EU-Kommission opfert den Wolf – Ein schmutziges Spiel um Profit und Macht!
Am 7. März 2025 schlug die EU-Kommission nach dem Inkrafttreten der Herabstufung des Schutzstatus in der Berner Konvention, auch den Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ zu „geschützt“ herabzusetzen. Was als „pragmatische Lösung“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein schmutziger Deal, der den Wolf zum Opfer macht. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. reißen die Masken herunter: Wer steckt dahinter, wer zahlt den Preis, und warum ist dieser Plan ein Betrug an der Natur?
Hinter diesem Vorschlag lauern mächtige Interessen. Die Agrarlobby, angeführt von Großbauern und Verbänden wie dem Deutschen Bauernverband, trommelt seit Jahren für „Wolfsmanagement“ – ein Euphemismus für Abschüsse. Für sie ist der Wolf ein störendes Symbol der Wildnis, das ihre industrielle Landwirtschaft bedroht. Doch da ist noch eine dunklere Kraft: Die Waffenlobby. Jagdverbände und Hersteller von Waffen und Munition reiben sich die Hände. Mehr Abschüsse bedeuten mehr Lizenzen, mehr Ausrüstung, mehr Umsatz. Der Wolf wird zum Verkaufsschlager – ein perfides Geschäft auf Kosten eines geschützten Tieres.
Die Herabstufung des Schutzstatus mag kostenlos erscheinen, aber der Preis ist astronomisch – und wir alle werden ihn tragen. Ökologisch gesehen ist der Wolf ein Regulator: Er hält Wildpopulationen wie Rehe in Schach, schützt Wälder vor Überweidung und stärkt die Biodiversität. Mehr Abschüsse destabilisieren dieses Gleichgewicht – mit Folgekosten für Forstwirtschaft und Naturschutz, die in die Milliarden gehen könnten. Wer finanziert das Chaos? Der Steuerzahler, während die Agrar- und Waffenindustrie kassiert. Und die Landwirte? Sie bekommen keine Entschädigung für die eigentlichen Probleme – fehlende Prävention und unzureichende Unterstützung.
Warum Abschüsse den Bauern nichts bringen
Die Mär, dass mehr Abschüsse die Probleme der Bauern lösen, ist ein Trugschluss. Studien – etwa aus Schweden oder den USA – zeigen: Wo Wölfe getötet werden, rücken neue Wölfe nach. Das Problem verschiebt sich, statt zu verschwinden. Schäden an Nutztieren? Sie entstehen meist durch mangelnden Herdenschutz – Zäune und Hunde könnten dies in 90 % der Fälle verhindern, doch die Politik lässt die Bauern im Stich. Stattdessen wird der Wolf zum Sündenbock, während die Ursachen unangetastet bleiben. Abschüsse sind ein teurer Placebo-Effekt – gut fürs Image der Lobby, nutzlos für die Realität.
Zerbrechliche Erholung in Gefahr
Der Wolf hat sich nach Jahrhunderten der Verfolgung mühsam erholt, doch Abschüsse könnten lokale Rudel auslöschen und die Art erneut schwächen. Ein Rückfall droht – und mit ihm ein ökologisches Desaster. Als Spitzenprädator kann der Wolf Wildpopulationen viel besser regulieren als Jäger, die vor allem auf Trophäen aus sind. Ohne ihn drohen noch mehr kahle Landschaften, Artensterben und teure Schäden in Milliardenhöhe – ein Preis, den wir Steuerzahler zahlen. Den Wolf aussterben zu lassen, wäre mehr als ein ökologischer Verlust – es wäre ein Versagen unserer Verantwortung. Er ist ein Symbol der Wildnis, das wir nicht opfern dürfen. Die EU-Kommission spielt mit unserem Erbe.
Ein Verrat an der Natur
Vergessen wir nicht die Jäger und ihre Hintermänner. Für sie ist der Wolf ein Trophäenobjekt, ein Kick, ein Markt. Die europäische Waffenindustrie, mit einem Umsatz von über 30 Milliarden Euro jährlich, sieht in jeder Lockerung der Jagdregeln eine Goldgrube. In Ländern wie Deutschland, wo Jagdwaffen ohnehin weit verbreitet sind, wird die Herabstufung die Nachfrage ankurbeln – von Gewehren über Munition bis hin zu Jagdseminaren. Der Wolf stirbt, damit ihre Kassen klingeln.
In ihrer Pressemitteilung behauptet die EU-Kommission, die Wolfspopulation habe sich „rasch erholt“ und die „anhaltende Expansion“ führe zu „zunehmenden Konflikten“. Sie spricht von „wissenschaftlichen Daten“ und einem „günstigen Erhaltungszustand“, doch das ist Augenwischerei. Die Realität? Regionale Populationen sind weiterhin fragil und die Schäden an Nutztieren bleiben lokal begrenzt – laut ihrer eigenen Worte „auf EU-Ebene gering“. Warum dann dieser Schritt? Weil die Kommission vor der Agrarlobby kapituliert und die Waffenlobby mitverdienen lässt. Ihre Behauptung, Abschüsse würden „sorgfältig geregelt“, ist ein Hohn – in der Praxis öffnet sie Tür und Tor für willkürliche Jagd, während der Steuerzahler für Prävention und Entschädigung zahlt.
Dieser Vorschlag ist kein Zufall, sondern ein abgekartetes Spiel. Die EU-Kommission, unter Druck von Mitgliedstaaten wie Deutschland und Frankreich, opfert den Wolf für kurzfristige Profite und vermeintliche politische Ruhe. Doch die Wahrheit ist: Der Wolf ist kein Feind, sondern ein Verbündeter – für unsere Ökosysteme, unsere Wälder, unsere Zukunft. Jede Kugel, die ihn trifft, trifft uns alle. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. decken diesen Skandal auf, weil Schweigen keine Option ist. Der Wolf verdient Gerechtigkeit – und wir werden nicht aufhören, sie einzufordern! Wie kann es sein, dass wir Europäer von Ländern wie Afrika und Indien erwarten, mit Tigern und Löwen klar zu kommen, aber wir selbst eine Art Hexenverfolgung gegen Wölfe lostreten?
Nächste Schritte nach dem Vorschlag der EU-Kommission:
- Konsultation und Stellungnahmen:
- Der Vorschlag der Kommission wird nun an die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und andere relevante Interessengruppen (z. B. Umweltorganisationen, Landwirte, Jagdverbände) weitergeleitet.
- Verhandlung im Rat der Europäischen Union:
- Der Vorschlag geht an den Rat der EU (bestehend aus Vertretern der Mitgliedstaaten, z. B. Umweltminister). Hier wird diskutiert und abgestimmt. Für Änderungen an den Anhängen der FFH-Richtlinie ist in der Regel nur eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Die Mitgliedstaaten könnten Änderungsvorschläge einbringen, etwa um regionale Unterschiede stärker zu berücksichtigen.
- Beteiligung des Europäischen Parlaments:
- Bei der FFH-Richtlinie handelt es sich um eine Verordnung, deren Anhänge durch ein vereinfachtes Verfahren geändert werden können („Regulierungsverfahren mit Kontrolle“). Das Europäische Parlament hat hier ein Mitspracherecht und kann den Vorschlag prüfen, Änderungen vorschlagen oder ihn ablehnen. Allerdings ist seine Rolle eher beratend als entscheidend.
- Entscheidung und Verabschiedung:
- Nach Abschluss der Konsultationen und Verhandlungen wird der endgültige Text ausgearbeitet. Wird eine Einigung erzielt, tritt die Änderung der Anhänge der FFH-Richtlinie in Kraft. Dies könnte innerhalb weniger Monate geschehen, abhängig von der Dringlichkeit und dem politischen Willen. Die Pressemitteilung vom 7. März 2025 deutet darauf hin, dass die Kommission eine zügige Umsetzung anstrebt.
- Umsetzung in den Mitgliedstaaten:
- Sobald die Änderung beschlossen ist, müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Regelungen anpassen. Das bedeutet, dass Länder wie Deutschland ihre Wolfsmanagement-Pläne überarbeiten könnten, um z. B. Abschüsse oder andere Maßnahmen einfacher zu genehmigen. Deshalb waren einige Bundesländer auch besonders darauf erpicht, den Wolf bereits ins Jagdrecht aufzunehmen, obwohl hier bislang eine gleichzeitige ganzjährige Schonzeit in Kraft tritt. Dies könnte sich aber ändern.
Quellen:
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