NRW – Wolfsgebiet Schermbeck: Rissprovokation an verbotener Umzäunung?

Eine Million Euro stellte das Land Nordrhein-Westfalen für Herdenschutzmaßnahmen in diesem Jahr zur Verfügung. Abgerufen worden waren zum 15. Juni 2023 erst 182.00 Euro. Warum so wenig Interesse? Am vergangenen Sonntag entdeckten wir diese Pferdeweide, in der auch ein Pony untergebracht ist. Die Weide ist lediglich mit Stacheldraht umzäunt. Dieser ist marode und zudem ist diese Haltung für Pferde nicht erlaubt. Wir wissen nicht, wer diese Weide unterhält, aber unserer Meinung nach ist eine solche Unterbringung nicht nur grob fahrlässig, sondern sie provoziert Risse und Unfälle.

Selbst wenn diese Pferde hier nicht in die Förderkulisse fallen sollten, wäre es ein Leichtes, und dies ist sogar vorgeschrieben, die Tiere hinter drei Plastiklitzen hinter dem Stacheldraht unterzubringen, damit die Pferde nicht direkt mit dem Draht in Berührung kommen können.

Wer sich unsere neue NRW-Reportage ansieht, bemerkt, dass wir diese Weide bereits in einem romatischen Sonnenaufgangsbild aufgenommen hatten. Tatsächlich waren wir davon ausgegangen, dass auf dieser maroden Stacheldrahtwiese gar keine Tiere mehr untergebracht werden würden und wir hatten kritisiert, dass der gefährliche Stacheldraht nicht zurück gebaut werden würde: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/11/wolfsschutz-deutschland-e-v-schlaegt-alarm-auch-in-nrw-verschwinden-woelfe/

Seit 2021 hat sich an der Haltungssituation von vielen Kleinpferden und Ponys nicht viel geändert. Damals warnten wir eindringlich vor Rissen an einer Weide ganz in der Nähe dieser Weide. Unsere Warnungen wurden ignoriert, die Ponys wurde gerissen und danach wurden wieder einmal Rufe nach Wolfsabschuss laut. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/10/25/weitere-tote-ponys-in-nrw-alle-warnungen-zu-rissgefahren-ab-august-ignoriert/

Sollte es auch hier zu einem Riss kommen und danach ein Antrag auf Abschuss eines oder mehrerer Wölfe aus dem Rudel Schermbeck gestellt werden, dürfte ein solcher Antrag kaum durchkommen. Auch deshalb protokollieren wir immer wieder solche Situationen. Die normale Öffentlichkeit erfährt über die Zaunrealitäten vor Ort nämlich in den üblichen Artikeln von Lokal- und Massenmedien nichts. Stattdessen wird häufig Hofberichterstattung für die Lobbyisten und Panikmache gegen Wölfe betrieben.

Wir haben in diesem Fall keine Anzeige erstattet, erwarten aber umgehende Nachbesserung des Zauns.

 

Beim zweiten Mal, eine Stunde später, befand sich das Tier außerhalb des Zauns. Es wirkte so, als ob es dies routiniert und nicht das erste Mal gemacht hätte. Ein Anruf bei der Polizei bestätigte uns, dass Spaziergänger bereits die Polizei verständigt hätten. Hier ist nicht nur Wolf oder Hund eine Gefahr, sondern die Pferde können hier auf dieser abgelegenen Weide durch alles mögliche aufgeschreckt werden und sich bei einer Flucht im Stacheldraht schwer verletzten. In den vergangenen Wochen zogen schwere Unwetter über die Gegend, aber auch das Geknalle von Jagdgewehren dürfte hier ein Problem darstellen.

 

 

Als wir am vergangenen Sonntag das erste Mal mit dem Fahrrad an der Weide vorbei fuhren, war das Pferd noch innerhalb des Stacheldrahtes.

 

 

Auf dieser Weide befindet sich neben Großpferden auch ein Pony. Sind alle Pferde fit, werden Wölfe kein Interesse haben, doch falls die Tiere keinen Verbund bilden und einander schützen und eines nicht fit ist, kann dieses Tier zur Beute werden.

 

Hier der umgeknickte Pfahl.

 

 

Weideansicht von der anderen Seite.

 

Pferdehaltung hinter Stacheldraht müsste auch in NRW verboten sein:

 

Dazu ein Urteil

Zitat:

BVerwG, Beschluss vom 02.04.2014, 3 B 62.13

Der Sachverhalt:

Vorliegend handelt es sich um einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Veterinäramt Jade-Weser und einer Pony-Halterin aus Friesland.

Die Frau hält ca. 20 Pferde, Rinder und ebenso Schafe. Jedoch war die Weide der Pferde mit einem sog. Knotengitterzaun und drei gespannten Reihen Stacheldraht eingezäunt.

Vom Veterinäramt wurde der Frau daraufhin mitgeteilt, dass die vorliegende Einzäunung der Weide mit Stacheldraht ohne Absicherung nach innen hin nicht zulässig sei. Vom Stacheldraht ginge eine erhebliche Verletzungsgefahr für die Tiere aus.

Diesen Einwand wies die Pferdehalterin zurück, sie könne keine Verletzungsgefahr nachvollziehen, am Zaun habe sich noch keines ihrer Pferde verletzt. Sie sei überdies nicht bereit, ihre Art der Einzäunung zu verändern.

Vor Gericht wurde daraufhin über die tierschutzrechtliche Zulässigkeit der Stacheldrahtumzäunung gestritten.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Stacheldrahtumzäunung tierschutzwidrig sei. Ein Stacheldraht sei nur erlaubt, wenn dieser durch eine gut sichtbare und nicht verletzungsträchtige Absperrung nach innen abgesichert sei.

Dazu könne beispielsweise auch ein breites Weidezaunband hilfreich sein. Dies sei vor allem dadurch gerechtfertigt, dass Pferde aufgrund ihres Wesens dazu neigen mit panikartiger Flucht zu reagieren, bei Rindern hingegen sei dieser Fluchttrieb nicht gegeben.

Weiterhin sei das Sichtfeld der Tiere durch die seitlich stehenden Augen der Pferde nach vorne erheblich eingeschränkt, es käme somit oft zu schlimmen Verletzungen durch das Hineinrennen in Stacheldrähte, weil diese von den Pferden nicht erkannt würden.

Dass die Pferdehalterin damit argumentierte, dass bisher in 15 Jahren keines ihrer Pferde Verletzungen durch die Umzäunung erlitten habe, erklärte ein Sachverständiger damit, dass die besagten Pferde auf der Weide Friesen und Shetlandponys seien und diese Tiere äußerst ruhige Charaktere hätten. Ferner seien die Pferde auch als Kutschpferde ausgebildet und daher nicht so schreckhaft und verletzungsgefährdet wie andere Pferderassen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch rechtskräftig. Eine Umzäunung der Pferdeweide mit Stacheldraht ist danach tierschutzwidrig und in keinster Weise bei egal welcher Pferderasse zu dulden.  Quelle: https://kanzlei-sbeaucamp.de/stacheldraht-an-pferdeweiden/

 

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