Bundesrat öffnet Tür zur Wolfsjagd – und knebelt den Rechtsschutz

Gestern, am 27. März 2026, hat der Bundesrat dem Gesetz zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die erste legale Jagd auf Wölfe seit über 100 Jahren. Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Wölfe – und explizit auch Wolfswelpen – in der Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober bejagt werden. Die Bundesländer erhalten weitgehende Spielräume für „Bestandsmanagement“ und pauschale Tötungen. Für uns von Wolfsschutz Deutschland e.V. ist das ein schwarzer Tag für den Natur- und Tierschutz. Doch es kommt noch schlimmer: Parallel dazu wird mit dem Gesetzentwurf BT-Drucksache 21/4146 das Verbandsklagerecht systematisch ausgehöhlt. Beide Vorhaben zusammen bilden einen perfiden Doppelschlag – mehr Abschussmöglichkeiten bei gleichzeitig weniger Möglichkeiten, diese juristisch zu stoppen.

Beispielfoto. Dieser Wolf ist nicht tot, er schläft nur. © Brigitte Sommer

EU-Herabstufung als Türöffner

Die Grundlage für diese Jagdfreigabe war die Herabstufung des Wolfs in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (nur noch „geschützt“) im Jahr 2025. Damit wurde der Weg frei für reguläres Bestandsmanagement in Gebieten mit „günstigem Erhaltungszustand“. National bleibt der Wolf zwar formal „geschützt“, doch die neuen Regelungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz schaffen genau die Ausnahmen, die eine anlasslose Jagd ermöglichen. Das Ergebnis: Rudel können gezielt destabilisiert werden. Wölfe und Wolfswelpen können getötet werden – mit der Folge, dass Welpen verhungern oder verwaiste Jungwölfe verstärkt auf Nutztiere ausweichen. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus Skandinavien und anderen Ländern zeigen eindeutig: Solche pauschalen Abschüsse senken die Risszahlen langfristig nicht, sondern können sie sogar erhöhen.

Der zweite Schlag: Gesetzentwurf 21/4146 gegen das Verbandsklagerecht

Genau in diesem Moment wird auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) vorangetrieben – BT-Drucksache 21/4146. Erste Lesung im Februar, öffentliche Anhörung im Umweltausschuss am 25. März 2026, derzeit in der Ausschussberatung. Die geplanten Änderungen sind verheerend für den Naturschutz:

  • Keine aufschiebende Wirkung von Klagen mehr: Abschussgenehmigungen und Managementpläne dürfen trotz laufender Klage vollzogen werden. Ein getöteter Wolf bleibt tot – irreversibler Schaden.
  • Starre 10-Wochen-Frist für die Vorlage aller Beweismittel – ein Ding der Unmöglichkeit für ehrenamtlich arbeitende Initiativen und kleinere Verbände.
  • Erschwerte Anerkennung als klageberechtigter Verband und strengere sachlich-räumliche Begrenzungen.

Genau wie wir bereits am 19. Februar 2026 in unserem Artikel „Gesetzentwurf 21/4146: Ein weiterer Schlag gegen das Verbandsklagerecht“ https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

gewarnt haben, trifft diese Novelle den Kern des Rechtsschutzes für Arten wie den Wolf. Unter dem Vorwand, Infrastrukturprojekte zu beschleunigen und „Missbrauch“ zu verhindern, wird zivilgesellschaftliche Kontrolle systematisch geschwächt.
Beispielfoto Wolf.

Symbolpolitik statt echter Lösungen

Statt massiv in funktionierenden Herdenschutz zu investieren und diesen auch zu fordern – wolfsabweisende  Zäune, Herdenschutzhunde, professionelle Beratung –, setzt die Politik auf billige Schlagzeilen: „Wir schießen den Wolf.“ Dabei zeigen die Daten: Dort, wo Herdenschutz konsequent umgesetzt wird, sinken die Risszahlen drastisch. Die Jagd hingegen ist keine Lösung, sondern ein gefährlicher Präzedenzfall, der den gesamten Natur- und Tierschutz untergräbt. Die Kombination aus Jagdfreigabe und geschwächtem Klagerecht ist kein Zufall. Sie ist ein gezielter Angriff auf den Wolf und auf alle, die ihn schützen wollen. Und die Bauern werden überhaupt keinen echten Nutzen haben. Viele Familienbetriebe werden seit Jahren systematisch in die Enge getrieben – nicht durch Wölfe, sondern durch eine Politik, die den bäuerlichen Mittelstand gezielt aushöhlt. Ausufernde Bürokratie, explodierende Energie- und Abgabenkosten, ständig neue Auflagen und ein Höfesterben ohne Ende machen traditionelle Weide- und Landwirtschaft immer unrentabler. Gleichzeitig kaufen internationale Konzerne, Immobilienfonds und außerlandwirtschaftliche Investoren massenhaft Ackerland auf, treiben die Bodenpreise in die Höhe und verdrängen einheimische Betriebe – besonders in Ostdeutschland wird Ackerland zum Spekulationsobjekt. Währenddessen fördert dieselbe Politik aggressiv den Aufbau des Kunstfleisch-Marktes (Cultured Meat), der bis 2050 Milliarden-Umsätze verspricht und konventionelles Fleisch aus der Weidetierhaltung langfristig überflüssig machen wird. Statt die echten Strukturprobleme anzupacken, wird der Wolf zum praktischen Sündenbock gemacht –  von einer Regierung, die von der Zerstörung des ländlichen Mittelstands ablenkt.

Was machen die Klagen?

Noch besteht Hoffnung auf europäischer Ebene: Die italienische Organisation Green Impact hat gemeinsam mit Partnern wie LNDC Animal Protection, Earth ODV, One Voice und weiteren Verbänden beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen die Herabstufung des Wolfs von Anhang IV auf Anhang V der FFH-Richtlinie eingereicht (Rechtssache T-563/25).Sollte der EuGH die Herabstufung als wissenschaftlich unbegründet und politisch motiviert einstufen und für nichtig erklären, würde das die gesamte Rechtsgrundlage für die deutsche Wolfsjagd und die Managementpläne der Länder massiv erschüttern. Allerdings kann eine solche Entscheidung eineinalb bis drei Jahre oder länger dauern. Bis dahin können längst zahlreiche Wolfsfamilien und Rudelstrukturen irreversibel zerstört sein. Eine späte Rücknahme der Herabstufung käme für viele betroffene Rudel dann zu spät.

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Politisches Theater um den Wolf: Auch Brandenburgs Abstimmung entlarvt die große Heuchelei

Brandenburg hat es vorgemacht – und gleichzeitig entlarvt: Am 13. März 2026 stimmten im Potsdamer Landtag BSW, CDU und SPD dafür, den Wolf ins Landesjagdrecht aufzunehmen. Die AfD stimmte dagegen. Ausgerechnet die Partei, die sonst nie ein Blatt vor den Mund nimmt, wenn es um Wolfsabschüsse geht, votierte mit Nein. Ein scheinbar absurdes Bild. Doch es passt perfekt ins große Bild: Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist längst beschlossene Sache – und die Landtagsdebatten sind nichts anderes als gut inszeniertes Theater.

Wichtige Inhalte aus der Pressemitteilung dazu: 

  • Der Landtag hat die Novellierung des Jagdgesetzes und eine Änderung der Brandenburgischen Jagddurchführungsverordnung beschlossen.
  • Damit wird der Wolf ins Landesjagdrecht aufgenommen (als jagdbare Art).
  • Das Ministerium setzt damit einen früheren Landtagsbeschluss um, den Wolf im ersten Quartal 2026 in die Liste der jagdbaren Tierarten aufzunehmen.
  • Ziel: Handlungsfähiger werden beim Umgang mit schadensstiftenden Wölfen (z. B. leichtere Tötungen, angeblich zum Schutz von Weidetieren).
  • Der Wolf bleibt vorerst ganzjährig geschont; praktische Änderungen ergeben sich aber in Kürze aus künftigen Managementplänen und dem Bundesrecht. 

Der bundesweite Flickenteppich – oder was davon übrig blieb

Brandenburg ist nur der jüngste Fall in einer langen Reihe. In Niedersachsen (2022), Hessen (Oktober 2024), Bayern (März 2026), Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz (2025) wurde der Wolf bereits ins Landesjagdrecht integriert – oft mit breiten Mehrheiten aus CDU/CSU, SPD, FDP und AfD. Die Grünen enthielten sich meist, stimmten dagegen oder blockierten (wie in Baden-Württemberg bis heute).
In Hessen stimmten CDU, SPD, AfD und FDP geschlossen zu, die Grünen enthielten sich mit dem üblichen Hinweis auf „mehr Herdenschutz“. In Bayern zogen CSU, Freie Wähler und AfD das neue Jagdgesetz durch – Grüne dagegen, SPD enthielt sich. In Rheinland-Pfalz drehte die Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) plötzlich und nahm den Wolf mit auf, obwohl die grüne Umweltministerin zuvor von einer „Scheinlösung“ gesprochen hatte. Nur in Brandenburg brach die AfD aus dem Schema aus – vielleicht aus reiner Profilierungssucht, vielleicht um zu zeigen: „Wir wären noch radikaler gewesen.“ Überall dasselbe Muster: Die Mitte und Rechte treiben es voran, die Grünen spielen die Bremser oder Enthaltenden – und die Öffentlichkeit soll glauben, hier werde hart gekämpft.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Die Umweltministerkonferenz: Der Moment der Wahrheit

Doch dann kommt der Knaller, der alles entlarvt: Auf der Umweltministerkonferenz (UMK) im November 2025 in Saarbrücken stimmten alle 16 Umweltministerinnen und -minister – quer durch alle Parteien – einstimmig für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz. Grüne Minister aus Baden-Württemberg, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg sagten Ja. SPD-Minister aus dem Osten sowieso. Keine Enthaltung, keine Gegenstimme.
Dieselbe Thekla Walker (Grüne, BaWü), die in Stuttgart noch blockiert, stimmte in Saarbrücken zu. Derselbe Christian Meyer (Grüne, Niedersachsen), der vor Ort Herdenschutz predigt, gab grünes Licht. Das war kein Zufall. Das war der echte Konsens – fernab der Kameras, fernab der Basis, fernab der Wähler. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

Heuchelei pur – und warum sie funktioniert

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sprechen seit Jahren von „Heuchelei“. Und wir haben haben recht. Die gleichen Minister, die auf Landesebene ihre Fraktionen gegen „Tötungsrausch“ wettern lassen, haben hinter verschlossenen Türen längst das Bundesrecht vorbereitet. Der Bundestag folgte am 5. März 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD. Die Grünen und Linken votierten dagegen – wie erwartet. Der Bundesrat wird selbstverständlich folgen. Das Ergebnis steht fest: Der Wolf ist jagdbar, Problemwölfe können ganzjährig entnommen werden, in „günstigem Erhaltungszustand“ gibt es sogar reguläre Jagdzeiten.
Die Landtagsabstimmungen? Nur Kulisse. Sie erzeugen Schlagzeilen, mobilisieren die eigenen Lager, lassen Grüne als Retter der Natur und AfD als harte Hunde erscheinen – während die eigentliche Entscheidung längst in den Ministerien und im Bund getroffen wurde.
Die Heuchelei hört bei den Politikern nicht auf – sie reicht bis in NABU, WWF, BUND sowie auch kleinere Verbände hinein und zeigt sich besonders bei jenen Monitoring-Datenlieferanten in Brandenburg, die in sozialen Netzwerken den Wolf lieben, während sie ihm mit ihren Meldungen das Todesurteil schreiben. Wir berichteten auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/17/besenderung-von-woelfen-telemetriedaten-als-grundlage-fuer-kuenftige-abschuesse/
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Machiavelli hätte seine Freude gehabt

Nicolo Machiavelli hätte dieses Schauspiel als Meisterleistung bezeichnet. In „Der Fürst“ schreibt er: Die Menge muss in der Illusion gehalten werden, sie habe Einfluss. Sie braucht ständig neue Hoffnung, neue Kämpfe, neue Feindbilder – sonst wird sie apathisch oder gefährlich. Genau das passiert hier. Die Politiker inszenieren einen erbitterten Streit auf der Bühne der Landtage, damit jede Wählergruppe ihr „Stück“ bekommt:
  • Die Landwirte denken: „Endlich wird was getan!“ – Währenddessen nehmen sie nicht wahr, dass ihnen im Hintergrund die Lebensgrundlage entzogen wird.
  • Die Naturschützer denken: „Wir müssen weiter kämpfen!“ – Sie diskutieren in sozialen Netzwerken und verfassen eine Petition nach der anderen. Alles Aktionen, die Zeit und Energie kosten, aber kaum etwas bewirken.
  • Die AfD-Wähler denken: „Die anderen sind zu weich!“ –
Und währenddessen wird die Agenda weiter durchgezogen. Apparire statt essere  – scheinen statt sein. Das ist Absicht. Eine machiavellistische Strategie, um die Wähler „bei der Stange zu halten“, wie Maciavelli treffend formulierte. Neue Hoffnung schöpfen, obwohl das Ergebnis längst feststeht.

Fazit: Das Theater läuft weiter –Wir sagen: „Lasst Euch nicht länger täuschen!“

Der Wolf wird nicht mehr streng geschützt. Das Bundesjagdrecht wird durchgehen. Die Länder können jetzt „Managementpläne“ machen und abschießen. Die großen Debatten in den Landtagen waren nur das Vorspiel. Das eigentliche Stück ist bereits geschrieben.
Für uns Wolfsschützer bedeutet das: Wir dürfen uns nicht mehr von der öffentlichen Inszenierung blenden lassen. Wir müssen die Hinterzimmer-Politik benennen, die UMK-Protokolle zitieren, die Widersprüche zwischen Minister- und Fraktionspositionen offenlegen. Nur so können wir die Heuchelei entlarven und echte Transparenz erzwingen.
Denn eines hat Machiavelli auch gelehrt: Wer das Theater durchschaut, kann es irgendwann selbst beenden.

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Besenderung von Wölfen: Telemetriedaten als Grundlage für künftige Abschüsse?

Die Besenderung von Wölfen mit GPS/GSM-Halsbandsendern birgt nach Auffassung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ein erhebliches Risiko: Die gewonnenen Echtzeit-Daten zu Aufenthaltsorten, Wanderwegen und Verhalten einzelner Tiere können künftig direkt zur gezielten Identifikation und Tötung von Wölfen genutzt werden – insbesondere im Rahmen der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz.

Wie wir wissen, hat der Bundestag hat am 5. März 2026 die Aufnahme des Wolfs als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz beschlossen (Bundesrat-Zustimmung voraussichtlich Ende März 2026). Ab Inkrafttreten – realistisch ab Sommer 2026 – ermöglicht das Gesetz in Regionen mit günstigem Erhaltungszustand eine reguläre Jagd (Jagdzeit 1. Juli bis 31. Oktober) sowie die ganzjährige Tötung sogenannter „Problemwölfe“ und sogar Wolfswelpen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/06/wolf-im-jagdrecht-der-naechste-schritt-zum-toetungsrausch-grosse-zeiten-der-heuchelei/
Die Kombination aus individuellen Telemetriedaten und dem populationsbasierten offiziellen Monitoring der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf schafft präzise Voraussetzungen für solche Tötungen: Aktuelle Senderdaten können ein schnelles und zielgerichtetes Auffinden und Erschießen ermöglichen.
Beispielfoto Wolf.
In Sachsen läuft seit 2019 ein Landesbesenderungsprogramm, in dem regelmäßig Wölfe gefangen und besendert werden. Zu den jüngsten Fällen zählen MT15 (November 2025) und MT16 (Dezember 2025); aktuell senden mehrere Tiere Daten. In Niedersachsen wurde vor Kurzem eine junge Wölfin im Kreis Gifhorn besendert. Bundesweit existiert tatsächlich keine zentrale Übersicht, die Programme bleiben länderspezifisch.
Offiziell dienen die Maßnahmen der wissenschaftlichen Erfassung von Raumnutzung, Wanderungen und Rudelstrukturen sowie der Optimierung von Herdenschutz und „Konfliktmanagement“. Die Bezeichnung birgt bereits mehr als eine Andeutung. Die Telemetriedaten ermöglichen tatsächlich eine exakte Lokalisierung in Echtzeit – eine Information, die bei der Umsetzung von Abschussverfügungen oder „Wolfsregulierungen“ entscheidend sein kann.
Zur Besenderung ist das Fangen der Tiere erforderlich. Hierfür werden gepolsterte Fußfallen (Soft Catch Traps) eingesetzt. Diese Fallen sind mit Gummi- oder Schaumstoffpolstern an den Bügeln versehen und verfügen über Sensoren, die eine schnelle Bergung des gefangenen Tiers ermöglichen sollen. Die EU-Kommission hat 2018 klargestellt, dass ihr Einsatz für Monitoringzwecke, die den Erhaltungszustand verbessern sollen, nicht unter das Verbot der Tellereisenverordnung fällt – vorausgesetzt, es gibt keine milderen Alternativen und Vorkehrungen gegen Verletzungen und Stress werden getroffen. Dennoch bestehen erhebliche tierschutzrechtliche Bedenken: Das Verfahren verursacht Stress, Schmerzen und Verletzungsrisiken (z. B. Prellungen oder Frakturen trotz Polsterung).
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hält Soft Catch Traps https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Soft-catch_trap.jpg für tierschutzwidrig und bezweifelt die tatsächliche Minimierung von Leiden sowie die Verhältnismäßigkeit invasiver Eingriffe, zumal bereits umfangreiche Daten zum Wanderverhalten vorliegen.
Die Besenderung legt somit nicht nur wissenschaftliche Erkenntnisse vor, sondern schafft die technische Grundlage für eine kaltblütige Umsetzung der zu erwartenden Wolfsjagden. Die Transparenz über die genaue Weiternutzung der individuellen Telemetriedaten bleibt begrenzt, was die Befürchtung verstärkt, dass diese Programme primär der Vorbereitung von Wolfstötungen dienen werden. Besenderte Wölfe können zudem Häscher zum gesamten Rudel führen. Menschen, die Daten an das offizielle Wolfsmonitoring liefern, können nun auch nicht länger verleugnen, dass ihre Angaben eben nicht nur für Schutz und Wissenschaft dienen, sondern dazu gebraucht werden können, Wölfe zu töten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert eine unabhängige Überprüfung aller Besenderungsprogramme sowie eine konsequente Priorisierung gewaltfreier Herdenschutzmaßnahmen statt Fang, Besenderung und Wolfsjagden.

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Das Wolfskompetenzzentrum in Mecklenburg-Vorpommern: Ein technokratischer Schritt zur institutionalisierten Wolfsjagd?

In Mecklenburg-Vorpommern hat das neu eingerichtete Wolfskompetenzzentrum im Schwerpunktforstamt Jasnitz seine Arbeit aufgenommen – ein Schritt, den Umweltminister Till Backhaus (SPD) als „Erfolg für den Artenschutz“ feiert, der aber tatsächlich die Weichen auf eine künftige Wolfsjagd stellt. Mit 400.000 Euro jährlichem Landesbudget soll es Monitoringdaten liefern, die explizit auch als Grundlage für „Regulierungen“ – also Abschüsse – dienen. Das ist genau das, was wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. seit Jahren kritisieren: Die Verschmelzung wissenschaftlicher Daten mit politisch motivierter Jagd. Und das ist kein Einzelfall: Bundesweit entstehen ähnliche Zentren, koordiniert durch die bundesweite DBBW, die weisungsgebunden ist. 

Beispielfoto Wolf.

Offizielle Bestätigung einer langjährigen Kritik

Das Wolfskompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern, das seit Jahresbeginn 2026 im Schwerpunktforstamt Jasnitz angesiedelt ist, wird direkt vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt betrieben und ist damit voll weisungsgebunden. Neben dem jährlichen Budget von 400.000 Euro Landesmitteln werden zwei neu Stellen geschaffen, um Monitoring und Management zu bündeln – wobei es explizit wissenschaftliche Daten für Regulierungsentscheidungen (einschließlich Abschüssen) liefert, ohne selbst zu entscheiden. Eine eigene Leitungsperson wird öffentlich nicht namentlich genannt; das Zentrum nutzt die bestehenden Strukturen und Kontakte des Forstamts Jasnitz (geleitet von Dr. Ursula Rüping). Es soll künftig also Daten für Abschüsse liefern, die Landkreise genehmigen – mit ministerieller Beratung. Das offizielle Monitoring, koordiniert von Dr. Norman Stier (TU Dresden), ist ebenfalls weisungsgebunden ans Ministerium und finanziert aus Landesmitteln (inkl. Jagdabgabe). Wer jetzt Daten – Sichtungen, Spuren, Meldungen – an dieses System liefert, trägt unwissentlich dazu bei, dass diese Informationen direkt in Abschussentscheidungen einfließen können.
Minister Backhaus machte die Intention klar:
„Es ist längst an der Zeit, dass wir zu einem gerichtsfesten Verfahren kommen, um auffällige Wölfe entnehmen zu können.“ (Pressemitteilung Regierungsportal MV, Mai 2025)
Und weiter: Er sieht den „guten Erhaltungszustand“ längst erreicht und fordert aktives Bestandsmanagement, um Konflikte zu minimieren – oft mit dem Ergebnis von Entnahmen. Solche Aussagen, kombiniert mit laufenden Ermittlungen gegen ihn wegen unrechtmäßiger Abschüsse (z. B. 2025 in MV), unterstreichen die Priorität: Nicht primär Schutz, sondern Regulierung und Reduzierung.
Auf der Umweltministerkonferenz im November 2025 in Saarbrücken stimmte Backhaus mit allen anderen Ländern für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz – eine Forderung, die er selbst als ‚erfreulich‘ bezeichnete und mit der Erwartung verknüpfte, dass der Bund nun ‚rechtssichere Entnahmen‘ ermöglicht. Dies unterstreicht die bundesweite Agenda: Vom Schutz zum Schuss.
Das Monitoringjahr 2024/25 (Oktober 2025) bestätigte 28 Wolfsrüden, fünf Wolfspaare und einen territorialen Einzelwolf – insgesamt 34 Territorien mit Reproduktionsnachweis in 24 Rudeln und mindestens 93 Welpen. MV zählt zu den wolfsreicheren Regionen Deutschlands. Nach Meldung des günstigen Erhaltungszustands (Oktober 2025) und der geplanten Änderung des Bundesjagdgesetzes plant das Land bis Ende 2026 einen neuen Managementplan mit Abschussquoten – ein weiteres, deutliches Signal für reguläre Wolfsjagden.

Die technokratische Struktur: Ein Echo auf James Corbett

Dieses System entspricht der Technokratie, wie James Corbett sie beschreibt: Herrschaft durch Experten und datenbasierte Algorithmen, die natürliche Prozesse steuern und abweichende Stimmen marginalisieren. Wölfe werden zu steuerbaren Datenpunkten in einem staatlichen Apparat, der „Management“ propagiert – oft zulasten von Natur- und Artenschutz. Unser Gegenmodell: Vereinsinternes Wolfsmonitoring. Deshalb betreiben wir ein eigenes, unabhängiges Monitoring: Transparent, lobbyfrei, mit UIG-Anfragen, Dokumentation illegaler Tötungen und Belohnungen für Hinweise.
Das Kompetenzzentrum ist kein echter wissenschaftlicher Fortschritt, sondern ein Werkzeug für gezielte Wolfstötungen, zu denen die Daten herangenommen werden können. Wir fordern volle Transparenz, unabhängige Kontrolle und ein Verbot von Abschüssen zugunsten echter Prävention.

Quelle:

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/kompetenzzentrum-wolf-nimmt-die-arbeit-auf,wolfskompetenzzentrum-100.html

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Umweltministerkonferenz in Saarbrücken: Alle Parteien einig – der Wolf soll ins Jagdrecht

Die 105. Umweltministerkonferenz (UMK) vom 12.–14. November 2025 in Saarbrücken hat es schwarz auf weiß besiegelt: Alle 16 Bundesländer – ohne jede Gegenstimme – fordern die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz und schnellere Abschüsse. Der Antrag von Mecklenburg-Vorpommern (SPD-Minister Till Backhaus) wurde einstimmig angenommen – von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken gleichermaßen.

Besonders aufschlussreich ist, wer alles mit „Ja“ gestimmt hat:

  • Grüne Umweltminister aus Baden-Württemberg (Thekla Walker), Niedersachsen (Christian Meyer), Nordrhein-Westfalen (Oliver Krischer), Rheinland-Pfalz (Katrin Eder), Schleswig-Holstein (Tobias Goldschmidt) und Hamburg (Jennifer Jasberg)
  • SPD-regierte Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Saarland und Bremen
  • Sogar Stadtstaaten und Koalitionen mit Grünen-Beteiligung
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Kein einziger Grüner Minister hat sich quer gestellt. Kein einziger SPD-Minister hat abgelehnt. Damit ist endgültig deutlich:
Beim Thema Wolf gibt es keinen Unterschied mehr zwischen „links“ und „rechts“, zwischen „grün“ und „schwarz“.
Die oft gehörte Erzählung in Wolfsfreundeskreisen – „nur die AfD und rechte CDU-Landesverbände wollen den Wolf weg“ – ist längst überholt. Die Realität sieht anders aus:
SPD und Grüne stimmen seit Jahren gemeinsam mit CDU und FDP für immer schärfere Abschussregelungen.
Sie tun es nur mit anderen Worten: „Akzeptanzsicherung“, „Bestandsmanagement“, „Weidetierschutz“. Das Ergebnis ist dasselbe: Der Wolf soll ins Jagdrecht und leichter geschossen werden dürfen.

Diese Konferenz war kein Ausrutscher – sie ist der vorläufige Höhepunkt einer jahrelangen Politshow:

  • Erst wird der „günstige Erhaltungszustand“ trotz riesiger Verbreitungslücken gemeldet,
  • dann wird der Schutzstatus auf EU-Ebene abgesenkt,
  • und jetzt fordern ausgerechnet grüne und rote Minister die Umsetzung im nationalen Recht.

Wer weiterhin glaubt, dass „die Grünen“ oder „die SPD“ den Wolf retten werden, lebt in einer Illusion, die von den Parteien selbst jahrelang gepflegt wurde. Die Wahrheit ist: Wenn es drauf ankommt, stehen alle Parteien geschlossen gegen den strengen Schutz des Wolfs.

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Wir sagen es klar und deutlich:

Es ist Zeit, die rosarote Brille abzusetzen.

Nur wer die tatsächliche politische Realität erkennt – nämlich dass alle im Bundestag vertretenen Parteien den Wolf als regulierbares „Wild“ sehen wollen – kann richtig reagieren. Die nächste Eskalationsstufe kommt bestimmt: der Gesetzentwurf des Bundes, der den Wolf endgültig zur Jagdbeute macht. Wer den Wolf wirklich schützen will, darf sich nicht länger auf Parteifarben verlassen.
Der Schutz des Wolfs ist keine Frage von „links“ oder „rechts“ mehr – er ist eine Frage von Zivilcourage gegen eine Politik, die sich längst einig ist.

Selbst der WWF, der sonst als Lobbyaffin gilt, warnt nun vor der Heuchelei in diesem Prozess. In einer Pressemitteilung vom 13. November 2025 kritisiert der WWF die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz scharf: „Will die Bundesregierung den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufnehmen, so müssen die Regelungen rechtskonform mit den Vorgaben der FFH-Richtlinie sein und dürfen den Erhaltungszustand des Wolfes nicht verschlechtern.“
Besonders die Forderung und Zustimmung der anderen Verbände zu schnellen Einzelabschüssen von „auffälligen“ Wölfen – als angebliche Lösung für Konflikte mit Weidetieren – ist für uns absolut inakzeptabel. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnen jede Form von Einzelabschüssen ab, egal ob reaktiv oder präventiv. Warum? Weil genau diese Maßnahmen Risse provozieren und mehr Konflikte nach sich ziehen – eine Tatsache, die längst wissenschaftlich bewiesen ist.
Aktuell erleben wir das live in der Schweiz: Trotz massenhaft  getöteter Wölfen in den letzten Monaten und „präventiver Regulierungen“ in Kantonen wie Wallis und Graubünden gehen die Konflikte nicht zurück. Im Gegenteil: Die Zerstörung von Rudeln schafft Vakuum-Effekte, neue Wölfe wandern ein und ungeschützte Herden werden zur leichten Beute. Organisationen wie CHWOLF kritisieren: Solche Maßnahmen widersprechen der Berner Konvention und sind unverhältnismäßig.

Die Heuchelei der Politik: Risse als Vorwand für mehr Tötungen

SPD- und Grünen-Minister predigen, genau wie Minister von konservativen und rechten Parteien „Akzeptanzsicherung“ und „Bestandsmanagement“, fordern aber genau das, was die Wissenschaft ablehnt: Einzelabschüsse, die Rudel zerreißen und langfristig mehr Schäden verursachen. Das ist keine Lösung – das ist geplante Eskalation. Prävention wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde hat 2024 die Risse um bis zu 25 % gesenkt (WWF-Daten).

Nur wer nicht mehr die Augen vor der Realität verschließt, kann merken, was vor sich geht und entsprechend reagieren. 
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Auslieferung solange Vorrat reicht. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/

Politische Willkür statt Wissenschaft: BMU-Meldung zum „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs

Wolfsschutz-Deutschland e. V. ruft zum Widerstand vor Ort auf. Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt die Meldung des Bundesumweltministeriums (BMU) vom 13. Oktober 2025 an die EU-Kommission als rein politische Farce. Durch eine pauschale Zusammenführung starker ostdeutscher Wolfspopulationen mit schwachen Beständen im Westen wird der Wolf als „günstig erhalten“ deklariert – ohne wissenschaftliche Grundlage und mit dem offenkundigen Ziel, Abschüsse zu erleichtern und den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Wir haben diese Entwicklung seit Jahren angekündigt: Die Jagd- und Agrarlobby nutzt den Vorwand, um eine reguläre Jagd auf Wölfe zu ermöglichen, die Rudel destabilisiert und Konflikte schürt.

Statt Systemklagen, die im politischen Getriebe untergehen, setzen wir auf Aktive vor Ort in Wolfsgebieten und unser internes Monitoring. Alle Menschen sitzen im selben Boot – gegen eine ausufernde Lobbypolitik, die Prävention sabotiert und allen schadet. Die Meldung ignoriert etablierte FFH-Kriterien: Regionale Differenzierungen fehlen, quantitative Indikatoren (z. B. Mortalitätsraten, Habitatqualität) werden verschwiegen. Ostdeutsche Rudel (Sachsen, Brandenburg: über 100 Rudel) maskieren die Fragilität im Westen (Bayern, NRW: isolierte Gruppen, hohe Verkehrstote). Experten wie das BfN und Senckenberg warnen: Der Bestand ist vulnerabel.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer
Bundesumweltminister Carsten Schneider feiert dies als „Erfolg“, um „Probleme vor Ort leichter zu lösen“ – ein Code für mehr Abschüsse und Jagdrecht.„Diese Entscheidung ist nicht wissenschaftlich, sondern Lobby-Diktat“, erklärt Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V. „Die Pauschalierung tarnt Schwächen, um den Wolf jagdbar zu machen. DJV und DBV fordern genau das: Aufnahme ins BJagdG für Quoten und Saisons, was Rudel zerstört und Prävention entmachtet. Klagen wie die von Green Impact vor dem EuGH (angenommen, aber Erfolgschancen vor dem aktuellen Hintergrund gering) bekämpfen Symptome – das System schützt sich selbst. Lobbypolitik schadet allen“, erklärt Brigitte Sommer.

Gemeinsam gegen Ausbeutung

Die Konsequenz: Sinnlose Wolfstötungen, die illegale Kriminelle legitimieren und Risse provozieren, statt Probleme zu lösen. Prävention – Elektrozäune, Herdenschutzhunde – reduziert Schäden um 80 Prozent, ist kostengünstig und schützt Weidetiere. Doch die Lobby priorisiert Jagdinteressen über faire Lösungen. „Wir sehen uns nicht als Feinde der Landwirte“, betont Sommer. „Gemeinsam müssten wir gegen eine Politik kämpfen, die Fördergelder für Zäune kürzt, den Bauern mit immer mehr Bürokratie das Leben schwer macht, sie enteignet und Jägern Trophäen ermöglicht“, betont Sommer. Ausufernde Lobbyeinflüsse kosten uns allen: Höhere Schäden, instabile Ökosysteme und verarmte Landschaften.  Klagen allein reichen nicht – Erfolgschancen bei 20–40 Prozent, oft nur Verzögerungen. Das System dreht sich weiter: Jäger führen Monitoring und schießen, Daten dienen der Jagd.

Ermöglichung der Jagd auf Wölfe als Ziel der Aufnahme ins Bundesjagdrecht

Die Forderung der DJV und DBV den Wolf ins Bundesjagdrecht zu überführen zielt explizit darauf ab, die Jagd auf Wölfe bundesweit zu legalisieren und zu erleichtern, indem der Wolf als nun „jagdbares Wild“ ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen wird. Dies würde über punktuelle Abschüsse bei „Problemwölfen“ hinausgehen und eine systematische Bejagung ermöglichen, ähnlich wie bei anderen Wildarten (z. B. Reh, Fuchs). Die „günstige Erhaltungszustand“-Meldung (FCS) dient hier als rechtlicher Hebel, um EU-Schutzvorgaben zu umgehen. 

Vor Ort aktiv: Unser internes Monitoring als Gegenmacht

Deshalb setzen wir auf Stärke vor Ort: Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist in Wolfsgebieten präsent – mit Aktiven. Unser vereinsinternes Wolfsmonitoring ist unabhängig: Kameras schützen Rudel, ohne Daten an Behörden oder Jäger zu liefern. Wir brauchen mehr Unterstützer: Vereinsmitglieder für Patrouillen, Spenden für Ausrüstung und Expertise.
Wolfsfreunde: „Aktive vor Ort sind der Schlüssel: Sie verhindern Abschüsse durch Früherkennung“, so Sommer. „Gemeinsam im Boot gegen Lobby-Herrschaft – für Prävention, die funktioniert, und Wölfe als natürlichen Bestandteil der Natur.“ Lasst uns die Lobbymacht brechen!
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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