Schleswig-Holstein: Wolf Dani (GW 924m) wahrscheinlich abgewandert, andere Wölfe im Revier – aber weiter schießwütige Jäger auf der Lauer im LK Pinneberg

Die Lage in Schleswig-Holstein um den vom Abschuss gefährdeten Wolf Dani wird immer verrückter. Knapp 200 Hobbyjäger verlangen nun von Umweltminister Albrecht, dass sie nach einem Abschuss anonym bleiben. Selbst dem Ministerium soll dabei nicht bekannt werden, welcher Hobbyjäger Dani oder einem anderen Wolf den Garaus gemacht haben könnte. Grund: Es gibt zahlreiche Nachweise, dass sich mindestens ein weiterer Wolf im Gebiet, für das der Abschuss genehmigt wurde, aufhält. Also scheinen selbst die Jäger davon auszugehen, dass sie nicht den richtigen Wolf erlegen werden können, denn laut offizieller Rissliste, gab es am 21. Oktober einen Riss in Ostholstein, der Dani nachgewiesen worden ist. Ostholstein ist 75 Kilometer von Danis normalem Revier im Landkreis Pinneberg entfernt. Es könnte also sein, dass Dani abgewandert ist. Ebenso gibt es genug Indizien dafür, dass sich weitere Wölfe in Danis Gebiet aufhalten. Dabei verspricht Umweltminister Albrecht immer wieder in Medieninterviews, dass der Schießbefehl sofort erlöschen würde, wenn ein weiterer Wolf dort in Erscheinung treten sollte.

Das Umweltministerium in Schleswig-Holstein ignoriert Indizien dafür, das sich weitere Wölfe in Danis Gebiet aufhalten.
Screenshot aus der Rissliste SH. Schwochel ist in Ostholstein und 75 Kilometer von Danis normalem Revier entfernt.

Die Kosten für die sinnlose Jagd in SH dürften mittlerweile dem Betrag, den Umweltminister Lies in Niedersachsen ver(sch)wendet hat, gleichkommen. Weit über 100.000 Euro für sinnlose Wolfsjagden, statt für Weidezäune?

Unser Vereinsmitglied Ursula Ripke hat gestern einen Stellvertreter des Mitarbeiters im UM S-H erreicht, der für Schutzgebiete und Artenschutz zuständig ist. Seine Auskunft lautete, dass sich an der rechtlichen Situation NICHTS geändert habe. Das Streifgebiet sei unerheblich, es zähle nur das Entnahmegebiet, und für letzteres bliebe die Abschussverfügung bestehen. – Auf die Frage, warum die Abschussverfügung aufrechterhalten bleibt, obwohl wir in deren eigenen Listen keinen Hinweis darauf finden können, dass Dani in letzter Zeit „wolfssichere“ Zäune überwunden hat, behauptete der Mitarbeiter, dass Dani im September genau das gemacht habe. Dabei haben Zaunkontrollen von uns ergeben, dass dies nicht stimmt.

Umweltminister Albrecht will weiter töten

In der Rissliste ist für September in drei Fällen GW924m als Verursacher identifiziert worden: 8.9. (keine Angaben zu Zäunen), 10.9. (kein Zaun), 16.9. (Zaun, aber kein Zusatz „wolfssicher“). Wir werden noch eine schriftliche Anfrage an das Umweltministerium stellen, wie genau sie zu der Aussage kommen, dass Dani im September NACHWEISLICH wolfssichere Zäune überwunden habe. Allerdings spielt es wohl für das UM eigentlich überhaupt keine Rolle mehr, ob sich Dani jemals wieder irgendetwas ‚zuschulden kommen‘ lässt. Der Mitarbeiter  aus dem UM hatte gegenüber Ursula Ripke deutlich gemacht, dass Dani schon dadurch sein Leben verwirkt habe, dass er in zwei Fällen wolfssichere Zäune überwunden habe. Dieses erlernte Verhalten könne er ja jederzeit wieder anwenden – und an mögliche Nachkommen weitergeben. Die einzige Chance, eine Aufhebung der Abschussverfügung zu erwirken, wäre also der Nachweis eines weiteren Wolfes in Danis Gebiet.

Zu erlerntem Verhalten an Zäunen gibt es keine einzige wissenschaftliche Studie, oder wissenschaftliche Nachweise, darüber, dass die Behauptung, dass Wölfe, die Zäune „überwinden“, dieses Verhalten an ihre Nachkommen weitergeben. Geradezu hirnrissig ist es auch, dass in den Sternen steht, ob Wolf Dani überhaupt jemals Nachkommen haben wird, an die er das Erlernte weitergeben könnte. Wir bezweifeln auch, dass Dani jemals wolfsabweisende Netze überwunden hat. Denn durch unsere Zaunkontrollen haben wir mehrfach bewiesen, wie dreist Weidetierhalter hier tricksen, nur damit sie einen Schießbefehl erreichen. Wir wiesen nach, dass große Lücken zwischen den Haltestäben und zum Boden hin bestehen. Hier hat es kein Wolf nötig, darüber zu springen. Und Nachweise, dass in dem Gebiet mindestens ein weiterer Wolf unterwegs ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits erbracht worden. In der Rissliste sind viele Risse nämlich Wolf Dani überhaupt nicht zuordbar. Stattdessen ist hier die Kennung HW 01 angegeben worden. Im Klartext: Es ist ein Wolf, aber es ist nicht zu ermitteln, welcher.

Unsere Botschaft an die Hobbyjäger:

Nein, liebe Hobbytöter, Ihr seid nicht anonym, denn jenseits von Funklöchern und vertraulichen E-Mail-Kontakten zum Unweltministerium, gibt es dort sehr viele „analoge“ Möglichkeiten. Wir sind nämlich persönlich dort und wir sehen Euch. Wir sind keine Autonomen, sondern ganz normale Bürgerinnen und Bürger. Deshalb sind wir auch nicht zu erkennen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden alle legalen Möglichkeiten in Anspruch nehmen. Im Klartext: Wir werden Anzeige erstatten. Die Häscher können sich nicht hinter einer vermeintlichen Anonymität verstecken. Wir haben auch die Jäger persönlich erkannt, die sich neulich beim Griechen in Westerhorn unter Polizeischutz eingebucht hatten. Dabei braucht man vor uns gar keinen Polizeischutz, weil wir stets legale Methoden anweden.
Dass wir keine falschen Versprechungen machen, sieht man hier anhand tagesaktueller Fotos aus der Region Westerhorn. Wir sind aber auch nachts unterwegs. Wir wissen auch, wo Wildkameras platziert sind. Auch ein Foto von den Schafen der Schäferei K. ist beigefügt. Die Tiere sind auf der Weide jetzt ganz weit hinten und ganz dicht dran ist dort plötzlich ein Hochsitz. Auch das bleibt uns nicht verborgen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Medienberichte:

https://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Problemwolf-GW924m-hat-in-Ostholstein-zwei-Schafe-gerissen?fbclid=IwAR3jEVnxsCqGRqGKmns94bIpHObmYZGwVXGiar0yb5ZpXN7iYfWK0z7rBHc

Zitat: Generell sind Wölfe, sofern sie nicht als Problemwölfe deklariert sind, geschützt. Ihr Erlegen ist verboten. Und selbst diejenigen, die wie das Exemplar GW 924m zum Abschuss freigegeben wurden, tragen kein Etikett mit sich herum. Börner warnt vor möglichen Strafanzeigen. Er wünscht sich Anonymität für die Wolfsjäger. Er würde außerdem dazu raten, alle potenziellen Erleger mitmachen zu lassen. Börner meint, dann würde die Wahrscheinlichkeit, GW 924m zu treffen, erheblich steigen, schreibt die Süddeutsche Zeitung heute: https://www.sueddeutsche.de/…/wolf-niedersachsen-abschuss-1…

Hier ein Bericht von SAT 1 – Jäger „ärgern“ sich über strenge Auflagen. https://www.sat1regional.de/wolfs-abschuss-in-sh-jaeger-a…/…

Hintergrundinformation: Unser offener Brief an Umweltminiter Albrecht, in dem wir alle Fakten noch einmal aufgelistet haben. https://wolfsschutz-deutschland.de/…/offener-brief-an-umwe…/

 

Hier der Link zur Rissliste:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html

Einige unserer Kontrollen, die aufzeigen, wie desolat die Zaunsituation vor Ort im LK Pinneberg ist:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/12/faktencheck-bild-artikel-vom-10-10-19-dreiste-wolfsanfuetterung-mit-lebenden-schafen-in-schleswig-holstein/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/09/28/faktencheck-schleswig-holstein-fakenews-in-der-shz-zaeune-zum-wasser-offen-wollen-jaeger-jetzt-sogar-trophaeenjagd-auf-dani/

Hier ältere Kontrollen:
https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/08/26/faktencheckzaunkontrolle-von-problembauern-problemministern-problemmedien-und-kniefaellen-vor-der-agrarlobby-in-schleswig-holstein/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/08/12/in-schleswig-holstein-gilt-weiter-wolfsabschuss-statt-herdenschutz/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/21/faktencheck-schleswig-holstein-bild-jungbauer-und-schaefer-verschweigen-dass-zaun-zum-wasser-offen-war/

 

Faktencheck BILD-Artikel vom 10.10.19 – dreiste Wolfsanfütterung mit lebenden Schafen in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein geht die dreiste Zauntrickserei der wolfshassenden Weidetierhalter von der Bürgerinitiative „Für wolfsfreie Dörfer“ anscheinend in die nächste Runde. Mit zu Kumpanen machen sich Medien wie die BILD-Zeitung, die für ihre Hetzartikel nicht einmal mehr vor Ort sein müssen. Die Redaktion erhält wohl Material direkt von der Initiative und strickt daraus Hetzberichte gegen Wolf Dani (GW 924m). Es ist nicht einmal sicher, dass ein Wolf diesen Riss verursacht hat, aber schon werden erneut Tatsachenbehauptungen gebracht und zudem wird auch eine nahe Wohnsiedlung erwähnt, in der auch Kinder leben würden. Ziel ist es wohl, den Menschen Angst einzujagen. Dabei sollte man eher Angst vor derartiger krimineller Energie haben. 

Eines vorweg: wir sind auch traurig darüber, wenn arglose Schafe zu Schaden kommen. Allerdings könnten Risse wie dieser, ganz gleich ob durch Hund oder Wolf verursacht, durch Spannung auf den Zäunen und vor allem durch lückenlose Zäune verhindert werden. Spätestens seit unserer ersten Kontrolle im August 19 stehen diese Schafe ohne Strom auf dem Zaun auf ihrer Weide.

Der Schäfer muss sich in dieser Situation absolut die Frage gefallen lassen, ob er hier seine Tiere absichtlich zur Wolfsanfütterung präsentiert, um Ausgleichszahlungen zu erhalten, und um damit die nicht vorhandene Sinnhaftigkeit des Schießgefehls auf DANI zu untermauern. Und was machen die Medien, statt zu recherchieren? Sie machen Hofberichterstattung. Shame on You BILD. Grausam ist hier der Mensch, nicht der Wolf.

 

Die BILD kreierte aus der Anfütterungsaktion einen tendenzioösen und reißerischen Artikel. Im Hintergrund dieses Fotos ist das Fahrzeug von Schäferin K. von der Initiative Für wolfsfreie Dörfer zu sehen. Die BILD gibt die Fotoquelle mit „privat“ an. Stellen die wolfshassenden Schäfer ihre Hetzartikel selber zusammen, provozieren Risse indem sie Schafe ohne Schutz hinstellen und senden sie die Bilder dann direkt in die BILD-Redaktion, die ebenfalls sofort einen reißerischen Artikel produziert? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit war hier kein einziger Reporter vor Ort. Screenshot ©BILD

Hier geht es zum reißerischen BILD-Artikel vom 10.10.19: https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/problemwolf-reisst-weiter-schafe-noch-immer-kein-okay-fuer-abschuss-65260356.bild.html?fbclid=IwAR216C3708IBPY4OT6I5RhZDsiUulnOX37YVCLapGh0QtacGXJU91ZQO9P8#%23%23wt_ref=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F&wt_t=1570883781647

Blutige Wollreste. Schuld ist nicht der Wolf, denn er weiß nicht, dass er Schafe nicht fressen darf. Bei allen Zaunkontrollen bei den Tieren von Schäfer M. war keine Spannung vorhanden.
Weil keine Spannung auf dem Zaun war, brachen die Schafe wohl durch.
Der Zaun war wohl wie üblich, ohne Spannung, deshalb rannten die Schafe von einer Weide auf die nächste und überrannten dabei den Zaun.
Keine Spannung und dazu eine riesengroße Lücke. So wird getrickst.
Hier spaziert Hund oder Wolf einfach durch.
Der niedergetrampelte Zaun.

So waren die Schafe von Schäfer M. noch am 21. Feburar geschützt

Seltsamerweise hatte Schäfer M. am 21.Februar dieses Jahres wolfsabweisende Zäune mit Spannung und sogar eine Lichtanlage um seine Herde gespannt. Damals war das Gebeit noch nicht in die Förderkulisse aufgenommen und es gab keinen Schadensersatz. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

So sahen die Zäune am 02.10.19 aus

So stellte sich die Weide am 02. Oktober 2019 dar. Keine Spannung.
Situation am 02. Oktober 2019 – Das Gebiet ist in die Förderkulisse aufgenommen worden und es gibt Schadensersatz bei Wolfsriss. Grund genug die obere Litze wegzulassen, die im Februar ja noch vorhanden war?

Bei unseren Zaunkontrollen im August standen die Schafe dieser Weide auch ohne Schutz da: Hier der Link

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/08/26/faktencheckzaunkontrolle-von-problembauern-problemministern-problemmedien-und-kniefaellen-vor-der-agrarlobby-in-schleswig-holstein/

 

 

 

Wolfsabschuss nicht leichter – EUGH-Urteil gegen Finnland mit Auswirkungen auf die LEX-Wolf und Abschussverfügungen in Deutschland

Der Europäische Gerichtshof hat Genehmigungen zum Abschuss von Wölfen endlich genauer definierte Grenzen gesetzt. Die EU-Richter setzen in einem Urteil gegen Finnland am Donnerstag strikte Bedingungen für Ausnahmen von dem im EU-Recht verankerten Verbot der absichtlichen Tötung von Wölfen. So können Behörden nicht einfach drauflos schießen, sondern es muss wissenschaftlich belegt werden, dass es keine Alternative zum Abschuss gibt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit seinem gestrigen  Urteil in dem gegen Finnland anhängigen Verfahren zur Wolfsjagd die strengen Anforderungen an die Zulässigkeit einer eingeschränkten Wolfsjagd bekräftigt,“ schreibt die DJGT in Ihrer Pressemitteilung – http://www.djgt.de/system/files/283/original/191010_DJGT_PM_EuGH_Urteil_finnische_Wolfsjagd.pdf?fbclid=IwAR1xVYI-mU3D0FFH9BrpwbhephbfvExJIDyIKyetqBVUWki5t4LVx8Zo-gA 

Geplante Lex-Wolf verstößt damit auch gegen EU-Recht

Allerdings, so die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. (www.djgt.de) weiter… „Das heutige Urteil beschäftigt sich ausschließlich mit dem in Deutschland derzeit noch nicht umgesetzten Auffangtatbestand des Artikel 16 Abs. 1 e) der FFH-Richtlinie, der die Entnahme einer begrenzten und von den zuständigen Behörden spezifizierten Anzahl an Exemplaren erlaubt. Eine solche Ausnahme darf nur unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß erteilt werden. Trotz alledem ergeben sich aus dem Urteil wertvolle Hinweise für die in Deutschland aktuell geführte Diskussion um das zweite Änderungsgesetz zum BNatSchG, das die Bundesregierung demnächst verabschieden will. Denn in seinen einleitenden Erwägungen stellt der EuGH die grundsätzliche Logik der Ausnahmeregelung des Artikel 16 Abs. 1 der FFHRichtlinie noch einmal ausführlich dar und trifft einige grundsätzliche Feststellungen, die sich insbesondere auch auf die potentiellen Regelungsmöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung dieses Ausnahmetatbestandes auswirken. Der geplante Gesetzesentwurf der Bundesregierung lässt sich mit dieser Logik nicht vereinbaren und würde damit gegen EU-Recht verstoßen.“

Dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen!

Wir appelieren hiermit noch einmal an die Abgeordneten im Bundestag, der geplanten Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf)  nicht zuzustimmen. Hier die Info mit Link zu unserem Protestflyer: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/?fbclid=IwAR1uOezcJFKadNMIKmTPxdRJFyVCNWD7jaV_7HTSyXGKhQNOaJjsrzRheJw

Auswirkungen auch auf Schießbefehle in Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Umweltminister Lies hatte Ende September die Abschussverfügung auf Wolf Roddy erneut um einen Monat verlängert. Gleichzeitig waren Lies und sein Kollege Albrecht bei der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto Fehlschüsse absegnen zu lassen. Der Schießbefehl in Niedersachsen, dessen Kosten nun über 200.000 Euro hinausgehen, steht in keinem Verhältnis zum Schaden. Auch in Punkto Anzahl von gerissenen Tieren nicht. In ganz Niedersachsen beträgt die Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19 (ganze 403 Tiere!) und die Zahl der „Falltiere“ – das sind die, die nicht im Schlachthof enden, sondern sonstwie „im üblichen Betrieb zu Tode kommen“ –  betragen  17.000 „Stück“ Schafe und Ziegen, über 130.000 Rinder (die Totgeburten sind da noch nicht einmal eingerechnet). Quelle: kleine Anfrag der Grünen.

Doch keine EU-Absegnung bei Fehlschüssen?

In Schleswig-Holstein gibt es noch offiziellen Angaben gerade mal zwei Wolfsterritorien. Würde hier ein Wolf abgeschossen werden, würde sich dies auf jeden Fall nachteilig auf den Erhaltungszustand auswirken. In einer Pressemitteilung sieht sich Albrecht aber noch in seiner Vorgehensweise  bestätigt: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2019/1019/191002_Wolfspraevention_Deiche.html

Die Kommission hätte darauf hingwiesen, dass eine Ausnahmegenehmigung zwar auf ein Individuum beschränkt sein müsse, in der Praxis ein möglicher Fehlabschluss aber trotz der erforderlichen Sorgfalt nie ganz ausgeschlossen werden könne. Richterin  a. D. Almut Hirt (DJGT) dazu:
Mit dem Hinweis, dass ein möglicher Fehlabschuss nie ganz auszuschließen ist ( er meine damit wohl, dass die Schützen dann nicht belangt werden können), überschreite der Kommissar seine Kompetenzen: § 71 Abs. 4 BNatSchG sei nationales Recht, darauf hätte der EU-Kommissar gar keinen Einfluss.

Wir fordern den BUND in Schleswig-Holstein noch einmal auf, endlich gegen den Schießbefehl auf Wolf Dani zu klagen. UM Lies sollte nun nach aktueller Rechtslage den Schießbefehl auf Roddy in Niedersachsen einstellen. Sollten die beiden Wölfe abgeschossen werden, würde dies gegen EU-Recht verstoßen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland werden im Falle eines Abschusses von Dani und Roddy und evtl. auch noch Teilen des Rudels sowie Fehlschüssen, Anzeige erstatten.

Hier das komplette Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=09E39C0C06C0F72B438A9A4AC6CE9CB2?text=&docid=218935&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=2094988&fbclid=IwAR2nNgdvLpnvXpIobHy4gsAWIdIrFeH13DRmpkpK92-2PAP-Nx8FhNOBFzY

Faktencheck Schleswig-Holstein: Fakenews in der SHZ – Zäune zum Wasser offen – wollen Jäger jetzt sogar Trophäenjagd auf Dani?

Als perfide und Lobby gesteutert bezeichneten wir bereits Ende August die Allgemeinverfügung des schleswig-holsteinischen Umweltministers Albrecht, die jetzt jede Jägerin und jeden Jäger befugen soll Wolf Dani abzuschießen. Zur Zeit werden noch weitere Umweltverbände zur Sache angehört. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. gehören nicht dazu. Stimmen die anderen Verbände zu, darf es mit der Wolfsjagd für die Jäger wohl ab Mitte Oktober los gehen. Dabei setzt man anscheinend immer weiter auf Wolfsabschuss statt auf Herdenschutz, denn an der Zaunsituation hat sich nichts geändert.

Das Ministerium hatte am 31.Januar 2019 erstmals die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs GW 924m (Dani) erteilt und eine Gruppe „geeigneter Personen“ mit der Entnahme beauftragt. Diese Genehmigung hatte Albrecht mehrfach verlängert und gilt bis heute. Dabei beweisen wir ständig mit unseren Zaunkontrollen in Schleswig-Holstein, dass die Weidetierhalter ihre Tiere einfach nicht vor dem Wolf schützen, doch das scheint diesem Grünen-Umweltminister völlig egal zu sein. Umweltminister Albrecht verspürt wohl immer noch keinerlei Bedürfnis zu überprüfen, ob die Weidetierhalter ihre Tiere überhaupt schützen. Doch nicht nur der Minister scheint sich nicht zu interessieren, auch den Medien scheinen Fakten egal zu sein.

In einem Artikel in der SHZ beschweren sich die Eheleute M. darüber, dass ihnen schon wieder ein Schaf gerissen worden sei. Der Autor des Artikels beschreibt umfangreich, dass dies nun schon zum zweiten Mal passiert wäre und das Schäferehepaar doch wolfsabweisende Zäune hätte. Frau M. fordert sogar ganz energisch den Abschuss von Wolf Dani. Dabei sehen die Spuren, die auf einem Foto im entsprechenden Artikel zu sehen sind, eher nach Hund als nach Wolf aus. Doch ganz gleich, wer der Verursacher ist, Familie M. müsste unserer Ansicht nach nicht nur keinen Schadenersatz bekommen, sondern eine Strafe zahlen müssen. Warum? Weil die Zäune zur Wasserseite hin offen sind und somit die Tiere über überhaupt keinen Schutz verfügen. Warum haben die Eheleute nicht nach dem ersten Riss reagiert? Diese Fragen wollte der Autor des Artikels offensichtlich nicht stellen, dafür räumte er weiteren Forderungen nach Wolfsabschüssen jede Menge Raum ein.

Zäune zum Wasser hin offen

Der betroffene Hof liegt in einer Sackgasse, um das Grundstück nicht zu betreten, sind wir nicht näher herangegangen. Allerdings ist das Problem auch schon aus Entfernung auszumachen. Wir haben auf Strommessung und Zollstock verzichtet, da das Problem darin liegt, dass die Zäune zum Wasser hin nicht geschlossen, sondern offen sind.  Rechts neben der Zufahrt stehen Kühe mit dem üblichen Stacheldrahtzaun. Null Problem für Wolf Dani oder einen Hund unter dem Zaun durchzugelangen  und über die Kuhweide in Richtung Schafe, die auf der Weide gegenüber standen, zu gelangen. Die Weide der Kühe ist nämlich lediglich durch die Hörner Au von den Schafen getrennt.

Warten die Jäger bereits auf den Beginn einer Trophäenjagd in Schleswig-Holstein?

Auch der Jagdverband hat sich nun zur geplanten Erweiterung der Abschussverfügung auf Wolf Dani geäußert. Hier ist wohl vor allem herauszulesen, dass die „Heger und Pfleger“ schon ganz wuschig auf die zu erwartende Trophäenjagd werden. Umweltminister Albrecht sollte diesen Schießbefehl sofort zurücknehmen. Dies sehen nicht nur wir von Wolfsschutz Deutschand e. V. so,  sondern auch die DJGT https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/09/13/deutsche-juristische-gesellschaft-fuer-tierschutzrecht-widerspricht-um-albrecht-und-kuendigt-strafanzeige-an-schiessbefehl-auf-wolf-dani-nicht-ausreichend-dargelegt/ Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden jedenfalls ebenfalls Anzeige gegen Schützen und Minister erstatten, sollte Dani tatsächlich abgeschossen werden.  Zitat: Angesichts der Schwierigkeit der Entnahme spricht sich der LJV dafür aus, auch Begehungsscheininhaber und Jagdgäste einzubeziehen. Aus Sicht des LJV SH stellt der geplante Eingriff jedoch lediglich eine “situative Reaktion” dar. Um ein Akzeptanzproblem für große Beutegreifer im ländlichen Raum zu vermeiden, sei jedoch ein “vollumfängliches Wolfsmanagement” künftig unabdingbar, so der Landesjagdverband. Sprich: man möchte wohl nicht nur Dani, sondern im großen Stil Wölfe schießen.  https://www.jawina.de/schleswig-holstein-ljv-nimmt-stellung-zu-beteiligung-von-jaegern-ab-wolfsabschuss/?fbclid=IwAR2dUx2f0b-DDPJXAdkJkIcn5TFMUGZL9XXyapJHSY6ug61rhhCXf29zz3o

 

 

Die Hörner Au: Auf der linken Seite zirka 400 Meter von der Brücke entfernt, liegt der Hof von Landwirt M. Rechts hinten, zirka 280 Meter von dieser Brücke entfernt, beginnt der Deich, auf dem die Schafe standen. Bei unserer Kontrolle standen keine Schafe darauf. Sämtliche Zäune zum Wasser sind offen.

Rechts neben der Zufahrt zum Hof liegt eine kleine, schmale Weide mit Kühen darauf. Diese Weide ist mit dem üblichen Stacheldraht umgeben. Für einen Hund oder für einen Beutegreifer ist dieser Zaun in keinster Weise abweisend. Rechts hinter den Bäumen und Sträuchern befindet sich die Hörner Au.
Der Deich ist nur zur rechten Seite geschützt. Daneben befinden sich Maisfelder, Wiesen und Äcker.
Die große Weide links neben dem Hof ist ebenfalls nur mit Stacheldraht eingezäunt. An den Bäumen, die im Hintergrund zu sehen sind, knickt der Graben nach links ab. Hier ist es Hunden und Beutegreifern auch möglich an den unumzäunten Deich zu gelangen.
Der Deich ist nur an der einen Seite umzäunt, an der anderen offen.

 

Hier geht es zum Bezahlartikel in der Nordeutschen Rundschau – https://www.shz.de/lokales/norddeutsche-rundschau/familie-meyn-vermutet-wolfsangriff-erneut-schaf-in-auufer-gerissen-id25734262.html

 

Faktencheck Schleswig-Holstein: BILD, Jungbauer und Schäfer verschweigen, dass Zaun zum Wasser offen war!

Zwei Jungbauern verjagten in der Nacht vom 17. auf den 18. Jun einen Wolf, der wahrscheinlich kurz zuvor ein Schaf gerissen hatte, mit Hilfe des Traktors. Wir finden das richtig, denn was die beiden jungen Männer gemacht haben, ist nichts anderes als erfolgreiches Vergrämen. Was BILD, Jungbauern und die Deichschäfer aber aus dieser Aktion gemacht haben, ist einfach verwerflich und verlogen.

So werden sie im Bild-Artikel zitiert: 

„Erschreckend: Zwischen dem ersten Video, auf dem das tote Schaf zu sehen ist, und dem zweiten mit der Wolfs-Begegnung liegt rund eine Stunde.

„Das heißt, das Raubtier lag die ganze Zeit irgendwo in den Büschen“, so Landwirt und Deichwärter Holger Licht (52).

Für die Deichschäferei Belch ist der erneute Angriff (zwei tote Tiere, zwei eingeschläfert) ein Schock. Gabriele Belch (47): „In den letzten acht Wochen haben wir 25 Tiere an den Wolf verloren.“

Zaun zum Wasser hin nicht vorhanden

Wir sind in genau diesem Gebiet vor Ort gewesen und wir haben die Zäune kontrolliert. Am Tag der Prüfung am 20. und 19. Juni sind keine Schafe mehr vor Ort gewesen. Allerdings haben wir jede Menge Kot gefunden und konnten so den Standort der Tiere lokalisieren. Der Zaun besteht aus nur einem nur 86 Zentimeter hohen Geflecht aus Wildzaun ohne Strom. Zum Gewässer hin ist überhaupt kein Zaun vorhanden. Wenn diese Schäferfamilie also 25 Tiere an den Wolf verloren haben will, so ist das alleine ihre eigene Verantwortung und Schuld. Es ist seit Jahren allgemein bekannt, dass Wölfe gute Schwimmer sind und ein Graben, Bach oder Fluss kein Hindernis für sie darstellt. Umso schlimmer, dass Umweltminister Albrecht (Grüne) unter diesen Voraussetzungen noch immer am Schießbefehl auf Dani festhält.

Dabei geraten die Bauern im Dithmarschen derweil anscheinend völlig außer Rand und Band. Wegen nicht einmal einer Handvoll Wölfen macht man dort einen solchen Aufstand. Das waren wohl auch diejenigen, die vor einiger Zeit Wolfsstofftier an einem Traktor aufgeknüpft haben. Dabei stehen die normalen Bürger dort gar nicht hinter diesen scheinbar völlig Wahnsinnigen. Wir fragen uns: Wer setzt diesen Blutrünstigen endlich mal Grenzen? Minister Albrecht eher nicht. Dieser Politiker der GRÜNEN kuschelt anscheinend zur allzu gerne mit der Lobby.

Das schrieb die SHZ über eine Veranstaltung in Heide:  Wenig befriedigend für die versammelten Landwirte, die – das wurde sehr deutlich – als einzige Option ein wolfsfreies Dithmarschen sehen wollen.

Der Minister muss liefern

Wie verärgert viele Landwirte weiterhin sind, zeigte sich nach der Veranstaltung. 16 Trecker versperrten den Parkplatz des Kreishauses, einer direkt den Dienst-Audi des Ministers. Nach rund 15 Minuten räumten die Bauern die Wege und Albrecht konnte fahren.

– Quelle: https://www.shz.de/24346677 ©2019

Deichschäfer erhält fast 100.000 Euro an EU-Subventionen im Jahr

Quelle: www.agrar-fischerei-zahlungen.de/Suche – hier kann jeder im Rahmen der Transparenz nach der Höhe von Subventionszahlen schauen. Bei fast 100.00 Euro alleine an Subventionen kann natürlich niemand erwarten, dass der Betrieb auch noch für intakte Zäune sorgt. (Achtung Ironie)

Kein Zaun am Wasser

 

Kein Zaun am Graben und auch noch eine Lücke zwischen den Pfeilern, d.h. man kommt ungehindert vom rechten Deichstück auf den linken Bereich, auf dem der Riss passiert war.

 

 

 

Wie auch in Niedersachsen gibt es hier schnell zusammen gezimmerte Hochsitze.
Im Hintergrund ist der Bahndamm zu sehen.
Hier ist der Traktor entlang gefahren.
Im Hintergrund ist der Bahndamm zu sehen.
Wildzaun in 86 bis 87 Zentimeter Höhe.
Gerade mal 86 Zentimeter Wildzaun ohne Strom.
Zwischen Tor und Pfosten ist eine Lücke.
Das Gelände ist nur mit Wildzaun ohne Strom umrandet. Am Wasser gar nicht.

 

 

Im Hintergrund ist der Bahndamm zu erkennen, über den den Wolf geflüchtet sein soll.

 

Hier der Link zum Bild-Artikel: https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/sie-erwischten-ihn-bei-einem-riss-bauern-jagen-wolf-mit-trecker-62739720.bild.html

Schleswig- Holstein: Offener Brief an Umweltminister Albrecht – Unterlassen Sie den Schießbefehl auf Wolf Dani!

Offener Brief an

Vorab per Email:

pressestelle@melund.landsh.de

Jan Philipp Albrecht (Die GRÜNEN Bündnis 90)

Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Düsternbrooker Weg 104

24105 Kiel

Kein Schießbefehl auf Wolf Dani (GW 924m) in Schleswig-Holstein

Sehr geehrter Herr Albrecht,

halten Sie sich bitte an Recht und Gesetz und geben Sie Dani nicht zum Abschuss frei. Nach der Gesetzeslage ist ein Abschuss des aus Dänemark stammenden Jungwolfs nicht legal. Nur sechs Mal soll das Jungtier Zäune ausgetrickst haben.  Ein Insider, der direkt in den Fall involviert ist sagt, dass die Aufrüstungsmöglichkeiten für Zäune noch nicht ausgeschöpft worden sein sollen. So wurde beispielsweise noch nicht ausprobiert, eine obere Litze auf Zäune zu setzen, sodass sich eine Gesamthöhe von 1,20 Metern ergibt.

Außerdem sieht die Gesetzeslage erst eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Desweiteren hat eine Zaunkontrolle durch ein Vereinsmitglied von Wolfsschutz Deutschland e. V. im Landkreis Pinneberg ergeben, dass dort die meisten Zäune gerade mal eine Höhe von 45 Zentimetern haben. Dies ist keinesfalls als wolfsabweisend anzusehen.

Zusätzlich schließen wir uns der Einschätzung der Richterin a. D. Almuth Hirt an, die folgendes erläutert: Zitat:  „Schäden, die Hobbyschafhalter durch Wölfe erleiden, scheiden von vornherein aus. Erforderlich sind vielmehr erhebliche Schäden gewerblicher Tierhalter. Ein erheblicher Schaden ist nur ein grundrechtsrelevanter Schaden am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Solch ein Schaden ist anzunehmen, wenn der Betrieb infolge des Artenschutzes schwer und unerträglich betroffen ist, obwohl der Betriebsinhaber alle Anstrengungen unternommen hat, dem entgegenzuwirken.“

Alle Anstrengungen sind noch nicht unternommen worden. Dies ist auch auf keinen Fall gegeben, wenn nur ein paar Schafe einer Herde betroffen sind. Zumal die Schäden durch Wolfsrisse gerade mal 1-2 % der natürlichen Letalität bei Schafen ausmachen.

Dazu kommt noch, dass EU-Kommissar Phil Hogen erst kürzlich auf der Grünen Woche Weidetierhaltern erneut zugesagt hat, dass alle Schäden, die von Wölfen verursachst werden, aus einem EU-Topf übernommen werden können. Das heisst im Klartext: 100%iger Schadensersatz. 

Den betroffenen Schäfern sind demnach also bis dato gar keine schweren oder unerträglichen Schäden entstanden.

Schlussendlich kann nicht sichergestellt werden, dass der Wolf abgeschossen wird, der für die Risse verantwortlich war. Ebenso ist nicht sicher, dass Wolf Dani sich in der Gegend fest ansiedeln wird. Da der Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland noch immer als schlecht beurteilt wird, ist jeder junge Wolf, der seinen Anteil zur weiteren Vermehrung des Wolfs in Deutschland beitragen kann, zu schützen. 

Dass Wölfe getötet werden dürfen, die mehrmals Weidezäune überwinden, widerspricht EU-Recht. Zudem ist hier Tür und Tor zu absichtlicher Anfütterung von Wölfen eröffnet, um Wolfsabschüsse fordern zu können. Ob ein Zaun wirklich wolfsabweisend war, den ein Wolf angeblich überwunden habe, kann nie zu 100 % sichergestellt sein, da zwischen Riss und Kontrolle von Wolfsberatern Stunden bis Tage vergehen und Zäune vorher manipuliert worden sein können.

Zusammenfassung: Die Gesetzeslage gibt einen Abschuss des Wolfs Dani nicht statt. Wir bitten Sie, einen entsprechenden Antrag abzulehnen. 

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e.V.