Der Kampf um Grindis Leben: Lokale Stärke und die Wahrheit hinter den Kulissen

Das ist der aktuelle Stand: Der Abschuss des Wolfs GW2672m, von einem unserer Mitglieder von vor Ort, „Grindi“ getauft, ist seit dem 16. Februar 2026 juristisch freigegeben. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die Tötung bis zum 10. März 2026 genehmigt und das „Killerkommando“ ist im Einsatz. Doch der Widerstand bricht nicht ab. Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung der Naturschutzinitiative e.V. (NI), die Hauptsacheklage fortzusetzen und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dieser Schritt könnte zukünftige Tötungen erschweren und zeigt, wie wichtig beharrlicher Rechtsschutz ist.

Wir danken der NI für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre fundierten Argumente, die auf EU-Recht und fehlenden Alternativen zum Abschuss pochen.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Allerdings muss man realistisch bleiben: Unsere Einschätzung ist, dass die laufende Klage Grindi selbst nicht mehr helfen kann. Der Prozess – von der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Stuttgart über den VGH Mannheim bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und potenziell dem EuGH – wird Monate, wenn nicht Jahre dauern. Bis dahin könnte Grindi längst erschossen worden sein, wenn das „Killerteam“ ungestört operieren kann. Die NI zielt auf eine grundsätzliche Klärung ab, die zukünftige Fälle beeinflussen könnte, aber für Grindi kommt das zu spät, die Verfügung ist bis zum 10. März in Kraft und könnte sogar in Verlängerung gehen, da das Ressort an die CDU übergeht. Die Grünen haben sozusagen als Steigbügelhalter fungiert.
Das unterstreicht einmal mehr: Juristische Kämpfe sind essenziell, doch sie allein reichen nicht aus, um akute Bedrohungen abzuwenden. Vor allem auch in Bezug auf den neuesten Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der das Verbandsklagerecht schwächen will.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

Aktueller Stand und was die NI plant

  • Das Eilverfahren ist verloren: Der VGH hat die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums Baden-Württemberg (erteilt am 23. Januar 2026, gültig bis 10. März 2026) als rechtmäßig und sofort vollziehbar bestätigt. Der Abschuss ist damit erlaubt – das Tötungsteam (Jäger) ist bereits im Einsatz.
  • Aber die Hauptsacheklage läuft weiter: Die NI hat bereits im Januar 2026 eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht (plus Eilantrag, der nun abgewiesen ist). Diese Klage geht nun durch die Instanzen:
    • Verwaltungsgericht Stuttgart (erste Instanz)
    • Verwaltungsgerichtshof Mannheim (zweite Instanz)
    • Bundesverwaltungsgericht Leipzig (dritte Instanz)
  • Ziel: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH): Die NI will bei den Gerichten beantragen, dass der Fall unmittelbar dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt wird. Das soll klären, ob ein Abschuss in diesem Fall (Nähe zu Menschen ohne Aggression) mit EU-Recht (FFH-Richtlinie, Art. 12 und 16) vereinbar ist.
  • Zeitlicher Horizont: Es handelt sich um einen langen Prozess (Monate bis Jahre), der den Abschuss nicht mehr stoppen kann, aber eine Fortsetzungsfeststellungsklage oder grundsätzliche Klärung ermöglichen soll. Ziel ist es, eine höchstrichterliche Entscheidung zu erzwingen, die zukünftige Abschüsse erschweren könnte.

Wichtigste Argumente der NI (aus der PM vom 18.02.2026 – unten verlinkt)

  • Die Entscheidung des VGH sei europarechtswidrig und verstoße gegen nationales Naturschutzrecht.
  • Alternativen seien nicht ausgeschöpft; das Gericht habe die individuellen Verhaltensbeobachtungen der NI nicht ausreichend gewürdigt.
  • Über 180 Sichtungen seit 2024: Keine Gefahr für Menschen – der Wolf ist scheu gegenüber dem „Spezialteam“, aber neugierig gegenüber harmlosen Wanderern („Nationalpark-Vertrautheit“, nicht Fehlkonditionierung).
  • Kritik an der Bundesregierung: Der Bericht 2025 an die EU-Kommission stuft den Erhaltungszustand als „günstig“ ein, aber ein Schreiben der EU-Kommission (August/September 2025) widerspricht: Im Süden und Südosten Deutschlands ist das Verbreitungsgebiet unzureichend besiedelt.
  • Ein Gutachten von Biologe Dr. Wolfgang Epple (Wissenschaftlicher Beirat der NI) untermauert die Rechtswidrigkeit der Ausnahme.

 

Hier auch noch einmal unsere Ansicht in unserem Artikel. Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/17/toetung-von-grindi-genehmigt-gericht-rechtfertigt-abschuss-mit-blosser-denkbarer-gefaehrdung/

Trotz dieser juristischen Front bleibt der Schlüssel zum Wolfsschutz die aktive Arbeit vor Ort. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist seit Jahren präsent in den Territorien – wir dokumentieren, analysieren und klären Bürger auf. Im Fall Grindi haben wir gezeigt, dass drei Jahre friedliches Zusammenleben möglich sind, ohne Aggression oder Gefahr. Unsere Teams sind in den Wäldern. Durch diese Basisarbeit schützen wir Wölfe ganz praktisch und sorgen für echte Koexistenz.
Sandsee. © Brigitte Sommer

Intrigen und falsche Freunde der Wölfe

Doch nicht alle, die sich als Wolfsschützer ausgeben, handeln auch so. Es ist entscheidend, dies wahrzunehmen: Gruppen wie eine „Taskfurz“ haben in einem Facebook-Posting zwischen den Zeilen mehr als deutlich gemacht, dass sie in Wirklichkeit eng mit den Behörden kooperieren, die den Abschuss vorantreiben. Statt den Wolf zu schützen, behindern solche Akteure oft die echten Bemühungen vor Ort – etwa durch Diffamierung lokaler Initiativen oder Kooperation mit Jägern und Behörden. Viele glauben fälschlich, dass Ranger im Nationalpark Nordschwarzwald oder die Forstwirtschaftliche Versuchsanstalt (FVA) sich für Grindis Leben einsetzen. Tatsächlich hat die FVA das Verhalten als problematisch eingestuft und unterstützt damit indirekt den Abschuss. Ranger durchsetzen Regeln, die Schutzaktivisten behindern, während das Abschuss-Team ungestört operieren kann.
Ein weiteres Missverständnis: Es wird behauptet, Hunde seien im gesamten Gebiet verboten. Tatsächlich sind nur bestimmte Wege um Herrenwies abgesperrt – genau dort, wo die Hauptverfolgung von Grindi stattfindet. Diese Sperrungen dienen nicht dem Wolfsschutz, sondern erleichtern dem „Killerteam“ die Arbeit, ohne Störungen durch Spaziergänger.
Aktueller Blick auf einen Weg zwischen Herrenwies und den Sandsee, der plötzlich gesperrt wurde. Hie findet wohl die Hauptgemengelage statt. Foto: privat.
Hier noch ein Statement von unserer Vorsitzenden zu den Vorgängen vor Ort. Wir warnen vor erneuter Manipulation in Facebook- und WhatsApp Gruppen. Wolfsfreunde werden getäuscht und in Wirklichkeit wird ihr Engagement missbraucht.

Neues Framing

Hinzu kommt ein neues Medien-Framing: Nach dem Mythos vom „Wolfstourismus“, der nie existierte – es gab keine organisierten Touren, sondern nur zufällige Begegnungen –, wird nun vorgeworfen, Schutzaktivisten würden die Auerhähne stören. Doch wer stört wirklich? Das Abschuss-Team mit seinen nächtlichen Einsätzen und schweren Ausrüstung trampelt durch sensible Habitate. Unsere Beobachtungen vor Ort zeigen: Die wahren Störer sind die Jäger, nicht diejenigen, die friedlich dokumentieren und für Koexistenz werben.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft auf: Lasst euch nicht täuschen. Der Schutz von Grindi und anderen Wölfen hängt vor allen Dingen auch von ehrlicher, lokaler Arbeit ab. Unterstützt Vereine die klagen können und gleichzeitig beweisen, dass sie es ehrlich meinen und uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. durch Mitgliedschaften und Spenden  – nur so können wir ganzheitlich gegen falsche Narrative und echte Bedrohungen ankämpfen.
Eine weitere Mahnwache für Grindi findet am 28 Februar um 15.17 Uhr amParkplatz Hundseck statt.  Sie wird von Einheimischen organisiert. Bleibt zu hoffen, dass sich die Menschen vor Ort nicht erneut das Ruder aus der Hand nehmen lassen.
Quellen:
Hier alle Artikel von uns büer Grindi: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Grindi

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Offener Brief an Ralf Hentschel, Vorsitzender des Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. – Ihr diffamierender FB-Post vom 08.02.2026 zum Wolf GW2672m („Grindi“) – Widersprüche, Verleumdung und verpasste Chance für echten Wolfsschutz

Sehr geehrter Herr Hentschel,
als Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V., Brigitte Sommer, wende ich mich öffentlich und mit Nachdruck an Sie. Ihr Post auf der Facebook-Seite Ihres Vereins vom Februar 2026 („Liebe Wolfsfreunde, momentan arbeitet unsere gesamte Rechtsabteilung…“) stellt eine massive, faktenwidrige Diffamierung unseres Vereins dar und trägt aktiv zur Spaltung der Wolfsschutz-Szene bei – in einer Zeit, in der Einheit gegen den Abschuss dringend geboten wäre. Ihr Text nennt uns (als „Verein XYZ“) „blind“, „kurzsichtig“, „plan- und orientierungslos“, „hyperaktiv“ und wirft uns vor, „Wolfstourismus befeuert“ und eine Vergrämungschance verpasst zu haben. Das ist nicht nur falsch – es ist eine gezielte Rufschädigung, die reale Konsequenzen hatte: Hassnachrichten, Morddrohungen, tätliche Angriffe und Stalking gegen mich und unsere Mitglieder.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Hier die harten Fakten, die Ihr Post ignoriert oder verdreht:

  1. Leak des Termins: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde unser Treffen mit Einheimischen vor Ort durch ein Mitglied Ihres Vereins (oder enger Kooperationspartner) in einer WhatsApp-Gruppe bekannt gegeben, in der ein Ihnen nahestehender Kooperationspartner Admin ist. Das SWR-Team wartete genau deshalb am Parkplatz – ohne dass wir es eingeladen oder informiert hätten. Die Begegnung mit Grindi war rein zufällig in einem riesigen Gebiet. Statt das anzusprechen, nutzen Sie den Vorfall, um uns zu diffamieren.
  2. Vergrämung: Ich bin aktiv auf Grindi zugegangen und habe ihn verscheucht – Schwanz einklemmen, ruhiger Rückzug bei ca. 30 Metern. Das ist klassische, erfolgreiche Vergrämung. Der SWR hat diese entscheidende Sequenz herausgeschnitten. Wir fordern seit Tagen den Rohschnitt. Ihr Post suggeriert Passivität – das ist irreführend.
  3. Eigentlich müssten Sie aus eigener Erfahrung wissen, wie Reporter und Redakteure in ihren Berichten Tatsachen nach ihrem Gusto verdrehen oder einfach weglassen können. Dies war in diesem Fall besonders der Fall, was wir in unseren Stellungnahmen auch erläutert haben. Das Ganze hat sich eben nicht so zugetragen, wie Sie es dem SWR glauben.
  4. Keine Lebensgefahr in offiziellen Daten: Das Umweltministerium spricht von „auffälligem Verhalten“, „geringer Scheu“, „Nähe zu Hunden in der Ranzzeit“ und „Restrisiko“ – aber nirgends von akuter Lebensgefahr für Menschen. Kein Angriff, keine Aggression. Ihr Post impliziert durch die Formulierung („Lebensgefährdung des Menschen“ als Behauptung des Ministeriums) eine Gefährlichkeit, die die Daten nicht hergeben. Das entlastet Grindi nicht – es nährt genau die Narrative, die den Abschuss rechtfertigen sollen.
  5. Widerspruch in Ihrer Haltung: Einerseits klagt Ihr Verein (zu Recht!) gegen den Abschuss und erreicht einen vorläufigen Stopp bis ca. 16. Februar 2026. Andererseits posten Sie einen Text, der Grindi implizit als Problem darstellt („Lebensgefährdung“, verpasste Vergrämung durch uns). Das kann nur so verstanden werden: Sie argumentieren taktisch für eine Entnahme, während Sie juristisch dagegen klagen. Warum sonst diffamieren Sie einen Verein, der klar Nein zum Abschuss sagt, statt Grindi durch unsere Beobachtungen (scheues Verhalten, korrekte Reaktion) zu entlasten?
  6. Mobbing durch Ihre Reihen: Mitglieder Ihres Vereins (oder naher Kreise) haben öffentlich zum Shitstorm und Austritt bei uns aufgerufen. Das hat zu realen Bedrohungen geführt – aus dem Tierschutz-Lager gegen Tierschützer. Das ist inakzeptabel und schadet dem gesamten Wolfsschutz.
  7. Sie nennen uns absichtlich nicht beim Namen, um einer einstweiligen Verfügung zu entgehen. Ihnen ist es also bewusst, dass das was sie tun, nämlich das Diffamieren eines Vereines, den Sie augenscheinlich als Konkurrenz wahrnehmen, juristisch angreifbar wäre und nicht in Ordnung ist. Es ist aber auch charakterlich verwerflich.
  8. Zudem möchten wir Sie daran erinnern, dass wir Ihrem Verein für eine Klage 1000 Euro als Spende zukommen ließen, dieser Betrag von Ihnen aber nicht gewollt und zurücküberwiesen wurde. Dies zeigt, dass wir durchaus gewollt waren, in gewissen Bereichen zu kooperieren, Ihr Verein jedoch nicht.

Zu Ihrer Klagearbeit: Wir wissen, dass solche Verfahren auch beim Freundeskreis oft Jahre dauern  (z. B. in EuGH- oder langjährigen Verwaltungsverfahren). Wir existieren noch gar nicht so lange und soweit ich es in Erinnerung habe, hat auch Ihr Verein einige Jahre gebraucht, um Klagefähigkeit zu erreichen. Unsere Arbeit vor Ort ist ergänzend und unmittelbar wirksam. Statt uns zu diffamieren, sollten Sie das anerkennen. Zudem haben auch wir beim Bundesumweltamt den Antrag auf Klagerecht eingereicht. 

Meine klare Forderung:

  • Nehmen Sie den Post zurück oder korrigieren Sie ihn öffentlich: Streichen Sie die Diffamierungen und stellen Sie klar, dass unsere Begegnung zufällig war, wir Grindi verscheucht haben und keine Lebensgefahr vorliegt.
  • Erklären Sie den Widerspruch: Klagen Sie ernsthaft gegen den Abschuss, oder nähren Sie Narrative, die ihn begünstigen?
  • Entschuldigen Sie sich für die Folgen des durch Ihren Kreis angeheizten Mobbings.

Wenn Ihr Post so bleibt, wie er ist, trägt er aktiv dazu bei, dass ein unschuldiger Wolf getötet wird, während echte Täter ungeschoren bleiben. 

Quelle:

 

Mit der Hoffnung, dass Vernunft siegt – aber ohne Illusionen
Brigitte Sommer
Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de