Influencer-Erfolgsstory entzaubert: UIG-Antwort zeigt – Hard Release war unnötig, Paintball brachte den Durchbruch

Ein Wolfswelpe aus dem Rudel Großhennersdorf, MT15, kommt in Sachsen im Herbst 2025 immer wieder Menschen oder Landmaschinen zu nah. 19 dokumentierte Annäherungen wurden zwischen Mitte Oktober und Mitte November notiert. Allerdings auch kein Angriff, keine Gefahr, nur ein Tier, das offensichtlich Vertrauen zu Menschen gelernt hatte. Nun feiert ein Influencer eine anschließende „Hard-Release-Vergrämung“ als Erfolg, doch eine Antwort des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie auf unsere Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz lässt unserer Ansicht nach einen ganz anderen Schluss zu.

Rückblick:

Am 22. November 2025 mittags: Bei einer routinemäßigen Fotofallenkontrolle kommt es zu einer kritischen Nahbegegnung. Ein „Befähigter“ (Name in der UIG-Antwort geschwärzt) wird herbeigerufen. Man kann sich das Bild fast vorstellen: Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Behörde oder eines Dienstleisters erstarrt vor dem Welpen – und braucht plötzlich Verstärkung. Die Profis, die Wolfswelpen der Klasse A eigentlich kennen sollten, geraten selbst in Panik. Ein bisschen komisch, oder? Noch am selben Tag, um 20:00 Uhr, startet die Hard-Release-Vergrämung: Betäubung, GPS-Sender, Freilassung und dann aversive Reize in der Transportkiste – spitze Stöcke, Lärm, alles, was das Tier abschrecken soll. Der Welpe sieht nichts, kann nicht fliehen, nur Stress erleben. Die Aktion war erst durch ein Video einer Beteiligten überhaupt bekannt geworden. 
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. kritisierten  die Methode bereits im Dezember 2025 öffentlich: Eine solche Vergrämung in der geschlossenen Kiste ist tierschutzwidrig (§ 1 TierSchG), verursacht unnötigen Panikstress und greift tief in das Verhalten ein, ohne die Ursache (menschliches Fehlverhalten wie fehlende Leinenpflicht, Müll oder unkontrollierte Annäherungen) zu beheben. Wir forderten echte Prävention und Aufklärung und eine angemessene Vergrämung statt Gewalt gegen das Tier und ernteten dafür einen Shitstorm: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/12/update-zum-grosshennersdorf-protest-unser-widerspruch-gegen-die-art-der-vergraemung-steht-trotz-mobbing-und-doppelmoral/
Beispielfoto spielender Wolfswelpe im Alter von 8 Monaten.

Paintball-Aktion zeigte wirklich Erfolg

Eine UIG-Anfrage von uns (Antwort vom 23. Dezember 2025) liefert die Fakten, die eine völlig andere Interpretation zulassen. In den ersten 18 Tagen nach der Hard-Release-Aktion (22.11.–10.12.2025) wurden 12 Sichtungen registriert, davon 3 mit „verlangt Aufmerksamkeit“, teilweise auf nur 30 Meter Distanz im Ort. Das Verhalten blieb wechselnd – mal waldbezogen und dämmerungsaktiv, mal wieder in der Feldflur oder nah an Menschen. Kein klarer Erfolg. Der echte Durchbruch kam erst später: Vom 15. bis 19. Dezember wurde MT15 viermal mit Paintball-Munition beschossen. Erst diese sichtbare, gezielte und mit Fluchtmöglichkeit verbundene Nachvergrämung brachte die gewünschte Scheu. Vergleicht man die 19 Annäherungen vor der Maßnahme mit den 12 Sichtungen danach, ergibt sich bis dahin ein fast identisches Muster – erst die Paintball-Kugeln veränderten das Verhalten nachhaltig.

Fast wie eine PR-Abteilung der Behörden

Während wir mit UIG-Anfragen die tatsächlichen Zahlen ans Licht holen, verkünden manche Influencer den ‚vollen Erfolg‘ – mit Formulierungen, die fast wörtlich aus den Behörden-Pressetexten stammen könnten. Eine gewisse Nähe zu den Institutionen ist da kaum zu übersehen. Ein bekannter Influencer verbreitet nämlich eine ganz andere Geschichte: „Andere, wohlmeinendere Stimmen hielten die Vergrämung für zu hart und vertraten die Ansicht, man hätte schonender vorgehen können oder sollen. Inzwischen zeigt sich jedoch: Die Verantwortlichen von LUPUS haben offenbar richtig gehandelt.“ Seine Darstellungen folgen fast immer exakt der offiziellen Linie der Behörden (LfULG, LUPUS, SGD Nord usw.), inklusive der Formulierungen („deutliche Wirkung“, „richtig gehandelt“, „keine auffälligen Meldungen mehr“) – oft bevor die UIG-Antworten oder vollständigen Daten bei Kritikern eintreffen. In mehreren Fällen (nicht nur MT15) hat er Beiträge veröffentlicht, die fast wie eine Vorab-Verteidigung oder PR-Unterstützung für die Behördenmaßnahmen wirken, während kritische Stimmen noch gar nicht öffentlich waren. Es gibt dokumentierte Kooperationen: Manche dieser Personen werden von LUPUS oder Landesämtern zu Vorträgen, Workshops oder Monitoring-Projekten eingeladen, erhalten Daten oder werden als „unabhängige Experten“ zitiert.

Der Zeitraum vom 19. Oktober bis 17. November umfasst genau 30 Tage (19.10. bis 31.10. = 13 Tage + 1.–17.11. = 17 Tage). Damit ergibt sich für die 19 Ereignisse vor der Maßnahme:

  • 19 Ereignisse in 30 Tagen
  • Durchschnitt: 0,633 Ereignisse pro Tag

Nach der Hard-Release-Vergrämung (22.11. bis 10.12.2025):

  • 12 Ereignisse in 19 Tagen
  • Durchschnitt: 0,632 Ereignisse pro Tag

Die Rate ist also praktisch identisch (Unterschied < 0,2 %). Es gibt keinen nennenswerten Rückgang – erst die Paintball-Nachvergrämung ab 15.12. hat das Verhalten spürbar verändert. Das unterstreicht noch stärker, dass die Hard-Release-Maßnahme allein keinen messbaren Effekt hatte und die Behauptung eines „deutlichen Erfolgs“ durch die UIG-Daten widerlegt wird. Die Zahlen lügen nicht: 0,633 vs. 0,632 – das ist statistisch kein Unterschied.

Screenshot aus der Antwort auf unsere UIG-Anfrage.
Die Paintball-Schüsse werden in dieser Darstellung komplett ausgeblendet. So entsteht der Eindruck, die aufwendige Kisten-Vergrämung mit Betäubung und Stöcken hätte das Tier „gerettet“ – obwohl die UIG-Daten zeigen: Erst die Paintball-Aktion hat wirklich vergrämt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. finden: Die Paintball-Methode war in diesem Fall tierschutzgerechter. Der Wolf konnte den Verursacher sehen, hatte Fluchtmöglichkeit und wurde nicht in blinde Panik versetzt. Die Hard-Release-Aktion in der Kiste hätte man sich komplett sparen können – ein paar gezielte Paintball-Schüsse hätten denselben Effekt erzielt, nur schneller, billiger und mit weniger Stress für das Tier.
Screenshot aus der UIG-Antwort.
Am Ende bleibt die Frage: War die ganze Hard-Release-Show vielleicht eine Art Vergeltungsmaßnahme, weil der Welpe mittags einen Behördenmitarbeiter oder eine Mitarbeiterin  in Angst versetzt hatte und damit blamiert haben könnte? Und warum wird die Paintball-Phase einfach weggelassen, wenn sie doch eigentlich den Durchbruch brachte? Paintball-Beschüsse sind nicht schön und bei einer Aktion in Thüringen lehnten wir diese auch ab, weil wir hier keinen Grund sahen, aber es ist ja Fakt, dass der Wolfswelpen wohl Menschen vertrauen wollte. Schlecht für das Tier. Die UIG-Antwort offenbart auch, dass am 28.112025 an mehreren Orten Hinweise auf Futterquellen gefunden worden waren, wie z. B. Hasenhaare und Blut auf freiem Feld, sowie ein Hühnerflügel. Wollte dort jemand weiter anfüttern, um einen „Problemwolf“zu kreieren und somit eine Abschussverfügung zu erlangen? Unklar. Fakt ist, dass der Welpe jetzt tatsächlich Menschen meidet und das ist für den Welpen lebensrettend. 
Quelle:

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Geheim gehaltene Wolfsjagd in Sachsen-Anhalt

Behörden in Sachsen-Anhalt erteilen anscheinend Abschussverfügungen für Wölfe im Dunkeln. Die Öffentlichkeit erfährt nichts, Verbände werden wohl bewusst ausgeschlossen. Wir protestieren scharf gegen diese Praxis. Ist sie ein gezielter Trick, um klagefähige Umweltverbände auszubremsen und den gesetzlichen Schutz der Wölfe zu unterlaufen?

Ein aktueller Fall aus dem Landkreis Wittenberg zeigt, wie das System funktioniert. Am 17. Oktober 2025 habe das Landesverwaltungsamt, laut eines Sprechers des Gerichtes in Halle, eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt – gültig nur bis zum 25. Oktober, also acht Tage. Anlass seien mehrere Schafrisse bei einem Schäfer, der früher Handwerker gewesen sei und wegen körperlicher Probleme umgestiegen wäre. Die Behörde habe in seinem Antrag auf Abschuss argumentiert, ihm sei ein Zaun über 90 Zentimeter „nicht zuzumuten“. Fördergelder für 1,20-Meter-Zäune gebe es zu 100 Prozent – er habe aber keinen Antrag gestellt, weil das Aufstellen zu schwer sei. Das Landesverwaltungsamt gab ihm Recht. 
Beispielfoto Wolf-
Ein klagefähiger Umweltverband hat wohl nur durch eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) von der Verfügung erfahren. Am 21. Oktober sei der Eilantrag beim Verwaltungsgericht Halle eingereicht worden. Das Gericht habe bereits am 23. Oktober stattgegeben – noch vor Ablauf der Verfügung. Ergebnis: Die Genehmigung ist rechtswidrig gewesen. Zumutbarkeit werde objektiv geprüft, nicht nach persönlichen Einschränkungen. Subjektive Argumente würden nicht zählen. Trotz des schnellen Gerichtsentscheids bleibt der Skandal: Ohne die UIG-Anfrage hätte niemand etwas mitbekommen. Die Verfügung ist nirgends zu finden – weder auf der Seite des Landesverwaltungsamtes, noch im Amtsblatt.  „Schnellabschüsse“ sind seit Ende 2024 auch in Sachsen-Anhalt auf der Agenda, sollen Landwirte angeblich helfen. Tatsächlich dienen sie wohl eher dazu, Verbände zu überrumpeln und von den wahren Problemen in der Landwirtschaft abzulenken. Hier hat die Eilvefügung gegen den Abschuss wohl nur funktioniert, weil der Verband aktiv nachgefragt hatte.
Die Rissstatistik des Landesamts für Umweltschutz spricht Bände: Bis Ende Oktober 2025 sind 47 gemeldete Vorfälle verzeichnet, 39 durch Wölfe, 124 getötete Nutztiere – vor allem Schafe. Wittenberg allein: rund 20 Fälle, über 70 Prozent der wolfenbezogenen Risse. In über 60 Prozent der Fälle fehlte ausreichender Schutz. Wiederholt betroffene Halter tauchen wohl immer wieder auf – manche scheinen nicht schützen zu wollen. Hier müsste das Veterinäramt eingreifen: Auflagen erteilen, Fristen setzen, bei Nichteinhaltung Schadensersatz verweigern. Förderung für Zäune und Herdenschutzhunde stehen bereit. Wer sie nicht nutzt, trägt die Schuld, nicht der Wolf. Hier müssten auch endlich Strafen nach der Tierschutz-Nutztierverordnung einsetzen.  
Ein weiteres Telefonat mit den Behörden hat ergeben: Der betroffene Wolf ist ein durchziehendes Tier gewesen.  Solche Wanderwölfe sichern die genetische Vielfalt. Überdies hätte ein Abschuss eines durchziehenden Wolfes dem Weidetierhalter gar nichts gebracht, denn der Nächste kommt bestimmt und bedient sich erneut an ungeschützten Tieren. Wie es auch mit einem Blick in die Rissliste klar wird: Etliche Risse bei Bad Schmiedeberg sind nicht einmal klar einem Wolf zugordnet, sondern noch offen. Am 14. September ist bei Breunigk (ebenfalls Wittenberg) eine tote Wölfin gefunden worden. Die Todesursache der Wölfin ist zwar noch unklar, doch die Nähe zum Rissgeschehen und den Orten der Abschussgenehmigung ist frappierend. Sachsen-Anhalt hatte im Monitoringjahr 23/24 laut DBB-Wolf nur 37 Territorien, die Elb-Auen sind ein natürlicher Korridor zum Durchwandern. Statt auf Prävention will man jetzt anscheinend auf Tötung setzen. 

Wir fordern stattdessen:

  • Sofortige Veröffentlichung jeder Abschussverfügung.
  • Pflicht zur Prävention: Veterinärämter müssen endlich Auflagen nach der Tierschutz-Nutztierverordnung erteilen. 

In den vergangenen 25 Jahren sind in Sachsen-Anhalt 140 Wölfe tot aufgefunden worden. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld kam am 13. Oktober ein Welpe bei einem Verkehrsunfall ums Leben, am 6. Oktober starb ebenfalls ein Welpe bei einem Unfall im Jerichower Land bei Parchen.

Quellen:

https://www.mz.de/lokal/wittenberg/sechs-schafe-am-elbdeich-bei-bleddin-tot-landwirt-aus-bad-schmiedeberg-ist-schockiert-4040933?utm_source=facebook&utm_medium=cpfeedpush&utm_campaign=Sechs+Schafe+am+Elbdeich+bei+Bleddin+tot+%E2%80%93+Landwirt+aus+Bad+Schmiedeberg+ist+schockiert

https://www.facebook.com/FreundeskreisWoelfe

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/das-wolfskompetenzzentrum-wzi/wolfsmanagement/nutztierrisse/rissstatistik-st/nutztierrisszahlen-2025

 

 

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