Zwei Wolfspaare in Schleswig-Holstein zuhause

Nach dem schrecklichen Schicksal von Wolfsrüde Dani erfreut diese Nachricht aus Schleswig-Holstein sicherlich alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde. Gleich zwei Wolfspaare haben sich im Bereich des Segeberger Forstes und im Raum Sachsenwald angesiedelt. Wir freuen uns auch über dort ansässige neue Mitglieder, die aktiv werden möchten.

Nachdem bereits im August dieses Jahres eine residente Wölfin mit der Bezeichnung GW2093f im Großraum Sachsenwald im Kreis Herzogtum-Lauenburg nachgewiesen wurde, konnte nun im gleichen Gebiet ein Wolfsrüde (GW2071m) bestätigt werden. Die beiden Wölfe erfüllen die bundesweit gültigen Kriterien für die Einstufung als residentes Paar,“ informierte das Umweltministerium vorgestern in einer Pressemitteilung.

Beispielfoto Wolfspaar. ©Brigitte Sommer

 

Demnach gilt ein Wolfspaar dann als resident, wenn beide Wölfe im Abstand von mindestens vier Wochen gemeinsam im gleichen Gebiet nachgewiesen wurden (Fotofalle, genetische Nachweise). Für eine Reproduktion beziehungsweise Wolfswelpen lägen, trotz intensiven Monitorings des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements, keine Nachweise vor, heisst es weiter. Wir sind deshalb besonders gespannt auf die kommende Paarungszeit im Spätwinter und wir hoffen, dass Ende April bei beiden Paaren Nachwuchs geboren wird.

Aktuelle Fotofallenbilder vom 18. September 2022 belegten zudem das Vorkommen eines Wolfspaares im Bereich des Segeberger Forstes. Nachdem bereits am 25. Juli 2022 und 4. August 2022 jeweils zwei Tiere auf einem Fotofallenbild und einem Video nachgewiesen werden konnten, wurden mit den aktuellen Aufnahmen die Kriterien für eine Einstufung als residentes Paar ebenfalls erfüllt. Auch im Segeberger Forst gäbe es bisher keine Hinweise auf Reproduktion.

Da beide Wolfspaare in Gebieten nachgewiesen wurden, die bereits als Wolfspräventi­onsgebiete ausgewiesen sind, besteht gegenwärtig keine Notwendigkeit, aufgrund der aktuellen Nachweise weitere Wolfspräventionsgebiete auszuweisen. Auch eine Intensivierung der durch das Land geförderten Präventionsanstrengungen ist aktuell nicht notwendig. Bleibt zu hoffen, dass Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter das Angebot wirklich annehmen und sich von ihren Zwergenlitzen in Höhe von dreizig Zentimetern oder am Graben offnen Zäune endlich verabschieden.

Für Wolf Dani, der es bereits gewagt hatte, sich in Schleswig-Holstein niederzulassen, gab es leider kein Happy-End. Ein grüner Umweltminister unterschrieb eine Schießgenehmigung auf das Tier. Die einzigen, die dagegen vorgingen, waren wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/12/wolfsruede-dani-gw-924m-aus-schleswig-holstein-wurde-tot-in-niedersachsen-aufgefunden/

Wir hoffen, dass die beiden neuen Paare nicht als Bauernopfer herhalten müssen. Dazu freuen wir uns auch über neue aktive Mitglieder aus diesem Raum und über Informaten. Kontakt: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/Presse/PI/2022/0922/220927_ResidenteWoelfe.html?nn=d8b75672-3360-45cf-8932-d30f610554b7

Wolfsrüde Dani (GW 924m) aus Schleswig-Holstein wurde tot in Niedersachsen aufgefunden

Wölfe, für die wir kämpfen und denen wir Namen gegeben haben, sind uns natürlich noch näher und sie liegen uns besonders am Herzen. Der ursprünglich aus Dänemark stammende und in Schleswig-Holstein ansässige Jungwolf Dani wäre am 06. Janaur in der Nähe von Gifhorn überfahren worden, meldet heute die Süddeutsche Zeitung. DNA-Analysen hätten bestätigt, dass es sich um Dani handele. Er sei bei Gifhorn in Niedersachsen überfahren worden. Jäger hätten den toten Wolf in einem Waldstück aufgefunden.

Beispielbild toter Wolf.

Der Raum um Gifhorn ist in der Tat auch eines der gefährlichsten Gebiete für Wölfe, was illegale Tötungen betrifft. Ob hier nähere Einzelheiten seines Todesumstandes ans Licht kommen, darf bezweifelt werden. Dani ist in diesem Jahr schon der zehnte Wolf, der im Straßenverkehr sein Leben lassen musste. Heute wurde zudem bekannt, dass eine junge Wölfin bei Wiesbaden wohl von einem Zug erfasst worden ist. Dani galt in Schleswig-Hosltein als Problem-Wolf. Wir hatten durch zahlreiche Zaunkontrollen nachgewiesen, dass dem nicht so war. Fast ein Jahr lang hatten wir um das Leben dieses Wolfs gekämpft. Dass er nun überfahren wurde, macht uns fassugslos und traurig. Doch immerhin haben ihn die Häscher in Schleswig-Holstein nicht erschießen können.

SH – Faktencheck zum mutmaßlichen Riss bei Hochdonn: Tricksende, lügende und betrügende Wutbauern?

Beispielbild © Brigitte Sommer

Es ist nicht einmal erwiesen, ob es überhaupt ein Wolf war, aber es gebe einen neuen „Problemwolf“ in Schleswig-Holstein, der noch viel „böser“ sei als der nach Mecklenburg-Vorpommern abgewanderte und aus Dänemark stammende Wolf Dani (Abwandlung von Dansk – GW924 m), schrieb vorgestern die BILD. Wie kann ein Wildtier böse sein? Ein Wolf reisst Beute, weil er sich ernähren muss. Im Gegensatz zum Menschen empfindet ein Wolf keinerlei „Vergnügen“ daran, zu töten und zu quälen. Eingesperrte Tiere stellen für Beutegreifer wie Wölfe eine unnatürliche Situation dar. Kann die Beute nicht wegrennen, oder wurde das Verhalten weggezüchtet, wird beim Wolf so lange ein Beutegreifreflex ausgelöst, bis sich in seiner Nähe nichts mehr bewegt. Man kennt dieses Phänomen auch von Füchsen im Hühnerstall.  Dieser Reflex ist für Wölfe und Schafe gleichermaßen tragisch, denn ein Wolf reisst so bis zur völligen Erschöpfung. Wie Wolfsberater Matzen dazu kommt, das Tier im BILD-Artikel als im „Jagdrausch“ zu bezeichnen, ist uns schleierhaft. Wenn also jemand wirklich als „böse“ zu betiteln wäre, so ist es der Mensch, die einzige Spezies, die aus Vergnügen tötet und wohl gerade dabei ist, unseren Planeten zu zerstören. Wissenschaftler haben das Zeitalter des Anthroprozän, das Zeitalter des Menschen ausgerufen. Keine Spezies wirkt sich derart zerstörend wie wir aus.

Hochdonn: Zäune nach hinten nur mit 40 Zentimeter hoher Litze

Es gibt keine Problemwölfe in Schleswig-Holstein, sondern augenscheinlich Problembauern und Problemweidetierhalter, die Problemzäune aufstellen, um Schießbefehle auf Wölfe zu erreichen. Warum? Weil sie sich nicht auf neue Bedingungen einstellen möchten und weil sie anscheinend auch faktenresistent und von Gier getrieben sind. Teilweise erhalten diese Bauern EU-Subventionen in hoher sechstelliger Summe. Jahre lang hat sich niemand um die vielen Hunderisse vor Ort geschert, doch kaum gibt es eine Möglichkeit an Geld zu kommen, werden Schafe zur Anfütterung der Wölfe hingestellt. Und damit es nicht so auffällt, werden die Zäune zur Straßenseite und an Wegen ordnungsgemäß angebracht und an der Rückseite geht der Zaun in eine niedrige Litze über. Wer geht denn auch querfeldein und prüft das? Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. machen das. Und hier haben wir wohl wieder einen Betrüger entlarvt. Außerdem stellt sich nun dar, worauf wir monatelang hingewiesen hatten: Es gibt mehrere Wölfe in der Region westlich und nördlich. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hält sich auch mindestens ein weiterer Wolf im LK Pinneberg auf. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/15/schleswig-holstein-wolf-dani-gw-924m-wahrscheinlich-abgewandert-andere-woelfe-im-revier-aber-weiter-schiesswuetige-jaeger-auf-der-lauer-im-lk-pinneberg/ Inzwischen wurde der Schießbefehl auf Wolf Dani aufgehoben.

Vorne hui, hinten pfui!

An der Rückseite nur 40cm Litze. An der Hauptstraße Netzzaun, am Weg auch. Aber zu den Nachbarfeldern nur ein Draht in Höhe von 40 Zentimetern.

Tricksen, täuschen, betrügen: Vorne an der Hauptstraße und am Weg Netz und Spannung, hinten, wo normalerweise niemand schaut, nur eine Litze in 40 Zentimeter Höhe.
Der Übergang vom Standardnetz zur Minilitze. Hier kann jede/r drübersteigen. Im Falle eines Risses heisst es dann: Wolf hat wolfsabweisende Zäune überwunden?

Und hier zwei Zäune in Höllenborn, 5-Finger Linde

 

 

Weide bei Eiderstedt

 

Hier der Link zum Artikel der Bild: https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/neuer-problemwolf-gw924m-abgewandert-aber-er-hat-einen-nachfolger-66318666.bild.html

Hier ein weniger reißerischer Artikel über einen neuen Wolf bei Eiderstedt.

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Neuer-Wolf-an-der-Westkueste-gesichtet,wolf4166.html?fbclid=IwAR1i7mRisMz5Y5lPqdc_oDNfRPUgMkMe_UE6yN4F3a2dw3QwjY3sjUgNio8

Weitere Quellen:

https://www.boyens-medien.de/artikel/dithmarschen/mutmasslicher-wolfsriss-in-hochdonn-307746.html?fbclid=IwAR248s9TA0CqaeL4Xawf7mhTpA3DeNYk6PYCHGT2g2qvpUaxtWCg0e_qo1g

https://www.nationalgeographic.de/geschichte-und-kultur/anthropozaen-das-zeitalter-des-menschen

Faktencheck Schleswig-Holstein / Moordiek: Alle Jahre wieder…Zaunfrevel bei Schäfer K.

Der vom Schießbefehl bedrohte Wolf Dani (GW924 m) ist nachweislich nach Mecklenburg-Vorpommern ausgewandert. Wir hoffen, dass er weiter nach Polen gezogen ist, denn in Mecklenburg-Vorpommern geraten Jäger ebenfalls wohl bereits in einen Blutrausch und auch der Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD), würde gerne auch dort einen Schießbefehl auf Dani ausstellen.

Zwergenzäune statt Herdenschutz

In Danis altem Revier in Moordiek Schleswig-Holstein bleibt es derweil bei den alten Problemen. Familie K. beklagte sich in einem Artikel im Februar 2019 darüber, dass ihre Schafe wegen des Wolfs weniger Lämmer gebären würden. Wolfsabweisende Netze oder wenigstens Standartzäune wollte man dennoch nicht aufstellen. An der Einstellung der Familie hat sich anscheinend so gar nichts geändert, denn aktuelle Bilder (27.11.19) weisen nach, dass hier genau wie im vergangenen Jahr auch, Zwergenzäune um die Schafe herum genaut sind. 42 Zentimeter Höhe hält nicht einmal Schafe ab, hier drüber zu springen, da hilft es auch nicht, wenn hier eine Spannung von 4000 Volt zu verzeichnen ist. Nur kann man sich aber die (Hetz)Zeitungsschlagzeile im Fall eines Risses vorstellen: Wolf „überwindet“ Elektrozaun! Solange sich nichts an der Einstellung von Problemweidetierhaltern dort ändern, dauert es mit der nächsten Problemwolfkreation bestimmt nicht lange. Zumal wir vermuten, dass sich ohnehin dort ein zweiter Wolf aufgehalten hat, bzw. noch aufhält.

Familie K. hat im vergangenen Jahr über 40.000 Euro an EU-Subventionen erhalten. Otto-Normalverbraucher wird es immer schwerer verständlich sein, warum hier scheinbar gar nichts in Zäune investiert wird.

 

Same procedere that every Year!

 

Hier der Link zu einem Artikel aus 2018: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Sorgt-der-Wolf-fuer-weniger-Laemmer,laemmer310.html?fbclid=IwAR1s56hI7OM_t32rdPufTzaFCHZTw3uKrsiUBTlwDqe3EZKWuMKlWlRhdho

Und hier ein Foto von der gleichen Weide genau vor einem Jahr:

Zaunfrevel in Grambow! Nach Angriff von angeblichem Problemwolf GW 924m/Dani, schlechter Weideschutz

Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD) sei wegen seiner Informationspolitik zu Wolfsrissen in die Kritik, geraten schrieb der NDR. Der Schafzuchtverband des Landes werfe ihm fehlende Aufklärung vor. Anlass seien jetzt bekannt gewordene Rissvorfälle mit einem Problemwolf bei Grambow (Landkreis Nordwestmecklenburg) in der Nähe von Schwerin. Der Schafzüchterverband mokierte, dass es von Backhaus keine Info darüber gegeben habe, dass Wolf Dani (GW 924) m von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern ausgewandert wäre. Über die Risse wäre man erst durch die Presseinfo vom Umweltministerium in Schleswig-Holstein informiert worden. Hier unser Bericht zum Thema:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/19/erfolg-in-schleswig-holstein-schiessbefehl-auf-wolf-dani-gw924m-wird-aufgehoben-jedenfalls-vorerst/

Nun wäre es amtlich betätigt, dass Dani auch Schafe in Grambow gerissen habe. Wir haben uns verschiedene Zäune vor Ort um Grambow herum einmal angesehen. Das Ergebnis ist katastrophal und ein Armutszeugnis für die Halter dieser Tiere. So werden Wölfe erst auf den Geschmack gebracht.

Kein Abschuss von Dani in Mecklenburg-Vorpommern

Ferner behauptet der Jagdverband, dass Dani auch auf der Insel Usedom Schafe gerissen hätte. Man fordert, dass Dani abgeschossen werden soll, bevor er nach Polen abwandert. Wir fordern die Jäger auf, sich erst einmal mit der Rechtslage vertraut zu machen. Bisher hat Dani wohl in Mecklenburg-Vorpommern keinen einzigen wolfsabweisenden Zaun „überwunden“. Er verhält sich nicht anders, wie jeder andere Wolf auch, der bei solchen Zäunen zugreifen würde. Auch Backhaus bestätigte, dass die rechtlichen Kriterien für einen Abschuss in Mecklenburg-Vorpommern nicht vorliegen würden.

Ganz augenscheinlich wollen sich bestimmte Weidetierhaltergruppen wohl einfach nicht mit der Rückkehr der Wölfe in Deutschland arrangieren und sie  versuchen wohl augenscheinlich alles, um eine Abschussverfügung zu erreichen. Dabei setzen sie wohl sogar bewusst das Leben ihrer anvertrauten Tiere aufs Spiel. Anders ist ein solches Verhalten einfach nicht mehr erklärbar.

Hier die Links zu den Berichten:

https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/jaeger-fordern-wolfs-abschuss-auf-usedom-2537570711.html?fbclid=IwAR2cvOCRKbxtPl7OVgTEbhklJycUDHX64Z0YUlhSDFTIwcQh9oVCeQF4a9M

https://www.sueddeutsche.de/leben/tiere-grambow-vorerst-kein-abschuss-problemwolf-sorgt-fuer-streit-in-mv-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191119-99-792854

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Problemwolf-Kritik-an-Backhaus-Informationspolitik,wolf4152.html

 

Erfolg in Schleswig-Holstein: Schießbefehl auf Wolf Dani (GW924m) wird aufgehoben, jedenfalls vorerst!

Wolfsrüde Dani ist nach Mecklenburg Vorpommern ausgewandert

Das Umweltminsterium geht endlich auf Forderungen ein, die wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. schon seit Wochen stellen und beendet den Schießbefehl auf Wolf Dani.

Beispielfoto. © Brigitte Sommer

Eine DNA-Probe hätte am 15. November bestätigt, dass GW924m am 26. Oktober bei Grambow/Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern Nutztiere gerissen hat. Bereits am 21. Oktober konnte GW924m mittels DNA-Probe nach Nutztierrissen in Schwochel/Ostholstein nachgewiesen werden. GW924m hat den Bereich Südwestholstein offenbar verlassen und ist nach Osten weitergezogen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht, gestern in einer Pressemitteilung.

Weiter wird Abrecht so zitiert: „Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m ist bis 31.12.2019 befristet und bleibt vorerst in Kraft. „Das ist eine Vorsichtsmaßnahme. In der  Vergangenheit hat der Wolf immer wieder einmal das Entnahmegebiet verlassen und ist nach einiger Zeit zurückgekehrt. Ob dies auch in diesem Fall eintreten wird oder der Wolf das Gebiet ganz verlässt, kann gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilt werden.

Jäger dürfen nicht mehr schießen

Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m solle zum nächstmöglichen Zeitpunkt – Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt am 2. Dezember – außer Kraft gesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bliebe sie allerdings formal gültig. Die Jagdausübungsberechtigten würden jedoch darauf hingewiesen, dass sich der Wolf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit derzeit nicht im Entnahmegebiet aufhält und sie ab sofort die Bemühungen zur Entnahmen von GW924m einstellen sollten.

Damit geht das Umweltministerium in Schleswig-Holstein endlich auf Forderungen ein, die wir seit Wochen stellen. Hier unser neuester Artikel dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/15/schleswig-holstein-wolf-dani-gw-924m-wahrscheinlich-abgewandert-andere-woelfe-im-revier-aber-weiter-schiesswuetige-jaeger-auf-der-lauer-im-lk-pinneberg/

In der Rissliste SH https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html ist seit Monaten zu erkennen, dass sich in der Region Pinneberg mit ziemlicher Sicherheit mindestens ein weiterer Wolf – dessen Genetik angeblich nicht ermittelt werden kann und deshalb in der Rissliste mit HW01 aufgeführt ist – aufhält und die Rissvorfälle gehen auch weiter, nachdem Dani abgewandert ist. Ein deutlicher Beiweis dafür, dass Wolf Dani eben kein Problemwolf ist, sondern dass wir es in Schleswig-Holstein genau wie in den meisten Regionen in Deutschland, mit Problemzäunen zu tun haben. Solange Managementpläne und Wolfsverordnungen den Weidetierhaltern Abschussverfügungen nach Rissen in Aussicht stellen, solange werden auch immer wieder Risse provoziert werden, um eben „Schießbefehle“ zu erreichen. Dass Dani auch in Mecklenburg-Vorpommern ungeschützte Weidetiere nicht verschmäht und sich das Problem der unwillgen Weidetierhalter nun verlagert, ist logische Konsequenz. Mit Landwirtschaftsminister Backhaus (SPD) steht Dani auch wohl auch ein Lobbypoltiker gegenüber, der in der Vergangenheit mit diversen Aussagen in Artikeln https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Backhaus-froh-ueber-Plaene-zum-Wolfsabschuss,wolf3910.html klar gemacht hat, dass er die Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern am liebsten wieder los werden würde.  Allerdings sind wir auch in Mecklenburg-Vorpommern vor Ort und werden auch dort die Situation ganz genau beobachten. Dabei hätte man dem Wolf mit fachgerechten Zäunen, Herdenschutzhunden und Vergrämungsmaßnahmen den Appetit auf Schafe längst verderben können. Zudem auch die Anzahl an Falltieren (Weidetiere die durch andere Ursachen sterben) von Weidetieren um ein vielfaches höher liegen, als Dani jemals reißen könnte.

Juristen protestierten

Doch nicht nur wir protestierten. Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. http://www.djgt.de machte immer wieder auf die rechtliche Situation aufmerksam und sezierte Abschussverfügungen geradezu: http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf 

Doch die JDGT geht auch geht unseriöse Berichterstattung vor: Hier ein Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung: http://www.djgt.de/system/files/295/original/Leserbrief_Süddeutsche_Wolf.pdf?fbclid=IwAR1wvwpwLxpMXoSyEWNsOjxkIXzRAALZwfiIprrcJZea6G3l3ZsYN_HscxU

Zahlreiche Aussagen von Poltikern, Jägern und Weidetierhaltern sowie Gründung von Antiwolfsinitiativen, die fordern, dass ganz Schleswig-Holstein und auch andere Regionen in Deutschland wolfsfrei bleiben sollen,  belegen unsere These seit Jahren. Statt den Weidetierhaltern endlich, wie es die EU erlaubt, Zäune zu hundert Prozent sowie entsprechende Weidetierprämien, die ihren Namen auch verdienen, zu bezahlen, werden hier auch mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) flyer-lex-2 die die GroKo unbedingt durchbringen will, nur weiter gewissenlose Halter, die nicht schützen wollen, unterstützt. Oft sind diese Halter ja auch zugleich Jäger. Geht die Lex-Wolf durch den Bundestag, dürften zukünftig ganze Wolfsfamilie sogar „vorsorglich“ abgeschossen werden.

Große Orgas schauen tatenlos zu

Weder der NABU noch der BUND, die – im Gegensatz zu uns – in SH klageberechtig wären, haben bislang etwas unternommen. Der NABU hatte dem Abschuss von Dani sogar zugestimmt.

Hier der Link zur Pressemitteilung des UM SH: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2019/1119/191118_WolfGW924.html?fbclid=IwAR3aKaoMup-Rr-0RycBMmmTOWkvRY4XNVTrZiyhHXuauX5uYn-5_cHQDlZU

Schleswig-Holstein: Wolf Dani (GW 924m) wahrscheinlich abgewandert, andere Wölfe im Revier – aber weiter schießwütige Jäger auf der Lauer im LK Pinneberg

Die Lage in Schleswig-Holstein um den vom Abschuss gefährdeten Wolf Dani wird immer verrückter. Knapp 200 Hobbyjäger verlangen nun von Umweltminister Albrecht, dass sie nach einem Abschuss anonym bleiben. Selbst dem Ministerium soll dabei nicht bekannt werden, welcher Hobbyjäger Dani oder einem anderen Wolf den Garaus gemacht haben könnte. Grund: Es gibt zahlreiche Nachweise, dass sich mindestens ein weiterer Wolf im Gebiet, für das der Abschuss genehmigt wurde, aufhält. Also scheinen selbst die Jäger davon auszugehen, dass sie nicht den richtigen Wolf erlegen werden können, denn laut offizieller Rissliste, gab es am 21. Oktober einen Riss in Ostholstein, der Dani nachgewiesen worden ist. Ostholstein ist 75 Kilometer von Danis normalem Revier im Landkreis Pinneberg entfernt. Es könnte also sein, dass Dani abgewandert ist. Ebenso gibt es genug Indizien dafür, dass sich weitere Wölfe in Danis Gebiet aufhalten. Dabei verspricht Umweltminister Albrecht immer wieder in Medieninterviews, dass der Schießbefehl sofort erlöschen würde, wenn ein weiterer Wolf dort in Erscheinung treten sollte.

Das Umweltministerium in Schleswig-Holstein ignoriert Indizien dafür, das sich weitere Wölfe in Danis Gebiet aufhalten.
Screenshot aus der Rissliste SH. Schwochel ist in Ostholstein und 75 Kilometer von Danis normalem Revier entfernt.

Die Kosten für die sinnlose Jagd in SH dürften mittlerweile dem Betrag, den Umweltminister Lies in Niedersachsen ver(sch)wendet hat, gleichkommen. Weit über 100.000 Euro für sinnlose Wolfsjagden, statt für Weidezäune?

Unser Vereinsmitglied Ursula Ripke hat gestern einen Stellvertreter des Mitarbeiters im UM S-H erreicht, der für Schutzgebiete und Artenschutz zuständig ist. Seine Auskunft lautete, dass sich an der rechtlichen Situation NICHTS geändert habe. Das Streifgebiet sei unerheblich, es zähle nur das Entnahmegebiet, und für letzteres bliebe die Abschussverfügung bestehen. – Auf die Frage, warum die Abschussverfügung aufrechterhalten bleibt, obwohl wir in deren eigenen Listen keinen Hinweis darauf finden können, dass Dani in letzter Zeit „wolfssichere“ Zäune überwunden hat, behauptete der Mitarbeiter, dass Dani im September genau das gemacht habe. Dabei haben Zaunkontrollen von uns ergeben, dass dies nicht stimmt.

Umweltminister Albrecht will weiter töten

In der Rissliste ist für September in drei Fällen GW924m als Verursacher identifiziert worden: 8.9. (keine Angaben zu Zäunen), 10.9. (kein Zaun), 16.9. (Zaun, aber kein Zusatz „wolfssicher“). Wir werden noch eine schriftliche Anfrage an das Umweltministerium stellen, wie genau sie zu der Aussage kommen, dass Dani im September NACHWEISLICH wolfssichere Zäune überwunden habe. Allerdings spielt es wohl für das UM eigentlich überhaupt keine Rolle mehr, ob sich Dani jemals wieder irgendetwas ‚zuschulden kommen‘ lässt. Der Mitarbeiter  aus dem UM hatte gegenüber Ursula Ripke deutlich gemacht, dass Dani schon dadurch sein Leben verwirkt habe, dass er in zwei Fällen wolfssichere Zäune überwunden habe. Dieses erlernte Verhalten könne er ja jederzeit wieder anwenden – und an mögliche Nachkommen weitergeben. Die einzige Chance, eine Aufhebung der Abschussverfügung zu erwirken, wäre also der Nachweis eines weiteren Wolfes in Danis Gebiet.

Zu erlerntem Verhalten an Zäunen gibt es keine einzige wissenschaftliche Studie, oder wissenschaftliche Nachweise, darüber, dass die Behauptung, dass Wölfe, die Zäune „überwinden“, dieses Verhalten an ihre Nachkommen weitergeben. Geradezu hirnrissig ist es auch, dass in den Sternen steht, ob Wolf Dani überhaupt jemals Nachkommen haben wird, an die er das Erlernte weitergeben könnte. Wir bezweifeln auch, dass Dani jemals wolfsabweisende Netze überwunden hat. Denn durch unsere Zaunkontrollen haben wir mehrfach bewiesen, wie dreist Weidetierhalter hier tricksen, nur damit sie einen Schießbefehl erreichen. Wir wiesen nach, dass große Lücken zwischen den Haltestäben und zum Boden hin bestehen. Hier hat es kein Wolf nötig, darüber zu springen. Und Nachweise, dass in dem Gebiet mindestens ein weiterer Wolf unterwegs ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits erbracht worden. In der Rissliste sind viele Risse nämlich Wolf Dani überhaupt nicht zuordbar. Stattdessen ist hier die Kennung HW 01 angegeben worden. Im Klartext: Es ist ein Wolf, aber es ist nicht zu ermitteln, welcher.

Unsere Botschaft an die Hobbyjäger:

Nein, liebe Hobbytöter, Ihr seid nicht anonym, denn jenseits von Funklöchern und vertraulichen E-Mail-Kontakten zum Unweltministerium, gibt es dort sehr viele „analoge“ Möglichkeiten. Wir sind nämlich persönlich dort und wir sehen Euch. Wir sind keine Autonomen, sondern ganz normale Bürgerinnen und Bürger. Deshalb sind wir auch nicht zu erkennen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden alle legalen Möglichkeiten in Anspruch nehmen. Im Klartext: Wir werden Anzeige erstatten. Die Häscher können sich nicht hinter einer vermeintlichen Anonymität verstecken. Wir haben auch die Jäger persönlich erkannt, die sich neulich beim Griechen in Westerhorn unter Polizeischutz eingebucht hatten. Dabei braucht man vor uns gar keinen Polizeischutz, weil wir stets legale Methoden anweden.
Dass wir keine falschen Versprechungen machen, sieht man hier anhand tagesaktueller Fotos aus der Region Westerhorn. Wir sind aber auch nachts unterwegs. Wir wissen auch, wo Wildkameras platziert sind. Auch ein Foto von den Schafen der Schäferei K. ist beigefügt. Die Tiere sind auf der Weide jetzt ganz weit hinten und ganz dicht dran ist dort plötzlich ein Hochsitz. Auch das bleibt uns nicht verborgen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Medienberichte:

https://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Problemwolf-GW924m-hat-in-Ostholstein-zwei-Schafe-gerissen?fbclid=IwAR3jEVnxsCqGRqGKmns94bIpHObmYZGwVXGiar0yb5ZpXN7iYfWK0z7rBHc

Zitat: Generell sind Wölfe, sofern sie nicht als Problemwölfe deklariert sind, geschützt. Ihr Erlegen ist verboten. Und selbst diejenigen, die wie das Exemplar GW 924m zum Abschuss freigegeben wurden, tragen kein Etikett mit sich herum. Börner warnt vor möglichen Strafanzeigen. Er wünscht sich Anonymität für die Wolfsjäger. Er würde außerdem dazu raten, alle potenziellen Erleger mitmachen zu lassen. Börner meint, dann würde die Wahrscheinlichkeit, GW 924m zu treffen, erheblich steigen, schreibt die Süddeutsche Zeitung heute: https://www.sueddeutsche.de/…/wolf-niedersachsen-abschuss-1…

Hier ein Bericht von SAT 1 – Jäger „ärgern“ sich über strenge Auflagen. https://www.sat1regional.de/wolfs-abschuss-in-sh-jaeger-a…/…

Hintergrundinformation: Unser offener Brief an Umweltminiter Albrecht, in dem wir alle Fakten noch einmal aufgelistet haben. https://wolfsschutz-deutschland.de/…/offener-brief-an-umwe…/

 

Hier der Link zur Rissliste:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html

Einige unserer Kontrollen, die aufzeigen, wie desolat die Zaunsituation vor Ort im LK Pinneberg ist:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/12/faktencheck-bild-artikel-vom-10-10-19-dreiste-wolfsanfuetterung-mit-lebenden-schafen-in-schleswig-holstein/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/09/28/faktencheck-schleswig-holstein-fakenews-in-der-shz-zaeune-zum-wasser-offen-wollen-jaeger-jetzt-sogar-trophaeenjagd-auf-dani/

Hier ältere Kontrollen:
https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/08/26/faktencheckzaunkontrolle-von-problembauern-problemministern-problemmedien-und-kniefaellen-vor-der-agrarlobby-in-schleswig-holstein/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/08/12/in-schleswig-holstein-gilt-weiter-wolfsabschuss-statt-herdenschutz/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/21/faktencheck-schleswig-holstein-bild-jungbauer-und-schaefer-verschweigen-dass-zaun-zum-wasser-offen-war/

 

Offener Brief an Umweltminister Albrecht (Grüne) in Schleswig-Holstein zur erweiterten Abschussverfügung gegen Wolf Dani

Sehr geehrter Herr Minister Albrecht,

Ihrer Pressemitteilung vom 28.10.2019 entnehmen wir, dass „die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m (… )  im schleswig-holsteinischen Amtsblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten“ ist.

Dass hier knapp 200 Hobbyjäger auf zwei Wölfe losgelassen werden, verurteilen wir auf das Schärfste.  Warum zwei Wölfe, werden sich manche Leser nun fragen. Ganz einfach: Weil die Allgemeinverfügung nun auch noch auf Gebiete des Landkreises Segeberg ausgeweitet worden ist. In diesem Landkreis befindet sich eine Wölfin. Nur 12 Kilometer liegen beide Nachweise auseinander. Hier ist die Gefahr sehr hoch, auch die Wölfin zu treffen. Seltsamerweise sind Sie und ihr Amtskollege Lies aus Niedersachsen ja vor kurzem vor der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto „Fehlschüsse“ abzusichern. Allerdings ist Richterin a. D. Almuth Hirt von der DJGT (Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierrecht e. V.) der Ansicht, dass etwaige „Fehlschüsse“ von Jägern deutsches Recht und nicht EU-Recht betreffen, sie sich also keineswegs darauf verlassen können, nicht abgeurteilt zu werden. In einer Pressemitteilung der DJGT zum EuGH-Urteil heisst es sogar, dass weder die Änderung des Naturschutzgesetzes, noch Ihr Schießbefehl EU-rechtskonform sind.

http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf?fbclid=IwAR14JEvKcvgI9pnlrb-0YKwbU2dskjXjPiQYQ5C2LkE5qvmgXT2GDSaXRmU

Ein solches Verhalten wirft auf jeden Fall die Frage auf, ob Sie sich hiermit zum Erfüllungsgehilfen der Jäger- und Agrarlobby machen, denn deren erklärtes Ziel ist es ja, komplett Schleswig-Holstein „wolfsfrei“ zu halten. Bei nur vier Wolfsnachweisen und nur zwei bestätigten Wolfsterritorien wäre dies im Fall des Tötens von Wolf Dani und eines „Fehlschusses“ auf die benachbarte Wölfin ja sogar gelungen. Zudem würde die Bildung eines Wolfsrudels im nächsten Frühjahr verhindert werden. Zudem könnte auch noch ein drittes Tier unterwegs sein, da einige Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden können. Außerdem ist im Herbst auch noch der Start der alljährlichen Jungwolfwandersaison. Jedes durchwandernde Jungtier gerät nun in Lebensgefahr.

Bereits die immer wieder erfolgte Verlängerung der Abschussverfügung war rechtswidrig, wie hier auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. bestätigt. (Rechtsgutachten ging Ihrem Ministerium zu); die jetzt erweiterte Abschussverfügung spricht den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und EU-Recht, wonach der Wolf den höchsten Schutzstatus genießt, regelrecht Hohn. Die Gesetzeslage sieht erst einen vernünftigen Herdenschutz und dann eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Eine Vergrämung wird einfach abgelehnt

Genau das schreiben Sie ja auch in Ihrem Erlass. Doch dann erklären Sie, dass eine Vergrämung  „nicht als Alternative zu verstehen sei.“  Sie schreiben: „Hierfür müsste das entsprechende Individuum bei jedem Nutztierübergriff bereits während des Übergriffs durch die Vergrämung (z.B. durch Gummigeschosse) negativ auf Nutztierübergriffe konditioniert werden. Dies ist in der Praxis nicht möglich. Zudem ist durch praktische Schießversuche in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden, dass sich die derzeit in Deutschland zugelassenen Gummigeschosse nicht für diesen Zweck eignen.“

Mit diesen völlig absurden Begründungen versuchen Sie, eine Vergrämung einfach abzuwürgen. Logischerweise ist eine Vergrämung nur möglich, wenn der Wolf sichtbar ist. Aber selbst diese gesetzlich niedergelegte Verordnung scheint Ihnen völlig egal zu sein. Ebenfalls sehr merkwürdig, dass Sie ausgerechnet jetzt erklären, die Gummigeschosse seien dazu nicht geeignet. Wäre das der Fall, hätte man sicherlich davon schon gehört, und selbst wenn dies so wäre – was wir aus gutem Grund nicht glauben – müsste man andere Möglichkeiten zur Vergrämung in Betracht ziehen, anstatt mit scharfen Geschossen loszuballern.

Und was veranlassen Sie?  Das Erschießen. Treu nach dem Motto, ist der Wolf erst mal tot, nutzt das  Gejammere der Tierschützer auch nichts mehr. Zumal Sie ja versichert hatten, dass die Abschussverfügung sofort aufgehoben werden würde, sobald ein zweiter Wolf in diesem Gebiet nachgewiesen werden würde. Da einige Risse zwar Wolf ergeben hatten, aber Dani nicht zugeordnet werden konnten, ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zweiter Wolf dort unterwegs.

Dass Ihr unrechtmäßiges Handeln sehr  wohl  auch rechtliche Folgen haben wird, scheint Sie nicht zu interessieren.

Und jetzt kurz zu den Fakten, die Sie anscheinend bewusst einfach ignorieren.

Die amtliche Rissstatistik weist seit einem halben Jahr lediglich zwei Nutztierrisse aus, die Wolf Dani GW924m zugeordnet wurden, wovon nur eine Umzäunung als „wolfssicher“ eingestuft wurde. Wobei wir in diversen Zaunkontrollen nachgewiesen haben, dass auch mit so genannten wolfsabweisenden Zäunen getrickst wird. Bei dem Zaun, den Dani „überwunden“ haben soll, hatten wir Lücken festgestellt. Dem stehen 12 Nutztierrisse gegenüber, bei denen jegliche Zäunung fehlte. Noch ausstehend sind die Untersuchungsergebnisse zu Rissen mit insgesamt 12 Nutztieren, aber selbst wenn diese alle von GW924m stammen sollten, so bleibt festzuhalten, dass in keinem der Fälle auch nur irgendeine Art von Zaun existierte. (Im gleichen Zeitraum wurden von Hunden übrigens 7 Nutztiere gerissen.) Und überhaupt verblassen diese sowieso schon sehr geringen Zahlen gegenüber den ca. 20.000 (so eine Schätzung des BUND Schleswig-Holstein) Weidetieren, die Jahr für Jahr durch andere Faktoren zu Tode kommen, also nicht im Schlachthof landen („Falltiere“). Es ist uns völlig unverständlich, wie Sie angesichts dieser Datenlage überhaupt eine Abschussverfügung aufrechthalten können, ganz zu schweigen von der nun angeordneten Ausweitung eben dieser.  Wann verstehen Sie endlich, dass die Tötung von Wölfen ein blutiger Irrweg ist? Warum nehmen Sie die WeidetierhalterInnen nicht in die Pflicht, ihre Tiere adäquat zu schützen?

Die EU erlaubt es, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen zu 100% zu fördern, und Herdenschutz ist auch in schwierigem Gelände technisch möglich. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass Risse von Weidetieren sogar provoziert werden, um lautstark den Abschuss von ‚Problemwölfen‘ fordern zu können. Warum geben ausgerechnet Sie als ‚grüner‘ Minister der Forderung nach Abschuss des ‚Problemwolfes‘ GW924m nach?  Sie werden auf diese Weise keine Befriedung der WeidetierhalterInnen erreichen; im Gegenteil werden die Forderungen in diese Richtung immer dreister werden.

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer – Volker Vogel- Frank Dreyer – Jürgen Götz – Alexander Januskiewicz

Vorstand Wolfsschutz Deutschland e.V.

Faktencheck BILD-Artikel vom 10.10.19 – dreiste Wolfsanfütterung mit lebenden Schafen in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein geht die dreiste Zauntrickserei der wolfshassenden Weidetierhalter von der Bürgerinitiative „Für wolfsfreie Dörfer“ anscheinend in die nächste Runde. Mit zu Kumpanen machen sich Medien wie die BILD-Zeitung, die für ihre Hetzartikel nicht einmal mehr vor Ort sein müssen. Die Redaktion erhält wohl Material direkt von der Initiative und strickt daraus Hetzberichte gegen Wolf Dani (GW 924m). Es ist nicht einmal sicher, dass ein Wolf diesen Riss verursacht hat, aber schon werden erneut Tatsachenbehauptungen gebracht und zudem wird auch eine nahe Wohnsiedlung erwähnt, in der auch Kinder leben würden. Ziel ist es wohl, den Menschen Angst einzujagen. Dabei sollte man eher Angst vor derartiger krimineller Energie haben. 

Eines vorweg: wir sind auch traurig darüber, wenn arglose Schafe zu Schaden kommen. Allerdings könnten Risse wie dieser, ganz gleich ob durch Hund oder Wolf verursacht, durch Spannung auf den Zäunen und vor allem durch lückenlose Zäune verhindert werden. Spätestens seit unserer ersten Kontrolle im August 19 stehen diese Schafe ohne Strom auf dem Zaun auf ihrer Weide.

Der Schäfer muss sich in dieser Situation absolut die Frage gefallen lassen, ob er hier seine Tiere absichtlich zur Wolfsanfütterung präsentiert, um Ausgleichszahlungen zu erhalten, und um damit die nicht vorhandene Sinnhaftigkeit des Schießgefehls auf DANI zu untermauern. Und was machen die Medien, statt zu recherchieren? Sie machen Hofberichterstattung. Shame on You BILD. Grausam ist hier der Mensch, nicht der Wolf.

 

Die BILD kreierte aus der Anfütterungsaktion einen tendenzioösen und reißerischen Artikel. Im Hintergrund dieses Fotos ist das Fahrzeug von Schäferin K. von der Initiative Für wolfsfreie Dörfer zu sehen. Die BILD gibt die Fotoquelle mit „privat“ an. Stellen die wolfshassenden Schäfer ihre Hetzartikel selber zusammen, provozieren Risse indem sie Schafe ohne Schutz hinstellen und senden sie die Bilder dann direkt in die BILD-Redaktion, die ebenfalls sofort einen reißerischen Artikel produziert? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit war hier kein einziger Reporter vor Ort. Screenshot ©BILD

Hier geht es zum reißerischen BILD-Artikel vom 10.10.19: https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/problemwolf-reisst-weiter-schafe-noch-immer-kein-okay-fuer-abschuss-65260356.bild.html?fbclid=IwAR216C3708IBPY4OT6I5RhZDsiUulnOX37YVCLapGh0QtacGXJU91ZQO9P8#%23%23wt_ref=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F&wt_t=1570883781647

Blutige Wollreste. Schuld ist nicht der Wolf, denn er weiß nicht, dass er Schafe nicht fressen darf. Bei allen Zaunkontrollen bei den Tieren von Schäfer M. war keine Spannung vorhanden.
Weil keine Spannung auf dem Zaun war, brachen die Schafe wohl durch.
Der Zaun war wohl wie üblich, ohne Spannung, deshalb rannten die Schafe von einer Weide auf die nächste und überrannten dabei den Zaun.
Keine Spannung und dazu eine riesengroße Lücke. So wird getrickst.
Hier spaziert Hund oder Wolf einfach durch.
Der niedergetrampelte Zaun.

So waren die Schafe von Schäfer M. noch am 21. Feburar geschützt

Seltsamerweise hatte Schäfer M. am 21.Februar dieses Jahres wolfsabweisende Zäune mit Spannung und sogar eine Lichtanlage um seine Herde gespannt. Damals war das Gebeit noch nicht in die Förderkulisse aufgenommen und es gab keinen Schadensersatz. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

So sahen die Zäune am 02.10.19 aus

So stellte sich die Weide am 02. Oktober 2019 dar. Keine Spannung.
Situation am 02. Oktober 2019 – Das Gebiet ist in die Förderkulisse aufgenommen worden und es gibt Schadensersatz bei Wolfsriss. Grund genug die obere Litze wegzulassen, die im Februar ja noch vorhanden war?

Bei unseren Zaunkontrollen im August standen die Schafe dieser Weide auch ohne Schutz da: Hier der Link

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/08/26/faktencheckzaunkontrolle-von-problembauern-problemministern-problemmedien-und-kniefaellen-vor-der-agrarlobby-in-schleswig-holstein/

 

 

 

Wolfsabschuss nicht leichter – EUGH-Urteil gegen Finnland mit Auswirkungen auf die LEX-Wolf und Abschussverfügungen in Deutschland

Der Europäische Gerichtshof hat Genehmigungen zum Abschuss von Wölfen endlich genauer definierte Grenzen gesetzt. Die EU-Richter setzen in einem Urteil gegen Finnland am Donnerstag strikte Bedingungen für Ausnahmen von dem im EU-Recht verankerten Verbot der absichtlichen Tötung von Wölfen. So können Behörden nicht einfach drauflos schießen, sondern es muss wissenschaftlich belegt werden, dass es keine Alternative zum Abschuss gibt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit seinem gestrigen  Urteil in dem gegen Finnland anhängigen Verfahren zur Wolfsjagd die strengen Anforderungen an die Zulässigkeit einer eingeschränkten Wolfsjagd bekräftigt,“ schreibt die DJGT in Ihrer Pressemitteilung – http://www.djgt.de/system/files/283/original/191010_DJGT_PM_EuGH_Urteil_finnische_Wolfsjagd.pdf?fbclid=IwAR1xVYI-mU3D0FFH9BrpwbhephbfvExJIDyIKyetqBVUWki5t4LVx8Zo-gA 

Geplante Lex-Wolf verstößt damit auch gegen EU-Recht

Allerdings, so die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. (www.djgt.de) weiter… „Das heutige Urteil beschäftigt sich ausschließlich mit dem in Deutschland derzeit noch nicht umgesetzten Auffangtatbestand des Artikel 16 Abs. 1 e) der FFH-Richtlinie, der die Entnahme einer begrenzten und von den zuständigen Behörden spezifizierten Anzahl an Exemplaren erlaubt. Eine solche Ausnahme darf nur unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß erteilt werden. Trotz alledem ergeben sich aus dem Urteil wertvolle Hinweise für die in Deutschland aktuell geführte Diskussion um das zweite Änderungsgesetz zum BNatSchG, das die Bundesregierung demnächst verabschieden will. Denn in seinen einleitenden Erwägungen stellt der EuGH die grundsätzliche Logik der Ausnahmeregelung des Artikel 16 Abs. 1 der FFHRichtlinie noch einmal ausführlich dar und trifft einige grundsätzliche Feststellungen, die sich insbesondere auch auf die potentiellen Regelungsmöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung dieses Ausnahmetatbestandes auswirken. Der geplante Gesetzesentwurf der Bundesregierung lässt sich mit dieser Logik nicht vereinbaren und würde damit gegen EU-Recht verstoßen.“

Dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen!

Wir appelieren hiermit noch einmal an die Abgeordneten im Bundestag, der geplanten Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf)  nicht zuzustimmen. Hier die Info mit Link zu unserem Protestflyer: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/?fbclid=IwAR1uOezcJFKadNMIKmTPxdRJFyVCNWD7jaV_7HTSyXGKhQNOaJjsrzRheJw

Auswirkungen auch auf Schießbefehle in Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Umweltminister Lies hatte Ende September die Abschussverfügung auf Wolf Roddy erneut um einen Monat verlängert. Gleichzeitig waren Lies und sein Kollege Albrecht bei der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto Fehlschüsse absegnen zu lassen. Der Schießbefehl in Niedersachsen, dessen Kosten nun über 200.000 Euro hinausgehen, steht in keinem Verhältnis zum Schaden. Auch in Punkto Anzahl von gerissenen Tieren nicht. In ganz Niedersachsen beträgt die Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19 (ganze 403 Tiere!) und die Zahl der „Falltiere“ – das sind die, die nicht im Schlachthof enden, sondern sonstwie „im üblichen Betrieb zu Tode kommen“ –  betragen  17.000 „Stück“ Schafe und Ziegen, über 130.000 Rinder (die Totgeburten sind da noch nicht einmal eingerechnet). Quelle: kleine Anfrag der Grünen.

Doch keine EU-Absegnung bei Fehlschüssen?

In Schleswig-Holstein gibt es noch offiziellen Angaben gerade mal zwei Wolfsterritorien. Würde hier ein Wolf abgeschossen werden, würde sich dies auf jeden Fall nachteilig auf den Erhaltungszustand auswirken. In einer Pressemitteilung sieht sich Albrecht aber noch in seiner Vorgehensweise  bestätigt: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2019/1019/191002_Wolfspraevention_Deiche.html

Die Kommission hätte darauf hingwiesen, dass eine Ausnahmegenehmigung zwar auf ein Individuum beschränkt sein müsse, in der Praxis ein möglicher Fehlabschluss aber trotz der erforderlichen Sorgfalt nie ganz ausgeschlossen werden könne. Richterin  a. D. Almut Hirt (DJGT) dazu:
Mit dem Hinweis, dass ein möglicher Fehlabschuss nie ganz auszuschließen ist ( er meine damit wohl, dass die Schützen dann nicht belangt werden können), überschreite der Kommissar seine Kompetenzen: § 71 Abs. 4 BNatSchG sei nationales Recht, darauf hätte der EU-Kommissar gar keinen Einfluss.

Wir fordern den BUND in Schleswig-Holstein noch einmal auf, endlich gegen den Schießbefehl auf Wolf Dani zu klagen. UM Lies sollte nun nach aktueller Rechtslage den Schießbefehl auf Roddy in Niedersachsen einstellen. Sollten die beiden Wölfe abgeschossen werden, würde dies gegen EU-Recht verstoßen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland werden im Falle eines Abschusses von Dani und Roddy und evtl. auch noch Teilen des Rudels sowie Fehlschüssen, Anzeige erstatten.

Hier das komplette Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=09E39C0C06C0F72B438A9A4AC6CE9CB2?text=&docid=218935&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=2094988&fbclid=IwAR2nNgdvLpnvXpIobHy4gsAWIdIrFeH13DRmpkpK92-2PAP-Nx8FhNOBFzY