Bundesrat öffnet Tür zur Wolfsjagd – und knebelt den Rechtsschutz

Gestern, am 27. März 2026, hat der Bundesrat dem Gesetz zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die erste legale Jagd auf Wölfe seit über 100 Jahren. Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Wölfe – und explizit auch Wolfswelpen – in der Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober bejagt werden. Die Bundesländer erhalten weitgehende Spielräume für „Bestandsmanagement“ und pauschale Tötungen. Für uns von Wolfsschutz Deutschland ist das ein schwarzer Tag für den Natur- und Tierschutz. Doch es kommt noch schlimmer: Parallel dazu wird mit dem Gesetzentwurf BT-Drucksache 21/4146 das Verbandsklagerecht systematisch ausgehöhlt. Beide Vorhaben zusammen bilden einen perfiden Doppelschlag – mehr Abschussmöglichkeiten bei gleichzeitig weniger Möglichkeiten, diese juristisch zu stoppen.

Beispielfoto. Dieser Wolf ist nicht tot, er schläft nur. © Brigitte Sommer

EU-Herabstufung als Türöffner

Die Grundlage für diese Jagdfreigabe war die Herabstufung des Wolfs in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (nur noch „geschützt“) im Jahr 2025. Damit wurde der Weg frei für reguläres Bestandsmanagement in Gebieten mit „günstigem Erhaltungszustand“. National bleibt der Wolf zwar formal „geschützt“, doch die neuen Regelungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz schaffen genau die Ausnahmen, die eine anlasslose Jagd ermöglichen. Das Ergebnis: Rudel können gezielt destabilisiert werden. Wölfe und Wolfswelpen können getötet werden – mit der Folge, dass Welpen verhungern oder verwaiste Jungwölfe verstärkt auf Nutztiere ausweichen. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus Skandinavien und anderen Ländern zeigen eindeutig: Solche pauschalen Abschüsse senken die Risszahlen langfristig nicht, sondern können sie sogar erhöhen.

Der zweite Schlag: Gesetzentwurf 21/4146 gegen das Verbandsklagerecht

Genau in diesem Moment wird auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) vorangetrieben – BT-Drucksache 21/4146. Erste Lesung im Februar, öffentliche Anhörung im Umweltausschuss am 25. März 2026, derzeit in der Ausschussberatung. Die geplanten Änderungen sind verheerend für den Naturschutz:

  • Keine aufschiebende Wirkung von Klagen mehr: Abschussgenehmigungen und Managementpläne dürfen trotz laufender Klage vollzogen werden. Ein getöteter Wolf bleibt tot – irreversibler Schaden.
  • Starre 10-Wochen-Frist für die Vorlage aller Beweismittel – ein Ding der Unmöglichkeit für ehrenamtlich arbeitende Initiativen und kleinere Verbände.
  • Erschwerte Anerkennung als klageberechtigter Verband und strengere sachlich-räumliche Begrenzungen.

Genau wie wir bereits am 19. Februar 2026 in unserem Artikel „Gesetzentwurf 21/4146: Ein weiterer Schlag gegen das Verbandsklagerecht“ https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

gewarnt haben, trifft diese Novelle den Kern des Rechtsschutzes für Arten wie den Wolf. Unter dem Vorwand, Infrastrukturprojekte zu beschleunigen und „Missbrauch“ zu verhindern, wird zivilgesellschaftliche Kontrolle systematisch geschwächt.
Beispielfoto Wolf.

Symbolpolitik statt echter Lösungen

Statt massiv in funktionierenden Herdenschutz zu investieren und diesen auch zu fordern – wolfsabweisende  Zäune, Herdenschutzhunde, professionelle Beratung –, setzt die Politik auf billige Schlagzeilen: „Wir schießen den Wolf.“ Dabei zeigen die Daten: Dort, wo Herdenschutz konsequent umgesetzt wird, sinken die Risszahlen drastisch. Die Jagd hingegen ist keine Lösung, sondern ein gefährlicher Präzedenzfall, der den gesamten Natur- und Tierschutz untergräbt. Die Kombination aus Jagdfreigabe und geschwächtem Klagerecht ist kein Zufall. Sie ist ein gezielter Angriff auf den Wolf und auf alle, die ihn schützen wollen. Und die Bauern werden überhaupt keinen echten Nutzen haben. Viele Familienbetriebe werden seit Jahren systematisch in die Enge getrieben – nicht durch Wölfe, sondern durch eine Politik, die den bäuerlichen Mittelstand gezielt aushöhlt. Ausufernde Bürokratie, explodierende Energie- und Abgabenkosten, ständig neue Auflagen und ein Höfesterben ohne Ende machen traditionelle Weide- und Landwirtschaft immer unrentabler. Gleichzeitig kaufen internationale Konzerne, Immobilienfonds und außerlandwirtschaftliche Investoren massenhaft Ackerland auf, treiben die Bodenpreise in die Höhe und verdrängen einheimische Betriebe – besonders in Ostdeutschland wird Ackerland zum Spekulationsobjekt. Währenddessen fördert dieselbe Politik aggressiv den Aufbau des Kunstfleisch-Marktes (Cultured Meat), der bis 2050 Milliarden-Umsätze verspricht und konventionelles Fleisch aus der Weidetierhaltung langfristig überflüssig machen wird. Statt die echten Strukturprobleme anzupacken, wird der Wolf zum praktischen Sündenbock gemacht –  von einer Regierung, die von der Zerstörung des ländlichen Mittelstands ablenkt.

Was machen die Klagen?

Noch besteht Hoffnung auf europäischer Ebene: Die italienische Organisation Green Impact hat gemeinsam mit Partnern wie LNDC Animal Protection, Earth ODV, One Voice und weiteren Verbänden beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen die Herabstufung des Wolfs von Anhang IV auf Anhang V der FFH-Richtlinie eingereicht (Rechtssache T-563/25).Sollte der EuGH die Herabstufung als wissenschaftlich unbegründet und politisch motiviert einstufen und für nichtig erklären, würde das die gesamte Rechtsgrundlage für die deutsche Wolfsjagd und die Managementpläne der Länder massiv erschüttern. Allerdings kann eine solche Entscheidung eineinalb bis drei Jahre oder länger dauern. Bis dahin können längst zahlreiche Wolfsfamilien und Rudelstrukturen irreversibel zerstört sein. Eine späte Rücknahme der Herabstufung käme für viele betroffene Rudel dann zu spät.

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