfe gemeldet, vier davon nachweislich illegal erlegt. Die Wölfin „Lotta“ (FT11) etwa verschwand 2020 – tot, vermutlich durch Bissverletzungen, aber die genaue Ursache blieb unklar. Solche Fälle werfen die Frage auf: Macht die Besenderung die Wölfe nicht eher zu Zielscheiben, statt sie zu schützen? Die Daten mögen für die Wissenschaft nützlich sein, doch für die Tiere selbst könnte sie tödlich enden.

Wer finanziert das Ganze?

Das Besenderungsprogramm wird vom Freistaat Sachsen finanziert, genauer vom LfULG, das die Mittel bereitstellt. Konkrete Zahlen bleiben nebulös – weder die Kosten für die Sender, noch die Gehälter der beteiligten Institute werden öffentlich detailliert aufgezeigt. Ein GPS-Halsband kann schnell mehrere tausend Euro kosten, dazu kommen Logistik, Personal und Analysen. In Zeiten knapper Haushalte fragt man sich: Ist das die beste Investition, wenn man doch bereits viel über die Bewegungsmuster von Wölfen in ihren Territorien weiß?

Schutz oder Schuss?

Wenn besenderte Wölfe leichter gejagt werden, dient die Technik am Ende vielleicht weniger dem Artenschutz als der Kontrolle?
Sachsen hat 34 Rudel, fünf Paare und zwei Einzelwölfe – müssen wir sie wirklich noch genauer verfolgen? Oder wäre es klüger, die Tiere in Ruhe zu lassen und die vorhandenen Erkenntnisse endlich praktisch zu nutzen?
Aber es bleibt nicht bei illegaler Jagd. Besenderte Wölfe sind auch leichter zu finden, wenn Behörden eine Abschussverfügung erteilen. In Deutschland können Wölfe legal geschossen werden, wenn sie als „Problemwölfe“ gelten – etwa nach wiederholten Angriffen auf Nutztiere. Mit einem Sender am Hals werden sie zur Zielscheibe: Ihre Position ist bekannt, ihre Fluchtwege vorhersehbar.
Das Monitoring und die Besenderungen werden von der Regierung finanziert – vom Bund und den Ländern. In Sachsen zahlt das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), unterstützt durch Bundesmittel über die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW). Dieselbe Regierung, die diese Daten sammelt, hat im September 2024 zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Diese Änderung, die noch EU-Recht werden muss, würde Abschüsse erleichtern. Der Widerspruch ist bitter:  So finanziert man die Sender, mit der die Wölfe auch zum „legalen“ Abschuss leichter gefunden werden können.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Offener Leserbrief: Wolfsschutz statt Schäferinnen-Interessen und illegaler Machenschaften

In einem Leserbrief in der „MainPost“ greift Verena Heidenreich, eine Schäferin, Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e.V. an, die sich unabhängig von staatlicher Finanzierung für den Wolf einsetzen. In unserem „Offenen Leserbrief“ widerlegen wir ihre einseitige Sichtweise und weisen auf schwerwiegende Missstände hin. Der Link zum Leserbrief von Frau Heidenreich ist am Ende des Textes aufgeführt.

Der Leserbrief von Frau Verena Heidenreich, „Eine nicht mehr rational zu führenden Debatte“, zeigt einmal mehr, wie Eigeninteressen die Diskussion über den Wolf verzerren. Als Schäferin mag sie ihre Schäfchen schützen wollen – verständlich, aber ihre einseitige Argumentation ist fern jeder Rationalität. Wolfsschutz-Deutschland e.V., ein Verein, der ohne staatliche Finanzierung auskommt und sich allein durch Spenden und Mitgliedsbeiträge für den Erhalt dieser Schlüsselart einsetzt, steht für eine andere Perspektive: die des ökologischen Ganzen.
Vorsitzende Brigitte Sommer mit Liv im Territorium „Hohe Rhön“.

 

Frau Heidenreich ignoriert, dass Wölfe keine Bedrohung, sondern ein Segen für unsere Natur sind. Sie regulieren Wildbestände, stärken die Biodiversität und tragen zur Gesundheit unserer Ökosysteme bei – ein Fakt, den Schäferinnen mit Hysterie nicht wegdiskutieren können. Ja, es gibt Konflikte mit der Landwirtschaft, aber Lösungen wie Herdenschutzzäune und -hunde funktionieren, wie andere Länder beweisen. In Spanien oder Italien leben zigfache Wolfsbestände, ohne dass die Schäferei zusammenbricht. Warum also hier die Panik?
Doch es geht noch weiter: Die Geheimhaltung von Abschussverfügungen, wie sie teilweise praktiziert wird, ist nicht rechtens. Transparenz ist in einem Rechtsstaat unerlässlich und Bürger haben ein Anrecht darauf zu wissen, welche Maßnahmen gegen geschützte Arten ergriffen werden. Noch schlimmer ist der Verdacht, der über der Hohen Rhön schwebt: Das dortige Wolfsrudel wurde aller Wahrscheinlichkeit nach illegal beseitigt. Solche Machenschaften sind ein Skandal und ein Angriff auf den Artenschutz, den Frau Heidenreich mit ihrer Polemik indirekt stützt.
Die Behauptung, die Debatte sei nicht mehr rational, entlarvt sich selbst: Wer nur seine wirtschaftlichen Interessen sieht, präventive Maßnahmen ablehnt und illegale Abschüsse toleriert, ist es, der die Vernunft verlässt. Wolfsschutz-Deutschland e.V. zeigt, dass der Einsatz für den Wolf keine staatliche „Verschwörung“ ist, sondern aus Überzeugung kommt. Frau Heidenreich sollte ihre Energie lieber in effektiven Herdenschutz stecken, statt mit Angst und Duldung von Rechtsbrüchen Partei gegen die Natur zu ergreifen. Koexistenz ist möglich – wenn der Wille da ist.
Unsere Zaundoku aus dem Territorium Hohe Rhön lässt vermuten, dass hier eben kein Wille vorhanden war. Herdenschutzhunde wurden hier von den Schafen abgetrennt. Dadurch können die Hunde die Schafe auch nicht bewachen.
Hintergrund
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat sich in den vergangenen Jahren intensiv für den Schutz der Wölfin Frigga (GW3092f) eingesetzt. Hier eine Übersicht der wichtigsten Aktivitäten:
  1. Spurensuche und Monitoring:
    Wir haben Friggas Bewegungen verfolgt, von Nordhessen über den Spessart bis in die Hohe Rhön. Mit Hilfe der Wolfshündin Liv und zuletzt auch Spurensuchhündin Alba wurden Spuren gesucht, um Friggas Verbleib zu dokumentieren, insbesondere auch nach ihrem Verschwinden im Sommer 2024.
  2. Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit:
    Wolfsschutz-Deutschland e.V. berichtete regelmäßig über Friggas Situation, z. B. über Rissprovokationen von Weidetierhaltern, die Frigga zu Rissen an ungeschützten Weidetieren im Spessart (2023) verleiteten und ihre Ansiedlung in der Rhön. Ziel war es, die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, dass hier unlautere Dinge vor sich gehen. 
  3. Kampf gegen Abschussverfügungen:
    • 2023: Als Hessen und Bayern Abschussgenehmigungen für Frigga und ihren Partner Anton (GW3222m) erließen, protestierte der Verein. Gerichte kippten diese nach Verfahren von klagefähigen Vereinen im November 2023.
    • 2024: Nach einem Riss im August 2024 wurde nach einer geheim gehaltenen Abschussverfügung eine Jungwölfin aus dem Rudel Wildflecken statt Frigga getötet. Unser Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. reichte Strafanzeige gegen Verantwortliche bei der Regierung Unterfranken ein, da weder Frigga noch die getötete Wölfin (GW4174f) für den Riss verantwortlich waren. Die Staatsanwaltschaft eröffnete kein Verfahren. 
  4. Untersuchung ihres Verschwindens:
    Seit dem letzten offiziellen Nachweis von Frigga am 25. Juli 2024 befürchteten wir, dass sie illegal getötet wurde. Wir setzen Monitoringtouren in der Hohen Rhön fort, um Klarheit zu schaffen und vermuten, dass das gesamte Rudel bedroht ist. Nun vermuten wir, dass das ganze Rudel beseitigt wurde. 
  5. Schutz der Welpen:
    Unser Verein thematisierte die Lage von Friggas Welpen, wie Nuka, der 2024 verwaist gefunden wurde. Wir warnen, dass ein Abschuss Friggas die Versorgung ihrer Jungen gefährden würde.

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Sind Artenschutz, Tierschutz und Tierrecht nicht das Gleiche?

Nein, ganz und gar nicht. Insgesamt kann man sagen, dass diese drei Bereiche sich überschneiden, aber unterschiedliche Schwerpunkte setzen und manchmal auch völlig konträre Interessen vertreten. Wir erklären hier die Unterschiede.

Artenschutz zielt darauf ab, biologische Arten vor dem Aussterben zu bewahren. Das Hauptziel ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der natürlichen Lebensräume. In Deutschland ist der Artenschutz durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Internationale Abkommen wie die Washingtoner Artenschutz Konvention spielen ebenfalls eine Rolle. Dazu gehören Schutzgebiete, Lebensraummanagement, Aufzuchtprogramme für bedroht befundene Arten und Regulierungen des Handels mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Der Fokus liegt auf der Art als Ganzes, nicht unbedingt auf dem Individuum. Maßnahmen können die Tötung oder Störung von Tieren einer bedrohten Art einschränken, aber auch Eingriffe in Lebensräume verhindern. Allerdings wird dabei auch oft die Jagd nicht nur bewusst in Kauf genommen, sondern oft auch von „Artenschützern“ betrieben, mit dem Argument, eine Art würde die andere gefährden. Nicht umsonst nennen sich Jäger Artenschützer. Ein Beispiel: Jäger erschießen Füchse, um Birkhühner zu schützen.

Beispielfoto spielende Jungwölfe.

 

Tierschutz dient dem Schutz des einzelnen Tieres vor Misshandlung, Grausamkeit und unnötigem Leiden. Er bezieht sich auf das Wohl und die Würde jedes einzelnen Tieres. Der Tierschutz in Deutschland wird durch das Tierschutzgesetz geregelt. Es gibt auch EU-weite Regelungen, die Mindeststandards für den Umgang mit Tieren festlegen. Dazu gehören Vorschriften zur Haltung, Transport und Schlachtung von Tieren, Verbote von Tierquälerei und die Förderung von artgerechter Haltung. Hier liegt der Schwerpunkt auf dem Individuum. Der Tierschutz fragt, wie ein Tier behandelt wird, unabhängig davon, ob es zu einer bedrohten Art gehört.
Tierrecht ist eine relativ neuere Diskussion im Bereich, die darauf abzielt, Tieren rechtliche Subjekte zu verleihen, ähnlich wie Menschen Rechte haben. Es geht um die Anerkennung von Tieren als Wesen mit eigenen Interessen und Bedürfnissen, die rechtlich geschützt werden sollten. In vielen Ländern gibt es noch keine spezifischen Gesetze zum Tierrecht, aber es gibt zunehmend Diskussionen und Fälle, die Tierrechte thematisieren. In Deutschland wird das Thema mehr und mehr diskutiert, aber es gibt noch keine umfassende gesetzliche Anerkennung von Tierrechten. In Ländern, wo Tierrechte diskutiert oder umgesetzt werden, können diese Maßnahmen beinhalten: Das Recht auf Leben, Freiheit, und Schutz vor Ausbeutung. Beispiele sind Gerichtsverfahren zur Befreiung von Tieren aus Gefangenschaft oder die Anerkennung von Tieren als rechtliche Personen in bestimmten Kontexten. Der Fokus liegt auf der rechtlichen Gleichstellung von Tieren mit moralischen oder rechtlichen Subjekten, was eine tiefere ethische und rechtliche Auseinandersetzung erfordert.

Vergleich

  • Artenschutz zielt auf das Überleben der Arten und die Erhaltung der Biodiversität ab, während Tierschutz den Schutz des einzelnen Tieres im Vordergrund hat.
  • Tierrecht geht noch einen Schritt weiter und fordert eine rechtliche Anerkennung der Interessen und Rechte von Tieren, was eine grundlegende Veränderung im Umgang mit Tieren bedeuten würde.
  • Artenschutz kann Maßnahmen umfassen, die individuellen Tieren schaden könnten (z.B. zur Regulierung von Populationen), was im Konflikt zu Tierschutz- oder Tierrechtsansätzen stehen kann.
  • Tierschutz und Tierrecht haben eine stärkere ethische Dimension, die das Wohlergehen des einzelnen Tieres in den Mittelpunkt stellt, während Artenschutz ökologisch motiviert ist.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. setzen uns für die Rechte von Wölfen ein. Für uns ist daher jedes Wolfsleben wichtig. Wir fordern ein Ende der Jagd und wir fordern mehr Tierrechte und Tierschutz. Dabei ist es vollkommen klar, dass wir mit dieser Position in Konflikt mit den Zielen und Auffassungen der großen Verbände geraten, die oft mit persönlichen Angriffen oder Scheindebatten reagieren oder unsere Inhalte canceln. Dies ist unserer Ansicht nach aber nicht zielführend, aber viele Tierfreunde kennen die Unterschiede gar nicht. Es ist sicherlich nicht unbedingt im Interesse großer Umweltverbände, die inzwischen oft auch von Jägern geleitet werden, diese Unterschiede zu kommunizieren, da man Unterstützer und Spendengelder verlieren könnte.

Viele Tierfreunde wundern sich indes, warum scheinbar der Tierschutz so wenig voran kommt. Marketingagenturen beeinflussen natürlich mit Slogans wie „Artenschutz ins Grundgesetz“ die öffentliche Meinung. Viele Menschen setzen sich ein solches Banner in sozialen Netzwerken in ihr Profilbild, ohne dass es ihnen bewusst wird, dass selbst wenn Artenschutz ins Grundgesetz aufgenommen werden sollte, sich faktisch gar nichts ändern würde. Aber es macht einfach ein besseres Gefühl und man glaubt, etwas mehr für Tiere und Natur zu tun, um sich gleichzeitig darüber zu wundern, dass beispielsweise Waschbären oder Wildschweine im großen Stil geschossen werden.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Blutwinter für Wolfsfamilien in Europa

Heute blicken wir auf die Situation von Wölfen im europäischen Ausland. Hier findet teilweise schon seit Jahren ein Gemetzel an Wolfsfamilien und ihren Welpen statt, das für Menschen mit Mitgefühl kaum noch zu ertragen ist. Die neusten Ereignisse in Schweden, Norwegen und der Schweiz zeigen auf, dass es ohne ganz persönliches Engagement eines Jeden nicht möglich sein wird, die erneute Ausrottung der Wölfe zu verhindern.

In Schweden haben Jahre andauernde Lizenzjagden die Wölfe bereits an den Rand der Ausrottung gebracht. Anfang 2023 fand dort die größte Wolfsjagd seit Datenerhebung statt. Die Untaten der Wolfsjäger wurden heftig kritisiert und seit Jahren läuft ein EU-Verfahren gegen Schweden und angeblich seien auch schon Strafzahlungen verhängt worden, doch es ändert sich nichts. Im vergangenen Jahr waren 75 Wölfe zum Gemetzel freigegeben worden. Auch in diesem Jahr dürfen die schwedischen Jäger wieder Jagd auf Wölfe machen. Dieses Jahr sollen 36 Wölfe ihr Leben zum Vergnügen weniger lassen, die Töten als ihr Hobby bezeichnen.

Fotomontage. Foto © Brigitte Sommer, PNG Pixabay

Das Töten in Schweden startete am 2. Januar und läuft bis zum 15. Februar, beziehungsweise solange, bis alle zum Abschuss freigegebenen Wölfe tot sind. Leider hilft der viele Schnee den Hobbytötern bei ihren Untaten, denn im Schnee können sie leichter Spuren lesen. Mit Hightechgeräten wie Schneemobilen, modernsten Gewehren, Nachtsicht- und Ultrarotlichtkameras verfolgen sie wehrlose Wolfsfamilien. Blutiger Schnee mahnt Schmerz, Leid und Tod. Sinnlos und grausam.

Gegen Schweden sind seit 2015 mindestens drei EU-Verfahren anhängig. Verboten ist die Lizenzjagd noch immer nicht. Hier eine Dokumentation des Bundestages zu Wolfsentnahmen in Schweden im Lichte des Artenschutzes: https://www.bundestag.de/resource/blob/935030/81d25daf1cb22078b4bdd1c589f0bed1/WD-8-002-23-pdf-data.pdf

Widerstand in Norwegen

Auch in Norwegen werden Wölfe im Rafjellet und den beiden Grenzregionen Rømskog und Fjornshöjden erbarmungslos  hingerichtet . Der Zeitraum für die Jagd von Wölfen innerhalb dieser Gebiete geht bis 15. Januar.

Der Anfang soll mit dem Töten von zwölf Wölfen eröffnet werden. Die Zahl  kann erhöht werden, sollten sich weitere Wölfe im Gebiet befinden.

Doch dort gibt es auch Widerstand.

Sechs Wolfsaktivisten befreiten von Jägern eingekesselte Wölfe

In der Nacht  des zweiten Januars betraten sechs Wolfsaktivisten das Jagdgebiet in Aurskog-Høland, wo die Jäger mehrere Wölfe aus dem Fjornshöjden Rudel verfolgt und eingezäunt hatten. Solche Zäune, auch als Fahnenmasten bekannt, werden verwendet, um Wölfe dort einzuschließen, denn Wölfe trauen sich nicht unter den Flatterbändern hindurch.  Der Ring wird immer enger gemacht, bis der letzte dort gefangene Wolf erschossen ist.
Mehrere Wölfe hätten sich innerhalb der Flatterbandzäune befunden, so die Wolfsaktivisten. Nur der erste Silvesterabend hätte verhindert, dass die Wölfe gleich geschossen worden wären. Als es dunkel wurde, hätten die Jäger entschieden, dass die Zäune die Nacht bleiben sollten, damit die Jagd am nächsten Tag wieder beginnen konnten. „Die Tiere, die drinnen eingesperrt waren, müssen extrem gestresst gewesen sein. Die Wölfe waren auf beiden Seiten des Zauns zu hören. Das Rudel wollte wieder zusammenkommen, aber die Zäune verhinderten dies,“ so die Aktivsten.
In der Nacht hätten sich die sechs Aktivisten in den Bereich geschlichen und entfernten große Teile des Zaun, damit die Wölfe entkommen konnten, schreibt die Organisation ARV auf ihrer Facebook-Seite weiter. Leider konnten nicht alle Wölfe befreit werden. Das weibliche Familienoberhaupt und auch die Mutter der diesjährigen Wolfswelpen wurden erschossen. Laut interner Kommunikation unter den Jägern sollen jedoch mehrere der Wolfswelpen entkommen sein.
Fünf der sechs Wolfsaktivisten seien festgenommen worden. Sie wären mit einer Geldstrafe von insgesamt 73.000 NOK bestraft und hätten acht Stunden in einer Zelle verbringen müssen. „Das Verbrechen, das sie begangen hatten, bestand darin, die Jagd nach einem stark gefährdeten Tier zu verhindern.“ ARV spricht den Aktiven auf ihrer Facebookseite ein großes Dankeschön aus. „Ohne ihre Bemühungen würden mehr Wölfe getötet und die norwegische Natur wäre noch ärmer. Aktivisten sind nichts als Helden,“ heißt es.
Der leider viel zu jung an Krebs verstorbene Philosoph Gunnar Kaiser sagte kurz vor seinem Tod folgendes:
„Am Ende des Lebens geht es nicht darum, wie viele Regeln
Du eingehalten hast und wie viele Gesetze Du befolgt hast,
sondern ob Du der geworden bist, der in Dir angelegt ist.“ (Gunnar Kaiser)

In der Schweiz verbietet Gericht weitere Abschüsse

…aber nur für bestimmte Rudel. Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/14/schweiz-gericht-untersagt-jagd-auch-im-wallis-gemetzel-geht-aber-weiter/

Bundesverwaltungsgericht entscheidet:
Wolfsabschüsse bleiben gestoppt

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Beschwerden gegen die Jagd auf sieben Wolfsrudel in den Kantonen Wallis und Graubünden genießen weiterhin aufschiebende Wirkung. Die Abschüsse dürfen somit nicht umgesetzt werden. Für viele Wolfsfamilien kommt diese Entscheidung zu spät, für weitere Wolfsfamilien, wo deren Abschuss seitens der Umweltorgas zugestimmt worden war, bedeutet auch die aktuelle Entscheidung des Gerichtes trotzdem für 70 Prozent der Population in der Schweiz den sicheren Tod.
Interne Dokumente bieten übrigens jetzt einen Einblick in die Machenschaften des Schweizer Bundesrats Rösti, der gerne selbst zur Waffe greift, um Wölfe zu töten. Der Rechtspopulist versucht mit allen Mittel, auch wenn sie nicht legal sind, die Schweizer Wolfsrudel auszurotten. Aber wie es so ist, auch die SVP, seine rechtsgesinnte Partei, wurde vom Volk gewählt.
Dass «proaktive» Schüsse künftig erlaubt sein sollten, darauf hatte sich das Parlament im Dezember 2022 zwar geeinigt, weil die Zahl der Wölfe in der Schweiz in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. Allerdings mit einem wichtigen Zusatz: Die Wolfspopulation darf nicht gefährdet werden. Ob die neue Jagdverordnung diesen Zusatz einhält, bezweifeln Umweltverbände und linke Parteien. Das Portal watson hat mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes die Herausgabe zahlreicher interner Dokumente und Mails aus Röstis Departement bewirkt. Diese zeigen auf, wie der SVP-Bundesrat eine Jagdverordnung durchdrücken konnte, welcher eine wissenschaftliche Grundlage fehlt.

Auch in der Schweiz regt sich immer mehr aktiver Widerstand. Zum Beispiel dokumentiert die Organisation Hunt Watch Treibjagdfrevel: https://www.facebook.com/profile.php?id=100069136312619

Künftig solche Zustände auch in Deutschland?

Ja, wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchten solche Zustände auch in Deutschland, wenn tatsächlich Schnellabschüsse umgesetzt werden können und man den EU-Schutzstatus evtl. sogar von streng geschützt auf geschützt herabsetzt. Vielleicht sogar, ohne die erforderliche Mehrheit in den Mitgliedsstaaten. Wir brauchen auch in Deutschland Menschen, vor allem junge Menschen, die sich vor Ort aktiv für den Schutz der Wölfe einsetzen können und wollen. Vor allem in den Wolfsgebieten brauchen wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. mehr aktive Hilfe: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erster Teilerfolg in Thüringen – Gericht untersagt Abschuss der Mutterwölfin, Jagd auf Welpen geht aber weiter

@ Brigitte Sommer – Beispielbild Wolfspaar: Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Das Verwaltungsgericht Gera hat gestern den Abschuss der Mutterwolfin Ohrdri vorläufig untersagt. Dies ist ein erster Teilerfolg.Weiterhin gefährdet sind jedoch die Mischlingswelpen, deren Abschuss nach wie vor beschlossene Sache zu sein scheint. Auch die anderen Verbände wie NABU und BUND hatten sich für deren Abschuss ausgesprochen, während Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige wegen der Abschüsse von nunmehr zwei der fünf Welpen erstattet hat. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass die Wölfin und ihr neuer Wolfspartner „versehentlich“ erschossen werden könnten, weil im Schießbefehl auf die Wolfsmischlinge aufgeführt ist, dass bis zum 30. April auch  auf „graue“ Tiere  geschossen werden dürfe. Die Mischlingswelpen sind schwarz. Ohrdri und ihr Partner grau.

Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Wölfe in FFH-Gebieten noch strenger geschützt

Das Verwaltungsgericht Gera habe gestern  einem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. (NABU), stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die angegriffene Entnahmegenehmigung wiederhergestellt,“ heißt es in einer Pressemitteilung. Damit dürfe die vom Freistaat Thüringen angeordnete sofortige Tötung („Entnahme“) einer in dem europäischen Schutzgebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ansässigen Wölfin (und ggf. eines weiteren Wolfes) zunächst nicht vollzogen werden.

Nach Auffassung der Kammer hätte das Landesamt bei seiner Entscheidung nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorschriften ins Auge fassen müssen. Vielmehr hätte es vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin zu einer Tierart gehört, die wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ist und als solche durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über den Gebietsschutz besonderen Schutz beanspruchen kann. Die Kammer habe entschieden, dass selbst wenn die Tötungsentscheidung der Wölfin als Maßnahme der unmittelbaren Gebietsverwaltung betrachtet werde, die Behörde nicht aufgeklärt und geprüft habe, ob diese im Hinblick auf den Gebietsschutz auch verhältnismäßig sei. Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einen Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die Prüfung des durch öffentliche Mittel geförderten Einsatzes höherer Zäune, des umfangreicheren Einsatzes von Schutzhunden und der Installation ortsfester Pferche angesprochen.

NABU für Erhaltung der Mutter, aber für Abschuss der Welpen

Im Klartext sagt das Gericht damit, dass Wölfe in FFH-Gebieten unter noch höherem Schutz stehen. Dieses Urteil könnte evtl. auch Auswirkungen auf Wolfsrüde Roddy haben, der in Niedersachsen auch in einem FFH-Gebiet lebt. In diesem Fall hat der Niedersächische Umweltminster Lies bislang über 1,2 Millionen Euro für eine erfolglose Jagd auf den Familienvater ausgegeben. Dem gegenüber stehe ein Schaden von etwas mehr als 500 Euro. Das Gericht hät es also für zumutbar, dass in Herdenschutzmaßnahmen intensiviert wird. Die Jagd auf die Thüringer Mischlingswelpen ist durch dieses Urteil leider noch immer im vollen Gange. Der NABU hatte zwar gegen den Abschuss der Mutterwölfin geklagt, doch den Abschuss der Welpen beführworte man aus artenschutzrechtlichen Gründen, heisst es.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben Anzeige gegen alle ausführenden und entscheidenden Personen gestellt, die am Abschuss der Welpen beteiligt sind.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  zählt der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Diesem strengen Schutzstandard unterliegen auch Hybridwölfe,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehören Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe sind zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier darf damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, stellt kein Argument dar, weil sich zum Beispiel fünf, bzw. drei verbliebenen Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate beträgt in Deutschland  unter einem Prozent.

Gefahr, dass Wölfin oder ihr Partner „versehentlich“ abgeschossen wird, besteht wohl weiter

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020, heißt es in der Pressemitteilung des Umweltamtes. Damit solle sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Rechtliche Analyse und Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. http://www.djgt.de/system/files/320/original/Kurzposition_VG_Gera.pdf?fbclid=IwAR35sqbIpmwy8daB4zLOCv2gRlm_PleiB8Uv6F_qKheNW7OpePOyyaP8OUI

Hier der Link zur Presseinfo

http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/7C7103088943E827C12585140061AEA6/$File/03-2020%20Presseerklärung%20Wolfentnahme.pdf?OpenElement

Illegale Wolfstötung: Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt 4000 Euro Belohnung für Ergreifung der Täter aus

P R E S S E M I T T E I L U N G

Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V.  hat eine Belohnung von insgesamt 4000 Euro zur Ergreifung der Täter ausgesetzt, die bei Wittingen im niedersächsischen Landkreis Gifhorn eine Jungwölfin und bei Ratzdorf im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg einen Wolf erschossen haben. Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer nannte die Täter „jämmerliche Gestalten, die keine Achtung vor Lebewesen haben.“ In beiden Fällen erstattete der Verein auch Anzeige gegen Unbekannt.

Die Perversität dieser Täter sei leider ein Beispiel dafür, wie hasserfüllt immer mehr Menschen auch bei Tieren reagieren, die unter strengem Schutz stünden. Die Jungwölfin war nach Darstellung von Experten vor ihrem Tod auch noch gefoltert worden. Scheinheilig nannte Sommer die Äußerungen des niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies, der gegenüber der Osnabrücker Zeitung geäußert hatte,  dass eine solche „Selbstjustiz“ unverantwortlich und es dafür „überhaupt keine Toleranz“ gebe. In Wirklichkeit ermögliche der Umweltminister in seiner bereits zum vierten Mal verlängerten Abschussverfügung gegen den Wolf Roddy das Töten eines Wolfs, obwohl etliche Zaunkontrollen des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V. bewiesen hätten, dass die Nutztiere in fast allen Fällen völlig ungenügend geschützt waren.

Sommer: „Auch für den geplanten Abschuss von Wolf Roddy und Wolf Dani in Schleswig-Holstein gibt es für uns keine Toleranz.“

Der getötete Wolf bei Ratzdorf in Brandenburg sei in der Nähe der Stelle gefunden worden, wo bereits vor zwei Jahren schon einmal ein Wolf illegal erlegt worden war. Die Tatsache, dass mit dem Wolf bei Ratzdorf in diesem Jahr bereits schon drei Wölfe von unbekannten Personen in Brandenburg illegal erschossen worden seien, zeige in erschreckender Weise, dass sich Wolfshasser in ihrem Tötungswahn in dieser Gegend besonders sicher fühlen.

Ein Vorgeschmack auf die „Lex Wolf“

Diese illegalen Tötungen seien auch schon ein Vorgeschmack auf die „Lex Wolf“, die vom Bundestag nach der Sommerpause verabschiedet werden soll. Diese Gesetzesänderung des Bundesnaturschutzgesetzes erlaube, dass praktisch jeder Wolf und auch ganze Rudel schon auf Verdacht erschossen werden könnten.  Das könnten sich Wolfshasser zu Herzen nehmen und selbst zur Waffe greifen, um Wölfe in „Selbstjustiz“ abzuschießen.

Der Wolf, so Sommer, sei  unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention und EU-Richtlinien eine geschützte Tierart. Diesen Schutz der Wölfe habe die EU erst vor einigen Monaten  bekräftigt.  Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da sie durch Deutschland ratifiziert wurden.

Hier die PM als PDF:

PM_Wolfsschutz_Deutschland_setzt_4000_Euro_Belohnung_zur_Täterergreifung_aus

 

Pressemitteilung – Wolfsschutz Deutschland live erleben am Sonntag, 28. Juli, beim Tierheimfest in Frankfurt-Fechenheim

Informationen über den Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. und die Wölfe in Deutschland gibt es auf dem Sommerfest des Tierschutzvereins Frankfurt und Umgebung e.V. am Sonntag,  den 28. Juli, in Frankfurt am Main-Fechenheim.

Wolfsschutz-Deutschland e.V. informiert auf dem Sommerfest des Tierschutzvereins Frankfurt/Main und Umgebung e.V.  in Frankfurt-Fechenheim.

Informationen über den Wolf gibt der bundesweit agierende Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. am Sonntag, den 28. Juli, im Rahmen einer Veranstaltung des Tierschutzvereins Frankfurt am Main. Das Fest findet v o r dem Tierheim in der Ferdinand-Porsche-Str. 2-4 in Frankfurt-Fechenheim statt.  Hier erfahren die Besucher am Stand des Vereins alles Wissenswertes zum Thema Wolf.
Mit dabei – stellvertretend für ihre Ahnen- auch Wolfsbotschafterin Alba, eine aus der Tötungsstation gerettete Podenca.

Ab 11 Uhr werden die Vereinsmitglieder Gudrun Zimmermann und Klaus Giar über die Wölfe in Deutschland und die Arbeit, die der Verein Wolfsschutz Deutschland e. V.  für den Schutz der freilebenden Wölfe leistet, informieren.

Jeder, der sich für Wölfe interessiert, mehr über die Tiere erfahren will und einen Einblick in die lange Geschichte zwischen Mensch und Wolf erfahren möchte, ist hier richtig und herzlich willkommen.
In Hessen ist noch kein Wolf sesshaft geworden  Es gibt viele Wölfe, die Hessen als Transitstrecke durchwandern. Die Aufklärung über den Wolf ist dem Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. sehr wichtig. Auf Wunsch werden Nutztierhalter, die geeignete Schutzmaßnahmen vornehmen wollen, auch unterstützt.

„Wo der Wolf ist, wächst der Wald“  (Russ. Sprichwort)

Weitere Informationen über Wolfsschutz-Deutschland e.V. gibt es  laufend hier auf der Webseite des Vereins unter www.wolfsschutz-deutschland.de.

Schönes Wochenende allen Lesern mit unseren neuen Wolfsfilmen!

Wolfsschutz-Deutschland e.V. wünscht allen Lesern unseres Blogs ein wunderschönes Wochenende!

Die neuen, kleinen Filme von unseren Wildtierkameras in Sachsen sollen Euch das Wochenende noch etwas versüßen. Familie Wolf streift mit ihren Kindern durch den Wald, Wolfswelpen trampeln vor sich hin, um die Gegend zu erkunden und Mutter Wolf lässt sich von ihren Kindern abschlecken. Diese Tiere haben ebenso ihre Lebensberechtigung, wie wir Menschen auch, das müsste so langsam auch mal in den Köpfen der Politiker ankommen.

Habt ein entspanntes Wochenende und genießt diese Videos! 🙂

 

 

 

 

Heimkehrer Wolf- Es gibt keinen Grund, sich vor ihm zu fürchten

Ein Gastbeitrag von Sabine Brauer

Vor über 150 Jahren wurden die letzten Wölfe in Deutschland von Menschenhand ausgerottet. Ablenkend von sozialen Konflikten, stempelte man sie ab als Sinnbild des Bösen, was sich auch heute noch in bekannten Märchen widerspiegelt. Sie erfuhren die gleiche Verfolgung, wie Frauen, die man der Hexerei bezichtigte. Im Jahr 2000 wanderten die ersten Wölfe aus Polen wieder ein und finden seitdem deutschlandweit neue Lebensräume. Auch in Niedersachsen, u. a. im Landkreis Harburg, sind einige Rudel wieder heimisch geworden. Nach europäischem Recht sind Wölfe eine streng geschützte Art, genießen damit auch in Deutschland höchsten Schutzstatus und dürfen weder verletzt noch getötet werden. Trotzdem verschwinden immer wieder Wölfe oder werden illegal erschossen aufgefunden.

Heimkehrer Wolf- Es gibt keinen Grund, sich vor ihm zu fürchten
Sabine Brauer

Wölfe passen sich an die immer stärker besiedelte, von Straßen durchzogene Landschaft an. Dennoch kommen vor allen Dingen abwandernde Jungwölfe im wahrsten Sinne des Wortes leider häufig unter die Räder. Trotzdem finden sie Areale, in denen sich jeweils einzelne Rudel ansiedeln, die sehr wertvolle Regulatoren für das jeweilige Ökosystem darstellen. Ein Rudel besteht aus dem Elternpaar, den Welpen des aktuellen Jahres und Jährlingen, die sich an der Aufzucht der Jungen beteiligen. Es beansprucht eine Größe von 150 – 350 km². Darin wird die Wolfsdichte niemals größer sein, als die eines einzigen Rudels. Als Kulturfolger haben sich Wölfe schon immer auch in unmittelbarer Nähe von menschlichen Siedlungen aufgehalten. Daraus resultieren ihre domestizierten Nachkommen, unsere Haushunde, die alle noch Gene ihrer Vorfahren in sich tragen.

Weidetiere können geschützt werden, man muss es nur wollen

Leider treffen mit der Rückkehr der Wölfe auch unterschiedliche Interessen aufeinander. Der Beutegreifer Wolf benötigt Nahrung in Form von Wildtieren wie Rehen, Hirschen, Wildschweinen und kleineren Säugetieren. Er ist damit genau das Regulativ in Wald und Flur, das durch seine Ausrottung gefehlt hat. In seiner Anwesenheit entsteht eine völlig natürliche Auslese auch schwacher und kranker Tiere, die für einen ausgeglichenen gesunden Bestand sorgt, der nicht mit Überproduktion der Populationen reagiert.

Wenn Wölfen leichter Zugang zu Schafen oder Ziegen geboten wird, werden sie allerdings auch diese leichte Beute nicht verschmähen. Denn als bestens an die Natur angepasstes Lebewesen, verschwenden sie keine unnötige Energie. Unzureichend geschützte, eingepferchte Weidetiere, sind leichte Opfer. Panik innerhalb einer Herde, die bei einem Wolfsangriff nicht entkommen kann, löst bei Wölfen einen starken Beutetrieb aus, der dann leider häufig sogar zu Mehrfachrissen führt. In der Natur kommt genau das nicht vor, weil Wölfe sich auf ein Beuteobjekt konzentrieren und alle anderen Tiere flüchten können. Für nachgewiesene Wolfsrisse erhalten Weidetierhalter eine Entschädigung vom Land.

Der Artenschutz darf nicht aufgeweicht werden

Panikmache durch Medien und Tierhalter, die ihre Tiere immer noch nicht ausreichend schützen (wollen), ist so wenig hilfreich, wie zielführend. Die zunehmende Stimmungsmache von Weidetierhaltern und Jägern gegen die Wölfe darf nicht dazu führen, dass der Artenschutz aufgeweicht wird. Die Übernahme in das Jagdrecht ist absolut keine Option.

Im Besonderen geht es deshalb jetzt also darum, die Akzeptanz für den Wolf zu stärken, Vorurteile abzubauen und Maßnahmen sowohl zum Schutz der Wölfe, als auch zur Absicherung von Weidetieren zu unterstützen. Da der Wolf seit bald zwanzig Jahren wieder in Deutschland heimisch wird, gibt es auch bereits beste Erfahrungen mit vorbildlichen, vielfach erfolgreich angewandten Herdenschutzmaßnahmen, bestehend aus elektrischen Zäunen mit Untergrabungsschutz und Herdenschutzhunden, die auch finanziell von den Ländern gefördert werden.

Die Panik vor dem Wolf ist völlig unbegründet

Für Menschen stellt der Wolf keine Gefahr dar. So sind europaweit in den letzten Jahrzehnten keinerlei Übergriffe auf Menschen bekannt. Auch wenn sich gelegentlich Wölfe durch Siedlungsbereiche bewegen, in der Regel nachts oder in der Dämmerung, sind sie nicht gefährlich für Menschen. Ältere Tiere oder Rudel wird man ohnehin kaum zu sehen bekommen, weil diese sehr scheu sind und den Kontakt zum Menschen meiden. Jüngere Tiere, die im Alter von etwa eineinhalb bis zwei Jahren im Frühjahr ihr Ursprungsrudel verlassen, sind noch neugierig und so kommt es vor, dass man gerade in dieser Jahreszeit – mit ganz viel Glück – vielleicht einmal einem Wolf begegnet. Wir brauchen also keine Angst zu haben vor dem „bösen Wolf“, der in vielen von uns noch Rotkäppchenängste auslösen mag.

Nur weil Wölfe uns heute noch fremd sind, wir den Umgang bisher nicht gewohnt sind oder lernen konnten, heißt es nicht, dass wir sie fürchten müssen. Sie sind nicht unsere Feinde, sondern folgen menschlichen Ansiedlungen schon seit Urzeiten. Sie sind die wilden Vorfahren unserer Haushunde. Was mir fremd ist, muss ich mir vertraut machen, um mir eine eigene ungefärbte Meinung bilden zu können. Im Rahmen meiner Tierrechtsinitiative beschäftige ich mich seit längerer Zeit mit diesem Heimkehrer, sammle Informationen über Wölfe, ihr Verhalten und den Umgang mit ihnen und stelle diese für die Öffentlichkeit und die Politik im Internet zur Verfügung. Informative Beiträge aus allen Medien, von Experten, Wolfsberatern und Behörden, aber auch persönliche Erfahrungen Dritter sollen hier einen Überblick schaffen Werfen Sie einen Blick auf meine Facebookseite: www.facebook.com/LobbyproWolf

Sehr gern unterstütze ich auch den Verein Wolfsschutz Deutschland e. V., dessen engagierte Mitglieder sich uneingeschränkt für den Schutz von Wölfen und anderen Tieren einsetzen.

Ich freue mich, wenn auch ich mit diesem Artikel dazu beitragen kann, Ihnen Informationen an die Hand zu geben, Ängste zu nehmen und vielleicht auch Sie dafür zu gewinnen, den Wolf in Deutschland, Niedersachsen und in unserer Nachbarschaft willkommen zu heißen.

 

Zur Person: Sabine Brauer lebt in Niedersachsen, ist aktiv für die SPD in der Kommunalpolitik tätig und engagiert sich seit Jahren für den Tierschutz. Siehe auch www.lobby-pro-tier.de

 

Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland !

Hier eine aktuelle Pressemitteilung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder (www.aha-halle.de)

Mit Entsetzen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) das fortgesetzte Agieren der Politik in verschiedenen Bundesländern aufgenommen, welche verstärktes Vorgehen gegen die Rückkehr des Wolfes anmahnen. Dabei schrecken diese Leute nicht zurück Hand in Hand mit einigen unverbesserlichen privaten Waldeigentümern, Jägern und Landwirten Wölfe zum Abschuss freizugegeben.
In dem Zusammenhang haben mehrere Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland offenbar einen offensichtlichen Überbietungswettbewerb begonnen, wer sich als größter Hassprediger gegenüber dem Wolf positioniert. Insbesondere in Niedersachsen, Sachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt, aber auch in Brandenburg versuchen sich Politik sowie Lobbyverbände von Jägern, Landwirten und Waldbesitzern als besondere Bekämpfer des Wolfes hervorzutun. Dabei scheinen diese Leute zu vergessen, dass ein ähnliches Vorgehen dazu führte, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch erlegte man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende finden sollte.
Daraus abgeleitet genießt der Wolf einen umfassenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz. Hier sei ganz bewusst aus der „LEITLINIE WOLF HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ZUM UMGANG MIT WÖLFEN“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt vom 06.07.2017 zitiert:
„1. Rechtliche Situation, Schutzstatus des Wolfes Der Wolf ist eine heimische, nach internationalen und nationalen Rechtsvorschriften streng geschützte Tierart, deren Vorkommen in Deutschland zurzeit zusammen mit den in Westpolen lebenden Wölfen die Zentraleuropäische Flachlandpopulation bildet.“

Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

Gemäß Art. 12 Absatz 1 i.V.m. Anhang IV der FFH-Richtlinie ist der Wolf eine in weiten Teilen Europas streng zu schützende Art. Zusätzlich unterliegt der Wolf den Handelseinschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.

Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch § 7 Absatz 2 Nr. 13 Buchst. b) BNatSchG und § 7 Absatz 2 Nr. 14 Buchst. a) BNatSchG umgesetzt. Die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nehmen die einschlägigen Vorgaben des Art. 12 Absatz 1 Buchst. a) bis d) FFH-RL auf und untersagen das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen, das erhebliche Stören von Wölfen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie jede Entnahme, Beschädigung und Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG können von den vorgenannten Verboten Ausnahmen zugelassen werden. Eine Ausnahme darf jedoch beim Vorliegen einer der in § 45 Absatz 7 Nr. 1 bis 5 BNatSchG genannten Gründe nur zugelassen werden, soweit es keine zumutbaren Alternativen gibt. Außerdem darf sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen durch die Zulassung der Ausnahme nicht verschlechtern.

Gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie ist der Wolf zudem eine Art von gemeinschaftlichem Interesse (prioritäre Art). Die EU verlangt von den Mitgliedsländern, dass sie für diese Arten den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustands gewährleisten bzw. – soweit sich die Art noch nicht in einem solchen Erhaltungszustand befindet – herbeiführen. Die EU verlangt von den Mitgliedsländern außerdem, dass sie alle sechs Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand dieser Arten erstellen. Der rechtliche Status des Wolfes und die vom Europäischen Gerichtshof dazu ergangenen Urteile schützen die Tierart Wolf auf der gesamten Landesfläche. Die Ausweisung bestimmter vom Wolf freizuhaltender Gebiete, die Festlegung eines Zielbestandes oder
eine Bestandsregulierung sind daher unzulässig.

Verordnung widerspricht eindeutig Schutzbestimmungen

„Die Tötung eines Wolfes stellt eine strafbare Handlung nach § 71 Absatz 1 und § 71a BNatSchG sowie § 329 Absatz 3 StGB dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen.“, Zitat Ende.Die nunmehr vom Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Jörg Vogelsänger (SPD) unterzeichnete und am 01.01.2018 als Teil des Wolfmanagementplans in Kraft getretene Brandenburger Wolfsverordnung dagegen, widerspricht eindeutig den internationalen, europäischen und nationalen Schutzbestimmungen. So überlässt diese Verordnung einem Jeden Einzelnen die Einschätzung ab wann Wölfe auffälliges, problematisches oder aggressives Verhalten zeigen. Auch beinhaltet das Papier mit keiner Silbe die Nachweispflicht, dass Wölfe für Übergriffe bzw. Tötungen auf Nutztiere verantwortlich sind. Es reicht die Mutmaßung aus, um die „nach § 7 berechtigten Personen“ mit Vergrämung bis Tötung der mutmaßlich verantwortlichen Wölfe zu beauftragen. Zu den „nach § 7 berechtigten Personen“ zählen u.a. „wer einen gültigen Jagdschein oder eine andere waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.“ Hier hat man den Bock zum Gärtner gemacht, wo doch Jäger zu den radikalsten und extremistischen Gegnern der Wiederankunft des Wolfes zählen und immer wieder im Verbund mit ähnlich veranlagten Landwirten, Waldeigentümern und ihren Lobbyverbänden für ihre diesbezügliche permanente und unbelehrbare öffentliche Militanz bekannt sind.
Dann stellt sich noch die Frage, ob mit einer anderen waffenrechtlichen Erlaubnis jede Person mit Waffenschein gemeint ist. Somit kann schon bei bloßem Verdacht, dass der Wolf böse ist, jeder der eine Waffe besitzen darf, Jagd auf das sehr streng geschützte Tier machen. Fachkompetenz hin, Fachkompetenz her. Ein bitterer Beigeschmack, der da aufkommt, wenn man sich auch noch die unter § 5 geregelte Todesstrafe für Wolfs- Hund-Hybriden anschaut. Diese Verordnung hat die Büchse der Pandora geöffnet. Ebenso schwach ist die Regelung und Auflistung von „Zumutbaren Maßnahmen zum Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen“. Schon die Bezeichnung ist sehr interessant. Wildernde Hunde zählt man schon mal nicht zu den Verursachern. Was passiert eigentlich, wenn Wolfsgegner gezielt die Tiere anlocken, um sich so das Recht zur Tötung zu schaffen ? Die Verordnung beinhaltet dazu gar nichts.U.a. in dem Blickwinkel betrachtet, fehlen interessanterweise die Auflistung und Androhung von Ahndungen nach dem Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht. Sollte dieses skandalöse Machwerk weiter Gültigkeit besitzen, bekommen garantiert Ordnungsbehörden, Polizei und Justiz noch eine Menge zu tun. Nur besteht die Gefahr, dass es bei einer zu erwartenden langsamen Bearbeitung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, zu einem sehr gefährlichen Wettlauf mit der erneuten Ausrottung des Wolfes in Brandenburg kommt.

Der AHA fordert den Landtag und die Landesregierung Brandenburgs auf, diese skandalöse für die radikalisierten Wolfsfeinde unter den Jägern, Landwirten und den Waldeigentümern erlassene Verordnung sofort zu stoppen. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung müssen sich endlich im Klaren sein, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.
In dem Zusammenhang sei an einen sehr interessanten Beitrag der „Märkischen Oderzeitung“ vom 26.11.2008 erinnert, wo Freunde von blutigen Tierjagden ihr Handeln mit dem Fehlen von natürlichen Feinden des Schalenwildes begründeten und dabei explizit Bären und Wölfe benannten. Nun kehrt der Wolf zurück und übernimmt wieder seine angestammte Funktion als na-
türlicher Feind und schon mobilisiert u.a. die Jägerschaft gegen seine Ausbreitung. Die Politik liefert dazu die Rechtsgrundlagen. Was für ein offensichtlicher und unverantwortlicher Widerspruch !

Erhaltung von Natur- und Lebensräumen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.

Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen. Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende
sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de