Der Kampf um Grindis Leben: Lokale Stärke und die Wahrheit hinter den Kulissen

Das ist der aktuelle Stand: Der Abschuss des Wolfs GW2672m, von einem unserer Mitglieder von vor Ort, „Grindi“ getauft, ist seit dem 16. Februar 2026 juristisch freigegeben. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die Tötung bis zum 10. März 2026 genehmigt und das „Killerkommando“ ist im Einsatz. Doch der Widerstand bricht nicht ab. Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung der Naturschutzinitiative e.V. (NI), die Hauptsacheklage fortzusetzen und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dieser Schritt könnte zukünftige Tötungen erschweren und zeigt, wie wichtig beharrlicher Rechtsschutz ist.

Wir danken der NI für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre fundierten Argumente, die auf EU-Recht und fehlenden Alternativen zum Abschuss pochen.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Allerdings muss man realistisch bleiben: Unsere Einschätzung ist, dass die laufende Klage Grindi selbst nicht mehr helfen kann. Der Prozess – von der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Stuttgart über den VGH Mannheim bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und potenziell dem EuGH – wird Monate, wenn nicht Jahre dauern. Bis dahin könnte Grindi längst erschossen worden sein, wenn das „Killerteam“ ungestört operieren kann. Die NI zielt auf eine grundsätzliche Klärung ab, die zukünftige Fälle beeinflussen könnte, aber für Grindi kommt das zu spät, die Verfügung ist bis zum 10. März in Kraft und könnte sogar in Verlängerung gehen, da das Ressort an die CDU übergeht. Die Grünen haben sozusagen als Steigbügelhalter fungiert.
Das unterstreicht einmal mehr: Juristische Kämpfe sind essenziell, doch sie allein reichen nicht aus, um akute Bedrohungen abzuwenden. Vor allem auch in Bezug auf den neuesten Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der das Verbandsklagerecht schwächen will.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

Aktueller Stand und was die NI plant

  • Das Eilverfahren ist verloren: Der VGH hat die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums Baden-Württemberg (erteilt am 23. Januar 2026, gültig bis 10. März 2026) als rechtmäßig und sofort vollziehbar bestätigt. Der Abschuss ist damit erlaubt – das Tötungsteam (Jäger) ist bereits im Einsatz.
  • Aber die Hauptsacheklage läuft weiter: Die NI hat bereits im Januar 2026 eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht (plus Eilantrag, der nun abgewiesen ist). Diese Klage geht nun durch die Instanzen:
    • Verwaltungsgericht Stuttgart (erste Instanz)
    • Verwaltungsgerichtshof Mannheim (zweite Instanz)
    • Bundesverwaltungsgericht Leipzig (dritte Instanz)
  • Ziel: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH): Die NI will bei den Gerichten beantragen, dass der Fall unmittelbar dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt wird. Das soll klären, ob ein Abschuss in diesem Fall (Nähe zu Menschen ohne Aggression) mit EU-Recht (FFH-Richtlinie, Art. 12 und 16) vereinbar ist.
  • Zeitlicher Horizont: Es handelt sich um einen langen Prozess (Monate bis Jahre), der den Abschuss nicht mehr stoppen kann, aber eine Fortsetzungsfeststellungsklage oder grundsätzliche Klärung ermöglichen soll. Ziel ist es, eine höchstrichterliche Entscheidung zu erzwingen, die zukünftige Abschüsse erschweren könnte.

Wichtigste Argumente der NI (aus der PM vom 18.02.2026 – unten verlinkt)

  • Die Entscheidung des VGH sei europarechtswidrig und verstoße gegen nationales Naturschutzrecht.
  • Alternativen seien nicht ausgeschöpft; das Gericht habe die individuellen Verhaltensbeobachtungen der NI nicht ausreichend gewürdigt.
  • Über 180 Sichtungen seit 2024: Keine Gefahr für Menschen – der Wolf ist scheu gegenüber dem „Spezialteam“, aber neugierig gegenüber harmlosen Wanderern („Nationalpark-Vertrautheit“, nicht Fehlkonditionierung).
  • Kritik an der Bundesregierung: Der Bericht 2025 an die EU-Kommission stuft den Erhaltungszustand als „günstig“ ein, aber ein Schreiben der EU-Kommission (August/September 2025) widerspricht: Im Süden und Südosten Deutschlands ist das Verbreitungsgebiet unzureichend besiedelt.
  • Ein Gutachten von Biologe Dr. Wolfgang Epple (Wissenschaftlicher Beirat der NI) untermauert die Rechtswidrigkeit der Ausnahme.

 

Hier auch noch einmal unsere Ansicht in unserem Artikel. Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/17/toetung-von-grindi-genehmigt-gericht-rechtfertigt-abschuss-mit-blosser-denkbarer-gefaehrdung/

Trotz dieser juristischen Front bleibt der Schlüssel zum Wolfsschutz die aktive Arbeit vor Ort. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist seit Jahren präsent in den Territorien – wir dokumentieren, analysieren und klären Bürger auf. Im Fall Grindi haben wir gezeigt, dass drei Jahre friedliches Zusammenleben möglich sind, ohne Aggression oder Gefahr. Unsere Teams sind in den Wäldern. Durch diese Basisarbeit schützen wir Wölfe ganz praktisch und sorgen für echte Koexistenz.
Sandsee. © Brigitte Sommer

Intrigen und falsche Freunde der Wölfe

Doch nicht alle, die sich als Wolfsschützer ausgeben, handeln auch so. Es ist entscheidend, dies wahrzunehmen: Gruppen wie eine „Taskfurz“ haben in einem Facebook-Posting zwischen den Zeilen mehr als deutlich gemacht, dass sie in Wirklichkeit eng mit den Behörden kooperieren, die den Abschuss vorantreiben. Statt den Wolf zu schützen, behindern solche Akteure oft die echten Bemühungen vor Ort – etwa durch Diffamierung lokaler Initiativen oder Kooperation mit Jägern und Behörden. Viele glauben fälschlich, dass Ranger im Nationalpark Nordschwarzwald oder die Forstwirtschaftliche Versuchsanstalt (FVA) sich für Grindis Leben einsetzen. Tatsächlich hat die FVA das Verhalten als problematisch eingestuft und unterstützt damit indirekt den Abschuss. Ranger durchsetzen Regeln, die Schutzaktivisten behindern, während das Abschuss-Team ungestört operieren kann.
Ein weiteres Missverständnis: Es wird behauptet, Hunde seien im gesamten Gebiet verboten. Tatsächlich sind nur bestimmte Wege um Herrenwies abgesperrt – genau dort, wo die Hauptverfolgung von Grindi stattfindet. Diese Sperrungen dienen nicht dem Wolfsschutz, sondern erleichtern dem „Killerteam“ die Arbeit, ohne Störungen durch Spaziergänger.
Aktueller Blick auf einen Weg zwischen Herrenwies und den Sandsee, der plötzlich gesperrt wurde. Hie findet wohl die Hauptgemengelage statt. Foto: privat.
Hier noch ein Statement von unserer Vorsitzenden zu den Vorgängen vor Ort. Wir warnen vor erneuter Manipulation in Facebook- und WhatsApp Gruppen. Wolfsfreunde werden getäuscht und in Wirklichkeit wird ihr Engagement missbraucht.

Neues Framing

Hinzu kommt ein neues Medien-Framing: Nach dem Mythos vom „Wolfstourismus“, der nie existierte – es gab keine organisierten Touren, sondern nur zufällige Begegnungen –, wird nun vorgeworfen, Schutzaktivisten würden die Auerhähne stören. Doch wer stört wirklich? Das Abschuss-Team mit seinen nächtlichen Einsätzen und schweren Ausrüstung trampelt durch sensible Habitate. Unsere Beobachtungen vor Ort zeigen: Die wahren Störer sind die Jäger, nicht diejenigen, die friedlich dokumentieren und für Koexistenz werben.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft auf: Lasst euch nicht täuschen. Der Schutz von Grindi und anderen Wölfen hängt vor allen Dingen auch von ehrlicher, lokaler Arbeit ab. Unterstützt Vereine die klagen können und gleichzeitig beweisen, dass sie es ehrlich meinen und uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. durch Mitgliedschaften und Spenden  – nur so können wir ganzheitlich gegen falsche Narrative und echte Bedrohungen ankämpfen.
Eine weitere Mahnwache für Grindi findet am 21. Februar um 18 Uhr in Sand statt.  Sie wird von Einheimischen organisiert. Bleibt zu hoffen, dass sich die Menschen vor Ort nicht erneut das Ruder aus der Hand nehmen lassen.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

NRW: Wolfsschutzorga distanziert sich endlich von Wolfsgegnern

Die Nachricht hat in der Wolfsschutz-Szene Wellen geschlagen: Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW) hat in einem Vorstandsbeschluss vom 9. September 2025 klare Distanz zu Torsten M. genommen und zwei Mitglieder – das Ehepaar W. – wegen wiederholter Zusammenarbeit mit ihm ausgeschlossen. Dieser Schritt ist nicht nur ein interner Akt der Klärung, sondern ein Meilenstein in der Auseinandersetzung um die Integrität des Wolfsschutzes. Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßen wir diese Entscheidung ausdrücklich – sie ist längst überfällig und bestätigt, wo vor wir seit Monaten in unseren Artikeln warnen: Fragwürdige Allianzen mit sogenannten „Brückenbauern“ wie Torsten M. untergraben den Schutz der Wölfe und öffnen die Tür für Verrat und illegale Abschüsse.

Beispielfoto Wolfsrudel

Klartext statt Kompromisse

In dem offenen Brief an Mitglieder und Freunde betont die GzSdW-Vorsitzende Nicole Kronauer die Kernwerte des Vereins: Eine gewaltfreie, respektvolle Kommunikation mit allen Beteiligten, aber strikte Ablehnung von Diffamierung und Verunglimpfung – insbesondere in sozialen Medien und auf Veranstaltungen. Der Beschluss distanziert sich explizit von Personen und Gruppen, die diese Werte missachten und schließt jede Zusammenarbeit mit ihnen aus. Seit Monaten, so der Vorstand, wurden Versuche unternommen, die GzSdW als Unterstützerin von Ms‘ „Wolfspolitik“ darzustellen – was zu internen Konflikten und Vertrauensverlust bei Partnern führte. Trotz Gesprächen und Warnungen missachteten die beiden Mitglieder diese Linie, zuletzt bei einer Veranstaltung in Iserlohn, wo sie GzSdW-Material verteilten und Ms‘ Ansätze wohl als vereinskompatibel präsentierten. Der Ausschluss per § 3.6.2 der Satzung wegen „Störung des Vereinsfriedens und Schädigung“ wirke sofort. Dieser Beschluss ist für Wolfsschutz-Deutschland e.V. ein klares Signal: Wolfsfreunde dürfen nicht länger naiv in Fallen tappen. Die GzDdW erklärte, dass private Kontakte zu Figuren wie Mols erlaubt seien, solange sie nicht im Namen des Vereins erfolgen. Aber genau das sei hier ignoriert worden.
Ankündigungsplakat zur Veransaltung in Iserlohn. Quelle: https://www.facebook.com/taylor.benteen

 

Auf der Veranstaltung wurden Flyer von der GzSdW ausgelegt, weshalb sich die Organisation mit einen Vorstandsbeschluss distanzierte.  Quelle: https://www.facebook.com/taylor.benteen

 

Es lagen aber auch Flyer von der Naturschutzinitiative und Wikiwolves aus. Die Zaunbauorga arbeitet demzufolge offensichtlich mit M. zusammen. Siehe Plakat. Bei der Naturschutzinitiative wissen wir es nicht. Distanziert haben sich beide Orgas nicht. Quelle: https://www.facebook.com/taylor.benteen

 

Torsten M.: Der selbst ernannte „Experte“ der Wolfsgegner

Torsten M., der im Beschluss als zentrale Figur genannt wird, präsentiert sich gerne sich als Vermittler zwischen Naturschützern, Landwirten und Jägern. Seine angeblich „pragmatische Wolfspolitik“ fordert oft Kompromisse wie selektive Abschüsse oder „Managementmaßnahmen“, die unter dem Deckmantel von Kooperation den strengen EU-Schutz unterlaufen. In der Szene ist er bekannt für Aussagen, die Fehlinformationen über Zäune und Herden schüren – genau wie wir es in unseren jüngsten Artikeln entlarvt haben. Solche „Experten“ täuschen gutgläubige Wolfsfreunde und stärken letztlich die Lobby von Agrar- und Jagdverbänden. Angebliche Wolfsfreunde und „Vordenker“ wir Guido M. und Michaela S.-K., die solche Leute umgarnen, machen sich zudem inzwischen vollkommen unglaubwürdig, genau wie ein Wolfsstationsinhaber, der sogar für „Kompromisse“ und „Wolfsabschüsse“ wirbt.

Unsere Warnungen: Monatelanger Protest gegen Verrat und Zaunlügen

Diese Entwicklung bestätigt, was wir bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. seit Monaten thematisieren. In unseren drei zentralen Artikeln zur Schermbeck-Krise und den Gefahren falscher Allianzen haben wir den Verrat in der Szene aufgedeckt – und Torsten M.  als Symptom einer größeren Problematik benannt.
  • NRW: Wie tendenziöse Medien und die Zusammenarbeit mit Wolfsgegnern irre Zaunlügen befeuern (4. September 2025): Hier kritisieren wir, wie Medien wie WDR und Kölner Stadtanzeiger Fehlinformationen über „sichere Zäune“ verbreiten, um Abschüsse zu rechtfertigen. Torsten M. und „Zaunexperte“ Detlev W. aus Naturschutzverbänden kooperieren mit Wolfsgegnern, um Narrative wie die „perfekte Herdenabschirmung“ zu pushen – trotz fehlendem Grundschutz bei betroffenen Höfen. Das gefährdet Wölfe wie die aus Thüringen eingewanderte GW4631f und den Ruhreifel-Wolf, die durch Provokationen in die Schusslinie geraten. Quelle: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/09/04/nrw-wie-tendenzioese-medien-und-die-zusammenarbeit-mit-wolfsgegnern-irre-zaunluegen-befeuern/
  • NRW: Illegaler Abschuss und Verrat gefährden weiter Wölfe in Schermbeck (29. August 2025): Wir decken auf, wie illegale Tötungen – inklusive Köderfallen mit Reh-Kadavern und Treiben auf die A3 – das Rudel auslöschen. Innerhalb der Szene laufen Allianzen mit Wolfsgegnern wie Torsten M., die in Social Media als „Kompromiss“ verkauft werden. Mitglieder von Zaunbau-Initiativen leaken Standortdaten und normalisieren Abschüsse, was den Verlust von Glorias Familie begünstigt hat. Der Fall „Kurti“ zeigt: Solche Kompromisse lösen Konflikte nicht, sondern schüren Hass. Quelle: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/29/nrw-illegaler-abschuss-und-verrat-gefaehrden-weiter-woelfe-in-schermbeck/
  • Schermbecker Wolfsrudel ausgelöscht? Wolfsschutz-Deutschland e.V. schlägt Alarm (4. April 2025): Schon hier warnten wir vor der Auslöschung von Glorias Rudel durch illegale Verfolgung – mit ungestraften Jägern, die Welpen mit Baseballschlägern töten. Naivität in der Szene, wie die Allianz mit Protagonisten wie Detlev W. oder Peter Malzbender (NABU Wesel), der Gloria öffentlich zur Tötung aufrief, lädt zum Verrat ein. Verdächtige Seiten wie „Die Seelen der Wölfe“ (von Frau C.) sammelten Daten, um sie an Gegner weiterzugeben. Quelle: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/04/04/schermbecker-wolfsrudel-ausgeloescht-wolfsschutz-deutschland-e-v-schlaegt-alarm/

Diese Artikel zeigen: Die Zusammenarbeit mit Wolfsgegnern, die unter „Koexistenz“ getarnt wird, ist Gift für den Schutz. Sie führt zu Fakeberichterstattung, illegalen Abschüssen und dem Verlust ganzer Rudel – wie in Schermbeck.

Warum jetzt? Und was kommt als Nächstes?

Die Distanzierung der GzSdW ist eine direkte Folge unserer Proteste. Vorstände müssen handeln, um Vertrauen zu wahren. Es ist ein Teilerfolg für den Wolfsschutz – weg von Lobby-Kompromissen . Dennoch: Der Beschluss ist intern und noch nicht öffentlich breitgetragen. Bislang keine Spuren in Medien über Facebook hinaus, was auf strategische Zurückhaltung hindeutet.  Auch andere Orgas müssten sich endlich distanzieren, statt weiterhin faule Kompromisse einzugehen und Wölfe als Bauernopfer darzubringen. Zumal Wolfsabschüsse Tierhaltern und Bauern gar nicht helfen, denn ihre Probleme sind politikgemacht und sie liegen ganz woanders. Traurigerweise lassen sich Bauern und Tierhalter durch Gestalten wie Torsten M. und W. aufhetzen und ablenken.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/